Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die neinteilung auf Grund des Salzburger Tourismusgesetzes 2003 für die Jahre 2006 bis 2010 (nverordnung) uf Grund des 34 bs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet: 1 Für die im Land Salzburg errichteten Tourismusverbände werden die n wie folgt festgesetzt: Tourismusverband btenau dnet ltenmarkt im Pongau nnaberg-lungötz nthering ad Gastein ad Hofgastein ergheim ischofshofen ramberg am Wildkogel ruck an der Großglocknerstraße Dienten am Hochkönig Dorfgastein Eben im Pongau Ebenau Elsbethen Eugendorf Faistenau Filzmoos Flachau Forstau H-nverordnung \ 7.11.2005 08:07 \ Verordnungen
Tourismusverband Fusch an der Großglocknerstraße Fuschl am See Goldegg Golling an der Salzach Göriach Grödig Großgmain Hallein Henndorf am Wallersee Hintersee Hof bei Salzburg Hollersbach Hüttau Kaprun Kleinarl Koppl Krimml Krispl Kuchl Lamprechtshausen Lend Leogang Lessach Maishofen Maria lm am Steinernen Meer Mariapfarr Mattsee Mauterndorf Mittersill Mühlbach am Hochkönig Muhr Neukirchen am Großvenediger Neumarkt am Wallersee Niedernsill Oberndorf bei Salzburg Obertauern Obertrum am See Pfarrwerfen 2
Tourismusverband Piesendorf Puch bei Hallein Radstadt Ramingstein Rauris Rußbach am Pass Gschütt Saalbach-Hinterglemm Saalfelden am Steinernen Meer St ndrä im Lungau St Georgen bei Salzburg St Gilgen am Wolfgangsee St Johann im Pongau St Koloman St Margarethen im Lungau St Martin am Tennengebirge St Michael im Lungau Scheffau am Tennengebirge Schleedorf Seeham Seekirchen am Wallersee Straßwalchen Strobl Stuhlfelden Tamsweg Taxenbach Thalgau Thomatal Unternberg Uttendorf Viehhofen Vigaun Wagrain Wald im Pinzgau Weißpriach Werfen Werfenweng Zederhaus Zell am See 3
2 Für den Tourismusverband Salzburger ltstadt (ltstadtverband) wird die festgesetzt. 3 (1) Für den Tourismusverband Obertauern, der die Gemeinden Tweng und Untertauern umfasst, wird die festgesetzt. (2) Für den Tourismusverband Großarltal, der die Gemeinden Großarl und Hüttschlag umfasst, wird die festgesetzt. (3) Für den Tourismusverband Salzburger Saalachtal, der die Gemeinden Lofer, St Martin bei Lofer, Unken und Weißbach bei Lofer umfasst, wird die festgesetzt. (4) Für den Tourismusverband St Veit-Schwarzach, der die Gemeinden St Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau umfasst, wird die festgesetzt. 4 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und mit blauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. 4
Erläuterungen 1. llgemeines: Gemäß 34 bs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003 S.TG 2003 hat die Landesregierung durch Verordnung die Zugehörigkeit der Tourismusverbände zu den einzelnen n für die Dauer von jeweils fünf aufeinander folgenden Jahren zu bestimmen. Gemäß 34 bs 3 richtet sich die Zugehörigkeit eines Tourismusverbandes zu einer (, oder ) nach der Zahl der jährlichen Fremdennächtigungen (im fünfjährigen Durchschnitt) im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand der jeweils letzten Volkszählung). eträgt die Zahl der jährlichen Fremdennächtigungen je Einwohner mindestens 100, gehört der betreffende Verband zur, zwischen 40 und 99 Fremdennächtigungen je Einwohner zur und unter 40 zur. Der fünfjährige Durchschnitt ist aus jenen Kalenderjahren zu berechnen, die dem Jahr, in dem die erechnung vorgenommen wird, unmittelbar vorangegangen sind. Für einen Tourismusverband kann jedoch ausnahmsweise die Zugehörigkeit zur nächsthöheren oder nächstniedrigeren bestimmt werden, wenn dieser nach der Qualität seines Tourismusangebotes unter edachtnahme auf die Zahl der Tourismussaisonen und die rt des Tourismus eher der harakteristik jener entspricht ( 34 bs 4). Ein Tourismusverband für die Stadt Salzburg ist jedenfalls in die zu reihen ( 34 bs 5). 2. Veränderungen auf Grund der gesetzlichen Vorgabe des 34 bs 3: Der Neufassung der nverordnung liegen die Zahlen der Fremdennächtigungen in den Jahren 2000 bis 2004 und die Einwohnerzahlen der Volkszählung 2001 zugrunde. Daraus ergibt sich im Vergleich zum vorher gegangenen Einstufungszeitraum bei den folgenden elf Tourismusverbänden eine Veränderung des Quotienten (Fremdennächtigung pro Einwohner), auf Grund dessen sich die Einstufung in die n ändert bzw ohne Inanspruchnahme der usnahmebestimmung (siehe die usführungen unter Pkt 3) ändern würde: Tourismusverband derzeit Übernächtigungsquotient 2000 bis 2004 neu ramberg am Wildkogel 40,0 Großarltal 109,3 Großgmain 33,6 Mauterndorf 98,7 Niedernsill 32,3 Radstadt 82,0 St ndrä im Lungau 35,2 St Gilgen am Wolfgangsee 86,1 5
Tourismusverband derzeit Übernächtigungsquotient 2000 bis 2004 neu St Margarethen im Lungau 39,4 St Michael im Lungau 81,8 Salzburger Saalachtal 88,7 3. Reihung unter Zugrundelegung der usnahmebestimmung gemäß 34 bs 4: Von den im Pkt 2 angeführten Tourismusverbänden haben die Tourismusverbände Mauterndorf, Radstadt, St Gilgen und St Michael ersucht, nach der usnahmebestimmung des 34 bs 4 S.TG 2003 dennoch in die nächsthöhere, also in die für sie derzeit geltende eingestuft zu werden. Über efürworten der Tourismusabteilung des mtes der Landesregierung ist diesen Ersuchen in allen vier Fällen im Verordnungsvorschlag Rechnung getragen und wird im Einzelnen dazu ausgeführt: 3.1. Tourismusverband Mauterndorf ( statt ): Der Tourismusverband Mauterndorf erreicht nur sehr knapp den erforderlichen Quotienten nicht (Quotient 98,7). Mit dem in den letzten Jahren erfolgten usbau der Speiereck-Grosseck- ahnen, die auch im Sommer in etrieb sind, der urg Mauterndorf, dem Haubenlokal Mesnerwirt, einem prädikatisierten Wellness-Hotel und einer guten Wander- und Radweg- Infrastruktur entspricht Mauterndorf mit dem so beispielsweise beschriebenen Tourismusangebot unter edachtnahme auf einen 2-Saisonentourismus (Verteilung der Nächtigungen Winter 69,9 %, Sommer 30,1 %) jedenfalls eher der Tourismuscharakteristik der. 3.2. Tourismusverband Radstadt ( statt ): Wie schon nach der geltenden nverordnung soll Radstadt wiederum in die eingestuft werden. Das Nichterreichen der Mindestnächtigungszahl je Einwohner ist vor allem auf den starken evölkerungszuwachs zurückzuführen. Die Nächtigungsentwicklung stellt sich wie folgt dar: erechnungsgrundlage 5-Jahres-Durchschnitt für neinstufung Übernachtungen 1996 bis 2000 373.304 2001 bis 2005 386.412 Differenz +13.108 bzw 3,51 % us dem Tourismusangebot von Radstadt ragt im Winter die Schischaukel Radstadt- ltenmarkt erst jüngst wurde in die Verbesserung der Seilbahnanlagen (neue Gondelbahn seit der Wintersaison 2004/2005) investiert und im Sommer die 18-Loch-Golfanlage mit einer einzigartigen Golfgondel hervor. Zum ngebot gehören weiters sehr gut frequentierte Langlauf- 6
loipen, Rad- und Wanderwege. Ferner ist die kulturhistorische edeutung von Radstadt auch als Mitglied der ngebotsgruppe Kleine Historische Städte nicht zu vernachlässigen. Weiters ist Radstadt ustragungsort von jährlichen Veranstaltungen wie Radmarathon, Kinderfest und Kunsthandwerksmarkt. Die ttraktivität soll weiter gesteigert werden, geplant ist der au einer Rodelbahn, die Golfplatzerweiterung und der usbau der Wanderwegebeschilderung. Die etrachtung vor dem Hintergrund des 34 bs 4 S.TG 2003 ergibt jedenfalls, dass Radstadt eher der harakteristik der entspricht. 3.3. Tourismusverband St Gilgen am Wolfgangsee ( statt ): Der Tourismusverband St Gilgen am Wolfgangsee liegt mit einem Quotienten von 86,1 weniger weit von der erforderlichen Mindest-Nächtigungszahl je Einwohner entfernt als die Tourismusverbände Radstadt, St Michael im Lungau oder Salzburger Saalachtal. Das Tourismusangebot in St Gilgen ist im Sommer durch den Wolfgangsee mit seiner hervorragenden Wasserqualität, der guten ade- und Schifffahrtsinfrastruktur, der wunderbaren Landschaft und ergwelt, der sehr guten Wanderwege- und Radwegeinfrastruktur und dem Sommerbetrieb der Zwölferhorn-Seilbahn gekennzeichnet. Zwar entfallen in St Gilgen 90,8 % der Nächtigungen auf den Sommer, dazu kommt jedoch ein enormer Tagestourismus: In der Hochsaison besuchen nach ngaben des Tourismusverbandes ca 3.000 bis 8.000 Personen täglich St Gilgen. In ezug auf den Wintertourismus und die Zwischensaison wird zunächst auf den durch Tagestourismus gekennzeichneten etrieb am Zwölferhorn verwiesen; der Tourismusverband macht aber auch darauf aufmerksam, dass mit dem Schuljahr 2006 die Internationale Schule in St Gilgen ihren etrieb aufnimmt und auch durch den dadurch veranlassten esuch der Eltern ein stetes Steigen der Nächtigungszahlen erwartet wird. Die Gesamtbetrachtung im Sinn des 34 bs 4 S.TG 2003 ergibt daher auch bei St Gilgen am Wolfgangsee eher die harakteristik der. 3.4. Tourismusverband St Michael im Lungau ( statt ): uch in St Michael im Lungau, schon bisher auf Grund des 34 bs 4 S.TG 2003 in die eingestuft, hängt das Nichterreichen der Mindestnächtigungszahl je Einwohner im fünfjährigen Durchschnitt mit der Zunahme der evölkerung zusammen. St Michael im Lungau verfügt sowohl im Winter als auch im Sommer über ein attraktives Tourismusangebot: Schigebiete Grosseck-Speiereck (jüngste Investition: eschneiungsanlage in unterer Sektion des Schiliftes) und Katschberg-ineck, Ferienanlage Hapimag, Wellnesshotel Eggerwirt, Golfplatz, Lauf- und Walkingwegenetz, Wanderwegenetz. Ferner sind Veranstaltungen wie etwa ein Radmarathon zu nennen. 7
In St Michael im Lungau verteilen sich die Nächtigungen auf zwei Saisonen wie folgt: Winterhalbjahr 60,3 %, Sommerhalbjahr 39,7 %. Die Gesamtbetrachtung im Sinn des 34 bs 4 S.TG ergibt auch bei St Michael im Lungau eher den Tourismuscharakter der als der. 3.5. Tourismusverband Salzburger Saalachtal ( statt ): Der maßgebliche Quotient (88,7) liegt im Fall des Tourismusverbandes Salzburger Saalachtal näher an der Mindestnächtigungszahl je Einwohner als im Fall von Radstadt, St Gilgen am Wolfgangsee und St Michael im Lungau. Das Tourismusangebot im Salzburger Saalachtal ist im Winter durch die Schigebiete Loferer lm und Unken-Heutal und im Sommer durch eine gut ausgebaute Wander- und Radwege- Infrastruktur geprägt. Es handelt sich bei den Orten Lofer, Unken, St Martin bei Lofer und Weißbach bei Lofer um Zwei-Saisonenorte: Verhältnis der Nächtigungszahlen in % Winter Sommer Lofer 53,7 46,3 Unken 40,3 59,7 St Martin bei Lofer 37,5 62,5 Weißbach bei Lofer 27,6 72,4 Weiters werden in der Region neue wesentliche Impulse durch den au der Therme in St Martin bei Lofer erwartet. uch im Fall des Tourismusverbandes Salzburger Saalachtal ist daher die ausnahmsweise Einstufung als Verband der gerechtfertigt. 4. Kosten: Lt Mitteilung der Tourismusabteilung des mtes der Landesregierung sind aus dem Vorhaben keine Mehrkosten für die Haushalte des undes, des Landes und der Gemeinden zu erwarten. 8