TO 2 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - 34-1/15 MA 34, Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen auf städtischen Amtshäusern; Nachprüfung Tätigkeitsbericht 2015
StRH III - 34-1/15 Seite 2 von 7 KURZFASSUNG Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf städtischen Amtshäusern war im Jahr 2011 Gegenstand einer Einschau durch das ehemalige Kontrollamt. Im Zuge der gegenständlichen Einschau überprüfte der Stadtrechnungshof Wien die Umsetzung der Empfehlungen, die bei der vorangegangenen Wirtschaftlichkeitsprüfung an die Magistratsabteilung 34 gerichtet waren. Dabei konnte festgestellt werden, dass alle ausgesprochenen Empfehlungen von der Magistratsabteilung 34 umgesetzt wurden. Es waren keine Feststellungen zu treffen, die zu weiteren Empfehlungen führten.
StRH III - 34-1/15 Seite 3 von 7 INHALTSVERZEICHNIS 1. Tätigkeitsbericht 2011... 4 2. Umsetzung der Empfehlungen des Tätigkeitsberichtes 2011... 4 2.1 Kosten-Nutzen-Analysen und Amortisationsberechnungen... 4 2.2 Analyse von baulichen und technischen Problemen... 6 2.3 Realisierung weiterer Projekte... 6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS bzw.... beziehungsweise EUR.... Euro KA... Kontrollamt kwp... Kilowatt-Peak MA... Magistratsabteilung
StRH III - 34-1/15 Seite 4 von 7 PRÜFUNGSERGEBNIS Der Stadtrechnungshof Wien führte eine Nachprüfung zum Tätigkeitsbericht des damaligen Kontrollamtes (MA 34, Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen auf städtischen Amtshäusern) durch und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit. Die geprüfte Stelle hat dieses Ergebnis zur Kenntnis genommen. 1. Tätigkeitsbericht 2011 Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen auf städtischen Amtshäusern war im Jahr 2011 Gegenstand einer Einschau durch das damalige Kontrollamt. Die hieraus resultierenden Empfehlungen wurden im Bericht, MA 34, Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen auf städtischen Amtshäusern, KA III - 34-2/11, veröffentlicht. Im Zuge der gegenständlichen Einschau überprüfte der Stadtrechnungshof Wien die Umsetzung der Empfehlungen, die bei der vorangegangenen Wirtschaftlichkeitsprüfung an die Magistratsabteilung 34 gerichtet waren. 2. Umsetzung der Empfehlungen des Tätigkeitsberichtes 2011 2.1 Kosten-Nutzen-Analysen und Amortisationsberechnungen Um möglichst effizienten Anlagen den Vorrang zu geben und ein Benchmarking mit vergleichbaren Photovoltaikanlagen zu etablieren, empfahl das damalige Kontrollamt der Magistratsabteilung 34, aufgrund der als hoch bewerteten Investitionskosten der untersuchten Photovoltaikanlagen bei künftigen Projekten Kosten-Nutzen-Analysen und Amortisationsberechnungen durchzuführen. Die Magistratsabteilung 34 gab dazu an, dass die Ursachen für die unterschiedlichen Investitionskosten in geänderten technischen Standards, der Berücksichtigung von Denkmalschutzauflagen und in der erschwerten Anlieferung und Kraneinsätzen in innerstädtischen Bereichen lagen.
StRH III - 34-1/15 Seite 5 von 7 Weiters führte die Magistratsabteilung 34 dazu an, dass seit dem Jahr 2007 in der Magistratsabteilung 34 für die Photovoltaikanlagen durchgängige Amortisierungsberechnungen erstellt wurden, welche eine Bandbreite von Amortisationszeiten ergaben. Die Nachprüfung ergab, dass die Empfehlung umgesetzt wurde. Für das derzeitige sich in Planung befindliche Projekt "TestBase" in Wien 11, Rinnböckstraße 13-15, wurde von der Magistratsabteilung 34 für die Wirtschaftlichkeitsberechnung das Photovoltaik-Berechnungstool der österreichischen Energieagentur verwendet. Bei dem Objekt "TestBase" handelt es sich um die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Magistratsabteilung 39. Dieses Wirtschaftlichkeitsberechnungstool der österreichischen Energieagentur basiert auf Eingabe einzelner Parameter durch die Userin bzw. des Users. Die Eingabe der Postleitzahl ist dabei von relevanter Bedeutung, da beispielsweise die jeweilige landesabhängige Förderung oder auch die zu erwartende Intensität der Sonneneinstrahlung, abhängig von der Lage des jeweiligen Objektes, automatisch bewertet wird. Die Eingabe der Ausrichtung und der Neigung der Paneele der Photovoltaikanlage ist für die Errechnung des zu erwartenden Ertrages ebenfalls von Bedeutung, da eine südliche Ausrichtung mit einer Neigung von 30 die optimale Lage darstellt. Die technischen Rahmenbedingungen beinhalten die projektierte Anlagenleistung der Photovoltaikanlage, die in kwp angegeben wird. Die einzelnen Landesförderungen richten sich nach den ortsspezifischen Angaben und nach der Art der zu errichtenden Anlage, wobei zwischen Aufdach, Gebäudeintegrierte-Anlage und Freiland-Anlage unterschieden wird. Eingaben betreffend die gewünschten Vergütungen werden vonseiten der Magistratsabteilung 34 immer als Überschusseinspeisung angegeben, da es Ziel der Stadt Wien ist, den Strom im Objekt selbst zu verbrauchen.
StRH III - 34-1/15 Seite 6 von 7 2.2 Analyse von baulichen und technischen Problemen Um eine Optimierung im gegenständlichen Fall herbeizuführen und diesbezügliche Erfahrungen bei künftigen Projekten einfließen lassen zu können, regte das damalige Kontrollamt an, die baulichen und technischen Probleme der Anlage am Objekt 1, Rathausstraße 9, die im Jahr 2009 den gegenüber den Planwerten sehr geringen Stromertrag verursacht hatten, eingehender zu analysieren. Die Magistratsabteilung 34 gab dazu an, der Empfehlung nachzukommen. Die Nachprüfung ergab, dass die Empfehlung umgesetzt wurde. Die Probleme der Anlage wurden analysiert und einer Lösung zugeführt. Da sich die zum Errichtungszeitpunkt eingesetzte Technologie der Integration der Photovoltaik- Paneele in das Dach als in der Praxis nachteilig erwiesen hatte, wurde die Anlage nun als "aufgeständerte Dach-parallele Anlage" ausgeführt. Seit 30. Oktober 2013 ist die Photovoltaikanlage wieder in Betrieb. 2.3 Realisierung weiterer Projekte Aufgrund künftig zu erwartender sinkender Investitionskosten bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie sich abzeichnender technischer Weiterentwicklungen im Bereich der Solarzellen und Optimierungen bei Produktionsprozessen ging das damalige Kontrollamt in seinem Tätigkeitsbericht 2011, vor dem Hintergrund tendenziell steigender Kosten für fossile Energieträger, klimatischer Prognosen (höherer Sonnenscheindauer, geringere Neuschneesummen) und einer geeigneten Förderungspolitik davon aus, dass in den nächsten Jahrzehnten Photovoltaikanlagen in Österreich einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Stromproduktion darstellen werden. Aus diesem Grund anerkannte das damalige Kontrollamt die bereits realisierten Photovoltaikanlagen auf städtischen Amtshäusern, die im Verwaltungsbereich der Magistratsabteilung 34 lagen, hinsichtlich der ökologischen Vorbildwirkung und als integrativen Bestandteil eines modernen Facility Managements, regte aber dazu an, die Errichtung
StRH III - 34-1/15 Seite 7 von 7 weiterer Anlagen zu prüfen und dabei technischer Weiterentwicklung und wirtschaftliche Aspekte genügend Beachtung zukommen zu lassen. Die Nachprüfung ergab, dass sich die Empfehlung in Umsetzung befand. Seit dem Zeitpunkt der Einschau durch den Stadtrechnungshof Wien wurden keine weiteren Projekte realisiert. Wie bereits erwähnt, ist ausschließlich das Projekt "TestBase" in Wien 11, Rinnböckstraße 13-15, in der Planungsphase. Für das Objekt ist eine Photovoltaikanlage von 10 kwp geplant. Die Schätzkosten für die Photovoltaikanlage betrugen 24.590,-- EUR. Die Magistratsabteilung 34 verwendete für die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieses Objektes das bereits erwähnte Photovoltaik-Berechnungstool der österreichischen Energieagentur. Der Stadtrechnungshofdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im Februar 2015