InformationsZentrum für die Wirtschaft Wichtiges rund ums Thema Bilanz-Offenlegung im elektronischen Handelsregister Ihre -Bilanz müssen Sie jedes Jahr innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen ( 325 HGB). Verkürzungsmöglichkeiten Bei der Internet-Bilanz dürfen Sie viele Einzelpositionen zusammenfassen und verdichten, wenn Sie eine sehr kleine ( Kleinst- ), eine kleine oder mittelgroße haben. Wenn Sie den Bilanz-Striptease also schon nicht vermeiden können, können Sie so doch zumindest außen Stehenden den Einblick erschweren ( 326, 327 HGB). Ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung müssen Sie bei einer Kleinst- und einer kleinen gar nicht offenlegen. Bedenken Sie aber: Den Jahresüberschuss kann man auch aus der Bilanz ablesen, weil er im Eigenkapital erscheint. In welche Größenklasse gehört Ihre? Maßgeblich sind die Größenmerkmale, die in 267 des Handelsgesetzbuches beschrieben sind. Wenn Sie an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei dieser Merkmale überschreiten, rutschen Sie jeweils in die nächst höhere Klasse. Die Grenze für die Größenklassen wurde angehoben, und zwar auch rückwirkend Das sogenannte Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde vom Bundestag am 18.06.2015 und vom Bundesrat am 10.07.2015 endgültig beschlossen. Die Grenze bei der Bilanzsumme wurde für die kleinen Kapitalgesellschaften von 4,8 auf sechs Millionen und die Grenze beim Umsatz von 9,68 auf zwölf Millionen angehoben. Rückwirkung nach 2014 auf Wunsch möglich: Sie haben ein Wahlrecht, die neuen Größenklassen bereits rückwirkend ab 2014 anzuwenden. Das dann allerdings nur zusammen mit der neuen, erweiterten Umsatzdefinition ( 277 Abs. 1 HGB-E). Zu den Umsatzerlösen gehören danach auch Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten, sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Es sind also nach der neuen Definition mehr Erträge als Umsatz auszuweisen als bisher. Die maßgebliche Mitarbeitergrenze (50) bleibt unverändert. Diese Werte gelten für Jahresabschlüsse ab 2014 im Einzelnen: Kleinst- Kleine mittelgroße Bilanzsumme max. 350.000 max. 6 Mio. max. 20 Mio. Umsatz max. 700.000 max. 12 Mio. max. 40 Mio. Arbeitnehmer <=10 <=50 <=250 große darüber
Und diese Unterlagen müssen Sie je nach Größenklasse - offenlegen: Kleinst- Kleine mittelgroße große Bilanz extrem verkürzt stark etwas verkürzt voll verkürzt Gewinn- und Verlustrechnung nein nein verkürzt voll Anhang einschließlich nein verkürzt verkürzt voll Beteiligungsliste* Bestätigungs- bzw. nein nein ja Ja Versagungsvermerk Bericht des Aufsichtsrats* nein nein ja ja Jahresergebnis, Verwendungsvorschlag und beschluss** nein nein nein nein * soweit Firmenbeteiligungen bzw. ein Aufsichtsrat vorhanden sind ** Hier sind Angaben nur erforderlich, sofern nicht natürliche Personen, sondern andere Gesellschaften an Ihrer beteiligt sind ( 325 Abs. 1 Sätze 3 und 4 HGB) Was bedeutet "verkürzt"? Bilanz: Welche Bilanzpositionen je nach Größenklasse offengelegt werden müssen, können Sie der Übersicht weiter unten entnehmen. Wie sich die Bilanzkomprimierung an einem Beispielsfall auswirkt, lesen Sie ebenfalls weiter unten. Gewinn- und Verlustrechnung: Kleinst- und kleine s können diese ganz weglassen. Ist Ihre eine mittelgroße, können Sie zumindest Umsatzerlöse und Materialeinsatz geheim halten. Die Gewinn- und Verlustrechnung startet mit dem Rohergebnis. 2
Übersicht: Diese Bilanzpositionen müssen Sie in Ihre Offenlegungsbilanz aufnehmen a) Aktivseite groß mittel klein Kleinst- A. Anlagevermögen x x x x I. Immaterielle Vermögensgegenstände x x x 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und x Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geschäfts- oder Firmenwert x x 3. geleistete Anzahlungen x II. Sachanlagen x x x 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten x x einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen x x 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung x x 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau x x III. Finanzanlagen x x x 1. Anteile an verbundenen Unternehmen x x 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen x x 3. Beteiligungen x x 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein x x Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des Anlagevermögens x 6. sonstige Ausleihungen. x B. Umlaufvermögen x x x x I. Vorräte x x x 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe x 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen x 3. fertige Erzeugnisse und Waren x 4. geleistete Anzahlungen x II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände x x x 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen x x 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein x x Beteiligungsverhältnis besteht 4. sonstige Vermögensgegenstände x III. Wertpapiere x x x 1. Anteile an verbundenen Unternehmen x x 2. eigene Anteile x x 3. sonstige Wertpapiere x IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, x x x Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten x x x 3
b) Passivseite groß mittel klein Klkeinst- A. Eigenkapital x x x x I. Gezeichnetes Kapital x x x II. Kapitalrücklage x x x III. Gewinnrücklagen x x x 1. gesetzliche Rücklage x 2. Rücklage für eigene Anteile x 3. satzungsmäßige Rücklagen x 4. andere Gewinnrücklagen x IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag x x x V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. x x x B. Rückstellungen x x x x 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen x 2. Steuerrückstellungen x 3. sonstige Rückstellungen. x C. Verbindlichkeiten x x x x 1. Anleihen davon konvertibel x x 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten x x 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen x 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen x 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der x Ausstellung eigener Wechsel 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen x x 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein x x Beteiligungsverhältnis besteht 8.sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen x der sozialen Sicherheit D. Rechnungsabgrenzungsposten x x x x 4
Musterbilanz ausführlich: So kann eine ausführliche Bilanz aussehen, wie sie der Steuerberater für Sie erstellt. AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche 7.472,00 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.061,00 III. Finanzanlagen 1. Genossenschaftsanteile 51,13 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und 199.468,64 Betriebsstoffe 2. fertige Erzeugnisse und Waren 317.783,00 517.251,64 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Vermögensgegenstände 606.753,97 640.664,72 1.247.418,69 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 629.570,67 2.457.825,13 5
PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 127.822,97 II. Gewinnvortrag 45.537,00 III. Jahresüberschuss 259.649,98 B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Rückstellungen für Pensionen 451.690,07 und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen 245.835,16 3. sonstige Rückstellungen 97.944,54 795.469,77 1. Verbindlichkeiten gegenüber - Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus 539.391,02 Lieferungen und Leistungen 3. sonstige Verbindlichkeiten 689.954,39 1.229.345,41 2.457.825,13 6
Musterbilanz komprimiert: Und diese verdichtete Fassung hinterlegen Sie als Kleinst- im elektronischen Bundesanzeiger. Was viele nicht wissen und nicht nutzen: Zusätzlich zu diesen Erleichterungen kann die Bilanz selbst gegenüber der kleinen Kapitalgesellschaft, die ja schon verkürzen darf, nochmals stark verkürzt werden: Sie müssen nur noch Positionen mit Großbuchstaben nennen. ( 266 Abs. 1 S. 4 HGB) AKTIVA A. Anlagevermögen 27.237,66 B. Umlaufvermögen 57.274,21 84.511,87 PASSIVA A. Eigenkapital 60.443,12 B. Rückstellungen 2.500,00 C. Verbindlichkeiten 17.568,75 D. Rechnungsabgrenzung 4.000,00 84.511,87 Vorteile: G + V und Anhang bleiben geheim. Der Jahresüberschuss erscheint nicht mehr, da nur noch die Summe A. Eigenkapital genannt wird. Anonym per Mausklick kann niemand mehr Ihre Bilanz im Unternehmensregister sehen, und wer sich die Mühe macht, sie gegen Gebühr abzurufen, der bekommt eben nur obige Zusammenfassung. Wer kann das nutzen? Seit Bilanzjahr 2012 alle etwas diskriminierend Kleinstkapitalgesellschaften genannten Kapitalgesellschaften ( 267a HGB)/s. o. 7
Musterbilanz komprimiert: Diese verdichtete Fassung veröffentlichen Sie als kleine im elektronischen Bundesanzeiger. AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.472,00 II. Sachanlagen 56.061,00 III. Finanzanlagen 51,13 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 517.251,64 II. Forderungen und sonstige 1.247.418,69 Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Bundesbank- 629.570,67 guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.457.825,13 PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 127.822,97 II. Gewinnvortrag 45.537,00 III. Jahresüberschuss 259.649,98 B. Rückstellungen 795.469,77 C. Verbindlichkeiten 1.229.345,41 2.457.825,13 8
Wie wirken sich die neuen Größenklassen auf die Prüfungspflicht aus? Tipp für Gesellschaften mit zehn bis zwölf Millionen Umsatz: Alle Gesellschaften, deren Umsatz so zwischen zehn und zwölf Millionen liegt, sollten also jetzt genau nachprüfen, ob der Jahresabschluss 2014 wirklich vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Gegebenenfalls sollten sie die Prüfung verschieben, bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist. Nicht prüfen müssen in der Regel kleine s, deren Umsatz deutlich unter zehn Millionen liegt. Denn diese sind in aller Regel ohnehin als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen und damit nicht prüfungspflichtig. Ebenso werden Gesellschaften, deren Umsatz deutlich über zwölf Millionen liegt, wahrscheinlich sowieso egal ob nach alten oder neuen Grenzwerten mittelgroß und damit prüfungspflichtig sein und bleiben. Was Sie im Unternehmensregister nicht verraten müssen Wenn man in das Unternehmensregister blickt, stellt man fest, dass manche -Geschäftsführer dort unnötigerweise Geheimnisse verraten. Folgende oft gezeigten Informationen müssen Sie jedoch gar nicht preisgeben. Anteilsbesitz: Im Anhang muss nicht angegeben werden, wer Gesellschafter ist. Die Gesellschafterliste gehört nur zum Handelsregister, nicht zum Unternehmensregister. Vorteil: Beim Handelsregister kostet der Abruf 4,50 und es ist eine Registrierung erforderlich, was viele Neugierige abschreckt. Der Anhang zum Jahresabschluss ist hingegen kostenlos für jedermann im Unternehmensregister abrufbar. Gesellschafter-Adresse: Die Gesellschafterliste muss nur enthalten: Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort. Die vollständige Adresse muss sie nicht enthalten, und sollte sie auch nicht. Denn man fängt sich damit nur Werbeanrufe oder ähnliche Belästigungen ein. Folgende Angabe genügt - und wohlgemerkt nicht im Unternehmensregister, sondern nur im Handelsregister: Gesellschafter ist Müller, Otto, geb. 17.07.1967, Dresden. Geschäftsführer-Gehalt: Angaben zu den Bezügen der Geschäftsleitung sind bei kleinen s nicht vorgeschrieben. Bei mittelgroßen (Faustregel: über 12 Mio. Umsatz) und großen s kann das unterlassen werden, wenn daraus die Bezüge der einzelnen Geschäftsführer feststellbar sind. Das ist z. B. der Fall, wenn es nur einen Geschäftsführer gibt. ( 286 Abs. 4 HGB; 288 HGB) Gewinnausschüttungen: Auch diese müssen Sie nicht im Anhang angeben, wenn daraus die Gewinnanteile natürlicher Personen feststellbar sind. ( 325 Abs. 1 S. 4 HGB; 326 S. 1 HGB) 2015. IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft, Heiliggeiststr. 3, 80331 München, Tel. 089 255436-0, Fax 089 255436-10, service@izw-info.de, www.izw-info.de. Inhalt nur zur Information des Empfängers. Alle Informationen sorgfältig recherchiert, jedoch ohne Gewähr. 9