1/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Gewerblicher Rechtsschutz in der Gründungsphase So wenig wie möglich so viel wie nötig. drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider
2/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 3: Was fehlt hier? Die logisch richtige Antwort ist natürlich 'Eine Tomate!'. Was logisch richtig ist kann sich aber kaufmännisch als Katastrophe erweisen. Wären dies Marktstände und Sie dürften in der Lücke mit einem Angebot Ihrer Wahl verkaufen, so wäre eine weitere Tomate denkbar schwierig: Niedrigste Gewinnspanne, hoher Konkurrenzdruck und nicht unterscheidbares Produkt stellen höchste Anforderungen. Wenn Sie kein Profi in diesem Bereich sind haben Sie kaum Chancen zu überleben. Also erneut: Was fehlt hier (kaufmännisch gesehen)?
3/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Was fehlt hier?
4/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 5: Was fehlt hier? Das Produkt muss anders sein, darf aber nicht so sehr abweichen, dass man es hier nicht brauchen kann. Zylinderkopfdichtungen wären komplett anders aber auf einem Gemüsemarkt auch kaum zu verkaufen. Es gilt mithin im Bereich von 'identisch' bis 'komplett anders' ein Produkt auszuwählen, dass zum Markt passt, aber in den Details neue, einzigartige Vorteile bietet, die eine Kaufentscheidung auslösen können. Sie brauchen neue Alleinstellungsmerkmale, müssen aber in den gattungsgemäßen Merkmalen dem Markt folgen. Unser Beispiel: Algensalat. Alleinstellungsmerkmale?
5/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Kaufmännisch betrachtet fehlt hier... z. B. Algensalat!
6/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 7: Alleinstellungsmerkmale Neue Alleinstellungsmerkmale, die man im Außenauftritt verwenden möchte, sollten positiv formuliert und hart beweisbar / nachprüfbar sein. 'Neuheit' muss man ggf. gegenüber dem Wissen der Welt beweisen können. Damit fallen Superlative und alle negativ-formulierungen aus. Anpreisungen wie 'ohne Gräten oder Knochen' bis hin zu 'Jetzt mit 100% ohne!' (was es wirklich gibt) sind beliebig und würden selbst hier für alle Waren gelten. Sagen Sie klar, was Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung von der Konkurrenz abhebt und einzigartig macht und bleiben Sie dabei ein fanatischer Freund der Wahrheit. Hier eine Liste von möglichen positiv-formulierungen für einen bestimmten 'Algensalat' im 'Tomatenmarkt':
7/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Alleinstellungsmerkmale - verzehrfertig (keine Schale; kein Waschen) - grün - reich an Meeresmineralien - hoher Ballaststoffgehalt - knackig im Biss - mit essbaren Sesamsamen / Sesamölen - mit natürlichem Polysaccharid (Alginat) - reich an Calcium (wg.: Alginat) - mit dem Löffel portionierbar - ergänzt die Tomate, sowohl als Gewürz als auch - als bunte Abwechslung Was tun wenn die Konkurrenz das komplett nachmacht?
8/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 9: Schutzrechte Mit gewerblichen Schutzrechten sichert man die geldwerten Teile eines Betriebs ab. In unserem Beispiel wären dies der Name des Betriebs, Aufmachung der Tüten, Packungen und Präsentations- Körbe, das Rezept des Algensalats, seine Verwendung als Gewürz für Gemüse usw... Hier können zuvor angemeldete Verbietungsrechte Schutz bieten. Aber: Wie bei den 'Alleinstellungsmerkmalen' gilt: Das Verbietungsrecht muss auf das ausgerichtet sein, was Sie in neuer und kennzeichnender Weise im Markt von der Konkurrenz unterscheidet. Warum vorher? Wie funktioniert so ein Verbietungsrecht?
9/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Vorher an eigene, gewerbliche Schutzrechte denken: Es stehen zur Auswahl: a) R Marke b) D Design c1) U Gebrauchsmuster c2) P Patent Das sind eingetragene, veröffentlichte Verbietungsrechte.
10/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 11: Das Halteverbot als Beispiel Nur ein Schild, das vorher da ist, ist wirksam. Aber: Wenn Sie vor dem Schild parken, aber keiner schreibt Sie auf / mahnt Sie ab: Es passiert nichts. Somit: 1) Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das Ordnungsamt Sie aufschreibt, hilft der Satz 'Habe ich nicht gesehen!' nicht weiter. Somit: 2) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wesentlich ist Ihre Position zum Verbotsbereich: 3a) Wer voll im Verbotsbereich parkt, muss zahlen. 3b) Wer teilweise im Verbotsbereich parkt, zahlt vielleicht. 3c) Wer klar außerhalb parkt zahlt nichts. Nur bei harten Beweisen greift 'Das Verbot war zum Zeitpunkt des Parkens gar nicht da!' Herausforderung ist nun, den Schutzbereich abzugrenzen..
11/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Wie funktioniert ein Verbietungsrecht? Praktisches Beispiel: Wann muss man hier bezahlen? Was braucht man entsprechend gewerblich?
12/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 13: Die Marke Die Marke schützt, was als 'Absender' funktionieren kann. Üblicher Weise ist das ein Name, eine Wortbildkombination oder ein Logo. Doch beachten Sie: a) umsichtig: Wie sehen bekannte Marken im Markt aus? Wie wird mit 'Beiwerk' der Markt identifizierbar? b) abgegrenzt: Ihre Marke muss sich im Kern abheben; nichts Übliches / Gängiges als Hauptbestandteil. c) wirksam erworben: Wenn Dritte für Sie tätig werden: Erwerben Sie bitte wirksam und dauerhaft das Eigentum. d) konsequent: Ihre Marke müssen Sie durchgängig benutzen: Homepage, Briefe, Rechnungen usw. usw. Dort wo man einen Absender erwartet sollte die Marke sein. e) langfristig: '10 Jahre' ist länger als die durchschnittliche Ehe. Prüfen Sie Ihr Konzept auf Akzeptanz / Wirksamkeit. 'Lustige' Marken sind häufig nur einen Tag lang 'lustig'...
13/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 A) Die deutsche Marke Eine Marke schützt den wirksamen Herkunftshinweis. Anmeldung umfasst: Marke/Herkunftshinweis + Waren und Dienstleistungen Anmeldegebühr (DE; 3 Klassen; Fax) : 300 Euro Laufzeit: 10 Jahre ab Anmeldetag; beliebig verlängerbar Zur 'Namensfindung': - umsichtig - abgegrenzt - wirksam erworben - konsequent - langfristig
14/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 15: Beispiele Neben den üblichen, bekannten 'Marken' mit hohem Bekanntheitsgrad / Wert gibt es solche, die abgewandelt zeigen, wie eine Marke funktioniert: 'Prüfsiegel' indizieren in vielen Fällen, dass die vorgeschriebene Prüfung des Produkts durch einen bestimmten Dienstleister erfolgt ist. Schreibt man also 'die Symbole' der Konkurrenz schlicht ab, so begeht man höchst wahrscheinlich auch eine Markenverletzung. Der Markeninhaber verlangt dann Auskunft, Schadenersatz, Herausgabe/Vernichtung und eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung was alles sehr teuer wird. Daher: Prüfen Sie die scheinbar harmlosen 'Symbole' auf Inhalt und Bedeutung, damit Ihr Produkt nicht sofort wieder verschwindet.
15/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Beispiele für eingetragene Marken: Fragen?
16/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 17: Das Design Ein 'Design'definiert sich durch die optische Wirkung. Im Konfliktfall wird man eine registrierte Abbildung und ein Produkt vergleichen. Je nach Markt und Produkt wird man eingehender auf Details eingehen oder eben nicht. Ähnlich wie bei der Marke gilt es zu beachten: 1) wirksam erworben: Wenn Designer für Sie arbeiten, dann stellen Sie sicher, dass Sie auch die Rechte wirksam und dauerhaft erwerben. 2) aktuell: Verwenden Sie das Design in der registrierten Form, damit es sicher von dem Schutzbereich umfasst ist. 3) abgegrenzt: Nutzen Sie bewusst und konsequent optische Alleinstellungsmerkmale, um den Schutz zu stärken. So können flankierend Marken etabliert werden.
17/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 B) Das Design (DE) Ein Design schützt die optische Erscheinung sofern - Neuheit - Eigenart für ein Erzeugnis gegeben ist. Anmeldung umfasst: Design-Wiedergabe(n) + Erzeugnisangabe Anmeldegebühr (DE; Einzelanmeldung; Papier) : 70 Euro Laufzeit: 5 Jahre ab Anmeldetag; verlängerbar bis 25 Jahre Wesentlich: wirksam erworben / aktuell / abgegrenzt?
18/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 19: Der Schutzbereich eines Designs wird durch seine eingetragenen Ansichten definiert. Was schützt das linke Design? Eine Rauchglas-Karaffe? Einen Sockel? Beides? Den weißen Hintergrund? Wie wirkt das rechte Produkt optisch? Zweifarbig? Schlanker? Geschwungener? Letztendlich muss ein Gericht hier die Frage beantworten, ob 'links' und 'rechts' in den wesentlichen, optischen Merkmalen übereinstimmen. Was meinen Sie?
19/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Beispiel für Designs und ihren Schutzbereich: Beispiel: HABM- Register: Produkt: Kann der Inhaber des linken Designs wirksam das rechte Produkt angreifen?
20/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 21: Es zeigt sich: Alle Bilder gemeinsam definieren den Schutzbereich. Dies vorausgesetzt sagt der BGH hier im Ergebnis, dass das Produkt außerhalb des Schutzbereiches liegt, weil wesentliche Teile (hier: der Sockel) fehlen. Bedeutet: Wenn ein Produkt (oder eine Dienstleistung) hauptsächlich gekauft wird, weil es so ein 'schönes neues Design' hat, dann wäre eine Abbildung einzureichen, die auf die prägenden, neuen Design-Merkmale ausgerichtet ist. Ergänzendes Beiwerk ist zu vermeiden denn es verringert potentiell den Schutzbereich und führt zusätzliche Merkmale ein.
21/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 BGH 'Weinkaraffe' (Leitsatz; auszugsweise): a) Schutzgegenstand des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist die... sichtbar wiedergegebene Erscheinungsform Unterschiedliche Darstellungen... bilden nicht mehrere Schutzgegenstände.... b) Teile oder Elemente eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters sind nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung nicht eigenständig geschützt. Fazit: Was einzeln geschützt sein soll muss man einzeln anmelden. Fragen?
22/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 23: technische Schutzrechte Die Anforderungen für einen wirksamen Schutz sind... 'neu': Das Beanspruchte ist neu gegenüber dem veröffentlichten Wissen der Welt. 'technisch': Es bietet einen wiederholbaren, messbaren Effekt, der erzielbar ist, wenn ein Fachmann die Lehre des Schutzrechts auf übliche Art umsetzt. 'erfinderisch': Maßnahmen und Effekt sind nicht trivial. Gebrauchsmuster erlauben dem Erfinder/Inhaber sein Produkt bis zu 6 Monate vor der Anmeldung zu zeigen. Patente NICHT. Faustregel: Erst anmelden, dann zeigen.
23/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 C) technische Schutzrechte (U/P) Technische Schutzrechte definieren in Ansprüchen den Schutzbereich in juristisch geprägter Sprache; Beschreibung und optionale Figuren erläutern ergänzend den Gegenstand im Vergleich zum Stand der Technik. Schutz kann ab Erteilung für neue, technische, erfinderische Gegenstände durchgesetzt werden. Gebrauchsmuster: Erzeugnisse, Vorrichtungen. Patent: Verfahren, Erzeugnisse, Vorrichtungen und Verwendungen. Was bietet hier wann und wie Schutz?
24/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 25: zugänglicher Schutz Gebrauchsmuster werden technisch ungeprüft eingetragen. In einem Gerichtsverfahren wird es Aufgabe des Gerichts sein, zu Beginn die Wirksamkeit zu bewerten. Deshalb gilt das Gebrauchsmuster als schwaches, schnelles Schutzrecht. Patente werden technisch geprüft und ggf. erteilt. Prüfung und übliche Anpassung dauern oft Jahre. Dafür haben die erteilten Ansprüche später Bestand: Ein Verletzungs- Gericht muss diese grundsätzlich als gegeben hinnehmen. Da ein erteiltes Patent 20 Jahre Schutz bietet, gilt es als starkes, wertvolles Schutzrecht. Eine Anmeldung beider Schutzrechte am gleichen Tag ist möglich; beide Schutzrechte sehen steigende Jahresgebühren vor, die zur Aufrechterhaltung notwendig sind.
25/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 U / P : Zugänglicher Schutz im direkten Vergleich Zeit (Jahre) U üblich: 0,3 bis 0,5 Veröffentlichung U Frist für Anmeldungen international 1 1,5 ca. 3 bis 8 10 20 wirksamer Schutz durch DE-U P - Recherche / Prüfung - Erteilung Wirksamer Schutz durch DE-P 1. Bewertung des DPMA -ggf.: Anpassung - Frist: 1) innere Priorität (R&D)? 2) international? Veröffentl. Anmeldung Anmeldung Patent öffentlich Anmeldegebühren liegen um 60 Euro (10 Ansprüche); Recherche / Prüfung um 300 Euro Gebühr. Fach- und Patent-Anwälte helfen bei der Definition eines wirksamen Schutzbereichs; Kosten: Tausende (DE).
26/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 27: Wann braucht man was? Technische Schutzrechte umfassend und global zu erlangen kostet Millionen. Deshalb ist Angst ein schlechter Ratgeber. Potentielle Märkte zu blockieren, die man noch gar nicht kennt, sollte nur mit Geld erfolgen, das man nicht mehr braucht. Empfehlenswert ist, zunächst die eigenen, konkreten Märkte an Hand der Verkaufszahlen / Firmensitze / Filialen zu identifizieren. Investitions-Summen und Gewinnspannen helfen, grob eine Summe zu berechnen, die man ausgeben kann / soll. Anschließend kann man sehr viel einfacher ermitteln, was sinnvoll möglich ist.
27/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 P / U: Wann braucht man was? Üblicher Ansatz: Entwicklungskosten eines Projekts sollten im Prozent-Bereich technische Schutzrechte vorsehen. Mehr bei hoher, sicherer Wertschöpfung. In aufsteigenden Kosten gestaffelt führt dies zu... c1) Gebrauchsmuster (U): schwacher aber schneller Schutz c2) Patente (P) mit Erteilung: starker Schutz c3) (P) + (U) c4) + internationale Verfahren umfassend aber auch kostspielig
28/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 29: Die Konstellation dieses praktischen Konfliktfalls ist nicht einfach: Es werden komplexe Teile eines zerlegten Produkts in einem Schaukasten ausgestellt aber ohne Zusammenhang. Man will damit zeigen, wie komplex man arbeiten kann, aber das Produkt selbst wollte man noch nicht ausstellen. Nun steht die Konkurrenz vor dem Schaukasten und durchdenkt das Ausgestellte. Einer der Konstrukteure erkennt die mögliche Verwendung und meldet noch am gleichen Tag ein technisches Schutzrecht an. Kann seine Anmeldung Bestand haben?
29/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Beispiel zu P/U: Sie stellen einen zerlegten Dentalgerätesatz in einem Schaukasten aus. Kann die Konkurrenz ein Dentalgerät mit diesen Komponenten wirksam als Patent anmelden?
30/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 31: Ja. Hier besteht die 'erfinderische Tätigkeit' in der Lösung des Puzzles, dass Sie der Fachwelt präsentiert haben. Sie haben natürlich ein Benutzungsrecht aber nur, wenn Sie beweisen können, dass Ihnen die Lösung des Puzzles auch schon bekannt war. Merke: Hüten Sie sich vor den Sätzen 'Das kann keiner!' oder 'Darauf kommt keiner!'. Offenbaren Sie bewusst und gezielt Ihr geistiges Eigentum, nachdem Sie über Schutzrechte nachgedacht haben. Und dokumentieren Sie die Offenbarung, damit Sie später beweisen können, wann Ihnen was bereits vertraut war.
31/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 BGH 'Dentalgerätesatz' (X ZR 1/09) Leitsatz: Für die Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes, dessen Bestandteile in ihren technischen Merkmalen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks aufeinander abgestimmt sind, reicht es nicht aus, dass im Stand der Technik eine Mehrzahl von Einzelteilen eines solchen Satzes ohne funktionale Abstimmung bekannt ist. Somit: Man sieht nur, was man weiß; offenbaren Sie bewusst was Sie wissen in absichernden, technischen Schutzrechten. Fragen?
32/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Zu Seite 33: FAZIT Was also sollte ein Unternehmen in der Gründungsphase tun? 1) Bestimmen Sie Ihre eigene Position im Markt: Mit welchen Alleinstellungsmerkmalen heben Sie sich ab? 2) Prüfen Sie Ihren Zielmarkt: Wie sehen hier Rechte, Pflichten und notwendige Eigenschaften eines marktfähigen Produkts aus? 3) Berechnen Sie Ihren Investitionsrahmen und Gewinn, um eine Summe für 'geistiges Eigentum' zu bestimmen. 4) Prüfen Sie gleich/ähnlich lautende Firmen im Netz auf Relevanz und reservieren Sie passende Domains für die Zielmärkte. 5) Investieren Sie 3) passend zu 1) und 2) mit passender Rechtsberatung / Beratung.
33/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Fazit: Basis: Zielmarkt + Ware/Dienstleistung 1) Neue Alleinstellungsmerkmale? (Name / Design / technische Aspekte) 2) Bezeichnungen, Vorteile, Datenblätter? ('beweisbare' Aussagen; Produkthaftung) 3) Geldwerte, quantifizierte Vorteile? Kennzeichnende Produkteigenschaften? 4) Konsistenzprüfung ; Namensrechte sichern 5) Sinnvolle Verbietungsrechte identifizieren. Kostenrahmen + Rechtsberatung; investieren (www.dpma.de / Fachleute).
34/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 Dank gebührt... der TIG GmbH, Frau Antje Bienert und dem TIG-Team, und natürlich: Ihnen Danke für Ihre Aufmerksamkeit. und abschließend...
35/35 TIG GmbH 'start-up' 2014-11-08 2014 drfs Patentanwaltskanzlei Dr. Frank Schneider c/o tig GmbH, Winchesterstraße 2, Raum E30, D-35394 Gießen c/o Fritz&Brandenburg, Stolbergerstraße 368, D-50933 Köln, Deutschland www.drfs.de in Kooperation: KREUZKAMP UND KOLLEGEN, Düsseldorf FRITZ & BRANDENBURG, Köln bitte beachten Sie: - die hier beispielhaft angeführten Marken sowie Logos dürfen gewerblich ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Inhaber nicht verwendet werden - Gesetze, Gebühren und Verordnungen unterliegen Änderungen - diese Zusammenstellung vermittelt einen groben Überblick und kann eine Rechtsberatung sowie eine sorgfältige Abschätzung aller relevanten Aspekte einer Rechtsangelegenheit nicht ersetzen - für eine belastbare Bewertung/Aussage zu einem konkreten Fall wird das Hinzuziehen eines Fachanwalts / Patentanwalts dringend empfohlen - Haftung für die in diesem Dokument angegebenen Zahlen und Fakten wird ausdrücklich ausgeschlossen: Dieses Dokument erläutert grundlegende, gesetzliche Sachverhalte und ist/ersetzt keine Rechtsberatung.