und Sitzungsplan gültig ab

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "und Sitzungsplan gültig ab"

Transkript

1 1 Amtsgericht Oranienburg Anlage zum - Das Präsidium - Beschluss vom Az.: (P) 2015 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 und Sitzungsplan gültig ab

2 2 I. Allgemeiner Teil 1. Bestimmung der Zuständigkeit 1.1 Die Zuständigkeit wird durch den Nachnamen des Antragsgegners, Beklagten, Beschuldigten, Erblassers etc. bestimmt, soweit die Zuständigkeit nicht abweichend nach Eingangsreihenfolge geregelt ist. Ist kein Antragsgegner etc. vorhanden, ist der Nachname des Antragstellers oder Geschädigten maßgeblich. Sind mehrere Personen beteiligt gilt Folgendes: 1.2. Natürliche Personen In Strafsachen bestimmt der Name des ältesten Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten die Zuständigkeit. Bei Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des erstgenannten Geschädigten. Bei den anderen Sachen ist die Bezeichnung desjenigen maßgebend, dessen Anfangsbuchstabe im Alphabet an erster Stelle steht (ohne Rücksicht darauf, an welcher Stelle er genannt ist). Versicherungen bleiben für die Bestimmung der Zuständigkeit außer Betracht. Hat der Name mehrere Bestandteile, ist der erste großgeschriebene maßgebend Juristische Personen Bei Körperschaften kommt es, wenn der Name eine Ortsbezeichnung enthält, auf den Anfangsbuchstaben dieser Ortsbezeichnung an. Bei Handelsgesellschaften, sonstigen Gesellschaften, Genossenschaften, Gewerkschaftsvereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen juristischen Personen, soweit sie nicht unter die oben genannten Körperschaften fallen, kommt es auf den Anfangsbuchstaben der Firma oder der sonstigen Benennung an. Bestandteile der aus mehreren Wörtern bestehenden Firma oder sonstige Benennungen, welche die juristische Form (auch in Abkürzung) oder die Art der Gesellschaft, Genossenschaft usw. bezeichnen, wie z. B. die Wörter Firma, Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Anstalt, Verband, Verein, Institut sowie die Bezeichnung evangelische, katholische und Verwandtschaftsbezeichnungen bleiben außer Betracht. Die Regelung gilt entsprechend, wenn ein Einzelkaufmann unter seiner im Handelsregister eingetragenen Firma verklagt wird. Bei Firmen, die nicht unter die oben genannten Handelsgesellschaften, sonstige Gesellschaften usw. fallen, kommt es auf den Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Firmeninhabers an.

3 3 1.4 Weicht die gewählte Schreibweise von der üblichen oder amtlichen ab (z. B. C statt K oder Z) so gilt diese. Ä, Ö, Ü und ß werden wie AE, OE, UE und SS behandelt. 1.5 Für die Bestimmung der Zuständigkeit ist der Tag des Eingangs bei Gericht maßgeblich. Ist die Sache in eine falsche Abteilung gelangt, ist die Abgabe an die richtige Abteilung nicht mehr möglich, wenn in der Sache verhandelt, Strafbefehl erlassen oder eine ähnliche Maßnahme getroffen wurde. Bearbeitungen wegen besonderer Eile begründen keine Zuständigkeit. 1.6 Entstehen Zweifel über die geschäftsplanmäßige Zuständigkeit ist die Angelegenheit vom Richter mit schriftlicher Begründung dem Präsidium zur Entscheidung anzutragen. 2. Besondere Bestimmungen in Familiensachen Neueingänge in Familiensachen werden ab dem im Turnus auf die für Familiensachen eingerichteten Abteilungen (31 F/ 32 F/ 33 F/ 34 F/ 35 F/ 36 F /39 F) verteilt. Ausgenommen sind Adoptionssachen und Verfahren nach 50 VersAusglG. Nicht als Neueingang im Turnus erfasst werden neue Folgesachen in bereits anhängigen Scheidungsverfahren und sonstige statistische Neueintragungen. Ebenso bleiben abgetrennte, ruhende, bereits weggelegte Verfahren und Verfahren die zum Gericht zurückkehren im Ursprungsdezernat ohne Anrechnung auf den Turnus. 2.1 Aufteilung in Sachgebiete Bei der Aufteilung auf die Abteilungen sind folgende Turnusse eingerichtet: - Turnus A: Scheidungssachen - Turnus B: Übrige Familiensachen 2.2 Reihenfolge der Verteilung Die Verteilung innerhalb jedes Turnus richtet sich nach der Eingangsreihenfolge. Der Turnus lautet: Abt 31, Abt 32, Abt 33, Abt 34, Abt 35, Abt 36, Abt 36, Abt 39, Abt 39, Abt 32, Abt 33, Abt 34, Abt 35, Abt 36, Abt 36, Abt 39 Der Jahreswechsel berührt den Turnusstand nicht.

4 4 Die durch die irrtümliche Eintragung eines Verfahrens im falschen Turnus entstehende Verschiebung für nachfolgend eingetragene Verfahren wird nicht korrigiert. 2.3 Ausnahmen vom Turnus Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, sind gemäß 23 b Absatz 2 GVG derselben Abteilung zuzuweisen. Die Zuständigkeit der weiteren Sache folgt der Zuständigkeit der zuerst anhängig gewordenen Familiensache, sofern diese richterlich noch nicht abschließend behandelt ist. Dies gilt auch für Eingänge vor dem Eine Sache gilt als abschließend behandelt, wenn über den Verfahrensgegenstand abschließend richterlich (regelmäßig durch Beschluss) befunden wurde. Eine Scheidungssache ist abschließend behandelt, wenn auch alle Folgesachen behandelt wurden. Ist danach abweichend vom Turnus ein Verfahren an eine andere Abteilung abzugeben, wird die aufnehmende Abteilung im laufenden Turnus einmal nicht berücksichtigt. An diese Stelle im Turnus tritt die abgebende Abteilung. 3. Besondere Bestimmungen in Strafsachen 3.1. Die vom Revisionsgericht an eine andere Abteilung verwiesenen Sachen ( 354 Abs. 3 StPO) gehen in die Abteilung des Erstvertreters Eröffnet ein Amtsrichter das Hauptverfahren nach 209 Abs. 1 StPO oder 209 a Ziffer 2 StPO oder gibt er die Sache zur Anklage vor einem Gericht niedrigerer Ordnung an die Staatsanwaltschaft zurück, so bleibt der Richter der Abteilung, in der eröffnet oder zurückgegeben wurde, für das weitere Verfahren zuständig Die Zuständigkeit der Abteilung erstreckt sich auf alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verfahren (Strafbefehlsverfahren, Privatklagesachen, Gs- Sachen Vollstreckungsaufgaben, Bewährungsaufsicht) Der zuerst in einer Gs-Sache tätige zuständige Richter bleibt für sämtliche folgenden richterlichen Ermittlungshandlungen in dieser Sache zuständig. 3.5 Besondere Bestimmungen in Ordnungswidrigkeitssachen Neueingänge in Ordnungswidrigkeitssachen Erwachsener werden ab dem der Eingangsreihenfolge nach auf die Abteilungen 13 d, 13 e, 13 f verteilt. Bei der Aufteilung auf die Abteilungen sind folgende Turnusse eingerichtet: - Turnus A Verkehrsordnungswidrigkeiten - Turnus B Erzwingungshaftsachen - Turnus C Sonstige

5 5 4. Besondere Regelungen für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Neueingänge in Zivilsachen (Abt. C) werden seit dem der Eingangsreihenfolge nach auf die für Zivilsachen eingerichteten Abteilungen 20 C, 21 C, 22 C, 23 C verteilt. Der Jahreswechsel berührt den Turnusstand nicht. 4.1 Aufteilung in Sachgebiete Bei der Aufteilung auf die Abteilungen sind folgende Turnusse eingerichtet: - Turnus A: Wohnungseigentumssachen - Turnus B: Nachbarschafts-, Bau-Architektensachen, Arzthaftungssachen - Turnus C: Verkehrsunfallsachen, Reisevertragssachen - Turnus D: Mietsachen - Turnus E: Sonstige Zivilsachen - Turnus F: H-Sachen - Turnus G: AR-Sachen - Turnus H: Arrestanträge, Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 5. Änderung der Geschäftsverteilung Wird die Geschäftsverteilung geändert, bleiben die bis zum Stichtag eingegangenen Sachen in der alten Abteilung, sofern keine abweichende Regelung aus dem Geschäftsverteilungsplan ersichtlich ist. In Strafsachen gehen auch die Altverfahren in die neue Abteilung über, sofern diese bei Beschlussfassung noch nicht terminiert sind. In Betreuungssachen (Abt 41-46) gehen auch die Bestände auf den nach der im besonderen Teil geregelten Geschäftsverteilung zuständigen Dezernenten über. Bereits anberaumte Verkündungstermine bleiben von der Änderung der Zuständigkeit generell unberührt. 6. Vertretungen 6.1. Bei Verhinderung des ordentlichen Abteilungsrichters ist der im Geschäftsverteilungsplan benannte Richter zuständig. Ist auch der Erst- und Zweitvertreter verhindert, erfolgt die Vertretung durch die übrigen Richter des jeweiligen Sachgebiets, notfalls des Amtsgerichts. Maßgebend ist der alphabetisch nachfolgende Nachnamen, ausgehend vom ordentlichen Abteilungsrichter Über Richterablehnungen entscheidet der Zweitvertreter. Soweit kein Zweitvertreter bestimmt ist, gilt 6.1 Satz Richterlicher Eildienst/Bereitschaftsdienst Der richterliche Bereitschaftsdienst findet zentral für den Landgerichtsbezirk am Amtsgericht Neuruppin (Konzentrationsgericht) statt. Die Einteilung der

6 6 zuständigen Richter erfolgt mit gesondertem Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Neuruppin. Der richterliche Bereitschaftsdienst findet außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts von 7:00 bis 21:00 Uhr für unaufschiebbare richterliche Maßnahmen und Entscheidungen im Strafverfahren, nach dem Polizeigesetz und BbgPsychKG statt. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr An Sonnabenden, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und dienstfreien Werktagen findet in Zivilsachen und in Verfahren die sich nach dem FamFG richten ein Bereitschaftsdienst statt, soweit der Antrag jeweils bis 12:00 Uhr beim Bereitschaftsgericht eingegangen ist. Soweit der Bereitschaftsdienst wegen Verhinderung des Eingeteilten von dessen Vertreter wahrgenommen wird, wird der Vertretene zuständiger Bereitschaftsdienstrichter für den nächsten Bereitschaftsdienst seines Vertreters. 8. Güterichter Das Amtsgericht Oranienburg sieht im Hinblick auf die beim Landgericht Neuruppin zentral für den Landgerichtsbezirk eingerichtete Güterichterstelle von der eigenständigen Benennung eines Güterichters ab. Anhängige Verfahren vor dem Amtsgericht Oranienburg, für die ein Güteverfahren nach 278 Abs. 5 ZPO oder 36 Abs. 5 FamFG eingeleitet werden soll, werden an den Güterichter des Landgericht Neuruppin verwiesen. II. Besonderer Teil Abteilungen 1-10 (Sonstiges) Abteilung 1: nicht belegt Abteilung 2: Todeserklärungs- und Stiftungssachen Abteilung 3: Beratungshilfesachen Richter/in: RinAG Werth Vertreter/in: RinAG Czyszke Richter/in: RiAG Dr. Jahnke Vertreter/in: Rin Kluehs

7 7 Abteilung 4: Aufgebots-, Erbbaurechts-, Grundbuch- und Wohneigentumssachen 4.1. Erbbaurechts- und Grundbuchsachen einschließlich der richterlichen Aufgaben gemäß 30 Bbg AGBGB vom Richter/in: RiAG Dr. Jahnke Vertreter/in: Rin Kluehs 4.2. Wohnungseigentumssachen Eingänge bis Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Abteilung 5: 4.3. Aufgebotssachen Mahnsachen Richter/in: RiAG Dr. Jahnke Vertreter/in: Rin Kluehs Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: Abteilung 6: Die dem Richter am Amtsgericht gem. 38 ff. GVG obliegenden Aufgaben bezüglich der Schöffen Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: RiAG Passerini Abteilung 6: Die dem Jugendrichter gem. 35 JGG i.v.m. 38 GVG obliegenden Aufgaben bezüglich der Jugendschöffen Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Abteilung 7/8: Vollstreckungssachen gem. 14 Nr. 5 Satz 2 AktO Bbg Abteilung 9/91:Forderungspfändungen und Anträge nach 14 Nr. 5 Satz 1 AktO Bbg gerade Endziffern Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau ungerade Endziffern Richter/in: RiAG Damerau Vertreter/in: RinAG Fiedler Abteilung 10: Richterliche Geschäfte, die im Geschäftsverteilungsplan nicht gesondert erfasst sind Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in:

8 8 Abteilungen 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19 (Strafsachen) Die Einzelrichter sind auch zuständig für Ermittlungs- und Freiheitsentziehungssachen (insbesondere Abschiebehaft etc.) einschließlich der richterlichen Zuständigkeit nach dem Polizeirecht mit Ausnahme der Unterbringungssachen nach 151, 312 FamFG. Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Abteilung 11: Strafsachen vor dem Jugendrichter Buchstaben A - K Richter/in: Rin AG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Buchstaben L - Z Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Abteilung 16: Strafsachen vor dem Jugendschöffengericht Buchstaben L - Z Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Abteilung 17 Strafsachen vor dem Jugendschöffengericht Buchstaben A - K Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Verfahren gegen Erwachsene Abteilung 12: Strafsachen vor dem Schöffengericht Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: Rin AG Speidel-Mierke Erweitertes Schöffengericht 2. Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Speidel-Mierke Abteilung 12a: Strafsachen vor dem Schöffengericht nach Zurückverweisung ( 354 Abs. 2 S. 1 StPO) - Eingänge bis Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: Rin AG Speidel-Mierke

9 9 Abteilung 12a: Strafsachen vor dem Schöffengericht nach Zurückverweisung ( 354 Abs. 2 S. 1 StPO) - Eingänge ab Richter/in: Rin AG Speidel-Mierke Vertreter/in: RiAG Passerini Abteilung 14: Strafsachen Buchstaben A, C, D, E, F, H, N, S, T, U, V, W Richter/in: RiAG Steiner Vertreter/in: RinAG Speidel-Mierke Abteilung 15: Strafsachen Buchstaben G, M Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Abteilung 18: Strafsachen Buchstaben B, K, O, P, Q, X, Y, Z Richter/in: RinAG Speidel-Mierke Vertreter/in: RiAG Steiner Abteilung 19: Strafsachen Buchstaben I, J, L, R Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Abteilungen 13: Ordnungswidrigkeiten Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Abteilung 13 c: Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt

10 10 Verfahren gegen Erwachsene Eingänge bis Abteilung 13a: Buchstaben A Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RinAG Passerini Abteilung 13b: Buchstaben E, J, O, Q, S, X, Y Richter/in: RinAG von Keyserlingk Vertreter/in: Endziffern 0/1/2 RiAG Passerini Endziffern 3/4/5 RinAG Arbandt Endziffern 6/7/8/9 RinAG Speidel-Mierke Abteilung 13d: Buchstaben C, I, K, M, U, V, W Richter/in: RinAG Speidel-Mierke Vertreter/in: RiAG Steiner Abteilung 13e: Buchstaben D, F, H, P, R Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Abteilung 13f: Buchstaben B, G, L, N, T, Z Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt Neueingänge ab dem werden gemäß Turnusregelung fortlaufend auf die Abteilungen 13 d/13 e/13 f aufgeteilt. Abteilung 13d: Abteilung 13e: Abteilung 13f: Richter/in: RinAG Speidel-Mierke Vertreter/in: RiAG Steiner Richter/in: RinAG Arbandt Vertreter/in: RiAG Passerini Richter/in: RiAG Passerini Vertreter/in: RinAG Arbandt

11 11 Abteilungen 20 30: Zivilsachen Neueingänge ab dem werden gemäß Turnusregelung fortlaufend auf die Abteilungen 20/21/22/23 aufgeteilt. Abteilung 20: Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Zweitvertreter: RiAG Damerau Abteilung 21: Richter/in: RiAG Damerau Vertreter/in: RinAG Fiedler Zweitvertreter: RinAG Heide Abteilung 22: Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter: RinAG Fiedler Abteilung 23: Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau Zweitvertreter: RinAG Fritz Eingänge bis Abteilung 20: Wohnungseigentumssachen gerade Endziffern Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter:RinAG Fiedler ungerade Endziffern Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Zweitvertreter: RiAG Damerau Abteilung 21: Abteilung 22: Buchstabe P Buchstabe G Richter/in: RiAG Damerau Vertreter/in: RinAG Fiedler Zweitvertreter:RinAG Heide Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter:RinAG Fiedler Abteilung 23: Buchstaben B, T, V, W Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau Zweitvertreter:RinAG Fritz

12 12 Abteilung 24: Buchstaben C, D, E, I, J, R, Sch Abteilung 25: Buchstabe A Richter/in: RiAG Damerau Vertreter/in: RinAG Fiedler Zweitvertreter:RinAG Heide Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau Zweitvertreter:RinAG Fritz Abteilung 26: Buchstaben H, K Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter:RinAG Fiedler Abteilung 27: Abteilung 28: Buchstabe N Buchstabe F Richter/in: RinAG Fiedler Vertreter/in: RiAG Damerau Zweitvertreter:RinAG Fritz Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Zweitvertreter:RiAG Damerau Abteilung 29: Buchstaben L, M, O, Q, S (ohne Sch), U, X, Y und Z Richter/in: RinAG Heide Vertreter/in: RinAG Fritz Zweitvertreter:RiAG Damerau Abteilungen 31-40: Familiensachen/Familienstreitsachen Abteilung 37: Adoptionen Richter/in: RinAG Fritz Vertreter/in: RinAG Heide Zweitvertreter/in: Rin Klühs

13 13 Abteilungen 38: Versorgungsausgleichsverfahren nach 50 VersAusglG Buchstaben A, B Richter/in RinAG Weiß Vertreter/in: RiAG Dr. Jahnke Zweitvertreter/in: Rin Klühs Buchstaben C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z Richter/in: RinAG Weiß Vertreter/in: Rin Klühs Zweitvertreter RiAG Dr. Jahnke Neueingänge in den übrigen Familiensachen/Familienstreitsachen werden ab dem gemäß der Reihenfolge in der Turnusregelung auf die Abteilungen 31/32/33/34/35/36/39 aufgeteilt. Abteilung 31: Abteilung 32: Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: Rin Klühs Zweitvertreter: RiAG Dr. Jahnke Richter/in: RinAG Czyszke Vertreter/in: RinAG Werth Zweitvertreter: RiAG Stavemann Abteilung 33: Richter/in: RiAG Stark Vertreter/in: RiAG Stavemann Zweitvertreter: RinAG Werth Abteilung 34: Richter/in: RinAG Werth Vertreter/in: RinAG Czyszke Zweitvertreter: RiAG Stark Abteilung 35: Richter/in: RiAG Stavemann Vertreter/in: RiAG Stark Zweitvertreter: RinAG Czyske

14 14 Abteilung 36: Richter/in: RiAG Dr. Jahnke Vertreter/in: Rin Klühs Zweitvertreter/in: DAG Adamus Abteilung 39: Richter/in: Rin Klühs Vertreter/in: RiAG Dr. Jahnke Zweitvertreter: DAG Adamus Bis zum eingegangene Verfahren verbleiben in den Abteilungen: Abteilung 31: Buchstabe G Richter/in: DAG Adamus Vertreter/in: Rin Klühs Zweitvertreter: RiAG Dr. Jahnke Abteilung 32: Buchstaben M, W Richter/in: RinAG Czyszke Vertreter/in: RinAG Werth Zweitvertreter: RiAG Stavemann Abteilung 33: Buchstaben I, K, Z Richter/in: RiAG Stark Vertreter/in: RiAG Stavemann Zweitvertreter: RinAG Werth Abteilung 34: Buchstabe Sch Richter/in: RinAG Werth Vertreter/in: RinAG Czyszke Zweitvertreter: RiAG Stark Abteilung 35: Buchstaben L, N, O, R Richter/in: RiAG Stavemann Vertreter/in: RiAG Stark Zweitvertreter: RinAG Czyske Abteilung 36: Buchstaben A, B, E, F, J, P, Q, T, U Richter/in: RiAG Dr. Jahnke Vertreter/in: Rin Klühs Zweitvertreter/in: DAG Adamus

15 15 Abteilung 39: Buchstaben C, D, H, S (ohne Sch),V, X, Y Richter/in: Rin Klühs Vertreter/in: RiAG Dr. Jahnke Zweitvertreter: DAG Adamus Abteilungen 41-50:Betreuungs- und Unterbringungssachen (Erwachsene) Abteilung 41 Betreuungssachen und Zuweisungssachen nach 340 FamFG (ab ) sowie weitere nicht im Geschäftsverteilungsplan genannte richterlichen Obliegenheiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffend Volljährige Abteilung 42 Vormundschaftssachen betreffend Minderjährige (Eingänge bis ) Abteilung 44: Unterbringungssachen; Verfahren nach 312 FamFG (Eingänge ab ) Abteilung 46: Standesamtssachen und Adoptionen (Eingänge bis ) Buchstaben H, I, K, L, Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RinAG Werth RinAG Czyszke RiAG Stark Buchstaben J, Q, R, S, V Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RinAG Czyszke RinAG Werth RiAG Stavemann Buchstaben A, B, D, E, F, U, W Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RiAG Stark RiAG Stavemann RinAG Werth Buchstaben C, G, M, N, O, P, T, X, Y, Z Richter/in: Vertreter/in: Zweitvertreter: RiAG Stavemann RiAG Stark RinAG Czyske

16 16 Abteilungen 51, 52 Nachlasssachen Abteilung 51: Buchstaben A - K Abteilung 52: Buchstaben L -M Richter/in: RinAG von Keyserlingk Vertreter/in: DAG Adamus Zweitvertreter: Rin Klühs Richter/in: RinAG von Keyserlingk Vertreter/in: DAG Adamus Zweitvertreter: Rin Klühs Abteilung 52: Buchstaben N - Z Richter/in: RinAG von Keyserlingk Vertreter/in: Rin Klühs Zweitvertreter: DAG Adamus Oranienburg, den Das Präsidium des Amtsgerichts Sitzungsplan ab 1. Januar 2015 Saal Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag I Arbandt Passerini - Steiner - II Speidel-Mierke - Arbandt Passerini - III Steiner v. Keyserlingk Speidel-Mierke v. Keyserlingk Steiner IV - Stark Stavemann Czyszke Stavemann V Fritz Damerau Fritz Damerau VI Czyszke Klühs Adamus Klühs - VII Heide Fiedler Heide Fiedler - VIII Dr. Jahnke Werth Dr. Jahnke Werth -

und Sitzungsplan gültig ab

und Sitzungsplan gültig ab 1 Amtsgericht Oranienburg - Das Präsidium - Az.: 320-14 (P) 2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2016 2 I. Allgemeiner Teil 1. Bestimmung der Zuständigkeit

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom 19.09.2012 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 01.10.2012 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2016 wird wegen der

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember 2016 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2017 wird wie folgt

Mehr

Geschäftsverteilungsplan 2015 II

Geschäftsverteilungsplan 2015 II Amtsgericht Demmin - Das Präsidium - Geschäftsverteilungsplan 2015 II Bei Abfassung des Geschäftsverteilungsplanes für das Jahr 2015 ist versehentlich der Bereich der Stadt Dargun für den Aufgabenbereich

Mehr

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s 3204 E 1-80 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin am Amtsgericht Pierenkemper, Richterin Evers, Richter Mönkediek und Richter am Amtsgericht Eckert sind überlastet infolge unerwarteten Anstiegs

Mehr

Geschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011

Geschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011 Geschäftsverteilung der am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2011 Über die Besetzung, die Vertretung und die Verteilung der Geschäfte im Jahre 2011 hat das Präsidium gemäß 21 e GVG folgendes beschlossen:

Mehr

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016 Amtsgericht Prenzlau Das Präsidium G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016 für den richterlichen Dienst. Wegen Endens des Dienstleistungsauftrags der Richterin Schulze und Abordnung des Richters

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017

B e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017 Das Präsidium des J e v e r, den 13. Januar 2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E B e s c h l u s s Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017

Mehr

Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem

Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem 01.01.2017 1 A. Allgemeine Zuständigkeiten I. 1. Dienstaufsicht und Verwaltung 2. Grundbuchsachen 3. Urkundsregistersachen

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen

Richterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2015 Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen gültig ab 01. Februar 2015 1 A. Allgemeiner Teil 1. Besondere Zuständigkeiten

Mehr

DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN

DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN (auszugsweiser) Beschluss über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Köthen im Geschäftsjahr 2016 (Stand: 01.01.2016) Das Präsidium des Amtsgerichts

Mehr

Amtsgericht Grevenbroich

Amtsgericht Grevenbroich 320 E SH 1-67 Amtsgericht Grevenbroich Richterin am Amtsgericht Meyburg befindet sich in Mutterschutz und wird sodann ihren Erziehungsurlaub antreten. Aus diesem Anlass sowie aus Anlass des Dienstantritts

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015

Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust Geschäfts-Nr.: 3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15 Beschluss vom 11. Dezember 2015 Die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust

Mehr

Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E -

Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 7.04.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst wegen der Abordnung des Richters Braun an ein anderes Gericht für die richterliche

Mehr

Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom

Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom 1 Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem 01.01.2015 Beschluss des Präsidiums vom 18.12.2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Amtsgericht Eberswalde - Das Präsidium - Beschluss Nr. 3/2016

Amtsgericht Eberswalde - Das Präsidium - Beschluss Nr. 3/2016 320 EII-3/10 (Geschäftsnummer) Amtsgericht Eberswalde - Das Präsidium - Beschluss Nr. 3/2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 Aus Anlass der Abordnung des RiAG Neumann und des Dienstantritts

Mehr

Amtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2018

Amtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2018 320 ae-5-7 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2018 Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2018 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen)

Mehr

Amtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2017

Amtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2017 320 ae-5-6 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2017 (Stand: 11.09.2017) Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2017 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Zivilsachen

Mehr

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil Richterin Varelmann ab dem 01.05.2011 ihren Dienstleistungsauftrag

Mehr

Amtsgericht Bad Urach. Beschluss des Präsidiums vom 26. November Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014.

Amtsgericht Bad Urach. Beschluss des Präsidiums vom 26. November Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014. Aktenzeichen: E 32-60 Amtsgericht Bad Urach Beschluss des Präsidiums vom 26. November 2014 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014 und Geschäftsverteilungsplan für Richter 2015 Mitwirkende:

Mehr

Am endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum

Am endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum Am 14.04.2017 endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum 15.04.2017 einen Dienstleistungsauftrag beim Amtsgericht

Mehr

Amtsgericht Grevenbroich

Amtsgericht Grevenbroich 320 E SH 1-65 Amtsgericht Grevenbroich Aus Anlass der Abordnung von Richterin Ley an das Amtsgericht Grevenbroich zum 03.02.2014 wird der richterliche Geschäftsverteilungsplan mit Wirkung ab dem 03.02.2014

Mehr

BESCHLUSS. Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt:

BESCHLUSS. Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt: 32 36. 1 AMTSGERICHT DELBRÜCK BESCHLUSS Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt: 1. Direktorin des Amtsgerichts Vinck übernimmt als Jugendrichterin

Mehr

Amtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2016

Amtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2016 320 ae-5-5 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2016 (Stand: 03.08.2016) Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2016 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Entscheidungen

Mehr

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2017 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim

Mehr

Amtsgericht Naumburg Naumburg, den Das Präsidium 320 E 1

Amtsgericht Naumburg Naumburg, den Das Präsidium 320 E 1 Amtsgericht Naumburg Naumburg, den 17.10.2014 Das Präsidium 320 E 1 Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Naumburg wird für das Jahr 2014 infolge des Beginns der Abordnung des Richters

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt

Mehr

Amtsgericht Rathenow - Präsidium -

Amtsgericht Rathenow - Präsidium - 3204 E-Sdb.1.13 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Januar 2016 - 2 - I. Das Präsidium hat folgende Geschäftsverteilung beschlossen:

Mehr

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015 Amtsgericht Northeim Northeim, 15.12.2014-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts

Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit

Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit Richterliche Geschäftsverteilung des es Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2016 Besetzung und Zuständigkeit A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort / Zweigstelle Das Neubrandenburg nimmt Aufgaben wahr an

Mehr

der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017

der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017 1 32/II a V e r t e i l u n g der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017 1. Direktor des Amtsgerichts D r. K o n r a d (Zivilreferat 3 C) a) Zivilsachen des Referats

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018 Amtsgericht Northeim Northeim, den 15.12.2017-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

^Cj. Baden-Württemberg. Amtsgericht Reutlingen. Präsidium. Geschäftsverteilungsplan. für Richter

^Cj. Baden-Württemberg. Amtsgericht Reutlingen. Präsidium. Geschäftsverteilungsplan. für Richter 'Fassung Stand: 01.04.2017 1^.1 ^Cj Baden-Württemberg Amtsgericht Reutlingen Präsidium Geschäftsverteilungsplan für Richter 2017 l. Die richterlichen Geschäfte werden wie folgt zugewiesen: 1. Familiensachen

Mehr

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos

Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die

Mehr

Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: )

Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: ) Amtsgericht Kehl Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: 01.01.2017) Kehl, 16.12.2016 - 2 - Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Kehl, bestehend aus: 1. Präsident des Landgerichts

Mehr

B e s c h l u s s. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte ab dem

B e s c h l u s s. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte ab dem 32 c E / 333 B e s c h l u s s über die Verteilung der richterlichen Geschäfte ab dem 01.01.2017 I. Soweit die Geschäfte nach Namen aufgeteilt sind, ist für die Zuständigkeit der Name des nach dem Alphabet

Mehr

Amtsgericht Waldbröl. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2017

Amtsgericht Waldbröl. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 Amtsgericht Waldbröl Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 2 32 E 1 - Präsidiumsbeschluss 01/2017 Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Waldbröl werden für die Zeit vom 1. Januar

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand ) Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 2017 (Stand 01.08.2017) I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Giers Buchstaben A E, (soweit nicht Richter am Amtsgericht Dr. Walch zuständig

Mehr

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Amtsgericht Waldshut-Tiengen Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Das Präsidium des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen beschließt gemäß 21 e GVG wegen der Zuweisung von Frau Direktorin des Amtsgerichts Goj mit Wirkung vom 29.09.2017

Mehr

Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 wird die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Leer wie folgt geregelt:

Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 wird die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Leer wie folgt geregelt: - 320 E c B e s c h l u s s Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 wird die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Leer wie folgt geregelt: A. Allgemeine Geschäftsverteilung I. Direktor des Amtsgerichts

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand ) Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 2016 (Stand 01.09.2016) I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Giers Buchstaben A E, I, J (soweit nicht Richter am Amtsgericht Dr. Walch zuständig

Mehr

BESCHLUSS. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem Teil A

BESCHLUSS. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem Teil A 320 E 4 BESCHLUSS Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem 01.01.2016 Teil A Verteilung der richterlichen Geschäfte einschließlich der regelmäßigen Vertretung

Mehr

Amtsgericht Rathenow - Präsidium -

Amtsgericht Rathenow - Präsidium - 3204 E-Sdb.1.5 (Bd. V) (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. August 2017 - 2 - I. Veranlasst durch den Ruhestandseintritt der Richterin

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den

Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 320 E I - 284 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 18.02.2016 I. Zum 01.03.2016 wird Richterin Günther an das Amtsgericht Detmold abgeordnet. Die Abordnung von Richterin Dr. Remde an das Amtsgericht

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines - AGOTW 321-1-S#003 - Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem 1.1.2017 I. Allgemeines A. 1. Es werden 7 Geschäftskreise gebildet. 2. Zivilsachen und Familiensachen werden den Geschäftskreisen

Mehr

BESCHLUSS. Richterin Hupperich erhält zum einen Dienstleistungsauftrag mit 1,0 Arbeitskraftanteilen beim Amtsgericht Kempen.

BESCHLUSS. Richterin Hupperich erhält zum einen Dienstleistungsauftrag mit 1,0 Arbeitskraftanteilen beim Amtsgericht Kempen. 320 E 4 BESCHLUSS Richterin Hupperich erhält zum 01.12.2016 einen Dienstleistungsauftrag mit 1,0 Arbeitskraftanteilen beim Amtsgericht Kempen. Aus diesem Grund wird die Geschäftsverteilung des Amtsgerichts

Mehr

I. Allgemeine Regelungen

I. Allgemeine Regelungen Neubrandenburg I. Allgemeine Regelungen 1. Gerichtsbezirk Der sbezirk Neubrandenburg umfasst auf einer Gesamtfläche von 2.860 km² folgende Gebiete des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte: Kreisstadt

Mehr

Amtsgericht Rathenow - Präsidium -

Amtsgericht Rathenow - Präsidium - 3204 E-Sdb.1.1 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Oktober 2014 - 2 - I. Der Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Rathenow

Mehr

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016

Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 320a E - 67 Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 A. Geschäftsverteilungs- und Vertretungsplan Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Meyer Vertreter: Richter

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts 32.17-722 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017 A. Aufgaben der Richterinnen und Richter Ab dem 01.01.2017 bearbeiten: I. Direktor des

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den

Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 320 E I - 288 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 15.12.2016 I. Die richterlichen Dienstgeschäfte mit Ausnahme der Justizverwaltungssachen werden ab 1. Januar 2017 wie folgt auf Abteilungen verteilt:

Mehr

Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt

Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt Richterliche Geschäftsverteilung 2017 P R Ä S I D I U M S B E S C H L U S S Die richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt werden für das Geschäftsjahr

Mehr

B e s c h l u s s XIII/2016

B e s c h l u s s XIII/2016 B e s c h l u s s XIII/2016 Das Präsidium des Amtsgerichts Bernau bei Berlin hat die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin für das Geschäftsjahr 2016 aus Anlass der Zuweisung

Mehr

aa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO

aa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO 3204 E 1 1125 Aufgrund des Dienstantritts von Richter Wunderlich am 1.9.2017 und Richterin Dr. Steinbeck am 4.9.2017 wird die richterliche Geschäftsverteilung wie folgt geändert: A. Strafsachen II. Einzelrichterstrafsachen

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Zivilsachen Neben der allgemeinen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern. Die nicht unter die nachfolgend

Mehr

Geschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit

Geschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit 1 AZ.: 32.04 E-1 Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Neustrelitz für die Zeit vom 01.05.2012 bis zum 31.12.2012 - Richterlicher Dienst - 2 I. Allgemeine Regeln für die Zuständigkeit 2 A. Allgemeines 1.

Mehr

Amtsgericht Schwerin. Geschäftsverteilung 2015

Amtsgericht Schwerin. Geschäftsverteilung 2015 Amtsgericht Schwerin Geschäftsverteilung 2015 beschlossen am 17.12.2014 1. Änderung durch Beschluss vom 12.06.2015 2. Änderung durch Beschluss vom 22.10.2015 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil

Mehr

32 a (AG. Ro.) - 1/60-3. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

32 a (AG. Ro.) - 1/60-3. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 32 a (AG. Ro.) - 1/60-3 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2016 ab 01.07.2016 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 27.06.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts

Mehr

Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst und Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Jülich

Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst und Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Jülich 3204 E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst und Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Jülich Die nachfolgende Geschäftsverteilung gilt ab 15. Mai 2017. A. I. Direktor des Amtsgerichts Hillmann

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den

Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 320 E I - 283 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 19.01.2016 I. Die Abordnung von Richterin Lübbemeier an das Amtsgericht Detmold endet am 31.01.2016. Aus diesem Grund wird der Geschäftsverteilungsplan

Mehr

Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014.

Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014. Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014. Anlaß: Versetzung der Ri inag Sporer an das Landgericht Augsburg und Eintritt

Mehr

32 b E AMTSGERICHT GLADBECK BESCHLUSS. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Gladbeck für das Geschäftsjahr

32 b E AMTSGERICHT GLADBECK BESCHLUSS. über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Gladbeck für das Geschäftsjahr 32 b E - 1-421 AMTSGERICHT GLADBECK BESCHLUSS über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Gladbeck für das Geschäftsjahr 2017 A. Allgemeine Grundsätze I. Soweit sich die Verteilung

Mehr

Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt

Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt Amtsgericht Mönchengladbach- Rheydt Richterliche Geschäftsverteilung 2017 3204 E 1-152 P R Ä S I D I U M S B E S C H L U S S Die Abordnung von Richter am Amtsgericht Mönkediek an das Amtsgericht Viersen

Mehr

32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 32 a (AG. Ro.) - 1/61-1 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2017 ab 01.01.2017 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 12.12.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Zivilsachen Neben der allgemeinen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern. Die nicht unter die nachfolgend

Mehr

3100 E Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Lüdenscheid - Richter ab dem

3100 E Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Lüdenscheid - Richter ab dem 3100 E 7 20 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Lüdenscheid - Richter ab dem 18.02017 Inhalt A. Dezernate... 2 Direktorin des Amtsgerichts Ditzler 2 Richter am Amtsgericht Arnold 3 Richter am Amtsgericht

Mehr

Beschluss vom 15. Dezember 2016: Amtsgericht Torgau. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

Beschluss vom 15. Dezember 2016: Amtsgericht Torgau. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Az. 320a E-1/16 Beschluss vom 15. Dezember 2016: Amtsgericht Torgau Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Stand 01.01.2017 2 A. Vorbemerkung Teilweise freigestellt für Tätigkeiten

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Bad Oeynhausen,

Das Präsidium des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, Das Präsidium des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, 104.2017 321 a E XV 39 Die Verteilung der richterlichen Geschäfte wird anlässlich der Abordnung von Richter Dr. Cornelius an das Amtsgericht Bad Oeynhausen

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 06.10.2014 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor des Amtsgerichts zuständig. Ist ein Direktor

Mehr

Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt: Das Präsidium des Amtsgerichts Düsseldorf hat am 08.03.2017 b e s c h l o s s e n: Der Geschäftsverteilungsplan wird unter Aufrechterhaltung im Übrigen wie folgt geändert bzw. ergänzt: I. Mit sofortiger

Mehr

Amtsgericht Bruchsal E 320

Amtsgericht Bruchsal E 320 Amtsgericht Bruchsal E 320 Geschäftsverteilung für das Jahr 2015 (Stand: 01.10.2015) Richterinnen und Richter - 2 - Inhaltsverzeichnis Richterinnen und Richter 1. Abteilungen für Strafsachen 3-9 Turnusregelung

Mehr

Beschluss Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes für das Geschäftsjahr 2016

Beschluss Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes für das Geschäftsjahr 2016 Amtsgericht Sangerhausen Az.: 320 E 4 (2015) A Beschluss Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes für das Geschäftsjahr 2016 I. Richter am Amtsgericht Zärtner A. 1. Verfahren vor dem Strafrichter

Mehr

B e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62)

B e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62) 32-1.19 B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) werden ab 01.08.2016 aufgrund des Hinzukommens der Richterin Dr. Raupach wie folgt verteilt: Teil A Verteilung

Mehr

Amtsgericht Dillingen an der Donau

Amtsgericht Dillingen an der Donau Amtsgericht Dillingen an der Donau St-Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen an der Donau Telefon: 09071/5002-128; Fax: 09071/5002-501 Geschäftszeichen: 32 a E - 2014 Dillingen, 22.09.2014 1. Änderung der Richtergeschäftsverteilung

Mehr

Beschluss 01/2018. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2018 wird geregelt wie folgt: Teil 1: Richterdezernate

Beschluss 01/2018. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2018 wird geregelt wie folgt: Teil 1: Richterdezernate Das Präsidium des Amtsgerichts Elmshorn -32 Ea - Beschluss 01/2018 Die richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2018 wird geregelt wie folgt: Teil 1: Richterdezernate I. Direktor des Amtsgerichts

Mehr

Amtsgericht Wolfsburg Wolfsburg, Das Präsidium - Dritte Änderung

Amtsgericht Wolfsburg Wolfsburg, Das Präsidium - Dritte Änderung Amtsgericht Wolfsburg Wolfsburg, 16.08.2013 - Das Präsidium - 32 E I Dritte Änderung des Geschäftsverteilungsplans im richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Wolfsburg für das Jahr 2013 mit Wirkung ab

Mehr

Beschluss. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Dinslaken für das Jahr 2016

Beschluss. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Dinslaken für das Jahr 2016 3204 E - 270 SB Beschluss Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Dinslaken für das Jahr 2016 A. Zuständigkeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Happe 1. Betreuungs- Freiheitsentziehungs-

Mehr

AMTSGERICHT LUDWIGSBURG

AMTSGERICHT LUDWIGSBURG Geschäftsverteilungsplan 2018 Seite 1 AMTSGERICHT LUDWIGSBURG Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2018 (Stand 1. Januar 2018) I. Leitung des Gerichts Direktor des Amtsgerichts Dr. Stauß

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 01.01.2015 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor des Amtsgerichts zuständig. Ist ein Direktor

Mehr

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016

32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 - 11 - Amtsgericht Wedding 32-3 (2016) 2016 Besonderer Teil Verteilung der Geschäfte I. Justizverwaltungssachen

Mehr

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines 320 a E Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr 2016 - A - Allgemeines 1. Soweit für die Zuständigkeit eines Richters ein Name maßgebend ist,

Mehr

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G

G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G Amtsgericht Wiesloch Wiesloch, 23.04.2014 - Präsidium - E 320 G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G Das Präsidium des Amtsgerichts Wiesloch hat die Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt 2017

Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt 2017 Az: 32-293 Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt 2017 Stand 1. Mai 2017 Anschrift, Fernsprech-, Telefax und E-Mail- Anschlüsse Dienstgebäude: Postanschrift: Badstraße 23,

Mehr

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines

Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines 320 a E Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr 2017 - A - Allgemeines 1. Soweit für die Zuständigkeit eines Richters ein Name maßgebend ist,

Mehr

Amtsgericht Besigheim

Amtsgericht Besigheim Amtsgericht Besigheim Geschäftsverteilungsplan für die Verteilung der richterlichen Geschäfte, Fassung ab 1. Januar 2014 A. Bezirk und Zuständigkeit Das Amtsgericht Besigheim ist über den eigenen Bezirk

Mehr

- 321 E 3 (2017 / 7) Beschluss. Wegen

- 321 E 3 (2017 / 7) Beschluss. Wegen - 321 E 3 (2017 / 7) Beschluss Wegen - der Beurlaubung der Richterin am Amtsgericht Schulze - Rückabordnung zum Amtsgericht bzw. Aufstockung der Arbeitskraft der Richterinnen am Amtsgericht Biallaß und

Mehr

Amtsgericht Hann. Münden Hann. Münden, den Das Präsidium - Schlossplatz Tel.: 05541/ Fax: 05541/

Amtsgericht Hann. Münden Hann. Münden, den Das Präsidium - Schlossplatz Tel.: 05541/ Fax: 05541/ Amtsgericht Hann. Münden Hann. Münden, den 01.03.2016 - Das Präsidium - Schlossplatz 9-320 - Tel.: 05541/9881-0 Fax: 05541/9881-13 Beschluss Geschäftsverteilung ab 01.03.2016 Anlässlich der Abordnung von

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg - Bergedorf für das Jahr 2018

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg - Bergedorf für das Jahr 2018 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg - Bergedorf für das Jahr 2018 Aufsicht führender Richter: Geschäftsleiterin: DirAG Bork RiAG Dr. Witt Frau JAR Lemke 1. Verwaltung Justizverwaltungssachen,

Mehr

Beschluss 01/2017. Teil 1: Richterdezernate

Beschluss 01/2017. Teil 1: Richterdezernate Das Präsidium des Amtsgerichts Elmshorn -32 Ea - Beschluss 01/2017 Die Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 wird geregelt wie folgt: Teil 1: Richterdezernate I. Direktor des Amtsgerichts Behnke 1. Familiensachen

Mehr

Geschäftsverteilung der Richter:

Geschäftsverteilung der Richter: Geschäftsverteilung der Richter: Abteilung I Richter: Direktor des Amtsgerichts Dr. Schlachter Vertreter: a. Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich

Mehr

B e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lemgo für das Jahr 2017

B e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lemgo für das Jahr 2017 Amtsgericht Lemgo 32 a -E B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lemgo für das Jahr 2017 I. Zuweisung und Dezernatsverteilung Dem Amtsgericht Lemgo werden ab dem

Mehr

Geschäftsverteilungsplan ab

Geschäftsverteilungsplan ab Das Präsidium des Amtsgerichts 28857 Syke, den 03.05.2016 - Az.: 32 E V - Geschäftsverteilungsplan ab 10.05.2016 Wegen des Ausscheidens von Herrn RiAG Hartleif und dessen dauerhafter Abwesenheit ab 10.05.2016

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch -

Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch - 32 E-2016- Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch - Stand: 13.12.2016 I Frau Bauermeister Nachlasssachen

Mehr

Vertreter: I. Blomenkamp, Direktor des Amtsgerichts Dr. May Richterin am AG

Vertreter: I. Blomenkamp, Direktor des Amtsgerichts Dr. May Richterin am AG Aus Anlass der Rückkehr der Richterin am Amtsgericht Dr. May mit voller Arbeitskraft wird der richterliche Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 mit Wirkung zum 01. Mai 2017 wie folgt gefasst: A.

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2017 A. Allgemeine Zuständigkeiten Vertreter: I. Blomenkamp, Direktor des Amtsgerichts Zu 1-8 Heyden 1 Zivilprozesssachen Abteilung 558 C soweit keine Zuständigkeit

Mehr