I. Mit Wirkung vom übernimmt Richter am Amtsgericht Stiewe zusätzlich die folgenden Geschäfte:

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1 3204 E-1212 A. Im Hinblick darauf, dass Richter am Amtsgericht Dr. Dechant und Richterin am Amtsgericht Hottenbacher zur Dienstleistung nicht zur Verfügung stehen, wird die Verteilung der richterlichen Geschäfte wie folgt geändert: I. Mit Wirkung vom übernimmt Richter am Amtsgericht Stiewe zusätzlich die folgenden Geschäfte: Anklagen vor dem Schöffengericht (einschließlich Anträge im beschleunigten Verfahren nach 417 ff. StPO) sowie Anträge auf Erlass von Strafbefehlen, soweit nach Einspruch das Schöffengericht zu entscheiden hat, und Einsprüche gegen diese Strafbefehle, die Aufgaben des Richters am Amtsgericht nach dem 4. Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes, soweit es sich nicht um Jugendschöffinnen und Jugendschöffen handelt, Beisitzer im erweiterten Schöffengericht (bis ). In diesen Sachen erfolgt die Vertretung erstrangig durch Direktor des Amtsgerichts Paulußen, zweitrangig durch Richter am Amtsgericht Thome. II. Mit Wirkung vom übernimmt Richter am Amtsgericht Achtermeier bis zum zusätzlich die folgenden Geschäfte:

2 2 Entscheidungen gemäß 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO, soweit es sich um Verfahren gegen Erwachsene handelt; ausgenommen sind Sachen nach 462 a Abs. 4 StPO, Strafrichter in Sachen, deren Eingangsnummer mit 0, 1, 2, 3 oder 4 endet, deren Geschäftsnummer mit 2, 3 oder 4 endet, 4. Privatklagesachen, 5. Rechtshilfe-Ersuchen in Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende. Richter am Amtsgericht Achtermeier wird im o.g. Zeitraum in allen ihm zugewiesenen Sachen erstrangig vertreten durch Richter am Amtsgericht Thome, zweitrangig durch Richter am Amtsgericht Stiewe. III. Mit Wirkung vom werden auf Richter am Amtsgericht Thome bis zum die folgenden Geschäfte zusätzlich übertragen: Strafrichter in Sachen, deren Eingangsnummer mit 5 oder 9 endet,

3 3 deren Geschäftsnummer mit 5, 6, 7, 8 oder 9 endet, Strafsachen, soweit sie nach Aufhebung von Urteilen der Richter am Amtsgericht Achtermeier und Zähres zurückverwiesen worden sind, und zwar als Jugendrichter bzw. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts, soweit Urteile des Jugendrichters oder des Jugendschöffengerichts aufgehoben wurden. Richter am Amtsgericht Thome wird im o.g. Zeitraum in allen ihm zugewiesenen Sachen mit Ausnahme der oben unter bezeichneten Sachen erstrangig vertreten durch Richter am Amtsgericht Achtermeier, zweitrangig durch Direktor des Amtsgerichts Paulußen, der bezüglich der oben unter genannten Sachen erstrangig vertritt. IV. Ab werden alle Bußgeldsachen bearbeitet durch Richterin am Amtsgericht Dr. Kuhn. Sie wird in allen Sachen erstrangig durch Direktor des Amtsgerichts Paulußen und zweitrangig durch Richter am Amtsgericht Heister vertreten. V. Richterin Milkovic übernimmt ab die Zwangsvollstreckungssachen. Insoweit erfolgt ihre Vertretung bis zum erstrangig durch Richterin Dr. Siebert, zweitrangig durch Richterin Lim. Mit Wirkung vom werden auf Richterin Milkovic übertragen: Strafrichter in Sachen, deren Eingangsnummer mit 0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 9 endet,

4 4 deren Geschäftsnummer mit 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 endet, Strafsachen, soweit sie nach Aufhebung von Urteilen des Richters am Amtsgericht Achtermeier zurückverwiesen worden sind, und zwar als Jugendrichterin bzw. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts, soweit Urteile des Jugendrichters oder des Jugendschöffengerichts aufgehoben wurden, 4. Entscheidungen gemäß 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO, soweit es sich um Verfahren gegen Erwachsene handelt; ausgenommen sind Sachen nach 462 a Abs. 4 StPO, 5. Privatklagesachen, 6. Rechtshilfe-Ersuchen in Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende, 7. Beisitzerin im Erweiterten Schöffengericht. Die Vertretung erfolgt erstrangig durch Richter am Amtsgericht Thome, zweitrangig durch Richter am Amtsgericht Achtermeier. Richterin Milkovic vertritt zweitrangig Richter am Amtsgericht Thome. VI. Ab dem werden die Richtergeschäfte in Abteilung 9 wahrgenommen durch Richterin Lim in denjenigen Sachen, deren Geschäftsnummer mit 1, 2, 3, 4 oder 5 endet, und durch Richterin Dr. Siebert in den Sachen, deren Geschäftsnum-

5 5 mer mit 6, 7, 8, 9 oder 0 endet. In allen diesen Richterinnen zugewiesenen Sachen erfolgt die Vertretung wie folgt: Richterin Dr. Siebert wird erstranging durch Richterin am Amtsgericht Dr. Kuhn, zweitrangig durch Richterin Lim vertreten. Richterin Lim wird erstrangig durch Richterin Dr. Siebert, zweitrangig durch Direktor des Amtsgerichts Paulußen vertreten. B. Im Wege des Belastungsausgleichs werden mit Wirkung ab die Familiensachen im Buchstabenbereich O auf Richter am Amtsgericht Essers übertragen. Ausgenommen von der Übertragung sind diejenigen Sachen, in denen bis heute ein noch ausstehender Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt ist; insoweit verbleibt es bei der Zuständigkeit von Richter am Amtsgericht Heister. Auch in diesen Sachen erfolgt die Vertretung erstrangig durch Richter am Amtsgericht Stiewe und zweitrangig durch Direktor des Amtsgerichts Paulußen. Duisburg-Hamborn, Das Präsidium des Amtsgerichts Paulußen Achtermeier Heister Stiewe Richter am Amtsgericht Pohl ist an der Mitwirkung verhindert. Paulußen

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