Bautechnische Mitteilungen 4.1 Keramische Auskleidung von Hallenund Freischwimmbecken; Empfehlungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung Allgemeines Unsere keramischen Spaltplatten und Spaltplatten-Formteile,1. Sorte, glasiert oder unglasiert, erfüllen alle Güteanforderungen der DIN EN 121 <1> und der DIN 18166 <2>, unsere Steinzeug- Fliesen die der DIN EN 176 <3>. Wir produzieren ein Format-, Formen- und Farbensortiment, das speziell auf die Erfordernisse der Schwimmbeckenauskleidung und des Bäderbaus abgestellt ist. Unsere Fliesen und Platten können sowohl im Dickbett als auch im Dünnbett angesetzt bzw. verlegt werden. Voraussetzungen für die dauerhafte keramische Auskleidung von Hallen- und Freischwimmbecken sind die technisch einwandfreie Planung und Ausführung der Beckenkonstruktionen und eine handwerksgerechte, fehlerfreie Be- und Verarbeitung unserer Produkte. Die allgemeinen technischen Regelungen für die Ausführung von Fliesen- und Plattenarbeiten gemäß VOB Teil C DIN 18 299 <4> und DIN 18 352 <5> sind einzuhalten. Objekt- und Ausführungsplanung Für die Objektplanung eines Hallen-, Frei- oder Kombibades sind verschiedene Regelwerke anzuwenden, besonders die Richtlinien für den Bäderbau <6>. Die Werkpläne der Ausführungsplanung sollen alle Details enthalten, die für die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke erforderlich sind, z. B. die Beckenkopfkonstruktion, Wasserführung und -einlaufe, Installationen, Gefälle, Dämmschichten, Bewegungsfugen, Treppen, Leitern u. a. m. wir beraten den planenden Architekten, damit Formate, Farben und Verlegeart der Fliesen, Platten und Formteile festgelegt und berücksichtigt werden.
Verlegepläne Die Standardformate unseres Lieferprogramms sollen Grundlage der Maßkoordination sein. Nach Auftragserteilung können von uns Verlegepläne hergestellt werden, die alle Details der keramischen Auskleidung enthalten, z. B. Spaltplatten-Formteile, rutschhemmende Bodenbeläge, Wasserball- und andere Markierungen, Spezialplatten für Wendeflächen etc. Dem Architekten bzw. unserem Auftraggeber legen wir diese Verlegepläne zur Prüfung und Genehmigung vor. Änderungen sollen schon in der Planung berücksichtigt werden, weil sie später während der Ausführung Mehrkosten und Zeitverlust verursachen. Die ausführende Fachfirma überprüft die Verlegepläne und den Materialbedarf und vergleicht die Pläne mit dem Rohbau an Ort und Stelle. Abweichungen teilt sie dem Architekten und uns unverzüglich schriftlich mit. Herstellung und Der Ortbeton des Schwimmbeckens wird nach DIN 1045 <7> Prüfung des hergestellt und muß wasserundurchlässig sein. Mit der Her- Beckenbetons stellung sind nur Unternehmen zu beauftragen, die dafür Befähigung und Erfahrung nachgewiesen haben. Das rohe Betonbecken ist nach einer Abbindezeit von 28 Tagen bauseits für 14 Tage zur Probe zu füllen, um die Dichtigkeit gegen hydrostatischen Druck zu prüfen. In diese Prüfung werden auch Einbauten und deren Anschlüsse, z. B. Unterwasserscheinwerfer, Unterwasserfenster sowie Bewegungsfugen (Trennfugen) einbezogen. Bei der Probefüllung muß der Wasserspiegel bis Oberkante Rohbecken geführt werden. Darüber wird ein Protokoll angefertigt; Beanstandungen sind von der Rohbaufirma zu beheben. Sollte eine nachträgliche Abdichtung des Beckens erforderlich sein, dann dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die weder die Haftfestigkeit der Mörtelbettung am Untergrund beeinträchtigen, noch Ausblühungen verursachen können.
Ansetz- bzw. Ver- Nach VOB Teil B DIN 1961 <8> hat der ausführende legeuntergrund Fliesenfachbetrieb den Untergrund auf Eignung zum Ansetzen bzw. Verlegen zu überprüfen und eventuelle Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer schriftlich mitzuteilen. Das gilt z. B. bei folgenden Mängeln des vorgefundenen Betonuntergrundes: - größere Unebenheiten, - Ausblühungen, - Spannungs- und Setzrisse, - zu glatte Flächen, - Oberflächen mit ungenügender Festigkeit, - gefrorene Oberflächen, - Verölte Flächen, z. B. durch Schalöl, - Gips oder Gipsputz, - sichtbare Bewehrungen, vorstehende Nägel oder Metallteile, - Holzrückstände, - fehlendes, ungenügendes oder von der Planung abweichendes Gefälle. Spritzbewurf Die Ansetz- und Verlegeflächen sind zunächst von Staub, Verschmutzungen, Mörtelresten und ähnlichen Rückständen zu reinigen. Auf die Wände ist ein vollflächiger Spritzbewurf aufzubringen, durch den kleine Löcher und Unebenheiten des Rohbetons beseitigt werden. Mischungsverhältnis für den Spritzbewurf in Raumteilen: 1 RT Zement Z 35 nach DIN 1164, vorzugsweise Traßzement TrZ 2 bis 3 RT scharfer, gewaschener Sand, gemischtkörnig 0 bis 4 mm. Der Mörtel soll maschinell gut durchgemischt und Entmischung vermieden werden. Ansetzen und Ver- Es ist zweckmäßig, zuerst die Wandbekleidungen, dann den legen im Dickbett Bodenbelag auszuführen. Um eine gleichmäßige Platten- und Fugeneinteilung der Wände zu bekommen, wird die Bekleidung zunächst angelegt, indem die Rinnen- oder Beckenrandsteine lose ausgelegt und Festpunkte für die Bekleidung gesucht werden. Die Fugenbreite beträgt 8 bis 10 mm.
Mit dem Ansetzen der Wandplatten beginnt man reihenweise unten, wobei nicht mehr als drei Reihen auf einmal angesetzt werden, damit der Mörtel erstarren kann und nicht abrutscht. Die Rinnensteine werden erst versetzt, nachdem die oberste Plattenreihe voll vermörtelt und der Mörtel etwas erstarrt ist. Die obenliegenden Rinnen- bzw. Beckenrandsteine müssen genau waagerecht versetzt werden, um einen gleichmäßigen Überlauf des Beckenwassers zu gewährleisten. Mischungsverhältnis für den Ansetz- und Verlegemörtel in Raumteilen: 1 RT Zement Z 35 nach DIN 1164, vorzugsweise Traßzement TrZ oder Hochofenzement HOZ 4 bis 5 RT scharfer, gewaschener Sand, gemischtkörnig 0 bis 4 mm. Der Mörtel muß maschinell gut durchgemischt und nicht mehr angemacht werden, als vor dem Erstarren verbraucht werden kann. Die Dicke des Mörtelbettes soll mindestens 10 mm, im Mittel 15 mm betragen, jedoch 25 mm nicht überschreiten. Alle Platten und Formteile müssen ein geschlossenes Mörtelbett erhalten, d. h. voll hintermörtelt werden. Größere Unebenheiten oder Maßabweichungen des Untergrundes dürfen nicht durch den Ansetz- bzw. Verlegemörtel ausgeglichen werden. In solchen Fällen muß die Bauleitung eingeschaltet werden, um die Ausführung zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Auf der Beckensohle sind die Fliesen oder Platten im vorgesehenen Gefälle zu verlegen. Durch das frisch vorgezogene Mörtelbett wird ein fester Verbund mit dem Betonuntergrund hergestellt. Das Farbspiel der Keramik kommt richtig zur Wirkung, wenn bei der Verarbeitung die Platten abwechselnd aus verschiedenen Verpackungseinheiten entnommen werden. Keramische Leitersprossensteine müssen vor dem Einbau mit Beton gefüllt werden, Bewehrung je Sprosse 2 Betonrippenstähle 8 oder 10 mm. Nach etwa 3 bis 4 Tagen werden die vorgefertigten Elemente in die seitlichen Bekleidungen eingelassen und dort verankert.
Ansetzen und Verlegen im Dünnbett Mörtelverfugung Die keramischen Fliesen oder Platten können auch im Dünnbett mit der kombinierten Floating Buttering Methode angesetzt bzw. verlegt werden, vorausgesetzt, daß die geringere Dicke des Belages bzw. der Bekleidung bereits bei der Planung und Ausführung des Rohbaus berücksichtigt worden ist. Für die Bettung wird hydraulisch erhärtender Dünnbettmörtel nach DIN 18156 Teil 2 <9> verwendet. Bei der Ausführung ist DIN 18157 Teil 1<10> zu beachten. Verfugt wird mit grauem Zementmörtel durch Einschlämmen. Spezielle Werktrockenmörtel haben sich bewährt. Der Fugenmörtel soll auf Plattendicke ohne Hohlräume eingebracht werden und zu den Fugenflanken und zum Fugengrund eine gute Haftung bekommen. Eventuell in die Fugen eingedrungener Bettungsmörtel muß vor dem Abbinden in gleichmäßiger Tiefe sauber ausgekratzt werden. Der Fugenmörtel darf nicht zu fett sein, damit keine Schwindrisse und Ausblühungen entstehen. Mischungsverhältnis für den Fugenmörtel in Raumteilen: 1 RT Zement Z 35 nach DIN 1164, vorzugsweise TrZ oder HOZ 3 bis 4 RT scharfer, gewaschener Sand, gemischtkörnig 0 bis 2 mm. Der Mörtel soll maschinell gut durchgemischt werden. Bewegungsfugen Bewegungsfugen sind von der Bauplanung festzulegen und in der Leistungsbeschreibung zu erfassen. Mit elastischen Dichtungsmassen geschlossene Fugen sind wartungsbedürftig und sollen daher auf den notwendigen Umfang beschränkt werden. Es sind nur spezielle Dichtungsmassen und Primer zu verwenden, die wasser- und chemikalienbeständig sind, besonders gegen Chlor. Für die Ausführung sollten nur auf diesem Gebiet erfahrene Abdichtungsfirmen beauftragt werden. Für die Planung und Ausführung von Bewegungsfugen ist das Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belagen aus Fliesen und Platten <11> zu beachten. Trennfugen der Konstruktion des Betonbeckens im Boden und in den Wänden, zwischen Boden und Wand oder zwischen Beckenkopf und Beckenumgang sind an der gleichen Stelle und in der von der Bauplanung angegebenen Breite zu übernehmen und elastisch abzudichten.
Bei Hallenschwimmbecken sind Bewegungsfugen in den aufgehenden Ecken, Wand und Bodenanschluß sowie Gefällescheitel oder -kehlen in Bodenbelägen bei unterschiedlichen Beckentiefen anzuordnen. Dort ist eine elastische Verfugung zu empfehlen. Das gleiche gilt für Anschlußfugen, z. B. bei Einbauteilen aus nichtkeramischen Werkstoffen, Metallrahmen etc. In Freischwimmbecken müssen durch häufige Temperaturwechsel und damit verbundenen Spannungen und Längenänderungen zusätzlich Bewegungsfugen angeordnet werden. Reinigungsmaßnahmen Für die Bauabschlußreinigung nach dem Verfugen werden die Beläge und Bekleidungen mit Wasser und Schwammscheibe gesäubert. Ist ein Zementschleier so nicht zu beseitigen, können geeignete handelsübliche Reinigungsmittel oder verdünnte Essigsäure verwendet werden. Vorher müssen die Fugen mit sauberem Wasser gründlich durchfeuchtet und nachher mittels Schlauchbrause abgespült werden. Dadurch wird vermieden, daß Säure in die Fugen eindringt oder dort verbleibt und Zerstörungen hervorruft. Vor der Anwendung übermäßig scharfer Reinigungsmittel muß gewarnt werden, da sie Beschädigungen hervorrufen können. Um Reklamationen vorzubeugen, sollte der ausführende Fliesenfachbetrieb den Bauherrn, Betreiber oder Schwimmeister bei der Abnahme auf folgendes hinweisen: Es dürfen für die Unterhaltsreinigung und Grundreinigung nur Reinigungsmittel verwendet werden, die in der Liste RK <12> aufgeführt sind. Flußsäure und flußsäurehaltige Reinigungsmittel sind grundsätzlich untersagt. Vor der ersten Anwendung eines neuen Reinigungsmittels ist immer an geeigneter Stelle an einer kleinen Fläche eine Probereinigung durchzuführen. Dabei ist nicht nur der Reinigungserfolg, sondern auch ein eventueller Angriff auf Mörtel, Keramik, Metalle usw. genau zu prüfen. Soll ein Freibecken vor Beginn der Badesaison zwecks jährlicher Grundreinigung entleert werden, so muß vorher der Grundwasserstand überprüft werden. Zunächst darf das Bekken nur bis zum augenblicklichen Grundwasserstand geleert werden. Anläßlich der Grundreinigung werden geringfügige Mängel ausgebessert.
Überwinterung von Keramische Spaltplatten und Formsteine sind zwar nach DIN Freischwimm- 18166 bzw. EN 121 frost- und witterungsbeständig, trotzdem becken mit empfehlen wir nicht, im Winter das Becken wegen möglicher keramischer Aus- Schäden durch Eislinsen, Erd- und Grundwasserdruck zu kleidung entleeren. Vor Frostbeginn wird der Wasserspiegel im Becken um etwa 30 cm abgesenkt und die Abläufe entleert. Bei Eisbildung sind die Beckenwände vor Eisdruck zu schützen. An einer Kopf- und Längsseite des Beckens ist eine eisfreie Rinne offenzuhalten. Dies kann z. B. durch Eisdruckpolster, elektrische Heizleitungen längs der Beckenwand oder andere Maßnahmen erreicht werden. Beckenköpfe mit Überlaufrinnen sollten zusätzlich gegen Frosteinwirkung, Eisbildung und Frost-Tau-Wechsel durch Abdecken geschützt werden. Dafür eignen sich u. a. feuchtigkeitsgeschützte Wärmedämmstoffe. Tausalz darf nicht verwendet werden. Becken mit geringer Wassertiefe, z. B. Planschbecken, Durchschreitebecken, müssen entleert und ebenfalls gegen Witterungseinflüsse durch Abdecken, z. B. feuchtigkeitsgeschützte Wärmedämmstoffe, geschützt werden. Literaturhinweise <1> DIN EN 121; Stranggepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme (E 3 %); Gruppe Al <2> DIN 18166 (alt); Keramische Spaltplatten und Spaltplatten-Formteile <3> DIN EN 176; Trockengepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme (E 3%); Gruppe Bl <4> DIN 18 299; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
<5> DIN 18 352; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Fliesen- und Plattenarbeiten <6> Koordinierungskreis Bäder: Richtlinien für den Bäderbau (KOK-Richtlinien) <7> DIN 1045; Beton und Stahlbeton, Bemessung und Ausführung <8> DIN 1961; Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen <9> DIN 18156 Teil 2; Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <10> DIN 18157 Teil 1; Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <11> Fachverband des Deutschen Fliesengewerbes im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. (ZDB), Bonn, in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden Merk-blatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten. Köln: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller <12> Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.v., Alfredistraße 32, 45127 Essen: Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern, Liste RK Diese Mitteilung will Sie beraten. Die darin enthaltenen Angaben entsprechen unserem besten Wissen. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht hergeleitet werden.