Studienordnung für das zweite Hauptfach Wirtschaftswissenschaften im Studiengang Magister Artium der Technischen Universität Chemnitz vom...
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- Ralf Hase
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1 Studienordnung für das zweite Hauptfach Wirtschaftswissenschaften im Studiengang Magister Artium der Technischen Universität Chemnitz vom... Aufgrund des 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freitstaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs. GVBl. S. 294) und der am... erlassenen Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz hat der Senat am... die folgende Studienordnung erlassen. Inhaltsverzeichnis In dieser Ordnung gelten grammatisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsformen 6 Studienziel 7 Studienberatung 8 Umfang des Studiums II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums 10 Aufbau des Studiums III. Prüfungsvorleistungen und Prüfungen 11 Prüfungsvorleistungen 12 Art und Umfang der Prüfungen IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 Inkrafttreten V. Anhang Empfohlener Aufbau des Studiums des zweiten Hauptfaches Wirtschaftswissenschaften I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der TU Chemnitz das Studium des zweiten Hauptfaches Wirtschaftswissenschaften im Studiengang Magister Artium an der Technischen Universität Chemnitz. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem zweiten Hauptfach Wirtschaftswissenschaften kombinierbaren Hauptfächer ergänzt. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Chemnitz geregelt. (2) Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Prüfungsvorleistungen ( 11) und Prüfungen ( 12) vorliegen. Sie sind auf Verlangen des Prüfungsamts diesem gegenüber nachzuweisen. 3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Wintersemesters und des Sommersemesters aufgenommen werden. Empfohlen wird ein Studienbeginn zum Wintersemester. 4 Studienzeit Die Regelstudienzeit des Magisterstudiums beträgt neun Semester. Das Studium gliedert sich in Grundstudium (vier Semester) und Hauptstudium (fünf Semester). 5 Vermittlungsformen Das Studium vollzieht sich weitgehend in Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Fallstudienkursen. Vorlesungen Die Vorlesung gibt einen geschlossenen Überblick über ein bestimmtes Stoffgebiet. Das geschieht in der Regel in Form von ein- oder zweistündigen Vorträgen je Woche. Im Prinzip sind Vorlesungen Veranstaltungen mit einseitiger Kommunikationsrichtung (vom Dozenten zum Studenten); allerdings bürgert es sich mehr und mehr ein, auch
2 Raum für kurze Verständnisfragen und Diskussionsbeiträge zu gewähren. Übungen In den Übungen wird der Vorlesungsstoff aufgegriffen und anhand von Aufgaben und Beispielen vertieft. Die Übungen haben hauptsächlich das Verstehen und Einprägen von Sachverhalten und Methoden zum Ziel. In den Übungen wird großer Wert auf die aktive Mitarbeit der Studierenden gelegt. Übungen werden in der Regel mit Klausuren abgeschlossen, um die Möglichkeit zum Erwerb von Leistungsnachweisen zu geben. Seminare Seminare - auch wissenschaftliche Hauptseminare genannt - stellen die anspruchsvollste Form universitärer Lehrveranstaltungen dar. In den Seminaren begegnen sich Dozenten und Studenten als gleichrangige Diskussionspartner. Diese Veranstaltungen sind dem wissenschaftlichen Gespräch gewidmet. In einer sechs- bis achtwöchigen Bearbeitungszeit fertigt der Studierende selbständig und in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur eine schriftliche Seminararbeit an. Die Seminararbeit verlangt also vom Studenten die eigenständige Erschließung eines Themenbereichs und darauf aufbauend die Darstellung eigener Problemlösungen bzw. Beurteilungen der Fragestellung. Mit ihr beweist der Student, daß er die Methoden wissenschaftlicher Themenbearbeitung beherrscht. Jeder Seminarteilnehmer hat seine Arbeit vollständig oder in Teilen vorzutragen und sich der kritischen Diskussion des Plenums zu stellen. Zum Ende des Semesters kann auch eine Abschlußklausur geschrieben werden. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar wird durch einen benoteten Seminarschein bestätigt. Fallstudien Während Vorlesungen, Übungen und Seminare zum traditionellen Repertoire der deutschen Universitätsbildung gehören, sind Fallstudienübungen noch weniger verbreitet. Das Chemnitzer Ausbildungskonzept - um stärkere aktive Beteiligung der Studenten und eine praxisorientiertere Ausbildung bemüht - legt besonderen Wert auf die Methode der case studies. Die Fallstudienübungen sollen zum einen die Anwendung theoretischer Kenntnisse auf die Lösung praxisnaher Entscheidungsfälle üben. Zum anderen vollziehen sich Fallstudienübungen in Projektteams, so daß kommunikative Fähigkeiten und Elemente der sozialen Kompetenz in den Beratungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsgruppen trainiert werden können. 6 Studienziele Die wesentlichen Zielvorstellungen des zweiten Hauptfaches Wirtschaftswissenschaften im Studiengang Magister Artium sind: 1. Prinzip der Wissenschaftlichkeit Den Studierenden wird ein umfassendes, multidisziplinär zusammengesetztes Wissen vermittelt, um sie in die Lage zu versetzen, eigenständig Forschungsaufgaben zu bewältigen und bei der Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme in Forschung und Praxis selbständig und eigenverantwortlich neue, wissenschaftlich fundierte Wege zu gehen. 2. Prinzip der Generalistenausbildung Das Ausbildungskonzept konzentriert sich nicht auf die Ausbildung hochspezialisierter Fachkräfte oder Sachbearbeiter, sondern auf allgemein einsetzbare Führungskräfte. 3. Prinzip der sozialen Kompetenz Führungs- und Lehrkräfte müssen über die Fähigkeit verfügen, ständig mit der Außenwelt sachkundig und verständnisvoll zu kommunizieren, ohne dabei auf eigene Initiative und Durchsetzungsfähigkeit zu verzichten. Dies soll im Studium durch Kleingruppenveranstaltungen (Planspiele, Fallstudien, Seminare) erlernt werden. 4. Prinzip der Praxisorientierung Der Praxisbezug wird betont durch die Einbeziehung von Persönlichkeiten der Praxis in die akademische Lehre, die Teilnahme an lehrpraktischen Übungen und die studentische Mitarbeit an der Lösung praxisrelevanter Forschungsprojekte. 7 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Chemnitz. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. (2) Die studienbegleitende fachliche Beratung im zweiten Hauptfach Wirtschaftswissenschaften ist Aufgabe des Fachgebiets. Sie erfolgt durch die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl der Schwerpunkte des gewählten Faches. (3) Der Prüfungsausschuß bzw. das ihm zugeordnete Prüfungsamt berät in Fragen der Prüfungsorganisation. 8 Umfang des Studiums Das Studium des zweiten Hauptfaches Wirtschaftswissenschaften umfaßt im Pflicht- und Wahlpflichtbereich 69 bis 72 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 35 SWS auf das Grund- und 34 bis 37 SWS auf das Hauptstudium.
3 II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums (1) Das zweite Hauptfach Wirtschaftswissenschaften setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen: = Propädeutik - Mathematik I und II - Rechnungswesen I und II = Einführung in die Betriebswirtschaftslehre = Einführung in die Volkswirtschaftslehre = Betriebswirtschaftslehre (BWL; nur Vertiefung BWL) - BWL I (Produktion/Marketing) - BWL II (Bilanzen/Finanzen) = Volkswirtschaftslehre (VWL; nur Vertiefung VWL) - VWL I (Mikroökonomie) - VWL II (Makroökonomie) = Rechtswissenschaften - Bürgerliches Recht - Handels- und Gesellschaftsrecht - Öffentliches Recht = Wirtschaftsinformatik = Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL; nur Vertiefung BWL) = Allgemeine Volkswirtschaftslehre (AVWL; nur Vertiefung VWL) = Pflichtwahlfächer (Vertiefung BWL) - Spezielle BWL (SBWL) oder - VWL (VWL I, VWL II) = Pflichtwahlfächer (Vertiefung VWL) - Kern- und Spezielle VWL (KSVWL) oder - BWL (BWL I, BWL II) (2) Mit Ausnahme der Bereiche BWL, VWL, ABWL und AVWL sowie den Pflichtwahlfächern sind die in Abs. 1 genannten Bereiche von den Studenten beider Vertiefungsrichtungen (BWL bzw. VWL) zu belegen. Die Fächer BWL und ABWL sind von den Studenten zu belegen, die das Vertiefungsfach BWL gewählt haben. Die Fächer VWL und AVWL sind von den Studenten zu belegen, die das Vertiefungsfach VWL gewählt haben. Im Pflichtwahlbereich können Studenten der Vertiefungsrichtung BWL eine Spezielle BWL oder VWL (VWL I und VWL II) wählen. Studenten der Vertiefungsrichtung VWL wählen Veranstaltungen aus der Kern-VWL und der Speziellen VWL oder BWL (BWL I und BWL II). (3) Das Grundstudium umfaßt die propädeutischen Fächer, die Einführung in die BWL, die Einführung in die VWL sowie den Bereich BWL (BWL I und BWL II) für Studenten der Vertiefungsrichtung BWL, bzw. den Bereich VWL (VWL I und VWL II) für die Studenten der Vertiefungsrichtung VWL. (4) Das Hauptstudium umfaßt die Wirtschaftsinformatik und die rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen für alle Studenten. Studenten der Vertiefungsrichtung BWL belegen den Bereich ABWL sowie ein Pflichtwahlfach, daß gemäß Abs. 1 gewählt werden kann. Studenten der Vertiefungsrichtung VWL belegen den Bereich AVWL sowie ein Pflichtwahlfach, daß ebenfalls gemäß Abs. 1 gewählt werden kann. (5) Studenten der Vertiefung BWL belegen im Rahmen der ABWL vier der sechs folgenden Fächer, wozu das Fach ABWL I gehören muß: 1. ABWL I (General Management) 2. ABWL II (Management sozialer Prozesse) 3. ABWL III (Management von Informationsprozessen) 4. ABWL IV (Management von marktbezogenen Prozessen) 5. ABWL V (Management von produktbezogenen Prozessen) 6. ABWL VI (Finanzmanagement). Studenten, die die Vertiefung VWL wählen, belegen im Rahmen der AVWL drei der vier folgenden Fächer: 1. AVWL I (Theorie der Wirtschaftspolitik) 2. AVWL II (Wettbewerbswirtschaft) 3. AVWL III (Finanzwissenschaft) 4. AVWL IV (Internationale Wirtschaftsbeziehungen) Eines der Fächer der AVWL kann durch ein Seminar ersetzt werden. (6) Wird eine Spezielle BWL als Pflichtwahlfach gewählt, so sind folgende Veranstaltungen aus dieser Speziellen BWL zu belegen: 1. SBWL I 2. SBWL II 3. SBWL III 4. SBWL IV 5. Seminar zur SBWL 6. Fallstudie zur SBWL (7) Wird KSVWL als Pflichtwahlfach gewählt, so sind vier Veranstaltungen aus dem Bereich der Kern-VWL und der Speziellen VWL sowie ein Seminar zu belegen. (8) Je nach Wahl der Vertiefung wird der Bereich ABWL oder der Bereich AVWL studienbegleitend geprüft. Die Fachnote ergibt sich als ungewichtetes arithmetische Mittel der Teilnoten. Eine Magisterarbeit kann im Fach Wirtschaftswissenschaften nicht angefertigt werden. 10 Aufbau des Studiums (1) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium durch die Magisterprüfung abgeschlossen. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung berechtigt zur Fortführung des Faches im Hauptstudium auch dann, wenn im anderen Hauptfach noch Zwischenprüfungsleistungen zu erbringen sind. (2) Grundstudium Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus vier Bereichen zu wählen. Auf die Bereiche entfallen Pflichtveranstaltungen (PV) im folgenden Umfang:
4 Bereich _ BWL VWL Rechnungswesen Mathematik 9 SWS 9 SWS BWL 1 VWL 1 35 SWS 35 SWS (3) Hauptstudium Im Hauptstudium sind Veranstaltungen aus fünf Bereichen zu wählen. Auf die Bereiche entfallen Pflichtveranstaltungen (PV) und Wahlpflichtveranstaltungen (WPV) im folgenden Umfang: Bereich PV WPV Wirtschaftsinformatik - bei Vertiefung BWL 5 SWS - bei Vertiefung VWL Rechtswissenschaften 1 ABWL (nur Vertief. BWL) 8 SWS AVWL (nur Vertief. VWL) 9 SWS Pflichtwahlfach BWL 11/1 Pflichtwahlfach VWL 10/1 Bereich Vert. BWL Vert. VWL Wirtschaftsinformatik 5 SWS Rechtswissenschaften 1 1 ABWL (nur Vertief. BWL) 8 SWS AVWL (nur Vertief. VWL) 9 SWS Pflichtwahlfach BWL Pflichtwahlfach VWL 11/1 10/1 36/37 SWS 34/3 III. Prüfungsvorleistungen und Prüfungen 11 Prüfungsvorleistungen (1) Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise: = Mathematik I = Mathematik II = Rechnungswesen I = Rechnungswesen II = Einführung in die BWL = Einführung in die VWL Die Studierenden werden zu Beginn des 3. Fachstudiensemesters vom Studentensekretariat angeschrieben und aufgefordert, an einer Fachstudienberatung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften teilzunehmen, falls sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen dieser Leistungsnachweise erbracht haben. Die Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen werden durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vor dem Beginn der ersten Teilprüfung, die fachlichen Voraussetzungen vor dem Beginn der letzten Teilprüfung überprüft. (2) Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung sind die abgeschlossene Zwischenprüfung im zweitem Hauptfach Wirtschaftswissenschaften und folgende Leistungsnachweise: = Einführung in die Wirtschaftsinformatik = Praktikum Wirtschaftsinformatik = Rechtswissenschaften In den Pflichtwahlfächern müssen folgende Leistungsnachweise erbracht werden: = SBWL - Leistungsnachweis(e) zu vier Veranstaltungen einer SBWL - ein Leistungsnachweis zu einer Fallstudie - ein Seminarschein = KSVWL - Leistungsnachweise zu vier Veranstaltungen aus den Bereichen Kern-VWL und SVWL - ein Seminarschein = VWL - Leistungsnachweis in VWL I - Leistungsnachweis in VWL II = BWL - Leistungsnachweis in BWL I - Leistungsnachweis in BWL II (3) Leistungsnachweise werden in der Regel durch eine 60minütige bis 120minütige Klausur oder durch eine 20minütige Befragung als Teilprüfungen abgelegt. Der Leistungsnachweis für die SBWL kann auch in einer gemeinsamen Prüfung (240minütig) erfolgen. 12 Art und Umfang der Prüfungen (1) Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegleitend. Sie umfaßt im Vertiefungsfach BWL das Teilgebiet BWL mit 1. einer in der Regel 90minütigen Klausur im Fach BWL I und 2. einer in der Regel 90minütigen Klausur im Fach BWL II. Im Vertiefungsfach VWL umfaßt die Zwischenprüfung das Teilgebiet VWL mit 1. einer in der Regel 90minütigen Klausur im Fach VWL I und 2. einer in der Regel 90minütigen Klausur im Fach VWL II. (2) Magisterprüfung Die Magisterprüfung erfolgt studienbegleitend. Sofern die Vertiefung BWL gewählt wurde, umfaßt die Prüfung in der Regel 60minütige Klausuren in den gemäß 9 Abs. 5 gewählten Veranstaltungen im Bereich der ABWL. 20minütige mündliche Prüfungen oder andere gleichwertige Prüfungsleistungen sind alternativ möglich. Sofern der Schwerpunkt VWL gewählt wurde, umfaßt die Prüfung in der Regel 80minütige Klausuren in den gemäß 9 Abs. 5 gewählten Veranstaltungen im Bereich der AVWL. 20 minütige mündliche Prüfungen oder andere gleichwertige Prüfungsleistungen sind alternativ möglich.
5 IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot Das Studienangebot (der Studienplan) ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums gemäß 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen (Vorlesungsverzeichnisse, Aushänge u.ä.) bezeichnen die Veranstaltung sowie Veranstaltungsumfang und -form in den jeweiligen Studienabschnitten. 14 Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 13 der Magisterprüfungsordnung der Technischen Universität Chemnitz vom Übergangsbestimmungen Die Studienordnung gilt für die ab WS 2000/2001 Immatrikulierten. Für alle früher immatrikulierten Studenten gelten Übergangsbestimmungen, die der zuständige Prüfungsausschuß festlegt. 16 Inkrafttreten Vorstehende Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am... angezeigt. Sie tritt mit Wirkung vom... in Kraft. Chemnitz, den... Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. Christian von Borczyskowski
6 Empfohlener Stundenplan zum Magisterstudiengang 2. Hauptfach Wirtschaftswissenschaften mit Vertiefung BWL Bereich 1. Sem. (WS) 2. Sem. (SS) 3. Sem. (WS) 4. Sem. (SS) 5. Sem. (WS) 6. Sem. (SS) 7. Sem. (WS) 8. Sem. (SS) Mathematik / Rechnungswesen Rechtswissenschaften Mathematik I Rechnungswesen I Mathematik II Rechnungswesen II Einführung i.d. BGB Praktikum HuG-Recht Öff. Recht Übung Privatrecht VWL BWL Wahlpflichtfach SBWL oder Wahlpflichtfach VWL Einf. i.d. VWL Einf. i.d. BWL BWL I ZP BWL II ZP SBWL I (Block) SBWL II (Block) VWL I 4 aus 6 ABWL-Fächern 8 SWS MP 35 SWS 36/37 SWS SBWL III (Block) Fallstudie SBWL 1 SWS VWL II SBWL IV (Block) Seminar SBWL Der Doppelstrich bezeichnet die Trennung zwischen Grund- und Hauptstudium = Leistungsnachweis / ZP = Zwischenprüfung / MP = Magisterprüfung
7 Empfohlener Stundenplan zum Magisterstudiengang 2. Hauptfach Wirtschaftswissenschaften mit Vertiefung VWL Bereich 1. Sem. (WS) 2. Sem. (SS) 3. Sem. (WS) 4. Sem. (SS) 5. Sem. (WS) 6. Sem. (SS) 7. Sem. (WS) 8. Sem. (SS) Mathematik / Rechnungswesen Rechtswissenschaften Mathematik I Rechnungswesen I Mathematik II Rechnungswesen II Einführung i.d. BGB HuG-Recht Öff. Recht Übung Privatrecht BWL VWL Wahlpflichtfach KSVWL oder Wahlpflichtfach BWL Einf. i.d. BWL Einf. i.d. VWL VWL I ZP VWL II ZP 3 aus 4 AVWL-Fächern 9 SWS MP 4 Fächer aus der KVWL und/oder SVWL 8 SWS Seminar in VWL BWL I 35 SWS 34/3 BWL II Der Doppelstrich bezeichnet die Trennung zwischen Grund- und Hauptstudium = Leistungsnachweis / ZP = Zwischenprüfung / MP = Magisterprüfung
8 Anlage zur Magisterprüfungsordnung 1 Fächerkombination Das zweite Hauptfach Wirtschaftswissenschaften ist mit allen Hauptfächern aus dem Fächerkanon der Philosophischen Fakultät kombinierbar. Darüber hinausgehende Kombinierbarkeit besteht nicht. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise erforderlich: = Mathematik I = Mathematik II = Rechnungswesen I = Rechnungswesen II = Einführung in die BWL = Einführung in die VWL Die Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen werden durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vor dem Beginn der ersten Teilprüfung, die fachlichen Voraussetzungen vor dem Beginn der letzten Teilprüfung überprüft. (2) Für die Zulassung zur Magisterprüfung sind die abgeschlossene Zwischenprüfung im zweiten Hauptfach Wirtschaftswissenschaften und folgende Leistungsnachweise erforderlich: = Einführung in die Wirtschaftsinformatik = Praktikum Wirtschaftsinformatik = Rechtswissenschaften In den Pflichtwahlfächern müssen folgende Leistungsnachweise erbracht werden: = SBWL - Leistungsnachweis(e) zu vier Veranstaltungen einer SBWL - ein Leistungsnachweis zu einer Fallstudie - ein Seminarschein = KSVWL - Leistungsnachweise zu vier Veranstaltungen aus den Bereichen Kern-VWL und SVWL - ein Seminarschein = VWL - Leistungsnachweis in VWL I - Leistungsnachweis in VWL II = BWL - Leistungsnachweis in BWL I - Leistungsnachweis in BWL II Die Leistungsnachweise sind bei der Anmeldung zur letzten Magisterteilprüfung dem Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vorzulegen. (3) Leistungsnachweise können nach Festlegung der Lehrperson in schriftlicher (in der Regel 60minütige bis 120minütige Klausur) oder mündlicher (in der Regel 20minütiger Befragung) oder anderer gleichwertiger Form als Teilprüfungen abgelegt werden. Der Leistungsnachweis für die vier Veranstaltungen einer SBWL kann auch in jeweils einer zusammenfassenden 240minütigen Klausur abgelegt werden. 3 Prüfungen (1) Die Fristen und Nachfristen gemäß 18 und 23 der Magisterprüfungsordnung für die Durchführung der Zwischenprüfung bzw. der Magisterprüfung werden zu Beginn jeden Semesters vom Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät hochschulöffentlich bekanntgegeben. (2) Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegleitend. Die Prüfungsteile können bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (vgl. 5 Abs. 1 der Magisterprüfungsordnung) und der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für das zu prüfende Teilgebiet nach Abschluß der Lehrveranstaltungen in diesem Teilgebiet abgelegt werden. Für einzuhaltende Prüfungsfristen kommen die Bestimmungen von 3 Abs. 2 der Magisterprüfungsordnung zur Anwendung. Die Zwischenprüfung umfaßt in der Vertiefungsrichtung BWL 1. eine in der Regel 90minütige Klausur im Teilgebiet BWL I 2. eine in der Regel 90minütige Klausur im Teilgebiet BWL II und in der Vertiefungsrichtung VWL 1. eine in der Regel 90minütige Klausur im Teilgebiet VWL I 2. eine in der Regel 90minütige Klausur im Teilgebiet VWL II. (3) Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Studieninhalte der ihr zugrundeliegenden Studienabschnitte im Teilgebiet BWL (Vertiefung BWL) und im Teilgebiet VWL (Vertiefung VWL). (4) Die Magisterprüfung erfolgt studienbegleitend. Sofern der Schwerpunkt BWL gewählt wurde, umfassen die Teilprüfungen in der Regel 60minütige Klausuren in den gemäß 9 Abs. 5 der Studienordnung für das zweite Hauptfach Wirtschaftswissenschaften gewählten Veranstaltungen im Bereich der ABWL. 20minütige mündliche Prüfungen oder andere gleichwertige Prüfungsleistungen sind alternativ als Teilprüfungen möglich. Sofern der Schwerpunkt VWL gewählt wurde, umfassen die Teilprüfungen in der Regel 80minütige Klausuren in den gemäß 9 Abs. 5 der Studienordnung für das zweite Hauptfach Wirtschaftswissenschaften gewählten Veranstaltungen im Bereich der VWL. 20minütige mündliche Prüfungen oder andere gleichwertige Prüfungsleistungen sind alternativ als Teilprüfungen möglich.
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