Allgemeine Bedingungen. zur. Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr der. inetz GmbH Besucheradresse: Augustusburger Straße Chemnitz

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Transkript:

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2018 der inetz GmbH Besucheradresse: Augustusburger Straße 1 09111 Chemnitz

Präambel Nach 22 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005 (zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 31.05.2013) haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, auch in Bezug auf verbundene oder assoziierte Unternehmen nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Gemäß 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25.07.2005 (zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 30.04.2012) sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen. Nach 10 Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV) vom 25.07.2005 (zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 28.07.2011) ist Verlustenergie als Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste definiert. Das Ausschreibungsverfahren wird gemäß Vorgabe der BNetzA BK6-08-006 durchgeführt. 1) Gegenstand der Ausschreibung Zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste des durch die inetz GmbH betriebenen Energieversorgungsnetzes im Jahr 2018 schreibt die inetz GmbH ein Energieliefervolumen in einer ersten Tranche von 12.351.959 kwh nach einer Index-Preisformel als Fahrplan aus. Das Liefervolumen ist als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 1. Januar 2018 00:00 Uhr bis 31. Dezember 2018 24:00 Uhr im Stundenraster in vollen kw-schritten strukturiert. Dieses Jahresprofil ist im Internet abrufbar unter der Adresse www.inetz.de. Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit sind in der Profilbeschreibung entsprechend gekennzeichnet. Die Preisformel lautet: P A = a x P Base (2016/2017) + b x P Peak (2016/2017) +P Z P A = Spezifischer Arbeitspreis in /MWh a = Baseanteil b = Peakanteil P Base (2016/2017) = Arithmetische Mittelwert der Settlementpreise für das EEX-Produkt Phelix Baseload Year Futures, Cal-18 für den Zeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2017 P Peak (2016/2017) = Arithmetische Mittelwert der Settlementpreise für das EEX-Produkt Phelix Peakload Year Futures, Cal-18 für den Zeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2017 Der Arithmetische Mittelwert der Settlementpreise errechnet sich aus dem (ungewichteten) Durchschnitt der an der European Energy Exchange AG (EEX) gehandelten und veröffentlichten Tagespreise P Z = Handling-Preiszuschlag in /MWh des Bieters. Der Preiszuschlag kann aufgrund einer gut zu prognostizierenden Trendentwicklung auch ein negatives Vorzeichen aufweisen. Anzubieten sind die Koeffizienten a und b (im Angebotsblatt mit 5 Nachkommastellen) sowie P Z (im Angebotsblatt mit 2 Nachkommastellen).

2) Angebotsabgabe Die Angebotsabgabe hat in schriftlicher Form an die inetz GmbH zu erfolgen Das Angebot muss folgende Angaben des Bieters enthalten: Firmenname Strasse/Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer Fax E-Mail-Adresse kaufmännische Daten: - Name der Bank - Bankleitzahl - Kontonummer - SWIFT-Code - IBAN - Umsatzsteuer-Identnr. Kontaktdaten für die Fahrplanabwicklung Desweiteren hat der Bieter bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen beizufügen: - Erklärung des Bieters, dass er einen gültigen (Sub-)Bilanzkreis in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH hat. - Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dessen Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sowie dass er sich nicht in Liquidation befindet - Aktueller Auszug aus dem Handels- und Gewerbezentralregister (nicht älter als. sechs Monate) oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist - Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat Der Bieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, im Angebot müssen alle geforderten Angaben enthalten sein. Unvollständige bzw. nicht fristgerecht eingereichte Angebote gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt. Der Aufwand zur Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Angebotssprache ist Deutsch. Die Angebote müssen bis 29.08.2016, 14:00 Uhr, bei der inetz GmbH vorliegen. 3) Vergabe Die inetz GmbH wird in die jeweils abgegebene Preisformel die Abrechnungspreise (Settlementpreise) für Phelix Baseload Year Futures, Cal-18 und Phelix Peakload Year Futures, Cal-18 vom Vortag des Zeitpunktes der Ausschreibung einsetzen und die Gesamtkosten bewerten. Der Zuschlag wird dem Bieter erteilt, welcher das Gebot mit den geringsten Gesamtkosten abgegeben hat.

Bei Preisgleichheit von mehreren Angebotspreisen wird das Angebot gewählt, welches zeitlich früher bei der inetz GmbH eingegangen ist. Die inetz GmbH behält sich vor, eine Preisobergrenze zu hinterlegen und auf dieser Grundlage bei der Vergabe die Angebote nicht zu berücksichtigen, deren Angebotspreis diese Preisobergrenze überschreitet. Die Vergabe erfolgt am 29.08.2016. Den Bietern wird die Vergabeentscheidung bis 17:00 Uhr mitgeteilt. Für die Angebote, die keinen Zuschlag erhalten haben, endet damit die Bindefrist; für diese Angebote erfolgt die Benachrichtigung per Email. Die Mitteilung über einen Zuschlag wird dem erfolgreichen Bieter per Telefax übermittelt (siehe Mitteilungsmuster im Anhang) und muss von diesem am 29.08.2016 zu Kontrollzwecken unverzüglich per Telefax rückbestätigt werden. Eine nicht zeitgerechte Rückbestätigung beeinflusst die Gültigkeit von Angebot und Zuschlag nicht. Mit dem Zuschlag durch die inetz GmbH kommt ein Stromliefervertrag über die Energie zur Deckung der Netzverluste mit den nachfolgenden Bedingungen und Regelungen (zu technischen, betrieblichen, organisatorischen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Erbringung und Abrechung der gelieferten Energie) zwischen dem Anbieter und der inetz GmbH zustande. Gegenstand dieses Stromliefervertrages ist die der inetz GmbH vom Anbieter aufgrund der erfolgreichen Gebote im Ausschreibungsverfahren zu liefernde Energie. 3.1) Stromlieferungen (1) Der Strom wird als Drehstrom mit einer Nennfrequenz von 50 Hz im Einklang mit den Regelungen des für die Übergabestelle verantwortlichen Netzbetreibers geliefert. (2) Übergabestelle: Die Stromlieferung an die inetz GmbH erfolgt in deren Netzverlustbilanzkreis in deren Regelzone. Der ETSO Identification Code des Verlustbilanzkreises der inetz GmbH ist 11XVER-NGC-----Q. Der zu beliefernde Netzverlustbilanzkreis kann bei Bedarf mit einer Vorlaufzeit von zwei Werktagen aktualisiert werden. (3) Die Stromlieferung erfolgt auf der Grundlage von Fahrplänen gemäß den Regelungen, die im Bilanzkreisvertrag zwischen der inetz GmbH und 50Hertz Transmission GmbH vereinbart sind. (4) Der Anbieter zahlt alle Gebühren, Entgelte, Steuern und sonstige Kosten, die bis zur Übergabestelle anfallen. 3.2) Liefermengen, Lieferpreise und Lieferzeitraum (1) Der Anbieter beliefert die inetz GmbH während des Lieferzeitraums mit den Stromliefermengen, für die der Anbieter in der Ausschreibung für 2018 von der inetz GmbH einen Zuschlag und entsprechend eine Mitteilung über einen Zuschlag erhalten hat. Die Lieferungen haben gemäß dem ausgeschriebenem Jahresprofil zu erfolgen. (2) Der Gesamtpreis für die Lieferung des bezuschlagten Loses entspricht dem vom Anbieter angebotenen spezifischen Arbeitspreis der Index-Preisformel in /MWh multipliziert mit dem Energieliefervolumen des bezuschlagten Loses.

(3) Lieferzeitraum: Beginn der Stromlieferungen ist am 1. Januar 2018 00:00 Uhr, Ende der Stromlieferungen ist am 31. Dezember 2018 24:00 Uhr und entspricht dem Zeitraum über den das ausgeschriebene Lieferprofil definiert und strukturiert ist. 3.3) Ansprechstellen (1) Die Ansprechstelle der inetz GmbH für kommerzielle Belange ist inetz GmbH Anschluss- und Vertragsmanagement Besucheranschrift: Augustusburger Straße 1 09111 Chemnitz Fax-Nr.: +49 371/489-2905 Internet: vertragsmanagement@inetz.de (2) Die inetz GmbH behält sich vor, die Kontaktdaten der o.g. Ansprechstellen zu ändern und für andere Belange andere Ansprechstellen zu benennen. 3.4) Abrechnung (1) Die vom Anbieter gelieferte Energie für die Deckung der Netzverluste bei der inetz GmbH wird im Folgemonat der Leistungserbringung vom Anbieter in Rechnung gestellt. Ggf. anfallende Steuern und Abgaben sind gesondert auszuweisen. (2) Die Rechnung ist in schriftlicher Form und in deutscher Sprache an folgende Rechnungsanschrift der inetz GmbH zu senden: inetz GmbH Postfach 41 14 78 09114 Chemnitz (3) Die inetz GmbH zahlt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zum jeweils gesetzlich geltenden Satz. (4) Die Zahlungen der inetz GmbH erfolgen binnen 28 Tagen nach Rechnungseingang. 3.5) Störungen und Unterbrechungen (1) Wenn der Anbieter oder die inetz GmbH durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihnen nicht möglich oder zumutbar ist, an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gehindert sind, so ruhen für den entsprechenden Zeitraum Leistungs- bzw. Abnahmeverpflichtung. (2) Die inetz GmbH und der Anbieter wirken bei der Behebung von Fehlern und Störungen nach Möglichkeit zusammen.

3.6) Vertragsverletzung Erfüllen der Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten aus Gründen, die der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, nicht, ist die inetz GmbH berechtigt, dem Anbieter die gesamten Aufwendungen für eine dadurch gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen. 3.7) Haftung Die Haftung des Anbieters und der inetz GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3.8) Sicherheitsleistung (1) Die inetz GmbH kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Anbieter verlangen, wenn zu besorgen ist, dass der Anbieter seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. Als begründeter Fall gilt insbesondere, dass - der Anbieter innerhalb der Vertragsdauer mit seinen Lieferverpflichtungen zweimal in Verzug geraten ist - gegen den Anbieter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet sind - der Anbieter keine Bonität in ausreichendem Umfang aufweist. Die Bonität des Anbieters wird von der inetz GmbH durch ein Verfahren das dem Verfahren führender Ratingagenturen vergleichbar ist auf Basis des Geschäftsberichts, Handelsregisterauszugs und anderer öffentlich zugänglicher Unterlagen des Anbieters bestimmt. Hierfür stellt der Anbieter der inetz GmbH auf deren Anforderung einen aktuellen Geschäftsbericht und ggf. weitere von der inetz GmbH angeforderte Unterlagen zur Verfügung. Die Bonität kann auch durch Einholen einer Auskunft einer allgemein im Geschäftsleben anerkannten Auskunftei (z.b. Creditreform) über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Anbieters festgestellt werden. (2) Als angemessen gilt eine Sicherheitsleistung, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Vertrag entspricht. (3) Die inetz GmbH versichert, dass vor dem schriftlichen Verlangen nach Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung telefonisch Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen wird. Kommt der Anbieter einem gemäß Absatz 1 berechtigten schriftlichen Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Kalendertagen nach, darf die inetz GmbH den Stromliefervertrag fristlos außerordentlich kündigen. (4) Die inetz GmbH kann die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmen, wenn der Anbieter seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und der inetz GmbH Aufwendungen wegen der Nichtlieferung des Anbieters gemäß 3.6) Vertragsverletzung entstehen. (5) Soweit die inetz GmbH gemäß Absatz 1 eine Sicherheitsleistung verlangt, ist der Anbieter berechtigt, stattdessen eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht eines EU Geldinstituts mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern zu erbringen.

(6) Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst. (7) Eine Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 3.9) Datenschutz und Vertraulichkeit (1) Die inetz GmbH und der Anbieter verpflichten sich, die vom jeweils anderen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren Verlustenergie oder der Durchführung des vorliegenden Vertrages überlassenen oder zugänglich gemachten technischen oder kaufmännischen Informationen nur für die Zwecke des Ausschreibungsverfahrens oder des vorliegenden Vertrages zu verwenden. (2) Die inetz GmbH ist insbesondere berechtigt, - Angebotsdaten des Anbieters in anonymisierter Form zu veröffentlichen, - Daten des Anbieters an dritte Netzbetreiber weiterzugeben, soweit dies für deren netzbetriebliche Belange notwendig ist und gewährleistet ist, dass die Informationen dort ebenfalls vertraulich behandelt werden. (3) Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht sind die inetz GmbH und der Anbieter berechtigt, auch vertrauliche Informationen des anderen an Behörden und Gerichte weiterzugeben, soweit sie hierzu aufgrund geltenden Rechts verpflichtet sind. 3.10) Laufzeit und Kündigung Der mit der Zuschlagserteilung zustande gekommene Stromliefervertrag kann während der Vertragslaufzeit nur aus einem wichtigen Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vertragspartner eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag verletzt, die Bundesnetzagentur andere Vorgaben bezüglich der Verlustenergiebeschaffung trifft oder wenn über das Vermögen des Anbieters ein zulässiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Auch im Fall wiederholter Vertragsverletzungen kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 3.11) Rechtsnachfolge Beide Partner sind berechtigt und im Falle des Übergangs ihrer Vermögenswerte auf einen Dritten verpflichtet, den Vertrag auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern nicht gegen deren technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit begründete Einwendungen erhoben werden. Die Partner werden jedoch von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nur befreit, wenn der Nachfolger den Eintritt in den Vertrag schriftlich erklärt und der Partner zustimmt. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn an der technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachfolgers ernsthafte Zweifel bestehen.

3.12) Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Vollständigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung eine Regelung vereinbaren, die wirtschaftlich oder rechtlich den mit dem Vertrag verfolgten Zwecken und den Vorstellungen der Vertragspartner in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt. (2) Ändern sich während der Laufzeit des mit Zuschlagserteilung zustandegekommenen Vertrages die dem Vertrag zugrundeliegenden wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder wettbewerblichen Verhältnisse, auf denen die Bestimmungen dieses Vertrages beruhen, und beeinflussen die Veränderungen die vertragliche Beziehung der Vertragspartner zueinander wesentlich, werden die Vertragspartner die Folgen einer Änderung miteinander besprechen und den Vertrag an die geänderten Verhältnisse anpassen. Gleiches gilt, wenn die Bundesnetzagentur andere Vorgaben bezüglich der Verlustenergiebeschaffung trifft. (3) Auch im Verhältnis zu ausländischen Anbietern, die einen Zuschlag erhalten haben, gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf, insbesondere das UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf, finden keine Anwendung. (4) Sämtliche in diesem Stromliefervertrag genannten Erklärungen, Bestellungen oder Mitteilungen erfolgen in schriftlicher Form. Soweit der jeweils andere Vertragspartner zustimmt, ist auch eine Übermittlung per elektronischer Datenübertragung (z.b. E-Mail) oder telefonisch möglich. (5) Vertragssprache ist Deutsch. (6) Gerichtsstand ist Chemnitz. 4) Anpassung des Ausschreibungsverfahres Den Allgemeinen Bedingungen für die Tranche der Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2018 liegen die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstellung zu Grunde. Ändern sich diese Verhältnisse insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Maßnahmen oder durch Regelungen der Regulierungsbehörde, so hat die inetz GmbH das Recht auf Anpassung dieser Regeln an die neuen Verhältnisse. 5) Kontaktdaten für Rückfragen inetz GmbH Anschluss- und Vertragsmanagement Besucheranschrift: Augustusburger Straße 1 09111 Chemnitz Telefon: +49 371/489-2984 Fax-Nr.: +49 371/489-2905 Internet: vertragsmanagement@inetz.de

Formblatt Angebot Netzverluste 2018 inetz GmbH Fax: 0371/489-2905 Besucheranschrift: Augustusburger Straße 1 09111 Chemnitz Anbieter: Firmenname Strasse/Hausnummer PLZ/Ort Ansprechpartner Telefonnummer Fax (für Meldung der Aussschreibungsergebnisse Email-Adresse ETSO Identification Code (des Lieferbilanzkreises) Ausschreibungstermin: bis 29.08.2016, 14:00 Uhr Vergabe: am 29.08.2016, 17:00 Uhr Referenzzeitraum: 01.07.2016-30.06.2017 Energiemenge: 12.351.959 kwh a b P Z in [ /MWh] Vergabeentscheidung (5 Nachkommastellen) (5 Nachkommastellen) (2 Nachkommastellen) Zuschlag kein Zuschlag Auszufüllen vom Anbieter Die Vergabe erfolgt auf Basis der Settlementpreise des Vortags. Auszufüllen vom VNB Chemnitz, (Ort, Datum, Unterschrift) (Ort, Datum, Unterschrift)