Zwischen- Untersuchungsbericht

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Transkript:

Zwischen- Untersuchungsbericht Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.378-IV/SUB/SCH/2017 Verletzung von Personen durch Schienenfahrzeuge Bahnhof Kirchstetten 12. Jänner 2017 und 3. März 2017 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen 3 Verzeichnis der Regelwerke 3 Verzeichnis der Regelwerke des IM/RU 3 Verzeichnis der Abkürzungen und Begriffe 3 Untersuchungsverfahren 4 Vorbemerkungen 4 Hinweis 5 Kontakt 5 Empfänger 6 Zusammenfassung 7 1 Allgemeine Angaben 8 1.1 Zeitpunkt 8 1.2 Örtlichkeit 8 1.3 Witterung; Sichtverhältnisse 8 1.4 Behördenzuständigkeit 8 1.5 Örtliche Verhältnisse 9 1.6 Beteiligte Fahrten 11 1.6.1 Fahrt vom 12. Jänner 2017 11 1.6.2 Fahrt vom 3. März 2017 11 1.7 Zulässige Geschwindigkeiten 12 1.7.1 Auszug aus dem VzG 12 1.7.2 Auszug aus ÖBB Buchfahrplan 13 1.7.2.1 Fahrplan für Z 1612 am 12. Jänner 2017 13 1.7.2.2 Fahrplan für Z 2063 am 12. Jänner 2017 13 1.7.3 Signalisierte Geschwindigkeit 14 1.7.4 Geschwindigkeitseinschränkungen 14 2 Sachverhaltsdarstellung, Befundaufnahme 14 2.1 Allgemeines zum Vorfall vom 12. Jänner 2017 14 2.2 Allgemeines zum Vorfall vom 3. März 2017 14 3 Folgen 15 3.1 Verletzte Personen 15 3.2 Schäden an der Infrastruktur 15 3.3 Sachschäden an Fahrzeugen und Ladegut 15 3.4 Schäden an Umwelt 15 3.5 Betriebsbehinderungen 15 4 Beteiligte, Auftragnehmer, Zeugen 15 5 Rettungs- und Notfalldienst 15 6 Externe Ermittlungen 15 7 Sicherheitsempfehlungen 16 7.1 Sicherheitsempfehlungen gemäß 16 Abs. 2 UUG 2005 16 795.378_ZUB_final.docx 2

Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Skizze Eisenbahnlinien Österreich (Quelle SUB) 8 Abbildung 2: Bahnhof Kirchstetten Blick Richtung St. Pölten (Quelle SUB) 9 Abbildung 3: Bahnhof Kirchstetten Blick Richtung Wien (Quelle SUB) 10 Abbildung 4: Lageskizze Bahnhof Kirchstetten (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) 10 Abbildung 5: VzG Strecke 10101 Fahrtrichtung 2 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) 12 Abbildung 6: VzG Strecke 10101 Fahrtrichtung 1 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) 12 Abbildung 7: Buchfahrplan Z 1612 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) 13 Abbildung 8: Buchfahrplan Z 2063 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) 13 Verzeichnis der Regelwerke RL 2004/49/EG Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit EisbG 1957 Eisenbahngesetz UUG 2005 Unfalluntersuchungsgesetz MeldeVO-Eisb 2006 Meldeverordnung Eisenbahn Verzeichnis der Regelwerke des IM/RU DV V 2 DV V 3 ZSB Signalvorschrift der ÖBB Betriebsvorschrift der ÖBB Zusatzbestimmungen zur Signal- und Betriebsvorschrift Verzeichnis der Abkürzungen und Begriffe Abs. Bf BMVIT, bmvit Bsb Bstg DU ES Fdl Hbf IM La MEZ NSA ÖBB Richtungen RU (EVU) SUB Tfz Tfzf UTC VzG Zub Z xxx Absatz Bahnhof Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Betriebsstellenbeschreibung des IM Bahnsteig Dienstleistungsunternehmen Einfahrsignal Fahrdienstleiter Hauptbahnhof Infrastrukturbetreiber Übersicht über Langsamfahrstellen und Besonderheiten Mitteleuropäische Normalzeit Nationale Sicherheitsbehörde (National Safety Authority) Österreichische Bundesbahnen wenn nicht anders angegeben, beziehen sich Richtungsangaben (rechts, links, vor, nach, ) immer auf die Fahrtrichtung der gegenständlichen Fahrt Railway Undertaking (Eisenbahnverkehrsunternehmen) Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Triebfahrzeug Triebfahrzeugführer Koordinierte Weltzeit (Universal Time, Coordinated) Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten Zugbegleiter Zug (xxx Nummer des Zuges) 795.378_ZUB_final.docx 3

Untersuchungsverfahren Der Zwischen-Untersuchungsbericht stützt sich auf folgende Aktionen der SUB: - Schriftliche Meldungen nach MeldeVO-Eisb 2006 (Meldeverordnung) eingelangt am 23. Jänner 2017 - Ortsaugenschein am 16. Jänner 2017 - Stellungnahme der Geschäftsleitung des Infrastrukturbetreibers vom 13. Februar 2017 - Schriftliche Meldungen nach MeldeVO-Eisb 2006 (Meldeverordnung) eingelangt am 6. März 2017 - Untersuchungsakt der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingelangt 9. Oktober 2017 - Untersuchungsbericht des Infrastrukturbetreibers eingelangt am 31.Oktober 2017 Vorbemerkungen Die Untersuchung wurde gemäß den Bestimmungen des Artikel 19 Abs. 2 der RL 2004/49/EG in Verbindung mit den Bestimmungen des 5 Abs. 2 und 4 UUG 2005 durchgeführt. Gemäß 15 Abs. 3 UUG 2005 ist der endgültige Untersuchungsbericht so rasch wie möglich und nicht später als zwölf Monate nach dem Vorfall zu veröffentlichen. Kann der endgültige Untersuchungsbericht nicht innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden, so ist jeweils jährlich ein Zwischen-Untersuchungsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, der jedenfalls die zum Zeitpunkt der Berichtslegung für den Vorfall maßgeblichen Tatsachen und Schlussfolgerungen sowie einen Überblick über die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren bzw. schritte zu enthalten hat. Gemäß 4 UUG 2005 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung ähnlicher oder gleichartig gelagerter Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung. Es ist daher auch nicht der Zweck dieses Zwischen-Untersuchungsberichtes, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären. Der Zwischen- Untersuchungsbericht hat dabei die Anonymität aller Beteiligten derart sicherzustellen, dass jedenfalls keine Namen der beteiligten Personen enthalten sind. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Die im Zwischen-Untersuchungsbericht zitierten Regelwerke beziehen sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt des Vorfalls gültige Fassung. Der Zwischen-Untersuchungsbericht kann Sicherheitsempfehlungen beinhalten. Gemäß Artikel 25 Abs. 2 der RL 2004/49/EG werden Sicherheitsempfehlungen an die Sicherheitsbehörde und, sofern es die Art der Empfehlung erfordert, an andere Stellen oder Behörden in dem Mitgliedstaat oder an andere Mitgliedstaaten gerichtet. Die Mitgliedstaaten und ihre Sicherheitsbehörden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsempfehlungen der Untersuchungsstellen angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörde und andere Behörden oder Stellen sowie gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten, an die die Empfehlungen gerichtet sind, unterrichten die Untersuchungsstelle mindestens jährlich über Maßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlung ergriffen wurden oder geplant sind (siehe Artikel 25 Abs. 3 der RL 2004/49/EG). Die im Zwischen-Untersuchungsbericht bereits enthaltenen Sicherheitsempfehlungen sind jedenfalls in den Vorläufigen Untersuchungsbericht bzw. in den endgültigen Untersuchungsbericht aufzunehmen, auch wenn zwischenzeitlich durch eine getroffene Maßnahme die ausgesprochene Sicherheitsempfehlung bereits umgesetzt wurde. Die getroffene Maßnahme ist bei der jeweiligen Sicherheitsempfehlung anzuführen. 795.378_ZUB_final.docx 4

Hinweis Dieser Zwischen-Untersuchungsbericht sowie andere zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, weder kopiert, verteilt, veröffentlicht oder Dritten in anderer Weise zugänglich gemacht werden. Hinweis zu abgebildeten Personen: Auf in diesem Bericht eingebundenen Darstellungen der Gegenstände und Örtlichkeiten (Fotos) sind eventuell unbeteiligte, unfallerhebende oder organisatorisch tätige Personen und Einsatzkräfte zu sehen und gegebenenfalls anonymisiert. Da die Farben der Kleidung dieser Personen (z.b. Leuchtfarben von Warnwesten) möglicherweise von der Aussage der Darstellungen ablenken können, wurden diese bei Bedarf digital retuschiert (z.b. ausgegraut). Kontakt Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes 1210 Wien, Trauzlgasse 1 Fax: +43 (1) 71162-659298 Email: uus@bmvit.gv.at Homepage: www.bmvit.gv.at 795.378_ZUB_final.docx 5

Empfänger Dieser Zwischen - Untersuchungsbericht ergeht an: Unternehmen/Stelle Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen Dienstleistungsunternehmen Traktion Beteiligtes Personal Oberste Eisenbahnbehörde im bmvit Nationale Sicherheitsbehörde im bmvit Vertretung des Personals Beteiligte Bahnbenützende 795.378_ZUB_final.docx 6

Zusammenfassung Am 12. Jänner 2017 und am 3. März 2017 ereigneten sich im Bf Kirchstetten zwei Vorfälle mit Personenschaden. Beide Vorfälle sind vom Ablauf vergleichbar und werden deshalb in einem gemeinsamen Bericht abgehandelt. Die Untersuchungen sind zurzeit noch nicht vollständig abgeschlossen, weshalb allen Beteiligten dieser Zwischen-Untersuchungsbericht übermittelt wird. Hergang zum Vorfall 1 Am Donnerstag, 12. Jänner 2017, ca. 8:07 Uhr, Bahnhof Kirchstetten, wurde eine Bahnbenützende vom einfahrenden, haltenden Zug 1612 am schienengleichen Bahnsteigzugang auf Gleis 1 erfasst. Folgen Die bahnbenützende Person wurde vom Zug in Richtung Bahnsteig 2 zu Boden gestoßen und dabei schwer verletzt. Ursache Ist noch Gegenstand der Unfalluntersuchung und Analyse. Hergang zum Vorfall 2 Am Freitag, 3. März 2017, ca. 23:36 Uhr, Bahnhof Kirchstetten, wurde eine bahnbenützende Person vom einfahrenden, haltenden Zug 2063 am schienengleichen Bahnsteigzugang auf Gleis 1 erfasst. Folgen Die bahnbenützende Person wurde vom Zug etwa 15 Meter mitgeschleift und dabei schwer verletzt. Ursache Ist noch Gegenstand der Unfalluntersuchung und Analyse. 795.378_ZUB_final.docx 7

1 Allgemeine Angaben 1.1 Zeitpunkt Vorfall 1, Donnerstag, 12. Jänner 2017, ca. 8:07 Uhr UTC+1 (MEZ). Vorfall 2, Freitag 3. März 2017, ca. 23:37 Uhr UTC+1 (MEZ). 1.2 Örtlichkeit IM ÖBB-Infrastruktur AG - Strecke 10101 Wien Westbf nach St. Pölten - Bf Kirchstetten - Gleis 1 - Km 43,559, schienengleicher Bahnsteigzugang Bf Kirchstetten Abbildung 1: Skizze Eisenbahnlinien Österreich (Quelle SUB) 1.3 Witterung; Sichtverhältnisse Am 12. Jänner 2017, +1 C, klar, Tageslicht, keine witterungsbedingten Einschränkungen der Sichtverhältnisse. Am 3. März 2017, -1 C, klar, künstliche Beleuchtung, keine witterungsbedingten Einschränkungen der Sichtverhältnisse. 1.4 Behördenzuständigkeit Die zuständige Eisenbahnbehörde ist das bmvit. 795.378_ZUB_final.docx 8

1.5 Örtliche Verhältnisse Der Bf Kirchstetten liegt auf der elektrisch betriebenen Hauptbahn, Strecke 10101, Bf Wien Westbf nach St. Pölten Hbf. Der Streckenabschnitt ist zweigleisig mit Gleiswechselbetrieb. Die Fahrordnung ist rechts, die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 140 km/h. Die Betriebsabwicklung erfolgt durch den Fdl vor Ort nach den Regelwerken der IM. Im Bahnhof Kirchstetten sind vier Bahnsteige mit einer Kantenhöhe von 15 cm als Mittelbahnsteige angeordnet. Diese sind über zwei schienengleiche Bahnsteigzugänge erreichbar. Diese Bahnsteigzugänge führen über drei durchgehende Hauptgleise und ein Nebengleis. Ein schienengleicher Bahnsteigzugang befindet sich in km 43,559 im Nahbereich der Fahrdienstleitung und des Warteraumes beim Bahnhofsgebäude. Ein weiterer schienengleicher Bahnsteigzugang ist im km 43,517 situiert. Durch die Lage der Bahnsteige müssen vom einfahrenden, haltenden Zug beide schienengleichen Bahnsteigzugänge befahren werden. Es gibt auf keinem Bahnsteig das Signal Haltepunkt. Die Bahnsteige 1, 2, 3 und 4 verfügen wegen ihrer geringen Breite über keine Bodenmarkierung (Warnstreifen) die den Gefahrenraum kennzeichnen. Zur Kennzeichnung der Bahnsteige mit der Bahnsteignummer ist eine weiße Ziffer als Bodenmarkierung nahe dem schienengleichen Zugang angebracht. Eine Kennzeichnung mit Bahnsteigtafeln, weiße Ziffern auf blauem Grund, ist an keinem Bahnsteig vorhanden. Züge in Fahrtrichtung St. Pölten Hbf halten planmäßig am Bahnsteig 3, Züge in Fahrtrichtung Wien Westbf halten planmäßig am Bahnsteig 2. schienengleicher Bahnsteigzugang Abbildung 2: Bahnhof Kirchstetten Blick Richtung St. Pölten (Quelle SUB) 795.378_ZUB_final.docx 9

schienengleicher Bahnsteigzugang Abbildung 3: Bahnhof Kirchstetten Blick Richtung Wien (Quelle SUB) schienengleicher Bahnsteigzugang Abbildung 4: Lageskizze Bahnhof Kirchstetten (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) 795.378_ZUB_final.docx 10

1.6 Beteiligte Fahrten 1.6.1 Fahrt vom 12. Jänner 2017 Z 1612 Zugart Zuglauf Regional Expresszug Wien Westbf nach St. Pölten Hbf Triebfahrzeug 1142 610-5 Reisezugwagen Wendezug geschoben, drei Fahrzeuge Type Bmpz-I Gesamtgewicht Gesamtlänge, Gesamtzuglänge 246 t 97 m Buchfahrplan / Fahrplanmuster Heft 100 / M 1033 Fahrplanhöchstgeschwindigkeit 140 km/h Bremshundertstel erforderlich / vorhanden 131% / 150% Einstellungsregister Gültige Eintragung vorhanden 1.6.2 Fahrt vom 3. März 2017 Z 2063 Zugart Zuglauf Regional Expresszug St. Pölten Hbf nach Wien Westbf Triebfahrzeug 1144 100-5 Reisezugwagen Wendezug geschoben, vier Fahrzeuge Type Bmpz-I Gesamtgewicht Gesamtlänge, Gesamtzuglänge 258 t 122 m Buchfahrplan / Fahrplanmuster Heft 100 / M 1034 Fahrplanhöchstgeschwindigkeit 140 km/h Bremshundertstel erforderlich / vorhanden 128% / 155% Einstellungsregister Gültige Eintragung vorhanden 795.378_ZUB_final.docx 11

1.7 Zulässige Geschwindigkeiten 1.7.1 Auszug aus dem VzG Abbildung 5: VzG Strecke 10101 Fahrtrichtung 2 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) Abbildung 6: VzG Strecke 10101 Fahrtrichtung 1 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) Gemäß VzG ist im Bf Kirchstetten in beiden Fahrtrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h zulässig. In der Spalte 7 im Vzg mit der Zahl 14 gekennzeichnet. 795.378_ZUB_final.docx 12

1.7.2 Auszug aus ÖBB Buchfahrplan 1.7.2.1 Fahrplan für Z 1612 am 12. Jänner 2017 Abbildung 7: Buchfahrplan Z 1612 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) Für den Z 1612 im Bf Kirchstetten eine Fahrplangeschwindigkeit von 140 km/ zugelassen. 1.7.2.2 Fahrplan für Z 2063 am 12. Jänner 2017 Abbildung 8: Buchfahrplan Z 2063 (Quelle ÖBB-Infrastruktur AG) Für den Z 2063 im Bf Kirchstetten eine Fahrplangeschwindigkeit von 140 km/ zugelassen. 795.378_ZUB_final.docx 13

1.7.3 Signalisierte Geschwindigkeit Für den Z 1612 wurde bei der Einfahrt auf Gleis 1 beim ES B mit dem Signalbegriff Frei mit 60 km/h eine Geschwindigkeit von 60 km/h signalisiert. Für den Z 2063 wurde bei der Einfahrt auf Gleis 1 beim ES Y mit dem Signalbegriff Frei signalisiert, dass Fahrplangeschwindigkeit gefahren werden darf. 1.7.4 Geschwindigkeitseinschränkungen Im Bf Kirchstetten gab es zum Vorfallzeitpunkt keine Geschwindigkeitseinschränkungen durch schriftliche Befehle oder La. 2 Sachverhaltsdarstellung, Befundaufnahme 2.1 Allgemeines zum Vorfall vom 12. Jänner 2017 Am Donnerstag, 12. Jänner 2017, 8:07 Uhr, konnte wegen einer Weichenstörung an der Weiche 54 das Gleis 2 im Bahnhof Kirchstetten nicht befahren werden. Deshalb musste der Z 1612 der planmäßig auf Gleis 2 Bahnsteig 3 einfährt auf Gleis 1 Bahnsteig 2 einfahren. Von dieser Änderung des Bahnsteigs wurden die Bahnbenützenden mittels Lautsprecheransage vom Fdl um 8:11 Uhr verständigt. Um 8:13 Uhr erfolgte die Information der Bahnbenutzenden durch Lautsprecheransage über die Einfahrt des Z 1612 auf Bahnsteig 2. Die Lautsprecheransage erfolgte durch eine automatisierte Ansageeinrichtung. Bei der Einfahrt des Z 1612 auf Gleis 1, war der Fdl am Stiegenaufgang der Fahrdienstleitung positioniert, um den schienengleichen Übergang zu beaufsichtigen sowie die Zugbeobachtung von Z 1612 durchzuführen. Es begaben sich mehrere Bahnbenützende, ca. 4-6 Personen, vom Bahnhofgebäude auf den schienengleichen Übergang in Richtung Bahnsteig 2. Als der Z 1612 mit ca. 20 km/h im Bereich vom Bahnsteig 2 rollte, trat eine bahnbenützende Person unmittelbar vor dem Zug auf den schienengleichen Übergang in Richtung Bahnsteig 3. Die bahnbenützende Person wurde dabei seitlich vom Triebfahrzeug erfasst und zur Seite auf den Boden des Bahnsteiges 2 geschleudert und dabei schwer verletzt. Die bahnbenützende Person wurde vom Eisenbahnpersonal erstversorgt und mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus St. Pölten gebracht. 2.2 Allgemeines zum Vorfall vom 3. März 2017 Am Freitag, 3. März 2017, ca. 23:36 Uhr, fuhr der Z 2063 mit 19 Minuten Verspätung in den Bf Kirchstetten ein. Der Zug fuhr auf den planmäßig vorgesehenen Bahnsteig 2 auf Gleis 1 ein. Es erfolgte keine Information der Bahnbenützenden mittels Lautsprecheransage. Die automatisierte Ansageeinrichtung war aufgrund der Nachtzeit deaktiviert. Während der Einfahrt des Zuges war der Fdl auf dem Bahnsteig 1 vor der Fahrdienstleitung positioniert, um den schienengleichen Übergang zu beaufsichtigen sowie die Zugbeobachtung durchzuführen. Zwei Bahnbenützende kamen vom Aufnahmegebäude in seine Richtung, um weiter zum Bahnsteig zu gelangen. Sie blieben kurz beim Fdl stehen, um sich zu erkundigen, ob es sich um den Zug nach Wien Westbahnhof handelt. Während des Gesprächs ging eine dieser Personen weiter in Richtung Bahnsteig 2 und wollte unmittelbar vor dem Z 2063 den schienengleichen Übergang in Richtung Bahnsteig 3 queren. Der Triebfahrzeugführer erkannte, dass die Person die Gleise vor dem Zug queren wollte und leitete eine Schnellbremsung ein. Die bahnbenützende Peron wurde jedoch vom Zug erfasst, ca. 15 Meter mitgeschleift und dabei schwer verletzt. Die bahnbenützende Person wurde vom Eisenbahnpersonal erstversorgt und mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus St. Pölten gebracht. 795.378_ZUB_final.docx 14

3 Folgen 3.1 Verletzte Personen Zwei schwer verletzte Bahnbenützende. 3.2 Schäden an der Infrastruktur Keine 3.3 Sachschäden an Fahrzeugen und Ladegut Keine 3.4 Schäden an Umwelt Keine 3.5 Betriebsbehinderungen Es kam in beiden Fällen zu Verspätungen im Reisezugverkehr bis zu 30 Minuten sowie zu Verspätungen im Güterzugverkehr bis zu 70 Minuten. 4 Beteiligte, Auftragnehmer, Zeugen - Tfzf Z 1612 vom 12. Jänner 2017 - Tfzf Z 2063 vom 3. März 2017 - Fdl Bf Kirchstetten vom 12. Jänner 2017 und 3. März 2017 - Fdl Bf Kirchstetten vom 3. März 2017 - Verletzten Bahnbenützenden vom 12. Jänner 2017 und 3. März 2017 - Zweiter Bahnbenützender vom. 3. März 2017 5 Rettungs- und Notfalldienst Die Rettungs- und Notfalldienste wurden vom zuständigen Fdl Bf Kirchstetten verständigt. Bis zum Eintreffen der Hilfskräfte leisteten die beteiligten Tfzf und Fdl erste Hilfe. 6 Externe Ermittlungen Die Vorfälle wurden von der Polizeiinspektion Böheimkirchen dokumentiert und von der Staatsanwaltschaft St. Pölten weiter behandelt. 795.378_ZUB_final.docx 15

7 Sicherheitsempfehlungen 7.1 Sicherheitsempfehlungen gemäß 16 Abs. 2 UUG 2005 Am 19. Jänner 2017 wurden von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes mit der GZ: BMVIT-795.378/0001-IV/BAV/UUB/SCH/2017 die nachfolgenden Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen. Laufende Nummer Sicherheitsempfehlung (unfallkausal) Ergeht an betrifft A-2017/001 Es wird empfohlen, die schienengleichen Bahn- NSA IM steigzugänge in km 43,517 und in km 43,559 im Bahnhof Kirchstetten durch Absperrungen oder sonstige technische bzw. bauliche Maßnahmen zu sichern. Bis zur Umsetzung dieser Sicherheitsempfehlung wird empfohlen, im Bahnhof Kirchstetten für jeweils einen der beiden schienengleichen Bahnsteigzugänge einen geeigneten Mitarbeiter zur Sicherung einzusetzen. Begründung: Im Bahnhof Kirchstetten sind zwei schienengleiche Bahnsteigzugänge situiert, die gemäß 86 Abs. 2 EisbBBV beaufsichtigt werden müssen, wenn Fahrten zugelassen werden. Eine zeitgleiche Beaufsichtigung für beide Zugänge kann von einem Mitarbeiter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gewährleistet werden. A-2017/002 Es ist durch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu evaluieren, ob in anderen Betriebsstellen mit gleichgelagerten oder ähnlichen Verhältnissen Maßnahmen im Sinne der Sicherheitsempfehlung A-2017/001 umzusetzen sind. NSA IM Wien, 12. Jänner 2018 Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes 795.378_ZUB_final.docx 16