Teilnahmebedingungen und Regeln des VW up!-gewinnspiels zur Eröffnung der Filiale in Herford am 05.05. 1 Teilnahmebedingungen (1) Bei Buschmanns VW up!-promotion handelt es sich um ein Gewinnspiel. Die Teilnahme ist vollkommen freiwillig. Mit Ihrer Teilnahme akzeptieren Sie die Regeln. Sie können jederzeit auch während des Gewinnspiels entscheiden, nicht mehr mitspielen zu wollen. (2) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie eines der Buschmann-Fahrzeuge finden, ein Selfie mit dem Auto im Hintergrund schießen und spätestens bis zum 04.05., 23:59 Uhr, auf der Facebook-Seite der Fahrschule Buschmann posten. 2 Teilnehmer (1) Teilnahmeberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter der Fahrschule Buschmann, Kooperationspartner und die jeweiligen Angehörigen sowie Mitbewohner ihres Haushaltes sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, sobald Sie auf dem Selfie und auch das Auto der Fahrschule Buschmann gut erkennbar sind. (3) Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin darf an dem Gewinnspiel nur ein Mal teilnehmen. (4) Die Teilnahme an einem Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen. 3 Ausschluss vom Gewinnspiel Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Fahrschule Buschmann das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 4 Durchführung und Abwicklung (1) Der Gewinner / Die Gewinnerin wird am 05.05.2018 bei der Eröffnungsfeier der Filiale in Herford, Goltzstraße 22, öffentlich ausgelost. (2) An der Gewinnverlosung nimmt teil, wer sein persönliches Selfie bis zum 04.05., 23:59 Uhr, auf der Facebookseite der Fahrschule Buschmann öffentlich gepostet hat.
(2) Ein Anspruch auf Barauszahlung des Sachgewinns besteht in keinem Fall. (3) Dem Gewinner / Der Gewinnerin der Kfz-Nutzung für ein Jahr werden die für die Auslieferung zuständigen KFZ Händler oder Stellen genannt. Wird das KFZ nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Absenden der Mitteilung über den Ort und die Zeit der Abholung abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden, trägt der Gewinner. (4) Beschwerden sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Fahrschule Buschmann zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; Fahrschule Buschmann wird im Falle verspäteter Beschwerden von ihrer Leistungspflicht frei. 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe (1) Die hochgeladenen Fotos werden ausschließlich von der Fahrschule Buschmann zu Promotion-Zwecken dieses Gewinnspiels genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. (2) Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmer jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf zur Nutzung durch die Fahrschule Buschmann hat zu erfolgen an: Fahrschule Michael Buschmann GbR Lübbecker Straße 143 32257 Bünde info@fahrschule-buschmann.de (3) Die Fahrschule Buschmann verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen. 6 Gewinner (1) Dem Gewinner / Der Gewinnerin wird ein VW up! für die Dauer von 12 Monaten zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Gewinner müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Kfz ist über die Fahrschule Buschmann vollkaskoversichert, auch die Kfz-Steuer, die Kosten für Versicherung und die Werbung auf dem Fahrzeug wird von der Fahrschule Buschmann übernommen. (2) Der Gewinner / Die Gewinnerin zahlt die Kraftstoffkosten sowie sonstige Kosten für Verbrauchsstoffe selbst. Am Fahrzeug dürfen keinerlei insbesondere keine technischen Veränderungen vorgenommen werden, zudem dürfen die Werbeflächen nicht verändert werden. Die Fahrzeuge werden mit Sommerreifen zur Verfügung gestellt. (3) Es ist eine maximale Fahrleistung während der 12 monatigen Dauer der Nutzung von 10.000 km erlaubt. Der Gewinner / die Gewinnerin darf das Fahrzeug nicht an
Dritte übergeben, es sei denn, Fahrschule Buschmann erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung. Der Gewinner / die Gewinnerin verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Gewinner / die Gewinnerin entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Der Gewinner verpflichtet sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. (4) Der Gewinner / die Gewinnerin darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Der Gewinner / die Gewinnerin ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zur Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten, Teilnahmen an Geländefahrten, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen. Das Rauchen im Fahrzeug ist zu unterlassen. (5) Der Gewinner / die Gewinnerin versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht. Der Gewinner / die Gewinnerin versichert zudem, dass er / sie das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird. (6) Der Gewinner / die Gewinnerin ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 100,00 EUR) selbst auszuführen (z.b. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung der Fahrschule Buschmann. Der Arbeitsaufwand des Gewinners / der Gewinnerin bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet. (7) Stellt der Gewinner / die Gewinnerin einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er / sie die Fahrschule Buschmann unverzüglich zu benachrichtigen. (8) Wird der Gewinner / die Gewinnerin während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er / sie unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Gewinner / die Gewinnerin hat die Fahrschule Buschmann ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Gewinner / die Gewinnerin hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten. (9) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Gewinners / der Gewinnerin besteht, soweit die Fahrschule Buschmann für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. Der Gewinner / die Gewinnerin haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten
während der Nutzungszeit zurückzuführen sind. Der Gewinner / die Gewinnerin haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine / ihre Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Gewinner mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er / sie es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche der Fahrschule Buschmann notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. (10) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Gewinners / der Gewinnerin. Der Gewinner / die Gewinnerin stellt die Fahrschule Buschmann von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen die Fahrschule Buschmann erheben. (11) Der Zustand des Fahrzeugs nach der Nutzung durch den Gewinner / die Gewinnerin wird nach der Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe der VW Financial Services bewertet. 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels (1) Die Fahrschule Buschmann behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Fahrschule Buschmann insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hardund/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin verursacht wurde, so kann die Fahrschule Buschmann von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. (2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers / der Teilnehmerin bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen. 8 Haftung (1) Die Fahrschule Buschmann wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Fahrschule Buschmann sichert keine Beschaffenheit des Gewinnes zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen abweichen. (2) Die Bekanntgabe des Gewinners / der Gewinnerin erfolgt ohne Gewähr. (3) Fahrschule Buschmann haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der Fahrschule
Buschmann (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. 9 Sonstiges (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt. (3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit von der Fahrschule Buschmann ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.