LINDNER GmbH A 8221 HIRNSDORF 107 Tel.:03113 / 2288 Fax.:03113 / Reisemobile und Wohnwagen Verkauf Vermietung Service Zubehör Kfz - Werkstätte

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Transkript:

1. Oktober bis 31. Mai 110,-- Osterferien 120,-- Juni und September 120,-- Juli und August 140,-- Carado Vflow 600 auf Fiat Ducato 130 PS, Tempomat,, Radio, Markise 2 Schlafplätze Länge 5,99 m Kassettenfenster mit Moskitonetz und Verdunkelung 100l Frischwassertank 2 Flammen Gaskocher 25 m Stromkabel Übergabe jeweils Freitag um 13:30 Uhr Rückgabe jeweils Freitag um 9:00 Uhr Übernahme und Rückgabe mit vollem Tank Toilettenreinigung: 99,-- Außenreinigung 49,-- Innenreinigung 79,--

1. Oktober bis 31. Mai 110,-- Osterferien 120,-- Juni und September 120,-- Juli und August 140,-- Hymer Van 314 mit Garage auf Fiat Ducato 130 PS, Tempomat,, Radio, Markise 2+1 Schlafplätze (2 fixe Schlafplätze, 1 Schlafplätze zum Umbauen) Länge 5,45 m Kassettenfenster mit Moskitonetz und Verdunkelung 120l Frischwassertank 2 Flammen Gaskocher 25 m Stromkabel Übergabe jeweils Freitag um 14:00 Uhr Rückgabe jeweils Freitag um 9:30 Uhr Übernahme und Rückgabe mit vollem Tank Toilettenreinigung: 99,-- Außenreinigung 49,-- Innenreinigung 79,--

1. Oktober bis 31. Mai 120,-- Osterferien 130,-- Juni und September 130,-- Juli und August 150,-- Carado A 464 mit Garage auf Fiat Ducato 130 PS, Tempomat,, Radio, Markise 4 fixe Schlafplätze, 2 Schlafplätze mit Umbau Länge 7,28 m Kassettenfenster mit Moskitonetz 122l Frischwassertank 3 Flammen Gaskocher 25m Stromkabel Übergabe jeweils Freitag um 14:30 Uhr Rückgabe jeweils Freitag um 10:00 Uhr Übernahme und Rückgabe mit vollem Tank Toilettenreinigung: 99,-- Außenreinigung 49,-- Innenreinigung 79,--

1. Oktober bis 31. Mai 120,-- Osterferien 130,-- Juni und September 130,-- Juli und August 150,-- Carado I449 mit Garage auf Fiat Ducato 130 PS, Tempomat,, Radio, Markise 4 Schlafplätze Länge 7,43 m Kassettenfenster mit Moskitonetz 100l Frischwassertank 3 Flammen Gaskocher 25m Stromkabel Übergabe jeweils Freitag um 15:00 Uhr Rückgabe jeweils Freitag um 10:30 Uhr Übernahme und Rückgabe mit vollem Tank Toilettenreinigung: 99,-- Außenreinigung 49,-- Innenreinigung 79,--

Vermietung - Miettarife für Wohnwagen 2018 1. Oktober bis 31. Mai 49,-- Osterferien 59,-- Juni und September 59,-- Juli und August 69,-- Kaution und Selbstbehalt für Vollkaskoversicherung 400,-- Übergabepauschale 50,-- einmalig (Einschulung, 11kg Gas, WC-Toilettenchemie, Außen- und Innenreinigung) Toilettenreinigung: 99,-- Außenreinigung 49,-- Innenreinigung 79,--

Abschluss des Mietvertrages: Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Fax buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage des Prospektes bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung zustande. Die Zahlungskonditionen setzen sich aus einer sofortigen Anzahlung von 20% der gesamten Rechnungssumme und der Restzahlung bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zusammen. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Mietpreis sofort fällig. Wird den Zahlungskonditionen nicht entsprochen ist dem Vermieter frei, den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten, ist aber berechtigt, vom zurückgetretenen Mieter Stornogebühr zu verlangen. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne Bezahlung des Mietpreises oder ohne Hinterlegung der Kaution ist nicht möglich. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und erfolgter Mietvertragsendabrechnung durch den Vermieter rückerstattet. Alle anfallenden Kosten wie zb.: Tankkosten, Innenreinigung, WC-Entleerung etc. werden bei der Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet. Kaution, Mehrwertsteuer: Eine Kaution in der Höhe von 730,-- bei Übernahme in bar zu hinterlegen. Der ordnungsgemäße Rückgabezustand des Mietgegenstandes wir einvernehmlich mit dem Mieter und Vermieter festgestellt. Kostenersatz für Schäden an der Inneneinrichtung (nicht versicherbar), Fehlen des Inventars, Kostenersatz für nicht durch den Mieter vorgenommene Innen-, Toiletten- und Außenreinigung, fehlender Treibstoff (die Fahrzeuge werden vollgetankt übernommen und vollgetankt zurückgenommen) und eventuelle Versicherungsselbstbehalte werden von der Kaution einbehalten. Die Mietpreise gelten stets ab Lager Hirnsdorf. Übergabe und Rücknahme: Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin in gereinigten und gebrauchsfähigen Zustand, vollgetankt, dem Mieter zu übergeben. Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen für den Mieter für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges keine zusätzlichen Mietkosten. Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die zb.: durch die Fähr- oder Mautgebühren entstehen können. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt im gereinigten und gebrauchsfähigen Zustand mitsamt allem übergebenen Zubehör, vollgetankt zurückzubringen. Da die Einsätze der Wohnmobile genau geplant sind, bitten wir Sie, die Rückgabetermine genauestens einzuhalten. Bei Überziehung der Mietzeit müssen wir leider pro angefangene Stunde 27,-- in Rechnung stellen (maximal den Tagesmietpreis). Bei einer Überschreitung von 4 Stunden wird bereits ein voller Tagespreis in Rechnung gestellt. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen (zb.: Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Für eine nicht gereinigte Toilette stellt der Vermieter 75,-- in Rechnung, die von der Kaution bezogen werden können. Hält der Vermieter, die Übergabe- und Rückgabetag gelten als jeweils ein ½ Miettag. Bei vorzeitiger Rückstellung des Mietgegenstandes, die nicht durch den Vermieter veranlasst wurde, erfolgt keine Rückvergütung von Mietbeträgen. Für die Bemessung derselben zählt auf alle Fälle die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Eine Über- und Rücknahme ist an Sonn- und Feiertagen nicht möglich. Abweichende Übernahme- und Rückgabezeiten müssen ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart werden. Übernahme: Freitag ab 14:00 Uhr; Rückgabe: Freitag bis 10:00 Uhr Benützung des Mietgegenstandes: Bei Übergabe des Mietgegenstandes wird der Mieter über die zweckentsprechende Behandlung des Fahrzeuges in Kenntnis gesetzt. Außerdem wird ein Übergabeprotokoll verfasst. Kosten, die dem Vermieter durch unsachgemäße und sorglose Behandlung und Bedienung entstehen, sind vom Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Bei abgestelltem Fahrzeug Lenkradschloss einrasten sind Fenster und Türen zu verschließen, und die Schlüssel abzuziehen. Nach schwierigen Fahrbedingungen wie lange Autobahnabfahrten oder Bergaufetappen, ist der Motor vor dem Abstellen ca. eine halbe Minute im Leerlauf laufen zu lassen, um Überhitzungsschäden am Turbolader zu vermeiden. Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsschein, grüne Versicherungskarte) dürfen nicht im Mietgegenstand zurückgelassen werden. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter aus der Unterlassung dieser Auflage entstehende Schäden zu ersetzen. Verstöße des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen im In- und Ausland im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung des Mietgegenstands (zb.: Straßenverkehrsordnung, Zollbestimmungen) sind vom Vermieter zu verantworten. Dem Vermieter aus der Missachtung gesetzlicher Bestimmungen durch den Mieter gewachsener Schaden und Folgeschäden (zb.: Beschlagnahme des Mietgegenstandes durch die Behörden) sind dem Vermieter voll zu ersetzen. Erhält der Vermieter, auf den der Mietgegenstand polizeilich zugelassen ist nachträglich Strafvorschreibung, so ist der Vermieter verpflichtet, der anfragenden Behörde Name und Anschrift des Mieters bekanntzugeben, womit sich der Mieter einverstanden erklärt. Die Fahrzeuge sind mit dem Führerschein der Klasse B zu lenken. Es wird auf das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg hingewiesen und durch Überladung entstandene Kosten sowie Schäden/Unfälle/Strafen sind ausschließlich vom Mieter zu tragen, der Vermieter wird aus der Haftung ausgeschlossen. Bitte bringen Sie Ihre Bettwäsche selbst mit. Ebenso Decken, Kissen-, Handtücher, Campingtische und stühle. Versicherungsschutz: Es wird eine Kaution von 730,-- einbehalten. Der Selbstbehalt entfällt zur Gänze bei folgenden Schadensereignissen: Brand, Explosion, Diebstahl, Haar- und Federwildschäden, Haustierschäden, Blitzschlag, Erdrutsch, Hagel, Lawinen, Dachlawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Sturmschäden sowie Glasbruch. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind generelle Schäden, verursacht durch unsachgemäße, insbesondere zu hohe Belastungen des Fahrzeuges, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, das Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. Der Versicherungsschutz geht überdies ganz oder teilweise verloren, wenn der Mieter das Fahrzeug ohne entsprechende Lenkberechtigung benützt oder Personen lenken lässt, die keine entsprechende Lenkberechtigung haben und oder dem Vermieter als Lenker nicht genannt worden sind, wenn der Mietgegenstand für die Vorbereitung oder Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung, für die Vorsatz Tatbestand ist, verwendet wird und bei Ereignis, die mit Aufruhr, innere Unruhe, Krieg und kriegsähnlichen Zustände, Verfügungen von hoher Hand sowie Erdbeben mittelbar zusammenhängen. In all diesen Fällen haftet der Mieter dem Vermieter für direkte Schäden und Folgeschäden. Der Versicherungsschutz gilt nur für direkte Schäden und Folgeschäden. Der Versicherungsschutz gilt nur für europäische Länder mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien, GUS-Statten, Estland, Lettland, Litauen und die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens. Fahrten in die asiatische Türkei und nach Marokko sind möglich, müssen aber wegen erweiterter Versicherungsdeckung gesondert mit dem Vermieter besprochen und angemeldet werden. Hat der Mieter einen Verkehrsunfall, ist dieser verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Klärung des Unfallherganges sowie die Aufnahme des Tatbestandes herbeizuführen: Der Mieter ist insbesondere Verpflichtet, unverzüglich für die Aufnahme eines Unfallprotokolles durch die zuständige Behörde (Polizei) zu sorgen. Er hat Namen, Anschrift sowie pol. Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuges festzustellen. Weiters ist der Mieter verpflichtet allfällige Zeugen des Unfalls, mit deren Namen und Adressen festzuhalten. Fotos vom Unfallort anzufertigen und den Europäischen Unfallbericht auszufertigen. Von einem Unfall ist der Vermieter unverzüglich telefonisch, telegraphisch, per Email oder per Telefax zu informieren. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Ansprüche Dritter, gleichgültig in welcher Form, ganz oder teilweise anzuerkennen. Der Mieter verpflichtet sich, gegebenenfalls den Mietgegenstand entsprechend früher als vereinbart zurückzustellen, wenn am Mietgegenstand schwere Schäden durch Unfall oder sonstige Ursachen entstanden sind, damit dem Vermieter hinreichend Zeit zur Erfüllung nachkommender Vermietungsverpflichtungen bleibt. Wartungskosten: Im Mietpreis sind die Kosten für die laufende Wartung des Mietgegenstandes enthalten. Daher erhält der Mieter für den Ankauf von Motor- und Getriebeöl, die zur Wartung des Mietgegenstandes unterwegs benötigt werden., gegen Beleg ersetzt. Während der Mietdauer unbedingt notwendig gewordene Reparaturen, das sind solche ohne die eine problemlose Weiterfahrt nicht möglich wäre. Diese Reparaturen können bis zu einem Preis von 220,-- vom Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter direkt veranlasst werden. Eine Refundierung erfolgt gegen Vorlage des Beleges. Im Zuge der Endabrechnung. Reparaturen, die über einen Betrag von 220,-- hinausgehen, können nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Auf alle Fälle ist die Reparatur in einer dazu befugten Fachwerkstätte durchzuführen. Sollten Sie Mängel am Fahrzeug feststellen, melden Sie diese unverzüglich beim Vermieter, jedoch spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrzeuges. Rücktritt, Stornogebühren: Tritt der Mieter den Vertrag nicht an, ist der Vermieter berechtigt, folgende Prozentsätze der Gesamtmiete inkl. MWST in Rechnung zu stellen: Rücktritt früher als 30 Tage vor Mietbeginn 20%; 30-24 Tage vor Mietbeginn 50%; ab 13 Tage vor Mietbeginn 80%; ab 48% vor Mietbeginn 100%. Harald Lindner, Lindner GmbH