base - homes for students GmbH,

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Richtlinie betr. Darstellung von komplexen finanziellen Verhältnissen im Kotierungsprospekt (Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse, RLKV)

Transkript:

TO 58 StRH IV - 12/17 base - homes for students GmbH, Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe

StRH IV - 12/17 Seite 2 von 16 KURZFASSUNG Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die von der base - homes for students GmbH zum ursprünglichen Bericht "Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung" bekannt gegebene Maßnahmenbekanntgabe. Die Prüfung bezog sich ausschließlich auf den Inhalt der Empfehlungen der Maßnahmenbekanntgabe und war somit keine umfassende Nachprüfung. Zum Zeitpunkt der Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe waren bereits alle Empfehlungen umgesetzt.

StRH IV - 12/17 Seite 3 von 16 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekannt gegebener Umsetzungsstand... 5 2. Umsetzungsstand laut Prüfungsergebnis... 5 3. Bekannt gegebener Umsetzungsstand im Einzelnen versus Prüfungsergebnis... 6 3.1 Empfehlung Nr. 1... 7 3.2 Empfehlung Nr. 2... 7 3.3 Empfehlung Nr. 3... 8 3.4 Empfehlung Nr. 4... 9 3.5 Empfehlung Nr. 5... 9 3.6 Empfehlung Nr. 6... 10 3.7 Empfehlung Nr. 7... 10 3.8 Empfehlung Nr. 8... 11 3.9 Empfehlung Nr. 9... 12 3.10 Empfehlung Nr. 10... 13 3.11 Empfehlung Nr. 11... 14 3.12 Empfehlung Nr. 12... 14 3.13 Empfehlung Nr. 13... 15 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS bzw.... beziehungsweise EUR... Euro Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft... GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft GmbH... Gesellschaft mit beschränkter Haftung lt.... laut

StRH IV - 12/17 Seite 4 von 16 Nr.... Nummer o.a.... oben angeführt rd.... rund StudHG... Studentenheimgesetz URG... Unternehmensreorganisationsgesetz

StRH IV - 12/17 Seite 5 von 16 PRÜFUNGSERGEBNIS Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Maßnahmenbekanntgabe zur stichprobenweisen Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung der base - homes for students GmbH einer Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit. Von der geprüften Stelle wurde das Ergebnis zur Kenntnis genommen. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. 1. Bekannt gegebener Umsetzungsstand Im Rahmen der Äußerung der base - homes for students GmbH wurde von der geprüften Stelle folgende Umsetzung in Bezug auf die ergangenen 13 Empfehlungen bekannt gegeben: Stand der Umsetzung der Empfehlungen lt. Maßnahmenbekanntgabe Anzahl Anteil an Gesamt in % Gesamt 13 100,0 Umgesetzt 10 76,9 In Umsetzung 3 23,1 Geplant - - Nicht geplant - - Die von der geprüften Stelle bekannt gegebenen Umsetzungen der Empfehlungen wurden im Bericht des Stadtrechnungshofes Wien am 25. November 2016 veröffentlicht und im Rahmen der Sitzung des Stadtrechnungshofausschusses vom 2. Dezember 2016, Ausschusszahl 35/16 zur Kenntnis genommen. 2. Umsetzungsstand laut Prüfungsergebnis Die Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien bezog sich ausschließlich auf den Inhalt der Empfehlungen lt. Maßnahmenbekanntgabe und war somit keine umfassende Nachprüfung. Folgender Stand der Umsetzung der Empfehlungen wurde festgestellt:

StRH IV - 12/17 Seite 6 von 16 Stand der Umsetzung der Empfehlungen lt. Prüfung Anzahl Anteil an Gesamt in % Gesamt 13 100,0 Umgesetzt 13 100,0 In Umsetzung - - Geplant - - Nicht geplant - - Von den insgesamt 13 Empfehlungen waren 13 umgesetzt. Der bekannt gegebene Stand der Umsetzung stimmte mit dem Prüfungsergebnis des Stadtrechnungshofes Wien nicht überein, da auch die als in Umsetzung gemeldeten drei Empfehlungen bis zum Zeitpunkt der Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe bereits umgesetzt waren. Die nachfolgende Tabelle zeigt die angesprochenen Übereinstimmungen bzw. Abweichungen bei der Beurteilung des Standes der Umsetzungen (von der geprüften Stelle bekannt gegebene Umsetzungen "X"; vom Stadtrechnungshof Wien festgestellte Umsetzungen "O": Empfehlungen umgesetzt in Umsetzung geplant nicht geplant Empfehlung Nr. 1 O X Empfehlung Nr. 2 X O Empfehlung Nr. 3 O X Empfehlung Nr. 4 O X Empfehlung Nr. 5 X O Empfehlung Nr. 6 X O Empfehlung Nr. 7 X O Empfehlung Nr. 8 X O Empfehlung Nr. 9 X O Empfehlung Nr. 10 X O Empfehlung Nr. 11 X O Empfehlung Nr. 12 X O Empfehlung Nr. 13 X O 3. Bekannt gegebener Umsetzungsstand im Einzelnen versus Prüfungsergebnis In den nachfolgenden Punkten wird das Ergebnis der Prüfung des von der geprüften Stelle bekannt gegebenen Umsetzungsstandes im Einzelnen dargestellt. Dabei wurden

StRH IV - 12/17 Seite 7 von 16 die bisher erfolgten Empfehlungen, Stellungnahmen, allfällige Gegenäußerungen sowie die Begründungen bzw. Erläuterungen der Maßnahmenbekanntgabe berücksichtigt. 3.1 Empfehlung Nr. 1 Die dem Stadtrechnungshof Wien vorgelegten Benützungsverträge bzw. Musterbenützungsverträge enthielten keine Schlichtungsklausel, weshalb empfohlen wurde, die gesetzlich vorgesehene Schlichtungsklausel in die Benützungsverträge aufzunehmen. Die base - homes for students GmbH wird der Empfehlung des Stadtrechnungshofes Wien nachkommen und die Schlichtungsklausel unter Verweis auf 18 StudHG dezidiert in die Benutzungsverträge integrieren. Die Empfehlung befindet sich in Umsetzung. Die ursprünglich als in Umsetzung bekannt gegebene Empfehlung wurde bereits umgesetzt. 3.2 Empfehlung Nr. 2 Der Stadtrechnungshof Wien wies auf die Prüfungspflicht nach dem StudHG hin und empfahl, künftig in den Berichten über die Prüfung des Jahresabschlusses auf die Prüfungspflicht nach dem StudHG hinzuweisen und einen entsprechenden Vermerk in den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses aufzunehmen. Angemerkt sei, dass der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft vom 29. Jänner 2015 den Hinweis enthielt, dass es sich um eine Pflichtprüfung nach dem StudHG handelte, womit die o.a. Empfehlung des Stadtrechnungshofes Wien umgehend umgesetzt wurde.

StRH IV - 12/17 Seite 8 von 16 Diese wurde bereits bei der Jahresabschlussprüfung 2014 umgesetzt. 3.3 Empfehlung Nr. 3 Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, im Sinn einer Verbesserung der externen Unternehmenskontrolle und der Förderung und Stärkung der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers eine externe Rotation zu evaluieren. Für das laufende Wirtschaftsjahr 2015 wurde die Bestellung der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers bereits im Rahmen der Generalversammlung vom 16. Februar 2015 beschlossen. Es wird ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungskanzlei ab der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 angestrebt, wobei die Steuerberatungsleistungen bei der derzeit beauftragten Kanzlei verbleiben sollen. Die Empfehlung befindet sich in Umsetzung. Die ursprünglich als in Umsetzung bekannt gegebene Empfehlung wurde bereits umgesetzt.

StRH IV - 12/17 Seite 9 von 16 3.4 Empfehlung Nr. 4 Im Sinn der Funktionstrennung wurde empfohlen, die Steuerberatungsleistungen nicht von der Abschlussprüferin zuzukaufen. Für das laufende Wirtschaftsjahr 2015 wurde die Bestellung der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers bereits im Rahmen der Generalversammlung vom 16. Februar 2015 beschlossen. Es wird ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungskanzlei ab der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 angestrebt, wobei die Steuerberatungsleistungen bei der derzeit beauftragten Kanzlei verbleiben sollen. Die Empfehlung befindet sich in Umsetzung. Die ursprünglich als in Umsetzung bekannt gegebene Empfehlung wurde bereits umgesetzt. 3.5 Empfehlung Nr. 5 Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, auch wenn keine (unternehmens)gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, im Sinn der Transparenz und Vollständigkeit künftig einen entsprechenden Konsolidierungshinweis in den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses aufzunehmen. In weiterer Folge stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vom 29. Jänner 2015 den Hinweis enthielt, dass die geprüfte Gesellschaft in den Vollkonsolidierungskreis der Wien Holding GmbH einbezogen wird, womit die o.a. Empfehlung des Stadtrechnungshofes Wien umgehend umgesetzt wurde.

StRH IV - 12/17 Seite 10 von 16 Dieser wurde bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 Rechnung getragen. 3.6 Empfehlung Nr. 6 Es wurde empfohlen, der Aufstellung der Jahresabschlüsse größere Sorgfalt entgegenzubringen, um damit künftig falsche Zahlendarstellungen zu vermeiden. Zu diesem Punkt ist zu bemerken, dass es sich keinesfalls um einen Fehler in der Bilanzierung oder im Jahresabschluss selbst handelt, sondern um einen Rechenfehler in den von der Wirtschaftsprüferin bzw. vom Wirtschaftsprüfer in den Prüfungsbericht aufgenommenen zusätzlichen Erläuterungen, der somit auf das Ergebnis keinerlei Einfluss hatte. 3.7 Empfehlung Nr. 7 Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, im Sinn einer Konsolidierungsphase eine etwaige künftige weitere Expansion ausschließlich auf Basis einer fundierten Bedarfsanalyse

StRH IV - 12/17 Seite 11 von 16 für weitere Studentenheimplätze, aber auch unter Beachtung der Entwicklung der beiden URG-Kennzahlen durchzuführen. Der bisherige Expansionskurs der base - homes for students GmbH war aufgrund der Reduzierung der Heimplätze im "base 19" (Flächenreduzierung und Totalsanierung) und des damit einhergehenden Platzbedarfs, der Etablierung als moderne, gemeinnützige Heimträgerin sowie auch vor allem aus betriebswirtschaftlichen Gründen sehr sinnvoll und unumgänglich. Derzeit ist zielkonform das optimale Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage in den "base"-häusern erreicht. Die kontinuierlich ausgesprochen gute Auslastung (99 % bis 100 %) steht in optimaler Relation zur Bedarfsdeckung, da sich auch die Konkurrenz in Bezug auf Heimplatzofferierungen in den vergangenen Jahren sehr stark entwickelt hat, jedoch die Zahl der Studienplätze an den Unis nicht in korrelierendem Ausmaß gestiegen ist. Vor Erwägung einer etwaigen weiteren Expansion ist eine mittelfristige Bedarfsanalyse elementar, vor allem um zu beobachten, ob sich die Entwicklung in den nächsten Jahren in Richtung Bedarfssteigerung oder Stagnation bewegt. 3.8 Empfehlung Nr. 8 Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren stattgefundene Inbetriebnahme weiterer drei Studentenheime sowie die bereits erwähnte Neufassung des Gesellschaftsvertra-

StRH IV - 12/17 Seite 12 von 16 ges im Jahr 2008 empfahl der Stadtrechnungshof Wien, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu überarbeiten, um diese den nunmehrigen betrieblichen Gegebenheiten auch hinsichtlich der Betragsgrenzen anzupassen und anschließend mittels Gesellschafterbeschluss in Kraft zu setzen. Die Geschäftsführung der base - homes for students GmbH wird diesbezüglich proaktiv an die Gesellschafterinnen herantreten, um eine Adaptierung der Geschäftsordnung der Geschäftsführung der base - homes for students GmbH zu erhalten. 3.9 Empfehlung Nr. 9 Es wären etwaige vorhandene liquide Mittel zur vorzeitigen (teilweisen) Rückzahlung des Konzerndarlehens zu nutzen bzw. unter Beobachtung des Kapitalmarktes eine Umschuldung des im Vergleich zu den Bankdarlehen höher verzinsten Konzerndarlehens zu einem günstigen Zeitpunkt anzustreben und künftig langfristige sowie unverzinste Forderungsstundungen zu vermeiden. Die base - homes for students GmbH hat die Anregung, vorhandene Mittel zur teilweisen vorzeitigen Tilgung des Konzerndarlehens vom 21. Dezember 2011 zu verwenden, bereits aufgegriffen und hat eine Teiltilgung von rd. 400.000,-- EUR per 27. April 2015 vorgenommen, wobei zu erwähnen ist, dass die base - homes for students GmbH das Darlehen ohnehin nicht zur Gänze ausgeschöpft hat. 729.000,-- EUR wurden aufgrund ausreichender

StRH IV - 12/17 Seite 13 von 16 eigener Geldmittel zur Finanzierung der Sanierung von vornherein nicht abgeschöpft. Forderungsstundungen sind in der base - homes for students GmbH grundsätzlich nicht üblich und werden auch künftig vermieden. Bezüglich Forderungserstreckung an die Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft im Kaufvertrag vom 21. Dezember 2010 musste diese im Wesentlichen aus dem Baurechtsbestellungsvertrag (zwischen der Gesiba Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft und der Stadt Wien) vom 28. Mai 2009 übernommen werden. 3.10 Empfehlung Nr. 10 Im Sinn der Rechtssicherheit wurde empfohlen, eine schriftliche Zustimmung zur Untervermietung von gemieteten Heimplätzen nachträglich einzuholen. Anzumerken war, dass bereits im Zuge der Einschau die schriftliche Zustimmung der Vermietung betreffend die Untervermietung eingeholt und dem Stadtrechnungshof Wien vorgelegt wurde. Dieser Vorschlag wurde bereits umgesetzt.

StRH IV - 12/17 Seite 14 von 16 3.11 Empfehlung Nr. 11 Sich widersprechende Vertragsklauseln in einem Mietvertrag mit der UNIT-Service GmbH wären einer rechtlichen Klärung zuzuführen. Die Geschäftsführung der base - homes for students GmbH wird an die Gesellschafterinnen herantreten, um Gespräche über etwaige Möglichkeiten zur Übernahme der acht Einheiten der "UNIT-Döbling" unter Auflösung des Mietvertrages und Abgeltung der von der UNIT-Service GmbH getätigten Investitionen zu führen. So dies nicht möglich ist, wird eine Vertragsadaptierung der Bestandsvereinbarung durchgeführt. 3.12 Empfehlung Nr. 12 Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, den umsatzsteuerlichen Sachverhalt betreffend den Mietvertrag mit der UNIT-Service GmbH zu prüfen und gegebenenfalls den Mietvertrag und die Mietverrechnungen an die umsatzsteuerlichen Bestimmungen anzupassen.

StRH IV - 12/17 Seite 15 von 16 Die Geschäftsführung der base - homes for students GmbH wird an die Gesellschafterinnen herantreten, um Gespräche über etwaige Möglichkeiten zur Übernahme der acht Einheiten der "UNIT-Döbling" unter Auflösung des Mietvertrages und Abgeltung der von der UNIT-Service GmbH getätigten Investitionen zu führen. So dies nicht möglich ist, wird eine Vertragsadaptierung der Bestandsvereinbarung durchgeführt. 3.13 Empfehlung Nr. 13 Es wurde empfohlen, Verhandlungen mit der UNIT-Service GmbH aufzunehmen, um entweder durch eine Mietvertragsänderung bzw. Mietvertragsergänzung die bestimmungsgemäße Verwendung von Mietobjekten sicherzustellen oder den Mietvertrag aufzukündigen und künftig selbst die Wohneinheiten zu vermieten und damit ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zuzuführen. Die Geschäftsführung der base - homes for students GmbH wird an die Gesellschafterinnen herantreten, um Gespräche über etwaige Möglichkeiten zur Übernahme der acht Einheiten der "UNIT-Döbling" unter Auflösung des Mietvertrages und Abgeltung der von der UNIT-Service GmbH getätigten Investitionen zu führen.

StRH IV - 12/17 Seite 16 von 16 So dies nicht möglich ist, wird eine Vertragsadaptierung der Bestandsvereinbarung durchgeführt. Der Stadtrechnungshofdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im Mai 2017