Statistischer Bericht

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2. Hat die in 1 bezeichnete Sache einen bedeutenden Wert, wird der Täter mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Transkript:

STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen 2016 B VI 1 j/16

Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts... Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll () Aussagewert ist eingeschränkt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl

Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Allgemeine Übersicht der Abgeurteilten und Verurteilten nach Straftatengruppen 1.1 Abgeurteilte 2016 nach Straftatengruppen und Geschlecht 7 1.2 Abgeurteilte 2016 nach Straftatengruppen und getroffenen Entscheidungen 8 1.3 Abgeurteilte 2016 nach Straftaten- und Personengruppen 10 1.4 Verurteilte 2016 nach Straftaten- und Personengruppen 11 1.5 Anteil der Verurteilten an Abgeurteilten 2016 nach Straftaten- und Personengruppen (Verurteilungsquote in Prozent) 12 1.6 Verurteilte je 100 000 Einwohner der gleichen Personengruppe 2016 nach Straftatengruppen (Verurteiltenbelastungsziffer) 13 1.7 Deutsche Verurteilte je 100 000 Einwohner der gleichen Personengruppe 2016 nach Straftatengruppen (Verurteiltenziffer) 14 1.8 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht 15 1.9 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht (in Prozent) 18 1.10 Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Tatjahr und Personengruppen 21 1.11 Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Tatjahr und Personengruppen 24 1.12 Verurteilte Ausländer 2016 nach Straftaten- und Personengruppen 27 1.13 Verurteilte Ausländer 2016 nach Straftatengruppen und Alter 28 2. Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2.1 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen und Art der schwersten Strafe 29 2.2 Verurteilte zu Freiheitsstrafe 2016 nach Straftatengruppen und Dauer der Freiheitsstrafe 30 2.3 Verurteilte zu Geldstrafe 2016 nach Straftatengruppen und Zahl der Tagessätze 32 2.4 Verurteilte zu Geldstrafe 2016 nach Straftatengruppen sowie Höhe und Zahl der Tagessätze 33 2.5 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen und Zahl der früheren Verurteilungen 38 2.6 Verurteilte mit früherer Verurteilung 2016 nach Straftatengruppen und Art der schwersten früheren Verurteilung 39 3. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 3.1 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen und Art der schwersten Strafe oder Maßnahme 40 3.2 Verhängte Strafen oder Maßnahmen 2016 nach Straftatengruppen 41 3.3 Verurteilte zu Jugendstrafe 2016 nach Straftatengruppen und Dauer der Jugendstrafe 42 3.4 Angeordnete Zuchtmittel 2016 nach Straftatengruppen 44 3.5 Angeordnete Erziehungsmaßregeln 2016 nach Straftatengruppen 45 3.6 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen und Zahl der früheren Verurteilungen 46 3.7 Verurteilte mit früherer Verurteilung 2016 nach Straftatengruppen und Art der schwersten früheren Verurteilung 47

2 Seite 4. Abgeurteilte und Verurteilte mit Nebenstrafen und Maßnahmen nach dem StGB 4.1 Verurteilte mit Nebenstrafen und Nebenfolgen 2016 nach Straftaten- und Personengruppen 48 4.2 Abgeurteilte mit Maßregeln der Besserung und Sicherung 2016 nach Straftatengruppen 52 4.3 Schuldunfähig Abgeurteilte 2016 nach Straftatengruppen 53 4.4 Vermindert schuldfähig Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen 54 5. In der Strafverfolgung erfasste Personen mit Untersuchungshaft 5.1 In der Strafverfolgung erfasste Personen mit Untersuchungshaft 2016 nach Dauer der Untersuchungshaft 55 5.2 In der Strafverfolgung erfasste Personen (Abgeurteilte) mit Untersuchungshaft 2016 nach Grund der Untersuchungshaft 56 5.3 In der Strafverfolgung erfasste Personen (Abgeurteilte) mit Untersuchungshaft 2016 nach Art der späteren (jeweils schwersten) Entscheidung 57 6. Verurteilte nach Landgerichtsbezirken 6.1 Nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte 2016 nach Landgerichtsbezirken, Art der schwersten Strafe und Geschlecht 58 6.2 Nach Jugendstrafrecht Verurteilte 2016 nach Landgerichtsbezirken, Art der schwersten Strafe oder Maßnahme und Geschlecht 59 7. Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte 7.1 Wegen Straftaten an Kindern Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach Straftat und Anzahl der Opfer 60 7.2 Wegen Straftaten an Kindern Verurteilte 2016 nach Straftat und Personengruppen 61 8. Verurteilte 2016 nach Art der Straftat und Altersgruppen 62 Abbildungen Abb. 1 Verurteilte 2016 83 Abb. 2 Verurteilte zu Freiheits- und Jugendstrafe 2016 nach der Dauer 84 Anhang Zählkarte - für Personen, die nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden 86 Zählkarte - für Personen, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden 88 Zusatzbogen Straftaten 90

3 Vorbemerkungen Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage. Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Als unverzichtbare Erkenntnisquelle für den Gesetzgeber, die Verwaltung, Öffentlichkeit und Wissenschaft dient sie zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte demographische Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen. Das Datenmaterial wird über Zählkarten erhoben, die die Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte) bereitstellen. Die sächsischen Amtsgerichte übergeben die Daten des Jugendstrafrechts der Staatsanwaltschaft. Die Datenerfassung erfolgt generell bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und wird in elektronischer Form monatlich über e-core an das Statistische Landesamt übersendet. Im Anhang des Berichtes sind die Zählkarten der Erhebung zum allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie das ausführliche Straftatenverzeichnis, in dem alle im Berichtsjahr gesondert zu erfassenden Straftatenarten aufgeführt sind, abgedruckt. Die in diesem Bericht dargestellten Tabellen (außer Tabelle 8) enthalten lediglich Kurzfassungen des Straftatenverzeichnisses. Sie werden nach Straftatengruppen strukturiert, die einerseits die Zusammenstellung der bis Mitte der 1990er Jahre bundesweit üblichen neun Hauptdeliktsgruppen ermöglichen. Andererseits gehen sie durch die erweiterte Darstellung stärker auf die Interessen der Datennutzer ein. Der vorliegende Statistische Bericht zur Strafverfolgungsstatistik erscheint mit der detaillierten Auswertung eines Berichtsjahres seit 2001. Neben dem Jahresbericht wird ein zweiter Bericht herausgegeben, der ausführliche Zeitreihen enthält. Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung der Statistischen Berichte werden gern entgegengenommen. Rechtsgrundlage Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik werden auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Führung der Strafverfolgungsstatistik (VwV StVerfSt) vom 19. Dezember 2001 (SächsJMBl.2002 S. 14, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz-BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) und dem Sächsischen Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 171) durchgeführt. Erläuterungen Abgeurteilte Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (u. a. Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit ( 52 StGB) oder Tatmehrheit ( 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Insbesondere bei verhängten Gesamtstrafen für in Tatmehrheit begangene Straftaten kann das nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Absehen von Strafe Das Gericht kann trotz Vorliegen einer strafbaren Handlung von Strafe absehen, wenn bereits die Folgen der Tat für den Angeklagten so schwer wiegen, dass die Verhängung einer Strafe durch ein Gericht offensichtlich verfehlt wäre ( 60 StGB). Voraussetzung ist, dass die vom Täter verwirkte Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt. Absehen von der Verfolgung Beschuldigte, bei denen der Staatsanwalt mit Zustimmung des Jugendrichters von der Verfolgung der Strafsache abgesehen hat ( 45 Abs. 3 JGG), sind nicht in der Zahl der Abgeurteilten enthalten. Sie sind jedoch in den Tabellen 5.1 bis 5.3 unter den erfassten Personen mit Untersuchungshaft berücksichtigt. Auflagen und Weisungen Entscheidet das Gericht nach allgemeinem Strafrecht, so kann es dem Täter gemäß 56b und 56c StGB Auflagen (z. B. den Schaden wiedergutzumachen oder

4 gemeinnützige Leistungen zu erbringen) und Weisungen (z. B. bestimmte Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit beziehen) erteilen, wenn es die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen hat. Entsprechende Bewährungsauflagen nach dem Jugendstrafrecht werden in der Statistik nicht erfasst. Die Erteilung von Weisungen und Auflagen nach 10 und 15 JGG unterliegt anderen Vorraussetzungen. Allgemeines Strafrecht Allgemeines Strafrecht wird gegen Erwachsene und zum Teil gegen Heranwachsende angewandt. Gegen Heranwachsende, die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch Jugendlichen gleichstehen, ist gemäß 105 JGG Jugendstrafe anzuwenden. Andere Entscheidungen Andere Entscheidungen sind Freispruch, Einstellung des Verfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung (selbständig oder neben Freispruch und Einstellung) sowie Überweisung an den Familienoder Vormundschaftsrichter gemäß 53 JGG. Ausländer bzw. Nichtdeutsche Als Ausländer bzw. Nichtdeutsche gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Abgeurteilte, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, sind als Deutsche ausgewiesen. Das Herkunftsland der Nichtdeutschen wurde in der Strafverfolgungsstatistik lediglich für Personen aus den klassischen Gastarbeiterländern der alten Bundesländer gesondert erfasst. Ab Berichtsjahr 2015 erfolgte auf Grund des Flüchtlingszustromes eine Erweiterung auf deren Herkunftsländer. Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe Angeklagte, bei denen gemäß 27 JGG nach der Feststellung der Schuld durch den Jugendrichter die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt wurde, sind in der Zahl der Abgeurteilten nicht enthalten. Sie sind jedoch in den Tabellen 5.1 bis 5.3 unter den erfassten Personen mit Untersuchungshaft berücksichtigt. Wird die Aussetzung infolge schlechter Führung widerrufen, erkennt das Gericht auf Verhängung der Jugendstrafe nach 30 JGG. Einstellung des Verfahrens Einstellung des Verfahrens umfasst sämtliche endgültigen Einstellungen durch ein Gericht nach den Vorschriften der StPO sowie nach den Bestimmungen des 47 JGG, auch die auf Grund einer Amnestie. Entziehung der Fahrerlaubnis Die Entziehung der Fahrerlaubnis sieht das Strafgesetzbuch als Maßregel der Besserung und Sicherung vor, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung von Fahrzeugführerpflichten begangen wurde. Die Fahrerlaubnis kann auch entzogen bzw. die Erteilung einer Fahrerlaubnis untersagt werden, wenn die Person wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden kann. Erwachsene Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden nach dem allgemeinem Strafrecht abgeurteilt. Erziehungsmaßregeln Erziehungsmaßregeln ( 9 JGG) sind Erteilung von Weisungen ( 10 JGG), Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung ( 12 JGG). Dabei sind Weisungen, Gebote und Verbote, die die Lebensführung der Jugendlichen regeln. Erziehungsbeistandschaft ist die Unterstützung der Sorgeberechtigten bei der Erziehung. Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform ist die Unterbringung in einer geeigneten Familie oder in einem Heim. Fahrverbot Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat kann ein Fahrverbot für ein bis drei Monate erteilt werden, wenn die Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung von Fahrzeugführerpflichten begangen wurde. Bei bestimmten Verkehrsstraftaten ist ein Fahrverbot in der Regel anzuordnen, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis unterbleibt. Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe ( 38 StGB) ist eine Strafe nach allgemeinem Strafrecht. Diese Strafe ist eine zeitige, sofern die Strafvorschriften nicht lebenslange Freiheitsstrafe androhen. Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat. Frühere Verurteilung Als früher Verurteilte gelten Personen, die in einem früheren Verfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu Freiheitsstrafe, Strafarrest, Geldstrafe oder Jugendstrafe verurteilt wurden. Voraussetzung ist, dass die Eintragung über die Verurteilung noch nicht gemäß 45 ff. des Bundeszentralregistergesetzes getilgt ist. Falls wegen einer früher verübten Straftat Maßnahmen nach dem JGG angeordnet wurden, so sind dies zwar keine Vorstrafen im rechtlichen Sinne, in der Statistik werden sie aber als frühere Verurteilungen gezählt. Der Grund der früheren Verurteilung wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht erfasst. Die in Tabellen 2.5 und 3.6 ausgewiesenen Personen mit früherer Verurteilung waren somit nicht notwendigerweise einschlägig vorbestraft. Geldstrafe Geldstrafe ist nur bei Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht möglich. Sie wird in Tagessätzen verhängt

5 und beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze ( 40 StGB). Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze sind die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Täter zu berücksichtigen. In den Tabellen 2.3 und 2.4 werden nur die Verurteilungen zu Geldstrafe als schwerste Strafe nachgewiesen, also Geldstrafe wurde hier nicht neben oder in Verbindung mit Freiheitsstrafe verhängt. Heranwachsende Heranwachsende sind Personen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt, ist die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende möglich. Jugendliche Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt. Jugendstrafe Jugendstrafe ( 17 JGG) ist Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt und ist die schwerste Sanktion des JGG. Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgegangen sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre ( 18 JGG). Jugendstrafrecht Bei mit Strafe bedrohte Verfehlung von Jugendlichen und Heranwachsenden, sofern diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung Jugendlichen gleichstehen, werden die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes angewendet. Nach JGG vorgesehene Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung Maßregeln der Besserung und Sicherung gemäß 61 StGB sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( 63 StGB), in einer Entziehungsanstalt ( 64 StGB) oder in Sicherungsverwahrung ( 66 StGB), ferner Führungsaufsicht ( 68 StGB) und Berufsverbot ( 70 StGB). Eine häufige vorkommende Maßregel ist schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis ( 69, 69a StGB). Diese Maßregeln werden teils in Verbindung mit Strafe, teils unabhängig in Fällen von Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder in einem selbständigen Verfahren angeordnet. Nebenstrafen und Nebenfolgen Nebenstrafen und Nebenfolgen nach dem StGB werden in Verbindung mit Strafe verhängt. Von den verschiedenen möglichen Rechtsfolgen erfasst die Statistik im einzelnen Fahrverbot ( 44 StGB), Aberkennung von Bürgerrechten ( 45 Abs. 2, 5 StGB), Verfall eines durch die Straftat erlangten Vermögensvorteils ( 73 StGB) sowie Einziehung von Gegenständen, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind ( 74 StGB). Schuld(un)fähigkeit Nur wer fähig ist, das Unrecht einer Straftat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kann für die Straftat gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Schuldunfähig sind Kinder, die bei der Begehung der Straftat unter 14 Jahre alt sind ( 19 StGB). Sie können prinzipiell nicht verurteilt werden. Bei Strafmündigen, die eine Straftat bei solchen krankhaften seelischen Störungen begangen haben, dass sie das Unrecht ihrer Tat nicht einsehen konnten, wird auf Schuldunfähigkeit erkannt ( 20 StGB). Gegen diese Personen werden vielfach Maßregeln der Besserung und Sicherung selbstständig angeordnet. Bei verminderter Schuldfähigkeit eines Täters erfolgt zwar eine gerichtliche Verurteilung, die Strafe kann aber abgemildert werden ( 21 StGB und Sanktionskatalog des JGG). Strafarrest Strafarrest kann nur gegen Angehörige der Bundeswehr verhängt werden ( 9 WStG). Strafaussetzung zur Bewährung Das Gericht kann die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr ( 56 Abs. 1 StGB), in bestimmten Fällen auch zwei Jahren ( 56 Abs. 2 StGB), zur Bewährung aussetzen. Entsprechende Regelung sieht das Jugendstrafrecht im Fall einer Verurteilung zu Jugendstrafe vor ( 21 Abs. 1 und 2 JGG). Untersuchungshaft Untersuchungshaft wird nach der Dauer und den Gründen der Anordnung ( 112-112a StPO) erfasst. In 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO werden weitere Haftgründe aufgeführt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat begangen zu haben (Tabelle 5.2). Verbrechen Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind ( 12 Abs. 1 StGB).

6 Vergehen Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind ( 12 Abs. 2 StGB). Verurteilte Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, 14 Jahre oder älter, war. Verurteiltenziffer/Verurteiltenbelastungsziffer (VBZ) Verurteiltenziffern, als die Relation aus den absoluten Verurteiltenzahlen für eine bestimmte Personengruppe und den entsprechenden Bevölkerungszahlen, ermöglichen die um Bevölkerungseinflüsse bereinigten Vergleiche unterschiedlicher Personengruppen. Verurteilte je 100 000 Einwohner der gleichen strafmündigen Personengruppe werden in der Regel anhand der fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen am 31.12. des dem Berichtsjahr vorangehenden Jahres errechnet. Verurteiltenziffern werden nur für die Bevölkerungsgruppe der Deutschen berechnet, da die Gruppe der Ausländer, die sich im Berichtsjahr in Deutschland aufgehalten haben, statistisch nicht abgegrenzt werden kann. Der Bezug auf die Gesamtzahl der strafmündigen Einwohner wird durch die Verurteiltenbelastungsziffer dargestellt. Sie ermöglicht eine Aussage über die von den Gerichten registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung und wird berechnet durch die Formel: VBZ = Zahl der rechtskräftig Verurteilten x 100 000 / Zahl der strafmündigen Einwohner Zuchtmittel Zuchtmittel ( 13 JGG) sind Verwarnung ( 14 JGG), Erteilung von Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung bei dem Geschädigten, Erbringung von Arbeitsleistungen, Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung, 15 JGG) und Jugendarrest. Dabei kann der Jugendarrest als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest verhängt werden. Abkürzungsverzeichnis AZ - Aktenzeichen BGBl. - Bundesgesetzblatt GG - Grundgesetz i. V. m. - in Verbindung mit JGG - Jugendgerichtsgesetz Sächs. GVBl. - Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt und Verordnungsblatt Sächs. JMBl. - Sächsisches Justizministerialblatt StGB - Strafgesetzbuch StPO - Strafprozessordnung StVG - Straßenverkehrsgesetz WStG - Wehrstrafgesetz

7 1. Allgemeine Übersicht der Abgeurteilten und Verurteilten nach Straftatengruppen 1.1 Abgeurteilte 2016 nach Straftatengruppen und Geschlecht Männlich Verurteilte Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden zusammen männlich zusammen männlich Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 1 735 1 424 1 325 1 102 410 322 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 262 235 225 200 37 35 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 7 895 7 031 5 426 4 886 2 469 2 145 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 158 155 85 83 73 72 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 410 401 293 287 117 114 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 142 139 99 97 43 42 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 70 70 33 33 37 37 Straftaten gegen das Leben (211-222) 55 44 42 33 13 11 Mord und Totschlag (211-213) 26 21 23 18 3 3 Körperverletzung (223-231) 4 858 4 319 3 238 2 916 1 620 1 403 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 9 716 7 527 7 987 6 184 1 729 1 343 Diebstahl (242) 7 421 5 536 6 211 4 638 1 210 898 schwerer Diebstahl (243-244a) 1 828 1 651 1 414 1 282 414 369 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 602 549 434 399 168 150 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 13 916 9 881 11 416 8 058 2 500 1 823 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 311 245 241 195 70 50 Betrug und Untreue (263-266b) 11 111 7 494 9 291 6 240 1 820 1 254 Urkundenfälschung (267-282) 1 041 825 893 714 148 111 Sachbeschädigung (303-305a) 1 320 1 210 903 835 417 375 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 252 221 179 160 73 61 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 49 41 26 25 23 16 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 9 247 7 574 7 935 6 576 1 312 998 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 6 966 5 579 5 889 4 782 1 077 797 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 2 281 1 995 2 046 1 794 235 201 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 6 086 5 145 5 268 4 464 818 681 Aufenthalts- und Asylgesetz 558 469 489 415 69 54 Betäubungsmittelgesetz 3 105 2 627 2 712 2 296 393 331 Pflichtversicherungsgesetz 891 759 824 702 67 57 2016 49 449 39 352 39 970 31 829 9 479 7 523 2015 52 316 41 446 42 343 33 629 9 973 7 817

8 1.2 Abgeurteilte 2016 nach Straftatengruppen und getroffenen Entscheidungen Lfd. Nr. zusammen allgemeines Strafrecht Verurteilte Jugendstrafrecht früher verurteilt 1 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 1 735 1 325 1 245 80 751 2 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 262 225 215 10 127 3 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 7 895 5 426 4 924 502 2 994 4 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 158 85 85-39 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 410 293 265 28 117 6 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 142 99 81 18 42 7 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 70 33 26 7 20 8 Straftaten gegen das Leben (211-222) 55 42 40 2 11 9 Mord und Totschlag (211-213) 26 23 22 1 8 10 Körperverletzung (223-231) 4 858 3 238 2 846 392 1 875 11 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 9 716 7 987 7 462 525 4 852 12 Diebstahl (242) 7 421 6 211 5 855 356 3 667 13 schwerer Diebstahl (243-244a) 1 828 1 414 1 260 154 970 14 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 602 434 311 123 313 15 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 13 916 11 416 10 924 492 6 212 16 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 311 241 223 18 119 17 Betrug und Untreue (263-266b) 11 111 9 291 8 987 304 5 121 18 Urkundenfälschung (267-282) 1 041 893 856 37 431 19 Sachbeschädigung (303-305a) 1 320 903 771 132 511 20 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 252 179 150 29 86 21 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 49 26 26-8 22 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 9 247 7 935 7 882 53 2 409 23 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 6 966 5 889 5 851 38 1 256 24 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 2 281 2 046 2 031 15 1 153 25 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 6 086 5 268 5 034 234 2 695 26 Aufenthalts- und Asylgesetz 558 489 488 1 105 27 Betäubungsmittelgesetz 3 105 2 712 2 500 212 1 734 28 Pflichtversicherungsgesetz 891 824 817 7 346 29 2016 49 449 39 970 37 932 2 038 20 312 30 2015 52 316 42 343 40 195 2 148 21 666

9 zusammen zusammen Personen, bei denen andere Entscheidungen getroffen wurden allgemeines Strafrecht Jugendstrafrecht Einstellung Freispruch selbständig zusammen auf Maßregel Einstellung Freispruch selbständig auf Maßregel Lfd. Nr. 410 338 250 88-72 67 5-1 37 30 27 3-7 7 - - 2 2 469 2 133 1 532 584 17 336 299 36 1 3 73 73 66 7 - - - - - 4 117 86 33 53-31 27 4-5 43 25 7 18-18 16 2-6 37 34 6 28-3 1 2-7 13 12 7 3 2 1 - - 1 8 3 2 1-1 1 - - 1 9 1 620 1 390 982 393 15 230 205 25-10 1 729 1 333 1 025 306 1 396 371 25-11 1 210 895 708 186-315 296 19-12 414 347 259 87 1 67 64 3-13 168 155 85 61 9 13 10 3-14 2 500 2 106 1 686 420-394 367 27-15 70 64 45 19-6 4 2-16 1 820 1 624 1 308 316-196 188 8-17 148 128 101 27-20 19 1-18 417 245 190 55-172 156 16-19 73 58 37 16 5 15 14 1-20 23 22 19 3-1 1 - - 21 1 312 1 274 1 046 223 2 38 37 1-22 1 077 1 057 867 185 2 20 20 - - 23 235 217 179 38-18 17 1-24 818 669 536 133-149 148 1-25 69 66 54 12-3 3 - - 26 393 283 192 91-110 109 1-27 67 59 51 8-8 8 - - 28 9 479 8 066 6 197 1 831 34 1 413 1 313 99 1 29 9 973 8 596 6 590 1 967 35 1 377 1 277 99 2 30

10 1.3 Abgeurteilte 2016 nach Straftaten- und Personengruppen Jugendstrafrecht Erwachsene Heranwachsende allgemeines Strafrecht Jugendliche Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 1 735 1 531 52 58 94 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 262 238 7 7 10 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 7 895 6 783 274 316 522 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 158 158 - - - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 410 341 10 17 42 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 142 105 1 11 25 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 70 53 7 3 7 Straftaten gegen das Leben (211-222) 55 52-1 2 Mord und Totschlag (211-213) 26 24-1 1 Körperverletzung (223-231) 4 858 4 051 185 248 374 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 9 716 8 306 489 301 620 Diebstahl (242) 7 421 6 341 409 189 482 schwerer Diebstahl (243-244a) 1 828 1 544 63 104 117 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 602 451 15 54 82 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 13 916 12 447 583 397 489 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 311 279 8 9 15 Betrug und Untreue (263-266b) 11 111 10 146 465 274 226 Urkundenfälschung (267-282) 1 041 955 29 28 29 Sachbeschädigung (303-305a) 1 320 936 80 85 219 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 252 204 4 18 26 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 49 47 1-1 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 9 247 8 866 290 48 43 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 6 966 6 684 224 36 22 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 2 281 2 182 66 12 21 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 6 086 5 438 265 178 205 Aufenthalts- und Asylgesetz 558 534 20 1 3 Betäubungsmittelgesetz 3 105 2 635 148 162 160 Pflichtversicherungsgesetz 891 845 31 5 10 2016 49 449 44 026 1 972 1 370 2 081 2015 52 316 46 917 1 874 1 413 2 112

11 1.4 Verurteilte 2016 nach Straftaten- und Personengruppen Jugendstrafrecht Erwachsene Heranwachsende allgemeines Strafrecht Jugendliche Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 1 325 1 215 30 35 45 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 225 210 5 4 6 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 5 426 4 770 154 230 272 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 85 85 - - - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 293 262 3 12 16 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 99 81-9 9 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 33 25 1 3 4 Straftaten gegen das Leben (211-222) 42 40-1 1 Mord und Totschlag (211-213) 23 22-1 - Körperverletzung (223-231) 3 238 2 759 87 187 205 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 7 987 7 095 367 233 292 Diebstahl (242) 6 211 5 536 319 139 217 schwerer Diebstahl (243-244a) 1 414 1 224 36 89 65 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 434 306 5 52 71 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 11 416 10 475 449 281 211 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 241 218 5 8 10 Betrug und Untreue (263-266b) 9 291 8 609 378 196 108 Urkundenfälschung (267-282) 893 831 25 20 17 Sachbeschädigung (303-305a) 903 731 40 56 76 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 179 148 2 18 11 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 26 25 1 - - Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 7 935 7 624 258 34 19 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 5 889 5 652 199 26 12 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 2 046 1 972 59 8 7 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 5 268 4 811 223 140 94 Aufenthalts- und Asylgesetz 489 473 15 1 - Betäubungsmittelgesetz 2 712 2 375 125 132 80 Pflichtversicherungsgesetz 824 789 28 3 4 2016 39 970 36 444 1 488 1 023 1 015 2015 42 343 38 881 1 314 1 080 1 068

12 1.5 Anteil der Verurteilten an Abgeurteilten 2016 nach Straftaten- und Personengruppen (Verurteilungsquote in Prozent) Heranwachsende allgemeines Strafrecht Jugendliche Erwachsene Jugendstrafrecht Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 76,4 79,4 57,7 60,3 47,9 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 85,9 88,2 71 57,1 60,0 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 68,7 70,3 56,2 72,8 52,1 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 53,8 53,8 - - - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 71,5 76,8 30,0 70,6 38,1 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 69,7 77,1-81,8 36,0 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 47,1 47,2 14,3 100 57,1 Straftaten gegen das Leben (211-222) 76,4 76,9-100 50,0 Mord und Totschlag (211-213) 88,5 91,7-100 - Körperverletzung (223-231) 66,7 68,1 47,0 75,4 54,8 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 82,2 85,4 75,1 77,4 47,1 Diebstahl (242) 83,7 87,3 78,0 73,5 45,0 schwerer Diebstahl (243-244a) 77,4 79,3 57,1 85,6 55,6 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 72,1 67,8 33,3 96,3 86,6 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 82,0 84,2 77,0 70,8 43,1 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 77,5 78,1 62,5 88,9 66,7 Betrug und Untreue (263-266b) 83,6 84,9 81,3 71,5 47,8 Urkundenfälschung (267-282) 85,8 87,0 86,2 71,4 58,6 Sachbeschädigung (303-305a) 68,4 78,1 50,0 65,9 34,7 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 71,0 72,5 50,0 100 42,3 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 53,1 53,2 100 100 - Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 85,8 86,0 89,0 70,8 44,2 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 84,5 84,6 88,8 72,2 54,5 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 89,7 90,4 89,4 66,7 33,3 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 86,6 88,5 84,2 78,7 45,9 Aufenthalts- und Asylgesetz 87,6 88,6 75,0 100 - Betäubungsmittelgesetz 87,3 90,1 84,5 81,5 50,0 Pflichtversicherungsgesetz 92,5 93,4 90,3 60,0 40,0 2016 80,8 82,8 75,5 74,7 48,8 2015 80,9 82,9 70,1 76,4 50,6

13 1.6 Verurteilte je 100 000 Einwohner 1) der gleichen Personengruppe 2016 nach Straftatengruppen (Verurteiltenbelastungsziffer) Heranwachsende Erwachsene Jugendliche Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 36,8 35,9 72,5 35,8 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 6,3 6,2 10,0 4,8 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 150,8 141,0 428,6 216,5 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 2,4 2,5 - - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 8,1 7,7 16,7 12,7 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 2,8 2,4 10,0 7,2 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 0,9 0,7 4,5 3,2 Straftaten gegen das Leben (211-222) 1,2 1,2 1,1 0,8 Mord und Totschlag (211-213) 0,6 0,7 1,1 - Körperverletzung (223-231) 90,0 81,6 305,8 163,2 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 222,0 209,7 669,7 232,5 Diebstahl (242) 172,6 163,6 511,2 172,8 schwerer Diebstahl (243-244a) 39,3 36,2 139,5 51,7 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 12,1 9,0 63,6 56,5 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 317,3 309,6 814,8 168,0 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 6,7 6,4 14,5 8,0 Betrug und Untreue (263-266b) 258,2 254,5 640,7 86,0 Urkundenfälschung (267-282) 24,8 24,6 50,2 13,5 Sachbeschädigung (303-305a) 25,1 21,6 107,1 60,5 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 5,0 4,4 22,3 8,8 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 0,7 0,7 1,1 - Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 220,5 225,4 325,9 15,1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 163,7 167,1 251,1 9,6 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 56,9 58,3 74,8 5,6 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 146,4 142,2 405,2 74,8 Aufenthalts- und Asylgesetz 13,6 14,0 17,9 - Betäubungsmittelgesetz 75,4 70,2 286,8 63,7 Pflichtversicherungsgesetz 22,9 23,3 34,6 3,2 2016 1 110,8 1 077,2 2 802,6 808,0 2015 1 181,9 1 149,6 2 975,4 890,7 1) strafmündige Einwohner

14 1.7 Deutsche Verurteilte je 100 000 Einwohner 1) der gleichen Personengruppe 2016 nach Straftatengruppen (Verurteiltenziffer) Jugendliche Erwachsene Heranwachsende Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 34,8 33,8 74,7 36,7 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 5,6 5,5 11,2 5,0 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 134,9 126,2 392,4 197,8 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 2,4 2,5 - - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 7,6 7,3 14,9 11,7 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 2,7 2,4 8,7 6,7 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 0,8 0,6 3,7 3,3 Straftaten gegen das Leben (211-222) 0,9 0,9 1,2 0,8 Mord und Totschlag (211-213) 0,4 0,4 1,2 - Körperverletzung (223-231) 78,2 70,8 277,8 146,1 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 154,2 146,0 388,6 219,5 Diebstahl (242) 119,7 113,8 294,0 162,8 schwerer Diebstahl (243-244a) 25,1 22,9 78,5 48,4 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 9,2 6,5 51,1 52,6 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 286,2 278,1 787,2 169,4 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 5,1 4,8 12,5 7,5 Betrug und Untreue (263-266b) 237,1 233,4 609,1 87,6 Urkundenfälschung (267-282) 18,5 17,9 48,6 14,2 Sachbeschädigung (303-305a) 23,1 19,5 114,6 60,1 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 4,7 4,1 22,4 8,3 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 0,7 0,7 1,2 - Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 200,2 203,8 328,8 15,0 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 157,8 160,6 262,8 9,2 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 42,4 43,2 66,0 5,8 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 117,1 112,3 379,9 73,5 Aufenthalts- und Asylgesetz 0,3 0,3 - - Betäubungsmittelgesetz 67,6 62,5 281,5 62,6 Pflichtversicherungsgesetz 18,6 18,8 34,9 3,3 2016 941,2 910,9 2 425,3 772,9 2015 1 013,0 981,5 2 618,0 867,8 1) strafmündige Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit

15 1.8 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht Darunter im Alter von... bis unter... Jahren 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 1 325 45 65 174 269 377 201 194 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 225 6 9 37 63 67 18 25 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 5 426 272 384 653 1 013 1 561 803 740 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 85 - - 3 10 33 34 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 293 16 15 22 46 84 50 60 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 99 9 9 7 11 24 15 24 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 33 4 4 3 3 10 8 1 Straftaten gegen das Leben (211-222) 42 1 1 4 10 7 6 13 Mord und Totschlag (211-213) 23-1 4 6 6 2 4 Körperverletzung (223-231) 3 238 205 274 460 645 921 397 336 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 7 987 292 600 1 130 1 659 2 480 885 941 Diebstahl (242) 6 211 217 458 839 1 240 1 896 700 861 schwerer Diebstahl (243-244a) 1 414 65 125 242 347 478 118 39 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 434 71 57 74 82 108 24 18 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 11 416 211 730 1 765 2 581 3 417 1 590 1 122 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 241 10 13 36 54 80 28 20 Betrug und Untreue (263-266b) 9 291 108 574 1 485 2 115 2 765 1 321 923 Urkundenfälschung (267-282) 893 17 45 111 187 291 142 100 Sachbeschädigung (303-305a) 903 76 96 128 218 255 78 52 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 179 11 20 14 24 43 19 48 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 26-1 3 2 6 5 9 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 7 935 19 292 536 1 202 2 028 1 387 2 471 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 5 889 12 225 362 819 1 282 1 005 2 184 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 2 046 7 67 174 383 746 382 287 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 5 268 94 363 677 1 196 1 802 693 443 Aufenthalts- und Asylgesetz 489-16 57 118 163 92 43 Betäubungsmittelgesetz 2 712 80 257 387 717 1 042 188 41 Pflichtversicherungsgesetz 824 4 31 94 164 272 131 128 2016 39 970 1 015 2 511 5 023 8 026 11 816 5 602 5 977 2015 42 343 1 068 2 394 6 268 8 886 11 642 5 907 6 178

16 Noch: 1.8 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht Darunter im Alter von... bis unter... Jahren 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 männlich 50 und mehr Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 1 102 36 55 145 231 309 171 155 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 200 4 9 36 60 56 16 19 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 4 886 220 343 600 921 1 417 720 665 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 83 - - 3 9 33 33 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 287 15 15 22 46 82 47 60 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 97 9 9 7 11 24 13 24 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 33 4 4 3 3 10 8 1 Straftaten gegen das Leben (211-222) 33 - - 3 7 7 4 12 Mord und Totschlag (211-213) 18 - - 3 4 6 1 4 Körperverletzung (223-231) 2 916 168 248 425 592 833 357 293 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 6 184 193 475 883 1 328 2 003 686 616 Diebstahl (242) 4 638 133 345 645 953 1 482 527 553 schwerer Diebstahl (243-244a) 1 282 54 114 208 320 443 106 37 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 399 63 52 67 75 102 23 17 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 8 058 146 527 1 228 1 822 2 447 1 088 800 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 195 7 9 30 41 64 24 20 Betrug und Untreue (263-266b) 6 240 58 384 987 1 423 1 881 866 641 Urkundenfälschung (267-282) 714 11 39 91 149 241 111 72 Sachbeschädigung (303-305a) 835 70 93 117 204 236 68 47 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 160 8 19 10 23 41 17 42 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 25-1 2 2 6 5 9 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 6 576 19 252 458 1 006 1 749 1 151 1 941 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 4 782 12 192 306 691 1 086 804 1 691 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 1 794 7 60 152 315 663 347 250 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 4 464 80 322 554 1 019 1 538 577 374 Aufenthalts- und Asylgesetz 415-13 48 107 136 76 35 Betäubungsmittelgesetz 2 296 68 223 317 600 888 165 35 Pflichtversicherungsgesetz 702 2 29 85 134 223 113 116 Zusammen 2016 31 829 765 2 045 3 945 6 425 9 606 4 433 4 610 Zusammen 2015 33 629 802 1 894 4 958 7 082 9 465 4 735 4 693

17 Noch: 1.8 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht Darunter im Alter von... bis unter... Jahren 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr weiblich Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 223 9 10 29 38 68 30 39 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 25 2-1 3 11 2 6 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 540 52 41 53 92 144 83 75 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 2 - - - 1-1 - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 6 1 - - - 2 3 - sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 2 - - - - - 2 - sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) - - - - - - - - Straftaten gegen das Leben (211-222) 9 1 1 1 3-2 1 Mord und Totschlag (211-213) 5-1 1 2-1 - Körperverletzung (223-231) 322 37 26 35 53 88 40 43 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 1 803 99 125 247 331 477 199 325 Diebstahl (242) 1 573 84 113 194 287 414 173 308 schwerer Diebstahl (243-244a) 132 11 11 34 27 35 12 2 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 35 8 5 7 7 6 1 1 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 3 358 65 203 537 759 970 502 322 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 46 3 4 6 13 16 4 - Betrug und Untreue (263-266b) 3 051 50 190 498 692 884 455 282 Urkundenfälschung (267-282) 179 6 6 20 38 50 31 28 Sachbeschädigung (303-305a) 68 6 3 11 14 19 10 5 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 19 3 1 4 1 2 2 6 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 1 - - 1 - - - - Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 1 359-40 78 196 279 236 530 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 1 107-33 56 128 196 201 493 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 252-7 22 68 83 35 37 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 804 14 41 123 177 264 116 69 Aufenthalts- und Asylgesetz 74-3 9 11 27 16 8 Betäubungsmittelgesetz 416 12 34 70 117 154 23 6 Pflichtversicherungsgesetz 122 2 2 9 30 49 18 12 Zusammen 2016 8 141 250 466 1 078 1 601 2 210 1 169 1 367 Zusammen 2015 8 714 266 500 1 310 1 804 2 177 1 172 1 485

18 1.9 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht (in Prozent) Darunter im Alter von... bis unter... Jahren 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 100 3,4 4,9 13,1 20,3 28,5 15,2 14,6 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 100 2,7 4,0 16,4 28,0 29,8 8,0 11,1 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 100 5,0 7,1 12,0 18,7 28,8 14,8 13,6 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 100 - - 3,5 11,8 38,8 40,0 5,9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 100 5,5 5,1 7,5 15,7 28,7 17,1 20,5 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 100 9,1 9,1 7,1 11,1 24,2 15,2 24,2 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 100 12,1 12,1 9,1 9,1 30,3 24,2 3,0 Straftaten gegen das Leben (211-222) 100 2,4 2,4 9,5 23,8 16,7 14,3 31,0 Mord und Totschlag (211-213) 100-4,3 17,4 26,1 26,1 8,7 17,4 Körperverletzung (223-231) 100 6,3 8,5 14,2 19,9 28,4 12,3 10,4 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 100 3,7 7,5 14,1 20,8 31,1 11,1 11,8 Diebstahl (242) 100 3,5 7,4 13,5 20,0 30,5 11,3 13,9 schwerer Diebstahl (243-244a) 100 4,6 8,8 17,1 24,5 33,8 8,3 2,8 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 100 16,4 13,1 17,1 18,9 24,9 5,5 4,1 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 100 1,8 6,4 15,5 22,6 29,9 13,9 9,8 Begünstigung und Hehlerei (257-261) 100 4,1 5,4 14,9 22,4 33,2 11,6 8,3 Betrug und Untreue (263-266b) 100 1,2 6,2 16,0 22,8 29,8 14,2 9,9 Urkundenfälschung (267-281) 100 1,9 5,0 12,4 20,9 32,6 15,9 11,2 Sachbeschädigung (303-305a) 100 8,4 10,6 14,2 24,1 28,2 8,6 5,8 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 100 6,1 11,2 7,8 13,4 24,0 10,6 26,8 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 100-3,8 11,5 7,7 23,1 19,2 34,6 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 100 0,2 3,7 6,8 15,1 25,6 17,5 31,1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 100 0,2 3,8 6,1 13,9 21,8 17,1 37,1 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 100 0,3 3,3 8,5 18,7 36,5 18,7 14,0 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 100 1,8 6,9 12,9 22,7 34,2 13,2 8,4 Aufenthalts- und Asylgesetz 100-3,3 11,7 24,1 33,3 18,8 8,8 Betäubungsmittelgesetz 100 2,9 9,5 14,3 26,4 38,4 6,9 1,5 Pflichtversicherungsgesetz 100 0,5 3,8 11,4 19,9 33,0 15,9 15,5 2016 100 2,5 6,3 12,6 20,1 29,6 14,0 15,0 2015 100 2,5 5,7 14,8 21,0 27,5 14,0 14,6

19 Noch: 1.9 Verurteilte 2016 nach Straftatengruppen, Alter und Geschlecht (in Prozent) 14-18 Darunter im Alter von... bis unter... Jahren 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr männlich Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt (80-168 und 331-357, außer 142) 100 3,3 5,0 13,2 21,0 28,0 15,5 14,1 Widerstand gegen die Staatsgewalt (111-121) 100 2,0 4,5 18,0 30,0 28,0 8,0 9,5 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verkehrsunfall) 100 4,5 7,0 12,3 18,8 29,0 14,7 13,6 Straftaten gegen den Personenstand, Ehe und Familie (169-173) 100 - - 3,6 10,8 39,8 39,8 6,0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (174-184g) 100 5,2 5,2 7,7 16,0 28,6 16,4 20,9 sexueller Missbrauch von Kindern (176, 176a, b) 100 9,3 9,3 7,2 11,3 24,7 13,4 24,7 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (177, 178) 100 12,1 12,1 9,1 9,1 30,3 24,2 3,0 Straftaten gegen das Leben (211-222) 100 - - 9,1 21,2 21,2 12,1 36,4 Mord und Totschlag (211-213) 100 - - 16,7 22,2 33,3 5,6 22,2 Körperverletzung (223-231) 100 5,8 8,5 14,6 20,3 28,6 12,2 10,0 Diebstahl und Unterschlagung (242-248c) 100 3,1 7,7 14,3 21,5 32,4 11,1 10,0 Diebstahl (242) 100 2,9 7,4 13,9 20,5 32,0 11,4 11,9 schwerer Diebstahl (243-244a) 100 4,2 8,9 16,2 25,0 34,6 8,3 2,9 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (249-255, 316a) 100 15,8 13,0 16,8 18,8 25,6 5,8 4,3 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte (257-305a) 100 1,8 6,5 15,2 22,6 30,4 13,5 9,9 Begünstigung und Hehlerei (257-262) 100 3,6 4,6 15,4 21,0 32,8 12,3 10,3 Betrug und Untreue (263-266b) 100 0,9 6,2 15,8 22,8 30,1 13,9 10,3 Urkundenfälschung (267-282) 100 1,5 5,5 12,7 20,9 33,8 15,5 10,1 Sachbeschädigung (303-305a) 100 8,4 11,1 14,0 24,4 28,3 8,1 5,6 Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, Verkehrsunfall) 100 5,0 11,9 6,3 14,4 25,6 10,6 26,3 Straftaten gegen die Umwelt (324-330a) 100-4,0 8,0 8,0 24,0 20,0 36,0 Straftaten im Straßenverkehr (142, 315b, 315c, 21, 22, 22a, 22b StVG) 100 0,3 3,8 7,0 15,3 26,6 17,5 29,5 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch 100 0,3 4,0 6,4 14,5 22,7 16,8 35,4 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz 100 0,4 3,3 8,5 17,6 37,0 19,3 13,9 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) 100 1,8 7,2 12,4 22,8 34,5 12,9 8,4 Aufenthalts- und Asylgesetz 100-3,1 11,6 25,8 32,8 18,3 8,4 Betäubungsmittelgesetz 100 3,0 9,7 13,8 26,1 38,7 7,2 1,5 Pflichtversicherungsgesetz 100 0,3 4,1 12,1 19,1 31,8 16,1 16,5 Zusammen 2016 100 2,4 6,4 12,4 20,2 30,2 13,9 14,5 Zusammen 2015 100 2,4 5,6 14,7 21,1 28,1 14,1 14,0