Technische-Anschluss-Bedingungen

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Transkript:

Technische-Anschluss-Bedingungen (TAB Gas) des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Brückenau GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mitteldruck (ABAAN-MD) gültig ab 01.01.2010. Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2 2. Anmeldeverfahren 2 3. Inbetriebsetzung 3 4. Plombenverschlüsse (Betrieb des Netzanschlusses) 4 5. Netzanschluss und Herstellung des Netzanschlusses 4 6. Gas- Druckregelgeräte und Messeinrichtungen 6 7. Kundenanlage 7 7.1 Gasleitungen 9 7.2 Gasverbrauchseinrichtungen 9 Seite 1 von 9

1. Geltungsbereich 13 und 20 NDAV Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB Gas) liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für dem Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck Niederdruckverordnung (NDAV) vom 01. November 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50) und die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mitteldruck (ABAAN- MD) zugrunde. Sie gelten für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH, für die Planung, Erstellung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gaskundenanlagen, die gemäß 1 Abs. 1 der NDAV / Gegenstand der Bedingungen ABAAN-MD Anschluss an das Gasversorgungsnetz des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Brückenau GmbH unabhängig von der Druckstufe angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Betreibers von Anlagen im Sinne von 19 NDAV (Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchgeräten) fest. Sie gelten für alle an das Gasnetz der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH angeschlossenen Gasanlagen. Sie geben Hinweise zum Umgang mit den allgemein anerkannten Technischen Regeln insbesondere dem DVGW Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas-Installation in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH sind zu beachten. Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber der Gasanlagen mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH. 2. Anmeldeverfahren 6 Abs. 1-3, 14 Abs. 2, 19 Abs. 2-3 und 20 Abs. 1 NDAV Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat vor Beginn seiner Arbeit die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH über Art und Umfang der geplanten Anlage bzw. Baumaßnahme Mitteilung zu machen und die Ausführung abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die Festlegung der Bauart und Größe der einzubauenden Messeinrichtung. Der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchgeräte bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH: Seite 2 von 9

Neuanlagen Erweiterungen von Anlagen Gasheizungen Gasmotoren Sonstigen Gasverbrauchseinrichtungen Es ist das Anmeldeverfahren der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH unter Verwendung der Anmeldevordrucke einzuhalten. Um das Versorgungsnetz, den Hausanschluss, das Gasdruckregelgerät und die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen zu können, sind mit der Anmeldung Angaben über die anzuschließenden, auszuwechselnden bzw. auszubauenden Verbrauchsgeräte zu machen, aus denen sie Stadtwerke Bad Brückenau GmbH die entsprechend 6 Abs. 1 NDAV die vorzuhaltende Leistung ermitteln und festlegen kann. 3. Inbetriebsetzung 14 Abs. 1-3 NDAV Kundenanlagen sind grundsätzlich nach den Bestimmungen des DVGW Arbeitsblattes G 600 Technischen Regeln für Gas-Installationen zu entrichten. Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist rechtzeitig bei der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH anzumelden. Fertiggestellte Gaskundenanlagen sind durch das VIU gemäß dem DVGW Arbeitsblatt G 600 Technischen Regeln für Gas-Installationen zu prüfen. Durch die Unterschrift des verantwortlichen Fachmanns auf dem Formular Fertigmeldung mit Druckprobeprotokoll wird dies entsprechend dokumentiert. Die Inbetriebsetzung einer Kundenanlage erfolgt generell durch das VIU: Die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH oder dessen Beauftragte geben lediglich nach dem Einbau des Zählers ggf. des Druckregelgerätes durch das Öffnen der Absperreinrichtungen die Gaszufuhr frei. Falls das VIU wegen Arbeiten an Teilen der Gasanlage auch andere Kundenanlagen vorübergehend außer Betrieb setzen muss, so hat er die betroffenen Kunden davon rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Seite 3 von 9

4. Plombenverschlüsse (Betrieb des Netzanschlusses) 8 Abs. 2 und 13 Abs. 3 NDAV Plombenverschlüsse dürfen nur vom VIU mit Zustimmung der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH geöffnet werden. Bei Gefahr dürfen Plomben sofort entfernt werden. In diesem Fall ist die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Wird vom Kunden oder vom VIU festgestellt, dass Plomben fehlen, so ist dies der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH unverzüglich mitzuteilen. Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder Plomben) der geeichten oder beglaubigten Messgeräte dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden (vgl. Eichgesetz). 5. Netzanschluss und Herstellung des Netzanschlusses 5 und 6 NDAV Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers. Er besteht aus: der Netzanschlussleitung (> 100 mbar mit Strömungswächter) ggf. der Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes dem Isolierstück der Hauptabsperreinrichtung ggf. dem Hausdruckregelgerät Der Netzanschluss ist Eigentum des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Brückenau GmbH. Die Erstellung, Änderung und Verstärkung von Netzanschlüssen ist unter genauer Angabe von Ort und vorzuhaltender Leistung am Übergabepunkt, mit dem durch den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau GmbH zur Verfügung gestellten Vordruck, rechtzeitig zu beauftragen. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und/oder störungsfreie Versorgung gefährden würde. Es ist ein Lageplan im Maßstab 1:1000 und ein Kellergrundriss bzw. Grundriss Erdgeschoss (Maßstab 1:100/50) dem Auftrag beizufügen. Für die Verlegung der Netzanschlussleitung gilt das DVGW-Arbeitsblatt G 459/1 Gas-Hausanschlüsse (in der jeweils gültigen Fassung). Seite 4 von 9

Vor Beginn der Arbeiten zur Erstellung, Änderung und Verstärkung von Netzanschlüssen ist rechtzeitig ein Ortstermin mit einem zuständigen Mitarbeiter des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Brückenau GmbH zu vereinbaren. Im Rahmen des Ortstermins werden nachfolgende Punkte festgelegt: Anschlusspunkt an der Hauptversorgungsleitung örtliche Leitungstrasse Ausführung des Anschlussraumes (Beachtung der DIN 18012, Zugänglichkeit) Ausführung des Rohrgrabens bei Durchführung der Erdarbeiten in Eigenleistung (Abmessungen, Verfüllung, Trassenwarnband, etc.) Ausführung der Hausanschlussuntermauerung im Bereich der Hauseinführung außerhalb des Gebäudes, etc. Die Anbohrung der Versorgungsleitung sowie die Montage der Absperrarmatur. Die Verlegung der Netzanschlussleitung einschließlich Hauptsperreinrichtung, der evtl. notwendige Reglereinbau und das Erstellen und Verschließen des Mauerdurchbruches am Gebäude wird vom Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau GmbH oder durch eine von ihm beauftragte Firma durchgeführt. Bei Ausführung der Tiefbauarbeiten durch den Anschlussnehmer oder einer vom Anschlussnehmer beauftragten Firma trägt die Verantwortung der Ausführende. Dies gilt auch für Mängel die nach Abschluss der Arbeiten auftreten. Für die Ausführung des Hausanschlussraumes und die Anordnung des Hausanschlusses sollte DIN 18012 beachtet werden. Vor der Verlegung des Hauanschlusses muss die endgültige Wandoberfläche fertig gestellt sein. Der Hausanschlussraum darf nicht für jedermann zugänglich sein. Werden Gasleitungen in Eigentümer- oder Privatwegen verlegt, sind die Arbeitsraumbreiten freizuhalten. Baugerüste, Kräne, Schutt oder Baumaterial dürfen die Erd- und Rohrverlegearbeiten nicht behindern. Die Leitungstrasse muss von der Strasse her gut zugänglich sein. Bei Temperaturen unter 5 C ist die Verlegung nicht mehr möglich. Der Netzanschluss einschließlich Hauptabsperreinrichtung und Hausdruckregler sind jederzeit zugänglich zu halten und vor Beschädigung zu schützen. Eine nachträgliche Überbauung der Hausanschlussleitung ist unzulässig. Die Zugänglichkeit darf auf Dauer nicht durch Überpflanzung beeinträchtigt werden. Mit der Hauptabsperreinrichtung endet der Netzanschluss (ggf. Druckregler). Im Anschluss daran beginnt die Kundenanlage. Die Hauptabsperreinrichtung wird in der Regel direkt nach der Mauerdurchführung eingebaut. Seite 5 von 9

In Sonderfällen kann der Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau GmbH die Hauptsperreinrichtung (Übergabestelle) in Form eines Übergabeschrankes auf dem Grundstück des Kunden erstellen. Ab Übergabestelle erfolgt die Weiterverlegung, Wartung und der Unterhalt bauseits durch eine beauftragte Fremdfirma mit den dafür notwendigen Berechtigungen. Unmittelbar nach der bauseits erstellten Hauseinführung ist gem. DVGW Arbeitsblatt G 600 Technischen Regeln für Gas-Installationen sowie dem DVGW Arbeitsblatt G 459/1 (Erstellen von Hausanschlüssen) eine Absperreinrichtung einzubauen. 6. Gas- Druckregelgeräte und Messeinrichtungen 10 und 22 NDAV Messeinrichtungen und Gas-Druckregelgeräte, die Eigentum des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Brückenau GmbH sind, dürfen nur von der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH, dessen Beauftragten oder mit der Zustimmung der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH auch vom VIU ein- oder ausgebaut werden. Art, Größe und Aufstellungsort der Gas-Druckregelgeräte sind vor Beginn der Arbeiten mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH abzustimmen. Gaszähler und Gas-Druckgeräte sind am Einbauort sowie bei eventuellem Transport vor Feuchtigkeit, Verschmutzung (hierzu zählen auch Beschriftungen), Erschütterung, Erwärmung sowie mechanischer Beschädigung zu schützen. Sie dürfen keinen Fremdanstrich erhalten. Ausgebaute Gaszähler bzw. Gas Druckregelgeräte sind unverzüglich zu verschließen. Werden Schäden und Verluste an Gaszählern sowie Gas Druckregelgeräten durch VIU verursacht, gehen alle anfallenden Kosten zu dessen Lasten. Störungen an Druckregelgeräten (z. B. Gasdruckschwankungen) sind umgehend der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH zu melden. An der Hauptabsperreinrichtung bzw. hinterm Druckregelgerät stellt der Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau im Allgemeinen einen Fließdruck von ca. 23 mbar zur Verfügung. Falls zum Betrieb von Gasverbrauchseinrichtungen ein höherer Druck erforderlich ist, sind die notwendigen Maßnahmen mit dem Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau GmbH vorher rechtzeitig abzustimmen. Für die Anbringung der Messeinrichtungen sind leicht zugängliche Räume zu wählen, wie besondere Zählerräume oder Hausanschlussräume. Die Messeinrichtungen sind so anzubringen, dass sie jederzeit zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel abgelesen werden können. Auf die Anbringung an aktiven sowie passiven Schutzmaßnahmen ist zu achten. Seite 6 von 9

Als Gaszählerabsperrung ist an der Zähleranschlussplatte eingangsseitig ein Kugelhahn in HTB-Ausführung in der entsprechenden Dimension einzubauen. Für Groß-Messanlagen ab einer Leistung (QAMax) von > 500 kw sind die nachfolgenden technischen Details zu beachten: Der Einbau von z. B. Absperrarmaturen, Anschluss-T-Stücken, Konsolen usw. wird im Rahmen eines erforderlichen Vor-Ort-Termins festgelegt. Die Messstrecke für Industriegaszähler besteht aus: Ein- und Auslaufstrecke, Druck- und Temperaturmessstelle, Elektroanschluss sowie einer Analogtelefondose. Bei Kesselanlagen > 500 kw Nennwärmeleistung ist eventuell in der Regelstrecke zum Schutz des Gaszählers vor Schwingungen und Vibrationen ein Kompensator (Stahlbelag DIN 30681) einzubauen. Der Einbau von Drehkolben- und Turbinenradgaszählern ist wegen besonderer Einbauvorschriften mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH abzusprechen. Die Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH mittels Formblatt Installationsanmeldung einer Gasanlage an zumelden. Ein Inbetriebnahmetermin ist mindestens 2 Arbeitstage vor Zählersetzung mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH zu vereinbaren. Zur Inbetriebnahme muss das Formblatt Installationsanmeldung einer Gasanlage und Fertigmeldung mit Druckprobenprotokoll vollständig ausgefüllt vorliegen. Beim Zählereinbau sowie bei der Freigabe der Gasversorgung muss das VIU anwesend sein und das Prüfgerät zur Durchführung der Dichtheitsprüfung an die Gasanlage angeschlossen haben, um nach erfolgreicher Prüfung die Anlage in Betrieb zu nehmen. Nach der Zählersetzung durch einen Beauftragten der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH wird vom VIU die Gasanlage gefahrlos ins Freie entlüftet und anschleißend in Betrieb genommen. 7. Kundenanlage 13 Abs. 1-3 sowie 19 Abs. 1 3 NDAV Die Kundenanlage erstreckt sich über den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zur Ausmündung der Abgasanlage ins Freie. Der Anschluss der einzelnen Gasanlage und Gasverbrauchseinrichtung ist mit dem zur Verfügung gestellten Vordruck bei der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH anzumelden. Seite 7 von 9

Das VIU kann vor Arbeitsbeginn eine Ortbesprechung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH vereinbaren. Die Abgasführung ist mit dem zuständigen Bezirks-Kaminkehrermeister abzustimmen. Die Festlegung der Anschlussmöglichkeiten durch den Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau GmbH bezieht sich ausschließlich auf die Hausanschlussleitung, die Messeinrichtung und das Druckregelgerät. Die Berechnung sowie die Leistungsfähigkeit der Kundenanlage unter Berücksichtigung vorhandener Verbrauchseinrichtungen sind vom VIU zu überprüfen. Bei Auswechslung von Gasgeräten gegen solche mit anderer, insbesondere höherer Leistung bzw. anderer Geräteart ist die Freigabe durch die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH und dem Bezirkskaminkehrermeister erforderlich (wie Neuanlage). Folgende ausgewählte sicherheitstechnische Forderungen aus den DVGW- TRGI sind zur praxisorientierten Umsetzung beispielhaft aufgeführt: Bei Einbau von Gasströmungswächtern sind die Hinweise und Anleitung der Hersteller zu beachten. Bei Einbau und Verwendung von Armaturen und Bauteilen sind die Hinweise und Anleitungen der Hersteller zu beachten. Die Anwendung von Dichtungen für Verschraubungen und Flansche ist nur entsprechend den in den DVGW-TRGI genannten Normen zulässig (thermisch erhöht belastbar). Bei Neuanschlüssen und Auswechslungen von Gasverbraucheinrichtungen dürfen nur Gasabsperrhähne in geschlossener Bauweise verwendet werden. Der Gasabsperrhahn muss jeweils vom DVGW zugelassen sein. Durch Auswahl geeigneter Rohrleitungsmaterialien, Zähleranschlussplatten sowie deren Befestigung ist sicher zu stellen, dass bei der Montage der Gaszähler keine unzulässigen Spannungen auf die Installation wirken. Für erdverlegte Außenleitungen gilt hinsichtlich der Gebäudeaus- und Gebäudeeinführung das DVGW-Arbeitsblatt G 459/I Gas- Hausanschlüsse sowie das DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas-Installationen. Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber Stadtwerke Bad Brückenau GmbH muss in jedem Fall erfolgen. Seite 8 von 9

Die Lage der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bzw. Gebäudeabsperrungseinrichtungen, z. B. für weitere Gebäude hinter der HAE oder größerer Wohnanlagen, Gebäudekomplexe und Schulen, ist in den Gebäuden für das Auffinden dieser Absperreinrichtungen durch Hinweisschilder in dauerhafter Form zu kennzeichnen. Auch vor Bauteilen, wie z. B. Filter, Magnetventile oder Gasdruckregelgeräte, sofern diese nicht erhöht thermisch belastbar (HTB) sind, ist unter Beachtung des Bestandsschutzes der Einbau einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung (TAE) erforderlich. Werden Leitungen verdeckt verlegt, z. B. in Schächten, Kanälen oder abgehängten Decken und Vorwandinstallationen, ist das DVGW- Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas-Installationen zu beachten. 7.1 Gasleitungen Querschnitt, Art und Anzahl der Verteilungsleitungen sind in Abhängigkeit von der Anzahl der anzuschließenden Kundenanlagen und der zu erwartenden gleichzeitigen Belastung festzulegen und im Hinblick auf die technische Ausführung der Übergabestelle mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH abzustimmen. Erdverlegte Grundstücksleitungen (z.b. vom Vorder- zum Hinterhaus) dürfen nur von qualifizierten Firmen verlegt werden. Erdverlegte Leitungen sind einzumessen und in Bestandsplänen festzuhalten. Der Plan ist dem Anschlussnehmer auszuhändigen. Vor der Verlegung von erdverlegten Grundstücksleitungen sind alle technischen Details mit der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH bei einem Ortstermin zu besprechen (siehe auch Ziff. 5 - Netzanschluss und Herstellung des Netzanschlusses). 7.2 Gasverbrauchseinrichtungen Es dürfen nur Gasverbrauchseinrichtungen angeschlossen werden, welche DVGW-zertifiziert sowie mit einer CE-Zulassung versehen sind. (geändert 02/10) Seite 9 von 9