des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften

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Seite 2 FU-Mitteilungen 13/1999 Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. M. Meier-Brügger Seminar für Vergleichende und Indogermanische Tel. 838 5028 Studienordnung für das Haupt- und Nebenfachstudium der Vergleichenden und Indogermanischen mit dem Abschluss der Magisterprüfung an der Freien Universität Berlin Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung vom 27. Oktober 1998 (Mitteilungen Nr. 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin am 28. April 1999 für das Haupt- und Nebenfachstudium der Vergleichenden und Indogermanischen die folgende Studienordnung erlassen. Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Definition und Gegenstand des Faches 3 Umfang, Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums 4 Eingangsvoraussetzungen, Sprachkenntnisse 5 Fächerkombination 6 Studieninhalte 7 Lehrveranstaltungsformen und Leistungsnachweise 8 Studienberatung und Studienfachberatung 9 Vergleichende und Indogermanische als Hauptfach 10 Vergleichende und Indogermanische als Nebenfach 11 European Credit Transfer System 12 Inkrafttreten 13 Übergangs- und Schlussbestimmungen Anhang: Studienverlaufsplan 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Haupt- und Nebenfachstudium der Vergleichenden und Indogermanischen mit dem Abschluss der Magisterprüfung an der Freien Universität Berlin gemäß der Magisterprüfungsordnung vom 18. Februar 1991 (FU-Mitteilungen 2/1992), geändert am 6. März 1997 und 3. Juli 1996 (FU-Mitteilungen Nr. 7/1997). 2 Definition und Gegenstand des Fachs (1) Im Zentrum der Vergleichenden und Indogermanischen stehen die Sprachen und Sprachzweige der indogermanischen Sprachfamilie, die im Altertum von den Siedlungsgebieten der Inder bis zu denen der Germanen reichte. Die indogermanische Sprachfamilie stellt mit Ausnahme von Baskisch, Estnisch, Finnisch, Maltesisch, Türkisch und Ungarisch alle Sprachen Europas, darunter z.b. Deutsch, Englisch, Irisch, Isländisch, Schwedisch, Französisch, Italienisch, Rumänisch, Spanisch, Albanisch, Griechisch, Bulgarisch, Polnisch, Russisch, Sorbisch, Serbokroatisch, Slowakisch oder Tschechisch. (2) Die Vergleichende und Indogermanische erforscht Geschichte und Vorgeschichte der indogermanischen Einzelsprachen und rekonstruiert die indogermanische Grundsprache mit ihren kulturgeschichtlichen und historischen Implikationen. Während die einzelsprachlichen Philologien die betreffende Sprache und ihre Texte zum Gegenstand haben, gewinnt die Vergleichende und Indogermanische ihre synchronen und diachronen Erkenntnisse durch den Vergleich der verschiedenen indogermanischen Einzelsprachen. Das grammatische System der indogermanischen Grundsprache und die Veränderungen, denen die indogermanischen Einzelsprachen nach ihrer Abspaltung unterlagen, stehen genauso im Vordergrund wie die Suche nach einem immer besseren Verständnis der älteren und ältesten einzelsprachlichen Textzeugnisse. Aufgrund ihres Vorgehens kommt die Vergleichende und Indogermanische zu einem vertieften sprachhistorischen Verständnis, das sie als Ansprechpartner für sprachwissenschaftliche Fragestellungen der Einzelphilologien unverzichtbar macht. (3) Das Arbeitsfeld der Vergleichenden und Indogermanischen schließt auch nicht mehr gesprochene und nur schriftlich belegte Sprachzweige mit ein. Zu den indogermanischen Sprachen zählen (nach der Reihenfolge des ersten Auftretens der Sprachdenkmäler geordnet): Anatolisch (insbesondere Hethitisch), Indo-Iranisch (insbesondere Sanskrit, Vedisch und Avestisch), Griechisch (insbesondere Mykenisch und Altgriechisch), Phrygisch, Italisch (insbesondere Lateinisch), Keltisch (insbesondere Gallisch und Altirisch), Germanisch (insbesondere Gotisch, Althochdeutsch, Altenglisch und Altnordisch), Armenisch (insbesondere Klassisch-Armenisch), Tocharisch, Balto-Slavisch (insbesondere Litauisch und Altkirchenslavisch) und Albanisch. 4) Innerhalb des Teilstudiengangs Vergleichende und Indogermanische ergibt sich die Wahl zwischen zwei Schwerpunkten. Sie ist von den Studierenden spätestens zu Beginn des Hauptstudiums zu treffen. Bei der Wahl des Schwerpunkts Indogermanische stehen die altindogermanischen Sprachzeugnisse im Mittelpunkt. Vergleichende als Schwerpunkt stellt die wissenschaftliche Betrachtung indogermanischer und nichtindogermanischer Sprachen in allen ihren Aspekten zur Diskussion. Gegenstand beider Schwerpunkte sind die kritische Aneignung der verschiedenen Methoden der Sprachbeschreibung und die Theorie des Sprachwandels. Die Vergleichende impliziert je nach Themenstellung eine Zusammenarbeit mit Teilbereichen der Philosophie, der Soziologie und der Psychologie. Auch in den Bereichen Linguistik oder der Philologien werden Lehrveranstaltungen zu entsprechenden Themen angeboten. (5) Unter sprachwissenschaftlichem Aspekt werden im besonderen die folgenden altindogermanischen Sprachen erforscht und gelehrt: Altgriechisch; Lateinisch; Vedisch und Avestisch; Altkirchenslavisch und Litauisch; Gotisch, Althochdeutsch, Altenglisch und Altnordisch; Hethitisch. Weitere Sprachen und Themen werden je nach den Schwerpunkten der hauptberuflichen Angehörigen des Seminars und je nach der Möglichkeit von Lehraufträgen und von Blockseminaren angeboten. (6) Den Studierenden wird empfohlen, zur Abrundung ihres Studiums das Lehrangebot benachbarter Fächer der Freien Universität, anderer Berliner Universitäten und der Universität Potsdam wahrzunehmen. Die Auswahl dieser Lehrveranstaltungen sollte im Einvernehmen mit der Studienfachberatung stattfinden. Zu nennen sind z.b. die FU-Studiengänge Altorientalistik, Englische Philologie, Französische Philologie, Griechische Philologie, Indische Philologie, Lateinische Philologie, Linguistik (Allgemeine und Deutsche ) und Slavistik (Slavische ).

13/1999 FU-Mitteilungen Seite 3 3 Umfang, Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums (1) Das Studium der Vergleichenden und Indogermanischen umfasst im Hauptfach insgesamt mindestens 60 Semesterwochenstunden (SWS), im Nebenfach insgesamt mindestens 30 SWS. (2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester einschließlich der Magisterprüfung. (3) Das Studium gliedert sich im Haupt- wie im Nebenfach in ein Grund- und ein Hauptstudium von je vier Semestern. Im neunten Semester soll die Magisterprüfung abgelegt werden. 4 Eingangsvoraussetzungen, Sprachkenntnisse (1) Eingangsvoraussetzung für das Studium der Vergleichenden und Indogermanischen ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer anderen gesetzlich anerkannten Studienberechtigung. (2) Das Latinum und das Graecum oder ein anerkanntes Äquivalent sowie ausreichendes Leseverständnis für die englische und französische Sekundärliteratur sollten bereits bei Studienbeginn vorhanden sein. Den Nachweis entsprechender Kenntnisse müssen Haupt- und Nebenfachstudierende bei der Meldung zur Zwischenprüfung erbringen. 5 Fächerkombination (1) Vergleichende und Indogermanische kann als Haupt- oder als Nebenfach in einer Kombination aus einem ersten und einem zweiten Hauptfach oder aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern studiert werden. (2) Hauptfachstudierenden, die als Studienschwerpunkt im Hauptstudium Indogermanische wählen wollen, wird empfohlen, als zweites Hauptfach eine Philologie oder zwei Philologien als Nebenfächer zu wählen. Bei der Wahl des Schwerpunkts Vergleichende sind daneben auch Kombinationen mit Philosophie, Soziologie oder Psychologie zu empfehlen. (3) Als Nebenfach bildet Vergleichende und Indogermanische eine Ergänzung zu indogermanischen ebenso wie nichtindogermanischen Philologien und zu Fächern wie Religionswissenschaft, Philosophie, Geschichte, Ethnologie, Klassische Archäologie, Vorderasiatische Altertumskunde oder Ur- und Frühgeschichte. 6 Studieninhalte (1) Zu den Studieninhalten zählen die in 2 genannten Sprachen und Sprachgruppen. Welche Sprachen die Studierenden im Verlauf ihres Studiums lernen, sollten sie in Zusammenhang mit ihren Vorkenntnissen und ihrer Fächerkombination in Absprache mit der Studienfachberatung entscheiden. Bei der Auswahl der Sprachkurse sollte das Sprachlehrangebot der übrigen Universitäten des Landes Berlin und der Universität Potsdam mit berücksichtigt werden. (2) Unter den Schwerpunkt Indogermanische mit einem regelmäßigen Lehrangebot von 14 SWS fallen die Themenbereiche vergleichende sprachwissenschaftliche Lektüre altindogermanischer Texte, Sprachgeschichte/ deskriptiv-historische Betrachtung einzelner oder mehrerer altindogermanischer Sprachen oder Sprachgruppen, Indogermanische Grammatik (Phonologie, Morphologie, Syntax, Etymologie, Sprachgeographie, Onomastik). (3) Unter den Schwerpunkt Vergleichende fallen die Themenbereiche Phonetik/Phonologie, Grammatiktheorie, Theorie und Methodik der historischvergleichenden, Sprachtypologie, Kontrastive Linguistik. Pro Semester wird in der Regel eine zweistündige Lehrveranstaltung angeboten. Für das Weitere muß das Angebot der übrigen Universitäten des Landes Berlin und der Universität Potsdam berücksichtigt werden. Es ist in Absprache mit einer prüfungsberechtigten Lehrkraft des jeweiligen Faches auszuwählen. 7 Lehrveranstaltungsformen und Leistungsnachweise (1) Die Vermittlung des Lehrstoffs erfolgt während der Vorlesungszeit (a) durch Vorlesungen, die zur Einführung in das Fach und zur Vermittlung eines Überblickes über das Fach dienen (auch geeignet für Studierende aus benachbarten Disziplinen), (b) durch Übungen, die in Stoff und Methodik des Faches einführen und in denen flexibel auf die Bedürfnisse der Teilnehmer eingegangen wird, (c) durch Seminare, die auf tieferes Eindringen in spezielle Problemstellungen zielen und die Teilnahme an Forschungsprojekten ermöglichen. Diese Lehrveranstaltungen umfassen jeweils 2 SWS. (2) In der vorlesungsfreien Zeit können Blockseminare stattfinden, die innerhalb einer Woche den Semester-Lehrstoff einer 2-SWS-Lehrveranstaltung in konzentrierter Form bieten. (3) Über den erfolgreichen Besuch von Übungen, Seminaren und Blockseminaren werden Leistungsnachweise gemäß 25 Abs. 1 MagPO ausgestellt. (4) Da das Lehrangebot der Vergleichenden und Indogermanischen und benachbarter Fächer nicht immer alle Teilgebiete des Faches gleichzeitig abdecken kann, wird von den Studierenden erwartet, dass sie sich in Abstimmung mit den hauptberuflichen Lehrkräften des Faches in ausreichendem Umfang dem Selbststudium widmen. 8 Studienberatung und Studienfachberatung (1) Die fächerübergreifende allgemeine Studienberatung wird von der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin angeboten. (2) Die Studienfachberatung des Seminars für Vergleichende und Indogermanische ist bestrebt, Studierende bei der Gestaltung ihres Studiums zu unterstützen. Sie sollte nicht nur bei Studienbeginn, sondern jedes Semester in Anspruch genommen werden. 9 Vergleichende und Indogermanische als Hauptfach (1) Das Hauptstudium gliedert sich in ein Grundstudium mit 30 SWS und in ein Hauptstudium mit 30 SWS. Im Hauptstudium wählen die Studierenden Indogermanische oder Vergleichende als Schwerpunkt. (2) Das Grundstudium umfasst 15 Lehrveranstaltungen zu je 2 SWS. In fünf Lehrveranstaltungen ist jeweils ein gemäß 25 Abs. 1 MagPO bewerteter Leistungsnachweis zu erwerben. Vier dieser Leistungsnachweise müssen aus den Themenbereichen der Indogermanischen und einer aus einem Themenbereich der Vergleichenden gem. 6 stammen. Zwei Leistungsnachweise müs-

Seite 4 FU-Mitteilungen 13/1999 sen eine Klausur zur Grundlage haben, zwei eine mündliche Prüfung und einer ein schriftlich ausgearbeitetes Referat. (3) Zu belegen sind im Grundstudium des Hauptfachs: (a) zehn Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Indogermanischen nach 6 Abs. 2. Die Veranstaltungen sind so zu wählen, dass mindestens vier der in 2 Abs. 3 genannten altindogermanischen Sprachen einmal im Zentrum gestanden haben (jede sollte aus einem anderen Sprachzweig stammen), (b) zwei Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Vergleichenden nach 6 Abs. 3; (c) drei Lehrveranstaltungen nach Wahl. (4) Das Grundstudium im Hauptfach wird gem. 13b MagPO mit einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten abgeschlossen. Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind das Latinum und das Graecum oder ein vom Zwischenprüfungsausschuss anerkanntes Äquivalent nachzuweisen. Ist als Schwerpunkt im Hauptstudium Vergleichende vorgesehen, kann an die Stelle des Graecums oder Latinums der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse in einer nichtindogermanischen Sprache treten. Darüber hinaus ist ausreichendes Leseverständnis in Englisch und Französisch nachzuweisen. (5) Das viersemestrige Hauptstudium im Hauptfach baut auf dem Grundstudium auf. Neben der weiteren Vertiefung in der deskriptiven und historischen Grammatik indogermanischer Sprachen steht im Hauptstudium der Erwerb der Methoden sprachwissenschaftlichen Arbeitens und deren kritische und adäquate Anwendung auf Einzelprobleme der Forschung im Vordergrund. Im Hauptstudium wählen die Studierenden Indogermanische oder Vergleichende als Schwerpunkt. (6) Das Hauptstudium umfasst 15 Lehrveranstaltungen zu je 2 SWS. In vier Lehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunkts ist ein gemäß 25 Abs. 1 MagPO bewerteter Leistungsnachweis zu erwerben. Ein Leistungsnachweis muss eine Klausur zur Grundlage haben, einer eine mündliche Prüfung und zwei ein schriftlich ausgearbeitetes Referat. (7) Im Schwerpunkt Indogermanische sind zu belegen: (a) zehn Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Indogermanischen nach 6 Abs. 2. Der Besuch muss zum Erwerb guter Kenntnisse in mindestens vier altindogermanischen Sprachen führen (jede sollte aus einem anderen Sprachzweig stammen); (b) zwei Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Vergleichenden nach 6 Abs. 3; Sprache; (d) zwei Lehrveranstaltungen nach Wahl. (8) Im Schwerpunkt Vergleichende sind zu belegen: (a) vier Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Indogermanischen nach 6 Abs. 2. Der Besuch muss zum Erwerb guter Kenntnisse in mindestens zwei altindogermanischen Sprachen aus unterschiedlichen Sprachzweigen führen; (b) sechs Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Vergleichenden nach 6 Abs. 3; (c) drei Lehrveranstaltungen zu einer nichtindogermanischen Sprache; (d) zwei Lehrveranstaltungen nach Wahl. 10 Vergleichende und Indogermanische als Nebenfach (1) Das Nebenfachstudium gliedert sich in ein Grundstudium mit 16 SWS und in ein Hauptstudium mit 14 SWS. Im Hauptstudium wählen die Studierenden Indogermanische oder Vergleichende als Schwerpunkt. (2) Das Grundstudium umfasst acht Lehrveranstaltungen zu je 2 SWS. Es ist ungeachtet der späteren Wahl des Schwerpunkts für alle Studierenden gleich. In drei Lehrveranstaltungen ist jeweils ein gemäß 25 Abs. 1 MagPO bewerteter Leistungsnachweis zu erwerben, wobei je einmal eine Klausur, eine mündliche Prüfung und ein schriftlich ausgearbeitetes Referat Grundlage der Bewertung sein muss. Zwei dieser Leistungsnachweise müssen aus den Themenbereichen der Indogermanischen und einer aus den Themenbereichen der Vergleichenden stammen. Zu belegen sind im Grundstudium des Nebenfachs: (a) fünf Lehrveranstaltungen aus den Themenbereichen der Indogermanischen. Der Besuch muss zum Erwerb guter Kenntnisse in mindestens drei altindogermanischen Sprachen führen; (b) eine Lehrveranstaltung nach 6 Abs. 3; (c) zwei Lehrveranstaltungen nach Wahl. (3) Das Grundstudium wird gemäß 13 b MagPO mit einer mündlichen Prüfung von etwa 20 Minuten abgeschlossen. Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind das Graecum oder das Latinum oder ein vom Zwischenprüfungsausschuss anerkanntes Äquivalent nachzuweisen. Ist als Schwerpunkt im Hauptstudium Vergleichende vorgesehen, kann an die Stelle des Graecums oder Latinums der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse in einer nichtindogermanischen Sprache treten. Darüber hinaus ist ausreichendes Leseverständnis in Englisch und Französisch nachzuweisen. (4) Neben der weiteren Vertiefung in der deskriptiven und historischen Grammatik indogermanischer Sprachen steht im Hauptstudium der Erwerb der Methoden sprachwissenschaftlichen Arbeitens und deren kritische und adäquate Anwendung auf Einzelprobleme der Forschung im Vordergrund. Im Hauptstudium wählen die Studierenden Vergleichende oder Indogermanische als Schwerpunkt. (5) Das Hauptstudium umfasst sieben Lehrveranstaltungen zu je 2 SWS. In drei Lehrveranstaltungen ist jeweils ein gemäß 25 Abs. 1 MagPO bewerteter Leistungsnachweis zu erwerben, wobei je einmal eine Klausur, eine mündliche Prüfung und ein schriftlich ausgearbeitetes Referat Grundlage der Bewertung sein muss. (6) Zu belegen sind im Schwerpunkt Indogermanische : (a) fünf Lehrveranstaltungen in den Themenbereichen der Indogermanischen nach 6 Abs. 2. Der Besuch muss zum Erwerb von guten Kenntnissen in mindestens zwei altindogermanischen Sprachen nach 2 Abs. 3 führen; (b) eine Lehrveranstaltung aus der Vergleichenden nach 6 Abs. 3; Sprache. (7) Zu belegen sind im Schwerpunkt Vergleichende : (a) zwei Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Indogermanischen nach 6 Abs. 2. Der Besuch muss zum Erwerb von guten Kenntnissen in mindestens einer altindogermanischen Sprache führen; (b) vier Lehrveranstaltungen in Themenbereichen der Vergleichenden nach 6 Abs. 3. Sprache.

13/1999 FU-Mitteilungen Seite 5 11 European Credit Transfer System Auf Wunsch wird das ECTS-Verfahren angewandt. 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen in Kraft. 13 Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Studium der Vergleichenden und Indogermanischen an der Freien Universität Berlin nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung aufnehmen. (2) Studierende, die dieses Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung und bis zum 20. Januar 1992 aufgenommen haben, können wählen, ob sie es nach dieser Ordnung in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung vom 18. Februar 1991 (FU-Mitteilungen 2/1992) oder nach der Studienordnung für den Teilstudiengang der Vergleichenden und Indogermanischen vom 13. Februar 1980 (FU-Mitteilungen 14/1980*) in Verbindung mit der Magisterprüfung vom 10. Februar 1978 (FU-Mitteilungen 2/1978) durchführen wollen. (3) Studierende, die das Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung und nach dem 20. Januar 1992 aufgenommen haben, können spätestens bis zum Ende des fünften Semesters nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung wählen, ob sie das Grundstudium nach dieser Ordnung oder nach der Studienordnung vom 13. Februar 1980 durch-führen wollen; das Hauptstudium richtet sich in jedem Fall nach dieser Ordnung. 1 ) Diese Ordnung war in ihrer Gültigkeit bis zum 30. April 1983 befristet, ist aber weiterhin angewandt worden.

Seite 6 FU-Mitteilungen 13/1999 Anhang: Studienverlaufsplan Hauptfach Vergleichende und Indogermanische Grundstudium 1.-4. Semester 10 LV Indogermanische gem. 6 Abs. 2 (vier Leistungsnachweise) 2 LV Vergleichende gem. 6 Abs. 3 (ein Leistungsnachweis) 1LV nichtindogermanische Sprachen 2 LV nach Wahl Zwischenprüfung Hauptstudium Schwerpunkt Schwerpunkt 5.-8. Semester Indogermanische Vergleichende 10 LV nach 6 Abs. 2 4 LV nach 6 Abs. 2 2 LV nach 6 Abs. 3 6 LV nach 6 Abs. 3 1 LV nichtindog. Sprache 3 LV nichtindog. Sprache 2 LV nach Wahl 2 LV nach Wahl (4 Leistungsnachweise) (4 Leistungsnachweise) 9. Semester Magisterprüfung Nebenfach Vergleichende und Indogermanische Grundstudium 1. 4. Semester 5 LV Indogermanische gem. 6 Abs. 2 (2 Leistungsnachweise) 1 LV Vergleichende gem. 6 Abs. 3 (mit Leistungsnachweis) 2 LV nach Wahl Zwischenprüfung Hauptstudium Schwerpunkt Schwerpunkt 5. 8. Semester Indogermanische Vergleichende 5 LV nach 6 Abs. 2 2 LV nach 6 Abs. 2 1 LV nach 6 Abs. 3 4 LV nach 6 Abs. 3 1 LV nichtindog. Sprache 1 LV nichtindog. Sprache (3 Leistungsnachweise) (3 Leistungsnachweise) 9. Semester Magisterprüfung Abkürzungen: HF = Hauptfach, NF = Nebenfach; GS = Grundstudium, HS = Hauptstudiums LV = Lehrveranstaltung à 2 SWS; SWS = Semesterwochenstunden