DGUV. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV. Arbeit & Gesundheit BASICS. Ladung sichern

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Transkript:

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Ladung sichern

INHALTSVERZEICHNIS Übliche Verkehrsbedingungen 3 Einige Grundregeln und etwas Physik 5 Begriffe und was dahintersteckt 8 Gewicht und Gewichtskraft 8 Reibung 8 Beschleunigungskraft 9 Bremskraft 10 Fliehkraft 10 Ladung sichern aber wie? 12 Transportmittel Pkw 15 Transportmittel Kombi und Kleinlaster 17 Typische Fahrzeuge fu r Handwerker und Monteure 20 Hilfsmittel zur Ladungssicherung 22 Vor Fahrtantritt 25 Massenkräfte der Ladung 26 Medien 28 DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS: Ladung sichern Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Mittelstraße 51, 10117 Berlin, Telefon: 030 288763-800, Fax: 030 288763-808, E-Mail: info@dguv.de, Internet: www.dguv.de Text: Rudolf Dertinger, Taunusstein Redaktion: Susanne Goebel, Marcus Hussing (verantw.), Sankt Augustin; Jens Meiselwitz, Catherine Bauer, Wiesbaden Fachliche Beratung: Dipl.-Ing. (FH) Michael Garz, Dipl.-Ing. Ralf Brandau, BG Verkehr, Hamburg Satz und Gestaltung: Cicero Gesellschaft fu r Werbung und Kommunikation mbh, Wiesbaden Titelbild: Frank Schuppelius Fotos: S. 3: pixelio.de/erich Westendarp; S. 13: Frank Schuppelius; S. 16: A. Kolckmann GmbH, Alfdorf; S. 18: GWS Gefahrgutconsulting; S. 21: Sortimo International GmbH; S. 24: SpanSet GmbH & Co. KG Cartoons: Jacek Wilk Illustrationen: Ullrich Knapp; SpanSet Herstellung: Alexandra Koch, Wiesbaden E-Book-Produktion: Anan Doneva, Wiesbaden Verlag: Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, 65183 Wiesbaden, E-Mail: info@universum.de, Internet: www.universum.de. Vertretungsberechtigte Geschäftsfuḧrer: Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube. Die Verlagsanschrift ist zugleich ladungsfähige Anschrift der im Impressum genannten Vertretungs berechtigten des Verlags. Druck: altmann-druck GmbH, Mahlsdorfer Straße 13 14, 12555 Berlin Universum Verlag GmbH, 2013, Wiesbaden. Alle Rechte vorbehalten. ISSN 0931-7066, ISBN 978-3-89869-392-9, ISBN (pdf) 978-3-89869-393-6, ISBN (epub) 978-3-89869-394-3 2

> ÜBLICHE VERKEHRSBEDINGUNGEN Das hat fast jeder schon erlebt: Das Auto muss un ver - mittelt abgebremst werden und alles, was im Wagen - inneren nicht fest verstaut ist, verlässt seinen Platz und fliegt in Fahrtrichtung. Das kann die Wasserflasche auf dem Bei fahrersitz ebenso sein wie der Re genschirm auf der Hut ablage oder der Hund auf dem Rücksitz. Und in Presseberichten lesen wir oft, dass ein Last - wagen seine La dung verloren und da durch schwere Unfälle verur sacht hat, weil sie nicht fach- und sach - gerecht oder gar nicht gesichert war. In der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV/ GUV-V D29) 37 Absatz 4 heißt es eindeutig: Die La d - u n g ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefähr dung von Personen ausgeschlossen ist. Was zu den üblichen Verkehrsbedingungen gehört, beschreiben die Durchführungsanweisungen zu diesem Absatz: Dazu gehören unter anderem Vollbremsungen, Ausweich manöver und Unebenheiten der Jede Ladung muss so gesichert werden, dass sie bei allen üblichen Verkehrs - situationen ihren Platz im Fahrzeug nicht verändert. 3

ÜBLICHE VERKEHRSBEDINGUNGEN Fahrbahn. Übrigens: Der 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält eine vergleichbare Bestimmung. Die Un fallverhütungs vor schrift gilt für alle Beschäftigten, die mit einem Fahrzeug beruflich unterwegs sind, sei es groß oder klein, das Firmenfahrzeug oder der eigene Untersatz. Und natürlich gelten für alle Fahrer die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, ganz gleich, ob sie beruflich oder privat unterwegs sind. Im Folgenden soll beschrieben werden, welche Kräfte von einer Ladung ausgehen können wie die Ladung gesichert werden kann. Für die Ladungssicherung, in erster Linie auf großen Fahrzeugen wie Lkw, auf denen Ladungen mit erheblich höheren Gewichten transportiert werden und deshalb die Gefährdung für den Fahrer und für Dritte umso größer ist, hat die Berufsgenossen schaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) die Schrift Ladungs - sicherung auf Fahrzeugen Ein Handbuch für Unter - nehmer, Einsatzplaner, Fahr- und Ladepersonal (BGI 649) herausgegeben. Weiterführende Informationen werden in dem Praxishandbuch Laden und Sichern und seinen sieben Folgebänden anschaulich dargestellt.*) Dieses Heft richtet sich vor allem an jene, die mit kleineren Fahrzeugen wie Pkw, Kombi, Van oder Klein - trans porter beruflich unterwegs sind. 4 *) Herausgegeben vom Bundesverband Guẗerkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und der Berufsgenossenschaft fu r Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr). Die acht Bände des Praxishandbuchs Laden und Sichern können bei der BDF-Infoservice GmbH bestellt werden.

> EINIGE GRUNDREGELN UND ETWAS PHYSIK Es ist ein physikalisches Gesetz, dass jeder Körper in dem Bewegungszustand verharren will, in dem er sich befindet. Um einen Körper, zum Beispiel einen Ball, aus der Ruhe position zum Flug zu bringen, muss eine be stimmte Kraft auf gewendet werden. Um einen Ball aus seinem Flug auf zu fangen, muss die in ihm enthaltene Bewegungsenergie in eine Haltekraft umgewandelt werden, denn der Ball will eigentlich weiterfliegen. Gäbe es nicht die Anziehungskraft der Erde und den Luft widerstand, würde ein Gegenstand, der einmal in Bewegung gesetzt und auf eine bestimmte Geschwindigkeit beschleunigt wurde, mit der gleichen Geschwindigkeit geradlinig weiterfliegen. Im Weltraum herrschen etwa diese Bedingungen (Schwerelosigkeit). Mit der Ladung in Fahrzeugen verhält es sich im Prinzip nicht anders. Ein Beispiel: Ein Gegenstand, beispielsweise eine auf dem Dach eines Kombis aufgelegte und befestigte Leiter, erfährt durch das an fahrende Fahrzeug eine bestimmte Beschleunigung. Da die Leiter auf dem Dach festgezurrt worden ist, be schleunigt sie wie das Fahrzeug. Hätte der Fahrer die Leiter nur einfach aufgelegt, wäre zwar das Fahrzeug davongefahren, die Leiter aber nicht mit. Durch die Anziehungskraft der Erde wäre sie einfach zu Boden gefallen. 5

EINIGE GRUNDREGELN UND ETWAS PHYSIK Das Prinzip klingt trivial, aber gerade diese einfachen Zusammenhänge sind zu wenig bekannt, sonst gäbe es nicht die Unfälle, die immer wieder dann registriert werden, wenn Ladung in und auf Fahrzeugen nicht ge - nügend gesichert worden ist. Massenträgheit In der Praxis ist vieles ein wenig komplizierter: Ob eine Ladung auf der Ladefläche bleibt, hängt in hohem Maße von der Reibung zwischen Ladefläche und Ladung be ziehungsweise zwischen den einzelnen Ladegütern ab. 6

Jeder weiß, dass etwa Holz auf Sandpapier schlechter rutscht als auf nassem Blech. In den Kofferräumen vieler Pkw befinden sich deshalb rutschhemmende Materialien (RHM), die zum Beispiel einen Wasserkas - ten am Wegrutschen hindern sollen (was nicht immer ge lingt, wenn die Ladung zusätzlich noch kippgefährdet ist). Je größer die Reibung (der Reibbeiwert) ist, desto mehr Kraft muss aufgewendet werden, um die Ladung aus der Ruheposition zu bringen. Aber Reibung allein ist noch lange keine ausreichende Ladungssicherung. Durch Hilfsmittel, mit denen die Ladung auf dem Fahrzeug verzurrt wird, kann die Sicherungskraft so verstärkt werden, dass bei den üblichen Verkehrsbedingungen, zu denen auch Notbremsungen und plötzliche Ausweichmanöver sowie Kombinationen dieser Zustände zählen, nichts ins Rutschen geraten kann. 7

DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Arbeit am Bildschirm Brandschutz Ergonomie Erste Hilfe Gefahrstoffe Grundregeln Hautschutz Heben und Tragen Ladung sichern Lärm Leitern, Tritte, Kleingerüste Persönliche Schutzausrüstungen Rückengesundheit Sicherheitsbeauftragte Sicherheitszeichen Start in den Beruf Stolpern Rutschen Stürzen Stress Umgang mit elektrischem Gerät Wege im Betrieb 32