Geschäftsordnung für Vorstand und Verbandsausschuss Des Islandpferde-Reiter- und Züchterverbandes Landesverband Bayern e.v.

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Die Geschäftsordnung Handlungsgrundlage für Vorstand und Verbandsausschuss Stand 15.03.2009 Geschäftsordnung für Vorstand und Verbandsausschuss Des Islandpferde-Reiter- und Züchterverbandes Landesverband Bayern e.v. 1 Anwendungsbereich Diese Geschäftsordnung regelt die Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand, dem geschäftsführenden Vorstand, dem erweiterten Vorstand und dem Verbandsausschuss. Die Organe des Landesverbandes sind in der als Anlage beigefügten Organisationsstruktur (Organigramm) dargestellt. 2 Der Vorstand Vorstand sind im Sinne des 26, Abs. 2BGB der Landesvorsitzende und der Stv. Landesvorsitzende. Sie vertreten sich in ihren Aufgaben gegenseitig und sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand vertritt und repräsentiert den Verband im Außen- und Innenverhältnis. 3 Der geschäftsführende Vorstand (1) Der geschäftsführende Vorstand des LV besteht aus - dem Landesvorsitzenden - dem Stv. Landesvorsitzenden - dem Schatzmeister Sie sind gemeinsam für die Wahrnehmung des sog. gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zuständig. (2) Der Landesvorsitzende - vertritt den LV in der Öffentlichkeit und gegenüber allen relevanten, übergeordneten Verbänden und Institutionen - ist Mitglied im Hauptvorstand des Bundesverbandes (BV) - ist Mitglied im Zuchtausschuss der Islandpferdezüchter Bayern e.v. - ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Fachressort - führt die laufenden Geschäfte des Vorstandes - gibt Bericht an die Vorsitzenden der Anschlussvereine und die Vorstandsmitglieder Seite 1 von 11

(3) Der Stv. Landesvorsitzende - vertritt den Landesvorsitzenden im Innen- und Außenverhältnis - übernimmt Einzelaufgaben des Landesvorsitzenden - sichert eine enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand, geschäftsführendem Vorstand und erweitertem Vorstand - koordiniert die Zusammenarbeit des Landesverbandes mit den Anschlussvereinen - ist zuständig für Sponsoring und Zuschüsse übergeordneter Sportgremien und Kommunen - Vertritt den Verband gegenüber des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes (4) Der Schatzmeister - erstellt den Haushaltsplan-Entwurf - wickelt sämtliche Finanzgeschäfte des LV ab - erstellt den Jahresabschluss - ist zuständig für die Abrechnung der Aufwandserstattungen der Mitglieder des Vorstandes - erstellt Statistiken im Finanzbereich - informiert den Landesvorsitzenden regelmäßig über die Finanzlage des Verbandes 4 Der erweiterte Vorstand (1) Der erweiterte Vorstand des LV besteht aus - dem Zuchtleiter - dem Sportleiter - dem Jugendleiter - dem Freizeitleiter - dem Schriftführer - dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit - dem Referenten für Richten - dem Ausbildungsleiter Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes setzen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes um und vertreten die Fachressorts in Abstimmung mit dem Vorstand. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes können Ausschusssitzungen einberufen. Die Ressorts Sport und Jugend haben jährlich eine gemeinsame Ausschusssitzung abzuhalten. Zu den Ausschusssitzungen werden die Ressortleiter der Anschlussvereine, sowie der Vorsitzende des Landesverbandes schriftlich geladen. Eine Kopie der Einladung geht an die Vorsitzenden der Anschlussvereine. Seite 2 von 11

(2) Der Zuchtleiter - ist Mitglied im Zuchtausschuss der Islandpferdezüchter Bayern - organisiert überregionale Zuchtveranstaltungen - steht als Ansprechpartner für die Zuchtleiter der Anschlussvereine zur Verfügung - ist Mitglied im Zuchtausschuss des BV - berät die Mitglieder in Zuchtfragen - nimmt an Zuchtveranstaltungen der Anschlussvereine und des BV teil - erstattet an Medien und die Zuchtleiter der Anschlussvereine Bericht - (3) Der Sportleiter - ist zuständig für alle sportlichen Aktivitäten des LV - genehmigt Sportveranstaltungen der Anschlussvereine - ist Mitglied im Sportausschuss des BV - beteiligt sich aktiv an den Sportveranstaltungen des LV - steht als Ansprechpartner für die Sportleiter der Anschlussvereine zur Verfügung - erstattet an Medien und die Sportleiter der Anschlussvereine Bericht. (4) Der Jugendleiter - berät und informiert die Jugendleiter der Anschlussvereine - ist Mitglied im Jugendausschuss des BV - leitet und führt überregionale Jugendveranstaltungen durch - ist für Nachwuchsmotivation und Nachwuchsbetreuung zuständig - erstattet an Medien und die Jugendleiter der Anschlussvereine Bericht - ist zuständig für die Ausarbeitung von Jugendförderungskonzepten und deren Durchführung (5) Der Freizeitleiter - ist Mitglied im Ausschuss für Freizeit- und Breitensport des BV - ist zuständig für Ausarbeitung, Durchführung und Leitung von überregionalen Veranstaltungen - berät und informiert die Freizeitleiter der Anschlussvereine - erkundet die Interessenlage der nicht sportlich ambitionierten Mitglieder - erstattet an Medien und die Freizeitleiter der Anschlussvereine Bericht - (6) Der Referent für Richten - berät die Anschlussvereine in Fragen zum Thema Richten - ist Mitglied im Ausschuss Richten des BV (7) Der Ausbildungsleiter - berät die Anschlussvereine in Fragen zum Thema Ausbildung - ist Mitglied im Ausschuss Ausbildung des BV Seite 3 von 11

(8) Der Schriftführer - ist zuständig für die Erstellung sämtlicher Protokolle (9) Der Referent für Öffentlichkeitsarbeit - vertritt den Verband im Hinblick auf Medien und Presse nach außen 5 Verbandsbeauftragte Der Landesverband kann Verbandsbeauftragte bestellen. Die Verbandsbeauftragten nehmen an den Sitzungen des Vorstandes und des Verbandsausschusses teil, sofern dies erforderlich ist. Sie sind in beiden Gremien nicht stimmberechtigt, sondern stehen in diesen Gremien beratend zur Seite. Die Verbandsbeauftragten werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt, nachdem sie sich beim Vorsitzenden des IPZV Landesverbandes Bayern e.v. beworben haben. 6 Der Verbandsausschuss (1) Der Verbandsausschuss besteht aus - dem Vorstand des LV - dem geschäftsführenden Vorstand des LV - dem erweiterten Vorstand des LV - dem Vorsitzenden der Islandpferdezüchter Bayern e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Südbayern e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Nordbayern e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Oberpfalz e. V. - dem Vorsitzenden des IPZV Oberpfalz-Nord e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Niederbayern e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Schwaben-Allgäu e.v. - dem Vorsitzenden des IPF Hammersdorf e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Wolfstein e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Unterfranken e.v. - dem Vorsitzenden des IPF Isartal e.v. - dem Vorsitzenden des IPF Lechdalur e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Ostbayern e.v. - dem Vorsitzenden des IFR Rosenheim e.v. - dem Vorsitzenden des IPZV Andvari e.v. - dem Vorsitzenden der Bad Heilbrunner Islandpferde e.v. - dem Vorsitzenden des IRV Hohenlinden e.v. Seite 4 von 11

(2) Er regelt alle Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung in den Bereichen - Zucht - Sport - Jugend - Freizeit - Aus-/Fort- und Weiterbildung - Finanzen - Richten welche die gemeinsame Bereitschaft der Mehrheit der Anschlussvereine und Mitglieder erfordern und langfristigen Charakter haben, sowie der Vergabe der Bayerischen Meisterschaften (laut Durchführungsbestimmungen Bayerische Meisterschaften vom 12.02.2006). Darüber hinaus befasst sich der VA mit Angelegenheiten von herausragender oder außergewöhnlicher Bedeutung (DIM, WM, Disziplinarangelegenheiten usw.) 7 Einberufung von Sitzungen (1) Die Sitzungen aller Gremien des LV werden vom Landesvorsitzenden einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an die Mitglieder der jeweiligen Gremien oder wird im Verbandsorgan ( Das Islandpferd o.ä.) mindestens 14 Kalendertage vorher unter Nennung von Tagungsort, Termin und Zeit veröffentlicht. (2) Auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder des jeweiligen Gremiums muss der Landesvorsitzende binnen einer Frist von 6 Wochen eine Sitzung einberufen. (3) Die Sitzungen der Verbandsgremien finden bei Bedarf statt. Der Verbandsausschuss und der erweiterte Vorstand tagen mindestens 2 x jährlich. Der erweiterte Vorstand tagt nur in Verbindung mit dem geschäftsführenden Vorstand. 8 Tagesordnung (1) Der Landesvorsitzende schlägt die Tagesordnung bei Einladung vor. Über die endgültige Tagungsordnung wird bei Tagungsbeginn mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Die so beschlossene Tagesordnung kann während der Tagung nur verändert oder ergänzt werden, wenn mindestens 2/3 der Teilnehmer der Änderung zustimmen. (2) Für wichtige Tagesordnungspunkte, bei denen Beschlüsse gefasst werden, sollen schriftliche Vorlagen (Tischvorlagen) rechtzeitig an die Sitzungsteilnehmer ausgegeben werden. Seite 5 von 11

9 Vorsitz Die Sitzungen aller Gremien des Landesverbandes werden vom Landesvorsitzenden geleitet. Er kann sich dabei vom Stv. Landesvorsitzenden vertreten lassen. 10 Sitzungsablauf (1) Der grundsätzliche Ablauf aller Sitzungen erfolgt in der Regel in folgender Reihenfolge: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Ladung und der Anwesenheit sowie Beschlussfähigkeit 3. Endgültige Festlegung der Tagesordnung 4. Kurzberichte der Vorstandsmitglieder 5. Beratung/Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 6. Festlegung von Termin und Ort der nächsten Sitzung 7. Schließung der Sitzung (2) Diese Grundstruktur des Sitzungsablaufes kann unter gegebenen Umständen mit Zustimmung aller Sitzungsteilnehmer geändert werden. 11 Beschlussfähigkeit (1) Die Gremien des LV sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder und unter ihnen der Landesvorsitzende oder dessen Stellvertreter anwesend ist. Voraussetzung ist eine ordnungs- und termingerechte Ladung. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine zweite Versammlung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. (2) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung auf Antrag in geheimer Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag bzw. der jeweilige Vorgang als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden von der Anzahl der möglichen Stimmen abgezogen und für das Abstimmungsergebnis nicht mitgezählt. 12 Niederschrift (1) Der Schriftführer oder bei dessen Abwesenheit, ein vom Landesvorsitzenden bestimmtes Mitglied des jeweiligen Gremiums fertigt ein Protokoll von jeder Sitzung an. Seite 6 von 11

(2) In den Protokoll wird schriftlich niedergelegt: - Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung - Teilnehmer der Sitzung (als Anlage) - Endgültige Tagesordnungspunkte - Beschlüsse im Wortlaut mit den jeweiligen Abstimmungs-ergebnissen - Anträge, Tischvorlagen u. ä. (als Anlage) - ggf. wesentliche Teile der Diskussion zu Beschluss/Tagesordnungspunkten (3) Das Protokoll ist vom Landesvorsitzenden und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen. (4) Jedem Mitglied des jeweiligen Gremiums ist binnen 3 Wochen eine Ausfertigung des Protokolls zuzusenden. 13 Laufende Geschäfte / Wertgrenzen und Rechtsgeschäfte (1) Die sog. laufenden Geschäfte des Verbandes besonders im Außenverhältnis werden in der Regel vom Landesvorsitzenden wahrgenommen. (2) Rechtsgeschäfte im Außenverhältnis, die über die Amtszeit des Landesvorsitzenden hinausgehen (langfristige Verträge und Verbindlichkeiten), die nicht durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung abgedeckt sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes. (3) Rechtsgeschäfte mit finanziellen Auswirkungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes, sofern sie nicht durch das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplanes (Haushaltsplan) abgedeckt sind. (4) Die Überwachung und Einhaltung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Schatzmeister. Er unterrichtet den Landesvorsitzenden regelmäßig über die finanzielle Entwicklung des Verbandes. (5) Aktivitäten von Mitgliedern des Vorstandes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landesvorsitzenden, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 500,00 überschreiten. 14 Geschäftsstelle (1) Zur Entlastung der Mitglieder des Vorstandes im administrativen Bereich richtet der Verband eine Geschäftsstelle ein. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind: Seite 7 von 11

- Telefonische Anlaufstelle für die Anschlussvereine, alle Fachressorts, den DIV, den IPZV-Bundesverband usw. - Erledigung des Routine-Schriftverkehrs und Versand von Unterlagen, Weiterleitung von Informationen - Allgemeine Schreibarbeiten - Sonderaufgaben nach Maßgabe des Vorstandes - Koordination der Arbeiten der einzelnen Fachressorts - Erstellung von Statistiken - Vorbereitung von Sitzungen (2) Die Geschäftsstelle kann mit einer Teilzeit-Fachkraft (Sekretärin) auf Honorarbasis besetzt werden. (3) Alle Vorstandsmitglieder, insbesondere die Fachressorts können die Leistungen der Geschäftsstelle nach grundsätzlicher Absprache mit dem Landesvorsitzenden in Anspruch nehmen. (4) Erreichbarkeit, Besetzung und Geschäftszeiten der Verbands- Geschäftsstelle werden in geeigneter Form allen Beteiligten und den Anschlussvereinen bekannt gemacht. (5) Die Geschäftsstelle ist so einzurichten, dass sie sich in den Verband integriert. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf der Durchführbarkeit und der finanziellen Belastung gegenüber dem Verband liegen. 15 Aufwandsentschädigungen (1) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes des Landesverbandes erhalten für bestimmte Aktivitäten (siehe Abs. 2) eine Entschädigung in Form von Aufwandserstattungen. (2) Anlässe für Kostenerstattungen sind - Teilnahme an Routinesitzungen des Dachverbandes und seiner Ausschüsse auf Einladung - Vorstands- und Ausschusssitzungen des LV Bayern - Entsendung von Vorstandsmitgliedern zu bestimmten Veranstaltungen (Strukturkommission u. ä.) auf Beschluss des Vorstandes oder nach vorheriger Genehmigung des Landesvorsitzenden (3) Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und die Regularien sind durch Beschluss des Vorstandes vom 15.02.1998 in dem Merkblatt für die Abrechnung von Aufwandserstattungen und Sachkosten der Mitglieder des Vorstandes des IPZV LV Bayern verbindlich geregelt. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Kostenerstattung ist ausgeschlossen. (4) Der Erstattungsbetrag kann dem Verband gespendet werden. Über die Spende wird eine Bescheinigung erstellt. Seite 8 von 11

16 Änderung der Geschäftsordnung (1) Diese Geschäftsordnung kann vom Verbandsausschuss mit einfacher Mehrheit in Übereinstimmung mit der Satzung des LV geändert werden. (2) Die beabsichtigte Änderung der GVO ist in schriftlicher Form der Einladung zur Sitzung beizufügen und in die Tagesordnung (bei Ladung) aufzunehmen. Eine nachträgliche Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Änderung der Geschäftsordnung ist nicht möglich. 17 Inkrafttreten / Unterzeichnung und Bekanntmachung (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme im Verbandsausschuss in Kraft. Sie behält ihre Gültigkeit bis eine neue Geschäftsordnung in Kraft gesetzt ist. (2) Die Geschäftsordnung ist nach Annahme durch den geschäftsführenden Vorstand zu unterzeichnen. (3) Jedes Mitglied des Verbandsausschusses erhält eine Ausfertigung der Geschäftsordnung Ort, Datum Landesvorsitzender Stv. Landesvorsitzender Schatzmeister Seite 9 von 11

Merkblatt Für die Abrechnung von Aufwandserstattungen und Sachkosten der Mitglieder des Vorstandes des IPZV-LV Bayern Fahrtkosten: Bahnfahrt II. Kl. Einschl. Reservierungen und Zuschlägen oder Gefahrene Kilometer mit Privat-Pkw à 0,30 /km. Verpflegungs- Tagespauschale nach den Einkommens-Steuer-Richtlinien Pauschale bei Abwesenheit (Verpflegungs- - von mind. 8 Stunden ( 6,-- / Tag) mehraufwand) - von mind. 14 Stunden ( 12,-- / Tag) - von mind. 24 Stunden ( 24,-- / Tag) Übernachtungen: Die Kosten für Übernachtung werden bis zu einem Höchstsatz von 65,-- (einschl. Frühstück) übernommen Anlässe der Kostenerstattungen: Sitzungen des Dachverbandes und seiner Ausschüsse auf Einladung Vorstands-Sitzungen des IPZV-LV Bayern Auf bes. Beschluss/Entsendung des Vorstandes des IPZV-LV Bayern (z. B. Struktur-Kommission) Die Entsendung von Vertretern für die o.g. Anlässe erfolgt in vorheriger Abstimmung mit dem Schatzmeister Veranstaltungen Bei Veranstaltungen innerhalb Bayerns wird nur die Innerhalb Kilometer-Pauschale erstattet Bayerns: Abrechnung d. Die Abrechnungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen auf Erstattungen: dem beigefügten Abrechnungs-Formular. Es müssen die Original-Belege beigefügt werden. Eigenbelege sind nur in Ausnahmefällen statthaft. Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden. * Regularien v. Vorstand genehmigt durch Umlaufverfahren am 15.02.98. Seite 10 von 11

3. Inhaltliche Maßnahmen der Neu- und Umorientierung des LV Bayern 3.1 Die Organisationsstruktur des LV-Bayern Mitgliederversammlung (MV) - Verbandsausschuss - Delegierte der Anschlussvereine Vorstand (Vo) Geschäftsstelle Landesvorsitzender Stv. Landesvorsitzender Geschäftsführender Vorstand (GfVo) Landesvorsitzender Stv. Landesvorsitzender Schatzmeister Verbandsausschuss (VA) Vorstand Geschäftsführender Vorstand Erweiterter Vorstand Vors. Der Zuchtabteilung und der Anschlussvereine Vertreter der außerordentlichen Mitglieder Erweiterter Vorstand (EwVo) Zuchtleiter Sportleiter Jugendleiter Freizeitleiter Schriftführer Ausbildungsleiter Referent für Richten Referent f. Öffentlichkeitsarbeit Anschlussvereine IPZV Islandpferdezüchter Bayern Südbayern, Nordbayern, Oberpfalz, Oberpfalz-Nord, Niederbayern, Schwaben/Allgäu, Hammersdorf, Wolfstein, Unterfranken, Isartal, Andvari Lechdalur, Ostbayern, Rosenheim Bad Heilbrunner, Hohenlinden Seite 11 von 11