Studienordnung für das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11.

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Transkript:

Studienordnung für das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. Juli 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs. GVBl. S. 293) und der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz (MPO) vom 13. Juli 2000 (Amtliche Bekanntmachungen S. 1541) hat der Senat die folgende Studienordnung erlassen: I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsformen 6 Studienziele und -inhalte 7 Studienberatung 8 Umfang des Studiums II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Teilgebiete des Studiums 10 Aufbau des Studiums III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 In-Kraft-Treten Anlage: Studienablaufplan Inhaltsübersicht In dieser Ordnung gelten grammatisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz das Studium des Nebenfaches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz. 2 Zugangsvoraussetzungen Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Studienvoraussetzungen sind Kenntnisse in Englisch oder Französisch sowie in Latein, die die Lektüre von wissenschaftlicher Literatur sowie die Kommunikation zu Alltags- und Fachthemen ermöglichen. Sie sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Ergänzungsprüfung nach OAVO des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15. Januar 1996 an einem öffentlichen Gymnasium oder einer Universität vor Aufnahme des Studiums, spätestens aber bis zur Meldung zur Zwischenprüfung

nachzuweisen. Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Chemnitz geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium wird in der Regel jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen. 4 Studienzeit Das Magisterstudium beträgt in der Regel neun Semester. Davon entfallen vier Semester auf das Grund-, fünf auf das Hauptstudium, das neunte Semester ist Prüfungssemester. 5 Vermittlungsformen Vermittlungsformen sind: 1. Vorlesungen (V), 2. Proseminare (PS), 3. Hauptseminare (HS), 4. Übungen (Ü) und Praktika (P), 5. Kolloquien (K), 6. Tutorien (T) und - soweit wie möglich - Teilnahme an Forschungsvorhaben. 6 Studienziele und -inhalte Ziel des Studiums ist es, den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in einem breiten Spektrum von Anwendungsfeldern im Bereich des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln, damit sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der germanistischen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Wissenschaftlich begründete Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, dass sie nach dem Studium nutzbar und durch eigene Erfahrung und Weiterbildung zu vertiefen sind. Das Magisterstudium bietet eine allgemein wissenschaftsorientierte sowie berufsqualifizierende bzw. berufsfeldbezogene Ausbildung. Dabei zielt die Integration zwischen einzelnen Disziplinen des Deutschen als Fremdund Zweitsprache mit anderen Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere der Germanistischen Sprachwissenschaft, Interkulturellen Kommunikation, Interkulturellen Erziehung und Angewandten Sprachwissenschaft darauf ab, sich auf der Basis des Studiums weitere, benachbarte Berufsfelder im In- und Ausland erschließen zu können, so z.b. in der Aus- und Fortbildung von Ausländern, im kultur- und ausländerpolitischen oder im fach-, berufs- und wirtschaftssprachlichen Bereich, in der Öffentlichkeits- und Ausländerarbeit oder im Sozialwesen. Der Magisterabschluss soll auch Möglichkeiten öffnen, in anderen Ländern tätig zu werden und die Basis für eine wissenschaftliche Qualifizierung zu schaffen. Das Studium des Nebenfaches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache verfolgt im Einzelnen folgende Ziele: 1. Überblick über Teilbereiche des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache, 2. Fähigkeit, Kenntnis der deutschen Sprache als Fremd- und Zweitsprache zu begreifen und zu vermitteln, 3. Fähigkeit zur Reflexion fremdsprachiger Erwerbsprozesse unter Einbeziehung fremdsprachenpsychologischer, kultur-, literatur- und sprachvergleichender Aspekte, 4. Fähigkeit, Denkrichtungen, Forschungsansätze und Forschungsergebnisse zu erkennen, kritisch zu beurteilen und konstruktiv an der wissenschaftlichen Diskussion teilzunehmen. 7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Chemnitz. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung im Nebenfach Deutsch als Fremdund Zweitsprache ist Aufgabe des Fachgebietes. Sie unterstützt die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl der Schwerpunkte des gewählten Faches. Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben, müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Studierende, die die Zwischenprüfung nicht bis zum Beginn des fünften Semesters bestanden haben, müssen im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Der Prüfungsausschuss bzw. das ihm zugeordnete Prüfungsamt berät in Fragen der Prüfungsorganisation. 8

Umfang des Studiums Das Studium des Nebenfaches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache umfasst 36 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfällt jeweils die Hälfte auf das Grund- bzw. Hauptstudium. II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Teilgebiete des Studiums Das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache untergliedert sich in folgende Teilgebiete (TG): TG 3 TG 4 TG 5 TG 6 TG 7 Theorien, Modelle und Methoden des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache Linguistisch-didaktische Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache Pragmatische Aspekte des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache Deutschsprachige Fachkommunikation (Technik-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) auf dem Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Interkulturelle Sozialisation, Bildung und Erziehung (Weltreligionen, Wertehierarchien, Kulturtraditionen, Gesetzgebung) Literaturen im Vergleich - eigene und Fremdsichten (Nationalliteraturen - Migrationsliteratur) Grundkenntnisse in einer Herkunftssprache 10 Aufbau des Studiums Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium durch die Magisterprüfung abgeschlossen. Die Zwischenprüfung wird als Blockprüfung durchgeführt. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung im Fach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache berechtigt zur Fortführung des Faches im Hauptstudium, auch wenn in den weiteren Fächern noch Zwischenprüfungsleistungen zu erbringen sind. Das Grundstudium liefert die allgemeinen Fachgrundlagen für ein tiefergehendes Eindringen in das Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und bleibt eng am Grundstudium des Lehramtes Deutsch Mittelschule und Gymnasium angelehnt, um einen Wechsel in die Magisterausbildung hinein und umgekehrt zu ermöglichen, sofern es die Fachkombinationen gestatten. (1) Grundstudium Im Grundstudium sind im Nebenfach 18 SWS zu studieren, das sind Pflicht- (Pf.) und Wahlpflichtveranstaltungen (Wpf.), die wie folgt aufgeteilt sind: Pf. Wpf. TG 3 oder 4 TG 5 bis 6 6 SWS Außerdem: Deutsche Phonetik für Ausländer Sprecherziehung (2) Hauptstudium Im Hauptstudium sind im Nebenfach ebenfalls 18 SWS zu studieren. Pf. Wpf. TG 3 oder 4 TG 6

bis 6 TG 7 Herkunftssprache 6 SWS 4 SWS Darüber hinaus sind zu absolvieren: 1. ein vierwöchiges Arbeitspraktikum an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die mit Fragen der Betreuung, Sozialisation und Integration bzw. der sprachlichen und beruflichen Bildung von Aussiedlern und Ausländern befasst sind (Institutionen, Vereine u.ä.), 2. ein zweiwöchiges Hospitations- und Unterrichtspraktikum an Einrichtungen, an denen Deutsch als Fremdund Zweitsprache gelehrt wird (vornehmlich im Ausland). Beide Praktikumsformen können miteinander kombiniert werden, es handelt sich aber nicht zwingend um ein zusammenhängendes Praktikum. Beide Praktika sind im Hauptstudium zu leisten. Bezüglich der zu erbringenden Nachweise siehe 12. III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache ist je ein studienbegleitender Leistungsnachweis in den folgenden Gebieten: Theorien, Modelle, Methoden des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache, Linguistisch-didaktische Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache und die in 2 geforderten Sprachnachweise. Für Lehrveranstaltungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich ohne Leistungsnachweis sind Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme erforderlich. (2) Die für die Erteilung der Leistungsnachweise zu erbringenden Studienleistungen sind zu bewerten. Leistungsnachweise können in einer Klausur, durch eine Hausarbeit oder ein schriftlich einzureichendes Referat erbracht werden. Wird ein Leistungsnachweis nicht erbracht, kann die entsprechende Leistung wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht. (3) Nähere Bestimmungen zur Zwischenprüfung sind in den 16 bis 20 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz geregelt. 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind zwei studienbegleitende Leistungsnachweise, davon einer in und einer aus dem TG 3 oder TG 4 nach Wahl des Studierenden. Darüber hinaus sind folgende Nachweise nötig: 1. Nachweis einer anerkannten Einrichtung über die sprachliche (Teil-) Kompetenz in einer Herkunftssprache. Der Nachweis erfolgt in Form einer kurzen schriftlichen Beurteilung oder Benotung durch den jeweils Lehrenden. 2. Nachweis eines vierwöchigen Arbeitspraktikums an einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes, die mit Fragen der Betreuung, Sozialisation und Integration bzw. der sprachlichen und beruflichen Bildung von Aussiedlern und Ausländern befasst ist. Das Praktikum ist in einem Praktikumsbericht zu dokumentieren. 3. Nachweis von 30 ausgewerteten Hospitationsstunden und 15 gehaltenen und ausgewerteten Unterrichtsstunden auf dem Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, die im Rahmen eines zweiwöchigen Hospitations- und Unterrichtspraktikums an einer Einrichtung, an der Deutsch als Fremd- und Zweitsprache gelehrt wird, zu absolvieren sind. Das Praktikum ist in einem Praktikumsbericht zu dokumentieren. (2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von Leistungsnachweisen des Hauptstudiums gelten sinngemäß die Regelungen des 11 Abs. 2. (3) Allgemeine Prüfungsbestimmungen regelt die Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz, die fachlichen Prüfungsbestimmungen für das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind in einer Anlage zur Magisterprüfungsordnung enthalten. IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot Das Studienangebot (der Studienablaufplan) ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums gemäß 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen (Vorlesungsverzeichnisse, Aushänge u. ä.) bezeichnen die Veranstaltung sowie Veranstaltungsumfang und -form. 14

Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 13 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz. 15 Übergangsbestimmungen Die Studienordnung gilt für die ab Wintersemester 2002/2003 Immatrikulierten. Sie gilt auch für Studierende, die ihr Studium vor Beginn des Wintersemesters 2002/2003 aufgenommen und die Fortsetzung des Studiums nach dieser Studienordnung gemäß 29 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz vom 13. Juli 2000 beantragt haben. 16 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 30. Januar 2002, des Senats vom 14. Mai 2002 und 8. April 2003 sowie der Bestätigung der Anzeige durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 24. Juni 2002, Az.: 3-7831-12/110-5. Chemnitz, den 11. Juli 2003 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz in Vertretung Prof. Dr. K.-J. Matthes Anlage: Studienablaufplan Grundstudium 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

TG 3 bis 4 TG 5 (WPfl.) TG 6 Deutsche Phonetik für Ausländer S Sprecherziehung bis 6 Ü (Wpfl.) 4 SWS (Wpfl.) Hauptstudium 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester V / HS V / HS TG 3 bis 4 V / HS TG 5 TG 6 V / HS TG 7 Ü Ü bis 6 (Wpfl.) 4 SWS (WPfl.) Anlage 31 1. Fächerkombination Anlage zur Magisterprüfungsordnung für das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Vom 11. Juli 2003

Das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache wird mit einem Hauptfach und einem anderen Nebenfach kombiniert, wie dies der Fächerkatalog vorsieht. Das Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache ist mit allen anderen Haupt- und Nebenfächern kombinierbar. 2. Zulassungsvoraussetzungen Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für die Magisterzwischenprüfung bzw. für die Magisterprüfung im Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind in 5 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz festgelegt. 2.1 Zulassung zur Magisterzwischenprüfung Im Grundstudium sind insgesamt 18 SWS zu studieren, dabei sind zu erbringen: 1. Leistungsnachweise für zwei Seminare aus den folgenden zwei Teilgebieten: a) Theorien, Modelle, Methoden des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache, b) Linguistisch-didaktische Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache. 2. Außerdem sind Kenntnisse in Englisch oder Französisch und Latein nachzuweisen, wenn diese Kenntnisse nicht mit dem Abiturzeugnis belegt werden können. 2.2 Zulassung zur Magisterprüfung Im Hauptstudium sind insgesamt 18 SWS zu studieren; dabei sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen, davon ein Leistungsnachweis aus dem Teilgebiet 2 Linguistisch-didaktische Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache und ein Leistungsnachweis aus dem Teilgebiet 3 Pragmatische Aspekte des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache oder dem Teilgebiet 4 Deutschsprachige Fachkommunikation (Technik-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) auf dem Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache nach Wahl der Studenten. Darüber hinaus sind folgende Nachweise vorzuweisen: 1. Nachweis einer anerkannten Einrichtung über die sprachliche (Teil-)Kompetenz in einer Herkunftssprache. Der Nachweis erfolgt in Form einer kurzen schriftlichen Beurteilung oder Benotung durch den jeweils Lehrenden. 2. Nachweis eines vierwöchigen Arbeitspraktikums an einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes, die mit Fragen der Betreuung, Sozialisation und Integration bzw. der sprachlichen und beruflichen Bildung von Aussiedlern und Ausländern befasst ist. Das Praktikum ist in einem Praktikumsbericht zu dokumentieren. 3. Nachweis von 30 ausgewerteten Hospitationsstunden und 15 gehaltenen und ausgewerteten Unterrichtsstunden auf dem Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, die im Rahmen eines zweiwöchigen Hospitations- und Unterrichtspraktikums an einer Einrichtung, an der Deutsch als Fremd- und Zweitsprache gelehrt wird, zu absolvieren sind. Das Praktikum ist in einem Praktikumsbericht zu dokumentieren. 2.3 Art und Erwerb der Leistungsnachweise Die für die Erteilung der Leistungsnachweise zu erbringenden Studienleistungen sind zu bewerten. Leistungsnachweise können in einer Klausur, durch eine Hausarbeit oder ein schriftlich einzureichendes Referat erbracht werden. Wird ein Leistungsnachweis nicht erbracht, kann die entsprechende Leistung wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht. 3. Prüfungen 3.1 Termine und Fristen Die Termine für die Durchführung der Zwischenprüfungen werden vom Prüfungsamt der Fakultät bekannt gegeben, die Fristen und Nachfristen für die Durchführung der Magisterprüfung werden zu Beginn jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Hauptfach zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben. 3.2 Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache aus einer mündlichen Prüfung von mindestens 20, höchstens 30 Minuten zu den in Nummer 2.1 genannten zwei Teilgebieten (Angabe von je einem Prüfungsthema aus den zwei Teilgebieten durch den Prüfling. Die Prüfungsthemen müssen schriftlich mit dem Antrag auf Prüfungszulassung beim Prüfungsausschuss eingereicht werden, siehe 5 Abs. 2 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz). 3.3 Magisterprüfung Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache aus einer vierstündigen Klausur (zwei Themen zur Wahl) aus den Teilgebieten: 1. Linguistisch-didaktische Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache, 2. TG 3 Pragmatische Aspekte des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache oder 3. TG 4 Deutschsprachige Fachkommunikation (Technik-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften) auf dem Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und aus 4. einer 40-minütigen mündlichen Prüfung zu den nicht in der Klausur ausgewählten Teilgebieten (Angabe von zwei Prüfungsthemen durch den Prüfling). 3.4 Wiederholung Nicht bestandene Teilprüfungen können wiederholt werden. Hierfür gilt 12 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz. 4. Übergangsbestimmungen/In-Kraft-Treten Vorstehende Anlage zur Magisterprüfungsordnung gilt für die ab Wintersemester 2002/2003 Immatrikulierten. Sie gilt auch für Studierende, die ihr Studium vor Beginn des Wintersemesters 2002/2003 aufgenommen und die Fortsetzung des Studiums nach dieser Anlage gemäß 29 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz beantragt haben. Die Anlage tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 30. Januar 2002, des Senats vom 14. Mai 2002 und 8. April 2003 sowie der Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 24. Juni 2002, Az.: 3-7831-12/110-5. Chemnitz, den 11. Juli 2003 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz in Vertretung Prof. Dr. K.-J. Matthes