Beförderungs- und Ehrungsordnung

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Transkript:

BÜRGER BATAILLON BÜCKEBURG e.v. TRADITION SEIT 1683 Bürgerbataillon Bückeburg e.v. www.buergerbataillon-bueckeburg.de Beförderungs- und Ehrungsordnung Aufgrund der bereits seit 1993praktizierten Grundsätze werden die Kriterien, die für Beförderungen und Ehrungen gelten, in dieser Ordnung festgehalten. 1. Laufbahn der Stadtoffiziere Der Dienstgrad eines Offiziers ist grundsätzlich an ein Wahlamt oder einer vom Vorstand übertragenen Funktion gebunden. Darüber hinaus wird die fachliche und menschliche Eignung Führungskraft vorausgesetzt werden. Diese obliegt der Beurteilung durch den Stab und den Kompaniechef hinsichtlich. Bewertet werden die Fähigkeiten, das Engagements, die Integrität sowie die Identifikation des potenziellen neuen Offiziers. Eine Beförderung in den nächsthöheren Dienstgrad ist -bei Vorliegen einer entsprechender Leistungsbeurteilung- grundsätzlich alle 4 Jahre möglich. Die Beurteilung hat grundsätzlich durch den nächsthöheren Vorgesetzten zu erfolgen. Über Beförderungen im Offiziersgrad entscheidet der Vorstand. Alle bisherigen Offiziere behalten Ihren Dienstgrad, sofern sie dem Bataillon auch über die aktive Ausübung eines Amtes hinaus verbunden bleiben. Stadtoffizier kann nur derjenige werden, der mindestens ein Jahr vor dem Beförderungsvorschlag Mitglied im Förderverein des Bürgerbataillons Bückeburg e.v. geworden ist. 2. Dienstgrade und Funktionen a) Dienstgrade Innerhalb der Offiziersränge existieren folgende Dienstgrade: Fähnrich Oberfähnrich Leutnant (Stadt-)Major

b) Funktionen und deren möglichen Enddienstgrade Vorstand: Vorsitzender 2. Vorsitzender bzw. Vorsitzender soweit nicht gleichzeitig Stadtmajor Adjutant Schatzmeister Schriftführer Stadtmajor Stab: Leiter Schießkommission Leiter Technik Leiter Aufbaukommando Leiter Marketingkommission Kompanien: Kompaniechef stv. Kompaniechef Rotts Rottleiter stv. Rottleiter Leutnant Oberstabszugführer Träger der Bataillonsfahne Fahnenträger Oberfähnrich

3. Laufbahn der Unteroffiziere und Mannschaften Die Beförderung in den nächsthöheren Dienstgrad ist ab Zugführer grundsätzlich erst alle 4 Jahre möglich In den Dienstgraden bis Oberrottmeister ist die Beförderung in de nächsthöheren Dienstgrad grundsätzlich alle 2 Jahre möglich. Chargierte, welche in ihrem Rott oder in der Kompanie eine leitende Funktion einnehmen (Leiter bzw. stv. Leiter) sowie Chargierte, die dem Vorstand bzw. dem Stab angehören, können bei Vorliegen entsprechender Eigenschaften im Ausnahmefall bis zu 2 Dienstgrade überspringen. Die Kompaniechefs schlagen dem Vorstand die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zur Beförderung stehenden Chargierten eigenverantwortlich vor. Die vorliegenden Beförderungsvorschläge werden nach vorheriger formeller Prüfung sowie einer Bewertung der persönlichen Eignung vom Vorstand entschieden. Chargierte, die weder ein Wahlamt noch eine Funktion ausüben erreichen mit dem Dienstgrad Oberstabszugführer den Enddienstgrad ihrer Laufbahn. Mannschaftsdienstgrade: Innerhalb der Mannschaften existieren folgende Dienstgrade: Rottführer Oberrottführer Rottmeister Oberrottmeister Unteroffiziersdienstgrade: Innerhalb der Unteroffiziere existieren folgende Dienstgrade: Zugführer Oberzugführer Stabszugführer Oberstabszugführer Kompaniefeldwebel:

Der Kompaniefeldwebel kann auch gleichzeitig Stellvertreter des Kompaniechefs sein. Er trägt zusätzlich zu seinem persönlichen Dienstgrad die gelbe Schnur des Kompaniefeldwebels. 4. Dienstgradabzeichen: Die Dienstgradabzeichen sind in den Anlagen dargestellt. Die Anlagen sind somit Bestandteil dieser Ordnung. 5. Ehrungen: Aktive, die sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben, können durch die Verleihung eines Bataillonsordens geehrt werden. Diese Ehrungen sind grundsätzlich nicht an besondere Funktionen oder Dienstgrade gekoppelt. Aktive, die durch die Verleihung eines Bataillonsordens geehrt werden sollen dürfen mindestens 2 Jahre vor der Verleihung nicht befördert worden sein. Darüber hinaus sollten sie frühestens 4 Jahre nach der Ordensverleihung erneut befördert werden. Das Bürgerbataillon kann folgende Orden verleihen: Verdienstorden 1. Klasse Verdienstorden 2.Klasse Die Verleihung erfolgt durch den Vorstand nach vorangegangener Prüfung der Eignung der Kandidaten auf Basis eines Vorschlages der Kompanien. 6. Schlussbemerkungen: Diese Ordnung wurde auf Basis der aktuellen Satzung des Bürgerbataillons Bückeburg e.v. durch Beschluss des Vorstandes erlassen und ersetzt alle vorherigen Beförderungs- und Ehrungsordnungen. Bückeburg, den 03.04.2017 Martin Brandt Reiner Walter Axel Wohlgemuth (Stadtmajor) (Adjutant) (2. Vorsitzender) Thomas Dehne Reiner Wehrmann

(Schatzmeister) (Schriftführer)