Zeichnungsantrag Regular Programm



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Das neue Widerrufsrecht

Transkript:

Zeichnungsantrag Regular Programm Der, die unterzeichnende Herr/Frau/Firma (Zutreffendes unterstreichen) Familienname / Firma Vorname Strassenname, Nummer Postleitzahl, Ort / Kanton /Bundesland Land Bürger von (Ort / Land) Geburtsdatum: TT/MM/JJJJ Pass oder ID Nr. Telefon Nr. Beruf email-adresse Webseite möchte einen Aufbauplan eröffnen / Einmal Anlage tätigen (Zutreffendes unterstreichen) Investition Einmal-Anlage, inkl. Ausgabekommission von 6.5 % Betrag Aufbauplan: Erste monatliche Zahlung, inkl. Ausgabekommission von 6.5 % Nachfolgende monatlichen Zahlungen, inkl. 6.5 % Kommission Zahlung erfolgt in: USD EURO CHF Einzahlungsart: Banküberweisung Name der überweisenden Bank Andere Sollte Korrespondenz an eine andere Adresse als die oben erwähnte gesandt werden, bitte ausfüllen: Familienname / Firma Vorname Strassenname, Nummer Telefon Nr. Postleitzahl, Ort / Kanton / Bundesland Land Der/die Unterzeichnende bestätigt hiermit, dass er/sie die "Allgemeine Geschäftsbedingungen" gelesen, verstanden und akzeptiert hat: Ort und Datum Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit der Sorgfaltspflichterklärung, einer Kopie des Passes/ Personalausweises od. Handelsregisterauszugs, einer Rechnungskopie als Bestätigung des Wohnortes, sowie einer Kopie der Überweisungsinstruktionen an:

Sorgfaltspflichterklärung für Investitionen im SwissGoldPlan für Einzel- oder Juristische-Personen Die vorliegende Erklärung steht zur Verfügung von: SHARP Advisory Ltd., 168, St Christopher Street, VALLETTA VLT 1467, MT-Malta und dem Goldlieferant PX Précinox SA Der/Die AntragstellerIn Familienname / Firma Vorname Strasse, Nummer Telefon Nr. Postleitzahl, Ort / Kanton /Bundesland Land Beruf Bürger von (Ort / Land) Geburtsdatum: TT/MM/JJJJ Pass oder ID Nr. erklärt hiermit Ich bin der/wir sind die wirtschaftlich Berechtigte(n) am Kapital, das für die Zeichnung vom SwissGoldPlan verwendet wird. Ich halte/wir halten das Geld bei einer lizenzierten Finanzgesellschaft, welche nicht auf der FATF Schwarzliste vermerkt ist. Der wirtschaftliche Hintergrund des investierten Kapitals stammt aus den folgenden Quellen* Geschäftsaktivität Berufseinkommen Erbschaft/Geschenk Umlagerung von Vermögenswerten *Zusätzliche Erläuterung sind bekannt zu geben, sollte der Zeichnungsbetrag höher sein USD/EUR/CHF 100'000.00 als Ort und Datum Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit dieser Sorgfaltspflichterklärung, einer Kopie des Passes/ Personalausweises od. Handelsregisterauszugs, einer Rechnungskopie als Bestätigung des Wohnortes, sowie einer Kopie der Überweisungsinstruktionen an:

enregelung Kontonummer Inhaber(in) (Name, Vorname, Firma) Als Bevollmächtigte(n) ernenne(n) ich/wir (Strasse, Nr.) (Postleitzahl, Ort, Land,) (Name, Vorname) (Nationalität) (Geburtsdatum) Z* () (Name, Vorname) (Nationalität) (Geburtsdatum) Z* () (Name, Vorname) (Nationalität) (Geburtsdatum) Z* () Z* Zeichnungsberechtigt: E = Einzelunterschrift, K= Kollektivunterschrift zu zweien Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die obgenannte(n) Person(en) über die von der vorliegenden Vollmacht erfassten Guthaben bzw. Depotwerte in jeder Weise verfügen kann/können. Sie ist/sind insbesondere befugt, auf meine/unsere Rechnung Geldbeträge zu transferieren und dafür rechtsgültig für mich/uns zu quittieren, Kontobeziehungen zu schliessen sowie Kontoauszüge in Empfang zu nehmen und solche in meinem/unserem Namen anzuerkennen. Der/die Bevollmächtigte(n) kann/können alle Handlungen, zu denen ihn/sie die vorliegende Vollmacht ermächtigt, auch zu eigenen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten vornehmen. Ich/wir erkläre(n) hiermit ausdrücklich, dass diese Vollmacht bis zu ihrem schriftlichen Widerruf gilt und auch bei allfällig eintretender Handlungsunfähigkeit weiterhin Geltung hat. Wichtig: Sie erlischt automatisch mit dem Hinschied des Kontoinhabers. Bei einem Gemeinschaftskonto (und/oder) ist der/die überlebende(n) Partner/innen weiterhin verfügungsberechtigt. Das Substitutionsrecht; d.h. das Recht des Bevollmächtigten, seinerseits einen Dritten zu bevollmächtigen, ist ausgeschlossen. Ort, Datum

Allgemeine Geschäftsbedingungen SwissGoldPlan Programme Die folgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden des SwissGoldPlan-Programm, nachfolgend Anleger genannt und SwissGoldPlan Ltd., nachfolgend Programm-Manager genannt, betreffend des SwissGoldPlan Einmal-Anlage Programms (One-time Investment Programme), nachfolgend Einmal-Anlage genannt und des SwissGoldPlan Aufbau-Plan Programms (Systematic Investment Programme), nachfolgend Aufbau-Plan genannt. Das Einmal-Anlage Programm und das Aufbau-Plan Programm werden nachfolgend gemeinsam die Investitions-Programme genannt. Die Investitions-Programme werden vom Programm-Manager verwaltet. Die Administration und Buchhaltung obliegt der SHARP Advisory Ltd., Valletta, Malta, nachfolgend Programm-Administrator genannt. Die PX Précinox SA, La Chaux-de- Fonds, Schweiz, nachfolgend Gold- Lieferant genannt, kauft und verkauft im Namen und auf Rechnung des Programm- Managers für das Sammel-Goldkonto nachfolgend Sammel-Konto genannt, in welchem für die gesamten Anleger-Goldbestände treuhänderisch zusammengefasst sind. 1. Allgemeine Bedingungen der Einmal- Anlage Die Mindest-Ersteinlage beträgt USD/EUR/CHF 10'000.00. Danach kann der Anleger jederzeit weitere Einmal-Anlagen von mindestens USD/EUR/CHF 5'000.00 tätigen. Ersteinlagen von USD/EUR/CHF 50'000.00 und über werden innert 3 Arbeitstagen nach Erhalt des Geldes investiert. Ersteinlagen sowie weitere Einlagen unter USD/EUR/CHF 50'000.00 werden, sofern sie bis am 10. des laufenden Monats auf dem SwissGoldPlan-Konto zugunsten seines Kundengeld-Kontos eingegangen sind, jeweils am 20. des laufenden Monats oder, sofern dies nicht möglich ist, am 1. Arbeitstag nach dem 20. des laufenden Monats investiert. Es gibt keine Garantie, dass Zahlungen, die nach dem 10. des Monats eintreffen, mit der laufenden Bestellung berücksichtigt werden können. In diesem Fall werden sie am 20. des Folgemonats investiert, bzw. wenn dies nicht möglich ist, am 1. Arbeitstag nach dem 20. des Folgemonats. 2. Allgemeine Bedingungen des Aufbauplans Die Mindest-Ersteinlage beträgt USD/EUR/CHF 5'000.00. Danach überweist der Anleger monatlich mindestens USD/EUR/CHF 500.00 auf das SwissGoldPlan-Konto (zugunsten seines Kundengeldkontos). Für die Anlage des Geldes gelten die Bestimmungen von Ziffer 1, Abs. 3 entsprechend. Der Kunde hat auch die Möglichkeit seine Monatszahlungen für 3, 6 oder 12 Monate im Voraus zu überweisen. Die entsprechenden Monats-Betreffnisse werden diesfalls vom Programm-Manger monatlich vom Kunden- Geldkonto abgebucht. Eine Verzinsung der vorausbezahlten Beträge erfolgt nicht. 3. Zeichnung Durch seinen schriftlichen Antrag nimmt der Anleger am betreffenden Investitions-Programm teil und anerkennt dessen Bedingungen. Ebenfalls anerkennt der Anleger, dass seine persönlichen Daten zur Sicherstellung seiner Ansprüche an den Goldlieferanten weitergeleitet werden. Daraufhin informiert der Programm- Administrator den Anleger schriftlich über das im Namen des Anlegers eröffnete Konto und teilt dem Anleger dessen persönlichen Benutzername und Passwort mit. Der Antrag ist erst mit dieser schriftlichen Bestätigung gültig, und das betreffende Investitions-Programm tritt erst in Kraft nach der obenerwähnten Mindest- Ersteinlage. 4. Investition Das betreffende Investitions-Programm tritt entsprechend Ziffer 3 nach der Kontoeröffnung und nach Bezahlung der vereinbarten Mindest- Ersteinlage in Kraft. Für sämtliche Einzahlungen in den Aufbauplan gelten die Bestimmungen von Ziffer 2 entsprechend. Die vom Kunden zur Anlage vorgesehenen Beträge müssen dem Programm-Manager netto zur Verfügung stehen. (Bankgebühren usw. gehen vollumfänglich zulasten des Anlegers). Sollten im Einzelfall die vorstehenden Bestimmungen nicht eingehalten werden, wird der verbleibende Betrag nach Abzug allfälligen Gebühren investiert.

5. Goldkäufe und Auszüge Die Investition des einbezahlten Geldes für den Aufbau-Plan erfolgt gemäss den Bestimmungen von Ziffer 1, Abs. 3 entsprechend. Im Falle der Einmal-Anlage gelten für die Investition des Geldes die Bestimmungen von Ziffer 1. Der Goldbestand wird in Gramm auf drei Dezimalstellen nach dem Komma berechnet. Der Programm-Administrator schreibt das für den Anleger erworbene Gold auf dessen Golddepot gut und belastet sein entsprechendes Kundengeldkonto. Der Anleger erhält eine Abrechnung bei jedem Goldkauf. Am Ende eines Kalenderjahres erhält der Kunde je einen Auszug seines Geld- und Goldkontos sowie die jährliche Bonusgutschrift und einen Steuerauszug. Der Anleger kann zusätzliche Konto- bzw. Goldkontoauszüge verlangen, für welche ihm jedes Mal eine Administrationsgebühr von USD/EUR/CHF 25.00 zuzüglich der Versandkosten im betreffenden Investitions-Programm belastet werden. Beanstandungen von eventuellen Fehlern in der Abrechnung müssen innerhalb von 30 Tagen dem Programm Administrator mitgeteilt werden. Nach dieser Frist gilt die Abrechnung als akzeptiert. 6. Online-Konto Der Anleger kann sein Goldkonto/Geldkonto täglich überprüfen, indem er auf der Webseite des SwissGoldPlan (www.swissgoldplan.eu) einloggt, mit den ihm bei der Kontoeröffnungs- Bestätigung mitgeteilten Benutzernamen und Passwort. 7. Garantie für physisches Gold Durch eine schriftliche Aufforderung kann der Anleger jederzeit die physische Auslieferung des ihm gutgeschriebenen Goldes gemäss den nachfolgenden Bestimmungen verlangen. Der Programm Administrator wird aufgrund der schriftlichen Kundenanfrage eine schriftliche Lieferofferte erstellen, die vom Anleger als Zeichen seines Einverständnisses unterzeichnet an den Programm-Administrator zurückgesandt werden muss. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Goldlieferant bei der physischen Auslieferung des Goldes gewisse Lieferfristen zur Bereitstellung benötigt. Die physische Auslieferung erfolgt in 1 000- Gramm-Barren mit dem üblichen Feinheitsgehalt; es sei denn, der Kunde wünscht kleinere, handelsübliche Barren; diese dürfen aber 10 Gramm nicht unterschreiten. Die diesbezüglichen Mehrkosten für deren Herstellung gehen zulasten des Kunden. Alle Kosten in Zusammenhang mit der physischen Auslieferung des Goldes müssen vom Anleger bezahlt werden. Dazu gehören Verpackung, Transport, Versicherung und allfällige behördlichen Gebühren. Zusätzlich wird eine Liquidationsgebühr gemäss Ziffer 9, Abs. 5 erhoben. Diese Kosten sind je nach Wahl des Anlegers entweder in bar, oder durch Überweisung oder durch Belastung des Kundenkontos oder durch einen entsprechenden Teilverkauf seines Goldbestandes zu begleichen. Sollten mehr als 5 % der Goldbestände die von der SwissGoldPlan gehalten werden zur gleichen Zeit liquidiert, und/oder deren Auslieferung verlangt werden, kann der Goldlieferant eine marktübliche Verzögerung zur Ausführung dieser Aufträge verlangen, um die Überbrückungs-Kreditfazilität neu zu organisieren. Die Anleger würden in einer solchen Situation entsprechend informiert werden. Laut Artikel 577 der Weisungen 2001 zur Mehrwertsteuer der eidgenössischen Steuerbehörde, die seit dem 1. Januar 2001 in Kraft sind, ist der Handel mit Goldbarren mit einer Feinheit ab 995 sowie der Handel mit Goldmünzen in der Schweiz mehrwertsteuerfrei. Sollte in Zukunft eine entsprechende Steuer eingeführt werden, würde diese dem Anleger belastet. Für die physische Auslieferung von Gold in Länder, in denen eine entsprechende Steuer für das Einführen oder Besitzen von Gold besteht, muss diese vom Anleger übernommen werden. Es ist dem Anleger daher dringend angeraten, sich vor einer allfälligen entsprechenden Bestellung bei einer unabhängigen, fachkundigen Stelle genauestens über die Lieferbedingungen von physischem Gold im entsprechenden Land zu informieren. 8. Einnahmen aus Goldbeständen Der Goldlieferant ist dazu ermächtigt, die im Namen des Programm-Managers verwahrten physischen Goldbestände zu verarbeiten. Das Gold darf allerdings erst an einen Drittkunden des Goldlieferanten ausgeliefert werden, wenn wieder mindestens gleichviel unverarbeitetes Gold in gleicher Feinheit beim Goldlieferanten liegt. Für dieses Recht bezahlt der Goldlieferant

eine Kompensationsgebühr, die auf einer zuvor zwischen dem Programm-Manager und dem Goldlieferanten vereinbarten, international gängige Formel basiert. Die Anleger haben Anrecht auf 33% dieser Einnahmen (Der Bonus). Der Anteil des Bonus für jeden einzelnen Anleger wird gerechnet und aufgeteilt auf der Basis der Höhe und Dauer seines Goldbestandes. Die dem Anleger zustehende Summe wird ihm in Form von Gold auf seinem Goldkonto, jeweils jährlich im Januar des folgenden Kalenderjahres gutgeschrieben. Stichtag für die Berechnung der Summe ist der Goldbestand auf dem Goldkonto per 31. Dezember des der Auszahlung vorausgehenden Jahres. 9. Liquidation oder Beendigung durch den Anleger Der Anleger kann über das im Investitions- Programm investierte Gold jederzeit wie folgt verfügen: a) Die physische Auslieferung des Goldes im Sinne von Ziffer 7, Abs. 4 in der Schweiz oder auf Anfrage in ein anderes Land, in welchem die physische Auslieferung von Gold legal ist und entsprechende Auslieferungs-Möglichkeiten bestehen. b) Bestände, die nicht in minimal 10 Gramm- Barren ausgeliefert werden, werden dem Kunden in bar vergütet. Der Kunde ist auch berechtigt für Bestände welche nicht in 1'000 Gramm-Barren ausgeliefert werden können, Barzahlung gemäss den nachstehenden Bedingungen zu verlangen. c) Bestände die nicht physisch ausgeliefert werden, werden vom Programm-Manager jeweils am 20. eines Monats oder am nächstfolgenden Arbeitstag zum entsprechenden Tageskurs an den Goldlieferanten verkauft, sofern der Goldlieferant bereit ist, die entsprechende Fraktion zu eben diesem Tageskurs zu übernehmen. Es wird eine Liquidationsgebühr von 0.25 % (min. USD/EUR/CHF 50.00 und max. USD/EUR/CHF 350.00) auf dem verkauften oder ausgelieferten Bestand erhoben. Barren gehen zulasten des Kunden. Falls der Anleger seinen Goldbestand nicht dem Programm-Manager zurückverkaufen möchte kann er diesen auch durch den Programm- Manager und/oder den Programm-Administrator an eine Drittpartei verkaufen lassen. In diesem Fall übernimmt der Anleger sämtliche damit verbundenen administrativen Kosten, die ihm oder dem Programm-Manager und/oder dem Programm-Administrator entstehen. Zudem bezahlt der Anleger dem Programm-Manager und/oder dem Programm-Administrator eine Vergütung von 0.5 % des Gegenwertes des verkauften Goldbestandes. 10. Übrige Bedingungen Der Anleger bestätigt ausdrücklich den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Er erklärt mit diesen AGB einverstanden zu sein und diese verstanden zu haben. Streitigkeiten zwischen Anleger und dem Programm-Manager/ Programm-Administrator werden durch die ordentlichen Gerichte Zürich/Schweiz beurteilt. Es gilt Schweizer Recht. 11. Änderungen und Beendigung durch den Programm-Manager Der Programm-Manager behält sich das Recht vor, allfällige Änderungen der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor zu nehmen. Diese Änderungen werden dem Anleger entweder per Post oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen als genehmigt. Der Programm-Manager kann die Investitions- Programme jederzeit nach eigenem Ermessen beenden, insbesondere bei Erlassen von staatlichen Vorschriften die negative Auswirkungen auf den SwissGoldPlan haben oder wenn Marktsituationen entstehen sollten, welche für Goldanlagen nachteilig sind oder wenn aufgrund höherer Gewalt die Ziele des SwissGoldPlan nachhaltig beeinträchtigt sind. Juli 2015 Falls der Goldlieferant nicht bereit ist, die entsprechende Fraktion zu übernehmen, ist der Programm-Manager berechtigt Fraktionsbestand bis zu Gold-Barren von 10 Gramm auszuliefern und nur den nach Auslieferung der 10 Gramm verbleibenden Bestand an den Kunden in bar auszuzahlen. Allfällige Mehrkosten für die Bereitstellung der kleineren

Technische Daten SwissGoldPlan Regular Programm Firmen Name Firmen Domizil Währung Management Zeichnungsfrist und Rücknahmepolitik Investitionstag Preisfixierung Sperrfrist Erstzeichnung Zweitzeichnungen Ausgabekommission Administrationsgebühr Managementgebühr Liquidationsgebühren Buchführung & Administration Zahlstellen Internet SwissGoldPlan Ltd. 3rd Floor, Qwomar Trading Building, Road Town, TORTOLA BVI (British Virgin Island) USD / EURO / CHF Kurt W. Kamber 168, St Christopher Street Valletta VLT 1467 Malta Telefon: +356 2122 7370 info@swissgoldplan.eu info@sharpadvisory.com am 10. jedes Monates am 20. jedes Monates, oder am nächsten Bankwerktag. Einmaleinlagen über USD/EUR/CHF 50'000 innert 3 Tagen nach Erhalt des Geldes. basierend auf den Londoner Nachmittagfixing plus Veredelung von 995 auf 999.9 keine Aufbau-Plan; Mindestens USD/EUR/CHF 5'000.00 Einmal-Anlage; Mindestens USD/EUR/CHF 10'000.00 Aufbau-Plan; Mindestens USD/EUR/CHF 500.00 Einmal-Anlage; Mindestens USD/EUR/CHF 5'000.00 6,5% auf jede Investition keine keine pro Auftrag 0.25% (mindestens USD/EUR/CHF 50.00 maximal USD/EUR/CHF 350.00) SHARP Advisory Ltd 168, St Christopher Street Valletta VLT 1467, Malta Telefon +356 2122 7370 info@sharpadvisory.com Schweizer PostFinance Bern, Switzerland Deutsche Postbank AG Munich, Germany Bank of Valletta, Santa Venera, Malta www.swissgoldplan.eu info@swissgoldplan.eu SwissGoldPlan Juli 2015

INTERNATIONALE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Bankverbindungen PostFinance 3030 Bern Schweiz SIC 9000 SWIFT Code POFICHBEXXX EUR Konto-Nr. 91 22735 1 EUR IBAN CH29 0900 0000 9102 2735 1 CHF Konto-Nr. 60 668025 4 CHF IBAN CH21 0900 0000 6066 8025 4 USD Konto-Nr. 91-192906-9 USD IBAN CH21 0900 0000 9119 2906 9 Deutsche Postbank AG 80335 München Deutschland SWIFT Code PBNKDEFF600 Bankleitzahl 700 100 80 EUR Konto-Nr. 900 044 801 IBAN DE14 7001 0080 0900 04480 1 Bank of Valletta Santa Venera HMR 07 Malta SWIFT Code VALLMTMT EUR Konto-Nr. 40021611519 IBAN MT59VALL22013000000040021611519 Begünstigter (Bei allen Instruktionen zu vermerken) SHARP Advisory Ltd. MT-Valletta Referenz SwissGoldPlan, Ihr Name und/oder Ihre Kontonummer bei SwissGoldPlan Bitte eine Kopie des Überweisungsauftrages an die untenstehende Adresse zukommen lassen

Vorname Name Adresse Bankname Strassenname / Nummer Ort / Datum Überweisungsauftrag ab Konto Nr. Sehr geehrte Damen und Herren Ich/wir bitte(n) Sie, bei Erhalt dieses Schreibens zulasten meines/unseres oben erwähnten Kontos bei Ihnen den folgenden Betrag zu überwiesen: EUR / CHF / USD in Worten: an die: PostFinance 3030 Bern Schweiz SWIFT Code: POFICHBEXXX SIC: 9000 für EUR IBAN: CH29 0900 0000 9102 2735 1 zugunsten von: Konto Nr. 91-22734-1 EUR für CHF IBAN: CH21 0900 0000 6066 8025 4 zugunsten von: Konto Nr. 60-668025-4 CHF für USD IBAN: CH21 0900 0000 9119 2906 9 zugunsten von: Konto Nr. 91-192906-9 USD lautend auf: Referenz: SHARP Advisory Ltd 168, St Christopher Street Valletta VLT 1467 Malta SwissGoldPlan Für Ihre prompte Ausführung dieses Auftrages danke(n) ich/wir Ihnen im Voraus bestens. Freundliche Grüsse

Vorname Name Adresse Bankname Strassenname / Nummer Ort / Datum Überweisungsauftrag ab Konto Nr. Sehr geehrte Damen und Herren Ich/wir bitte(n) Sie, bei Erhalt dieses Schreibens zulasten meines/unseres oben erwähnten Kontos bei Ihnen den folgenden Betrag zu überweisen: EUR in Worten: an die: Deutsche Postbank AG 80335 München Deutschland SWIFT Code: PBNKDEFF600 Bankleitzahl: 700 100 80 IBAN: DE14 7001 0080 0900 04480 1 zugunsten von: Konto Nr. 900 044 801 EUR lautend auf: Referenz: SHARP Advisory Ltd 168, St Christopher Street Valletta VLT 1467 Malta SwissGoldPlan Für Ihre prompte Ausführung dieses Auftrages danke(n) ich/wir Ihnen im Voraus bestens. Freundliche Grüsse

Vorname Name Adresse Bankname Strassenname / Nummer Ort / Datum Überweisungsauftrag ab Konto Nr. Sehr geehrte Damen und Herren Ich/wir bitte(n) Sie, bei Erhalt dieses Schreibens zulasten meines/unseres oben erwähnten Kontos bei Ihnen den folgenden Betrag zu überweisen: EUR in Worten: an die: Bank of Valletta BOV Centre Cannon Road Santa Venera HMR 07 Malta SWIFT Code: IBAN: VALLMTMT MT59VALL22013000000040021611519 In favour of account No. 40021611519 EUR lautend auf: Referenz: SHARP Advisory Ltd 168, St Christopher Street Valletta VLT 1467 Malta SwissGoldPlan Für Ihre prompte Ausführung dieses Auftrages danke(n) ich/wir Ihnen im Voraus bestens. Freundliche Grüsse