Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017

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Transkript:

Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Wir wollen fairen Sport (WR 2) Inhalt 1 Dokumentenkonzept... 2 2 Regeln - Reihenfolge der Anwendung... 2 3 Werbung... 2 4 Teilnahmeberechtigung und Gruppeneinteilung... 3 5 Meldung... 4 6 Start... 4 7 Wettfahrtabbruch... 8 8 Wettfahrtaufgabe... 8 9 Wertung... 8 10 Preise... 9 11 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung... 9 12 Sicherheitsbestimmungen... 9 13 Funkmitteilungen... 9 14 Haftungsausschluss... 10 15 Versicherung... 10 Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 1

1 Dokumentenkonzept Für den VC-Cup gilt folgendes Dokumenten-Konzept: 1. Reglement VC - Cup 2. Allgemeine Segelanweisungen (vorliegendes Dokument) 3. Ausschreibung pro Regatta falls notwendig: Ergänzende Segelanweisungen pro Regatta Ergänzendes Sicherheitskonzept (zb für Nacht- und Langstreckenregatten) In den allgemeinen Segelanweisungen sind die grundlegenden, an allen Regatten des VC- Cup zur Anwendung kommenden, Segelregeln beschrieben. Abweichende Regeln und Anweisungen müssen in den speziellen Segelanweisungen pro Regatta beschrieben sein. 2 Regeln - Reihenfolge der Anwendung An den Regatten des VC-Cups kommen die nachfolgend aufgeführten Regeln und Reglemente in der angegebenen Reihenfolge zur Anwendung: 1. Spezielle Sicherheitsanweisungen des durchführenden Klubs* 2. Spezielle Segelanweisungen pro Regatta* 3. Ausschreibung pro Regatta 4. Vermessungsvorschriften Swiss Rating System 5. Allgemeine Segelanweisungen des VC-Cup 6. Reglement des VC-Cup und Klassenvorschriften bei Einheitsklassen 7. Swiss-Sailing Bestimmungen 8. ISAF Wettfahrtregeln (WR 2013 2016) 9. Schweizer Binnenschifffahrtsgesetz Mit * markierte Dokumente können in der Regattaausschreibung enthalten sein. 3 Werbung* Bei den Regatten im Rahmen des VC-Cups ist Werbung gemäss den Ausführungsbestimmungen von Swiss Sailing zur ISAF Regulation 20 "Werbung" zulässig. Jede Art von Werbung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr geht in jedem Fall zu Lasten des Skippers oder Inhabers des werbetragenden Bootes. Die gültigen Werbebewilligungen sind auf der Homepage von Swiss Sailing aufgeführt. Teilnehmende mit Werbung, aber ohne Bewilligung von Swiss Sailing sind an einer Regatta des VC-Cups nicht startberechtigt (DNC). * Trifft für 50-Meilen Trophy nicht zu (SKS ist nicht mehr Swiss-Sailing Mitglied) Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 2

4 Teilnahmeberechtigung und Gruppeneinteilung 4.1 Zugelassene Bootsklassen Für die Teilnahme an den Regatten des VC-Cup sind nur Kielyachten zugelassen. In der "Offenen Klasse" sind auch Mehr-Rümpfer und Jollenkreuzer teilnahmeberechtigt, falls sie über eine Schweizer Schifffahrtszulassung verfügen. 4.2 Gruppeneinteilungen Messbriefe (WR 78) - Klassenflagge - Startnummern Die Boote werden gemäss ihrem Leistungspotential in folgende Klassen eingeteilt: Meldeklasse Vermessung Klassenflagge für Startgruppe Startnummern Racer 1 SRS - Messbrief Zahlenwimpel 1 100-199 Racer 2 SRS - Messbrief 200-299 Offen Racer Keine Vermessung 300-399 Cruiser SRS SRS - Messbrief Zahlenwimpel 2 400-499 Offen Cruiser Keine Vermessung 500-599 Mit Ausnahme der offenen Klassen müssen alle Boote über einen gültigen Zeitkorrekturfaktor (TCF) verfügen. Boote ohne gültigen Zeitkorrekturfaktor können nur in den offenen Klassen starten. 4.3 Clubzugehörigkeit und Lizenzen (WR 75)* Es sind nur Boote startberechtigt, deren Mannschaftsmitglieder die Swiss Sailing Ausführungs-bestimmungen zur ISAF Regulation 19 "Startberechtigung an Regatten" erfüllen. Dies bedeutet für den Bootsführer und die Mannschaft: Sie sind Inhaber eines für das jeweilige Verbandsjahr gültigen Swiss Sailing Mitgliederausweises als stimmberechtigtes Mitglied, oder Junioren-Mitglied eines Swiss Sailing angeschlossenen Clubs, oder Inhaber eines gültigen Mitgliederausweises eines ausländischen, der ISAF angeschl. Clubs oder Verbandes. Mannschaftsmitglieder können jeweils Tageslizenzen vor Ort lösen. * Trifft für 50-Meilen Trophy nicht zu (SKS ist nicht mehr Swiss-Sailing Mitglied) Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 3

4.4 Bootsführerschein & weitere allgemein gültige Vorschriften Der verantwortliche Schiffsführer muss im Besitz eines gültigen Schiffsführerausweises sein. Boot und Ausrüstung müssen dem CH-Binnenschifffahrtsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen entsprechen. Im weiteren gilt die interkantonale Vereinbarung über die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee. 5 Meldung Die Anmeldung hat über die Webseite www.vc-cup.ch bis spätestens 72 Stunden vor dem Regattadatum zu erfolgen. Nachmeldungen sind direkt vor Regattastart vor Ort möglich. Eine Meldung gilt erst als komplett, wenn das Startgeld an die in der Regatta- Ausschreibung angegebene Bankverbindung überwiesen worden ist. Bei Zahlungen nach Meldeschluss ist die zusätzliche Nachmeldegebühr zu entrichten. 6 Start 6.1 Startnummern Die Startnummern sind für die gesamte Saison gültig und können wie folgt bezogen werden: Während der Startnummernausgabe der einzelnen Regatten Während den Geschäftszeiten bei Dobler & Ingold, Marinasport AG, Alpenquai 13, 6005 Luzern Die Startnummern sind an den Bordwänden je backbords und steuerbords, innerhalb einer Distanz von maximal 1.5 m vom Bug an gemessen, anzubringen. Boote ohne beidseits korrekt angebrachte Nummern werden nicht gewertet (DNS). Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 4

6.2 Startreihenfolge Die Regatten des VC-Cups werden nach Startgruppen gestartet. Abweichende Startreihenfolgen müssen in der Regatta-Ausschreibung oder den speziellen Segelanweisungen beschrieben sein. Die Standard-Startreihenfolge lautet: Meldeklasse Reihenfolge Startgruppe Klassenflagge Start Nr. Racer 1 Zahlenwimpel 1 100-199 Racer 2 1 Racer 200-299 Offen Racer 300-399 Cruiser Zahlenwimpel 2 400-499 2 Cruiser Offen Cruiser 500-599 6.3 Startverfahren und Signale Die Wettfahrten werden nach WR 26 mit optischen und akustischen Signalen gestartet, wobei das Ausbleiben eines Schallsignals keine Folgen hat. Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 5

6.4 Signalisation des Startverfahrens bei mehreren Startgruppen im 5 Minuten Abstand (WR 26) Zeit Minuten Signale akustisch Signale optisch Bemerkungen H-6 AP oder L oder N Achtung, das nächste Signal folgt in 1 Minute H-5 Klassenflagge z.b. Ankündigungssignal für die erste Startgruppe H-4 P oder I, oder Vorbereitungssignal Z oder BF H-1 lang P oder I, oder Z oder BF Beginn 1 Minuten Verbotszeit für Regel 30.x H 1er Wimpel und Start Startgruppe 1, 2er Wimpel Ankündigungssignal Startgruppe 2 -> Fortsetzung H-4 Das Startverfahren kann sinngemäss für weitere Startgruppen fortgesetzt werden. Mit Ausnahme der sich ändernden Klassenflaggen bleibt sich der Ablauf und die Signalisation gleich. Abweichende Startverfahren, z.b. Startsignal der ersten Startgruppe ist nicht Ankündigungssignal der nächsten Startgruppe, sind in den Regatta-Ausschreibungen oder den speziellen Segelanweisungen explizit erwähnt. Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 6

6.5 Signalisation Einzelrückruf (WR 29.1) Zeit Minuten Signale akustisch Signale optisch Bemerkungen H+... zwingend X bis max. 4 Sek. nach dem Startsignal Einzelrückruf nur bei Flagge "P" oder "I" Bei Rückkehr X Streichen spätestens nach 4 Min. (Rückkehr i.o.) Zurückkehrende Boote dürfen das Startprozedere der nachfolgenden Startgruppen nicht behindern, sondern haben sich von diesen Booten frei zu halten. Sie müssen innerhalb von 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sein (ausser bei Start mit Black Flag). 6.6 Signalisation Allgemeiner Rückruf (WR 29.2) Zeit Minuten Signale akustisch Signale optisch Bemerkungen H+... 1. Hilfsstander bis max. 15 Sek. nach dem Startsignal Allgemeiner Rückruf H-6 lang 1.Hilfsstander Achtung, das nächste Signal folgt in 1 Minute H-5 Standard-Startverfahren gemäss 6.4. Neustart unmittelbar nach der Rückkehr aller Boote. Spätestens nach 5 Minuten. Die bereits begonnene Startprozedur der nächsten Wertungsklasse, welche der durch den allgemeinen Rückruf begonnenen Wertungsklasse folgt, wird abgebrochen. Die vom allgemeinen Rückruf betroffene Wertungsklasse startet unmittelbar nach Rückkehr aller Boote, spätestens nach 5 Minuten, neu. Die Startreihenfolge der Wertungsklassen bleibt erhalten. Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 7

6.7 Startstrafen Es gelten die WR 30 betreffend Startstrafen und Entlastungsmöglichkeiten 6.8 Freihaltepflicht Der Start- und der Zielraum sind von nichtstartenden respektive von bereits durchs Ziel gegangenen Booten, bei Androhung einer Disqualifikation (DSQ), freizuhalten. 6.9 Annahmen von Strafen während einer Wettfahrt Es gilt WR 44 - Strafen zum Zeitpunkt eines Vorfalls. Ein Boot, welches eine Strafe annimmt, muss sich so bald wie möglich nach dem Vorfall freisegeln und unverzüglich die geforderte Anzahl von Drehungen in der gleichen Richtung ausführt. Ein Boot kann sich mit einer Ein-Drehungsstrafe (eine Wende und eine Halse) von einer Bahnmarkenberührung entlasten. Von allen anderen Reglementsverstössen kann es sich nur mit zwei kompletten Drehungen entlasten. 7 Wettfahrtabbruch Bei Sturmwarnung (90 U/Min.) wird die Wettfahrt automatisch abgebrochen. Ein Wettfahrtabbruch kann zudem durch die Flagge N und 3 Schallsignale signalisiert werden. 8 Wettfahrtaufgabe Gibt ein Teilnehmer eine Wettfahrt auf, so muss er sich bei einem Kontrollboot oder der Wettfahrtleitung unverzüglich abmelden. Die entsprechenden Handy-Nummer sind in den Sicherheitsanweisungen, bzw. in den Segelanweisungen gültig für eine Regatta, aufgeführt. 9 Wertung Für die Einteilung der Meldegruppen in die Wertungsklassen gilt das VC-Cup Reglement. Die Wettfahrten der Wertungsklassen Racer 1, Racer 2, Cruiser SRS, Schnellste Yacht und Schnellste Cruiser werden nach dem "low-point" System gemäss ISAF gewertet. Für die Jahreswertung gilt das VC-Cup Reglement. 9.1 Streichresultate Werden an einer Regatta vier oder mehr Wettfahrten gesegelt, so wird das schlechteste Resultat gestrichen. Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 8

10 Preise Es werden Preise für die ersten drei Ränge der Wertungsklassen Racer 1, Racer 2, Cruiser SRS vergeben. Zusätzlich steht ein Wanderpreis für den Sieger der Schnellsten Yacht bereit. Preise werden an der Rangverkündigung abgegeben. Ein Versand findet nicht statt. 11 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung Sofern in den Segelanweisungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten sind, müssen Proteste innerhalb einer Stunde nach Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Wettfahrt des Tages dem Regattakomitee eingereicht werden. Jedes Boot das protestieren will, muss dies am Zielboot der Wettfahrtleitung mitteilen. Über Ort und Zeit der Protestverhandlung entscheidet der Wettfahrtleiter am schwarzen Brett. 12 Sicherheitsbestimmungen Jedes Boot muss ausreichend Rettungsmittel für alle Personen an Bord, gemäss Schweizer Binnenschifffahrtsgesetz mitführen. Jeder Teilnehmer ist für das Tragen eines den Bedingungen angemessenen, persönlichen Auftriebsmittel selbst verantwortlich. 12.1 Schwimmwestenobligatorium Bei Sturmvorwarnung und Sturmwarnung, sowie von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und beim Hissen der Signalflagge "Y", ist das Tragen von persönlichen Auftriebsmitteln für alle Teilnehmer obligatorisch. Dies gilt auch für die Zeiten vor, zwischen und nach den einzelnen Wettfahrten einer Regatta. Boote die gegen das "Schwimmwestenobligatorium" verstossen werden von der Wettfahrtleitung verhandlungslos disqualifiziert (DNE). 13 Funkmitteilungen Ausser in einem Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt auch für Mobiltelefone. Für Regatten mit dem Tracker System wird eine Ausnahmeregelung erlassen. Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 9

14 Haftungsausschluss Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt (siehe WR 4). Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durch-führung verantwortlichen Personen. 15 Versicherung Jedes teilnehmende Boot muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit für alle Wettfahrten verfügen. Historie Änderungen: Feb 2014 Kap. 12.1 Input Tech Kommission Präzisierungen (E. Schaller) Jan 2016 Kap 3 und 4.3 Ausnahmen für Clubs die nicht Swiss-Sailing Mitglieder sind Kap 5 Meldung /Nachmeldungen Kap 6.1 Startnummern /Position Kap 13 Funkmitteilungen /für Tracker Anpassungen auf Input von SKS Präzisierung (M. Hess) Input Tech Kommission Präzisierung (M. Hess) März 2017 4.2 Gruppeneinteilungen / Startnummern 6.2 Startreihenfolge 9 Wertung / 10 Preise Neue Klasseneinteilungen, neue Startgruppen (Vorstand) Allgemeine Segelanweisungen VC-Cup 2017 Seite 10