Lizenzvereinbarung für die OWOK -Softwarekomponenten

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1. Herausgeber. 2. Geschäftsführung Dipl.-Wi.-Ing. Markus Werckmeister (Geschäftsführer)

Transkript:

Lizenzvereinbarung für die OWOK -Softwarekomponenten Version: 1.0 REINER SCT Kartengeräte GmbH & Co. KG Goethestr. 14 78120 Furtwangen (Germany) mail@reiner-sct.com Furtwangen, 01.07.2011

Inhaltverzeichnis Seite Präambel... 3 A. Rechtseinräumung... 3 B. Beschränkungen... 4 C. Einsatz der OWOK -Authentifizierungslösung... 4 D. Haftungs und Gewährleistungsausschluss... 4 E. Anwendbares Recht, Gerichtsstand... 4 LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE OWOK-SOFTWAREKOMPONENTEN Version 1.0 Seite 2 von 5

LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE OWOK - SOFTWAREKOMPONENTEN Präambel REINER Kartengeräte GmbH und Co. KG (nachfolgend REINER SCT ) bietet unter der Produktbezeichnung OWOK eine chipkartenbasierte Authentifizierungslösung für Software- Applikationen an. Die zu diesem System gehörenden OWOK -lizenzierten Komponenten bestehen aus: OWOK Chipkarte mit JAVA-Applet von OWOK unterstützte Chipkartenleser (gelistet unter www.reiner-sct.com/owok/certreader) OWOK Browser-Plugin OWOK Softwarekomponenten (nachfolgend auch OWOK -Produkte ). Die vorliegende Lizenzvereinbarung regelt die unentgeltliche Überlassung der OWOK - Softwarekomponenten (nachfolgend SOFTWARE ) an jedermann (nachfolgend NUTZER ). Die SOFTWARE wird ausschließlich zum Zwecke der Nutzung in Verbindung mit oben genannten Komponenten (OWOK - Produkte) gemäß dieser Lizenzvereinbarung überlassen. Der Quellcode der SOFTWARE oder eine Anwenderdokumentation sind nicht Bestandteil der Softwareüberlassung. Die Systemvoraussetzungen zur Nutzung der SOFTWARE sind unter www.reiner-sct.com/owok aufgeführt. A. Rechtseinräumung REINER SCT räumt dem NUTZER an der SOFTWARE ausschließlich zum Zwecke der Nutzung in Verbindung mit anderen OWOK -Produkten ein unentgeltliches, unterlizenzierbares, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, in jeder geeigneten Hard- und Softwareumgebung ausübbares und übertragbares Recht ein, die SOFTWARE zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und öffentlich wiederzugeben, in Anwendungen, Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die SOFTWARE den Endnutzern solcher Anwendungen und Online-Diensten zum Abruf mittels vom NUTZER gewählter Tools zur Verfügung zu stellen, durch Dritte nutzen oder für den NUTZER betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, zu verbreiten. LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE OWOK-SOFTWAREKOMPONENTEN Version 1.0 Seite 3 von 5

Macht der NUTZER von seinem Recht zur Übertragung oder Unterlizenzierung der gemäß dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte Gebrauch oder überlässt er Dritten im Rahmen seines Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts die SOFTWARE, hat er seine Verpflichtungen bezüglich Inhalt und Umfang der Rechte dem Dritten aufzuerlegen. Der NUTZER kann Dritten ausschließlich Nutzungsrechte in Art und Umfang gemäß A. und B. dieser Lizenzvereinbarung einräumen. Er hat insbesondere darauf hinzuweisen, dass die SOFTWARE ausschließlich in Verbindung mit anderen OWOK -Produkten genutzt werden darf. B. Beschränkungen 1. Es dürfen lediglich die im Handbuch beschriebenen Konfigurationseinstellungen vorgenommen werden. Der Quellcode der überlassenen SOFTWARE einschließlich des JAVA-Applet der OWOK -Chipkarte darf nicht bearbeitet, übersetzt, umgestaltet oder in sonstiger Weise geändert werden. 69 d Abs.1 und 69 e UrhG bleiben unberührt. 2. Falls nicht ausdrücklich und schriftlich von REINER SCT gestattet, ist es nicht zulässig die SOFTWARE in Verbindung mit Chipkartenlesern zu nutzen, die nicht unter www.reinersct.com/owok/certreader aufgeführt sind. C. Einsatz der OWOK -Authentifizierungslösung 1. Setzt der NUTZER die OWOK -Authentifizierungslösung ein, ist er verpflichtet, auf der Webpräsenz, für die er die Authentifizierung über das OWOK -System nutzt bzw. anbietet, das OWOK -Logo mit Weblink zu www.reiner-sct.com/owok deutlich sichtbar abzubilden, und zwar auf der Website, die beim Login für die Authentifizierung sichtbar ist. Falls ein Weblink technisch nicht umsetzbar sein sollte, muss dies durch eine geeignete alternative Lösung abgebildet werden. Das OWOK -Logo muss mindestens der Größe der Buttons und der Standard-Texte auf der Website entsprechen. Das zu verwendende OWOK -Logo kann hier heruntergeladen werden: http://support.reiner-sct.de/downloads/owok/logo/owok-logo.zip 2. Zu diesem Zweck sowie zeitlich auf die Dauer des Einsatzes der OWOK - Authentifizierungslösung für die Webpräsenz des NUTZERS beschränkt und jederzeit widerruflich räumt ihm REINER SCT die hierzu erforderlichen, gewerblichen Schutzrechte zur Abbildung des OWOK -Logos ein. Macht REINER SCT von ihrem Widerrufsrecht gebrauch, entfällt die Verpflichtung und die Berechtigung des NUTZERS, auf den Einsatz des OWOK - Systems mittels Logo und Verlinkung hinzuweisen. D. Haftungs und Gewährleistungsausschluss REINER SCT übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die überlassene SOFTWARE. Die SOFTWARE wird as is geliefert, und zwar ohne jede ausdrücklich oder implizit genannte Garantie oder Gewährleistung. E. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG) und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Bei Verbrauchern (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist der NUTZER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE OWOK-SOFTWAREKOMPONENTEN Version 1.0 Seite 4 von 5

Sitz der REINER SCT. Dasselbe gilt, wenn der NUTZER keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern diese Lizenzbestimmungen auch in einer anderen Sprache zur Verfügung stehen, dient dies rein informatorischen Zwecken. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Übersetzung in eine andere Sprache und der deutschen Version oder bei Auslegungsfragen ist allein die deutsche Version maßgeblich. Reiner Kartengeräte GmbH & Co. KG Goethestraße 14, 78120 Furtwangen (Germany) OWOK und das Logo sind registrierte Marken der Reiner Kartengeräte GmbH & Co. KG LIZENZVEREINBARUNG FÜR DIE OWOK-SOFTWAREKOMPONENTEN Version 1.0 Seite 5 von 5