Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab

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1 Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor des Amtsgerichts zuständig. Ist ein Direktor nicht bestimmt worden, ist der zum Vertreter bestimmte Richter zuständig. 2. Für die Bearbeitung von Ablehnungsgesuchen, die den Direktor des Amtsgerichts betreffen, ist Richterin am Amtsgericht Kohnen und im Verhinderungsfalle zunächst Richterin am Amtsgericht Schnitzer und dann Richter am Amtsgericht Haubold zuständig. 3. Bei dem Amtsgericht ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der gesondert bekanntgegeben bzw. durch das Präsidium des LG (Wochenende) beschlossen wird. Sofern ein Richter beim Amtsgericht nicht erreichbar ist, liegt der zuständigen Polizeiinspektion in Greifswald eine Liste aller Richter des Gerichtes vor. Die Polizeiinspektion hat in dieser vorliegenden Reihenfolge die Richter anzurufen. Der zuerst erreichbare Richter ist zuständig. 4. Über Zweifelsfragen der Geschäftsverteilung entscheidet das Präsidium. 5. Die Zuständigkeit in Familiensachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragsgegners, bei mehreren Antragsgegnern nach dem Nachnamen des alphabetisch ersten Antragsgegners. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ehegatten keinen Ehenamen führen. Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, werden derselben Abteilung zugewiesen (23 b Abs. 2 Satz 1 GVG). Zuständig ist die Abteilung, die für das zuerst bei Gericht eingegangene Verfahren zuständig ist oder war. In Kindschaftsund Abstammungssachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes; bei mehreren betroffenen Kindern nach dem Anfangsbuchstaben des ältesten Kindes. 6. Die Zuständigkeit in Betreuungs-, Bußgeld- und Gs-Sachen richtet sich nach den Endnummern. 7. Die Zuständigkeit in C-Sachen ergibt sich wie folgt: An jedem Arbeitstag um Uhr werden alle bis dahin eingangenen Zivilsachen alphabetisch geordnet und sodann eingetragen. Entscheidend ist der Name des Beklagten. Bei mehreren Beklagten der alphabetisch erste Beklagte. Eilverfahren sind sofort an nächstbereiter Stelle im Register einzutragen. Die erste Sache erhält der Richter der Abt.43, die zweite Sache erhält der Richter der Abt. 44 (Eingang ab 2007) 8. Sind beide oder die drei Vertreter verhindert, so ist der Richter zuständig, der als ordentlicher Dezernent im Geschäftsverteilungsplan nachfolgend erscheint. Zurückverwiesene Verfahren des erweiterten Schöffengerichts werden durch Richterin am Amtsgericht Nolte (Vorsitz) und Richter am Amtsgericht Wittke (beisitzender Richter) verhandelt. Im Übrigen ist für zurückverwiesene Sachen der Vertreter zuständig. Den Vorsitz in Verfahren des erweiterten Schöffengerichts führt der Richter, der bei Eingang der Akte als einfache Schöffensache zuständig wäre, die Besetzung des beisitzenden Richters folgt den Vertretungsregeln.

2 2 In Strafsachen wird bei mehreren Beschuldigten die richterliche Zuständigkeit durch den ältesten Beschuldigten bestimmt, soweit keine andere Bestimmung getroffen worden ist. Für Neueingänge in Erwachsenenschöffensachen gegen Angeschuldigte, gegen die bereits ein noch nicht endverhandeltes Schöffenverfahren vor dem Amtsgericht Greifswald anhängig ist, ist der Richter zuständig, in dessen Zuständigkeit die bereits anhängige Schöffenstrafsache fällt. 9. Bereits terminierte Bußgeldverfahren mit Terminsverfügungen bis zum im Dezernat RiAG Wittke und Bußgeldverfahren, die bis zum beim Gericht im Dezernat RiAG Dr. Manthei eingegangen sind, verbleiben bei den ursprünglichen Dezernenten. 10. Bei dem Amtsgericht werden Serviceeinheiten gebildet. Innerhalb der Serviceeinheiten regelt der Dezernent eigenverantwortlich die Geschäfte unter Wahrung der beamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Gegebenheiten. 11. Die Beschlüsse des Präsidiums des Amtsgerichts bleiben unberührt. DAG Dräger 1. Jugendschöffensachen Schöffenwahlverfahren, Jugendschöffenwahlverfahren 1. Vertreter: RiAG Wittke 2. Vertreter: Ri'in AG Nolte 2. Verwaltungs- und Personalsachen, Ablehnungsgesuche gegen Richter des Amtsgerichts 1. Vertreter: Ri'in AG Kohnen 3. Schöffensachen und Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht - nach Turnus 1:1 einschließlich Bewährungsaufsicht 1. Vertreter: RiAG Haubold Ri'inAG Schnitzer 1. Betreuungssachen einschließlich der Verfahren auf betreuungsrechtliche Genehmigung der Unterbringung gemäß 312 Ziffer 1 und 2 FamFG sowie Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen gemäß 340 FamFG mit den Endnummern 1, 3, 5, 7, 9 sowie die vorläufigen Betreuungssachen mit den Endnummern 0, 2, 4, 6, 8 Unterbringungssachen gemäß 312 Ziffer 3 FamFG

3 3 2. Familiensachen: a) Vormundschaftssachen (auch Verfahren nach 151 Ziff. 4 FamFG) b) Adoptionssachen 3. Vertreter: DAG Dräger RiAG Haubold 1. Zivilsachen, siehe Ziff. 6 allg. Teil 1/2 Vollstreckungssachen 1/2 Aufgebotssachen 1/2 Beratungshilfesachen 1/2 einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen sämtlichst nach Turnus 1:1 Zwangsversteigerungssachen Grundbuchsachen Wohnungseigentumssachen nach dem WEG Vereinsregistersachen Güterrechtsregistersachen 1. Vertreter: Ri'in AG Kohnen 2. Schöffensachen und Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht - nach Turnus 1:1 einschließlich Bewährungsaufsicht 1. Vertreter: DAG Dräger Ri'inAG Kohnen 1. Zivilsachen, siehe Ziff. 6 allg. Teil 1/2 Aufgebotssachen 1/2 Vollstreckungssachen 1/2 Beratungshilfesachen 1/2 einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen sämtlichst nach Turnus 1:1 Nachlasssachen Schiedsgerichtssachen

4 4 1. Vertreter: RiAG Haubold 2. Verwaltungssachen nach Sonderzuständigkeit (Schiedsstellensachen, Bibliotheksbeauftragte, interne Geschäftsprüfungen) 1. Vertreter: DAG Dräger Ri'in AG Püster 1. Familiensachen FamFG (soweit nicht anderweitig zugewiesen) (Buchstabe A-K) einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen sowie die wieder aufzunehmenden VA-Sachen betreffend die Familiensachen mit den Buchstaben L - Z 1. Vertreter: RiAG Dr. Manthei 2. Ermittlungssachen in Jugendsachen, Ermittlungssachen und Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende mit den Endnummern 8 und 9 Haftsachen in Strafsachen und einzelne richterliche Maßnahmen nach dem I. Buch der StPO und nach sonstigen Vorschriften, die außerhalb eines anhängigen Verfahrens die Entscheidung des Amtsgerichts über die Beschlagnahme, Durchsuchung oder Freiheitsentziehung vorsehen mit den Endnummern 8-9 RiAG Dr. Manthei 1. Familiensachen FamFG (soweit nicht anderweitig zugewiesen) (Buchstaben L - Z) einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen mit Ausnahme der wieder aufzunehmenden VA-Sachen betreffend diese Familiensachen 1. Vertreter: Ri'in AG Püster 2. IT-Sachen Vertreter: RiAG Haubold

5 5 3. Bußgeldsachen gegen Erwachsene Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich E-Haftsachen, Rechtshilfe und Ermittlungssachen mit den Endnummern 4, 5, 6 und 7, sofern diese bis zum beim Gericht eingegangen sind 1. Vertreter: Richterin Splittstößer 2. Vertreter: Ri'in AG Kohnen Ri'in AG Nolte 1. Strafsachen, die vor dem Jugendrichter als Einzelrichter angeklagt werden. Angelegenheiten nach dem JGG Erziehungsaufgaben nach 34, III JGG auch für Jugendliche unter 14 Jahren, einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen, Rechtshilfe in Strafsachen, wenn ein Minderjähriger und in Jugendsachen, wenn ein Erwachsener zu vernehmen ist. 1. Vertreter: DAG Dräger 2. Ermittlungssachen in Jugendsachen, Ermittlungssachen und Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende mit den Endnummern 0-3 Haftsachen in Strafsachen und einzelne richterliche Maßnahmen nach dem I. Buch der StPO und nach sonstigen Vorschriften, die außerhalb eines anhängigen Verfahrens die Entscheidung des Amtsgerichts über die Beschlagnahme, Durchsuchung oder Freiheitsentziehung vorsehen mit den Endnummern 0-3 Abschiebehaftsachen 1. Vertreter: RiAG Wittke 2. Vertreter: Ri'in AG Püster 3. Betreuungssachen einschließlich der Verfahren auf betreuungsrechtliche Genehmigung der Unterbringung gemäß 312 Ziffer 1 und 2 FamFG sowie Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen gemäß 340 FamFG mit den Endnummern 0, 2, 4, 6, 8 mit Ausnahme der vorläufigen Betreuungssachen 1. Vertreter: Ri'in AG Schnitzer 2. Vertreter: Ri'in AG Kohnen 3. Vertreter: Ri'in AG Püster

6 6 RiAG Wittke 1. Einzelrichterstrafsachen Privatklagesachen einschließlich Rechtshilfe in diesen Sachen 2. Vertreter: RiAG Haubold 2. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende einschließlich E-Haftsachen, Rechtshilfe und Ermittlungssachen mit den Endnummern 1, 2 und 3, sofern diese bereits mit Terminsverfügungen bis zum terminiert wurden 1. Vertreter: Richterin Splittstößer 3. Ermittlungssachen in Jugendsachen, Ermittlungssachen und Haftsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende mit den Endnummern 4-7 Haftsachen in Strafsachen und einzelne richterliche Maßnahmen nach dem I. Buch der StPO und nach sonstigen Vorschriften, die außerhalb eines anhängigen Verfahrens die Entscheidung des Amtsgerichts über die Beschlagnahme, Durchsuchung oder Freiheitsentziehung vorsehen mit den Endnummern Vertreter: Ri'in AG Püster Richterin Splittstößer Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende einschließlich E-Haftsachen, Rechtshilfe und Ermittlungssachen, sofern nicht die Richter am Amtsgericht Dr. Manthei und Wittke zuständig sind 1. Vertreter: RiAG Wittke 2. Vertreter: Ri'in AG Kohnen Greifswald, den gez. Schnitzer gez. Haubold gez. Dr. Manthei gez. Nolte Ri'in AG RiAG RiAG Ri'in AG gez. Dräger Direktor des Amtsgerichts

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