Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Aktualisierung von Festbetragsgruppen

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Transkript:

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Aktualisierung von Festbetragsgruppen Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe 2 in Stufe 1 vom 21. Juni 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Eckpunkte der Entscheidung 2 3. Verfahrensablauf 2 4. Würdigung der Stellungnahmen 4 5. Dokumentation des gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahrens 5 1

1. Rechtsgrundlagen Nach 35 Abs. 1 SGB V bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können. In den Gruppen sollen Arzneimittel mit 1. denselben Wirkstoffen, 2. pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, 3. therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen zusammengefasst werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss ermittelt auch die nach Absatz 3 notwendigen rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder andere geeignete Vergleichsgrößen. 2. Eckpunkte der Entscheidung Der Unterausschuss Arzneimittel hat die Beratungen zu der Festbetragsgruppe Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe 2, abgeschlossen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgeschlagene Gruppe die Voraussetzungen für eine Festbetragsgruppenbildung nach 35 Abs. 1 Satz 2 erfüllt. Stellungnahmen zur Aktualisierung der Festbetragsgruppe sind nicht eingegangen. 3. Verfahrensablauf 3.1 Erstellung eines Entwurfs zur Stellungnahme In der vorbereitenden Sitzung des Unterausschusses Arzneimittel" am 8. März 2007 wurde der Entwurf zur Aktualisierung der Festbetragsgruppe Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe 2 beraten und die Einleitung des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens beschlossen. 2

3.2 Einleitung des Stellungnahmeverfahrens Mit Schreiben vom 16. April 2007 (Tranche 07/03) wurde das schriftliche Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Stellungnahmerechts nach 35 Abs. 2 SGB V wurde den Stellungnahmeberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16. Mai 2007 gegeben (Unterlagen siehe Punkt5.2). 3.3 Auswertung des Stellungnahmeverfahrens Nach 35 Abs. 2 SGB V sind die Stellungnahmen der Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und der Berufsvertretungen der Apotheker in die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses mit einzubeziehen. Im Rahmen des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 3.4 Zeitlicher Beratungsverlauf Sitzung Datum Beratungsgegenstand 36. Sitzung UA Arzneimittel 38. Sitzung UA Arzneimittel 8. März 2007 Konsentierung der Einleitung des Stellungnahmeverfahrens 24. Mai 2007 Auswertung des Stellungnahmeverfahrens und Konsentierung der Beschlussvorlage 3

4. Würdigung der Stellungnahmen Entfällt Siegburg, den 21. Juni 2007 Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess 4

5. Dokumentation des gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahrens 5.1 Stellungnahmeberechtigte nach 35 Abs. 2 SGB V Es wurde ein schriftliches Stellungnahmeverfahren zur Aktualisierung von Festbetragsgruppen nach 35 Abs. 2 SGB V (Stufe 1) vom 16. April 2007 bis 16. Mai 2007 eingeleitet. Nach 35 Abs. 2 SGB V ist u. a. Sachverständigen der Arzneimittelhersteller vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zu diesem Zweck werden die entsprechenden Entwürfe den folgenden Verbänden mit der Bitte um Weiterleitung zugesendet. Firma Strasse Ort Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.v. (BAH) Bundesverband der Arzneimittelimporteure e.v. (BAI) Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) Carl-Mannich-Straße 26 Dt. Apothekerhaus Jägerstraße 49/50 Ubierstraße 73 Am Gaenslehen 4-6 Friedrichstraße 148 65760 Eschborn 10117 Berlin 53173 Bonn 83451 Piding 10117 Berlin Deutscher Generika Verband e.v. Saarbrücker Str. 7 10405 Berlin Pro Generika e.v. Unter den Linden 21 10117 Berlin Verband Forschender Arzneimittelhersteller Hausvogteiplatz 13 10117 Berlin Prof. Dr. med. Reinhard Saller, Professor für Gloriastraße 18a Naturheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich Dr. Dr. Peter Schlüter Bahnhofstraße 2c CH 8091 Zürich 69502 Hemsbach 5

5.2 Unterlagen des Stellungnahmeverfahrens 6

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5.3 Aktualisierter Preis- und Produktstand vom 01.04.2007 13

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