SOZIALGERICHT FRANKFURT AM MAIN

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Transkript:

SOZIALGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsverteilungsplan 2015 DIE SOZIALGERICHTSBARKEIT IN HESSEN 60327 Frankfurt am Main, Gutleutstraße 136 EMail: verwaltung@sgfrankfurt.justiz.hessen.de Telefon: (069) 15350 Telefax: (069) 15356888 Internet: www.sgfrankfurt.justiz.hessen.de

2 I. 1. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 1. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) MainKinzigKreis sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Bundesagentur für Arbeit (AL), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversiche9 rung, die 8. oder die 2. Kammer zuständig ist Entscheidungen nach den 18 Abs. 4, 22 Abs. 1 SGG sowie Beschwerden nach 21 SGG, soweit nicht gegen Entscheidungen der 1. Kammer Beschwerde eingelegt wor9 den ist (SF) Streitigkeiten, Anfragen und Anträge, für die nach diesem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit einer bestimmten Kammer nicht gegeben ist oder bei denen die Zu9 ständigkeit nicht sofort bestimmt werden kann (SV/AR) Präsidentin Meinecke Vizepräsident Rossbach RSG Lehlbach

3 2. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 2. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben L, N, S Streitigkeiten nach 6a, b BKGG (BK) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten des Kindergeldrechts einschließlich Erstattungs9 streitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Bundesagentur für Arbeit und sonstige Rechtsträger, soweit diese für die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes zu9 ständig sind, mit Ausnahme der Streitigkeiten nach 6a BKGG (KG) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG Schubert RinSG Berndt RSG Lehlbach

4 3. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SB) Streitigkeiten in Angelegenheiten der Kriegsopfer9 und Soldatenversorgung, des Zivil9 dienstgesetzes, des Gesetzes über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, des Bundesseuchen9 oder Infektionsschutzgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes und sons9 tiger Gesetze, die von den für die Kriegsopferversorgung zuständigen Verwaltungs9 behörden durchgeführt werden (VE) MainKinzigKreis Buchstaben A M Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die im Schwerbehinderten9 und sozialen Entschädigungsrecht zuständigen Rechtsträger (SB/VE), soweit nicht eine Kammer in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG Sonntag RinSG Dr. Schöner RSG Heinrichs

5 4. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 4. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) MainKinzigKreis Buchstaben A C Buchstaben J Z RinSG Dr. Schöner RinSG Sonntag RinSG Lehlbach 5. Kammer Die bis 31. Dezember 2014 in der 5. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht die 33. Kammer (AS) ab 1. Januar 2015 zuständig ist. Vorsitzender: RSG Karst RinSG WeßlerHoth RinSG Prof. Dr. Bittner

6 6. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 6. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) Buchstaben D P RinSG Berndt RinSG Schubert RinSG Dr. Schöner 7. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 7. Kammer anhängig gewordenen Erinnerungen und Kos tensachen. Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, gegen den Kostenansatz, gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen die Festsetzung der Vergütung einer/eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwäl9 tin/rechtsanwalts (SF E), Kostensachen nach dem JVEG (Vergütung bzw. Entschädi9 gung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern, ehrenamtlichen Richtern, Zeugen und Dritten sowie von Beteiligten im Rahmen der Anordnung des persönli9 chen Erscheinens zu Gerichtsterminen, SF K), die dem Richter zu Entscheidung vor9 gelegt werden. Vorsitzender: Vizepräsident Rossbach Rin Dr. Born RinSG WeßlerHoth

7 8. Kammer Sachgebiete: 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 8. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung (U) sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X von und gegen einen Träger der ge9 setzlichen Unfallversicherung, soweit nicht eine andere Kammer in ihrem Sachgebiet für alle Erstattungsstreitigkeiten zuständig ist (U) 3. Beschwerden nach 21 SGG gegen Beschlüsse der 1. Kammer (SF) Vorsitzender: Vizepräsident Rossbach Rin Dr. Born RinSG WeßlerHoth 9. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 9. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Hochtaunuskreis Buchstaben A H Vorsitzender: Vizepräsident Rossbach Rin Dr. Born RinSG WeßlerHoth

8 10. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 10. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) Buchstaben Q Z RinSG Lehlbach RSG Heinrichs RinSG Berndt 11. Kammer 1. Die bis zum 31. Dezember 2014 in der 11. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Hochtaunuskreis Buchstabe F Buchstaben I K RinSG Schauber RinSG Steppler RinSG Schubert

9 12. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 12. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SB) Streitigkeiten in Angelegenheiten der Kriegsopfer9 und Soldatenversorgung, des Zivil9 dienstgesetzes, des Gesetzes über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, des Bundesseuchen9 oder Infektionsschutzgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes und sons9 tiger Gesetze, die von den für die Kriegsopferversorgung zuständigen Verwaltungs9 behörden durchgeführt werden (VE) Frankfurt am Main Hochtaunuskreis Buchstaben N Z RinSG Lehlbach RSG Heinrichs RinSG Berndt 13. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 13. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) MainKinzigKreis Buchstaben A I sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland. Vorsitzender: RSG Dr. Müller RinSG Prof. Dr. Bittner RinSG TielmannHörl

10 14. Kammer 1. Die bis zum 31. Dezember 2014 in der 14. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. Januar 2015 Bestand der in der 28. Kammer zuletzt eingegangenen 200 Verfah ren aus dem Hochtaunuskreis. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (KR) Streitigkeiten über die Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Bei9 tragshöhe in der Kranken9, Pflege9 und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegen eine Krankenkasse (KR) Streitigkeiten gegen einen Rentenversicherungsträger nach 7a Abs. 1, 28 p SGB IV (R) Streitigkeiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (R) Streitigkeiten aufgrund der 257, 258 SGB V, des 61 SGB XI sowie des 28r SGB IV (KR) Streitigkeiten aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Insolvenzgeldumlage (KR) Streitigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonde9 ren Fällen (KR) Buchstaben G, H, K Z RinSG Prof. Dr. Bittner RSG Dr. Müller RSG Eschke

11 15. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 15. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) RinSG TielmannHörl RSG Eschke RinSG Steppler 16. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 16. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben C, M Vorsitzender: RSG Lehlbach RinSG HuberUlfik RSG Karst 17. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 17. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) MainKinzigKreis Buchstaben A J Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist. Vorsitzender: RSG Dr. Müller RinSG Prof. Dr. Bittner RinSG TielmannHörl

12 18. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 18. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (KR) Streitigkeiten über die Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Bei9 tragshöhe in der Kranken9, Pflege9 und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegen eine Krankenkasse (KR) Streitigkeiten gegen einen Rentenversicherungsträger nach 7a Abs. 1, 28 p SGB IV (R) Streitigkeiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (R) Streitigkeiten aufgrund der 257, 258 SGB V, des 61 SGB XI sowie des 28r SGB IV (KR) Streitigkeiten aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Insolvenzgeldumlage (KR) Streitigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonde9 ren Fällen (KR) Hochtaunuskreis Buchstaben A F Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der gesetzlichen Kran9 kenversicherung 9 Eingang vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 (KR), soweit nicht ei9 ne Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung oder die 8. Kammer zuständig ist Streitigkeiten in Angelegenheiten des Vertragsarztrechts, Vertragszahnarztrechts so9 wie der Psychotherapeuten, die bis zum 31. Dezember 2004 eingegangen sind (KA) Rin Dr. Born Vizepräsident Rossbach RSG Eschke

13 19. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 19. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben K, T Z sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) Hochtaunuskreis RinSG WeßlerHoth RSG Karst RinSG Berndt 20. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 20. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht die 27. Kammer zuständig ist. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) Hochtaunuskreis Buchstaben G Q sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes einschließlich Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Rechtsträger, die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig sind (AY) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG HuberUlfik RSG Lehlbach RSG Dr. Müller

14 21. Kammer 1. Die bis 21. Dezember 2014 in der 21. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung einschließlich Er9 stattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der Pflegeversicherung soweit nicht die 8. Kammer zuständig ist (P) Streitigkeiten nach 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI (P) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG HuberUlfik RSG Lehlbach RSG Dr. Müller 22. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 22. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Bundeselterngeld9 und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes und Streitigkeiten in Angelegenheiten des Be9 treuungsgeldes sowie Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Rechtsträger (EG) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG HuberUlfik RSG Lehlbach RSG Dr. Müller

15 23. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 23. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung (U) Hochtaunuskreis MainKinzigKreis RinSG Schauber RinSG Steppler RinSG HuberUlfik 24. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 24. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben G, H RinSG Berndt RinSG Schubert Vizepräsident Rossbach

16 25. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 25. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (KR) Streitigkeiten über die Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Bei9 tragshöhe in der Kranken9, Pflege9 und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegen eine Krankenkasse (KR) Streitigkeiten gegen einen Rentenversicherungsträger nach 7a Abs. 1, 28 p SGB IV (R) Streitigkeiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (R) Streitigkeiten aufgrund der 257, 258 SGB V, des 61 SGB XI sowie des 28r SGB IV (KR) Streitigkeiten aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Insolvenzgeldumlage (KR) Streitigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonde9 ren Fällen (KR) MainKinzigKreis Buchstaben I J sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der gesetzlichen Kran9 kenversicherung 9 Eingang vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 9 soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung oder die 8. Kammer zuständig ist (KR) Vorsitzender: RSG Eschke RinSG TielmannHörl Rin Dr. Born

17 26. Kammer Sachgebiete: 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 26. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) MainKinzigKreis Buchstaben K Z RinSG Dr. Limmer RSG Karst RinSG HuberUlfik 27. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 27. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. Januar 2015 Bestand der in der 20. Kammer zuletzt eingegangenen 50 Verfahren. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) Buchstaben A F, R Z Vorsitzender: RSG Heinrichs RinSG Lehlbach RinSG Sonntag

18 28. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 28. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht ab 1. Januar 2015 die 14. Kammer zuständig ist. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Krankenhäusern einschließlich ihrer Träger, Gesellschaften und Verbände und Kran9 kenkassen einschließlich ihrer Vereinigungen und Verbände (KR) Gerichtsbezirk RinSG TielmannHörl RSG Eschke RinSG Schauber 29. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 29. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht die 33. Kammer (AS) ab 1. Januar 2015 zuständig ist. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben D, Q, R Vorsitzender: RSG Heinrichs RinSG Lehlbach RinSG Sonntag

19 30. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 30. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) MainKinzigKreis Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Sozialhilfeträger (SO), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zustän9 dig ist. Vorsitzender: RSG Lehlbach RinSG HuberUlfik RSG Karst 31. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 31. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) Hochtaunuskreis RinSG Sonntag RinSG Dr. Schöner RSG Heinrichs

20 32. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 32. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstabe B RinSG Prof. Dr. Bittner RSG Dr. Müller RSG Eschke 33. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 33. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. Januar 2015 Bestand der in der 5. Kammer zuletzt eingegangenen 30 Verfahren und der in der 29. Kammer zuletzt eingegangenen 50 Verfahren. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben A, E, I, J RinSG Steppler RinSG Schauber RinSG Schubert 34. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 34. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Hochtaunuskreis Buchstaben O, P Buchstaben L Z Rin Dr. Born Vizepräsident Rossbach RinSG Dr. Limmer

21 II. Ergänzende Regelungen zum Geschäftsverteilungsplan 2015 des Sozialgerichts Frankfurt am Main 1. Soweit ein Verfahren bei einer nach dem Geschäftsverteilungsplan unzuständigen Kammer geführt wird, ist es an die sachlich zuständige Kammer abzugeben. 2. Die Zuständigkeit einer Kammer umfasst auch die mit dem Sachgebiet zusammenhängen den Folge und Nebenverfahren einschließlich Aufsichtsstreitigkeiten und Anträge auf Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. 3. Für Rechtshilfe und Vernehmungsersuchen aus dem Inland sind die das jeweilige Sachge biet betreffenden Fachkammern zuständig, soweit der zu vernehmende Verfahrensbeteilig te, Zeuge oder Sachverständige im Kammerbereich wohnt oder sich aufhält. 4. Für die Fortsetzung ausgesetzter oder ruhender Streitsachen bleibt bei unveränderter per soneller Besetzung die Kammer zuständig, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu ständig war. Entsprechendes gilt für ausgetragene und zurückverwiesene Streitsachen so wie für Wiederaufnahmeverfahren und Anhörungsrügen. Dagegen sind die genannten Streitsachen wie Neueingänge zu behandeln, wenn sich die personelle Besetzung der Kammer geändert hat oder sie für das betreffende Sachgebiet nicht mehr zuständig ist. Ist eine Streitsache im Prozessregister einer Kammer ausgetragen, ist für Nebenentschei dungen (z. B. Kosten und Gebührenangelegenheiten) die Kammer zuständig, die ohne das Austragen der Streitsache zuständig wäre. 5. Solange zwischen den Beteiligten ein Hauptsacheverfahren anhängig ist, ist diese Kammer ungeachtet der Zuständigkeit für Neueingänge im Übrigen auch zuständig für Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, die den Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens betreffen.

22 6. Ist die Klägerin/der Kläger oder die Antragstellerin/der Antragsteller (im Folgenden Kläge rin/kläger) ein Sozialleistungsträger und Beklagte/r und Antragsgegner/in (im Folgenden Beklagte/r) eine juristische Person des Privatrechts, so richtet sich die Zuständigkeit nach der/dem Beklagten. 7. Für die Bestimmung der Kammerzuständigkeit nach Buchstaben ist der Anfangsbuchstabe des Familien/Firmennamens der Klägerin/des Klägers maßgebend. Bei subjektiver Klage oder Antragshäufung richtet sich die Zuständigkeit nach der Kläge rin/dem Kläger, deren/dessen Familien/Firmenname mit dem im Alphabet zuerst genannten Buchstaben beginnt. Durch Trennung von Verfahren ändert sich insoweit die Zuständigkeit der Kammer nicht. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Bereich der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bescheidadressa ten. Ist kein Bescheid ergangen, richtet sich die Zuständigkeit nach der Person, die die streitgegenständliche Leistung beantragt hat. 8. Im Falle der Verhinderung der/des Kammervorsitzenden und der beiden Vertreter rückt, ausgehend von dem Nachnamen der/des Kammervorsitzenden, die/der im Alphabet nächs te nicht verhinderte Kammervorsitzende nach. 9. Über Ablehnungsgesuche gemäß 60 Abs. 1 SGG i.v.m. 45 ZPO, die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 eingehen, entscheidet die 19. Kammer, über Eingänge im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 die 16. Kammer; beide Kammern vertre ten sich im Falle der Verhinderung gegenseitig.

23 10. Die ehrenamtlichen Richter werden zu den Sitzungen der Kammern in der Reihenfolge hin zugezogen, in der sie im Geschäftsverteilungsplan (Anlage 1) bei den einzelnen Kammern aufgeführt sind. Begonnen wird im neuen Geschäftsjahr mit dem ehrenamtlichen Richter, der auf denjenigen in der Reihe folgt, der als letzter im vergangenen Geschäftsjahr hinzuge zogen worden ist. Ist ein ehrenamtlicher Richter verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, wird der nächste in der Reihe als sein Vertreter hinzugezogen, sofern er nicht bereits zu ei ner Sitzung geladen ist. Ist auch dieser verhindert, folgt der übernächste und so fort. Ver hinderte ehrenamtliche Richter gelten als hinzugezogen. Falls bei Ausfall eines ehrenamtli chen Richters die Hinzuziehung des nächsten in der Liste folgenden ehrenamtlichen Rich ters wegen Zeitmangels nicht möglich ist, sind die in der Notliste (Anlage 2) aufgeführten ehrenamtlichen Richter entsprechend den vorstehenden Regelungen hinzuzuziehen. Bei Heranziehung über die Notliste, die beim Geschäftsleiter geführt wird, erfolgt keine Anrech nung auf den Listenturnus. 11. Die Vorsitzende der 19. Kammer und die Vorsitzende der 2. Kammer werden zum Güterich ter gemäß 278 Abs. 5 ZPO i.v.m. 202 SGG bestimmt. Die Zuteilung der Verfahren bleibt einer Regelung der Güterichter vorbehalten. 12. Bei auftretenden Zweifeln über die sachliche Zuständigkeit einer Kammer entscheidet das Präsidium.

SOZIALGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsverteilungsplan 2015 i. d. F. ab 15. Februar 2015 und ab 1. März 2015 DIE SOZIALGERICHTSBARKEIT IN HESSEN 60327 Frankfurt am Main, Gutleutstraße 136 EMail: verwaltung@sgfrankfurt.justiz.hessen.de Telefon: (069) 15350 Telefax: (069) 15356888 Internet: www.sgfrankfurt.justiz.hessen.de

2 I. 1. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 1. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) MainKinzigKreis sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Bundesagentur für Arbeit (AL), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversiche9 rung, die 8. oder die 2. Kammer zuständig ist Entscheidungen nach den 18 Abs. 4, 22 Abs. 1 SGG sowie Beschwerden nach 21 SGG, soweit nicht gegen Entscheidungen der 1. Kammer Beschwerde eingelegt wor9 den ist (SF) Streitigkeiten, Anfragen und Anträge, für die nach diesem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit einer bestimmten Kammer nicht gegeben ist oder bei denen die Zu9 ständigkeit nicht sofort bestimmt werden kann (SV/AR) Präsidentin Meinecke Vizepräsident Rossbach RSG Lehlbach

3 2. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 2. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben L, N, S Streitigkeiten nach 6a, b BKGG (BK) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten des Kindergeldrechts einschließlich Erstattungs9 streitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Bundesagentur für Arbeit und sonstige Rechtsträger, soweit diese für die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes zu9 ständig sind, mit Ausnahme der Streitigkeiten nach 6a BKGG (KG) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG Schubert RinSG Berndt RSG Lehlbach

4 3. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SB) Streitigkeiten in Angelegenheiten der Kriegsopfer9 und Soldatenversorgung, des Zivil9 dienstgesetzes, des Gesetzes über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, des Bundesseuchen9 oder Infektionsschutzgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes und sons9 tiger Gesetze, die von den für die Kriegsopferversorgung zuständigen Verwaltungs9 behörden durchgeführt werden (VE) MainKinzigKreis Buchstaben A M Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die im Schwerbehinderten9 und sozialen Entschädigungsrecht zuständigen Rechtsträger (SB/VE), soweit nicht eine Kammer in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG Sonntag RinSG Dr. Schöner RSG Heinrichs

5 4. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 4. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) MainKinzigKreis Buchstaben A C Buchstaben J Z RinSG Dr. Schöner RinSG Sonntag RinSG Lehlbach 5. Kammer Die bis 31. Dezember 2014 in der 5. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht die 33. Kammer (AS) ab 1. Januar 2015 zuständig ist. Vorsitzender: RSG Karst RinSG WeßlerHoth RinSG Steppler

6 6. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 6. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) Buchstaben D P RinSG Berndt RinSG Schubert RinSG Dr. Schöner 7. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 7. Kammer anhängig gewordenen Erinnerungen und Kos tensachen. Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, gegen den Kostenansatz, gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung oder gegen die Festsetzung der Vergütung einer/eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwäl9 tin/rechtsanwalts (SF E), Kostensachen nach dem JVEG (Vergütung bzw. Entschädi9 gung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern, ehrenamtlichen Richtern, Zeugen und Dritten sowie von Beteiligten im Rahmen der Anordnung des persönli9 chen Erscheinens zu Gerichtsterminen, SF K), die dem Richter zu Entscheidung vor9 gelegt werden. Vorsitzender: Vizepräsident Rossbach Rin Dr. Born RinSG WeßlerHoth

7 8. Kammer Sachgebiete: 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 8. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung (U) sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X von und gegen einen Träger der ge9 setzlichen Unfallversicherung, soweit nicht eine andere Kammer in ihrem Sachgebiet für alle Erstattungsstreitigkeiten zuständig ist (U) 3. Beschwerden nach 21 SGG gegen Beschlüsse der 1. Kammer (SF) Vorsitzender: Vizepräsident Rossbach Rin Dr. Born RinSG WeßlerHoth 9. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 9. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Hochtaunuskreis Buchstaben A H Vorsitzender: Vizepräsident Rossbach Rin Dr. Born RinSG WeßlerHoth

8 10. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 10. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) Buchstaben Q Z RinSG Lehlbach RSG Heinrichs RinSG Schauber 11. Kammer 1. Die bis zum 31. Dezember 2014 in der 11. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Hochtaunuskreis Buchstabe F Buchstaben I K RinSG Schauber RinSG Steppler RinSG Schubert

9 12. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 12. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SB) Streitigkeiten in Angelegenheiten der Kriegsopfer9 und Soldatenversorgung, des Zivil9 dienstgesetzes, des Gesetzes über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, des Bundesseuchen9 oder Infektionsschutzgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes und sons9 tiger Gesetze, die von den für die Kriegsopferversorgung zuständigen Verwaltungs9 behörden durchgeführt werden (VE) Frankfurt am Main Hochtaunuskreis Buchstaben N Z RinSG Lehlbach RSG Heinrichs RinSG Schauber 13. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 13. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) MainKinzigKreis Buchstaben A I sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland. Vorsitzender: RSG Dr. Müller RinSG. Dr. Limmer RSG Karst

10 14. Kammer 1. Die bis zum 31. Dezember 2014 in der 14. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. Januar 2015 Bestand der in der 28. Kammer zuletzt eingegangenen 200 Verfah ren aus dem Hochtaunuskreis bis 28. Februar 2015. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (KR) Streitigkeiten über die Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Bei9 tragshöhe in der Kranken9, Pflege9 und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegen eine Krankenkasse (KR) Streitigkeiten gegen einen Rentenversicherungsträger nach 7a Abs. 1, 28 p SGB IV (R) Streitigkeiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (R) Streitigkeiten aufgrund der 257, 258 SGB V, des 61 SGB XI sowie des 28r SGB IV (KR) Streitigkeiten aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Insolvenzgeldumlage (KR) Streitigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonde9 ren Fällen (KR) Buchstaben G, H, K Z N. N. (15. bis 28. Februar 2015) Rin MohrRosar (ab 1. März 2015) RinSG Berndt RSG Eschke

11 15. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 15. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) RinSG TielmannHörl RSG Eschke Rin MohrRosar 16. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 16. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben C, M Vorsitzender: RSG Lehlbach RinSG HuberUlfik RSG Karst 17. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 17. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) MainKinzigKreis Buchstaben A J Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist. Vorsitzender: RSG Dr. Müller RinSG. Dr. Limmer RSG Karst

12 18. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 18. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (KR) Streitigkeiten über die Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Bei9 tragshöhe in der Kranken9, Pflege9 und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegen eine Krankenkasse (KR) Streitigkeiten gegen einen Rentenversicherungsträger nach 7a Abs. 1, 28 p SGB IV (R) Streitigkeiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (R) Streitigkeiten aufgrund der 257, 258 SGB V, des 61 SGB XI sowie des 28r SGB IV (KR) Streitigkeiten aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Insolvenzgeldumlage (KR) Streitigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonde9 ren Fällen (KR) Hochtaunuskreis Buchstaben A F Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der gesetzlichen Kran9 kenversicherung 9 Eingang vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 (KR), soweit nicht ei9 ne Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung oder die 8. Kammer zuständig ist Streitigkeiten in Angelegenheiten des Vertragsarztrechts, Vertragszahnarztrechts so9 wie der Psychotherapeuten, die bis zum 31. Dezember 2004 eingegangen sind (KA) Rin Dr. Born Vizepräsident Rossbach RSG Eschke

13 19. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 19. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. März 2015 Bestand der 32. Kammer (AL). Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben K, T Z sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) Hochtaunuskreis RinSG WeßlerHoth RSG Karst RinSG Berndt 20. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 20. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht die 27. Kammer zuständig ist. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) Hochtaunuskreis Buchstaben G Q sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes einschließlich Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Rechtsträger, die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig sind (AY) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG HuberUlfik RSG Lehlbach RSG Dr. Müller

14 21. Kammer 1. Die bis 21. Dezember 2014 in der 21. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung einschließlich Er9 stattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der Pflegeversicherung soweit nicht die 8. Kammer zuständig ist (P) Streitigkeiten nach 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI (P) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG HuberUlfik RSG Lehlbach RSG Dr. Müller 22. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 22. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Bundeselterngeld9 und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes und Streitigkeiten in Angelegenheiten des Be9 treuungsgeldes sowie Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Rechtsträger (EG) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG HuberUlfik RSG Lehlbach RSG Dr. Müller

15 23. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 23. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung (U) Hochtaunuskreis MainKinzigKreis RinSG Schauber RinSG Steppler RinSG HuberUlfik 24. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 24. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben G, H RinSG Berndt RinSG Schubert Vizepräsident Rossbach

16 25. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 25. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (KR) Streitigkeiten über die Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung und Bei9 tragshöhe in der Kranken9, Pflege9 und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegen eine Krankenkasse (KR) Streitigkeiten gegen einen Rentenversicherungsträger nach 7a Abs. 1, 28 p SGB IV (R) Streitigkeiten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (R) Streitigkeiten aufgrund der 257, 258 SGB V, des 61 SGB XI sowie des 28r SGB IV (KR) Streitigkeiten aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Insolvenzgeldumlage (KR) Streitigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes (KR) Streitigkeiten über die Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonde9 ren Fällen (KR) MainKinzigKreis Buchstaben I J sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Träger der gesetzlichen Kran9 kenversicherung 9 Eingang vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 9 soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung oder die 8. Kammer zuständig ist (KR) Vorsitzender: RSG Eschke RinSG TielmannHörl Rin Dr. Born

17 26. Kammer Sachgebiete: 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 26. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) MainKinzigKreis Buchstaben K Z RinSG Dr. Limmer RSG Dr. Müller RinSG HuberUlfik 27. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 27. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. Januar 2015 Bestand der in der 20. Kammer zuletzt eingegangenen 50 Verfahren. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) Buchstaben A F, R Z Vorsitzender: RSG Heinrichs RinSG Lehlbach RinSG Sonntag

18 28. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 28. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht ab 1. Januar 2015 die 14. Kammer zuständig ist und ab 1. März 2015 die 35. Kammer zuständig ist. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Krankenhäusern einschließlich ihrer Träger, Gesellschaften und Verbände und Kran9 kenkassen einschließlich ihrer Vereinigungen und Verbände (KR) Gerichtsbezirk RinSG TielmannHörl RSG Eschke Rin MohrRosar 29. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 29. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten, soweit nicht die 33. Kammer (AS) ab 1. Januar 2015 zuständig ist. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben D, Q, R Vorsitzender: RSG Heinrichs RinSG Lehlbach RinSG Sonntag

19 30. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 30. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) MainKinzigKreis Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen Sozialhilfeträger (SO), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zustän9 dig ist. Vorsitzender: RSG Lehlbach RinSG HuberUlfik RSG Karst 31. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 31. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Streitigkeiten über Beitragszuschüsse zur Kranken9 und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Rentner und Erstattungsstreitigkeiten von und gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (R) Hochtaunuskreis RinSG Sonntag RinSG Dr. Schöner RSG Heinrichs

20 32. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 32. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstabe B Vorsitzender: N. N. (15. bis 28. Februar 2015) RSG Karst (ab 1. März 2015) RinSG WeßlerHoth RSG Eschke 33. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 33. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten sowie ab 1. Januar 2015 Bestand der in der 5. Kammer zuletzt eingegangenen 30 Verfahren und der in der 29. Kammer zuletzt eingegangenen 50 Verfahren. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben A, E, I, J RinSG Steppler RinSG Schauber RinSG Schubert 34. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 34. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Hochtaunuskreis Buchstaben O, P Buchstaben L Z Rin Dr. Born Vizepräsident Rossbach RinSG Dr. Limmer

21 35. Kammer Bestand der vom 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2015 der 14. Kammer (KR) zugewiesenen und in der 28. Kammer (KR) bis 31. Dezember 2014 eingegangenen Verfahren ab 1. März 2015. Vorsitzender: N. N. RinSG TielmannHörl RSG Eschke

22 II. Ergänzende Regelungen zum Geschäftsverteilungsplan 2015 des Sozialgerichts Frankfurt am Main 1. Soweit ein Verfahren bei einer nach dem Geschäftsverteilungsplan unzuständigen Kammer geführt wird, ist es an die sachlich zuständige Kammer abzugeben. 2. Die Zuständigkeit einer Kammer umfasst auch die mit dem Sachgebiet zusammenhängen den Folge und Nebenverfahren einschließlich Aufsichtsstreitigkeiten und Anträge auf Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. 3. Für Rechtshilfe und Vernehmungsersuchen aus dem Inland sind die das jeweilige Sachge biet betreffenden Fachkammern zuständig, soweit der zu vernehmende Verfahrensbeteilig te, Zeuge oder Sachverständige im Kammerbereich wohnt oder sich aufhält. 4. Für die Fortsetzung ausgesetzter oder ruhender Streitsachen bleibt bei unveränderter per soneller Besetzung die Kammer zuständig, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu ständig war. Entsprechendes gilt für ausgetragene und zurückverwiesene Streitsachen so wie für Wiederaufnahmeverfahren und Anhörungsrügen. Dagegen sind die genannten Streitsachen wie Neueingänge zu behandeln, wenn sich die personelle Besetzung der Kammer geändert hat oder sie für das betreffende Sachgebiet nicht mehr zuständig ist. Ist eine Streitsache im Prozessregister einer Kammer ausgetragen, ist für Nebenentschei dungen (z. B. Kosten und Gebührenangelegenheiten) die Kammer zuständig, die ohne das Austragen der Streitsache zuständig wäre. 5. Solange zwischen den Beteiligten ein Hauptsacheverfahren anhängig ist, ist diese Kammer ungeachtet der Zuständigkeit für Neueingänge im Übrigen auch zuständig für Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, die den Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens betreffen.

23 6. Ist die Klägerin/der Kläger oder die Antragstellerin/der Antragsteller (im Folgenden Kläge rin/kläger) ein Sozialleistungsträger und Beklagte/r und Antragsgegner/in (im Folgenden Beklagte/r) eine juristische Person des Privatrechts, so richtet sich die Zuständigkeit nach der/dem Beklagten. 7. Für die Bestimmung der Kammerzuständigkeit nach Buchstaben ist der Anfangsbuchstabe des Familien/Firmennamens der Klägerin/des Klägers maßgebend. Bei subjektiver Klage oder Antragshäufung richtet sich die Zuständigkeit nach der Kläge rin/dem Kläger, deren/dessen Familien/Firmenname mit dem im Alphabet zuerst genannten Buchstaben beginnt. Durch Trennung von Verfahren ändert sich insoweit die Zuständigkeit der Kammer nicht. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Bereich der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bescheidadressa ten. Ist kein Bescheid ergangen, richtet sich die Zuständigkeit nach der Person, die die streitgegenständliche Leistung beantragt hat. 8. Im Falle der Verhinderung der/des Kammervorsitzenden und der beiden Vertreter rückt, ausgehend von dem Nachnamen der/des Kammervorsitzenden, die/der im Alphabet nächs te nicht verhinderte Kammervorsitzende nach. 9. Über Ablehnungsgesuche gemäß 60 Abs. 1 SGG i.v.m. 45 ZPO, die im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 eingehen, entscheidet die 19. Kammer, über Eingänge im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 die 30. Kammer; beide Kammern vertre ten sich im Falle der Verhinderung gegenseitig. Die Zweitvertretung übernimmt vom 1. Ja nuar 2015 bis 31. Dezember 2015 die 25. Kammer.

24 10. Die ehrenamtlichen Richter werden zu den Sitzungen der Kammern in der Reihenfolge hin zugezogen, in der sie im Geschäftsverteilungsplan (Anlage 1) bei den einzelnen Kammern aufgeführt sind. Begonnen wird im neuen Geschäftsjahr mit dem ehrenamtlichen Richter, der auf denjenigen in der Reihe folgt, der als letzter im vergangenen Geschäftsjahr hinzuge zogen worden ist. Ist ein ehrenamtlicher Richter verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, wird der nächste in der Reihe als sein Vertreter hinzugezogen, sofern er nicht bereits zu ei ner Sitzung geladen ist. Ist auch dieser verhindert, folgt der übernächste und so fort. Ver hinderte ehrenamtliche Richter gelten als hinzugezogen. Falls bei Ausfall eines ehrenamtli chen Richters die Hinzuziehung des nächsten in der Liste folgenden ehrenamtlichen Rich ters wegen Zeitmangels nicht möglich ist, sind die in der Notliste (Anlage 2) aufgeführten ehrenamtlichen Richter entsprechend den vorstehenden Regelungen hinzuzuziehen. Bei Heranziehung über die Notliste, die beim Geschäftsleiter geführt wird, erfolgt keine Anrech nung auf den Listenturnus. 11. Die Vorsitzende der 19. Kammer und die Vorsitzende der 2. Kammer werden zum Güterich ter gemäß 278 Abs. 5 ZPO i.v.m. 202 SGG bestimmt. Die Zuteilung der Verfahren bleibt einer Regelung der Güterichter vorbehalten. 12. Bei auftretenden Zweifeln über die sachliche Zuständigkeit einer Kammer entscheidet das Präsidium.

SOZIALGERICHT FRANKFURT AM MAIN Geschäftsverteilungsplan 2015 i. d. F. ab 1. April 2015 DIE SOZIALGERICHTSBARKEIT IN HESSEN 60327 Frankfurt am Main, Gutleutstraße 136 EMail: verwaltung@sgfrankfurt.justiz.hessen.de Telefon: (069) 15350 Telefax: (069) 15356888 Internet: www.sgfrankfurt.justiz.hessen.de

2 I. 1. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 1. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (AL) MainKinzigKreis sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Bundesagentur für Arbeit (AL), soweit nicht eine Kammer für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversiche9 rung, die 8. oder die 2. Kammer zuständig ist Entscheidungen nach den 18 Abs. 4, 22 Abs. 1 SGG sowie Beschwerden nach 21 SGG, soweit nicht gegen Entscheidungen der 1. Kammer Beschwerde eingelegt wor9 den ist (SF) Streitigkeiten, Anfragen und Anträge, für die nach diesem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit einer bestimmten Kammer nicht gegeben ist oder bei denen die Zu9 ständigkeit nicht sofort bestimmt werden kann (SV/AR) Präsidentin Meinecke Vizepräsident Rossbach RSG Lehlbach

3 2. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 in der 2. Kammer anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (AS) Buchstaben L, N, S Streitigkeiten nach 6a, b BKGG (BK) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland Streitigkeiten in Angelegenheiten des Kindergeldrechts einschließlich Erstattungs9 streitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die Bundesagentur für Arbeit und sonstige Rechtsträger, soweit diese für die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes zu9 ständig sind, mit Ausnahme der Streitigkeiten nach 6a BKGG (KG) Gerichtsbezirk sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG Schubert RinSG Berndt RSG Lehlbach

4 3. Kammer 1. Die bis 31. Dezember 2014 anhängig gewordenen Streitigkeiten. Streitigkeiten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SB) Streitigkeiten in Angelegenheiten der Kriegsopfer9 und Soldatenversorgung, des Zivil9 dienstgesetzes, des Gesetzes über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, des Bundesseuchen9 oder Infektionsschutzgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes und sons9 tiger Gesetze, die von den für die Kriegsopferversorgung zuständigen Verwaltungs9 behörden durchgeführt werden (VE) MainKinzigKreis Buchstaben A M Erstattungsstreitigkeiten nach 102 ff. SGB X gegen die im Schwerbehinderten9 und sozialen Entschädigungsrecht zuständigen Rechtsträger (SB/VE), soweit nicht eine Kammer in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig ist sowie Klagen und Anträge, für die eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist und Streitig keiten aus dem Ausland RinSG Sonntag RinSG Dr. Schöner RSG Heinrichs