Risikoerhebung für die Sach- und BU Versicherung



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Transkript:

Risikoerhebung für die Sach- und BU Versicherung Versicherungsnehmer Risikoadresse Hauptbetriebliche Tätigkeit Nebenbetriebliche Tätigkeit Betreuer Ist VN Generali-Kunde? Ja Nein Bisheriger Versicherer Bisherige Prämie, Deckungsumfang, VS und Selbstbehalt beim Vorversicherer Grund für den Versicherungswechsel Gibt es Informationen zu anderen Angeboten? Liegt eine Schadenskündigung vor? Ja Nein Antrags- / Polizzennummer Teilnehmer / Gesprächspartner Bitte legen Sie eine Schadenaufstellung der letzten 7 Kalenderjahre plus dem laufenden Jahr (getrennt nach Schadenzahlung / Reserve pro Jahr) bei. Gebäudeart Massive Bauweise (Bauartklasse 1) Ja Nein Riegelbauweise, Holzleimbinder, nicht brandbeständige ummantelte Stahlbauweise (Bauartklasse 2) Ja Nein Unterbau gemischt mit Holz (Bauartklasse 3) Ja Nein Brandabschnitte vorhanden Ja Nein größter Brandabschnitt max. 70% der VS Ja Nein VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 1 von 13

Lagerart Hochregallager vorhanden (ab Stapelhöhe 9m): Ja Nein bei vorhanden, bitte beiliegenden Risikofragebogen Hochregal- und Großlager ausfüllen Löschanlagen Sprinkler nach TRVB S127 (Schutzgrad %...) Ja Nein Erweiterte autom. Löschhilfe nach TRVB S122 (Schutzgrad %...) Ja Nein Oxy Redukt Anlage (Schutzgrad %...) Ja Nein Sprühflutanlage automatisch (Schutzgrad %...) Ja Nein Sprühflutanlage manuell (Schutzgrad %...) Ja Nein Sonstige Löschanlagen (auch stationäre) Brandmeldeanlage nach TRVB 123 Brandmeldeanlage nicht vorhanden teilweise vorhanden (.%) vorhanden mit direkter Verbindung zur Feuerwehr (mit störungsüberwachte Leitung) Ja Nein zu ständig besetzter Stelle Ja Nein RWA / Funkenerkennungsanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) im Produktionsbereich (nicht im Stiegenhaus) nicht vorhanden automatisch manuell Funkenerkenn- und Löschanlage (Leitungen) nach TRVB S103 Ja Nein VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 2 von 13

Wandhydranten Wandhydranten mit formstabilem D-Schlauch Ja Nein Wandhydranten mit C-Schlauch Ja Nein Wandhydranten mit C oder D Schlauch in Verbindung mit Löschgruppe oder Betriebsfeuerwehr Ja Nein Organisatorische Maßnahmen Wächter mit Kontrolluhr Ja Nein Mehrschichtbetrieb 8-10 Stunden 16 18 Stunden 24 Stunden Montag Freitag Samstag Sonntag 365 Tage p.a. Berufsfeuerwehr Ja Nein Betriebsfeuerwehr Ja Nein Betriebslöschtruppe Ja Nein Löschwasserversorgung keine Hydrantennetz offene Gewässer Löschwasserbecken Wassertankanlagen Brandschutzbeauftragter Name: Ja Nein Sonstige organisatorische Maßnahmen Brandschutzkonzept nach TRVB A107 Ja Nein Übungen mit öffentlicher Feuerwehr Ja Nein Notfallplan Ja Nein Brandschutzplan nach TRVB O 121 Ja Nein Rauchverbot (Ausnahme definierte Rauerzonen) Ja Nein Brandschutz - Schulungen der Mitarbeiter (Feuerlöscher, WH) Ja Nein Batterieladestationen vorhanden Ja Nein Falls Ja: Einhaltung eines 2,5m Abstandes zu brennbaren Materialien Ja Nein Lagerung oder Verwendung von gefährlichen Stoffen Ja Nein Werden Lackierarbeiten durchgeführt Ja Nein VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 3 von 13

Überwachung feuergefährlicher Arbeiten: (Schweißen, Schneiden, Löten, Wärmen, Farbabbrennen, Auftauen usw.) Freigabeschein vorhanden? (Muster laut Beilage) Ja Nein Ist die Haftpflichtversicherungssumme der durchführenden Unternehmen ausreichend? Objektschutz Umzäunung des Grundstückes Ja Nein Zutrittskontrolle (Portier, Anmeldeprozedere, ) Ja Nein Blitzschutzanlage nach TRVB E 154 Ja Nein Beleuchtung des Betriebsgeländes im Umkreis der Objekte Ja Nein Brennbare Materialen an der Gebäudeaußenseite (Holz, Müllcontainer, ) Ja Nein Naturgefahren Hochwassergefährdung HQ 30 HQ 100 HQ 200 keine bei HQ 30: Risikofragebogen Hochwasser (Beilage) ausfüllen! sonstige Überschwemmungsgefährdung (Starkregen,..) hoch mittel gering keine Lawinengefährdung hoch mittel gering keine Erdrutsch- oder Murenabganggefährdung hoch mittel gering keine Sturmgefährdung hoch mittel gering keine Erdbebengefährdung hoch (Zone VII-VIII gemäß HORA) gering sonstige. hoch mittel gering keine Schadensfälle der vergangenen 7 Jahre (10 Jahre für die Naturgefahen) Schadenursache (Feuer, Sturm, Hagel, LW, ED, sonst. Naturgefahren, etc.) Schadenshöhe EUR und Brandursache Jahr VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 4 von 13

Realisierte risikoverbesserte Maßnahmen: Der Unterzeichnende bestätigt die vorstehenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen... Datum Unterschrift des Antragstellers/Bevollmächtigten VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 5 von 13

Erläuterungen Schutzgrad Anteil der durch eine Löschanlage geschützten Bereiche (Versicherungssumme) im Vergleich zum gesamten versicherten Risiko. Sprinkler nach TRVB S127 (Technische Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz für Sprinkleranlagen) Eine automatische Sprinkleranlage ist dafür ausgelegt, einen Brand schon im Entstehungsstadium zu entdecken und zu löschen oder das Feuer unter Kontrolle zu halten. An der Raumdecke oder im oberen Bereich der Seitenwände werden mehrere Wasseraustrittsdüsen (sog. Sprinklerköpfe) angebracht, die mit einem Wasserrohrnetz verbunden sind. Bei einem Brand zerplatzen die Glasampullen in den Sprinklerköpfen, sodass die Düsen geöffnet werden und Wasser aus dem Sprinklerrohrnetz austritt. Bei einem Brand öffnen selektiv nur die Sprinklerköpfe, deren Glasampullen die Auslösetemperatur erreicht haben. Der daraus resultierende Druckabfall wird erkannt und führt zum Starten der Pumpen. Ab sofort wird Wasser aus dafür vorgesehenen Tanks oder über einen dafür dimensionierten Wasseranschluss mit hohem Druck in das Sprinklersystem gepumpt. Dieses tritt nur an den offenen Wasserdüsen aus und löscht oder kontrolliert den Brand. Erweiterte autom. Löschhilfe nach TRVB S122 (Technische Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz für erweiterte automatische Löschhilfeanlage) Erweiterte automatische Löschhilfeanlagen (EAL) sind von ihrer Konzeption her eigenständige Löschhilfeanlagen, wobei der Aufbau und die Wirkung analog dem Sprinkler nach TRVB S127 ist, mit reduzierten Anforderungen hinsichtlich Auslegung (Wirkflächen und Wirkzeit), Wasserversorgung und bevorratung gegenüber Sprinkleranlagen. Oxy Reduct Anlage Oxy Reduct ist ein System, bei dem durch Zufuhr von Stickstoff die Sauerstoffkonzentration so stark reduziert wird (von 20,9 auf ca. 14 Vol.-%), sodass in den geschützten Bereichen kein Brand mehr entstehen kann. Empfehlenswert bei geschlossenen und dichten Räumen mit hoher Waren- und Wertekonzentration wie z.b. Hochregallager, IT-Räumlichkeiten etc. Funkenerkenn- und Löschanlage (TRVB S103 Funkenlöschanlagen) Funkenlöschanlagen werden dort eingesetzt, wo eine Funkenübertragung durch pneumatische Förderleitungen möglich ist. In der holzbe- und verarbeitenden Industrie sind Absaug-, Filter-, Silo- und Spänetrocknungsanlagen durch Funken besonders gefährdet. Funkenlöschanlagen haben die Aufgabe, Funken und Glutteilchen, die beim Erzeugen und/oder Transportieren von brennbaren Stäuben, Spänen oder Fasern entstehen können, zu erkennen und so rechtzeitig zu löschen, dass weder ein Brand ausbrechen noch eine Explosion anlaufen kann. Diese Anlagen löschen selbsttätig, indem Wasser fein verteilt in die Förderstrecke für eine bestimmte Zeitdauer eingesprüht wird und sind nach dem Löschvorgang automatisch sofort wieder einsatzbereit. C-Schläuche Der C-Schlauch ist ein Druckschlauch mit einem Innendurchmesser von 42mm bzw. 52mm, der solange er ungefüllt ist, flach gefaltet und gerollt ist und erst im vollständigen ausgerollten Zustand verwendet werden kann. D-Schläuche Der D-Schlauch ist ein formstabiler Druckschlauch mit einem Innendurchmesser von 25mm, der löschbereit auf einer Schlauchhaspel aufgerollt ist. Im Gegensatz zum C-Schlauch ist er rascher einsatzbereit und leichter in der Handhabung. VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 6 von 13

Brandschutzkonzept nach TRVB A107 Im Brandschutzkonzept werden Schutzziele wie Personenschutz, Sachwertschutz (auch Denkmalschutz), betriebswirtschaftliche Interessen (Versicherbarkeit, Vermeidung von längeren Betriebsunterbrechungen im Schadensfall, ect.) definiert, die insbesondere bei größeren bzw. komplexen Bauvorhaben und / oder bei Abweichungen von bestimmten Vorschriften, Normen und Richtlinien erreicht werden. Beispielsweise werden folgende Maßnahmen beschrieben: 1. Vermeiden von Bränden (Brandverhütung). Hierunter fallen alle Maßnahmen, die das Entstehen eines Brandes verhindern sollen. 2. Bekämpfen von Bränden. Hierunter fallen alle Maßnahmen, die die Auswirkungen eines bereits entstandenen Brandes möglichst gering halten sollen. Notfallplan Der Notfallplan beschreibt das Vorgehen im Falle eines Schadenereignisses (Krisenmanagement, Ausweichmöglichkeiten, Notstromaggregate, etc.) unter besonderer Berücksichtigung die daraus resultierende Betriebsunterbrechungszeit so gering wie möglich zu halten. Brandschutzplan nach TRVB O 121 Brandschutzpläne sind vereinfachte Lagepläne mit Symbolen und sollen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Sie sind grundsätzlich farbig und einvernehmlich mit dem örtlichen Feuerwehrkommando oder mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle zu erstellen und müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Es sind ein Lageplan (Maßstab 1:500 1:1000) und je Objekt die erforderlichen Geschoßpläne (Grundrisspläne) (Maßstab 1:100 1:200) im Format A4 oder A3 auszuarbeiten. Freigabeschein Für die Durchführung aller Arten von Heißarbeiten, die nicht für den kontinuierlichen Betriebsablauf auf ortsfesten Arbeitsstellen vorgesehen sind, hat sich die Verwendung eines sogenannten Freigabescheines für Heißarbeiten als zweckmäßig erwiesen. Auf ihm wird festgehalten, wer wo wann warum unter welchen Sicherheitsvorkehrungen welche Arbeit durchführen darf. Erdbeben Gilt gemäß der Erdbeben-Gefährdungskarte Österreich siehe HORA mit 5 Zonen, wobei VII-VIII als hoch eingestuft ist und V-VI, VI, VI-VII, VII als gering. VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 7 von 13

FREIGABESCHEIN für brandgefährliche Tätigkeiten Nr.:... Feuer- und Heißarbeiten, insbesondere Schweißen, Schneiden, Löten, Wärmen, Farbabbrennen, Auftauen, Flämmen, Trennschleifen Auftraggeber: Arbeitsort: Art der Arbeit: Vorgesehener Zeitraum Datum: von Uhr bis Uhr Ausführende Firma: Eigener Dienstnehmer: FREIGABE Freigabe gilt bis Datum: Uhrzeit: Besondere Vorkehrungen: Meldebereich/Meldergruppe: der Brandmeldeanlage abschalten lassen. Datum: Name: Unterschrift: Durchführender (Verantwortlicher): ÜBERNAHMEBESTÄTIGUNG Ich verpflichte mich zur Einhaltung der oben angeführten und umseitigen BRANDVERHÜTUNGSVORKEHRUNGEN und bestätige den Empfang dieses Freigabescheines. Datum: Unterschrift: Brandmeldergruppe/Brandmelderbereich wieder eingeschaltet: Datum: Uhrzeit: Datum: Unterschrift: NACHKONTROLLEN 1 2 3 4 Datum Uhrzeit Name Unterschrift VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 8 von 13

BRANDVERHÜTUNGSVORKEHRUNGEN bei brandgefährlichen Tätigkeiten Schweißen, Schneiden, Löten, Wärmen, Farbabbrennen, Auftauen, Flämmen, Trennschleifen usw. auf den Bau und vor allem bei Reparaturen sind fast immer mit Brandgefahr verbunden. Denken Sie daran: Brennbares Material kann durch Wärmeleitung auch hinter einer nicht brennbaren Verkleidung (Mörtel,Faserzement, Blech usw.) in Brand geraten; Kanäle, Schächte, Rohrleitungen, Blindböden und ähnliche Hohlräume begünstigen die Brandausbreitung. Besichtigen Sie deshalb, um sich richtig verhalten zu können, zunächst die Arbeitsstelle sowie ihre Umgebung und lassen Sie sich vom Auftraggeber über besondere Gefahren informieren. Nähere Informationen über die mit Feuerarbeiten verbundenen Brandgefahren finden Sie im Merkblatt der österreichischen Brandverhütungsstellen, BV 104, Brandgefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten und anderen Feuerarbeiten. Fordern Sie dieses Merkblatt bei der für ihr Bundesland zuständigen Brandverhütungsstelle an! Vor Beginn der Arbeit: Kontrolle der Geräte auf einwandfreies Funktionieren sowie Bestimmung des zweckmäßigen Standortes der Schweiß- bzw. Schneideanlage, um bei Bedarf die Gas- bzw. Stromzufuhr abstellen zu können. In Nachbarräume führende Wand-, Boden- und Deckendurchbrüche, Blindböden, Fugen und Ritzen sowie offene Enden mit der Arbeitsstelle verbundener Rohre mit nicht brennbarem Material, wie angefeuchtete Mineralwolle, Lehm, Mörtel und dergleichen, abdichten. Auf mögliche Wärmeleitung achten! Brennbares Material (auch Staub) in genügendem Umkreis entfernen, bei unverschließbaren Durchbrüchen auch aus den Räumen neben, über und unter der Arbeitsstelle. Brennbare Teile, die nicht entfernt werden können, mit nicht brennbaren, die Wärme schlecht leitenden Belägen (z.b. nicht brennbaren Matten oder Platten, nicht aber Blechen) zuverlässig gegen Entflammung schützen. Gefährdete Bauteile kurz vor Beginn der Arbeit mit Wasser besprengen oder mit nassem Sand abdecken. Bei vorhandener automatischer Brandmeldeanlage Abschaltung der Meldebereiche bzw. Meldergruppen nur im Bereich der Arbeitsstelle! Die übrigen Teile der Brandmeldeanlagen bleiben in Betrieb Brennbare Isolationen an zu bearbeitenden Rohrleitungen beidseitig der Arbeitsstelle sind so weit zu entfernen, dass eine Entzündung ausgeschlossen ist. Feuerlöscher oder Schlauchleitungen mit Mehrzweckstrahlrohr zum Einsatz bereitstellen, mit den Alarmierungsmöglichkeiten (Feuerwehr) und sonstigen Lösch- und Rettungsgeräten vertraut machen. Anfordern eines Gehilfen zur Überwachung der Arbeitsstelle und der Umgebung, bei besonderer Gefahr Aufsicht der Betriebsfeuerwehr oder der zuständigen öffentlichen Feuerwehr anfordern. Während der Arbeit: Dauernde sorgfältige Überwachung der Flammen, des Funkenwurfes, des Wärmeflusses durch erhitzte Materialien usw. Beseitigen anfallender Elektrodenstummel in Sandkiste oder Wassereimer. Von Zeit zu Zeit weiteres Besprengen gefährdeter Bauteile mit Wasser. Nach Beendigung der Arbeit: Nochmaliges Besprengen erhitzter Bauteile mit Wasser. Gesamte Gefahrenzone einschließlich daneben, darüber und darunter liegende Räume, Schächte usw. gründlich und wiederholt auf Glimmstellen, Brandgeruch und Rauchbildung kontrollieren. Sich vergewissern, ob die Arbeitsstätte und ihre Umgebung während mehrerer Stunden und, bei unumgänglicher Feuerarbeit am späten Nachmittag, auch während der Nacht zuverlässig bewacht wird. Wiedereinschaltung der Brandmeldeanlage (Meldebereiche bzw. gruppen) veranlassen. Wiedereinräumen brennbaren Materials erst am folgenden Tag. VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 9 von 13

Kommen Sie einmal unvorhergesehen in die Lage, Montage- und Reparaturarbeiten an einem Ort auszuführen, wo die genannten Schutzmaßnahmen nicht genügen oder sich nicht durchführen lassen, so wenden Sie Kaltverfahren wie Schrauben, Sägen usw. an. Können Sie nicht selbst entscheiden, erörtern Sie das Vorgehen mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Vertreter des Auftraggebers. Allenfalls ist die Stellungnahme der Feuerwehr einzuholen. Lassen Sie sich nie durch Zeitnot und andere Umstände zur Umgehung dieser Weisungen verleiten. IM BRANDFALL 1. ALARMIEREN - sofort Brandmelder betätigen - über Telefon Nr.... 2. RETTEN - gefährdete Personen warnen 3. LÖSCHEN - wenn möglich Brandbekämpfung aufnehmen - Feuerwehr einweisen VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 10 von 13

Risikoerhebung für Hochregal- und Großlager Versicherungsnehmer Versicherungsort Art der Lagergüter Bezeichnung des Lagergutes Art der Verpackung z.b. Holz, Papier, Kunststoff Gefahrenklasse gemäß 6 TIG Versicherungssumme EUR Welche Lagertechnik wird angewendet? Regallager Blocklager Gitterboxenlager.. Findet in dem Lager eine Be- oder Verarbeitung bzw. Verpackung oder Abfüllung u. dgl. statt? Ja Nein Stapelhöhe in Meter: Die Stapelhöhe wird gemessen als gesamte Höhe vom Fußboden bis zur möglichen Oberkante des Lagergutes. Höhe der Anlage in Meter: Brandabschnittsfläche in m2: Bei Hochregallager, Regalstapellager und Palettensilos: Bildet jede Lagerschlucht einen eigenen Brandabschnitt und werden die Trennwände zwischen den einzelnen Lagerschluchten über Dach geführt (Zeilenbauweise in Stahlbetonkonstruktion)? Ja Nein Besondere Merkmale Löschanlagen: 100 % des Lagers geschützt teilweise geschützt (Schutzgrad im Verhältnis der VS..%) nicht geschützt Der Unterzeichnende bestätigt die vorstehenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen... Datum Unterschrift des Antragstellers/Bevollmächtigten VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 11 von 13

Risikoerhebung Hochwasser (Zu beantworten für jedes in Frage kommende Gebäude. Jede Frage ist zu beantworten, wenn notwendig auch mit nein, nicht anwendbar oder ähnlichem). Versicherungsnehmer Versicherungsort Versicherungswert Gebäude (Neuwert): EUR Maschinen und Einrichtungen (Neuwert): EUR Vorräte (versichertes Maximum): EUR Genaue Details über die Lage der versicherten Werte in Beziehung zu Flüssen, Kanälen, Seen oder Wasserbehältern Kleinste Entfernung:. Meter Geringste Höhe über oder größte Tiefe unter dem Wasserspiegel: cm Hat an diesem Ort schon eine Überflutung stattgefunden (wenn ja, bitte um Einzelheiten z.b. Jahr des Schadens, Wasserhöhe, Betrag des Schadens und ähnliches). Wenn nicht, hat die direkte Nachbarschaft eine Überflutung erlitten Kleinste Entfernung:. Meter Welche Sicherheitseinrichtungen bestehen (bitte Erläuterung) Dämme (deren Höhe über den höchsten bekannten Wasserspiegel, Baujahr): Ablaufeinrichtungen: Sonstiges (genau anführen): VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 12 von 13

Besteht ein Kellerraum zu dem Gebäude? Ja Nein Wenn ja, befinden sich irgendwelche Waren oder Maschinen darin (Angabe von Art und Wert dieser Sachen) Ablaufeinrichtungen in diesem Keller Ablaufrohre; andere Sicherheitseinrichtungen (bitte erklären) Art der Warenlagerung: Direkt auf dem Fußboden? Auf Regalen? (Bitte um Angabe der freien Höhe über dem Fußboden): Empfindlichkeit gegen Wasserschäden von Maschinen stark mittel leicht Waren stark mittel leicht Irgendwelche andere Mitteilungen in Bezug auf Überflutung Pegelstände der letzten 10 Jahre des betreffenden Gewässers Lageskizze (event. Lageplan beilegen) Der Unterzeichnende bestätigt die vorstehenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen... Datum Unterschrift des Antragstellers/Bevollmächtigten VT Sach- und Haftpflichtversicherung Seite 13 von 13