32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
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1 32 a (AG. Ro.) - 1/61-1 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2017 ab
2 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom Mitwirkende: Präsident des Landgerichts Dr. Foth Direktorin des Amtsgerichts Wagner Richter am Amtsgericht Henninger Richterin am Landgericht Steffani-Göke Richter am Landgericht Frank Die richterliche Besetzung zu Beginn des Jahres 2017 bleibt grundsätzlich unverändert. Die Zahl der Neueingänge im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren hat sich zuletzt stark erhöht. Im Hinblick darauf wird Frau Steffani-Göke für 2 Monate um 0,2 AKA aufstocken und insoweit einige Verfahren aus diesem Rechtsbereich übernehmen. Außerdem übernimmt Frau Wagner von Frau Vogel den Jugendrichterbereich. Im Hinblick darauf beschließt das Präsidium bei grundsätzlich gleichbleibender Zuweisung für die Zeit ab 01.Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 unter Beachtung der sogenannten Pebb y-pensen in Modifizierung mit der Arbeitsgruppe Dr. Steinle für das Jahr 2017 folgenden richterlichen Geschäftsverteilungsplan: * Fettdruck kennzeichnet aktuelle Änderungen
3 3 A. Referate: Besetzung und Zuständigkeit (1) Referat 1: Richterin Wiech (1) richterliche Entscheidungen in Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene und mit diesen im Zusammenhang stehende Entscheidungen, soweit diese nicht Referat 2 oder Referat 3 zugewiesen sind; (2) Vorsitz des gemeinsamen Jugendschöffengerichts einschließlich aller nach Urteilen des Jugendschöffengerichts notwendig werdenden richterlichen Entscheidungen und der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, soweit der Angeschuldigte bzw. die Mehrzahl der Angeschuldigten bei Anklageerhebung seinen bzw. ihren Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Freudenstadt oder Horb hat bzw. haben oder, sofern keiner der Angeschuldigten seinen Wohnsitz im Bezirk des Landgerichts Rottweil hat, sofern der Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Freudenstadt oder Horb liegt; (3) Alle offenen Bewährungs- oder Vollstreckungsüberwachungen, die sich auf Urteile beziehen, die bis zum im Referat 8 ergingen und bei denen der Verurteilte bzw. die Mehrzahl der Verurteilten seinen bzw. ihren Wohnsitz im Urteilszeitpunkt im Amtsgerichtsbezirk Freudenstadt oder Horb hatten oder, sofern keiner der Verurteilten seinen Wohnsitz im Bezirk des Landgerichts Rottweil hat, sofern der Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Freudenstadt oder Horb lag; (4) Strafverfahren aus Referat 6 und 8, welche von Rechtsmittelgerichten an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen sind; (5) Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Referat 2 Ziff.(1)-(4) und Referate 6 und 8; (6) Folgende Geschäfte des Zivilrichters: (6.1.) Die am im Referat 1 anhängigen C-Sachen; (6.2.) bei allen C-Verfahren, die ab dem neu eingehen, im 10-er Turnus: jeweils die Verfahren 1 bis 5 (1) bis (5): Frau Wagner (6) : Frau Steffani-Göke
4 4 (2) Referat 2: Richterin am Landgericht Steffani-Göke (1) Folgende Geschäfte des Zivilrichters: (1.1.) Die am im Referat 2 anhängigen C-Sachen (1.2.) Bei allen C-Verfahren, die ab dem neu eingehen, im 10-er Turnus: jeweils die Verfahren 6 bis 10 (2) H-Sachen; (3) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen; (4) Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen; (5) Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (insbesondere Abschiebehaftsachen), im Turnus 1 : 1 mit dem Referat 5, mit Turnusbeginn am in Referat 2; Vertretungsfälle, in denen der Vertreter die Endentscheidung trifft, werden bei nächstmöglicher Gelegenheit auf den Turnus angerechnet; (6) sämtliche Rechtshilfesachen, soweit diese nicht anderen Referaten zugeteilt sind und keine Strafsachen betreffen; (7) richterliche Entscheidungen in Ermittlungsverfahren, soweit richterliche Vernehmungen betroffen sind, (8) Ablehnungsgesuche gegen Referat 1 Ziff. (6), Referat 4 Ziff (1) bis (4) und (6) (9) Ab dem : Die ersten 40 Ordnungswidrigkeitenverfahren, die ab dem eingingen und die vor dem noch nicht mündlich verhandelt wurden; für (1) bis (4) und (6) und (8): Frau Wiech, bei (8) Zweitvertretung Frau Wagner für (5): Herr Frank für (7): Frau Vogel
5 5 (3) Referat 3: Richterin Vogel (1) Alle zum im Referat 3 anhängigen Strafverfahren und alle sodann eingehenden Strafverfahren gegen Erwachsene wie folgt: i. Strafverfahren gegen Erwachsene (Ds- und Cs-Sachen), einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz; ii. Strafsachen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz vom aus dem gesamten Landgerichtsbezirk einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, iii. Strafsachen wegen Steuer- und Monopolvergehen gemäß 391, 410 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung aus dem gesamten Landgerichtsbezirk, ausgenommen sind die Sachen, die zum Jugendrichter gehören; (2) sämtliche Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz einschließlich Verfahren, die Steuerund Monopolordnungswidrigkeiten betreffen, Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz sowie die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen gegen Jugendliche und Heranwachsende gemäß 98, 97 OWiG, soweit diese nicht Frau Steffani-Göke zugewiesen sind; (3) Zustimmungen zu Einstellungen nach der StPO vor Eingang einer Anklage; (4) Privatklagesachen; (5) Strafsachen, Ordnungswidrigkeitssachen und Privatklagesachen, die dem Amtsgericht von einem übergeordneten Gericht übertragen oder die von einem solchen hierher verwiesen werden; (6) Rechtshilfesachen in Strafsachen, die Strafverfahren gegen Erwachsene betreffen; (7) Rechtshilfeverfahren in sämtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren; (8) sämtliche weitere Rechtshilfesachen, soweit diese nicht anderen Referaten zugeteilt sind; (9) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Strafrichters und des Bußgeldrichters und des Jugendrichters betreffen (10) Mitwirkung im erweiterten Schöffengericht. (11) Verfahren, die die Anordnung von Erzwingungshaft zum Gegenstand haben; (12) Bewährungsüberwachungen im Jugendrichter, die am bereits anhängig waren; für (1) sowie (4), soweit Strafsachen betroffen sind im Übrigen: Frau Wiech
6 6 (4) Referat 4: Richter am Amtsgericht (sv) H e n n i n g e r (1) Familiensachen sowie Rechtshilfesachen, soweit sie sich auf das Familiengericht beziehen; (2) Personenstandssachen; (3) Verfahren nach dem Transsexuellengesetz; (4) Verfahren in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie nicht anderen Referaten zugeteilt sind (insbesondere Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren nach dem BGB und Anordnungen nach dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg) sowie Rechtshilfeverfahren aus diesem Bereich (5) Ablehnungsgesuche gegen Referat 2 Ziff (5) bis (11) (6) sämtliche richterlichen Tätigkeiten in Einzelzwangsvollstreckungssachen; Herr Frank
7 7 (5) Referat 5 Richter am Landgericht Frank (1) Verfahren nach der Insolvenzordnung (2) Unterbringungsverfahren nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch Kranker sowie Rechtshilfeverfahren aus diesem; (3) Verfahren nach dem Landwirtschaftsgesetz; (4) Ablehnungsgesuche gegen Referat 1 Ziff. (7), Referat 4 Ziff (1) bis (4) und (6) (5) Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (insbesondere Abschiebehaftsachen), im Turnus 1 : 1 mit dem Referat 2, mit Turnusbeginn am in Referat 2; Vertretungsfälle, in denen der Vertreter die Endentscheidung trifft, werden bei nächstmöglicher Gelegenheit auf den Turnus angerechnet; für (1 und 2) Herr Henninger für (3 bis 5) Frau Steffani-Göke
8 8 (6) Referat 6: Direktorin des Amtsgerichts W a g n e r (1) Vorsitz im Schöffengericht und im erweiterten Schöffengericht einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz einschließlich der Entscheidungen über Bewährungen und Vollstreckungen; (2) Im Referat 6 zum anhängige Bewährungs- bzw. Vollstreckungsüberwachungen; (3) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Schöffengerichts betreffen; (4) Die allgemeinen Schöffenangelegenheiten, nämlich Wahl der Schöffen, Auslosung der Schöffen und Streichungen von Schöffen im Bereich des Jugendschöffengerichts und des Schöffengerichts; (5) Strafverfahren aus den Referaten 1 und 3, welche von Rechtsmittelgerichten an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen sind; (6) Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Referat 1 Ziff.(1) bis (3) und Ref. 3; (7) sämtliche Geschäfte des Jugendrichters (Ds- und Cs-Sachen) einschließlich der Bewährung und Vollstreckung und Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, soweit sie nicht Frau Vogel zugewiesen sind (= am im Referat 3 laufende Bewährungsüberwachungen) (8) sämtliche Rechtshilfeverfahren in Strafsachen gegen Heranwachsende und Jugendliche einschließlich von anderen Gerichten abgegebener VRJs-Sachen; (9) sämtliche Geschäfte, die nicht anderen Referaten zugewiesen sind für (1) bis (6) : Frau Wiech für (7) und (8): Frau Vogel
9 9 (7) Referat 8: Direktorin des Amtsgerichts W a g n e r (aus redaktionellen Gründen -forum Star- getrennt von Ref.6) (1) Vorsitz des gemeinsamen Jugendschöffengerichts einschließlich aller nach Urteilen des Jugendschöffengerichts notwendig werdenden richterlichen Entscheidungen einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz mit Ausnahme der dem Referat 1 zugewiesenen Geschäfte. (2) Alle offenen Bewährungs- oder Vollstreckungsüberwachungen, die sich auf Urteile beziehen, - die bis zum im Referat 1 ergingen oder - für die keine Bewährungsüberwachung ab dem dem Referat 1 zugewiesen ist. (3) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Jugendschöffengerichts betreffen; (4) Alle VRJs Zuständigkeiten, soweit im Geschäftsverteilungsplan keine andere Regelung besteht; (1) bis (3) : Frau Wiech (8) Frau Vogel
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