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1 Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid

2 Wir schützen Ideen

3 Wie werden geistige Leistungen geschützt Gestaltung, Design Geschmacksmuster Technische Neuerungen Patent Konzepte (Marke)

4 Welche Leistung kann durch ein Patent geschützt werden? Sinn und Zweck des Patents erste Patente schon im Mittelalter: sog. Litterae patentes 1. Patentgesetz 1474 in Venedig Deutschland: Kaiserliches Patentamt im Jahre 1877 Leistung = Eigentum Belohnung des Erfinders für die Bereicherung der Allgemeinheit Ansporn / technischer Fortschritt für Erfindung

5 Welche Leistung kann durch ein Patent geschützt werden? Sinn und Zweck des Patents Leistung = Eigentum Belohnung des Erfinders für die Bereicherung der Allgemeinheit Ansporn / technischer Fortschritt für Erfindung Schutzvoraussetzungen technische Lehre ( 1 PatG) Neuheit ( 3 PatG) erfinderische Tätigkeit ( 4 PatG) gewerbliche Anwendbarkeit ( 5 PatG) vollständig Beschreibung ( 34 PatG) Stand der Technik (StdT)

6 Exkurs: Stand der Technik = alles was bekannt ist Beschreibungen: z.b. Publikationen, Poster, Abstracts, Präsentationen: z.b. Vorträge, Ausstellungen, Vorführungen Fachwissen NEUHEIT = im StdT so noch nicht bekannt ERFINDERISCHE TÄTIGKEIT = für den Fachmann nicht naheliegend VOLLSTÄNDIGE BESCHREIBUNG = der Fachmann kann Erfindung ausführen

7 Wie erhält man ein Patent? Idee 1960ger Patent Fertige Erfindung Patentanmeldung Recherche und Prüfung durch das Amt Erteilung 2010 Veröffentlichung

8 Problem: Eigene Vorveröffentlichung Beschreibungen: z.b. Publikationen, Poster, Abstracts, Präsentationen: z.b. Vorträge, Ausstellungen, Vorführungen Fachwissen NEUHEIT PATENTIERBAR

9 Was beinhaltet eine Patentanmeldung? Beschreibung der Erfindung Beispiele Figuren Patentansprüche Definieren den Gegenstand des Patents im Vergleich zum StdT Bestimmen den Schutzbereich des Patents

10 Prüfung durch das Patentamt EPA DPMA Zwischenstaatliche Behörde, ohne Angliederung an die EU, den Mitgliedsstaaten und dem Verwaltungsrat unterstellt Justizministerium unterstellt Ca Mitarbeiter, davon ca. 800 Prüfer Hauptanmelder: Bosch (ca Anmeldungen/Jahr, Siemens und Daimler (je ca Anmeldungen/Jahr) ca Mitarbeiter, davon ca Prüfer Sitz: München, Dienststellen in Berlin, DenHaag, Wien ca Anmeldungen/Jahr Hauptanmelder (2009): Philips (>2.500), Siemens (ca ), BASF (ca ), Samsung,

11 Prüfung durch das Patentamt Recherche nach relevantem Stand der Technik Prüfung der Patentanmeldung auf Technizität, Neuheit, Erfinderische Tätigkeit, Gew. Anwendbarkeit und Offenbarung Mitteilung an den Anmeldung (Prüfungsbescheid) Änderung der Anmeldung (v.a. der Patentansprüche) - Diskussion Erteilung der Anmeldung Patent

12 Was kann ein Patent? Wozu ist es gut? Der Patentinhaber bestimmt wer die Erfindung benutzen darf: Patentinhaber selbst hat ein Benutzungsrecht (in den gesetzlichen Grenzen!) Patentinhaber kann anderen die Benutzung verbieten oder erlauben (Lizenz) Ausnahme: F & E Patente sichern Wettbewerbsvorteile!!! Forschung an der Erfindung (nicht mit der Erfindung) ist allen erlaubt denn die Patentanmeldung dient dem Fortschritt

13 Arbeitnehmer-Erfinderrecht Erfinder ist der Arbeitnehmer, muss genannt werden Die Erfindung steht dem Arbeitgeber zu (per Gesetz, aber auch Vertrag) Vergütung vom Gesetz geregelt

14 Wie werden geistige Leistungen geschützt Gestaltung, Design Geschmacksmuster Technische Neuerungen Patent Konzepte (Marke)

15 Geschmacksmuster / Design GM

16 Geschmacksmuster / Design Anmeldung: Abbildung, Angaben zum Anmelder, Angaben zur Ware Schutzgegenstand = Abbildung Nur Formalprüfung, keine inhaltliche Prüfung durch das Amt schnell und kostengünstig

17 Wie werden geistige Leistungen geschützt Gestaltung, Design Geschmacksmuster Technische Neuerungen Patent Konzepte (Marke)

18 Marken Produkt- und Firmennamen, Logos, Slogans Vorsprung durch Technik

19 Marken Produkt- und Firmennamen, Logos, Slogans Wiedererkennung Qualitätsvorstellung Kundenbindung

20 Marken Anmeldung: Wort / Bild / Form Abbildung, Angaben zum Anmelder, Waren und Dienstleistungsverzeichnis Schutzgegenstand = Zeichen für Waren/Dienstleistungen Marke muss zur Kennzeichnung geeignet sein (Prüfung durch das Amt) Ältere Rechte Dritter beachten

21 Vielen Dank München PATERIS Patentanwälte Altheimer Eck München Berlin PATERIS Patentanwälte Markgrafenstraße Berlin

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