Studenteninfoveranstaltung 18.05.2017 Bachelor Chemie 2. Fachsemester Prof. Dr. Uwe Ruschewitz Institut für Anorganische Chemie
http://www.chemie.uni-koeln.de
Programm Zeit: Donnerstag, 18. Mai 2017, 12:00 h Ort: Exp. Seminarraum 1 Inhalte: Auslandsstudium Studium Integrale (SI), Berufsfeldpraktika Stipendien Verschiedenes
Auslandsstudium 5. Fachsemester (WP-Module) 6. Fachsemester (Bachelorarbeit) Masterstudium http://www.chemeuro.uni-koeln.de/ 1. Ansprechpartner: Frau Dr. Henneken
Studium Integrale (SI) Das Studium Integrale (SI) ist ein fächerübergreifender Bestandteil des Studiengangs. Es kann sowohl eine akademische wissenschaftsbezogene Ausrichtung als auch eine professionsbezogene Ausrichtung haben, die der Entwicklung der Berufsfähigkeit dient. Das Studium Integrale soll Kompetenzen fördern und vermitteln, die über einzelne fachliche Wissensbestände hinausgehen oder die wissenschaftliche wie personenbezogene Grundhaltungen betreffen: Wissenschaftliche Neugier, systematisches und analytisches Denken, Auseinandersetzung mit Komplexität, Lösungsorientiertheit und andere Fähigkeiten, zum Beispiel Teamfähigkeit und fremdsprachliche Kompetenzen.
Studium Integrale (SI) Insgesamt 12 CPs (s. 8 Prüfungsordnung vom 17.8.2015) Wichtig: ein Modul mit mind. 2 CPs mit Prüfung! Keine Note, keine Versuchsrestriktionen! Vorschläge: www.chemie.uni-koeln.de/si.html Punkte gemäß Vorgaben Falls keine Vorgaben: pro SWS ein Credit Point Vorlage der Teilnahmebescheinigung im PA Dozent/-in vorher fragen!!! bei erfolgreicher Teilnahme an Klausur ein CP extra!
Studium Integrale (SI)
https://www.professionalcenter.uni-koeln.de/si/
http://www.professionalcenter.uni-koeln.de/lehrveranstaltungen.php
Studium Integrale (SI) Laufzettel Kolloquien Chemiewirtschaft Dr. Ansteeg (Begründung der Motivation) Computational Chemistry Naturwissenschaftliche Grundlegungen Zusätzliche Praktika!!! z.b. Industrie: 1 CP/Woche, max. 6 CPs
Studium Integrale (SI)
Studium Integrale (SI) Laufzettel Kolloquien Chemiewirtschaft Dr. Ansteeg (Begründung der Motivation) Computational Chemistry Naturwissenschaftliche Grundlegungen Zusätzliche Praktika!!! z.b. Industrie: 1 CP/Woche, max. 6 CPs
Studium Integrale (SI) Die Termine für 2017 stehen noch nicht fest. Sie werden zeitnah bekannt gegeben. Anmeldeliste für das Seminar Chemiewirtschaft wird im PA ausliegen. Das Motivationsschreiben kann dort abgegeben werden.
Studium Integrale (SI) Laufzettel Kolloquien Chemiewirtschaft Dr. Ansteeg (Begründung der Motivation) Computational Chemistry Naturwissenschaftliche Grundlegungen Zusätzliche Praktika!!! z.b. Industrie: 1 CP/Woche, max. 6 CPs Praktikumsbericht (1-2 Seiten), Praktikumsbescheinigung
Studium Integrale (SI)
Stipendien Deutschland-Stipendium Teilstipendium (300,- EUR/Monat; 2 Semester) http://www.stiftung-studium-lehre.uni-koeln.de/4084.html
Stipendien Staatliche Begabtenförderung im Hochschulbereich Bundesministerium für Bildung und Forschung www.stipendiumplus.de Vollstipendium!!! Insgesamt 13 Studienwerke
Stipendien Allgemein: Studienstiftung des deutschen Volkes Kirchlich: Avicenna-Studienwerk (muslimisch) Cusanuswerk (katholisch) Evangelisches Studienwerk e.v. Villigst Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)
Stipendien Parteien/Gewerkschaften: Friedrich-Ebert-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Hanns-Seidel-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Rosa Luxemburg Stiftung Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Stipendien http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung21/content/beratungsangebote/ soziales_stipendien_und_finanzen/stipendien_und_studienfinanzierung/
verschiedenes Kummerkasten (http://www.chemie.uni-koeln.de/kritik.html) Mentoren Sommerfest am 11.07.2017 Department für Chemie
verschiedenes
verschiedenes Wechsel Prüfungsordnung 2011 2015: gesonderte Veranstaltung Studienberatung am Ende des 2. Semesters (beim Mentor!) Anmeldung zu Klausuren über KLIPS rechtzeitig vornehmen Modul 1 (Allg. Chemie) nicht bestanden: keine Teilnahme an weiteren Praktika; ohne OC I keine Teilnahme an OC II, ohne PC I keine Teilnahme an PC II Atteste innerhalb von 2 Werktagen (Poststempel) im Prüfungsamt einreichen regelmäßig Informationen in Ilias abrufen (z.b. BC) im PA angegebene Mail accounts regelmäßig checken
verschiedenes Informationen in Aushangkästen oder auf Homepage (z.b. Prüfungstermine, Anmeldezeiträume, Stundenpläne, Vorlesungsverzeichnis in KLIPS) prüfen, erst dann (bei Unklarheiten) ins Prüfungsamt oder zu mir
verschiedenes 20(9) Im gesamten Bachelorstudium kann eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Es gilt das bessere Prüfungsergebnis. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum erfolgreichen Abschluss der Bachelorarbeit. Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium sind von dieser Regelung ausgenommen.
verschiedenes 20 (1) Nicht bestandene Modulprüfungen können wiederholt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul kann unbeschadet der Bestimmungen von 21 Absatz 12 auf drei begrenzt werden. Näheres regeln die Bestimmungen in den Anhängen I und II. Bezogen auf sämtliche Module des Bachelorstudiums, in denen die Anzahl der Prüfungsversuche auf drei begrenzt ist, bestehen insgesamt drei zusätzliche Prüfungsversuche. Darüber hinaus erhalten Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben, einen weiteren zusätzlichen Prüfungsversuch. Ist eine Prüfungsleistung nach Ausschöpfung der drei zusätzlichen Prüfungsversuche sowie gegebenenfalls des weiteren Prüfungsversuchs nach Satz 5 nicht bestanden, ist das Studium endgültig nicht bestanden. Die zusätzlichen Prüfungsversuche gemäß Satz 4 und 5 beziehen sich nicht auf die Wiederholung der Bachelorarbeit.
verschiedenes 20 (2) Zusätzliche Prüfungsversuche gemäß Absatz 1 müssen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden. Wird diese Frist aus Gründen versäumt, die von der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten zu vertreten sind, ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden, mit der Folge der Exmatrikulation aus dem Studiengang. (3) Zusätzliche Prüfungsversuche können nur dann beantragt werden, wenn keiner der ersten drei Prüfungsversuche aufgrund einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes gemäß 24 nicht bestanden wurde. (4) Vor der Zulassung zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch gemäß Absatz 1 wird die Wahrnehmung von Beratungsmöglichkeiten dringend empfohlen. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat erhält zu diesem Zweck eine schriftliche Einladung zur Beratung, die auch Auskunft über die zur Verfügung stehenden Beratungsmöglichkeiten gibt.
verschiedenes Handy-/Smartphone-Verbot in Prüfungen Klausuregeln und Regeln zu Plagiaten/Täuschungen unter: http://www.chemie.uni-koeln.de/pruefung.html
verschiedenes Gute wissenschaftliche Praxis (GWP): Pflichtmodul (PO 2015) Empfohlen im 4. Fachsemester Zulassungsvoraussetzungen Neue Kurse im SoSe 2018, Anmeldungen dann über Klips! Für Kurse im SoSe 2017: Verbuchung erst nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen!
verschiedenes http://www.kstw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=122&itemid=14
verschiedenes Beschwerden? Anmerkungen? Kommentare? Fragen?