Schulwegdienste. Schülerlotsen Schulbuslotsen Schulbusbegleiter Schulweghelfer

Ähnliche Dokumente
Sicherheit auf dem Schulweg - Verkehrssicherheitsarbeit und Schulwegdienste

Schülerlotsen / Verkehrshelfer

Schuljahr 2015/16. für die Grundschule München Gerastraße

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Schuljahr 2015/16. für die Grundschule München Berg-am-Laim-Straße

Schülerlotsen und Schulbusbegleiter garantieren Sicherheit auf dem Weg von und zur Schule

Vor der Haustür. Hinweise!

Schuljahr 2015/16. für die Grundschule München Grandlstraße

Schulwegsicherungsplan

Schuljahr 2015/16. für die Grundschule München Waldmeisterstraße

1 Begriff und Aufgabe

Nr Mai 2014 INHALT:

Leichtsinnige Momente

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Maria Limbourg, Universität - GH Essen SCHULWEGUNFÄLLE: HÄUFIGKEIT, URSACHEN UND PRÄVENTION

Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main. Zupacken statt Zuschauen

TIXI Berner Freiwilligenfahrdienst für Behinderte

Der Regierungsrat kann der Kantonspolizei weitere mit dem Polizeidienst zusammenhängende Aufgaben übertragen.

Rechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch

Aufsicht in der Schule

Radfahrausbildung II

Kinder auf dem Schulweg

Verkehrsdienst. Schüler und Erwachsene im Einsatz für die Sicherheit. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Besondere Rücksicht gegenüber Kindern

DOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Anzahl der Kinder bis 14 Jahre im Landkreis Fürstenfeldbruck im Verhältnis zu den erfolgten Unfällen

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach

Checklisten. Regelungen, Bestimmungen und Verlautbarungen des Dienstherren zur Sicherheit an bayerischen Schulen

Jugend und Soziales 5.510

Kinder sehen und verstehen

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag

Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum

Tipps und Infos rund ums Blinken

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009

Praktikumsplatz/-plätze auf der eigenen Homepage veröffentlichen... Kontakt zu örtlichen Schulen aufnehmen und Bereitschaft signalisieren...

Das Referat Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der BSB

LEHRERMAPPE Sicher im 1./2. Schuljahr 1/ 2

Aufsichtspflicht - Haftung

Ausbildung von Schülerlotsen

Sicherheit auf dem Schulweg

Grundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte

Mehrere Ämter werden zusammen gewertet, mindestens eines davon muss in Immenstaad ausgeübt worden sein

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Satzung der Musikschule Dormagen vom

Vereinbarung

Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen

Hausordnung der Realschule plus Meisenheim

Erste Schritte im Strassenverkehr

2. Radfahrausbildung in der Grundschule

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Die wichtigsten Punkte in der Behinderten-Hilfe im Deutschen Roten Kreuz

Umweltzone in Neu-Ulm

Kompetenzzentrum. Stephanusschule. Konzept Verkehrserziehung

Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern

SALMONELLEN- UND ALLERGENRISIKO BEI MITGEBRACHTEM KUCHEN

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg

Schulordnung der Sing- und Musikschule Kempten Stadt Kempten (Allgäu) und Gemeinden im nördlichen Landkreis Oberallgäu e.v.

R a h m e n v e r e i n b a r u n g

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht

Der Blindenführhund Assistenz auf vier Pfoten

Fragen (FAQs) und Antworten zur Haftung

Datenschutzbeauftragten bestellt.

Was ist ein Lauf- oder Fahrradbus?

KURZGUTACHTEN Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Girls Day

SCHULVERTRAG. zwischen

HAUSORDNUNG. Grundschule Regenbogen PRETZSCHENDORFER STR.6 OBERBOBRITZSCH BOBRITZSCH

Satzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom

Wilhelm-von-Stieber-Realschule Staatliche Realschule Roth. Elternbrief 2. Schulleitung

Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012

Fragen und Antworten für das Geländespiel. Fragen

Benjamin Blümchen SICHER ZUR SCHULE. Die. Spielanleitung. Ein spannendes Würfelspiel für 2 bis 4 Verkehrsanfänger ab 5 Jahren.

Haftungsfragen im Amphibienschutz an Straßen Hinweise an die Kreis- und Ortsgruppen des BN

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern

Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt finanziell auf der sicheren Seite.

Schuljahr 2015/16. für die Grundschule München Bergmannstraße

Aus folgende Rechtsgebieten können sich Rechtsfolgen ergeben: - Strafrecht Geldstrafe,Freiheitsstrafe. Geldbuße. Kündigung

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

Verordnung über das Halten von Hunden im Markt Stadtbergen. S 1 Begriffsbestimmungen

Mit der Schulklasse sicher unterwegs

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen

Vohwinkeler 4.Fuchslauf. 11. Juni Meldeschluss: 4. Juni Benefizlauf zu Gunsten des Fördervereins Freibad Vohwinkel e.v.

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

Unser Anspruch: Unfälle vermeiden! Mein Lotsenbooklet DA MACH ICH MIT! AUFGABEN INFOS EINSATZPLANER NOTIZEN


Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Radfahrausbildung Theoretische Prüfung

Transkript:

Schülerlotsen Schulbuslotsen Schulbusbegleiter Schulweghelfer Stand: Februar 2011

Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen und zu entscheiden.

Zielgruppen Schulleiter Verkehrslehrer / Sicherheitsbeauftragter Verkehrserzieher der Polizei Sachaufwandsträger (Versicherung, Entschädigung) Elternbeirat Verkehrswacht Verkehrshelfer

Rechtsgrundlage/Quelle Sicherheit auf dem Schulweg - Verkehrssicherheitsarbeit und GemBek vom 08. Juni 2005 Handbuch für Hinweis: Das im Internet einsehbare Handbuch ist ein Musterexemplar. Das aktuellste Exemplar kann über die Landesverkehrswacht bezogen werden.

Zuständigkeiten Wer kann einsetzen? Städte, Gemeinden und Schulverbände, nicht jedoch: Die Verkehrswacht oder andere Organisationen. Achtung: Einsatz nur nach komplett durchlaufener Ausbildung durch die Polizei und nur in der zur Verfügung gestellten Warnkleidung. Wer als Schülerlotse, Schulweghelfer, Schulbuslotse oder Schulbusbegleiter seine Aufgaben erfüllt, ist kein Hilfspolizist.

Tätigkeitsbereich und Anforderungen Sie dürfen z.b. Kinder am Fahrbahnrand sammeln, Kinder zum richtigen Verhalten anweisen, an der Schulbushaltestelle und im Schulbus für Ordnung sorgen, andere Verkehrsteilnehmer auf die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern hinweisen. Keinesfalls haben sie polizeiliche Befugnisse (z.b. Anhalten von PKWs, Platzverweise, Aufnahme von Personalien, etc.) sollten u.a. folgende Anforderungen erfüllen : Zuverlässigkeit Pünktlichkeit Ernsthaftigkeit Hilfsbereitschaft

Schülerlotsen/Schulbuslotsen Die Schülerlotsen: Grundsätzlich: Mädchen und Jungen ab 13 Jahren freiwillig. Ausnahmsweise: Auch 12-jährige Schüler, die nach Beurteilung durch die Schule geeignet sind. Die Schulbuslotsen: Sie werden in gleicher Art ausgewählt, ausgebildet und eingewiesen wie Schülerlotsen. Sie können als Helfer der Aufsicht an der Schulbushaltestelle oder im Schulbus eingesetzt werden. An der Schulbushaltestelle sorgt ein Schulbuslotse z.b. dafür, dass die Kinder nicht die Fahrbahn betreten, beim Einfahren des Busses nicht drängeln, damit niemand vor den Bus gestoßen wird, Im Schulbus sorgt ein Schulbuslotse z.b. dafür, dass die Schüler auf Stehplätzen sich festhalten und nicht umherlaufen, den Busfahrer nicht behindern, belästigen oder ablenken, beim Einfahren in die Haltestelle nicht drängeln und niemand gestoßen wird, sich angurten, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.

(erwachsene) Schulweghelfer Die (erwachsenen) Schulweghelfer: Als Schulweghelfer kommen insbesondere in Betracht: Eltern, Großeltern und sonstige Freiwillige An der Schulbushaltestelle sorgt ein Schulbusbegleiter z.b. dafür, dass die Kinder nicht die Fahrbahn betreten, beim Einfahren des Busses nicht drängeln, damit niemand vor den Bus gestoßen wird, Im Schulbus sorgt ein Schulbusbegleiter z.b. dafür, dass die Schüler auf Stehplätzen sich festhalten und nicht umherlaufen, den Busfahrer nicht behindern, belästigen oder ablenken, beim Einfahren in die Haltestelle nicht drängeln und niemand gestoßen wird, sich angurten, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Einsatzorte/Ausrüstung Zielsetzung für Schülerlotsen und Schulweghelfer : Sie sollen Kinder vom unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn abhalten und das gemeinsame Überqueren der Straße sichern. Ausschließliche Einsatzorte: Schülerlotsen und Schulweghelfer werden eingesetzt an Fußgängerüberwegen ( Zebrastreifen ) an ampelgeregelten Fußgängerfurten an Schülerlotsenfurten - nach Anlage 17 der Bekanntmachung zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung vom 9. August 1991 (AllMBl S. 650) sowie Bekanntmachung vom 12. November 2001 (AllMBl S. 668) gekennzeichneten Übergängen. Ausrüstung: Für die wird leuchtend gelbe Sicherheitskleidung zur Verfügung gestellt (oftmals mit Unterstützung der Örtlichen Verkehrswacht).

Haftung Unfälle mit Verletzungen oder gar Todesfolge an Einsatzstellen von sind äußerst selten. Grundsätzlich gilt, dass dem Schulwegdienst aus seiner Tätigkeit kein finanzieller Schaden entsteht. Den n wird das im Grundgesetz (Art. 34 GG) und die in der Bayer. Verfassung (Art. 98 BV) festgelegte Privileg der Amtshaftung zugestanden. Sie üben ein öffentliches Amt im Sinne dieser Gesetze aus. Dies bedeutet, dass für den von einem Schulwegdienst verursachten Schaden zuerst einmal der Träger des s haftet. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz wäre es dem Träger des s möglich, Regress zu fordern.

Versicherungsfragen Unfall-Versicherung bei einem selbst erlittenen Körperschaden Alle sind kraft Gesetzes beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband/Bayerische Landesunfallkasse (Bay. GUVV/LUK) versichert. Sowohl die ehrenamtlichen als auch die mit einem Arbeitsvertrag angestellten genießen den gleichen Versicherungsschutz.

Ausbildung, Einweisung und Fortbildung Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schülerlotsen und der Schulbuslotsen finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit statt. Die theoretische und praktische Ausbildung durch die Polizei umfasst wenigstens 12 Unterrichtsstunden. Grundlage der Ausbildung ist das Ausbildungsprogramm für. Jedem ausgebildeten Schüler wird ein Schulweg-Pass ausgehändigt, in dem das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, die Ausbildung, der zugeteilte Einsatzort und die Einsatzzeiten enthalten sind. Sowohl die Eintragungen im Schulwegpass als auch der Einsatz vor Ort sollte von der Schule regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Bei Ausbildung, Einweisung und Fortbildung gilt für erwachsene Schulweghelfer sinngemäß das Gleiche. Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schülerlotse wird mit einem Beiblatt zum Jahreszeugnis gewürdigt.

Ansprechpartner Schule (Schulleitung, Verkehrslehrer, Fachberatung) Gemeinde (Finanzierung, Organisation) Polizei (Ausbildung) Verkehrswacht (Ausrüstung, Wettbewerbe) Gemeinschaftsaktion Sicher zur Schule - Sicher nach Hause Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter (ÖVSB)

Medien und Materialien Handbuch für Hinweis: Das im Internet einsehbare Handbuch ist ein Musterexemplar. Das aktuellste Exemplar kann über die Landesverkehrswacht bezogen werden. Schulweghelfer gesucht! Landesverkehrswacht Bayern e.v. Wer ist der beste Schülerlotse?

Links (Broschüre der Landesverkehrswacht und Bayerisches Staatsministerium des Innern) Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband/Bayerische Landesunfallkasse