Genossenschaften eine solidarische Organisationsform für die Zukunft

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Transkript:

Genossenschaften eine solidarische Organisationsform für die Zukunft Genossenschaftsgesetz Steuerrecht Haftung Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1

Übersicht 1. Einleitung 2. Beispiele 3. Das Genossenschaftswesen 4. Genossenschaftsgesetz -Genossenschaftsverband 5. Ausgangslage 6. Die eingetragene Genossenschaft (eg) 7. Gründung 8. Geschäftsbetrieb 9. Finanzierung Seite 2

1. Einleitung Seite 3

Überall dort wo mindestens drei Personen ein gleiches wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Ziel verfolgen, ist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eg) auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Seite 4

2. Beispiele Seite 5

Bioenergiedorf Oberrosphe eg Seite 6

Seite 7

Seite 8

KBG eg Seite 9

3. Das Genossenschaftswesen Seite 10

Das deutsche Genossenschaftswesen Entstehung des deutsche Genossenschaftswesen (ab 1850), geht zurück auf Bestrebungen von Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und Friedrich-Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) 150 Jahre Genossenschaftsverband (seit 1862) 1. Genossenschaftsgesetz vom 27. März 1867 2. Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 (BGB vom 18. August 1896) Seite 11

Genossenschaften prägen die deutsche Wirtschaft... fast 100 % aller Landwirte, Gärtner, Winzer... 90 % aller Bäcker und Fleischer 75 % aller Einzelhandelskaufleute 65 % aller selbständigen Steuerberater 60 % aller Handwerker... sind Mitglieder einer Genossenschaft Seite 12

Das deutsche Genossenschaftswesen 7.600 genossenschaftliche Unternehmen gibt es in Deutschland (ca. 300.000 in der EU) 21 Millionen Menschen in Deutschland, also jeder Vierte, sind Mitglied einer Genossenschaft (140 Mio. in EU) Die Genossenschaftsorganisation bietet in Deutschland mehr als 860.000 Menschen einen Arbeitsplatz und stellt ca. 35.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Seite 13

Das Genossenschaftsgesetz besitzt in zahlreichen Bundesländern Verfassungsrang. Verfassung für Hessen vom 1. Dezember 1946 Artikel 44: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. Seite 14

4. Genossenschaftsgesetz Genossenschaftsverband Seite 15

Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft". Seite 16

Genossenschaftsgesetz 54 GenG Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband Die Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband). Seite 17

Genossenschaftsgesetz 55 GenG Prüfung durch den Verband Die Genossenschaft wird durch den Verband geprüft, dem sie angehört. Seite 18

Genossenschaftsgesetz 53 GenG Pflichtprüfung Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Bilanzsumme 2 Mio.Euro Bilanzsumme 1 Mio.Euro oder Umsatzerlöse 2 Mio.Euro Seite 19

Genossenschaftsgesetz 11 Abs. 2 GenG Anmeldung der Genossenschaft Der Anmeldung sind beizufügen: von den Mitgliedern unterzeichnete Satzung Urkunde über die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat Bescheinigung über die Zulassung zum Beitritt zum Prüfungsverband Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands Seite 20

Genossenschaftsgesetz Vierter Abschnitt: 53-64c GenG Prüfung und Prüfungsverbände 11 Abs. 2 Anmeldung der Genossenschaft Bescheinigung und gutachtliche Äußerung 53 Pflichtprüfung 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband 55 Prüfung durch den Verband 63 b Rechtsform, Mitglieder und Zweck des Prüfungsverbandes Seite 21

Genossenschaftsverband e.v. -Auftrag - Der gesetzliche und satzungsmäßige Auftrag Der Verband ist Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes Der satzungsmäßige Auftrag besteht in der Betreuung und Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Unternehmensführung Ebenso obliegt ihm die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Mitglieder Der generelle Zweck des Verbandes ist die Förderung des Genossenschaftswesens GV ist Dienstleister für seine Mitglieder Seite 22

Verbandsgebiet ca. 60 % der Fläche Deutschlands ca. 80 % der Bundesländer ca. 40 Mio. Einwohner Seite 23

Mitarbeiter des Verbandes 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 600 im Prüfungsdienst 200 in der Beratung 200 in den Akademien 200 in der Verwaltung Seite 24

Unsere 1.888 Mitglieder 336 Kreditgenossenschaften 448 ländliche Warengenossenschaften 435 Agrargenossenschaften 669 gewerbliche Genossenschaften Seite 25

5. Ausgangslage Seite 26

EnergieGenossenschaften Unternehmen, Selbständige, Bürger und Verwaltungen, die die Umwelt 1 Überschrift schützen, Sicherheit erstes in der Kapitel Energieversorgung und - effizienz sowie wirtschaftliche Vorteile erlangen wollen 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Kooperation 4... Strategie Nebenbedingungen überschaubares finanzielles Risiko unbürokratischer Ein- und Austritt demokratische Struktur, keine Majorisierung der Mehrheit durch Einzelne oder wenige Personen Sicherstellung der Interessenhomogenität Seite 27

6. Die eingetragene Genossenschaft (eg) Seite 28

Rechtsformwahl Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Seite 29

Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Seite 30

Genossenschaften - die ideale Rechtsform 1 Überschrift erstes Kapitel Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme 4... Minimales finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Seite 31

Genossenschaften - die ideale Rechtsform Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern 1 Überschrift erstes Kapitel -Übertragung des Geschäftsguthabens 2 Überschrift zweites Kapitel Einfache Vermögensauseinandersetzung 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Haftung der eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate weniger als 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht Seite 32

7. Gründung Seite 33

Neugründungen seit 2008 2008 2009 2010 2011 1-9/2012 gesamt Energie 10 23 29 53 36 151 Gesundheit 10 32 2 4 48 Dienstleist. 17 11 10 14 7 59 Wohnen 2 2 1 1 6 Handel 1 1 2 Kommune 1 2 1 2 6 Handwerk 2 1 2 5 Schulen 2 1 3 42 72 45 77 44 280 Seite 34

Gründungsfahrplan der Genossenschaft 1 Überschrift erstes Kapitel Idee, Grobplanung, Suche nach Kooperationspartnern 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Vorgespräche und Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband bei -Geschäftsplan -Satzung -Gründungsversammlung Gründungsakt -Gründungsprüfung -Eintragung in das Genossenschaftsregister Seite 35

Die Satzung - Mindestinhalt Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Mitgliedschaft Organe Nachschusspflicht der Mitglieder Bestimmungen zur Generalversammlung Form der Bekanntmachungen Geschäftsanteil, Pflichteinzahlungen Rücklagenbildung Seite 36

Organisationsstruktur der Genossenschaft Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Bestellt den Vorstand Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der Genossenschaft - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied wird das Unternehmen, der Selbständige oder der Bürger Seite 37

8. Geschäftsbetrieb Seite 38

Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien -Geschäftsbetrieb Geschäftsplan/Businessplan: 1. Geschäftsidee 2. Gestaltung des Förderzwecks 3. Gründungsmitglieder 4. Satzung und Geschäftsordnung 5. Marketing und Vertrieb Seite 39

Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien -Geschäftsbetrieb Geschäftsplan/Businessplan: 6. Organisation und Personal 7. Planung für die ersten Geschäftsjahre -Investitionen, Bilanz, GuV, Liquidität 8. Risikoabschätzung (-analyse) und Absicherungsstrategie 9. Finanzierung Seite 40

9. Finanzierung Seite 41

Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien -Eigenkapital / Beispiel - Geschäftsanteils: EUR 500,00; Haftsumme: Pflichtbeteiligung: Weitere Anteile: Kündigungsfrist: Geschäftsjahr: Mindestkapital: eine Nachschusspflicht besteht nicht; Jedes Mitglied, welches die Einrichtungen der Genossenschaft in Anspruch nimmt, hat mindestens 10 Geschäftsanteile zu zeichnen; können unbegrenzt gezeichnet werden; 24 Monate zum Ende des Geschäftsjahres; das Ausscheiden kann frühestens fünf Jahre nach Eintritt erfolgen; 1. Januar bis 31. Dezember. z.b. 80 % der Geschäftsguthaben Seite 42

Finanzierung bei einer Genossenschaft EIGENKAPITAL Eigenkapital in der Satzung Geschäftsanteil Mitgliederdarlehen Rücklagen Kündigungsfristen Mindestkapital FREMDKAPITAL Klassische Bankfinanzierung Mitgliederdarlehen (verlorene) Baukostenzuschüsse Seite 43

DANKE 1 Überschrift erstes Kapitel 2 für Überschrift Ihre zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Aufmerksamkeit 4... Kontakt: Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg Tel.: 069 6978-3133 Mail: bernhard.brauner@genossenschaftsverband.de Seite 44