Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-124.284 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DES EMERGING MARKETS LIQUID EUROBOND UCITS ETF (der "Teilfonds") 4. September 2017 Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") setzt die Anteilsinhaber des Teilfonds (die "Anteilsinhaber") hiermit darüber in Kenntnis, dass er beschlossen hat, bestimmte, nachstehend unter A) ÜBERBLICK ÜBER DIE ÄNDERUNGEN näher beschriebene Änderungen an dem Teilfonds vorzunehmen (kollektiv als die "Änderungen" bezeichnet). Begriffe, die in diesem Dokument nicht definiert sind, haben die ihnen im Prospekt der Gesellschaft (der "Prospekt") zugewiesene Bedeutung. A) ÜBERBLICK ÜBER DIE ÄNDERUNGEN 1) Änderung des Referenzindex und Änderung der Referenzwährung Der Verwaltungsrat hat beschlossen, das Anlageziel des Teilfonds wie folgt zu ändern (die "AZ- Änderung"): Derzeit besteht das Anlageziel des Teilfonds darin, die Wertentwicklung des Deutsche Bank Emerging Markets Liquid Eurobond Index (der "Aktuelle Referenzindex") abzubilden. Das Anlageziel der Anteilsklasse 1C des Teilfonds (ISIN: LU0321462953, die "Anteilsklasse") ist die Abbildung der Wertentwicklung eines Währungsindex, der an den Aktuellen Referenzindex gekoppelt ist und in der Nennwährung der Anteilsklasse abgesichert ist (der Deutsche Bank Emerging Markets Liquid Eurobond EUR Hedged Index ). Sobald die AZ-Änderung wirksam ist, wird das Anlageziel des Teilfonds darin bestehen, die Wertentwicklung des Citi Emerging Markets USD Government and Government-Related Bond Select Index, Currency-Hedged in EUR terms (der "Neue Referenzindex") abzubilden. Die Umstellung vom Aktuellen Referenzindex auf den Neuen Referenzindex erfolgt über einen Zeitraum von 20 Tagen (der "Indexumstellungszeitraum"), wobei an jedem Tag während des Indexumstellungszeitraums 1/20 des an die Wertentwicklung des Aktuellen Referenzindex angepassten Anfangsportfolios auf den Neuen Referenzindex umgestellt wird. Wie in nachstehender Tabelle aufgeführt, beginnt der Indexumstellungszeitraum am 6. Oktober 2017 und endet am 6. November 2017. Ausgenommen sind bestimmte nationale gesetzliche Feiertage. 1
Tag während des Indexumstellungszeitraums Datum Wochentag Anmerkung Exposure in Bezug auf den Aktuellen Referenzindex Exposure in Bezug auf den Neuen Referenzindex 05.10.2017 Donnerstag 100 % 0 % 01 06.10.2017 Freitag 95 % 5 % 09.10.2017 Montag Feiertag USA 95 % 5 % 02 10.10.2017 Dienstag 90 % 10 % 03 11.10.2017 Mittwoch 85 % 15 % 04 12.10.2017 Donnerstag 80 % 20 % 05 13.10.2017 Freitag 75 % 25 % 06 16.10.2017 Montag 70 % 30 % 07 17.10.2017 Dienstag 65 % 35 % 08 18.10.2017 Mittwoch 60 % 40 % 09 19.10.2017 Donnerstag 55 % 45 % 10 20.10.2017 Freitag 50 % 50 % 11 23.10.2017 Montag 45 % 55 % 12 24.10.2017 Dienstag 40 % 60 % 13 25.10.2017 Mittwoch 35 % 65 % 14 26.10.2017 Donnerstag 30 % 70 % 15 27.10.2017 Freitag 25 % 75 % 16 30.10.2017 Montag 20 % 80 % 17 31.10.2017 Dienstag 15 % 85 % 01.11.2017 Mittwoch Feiertag Luxemburg 15 % 85 % 18 02.11.2017 Donnerstag 10 % 90 % 19 03.11.2017 Freitag 5 % 95 % 20 06.11.2017 Montag 0 % 100 % Es gilt zu beachten, dass der vorstehende Zeitplan für die Umstellung zu Veranschaulichungszwecken von derselben Wertentwicklung für den Referenzindex und den Neuen Referenzindex ausgeht. Ähnlich wie der Aktuelle Referenzindex ist der Neue Referenzindex darauf ausgelegt, die Wertentwicklung von Emerging Markets-Schuldtiteln mit oder ohne Investment-Grade-Rating abzubilden, die von Staaten, regionalen staatlichen Stellen und Stellen mit staatlichem Bezug begeben werden. Der Aktuelle Referenzindex und der Neue Referenzindex unterscheiden sich u. a. darin, dass (i) der Neue Referenzindex ein breiter gefasster Indikator für den Markt für Emerging Markets-Staatsanleihen ist, (ii) der Neue Referenzindex ein niedrigeres Mindest- Bonitätsrating anwendet und daher riskantere Bestandteile enthalten kann als der Aktuelle 2
Referenzindex und (iii) der Neue Referenzindex nur auf US-Dollar lautende Emissionen beinhalten wird. Da der Neue Referenzindex ausschließlich auf US-Dollar lautende Emissionen beinhalten wird, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Referenzwährung des Teilfonds in US-Dollar zu ändern. Die Nennwährung der Anteilsklasse wird jedoch weiterhin Euro sein. Bei dem Neuen Referenzindex handelt es sich um eine abgesicherte Version des Citi Emerging Markets USD Government and Government-Related Bond Select Index, der das Währungsrisiko minimieren soll, dass sich aus Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro, also der Nennwährung der Anteilsklasse 1C, und der Währung der im Neuen Referenzindex enthaltenen Schuldtitel ergibt. Anteilsinhaber sollten beachten, dass der Teilfonds daher Derivate einsetzen kann, um Währungsschwankungen zwischen der Nennwährung der Anteilsklasse und der Währung der von dem Teilfonds gehaltenen Anlagen möglichst zu verringern. Diese Währungssicherung ist unter Umständen nicht effektiv und kann dazu führen, dass der Teilfonds nicht an der Aufwertung einer bestimmten Währung partizipiert, oder den Teilfonds dem Risiko einer Abwertung einer bestimmten Währung aussetzen. 2) Umstellung der Anlagepolitik Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds zum 7. November 2017 (der "Stichtag"), d. h. ab dem ersten Geschäftstag nach dem Indexumstellungszeitraum, von ihrer derzeit Indirekten Anlagepolitik auf eine Direkte Anlagepolitik mit Optimierter Indexnachbildung umzustellen (die "DR-Umstellung"). Momentan bildet der Teilfonds die Wertentwicklung des Aktuellen Referenzindex über Derivatetransaktionen wie individuell ausgehandelte (OTC-) Swap-Transaktionen ab. Sobald die DR-Umstellung erfolgt ist, wird der Teilfonds sein Anlageziel durch Direkterwerb eines Portfolios von Schuldtiteln verfolgen. Dieses Portfolio kann die Bestandteile des Neuen Referenzindex oder nicht darauf bezogene übertragbare Wertpapiere oder sonstige geeignete Vermögenswerte, wie vom Anlageverwalter und Portfoliounterverwalter festgelegt, umfassen. Anteilsinhaber werden insbesondere gebeten, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: die Abschnitte "Anlageziele und Anlagepolitik" und "Risikofaktoren" (einschließlich "Risiken in Zusammenhang mit der Abbildung von Indizes", "Transaktionsbesteuerung (Finanztransaktionssteuer)" und "Wertpapierleihgeschäfte, Veräußerungen mit Rückkaufsrecht sowie Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte") im Hauptteil des Prospekts sowie dem Produktanhang des Teilfonds; für den Teilfonds erfolgt während des Indexumstellungszeitraums eine Umstellung vom Aktuellen Referenzindex auf den Neuen Referenzindex, die Indirekte Anlagepolitik wird jedoch beibehalten; Weitere Informationen finden sich in dieser Mitteilung unter 1) Änderung des Referenzindex; nach der DR-Umstellung kann der Teilfonds Wertpapierleihgeschäfte eingehen, die im Prospekt ausführlicher beschrieben sind; In diesem Zusammenhang sollten die Anleger insbesondere beachten, dass in Fällen, in denen Barsicherheiten zugelassen sind und 3
akzeptiert werden, diese vorbehaltlich der Anlagebeschränkungen unter Umständen wieder angelegt werden; im Zeitraum zwischen dem Datum dieser Mitteilung und dem Stichtag besteht wegen der AZ-Umstellung und der DR-Umstellung die Möglichkeit einer Ausweitung der für den Teilfonds an Primär- und Sekundärmärkten notierten Geld-Brief-Spannen; nach der DR-Umstellung kann es im Zusammenhang mit Zeichnungen oder Rücknahmen in Bezug auf den Teilfonds am Primärmarkt zur Änderung oder Einführung des/eines (etwaigen) Mindestanlagebetrags bei Erstzeichnung, des/eines (etwaigen) Mindestanlagebetrags bei Folgezeichnungen und des/eines (etwaigen) Mindestrücknahmebetrags kommen (diese Begriffe sind im Prospekt und im Produktanhang des Teilfonds definiert und ausführlicher beschrieben); nach der DR-Umstellung wird im Hinblick auf Zeichnungen oder Rücknahmen am Primärmarkt in Bezug auf den Teilfonds der maßgebliche Bedeutende Markt von einem Bedeutenden Markt für Indirekte Replikation in einen Bedeutenden Markt für Direkte Replikation geändert und die maßgebliche Annahmefrist von 17.00 Uhr in 15.00 Uhr Ortszeit Luxemburg am jeweiligen Transaktionstag geändert; nach der DR-Umstellung können dem Teilfonds Transaktionskosten, einschließlich Steuern, entstehen und Autorisierten Teilnehmern können Primärmarkt-Transaktionskosten auferlegt werden. nach der DR-Umstellung trägt der Teilfonds sämtliche Finanztransaktionssteuern, die er gegebenenfalls zu zahlen hat; und nach der DR-Umstellung liegt der voraussichtliche Tracking Error für den Neuen Referenzindex bei "bis zu 2 %" statt wie bisher bei "bis zu 1 %". Dies ist auf die Transaktionskosten zurückzuführen, die im Rahmen der Verwaltung des physischen Portfolios vollständig an den Teilfonds weitergereicht werden. 3) Wechsel des Anlageverwalters Der Verwaltungsrat hat zum Stichtag einen Wechsel des Anlageverwalters (Investment Manager) für den Teilfonds beschlossen (der "IM-Wechsel"). Derzeit fungiert State Street Global Advisors Limited ("SSgA") als Anlageverwalter des Teilfonds. An die Stelle von SSgA tritt die Deutsche Asset Management Investment GmbH ("DeAM GmbH") als Anlageverwalter des Teilfonds. Die DeAM GmbH mit Sitz unter der Anschrift Mainzer Landstraße 11-17, D-60329 Frankfurt am Main, wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland errichtet. Sie wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und untersteht deren Aufsicht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 9135 eingetragen. DeAM GmbH wird einen Teil ihrer Portfoliomanagementaufgaben gemäß den Bedingungen einer Portfoliounterverwaltungsvereinbarung, wie im Prospekt ausführlicher beschrieben, an die Deutsche Asset Management (UK) Limited ("DeAM (UK)") delegieren. DeAM (UK) ist eine am 16. September 2004 nach dem Recht von England und Wales errichtete Limited Liability Company mit Sitz unter der Anschrift Winchester House, 1 Great Winchester Street, London, 4
EC2N 2DB, Vereinigtes Königreich. Sie wurde von der Financial Conduct Authority zugelassen und unterliegt bei der Durchführung ihrer vorgesehenen Anlagetätigkeit (gemäß Definition im FCA Handbook) deren Aufsicht. Anleger sollten beachten, dass SSgA sowohl an als auch nach dem Stichtag weiterhin bestimmte Aufgaben für den Teilfonds übernehmen wird, um den IM-Wechsel zu erleichtern. Zu diesen Aufgaben zählt beispielsweise die Abwicklungsüberwachung von vor dem Stichtag eingeleiteten Transaktionen. Der IM-Wechsel wurde beschlossen, um die Portfoliomanagementstrukturen des Teilfonds zu optimieren und effizienter zu gestalten. 4) Namensänderung Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Namen des Teilfonds mit Wirkung ab dem Stichtag wie im Anhang zu dieser Mitteilung aufgeführt zu ändern. 5) Senkung der Verwaltungsgesellschaftsgebühr Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Verwaltungsgesellschaftsgebühr für die Anteilsklasse mit Wirkung ab dem Stichtag von "bis zu 0,45 % p. a." auf "bis zu 0,30 % p. a." zu senken. Demzufolge verringert sich die auf die Anteilsklasse anfallende Pauschalgebühr von "bis zu 0,55 % p. a." auf "bis zu 0,40 % p. a." B) ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Kosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Änderungen sind nicht vom Teilfonds oder seinen Anteilsinhabern zu tragen. Zur Klarstellung: Bis zur vollständigen Umsetzung der Änderungen fallen weiterhin sämtliche Neugewichtungskosten in Form von Abschlägen auf den Indexstand an. Bei Neuzeichnungen oder Rücknahmen in Bezug auf den Teilfonds besteht indes im Zeitraum zwischen dem Datum dieser Mitteilung und dem Stichtag (7. November 2017) wegen der AZ-Umstellung und der DR- Umstellung die Möglichkeit einer Ausweitung der für den Teilfonds an Primär- und Sekundärmärkten notierten Geld-Brief-Spannen. Anteilsinhaber, die Anteile des Teilfonds am Primärmarkt zeichnen oder zur Rücknahme einreichen und die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile an dem Teilfonds gemäß den Bestimmungen des Prospekts zurückgeben. Solche Rücknahmen von Anteilen sind vom Datum dieser Mitteilung bis zum 5. Oktober 2017 um 17.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) frei von Rücknahmegebühren. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft für den Verkauf von Anteilen am Sekundärmarkt keine Rücknahmegebühr erhebt. Aufträge für den Verkauf von Anteilen über eine Börse können über einen zugelassenen Intermediär oder Börsenmakler platziert werden. Anteilsinhaber sollten beachten, dass Aufträge am Sekundärmarkt indes Kosten verursachen können, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat und für die die vorstehend genannte Befreiung von Rücknahmegebühren nicht gilt. Weitere Informationen zu den Änderungen, einschließlich detaillierterer Informationen zu der Direkten Anlagepolitik, dem neuen Anlageverwalter und dem Portfoliounterverwalter sowie dem Neuen Referenzindex, sind dem überarbeiteten Prospekt zu entnehmen, der am oder um das Datum dieser Mitteilung auf der Webseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. 5
Exemplare des überarbeiteten Prospekts werden kostenlos am Sitz der Gesellschaft oder in den Geschäftsräumen ihrer ausländischen Vertretungen erhältlich sein. Die aktualisierten wesentlichen Anlegerinformationen für die Anteilsklasse mit Angaben zum Indexumstellungszeitraum sind am oder um das Datum dieser Mitteilung auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar und weitere aktualisierte wesentliche Anlegerinformationen, die den Änderungen Rechnung tragen, werden am oder um den Stichtag auf der Webseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Exemplare der wesentlichen Anlegerinformationen werden kostenlos am Sitz der Gesellschaft oder in den Geschäftsräumen ihrer ausländischen Vertretungen erhältlich sein. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Sie den Rat Ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Allen Anteilsinhabern wird dringend empfohlen, ihren Steuerberater zwecks einer Beurteilung (1) der Auswirkungen der Änderungen und möglicherweise daraus resultierender steuerlicher Folgen sowie (2) potenzieller Änderungen hinsichtlich der aktuellen und / oder künftigen steuerlichen Behandlung ihrer Anlage nach dem Recht des Staates ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Geschäftssitzes zu konsultieren. Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Änderungen sind bei den nachstehend unter "Kontakt" aufgeführten juristischen Personen, in den Geschäftsräumen der ausländischen Vertretungen oder per E-Mail an Xtrackers@db.com erhältlich. Zahlstelle in der Schweiz ist Deutsche Bank (Suisse) SA, Place des Bergues 3, CH-1201 Genf. Vertreter in der Schweiz ist Deutsche Asset Management Schweiz AG, Hardstrasse 201, CH- 8005 Zürich. Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können kostenlos beim Vertreter bezogen werden und sind in elektronischer Form auf der Internetseite www.xtrackers.com erhältlich. Der Verwaltungsrat C) KONTAKT 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Deutsche Asset Management S.A. 2, boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg 6
Anhang Zusammenfassung der Änderungen Bis zum 5. Oktober 2017 Während des Indexumstellungszeitraums (6. Oktober 2017 bis 6. November 2017) Ab dem Stichtag (7. November 2017) Name des Teilfonds EMERGING MARKETS LIQUID EUROBOND UCITS ETF ( EMERGING MARKETS LIQUID EUROBOND UCITS ETF) EMERGING MARKETS USD BOND UCITS ETF (DR) Referenzindex des Teilfonds Deutsche Bank Emerging Markets Liquid Eurobond Index Kombination aus Deutsche Bank Emerging Markets Liquid Eurobond Index und Citi Emerging Markets USD Government and Government- Related Bond Select Index, Currency-Hedged in EUR terms, wie im Produktanhang für den Teilfonds im Prospekt und in Abschnitt 1) dieser Mitteilung beschrieben Citi Emerging Markets USD Government and Government-Related Bond Select Index, Currency-Hedged in EUR terms Anlagepolitik Indirekte Anlagepolitik (Indirekte Anlagepolitik) Direkte Anlagepolitik (Optimierte Indexnachbildung) Anlageverwalter SSgA (SSgA) DeAM GmbH (Portfoliounterverwaltung übertragen an DeAM (UK)) Referenzwährung des Teilfonds EUR (EUR) USD Pauschalgebühr in Bezug auf die Anteilsklassen (1C, ISIN: LU0321462953) bis zu 0,55 % p. a. (bis zu 0,55 % p. a.) bis zu 0,40 % p. a. 7