Die Regierung von Unterfranken als Landesregulierungsbehörde (LRegB) hat uns am 13.12.2012 das Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen für das Gasverteilnetz der in der zweiten Regulierungsperiode (2013 bis 2017) mitgeteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Netznutzungsentgelte ermittelt, welche nachfolgend dargestellt sind. Die weisen darauf hin, dass diese Festlegung noch vorläufig ist und durch spätere endgültige Entscheidungen/Bescheide noch angepasst werden können. Bei Vorliegen von Änderungen nach 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zu erfolgen. Die hat unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Anpassung nach 4 Abs. 4 ARegV die neue ab dem 1. Januar 2016 geltende Erlösobergrenze ermittelt. Gemäß 17 Abs. 2 ARegV passt die die Netzentgelte zum 01. Januar 2016 an. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2016 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben. Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus: dem Arbeitspreis dem Grund bzw. Leistungspreis und dem Sockelbetrag dem Preis für die Messung dem Preis für die Abrechnung der Konzessionsabgabe der Mehrwertsteuer, Stand: 14.12.2015 Seite: 1
Preisblatt: Netzentgelte Gas für Entnahmestellen mit Leistungsmessung im Erdgasverteilnetz (Einschließlich der Nutzung vorgelagerter Netze) 1. Leistungspreise (Zonenmodell): Jahreshöchstleistung Leistungspreis Zone kwh/h /kw /kw KmL1L die ersten 368 kwh/h 10,275 12,227 KmL2L die weiteren 382 kwh/h 8,903 10,595 KmL3L die weiteren 1.750 kwh/h 7,593 9,036 KmL4L die weiteren 2.500 kwh/h 6,569 7,817 KmL5L alle weiteren kwh/h 5,377 6,399 Der Leistungspreis bezieht sich auf die höchste gemessene Stundenmenge (kwh/h) im Abrechnungsjahr. 2. Arbeitspreise (Zonenmodell) Jahresverbrauch Arbeitsspreis Zone kwh/a ct/kwh ct/kwh KmL1A die ersten 700.000 kwh/a 0,351 0,418 KmL2A die weiteren 800.000 kwh/a 0,282 0,336 KmL3A die weiteren 3.500.000 kwh/a 0,229 0,273 KmL4A die weiteren 5.000.000 kwh/a 0,176 0,209 KmL5A alle weiteren kwh/h 0,164 0,195 Die verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung, ggf. Konzessionsabgaben. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand: 14.12.2015 Seite: 2
Preisblatt: Netzentgelte Gas für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung im Erdgasverteilnetz (Einschließlich der Nutzung vorgelagerter Netze) 3. Grundpreise (Stufenmodell): Jahresverbrauch Grundpreis von bis Zone kwh/a kwh/a KoL1 0 kwh/a 2.000 kwh/a 54,43 64,77 Kol 2 2.001 kwh/a 10.000 kwh/a 61,51 73,20 KoL3 10.001 kwh/a 50.000 kwh/a 118,19 140,65 KoL4 50.001 kwh/a 200.000 kwh/a 330,77 393,62 KoL5 200.001 kwh/a 500.000 kwh/a 578,73 688,69 Kol 6 500.001 kwh/a 1.500.000 kwh/a 933,52 1.110,89 4. Arbeitspreise (Stufenmodell): Jahresverbrauch Arbeitspreis von bis Zone kwh/a kwh/a ct/kwh ct/kwh KoL1 0 kwh/a 2.000 kwh/a 2,423 2,883 Kol 2 2.001 kwh/a 10.000 kwh/a 2,067 2,460 KoL3 10.001 kwh/a 50.000 kwh/a 1,500 1,785 KoL4 50.001 kwh/a 200.000 kwh/a 1,075 1,279 KoL5 200.001 kwh/a 500.000 kwh/a 0,950 1,131 Kol 6 500.001 kwh/a 1.500.000 kwh/a 0,880 1,047 Sonstige Dienstleistungen auf Anfrage. Hinweis: Eine Leistungsmessung ist für die Kunden bzw. Entnahmestellen erforderlich, deren Gasbedarf insgesamt größer als 1,5 Mio. kwh/a oder die maximale stündliche Ausspeiseleistung mehr als 500 kw beträgt. Die verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung, ggf. Konzessionsabgaben. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand: 14.12.2015 Seite: 3
Preisblatt: Entgelte Gas für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung bei Entnahmestellen mit Leistungsmessung im Erdgasverteilnetz Die Entgelte für Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen, sofern sie durch die gestellt sind. Die Entgelte für Messung enthalten die Erfassung von Energie (Ablesung). Werden Messstellenbetrieb und/oder Messung durch Dritte erbracht entfällt der jeweilige Preisbestandteil. Weicht der Leistungsumfang vom Standard ab, werden der Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung den individuellen Verhältnissen angepasst. 5. Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Messstellenbetrieb je Messstelle je Messstelle Zählergruppe Balkengaszähler Gaszähler <= G 10 Gaszähler >= G 10 <=G 40 Drehkolbenzähler Gaszähler >= G 160 <=G 400 Gaszähler > G 400 Turbinenradzähler Gaszähler >= G 160 <=G 400 Gaszähler > G 400 Aufschlag Mengenumwerter 546,00 649,74 609,00 724,71 1.039,50 1.237,01 1.207,50 1.436,93 1.690,50 2.011,70 3.990,00 4.748,10 1.491,00 1.774,29 1.869,00 2.224,11 3.990,00 4.748,10 1.500,00 1.785,00 Messung *) Abrechnung **) 231,00 274,89 252,00 299,88 *) Die Messung beinhaltet die monatliche Ablesung sowie tägliche Datenbereitstellung. Für eine stündliche Messdatenbereitstellung wird eine zusätzliche Messentgelt in Höhe von 1.080,00 je Zähler erhoben **) Dieses Entgelt beinhaltet die monatliche Abrechnung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand: 14.12.2015 Seite: 4
Preisblatt: Entgelte Gas für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung bei Entnahmestellen ohne Leistungsmessung im Erdgasverteilnetz Die Entgelte für Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen, sofern sie durch die gestellt sind. Die Entgelte für Messung enthalten die Erfassung von Energie (Ablesung). Werden Messstellenbetrieb und/oder Messung durch Dritte erbracht entfällt der jeweilige Preisbestandteil. Weicht der Leistungsumfang vom Standard ab, werden der Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung den individuellen Verhältnissen angepasst. 6. Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung Jährliche Ablesung und Abrechnung Messstellenbetrieb je Messstelle je Messstelle Zählergruppe Gaszähler <= G 4 *1) Gaszähler >= G 6 <=G 10 *1) Gaszähler > G 10 <=G 40 (netto) (brutto) 24,15 28,74 35,18 41,86 77,18 91,84 564,38 671,61 Messung Abrechnung 2,63 3,13 10,50 12,50 Monatliche Ablesung und Abrechnung Zählergruppe Gaszähler <= G 4 *1) Gaszähler >= G 6 <=G 10 *1) Gaszähler > G 10 <=G 40 Messstellenbetrieb je Messstelle je Messstelle 24,15 28,74 35,18 41,86 77,18 91,84 564,38 671,61 Messung Abrechnung 176,21 209,69 126,00 149,94 *) inkl. Zähler nach 21b EnWG (EDL21 Zähler) In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand: 14.12.2015 Seite: 5
Preisblatt: Weitere den Entgelten hinzuzurechnenden Abgaben und Umlagen 7. Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist in den Entgelten nicht enthalten und wird den Netzentgelten hinzugerechnet. KA KA ct/kwh ct/kwh Ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,51 0,61 Sonstige Tariflieferungen 0,22 0,26 Lieferung an Sonderkunden nach KAV 0,03 0,04 Die vorgenannten Angaben sind die zulässigen Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.Januar 1992, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.Juli 1999. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand: 14.12.2015 Seite: 6