Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ein großer Wurf des G-BA? 7. Adventssymposium Notfall- und Intensivmedizin 9. Dezember 2017 Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer
Gliederung» Vorgeschichte» Konzept» Vergleich Forderungen GKV-DKG» Methode» Kritik» Fazit 2
VORGESCHICHTE 3
Vorgeschichte» Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde in Absatz 4 136c des Sozialgesetzbuchs (SGB) V festgelegt: Vorlage eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern durch den G-BA zum 31.12.2016 Bislang: nur Forderungen an den G-BA hinsichtlich des Konzeptes zur Notfallversorgung 4
Vorgeschichte» Mittlerweile Fristverlängerung bis 31.12.2017» Forderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den G-BA:» Erarbeitung einer Folgenabschätzung des Konzepts» Langfristig: Berücksichtigung der darin ausgewiesenen Ergebnisse 5
KONZEPT 6
Konzept» Festlegung eines Stufensystems staatlicher Notfallversorgung nach 136c (4) SGB V» Festlegung von Mindestvorgaben für jede Stufe der Notfallversorgung: 1. zur Art und Anzahl von Fachabteilungen 2. zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals 3. zum zeitlichen Umfang hinsichtlich der Bereitstellung von Notfallleistungen» Keine Beteiligung der Bundesärztekammer 7
Stufen staatlicher Notfallversorgung 1. Basis 774 2. Erweitert 219 3. umfassend 77 0 keine Teilnahme im entgeltrechtliche Sinn - Bedeutet, ca. ¼ der an der Notfallversorgung beteiligten 1.800 Kliniken würde vom Netz gehen 8
VERGLEICH FORDERUNGEN GKV-DKG 9
Vergleich der Forderungen GKV-DKG Basisstufe 10
METHODE 11
Methode» Befragung von 2.000 Krankenhäusern zu ihren vorhandenen Notfallstrukturen (Zeitraum 10.07.2017 bis 16.08.2017)» Berücksichtigung der durch das IGES Institut ausgewerteten Daten» Erlass eines Beschlusses zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern bis zum 31.07.2017» Regelungen des G-BA als Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlägen in der Krankenhausfinanzierung 12
KRITIK 13
Kritik» Eine Beschränkung der Reform auf die Notfallversorgung innerhalb des stationären Bereichs greift zu kurz» Forderung nach einer neuen Strukturierung der gesamten Notfallversorgung 14
Kritik der Fachgesellschaften* Bedarfsplanung: Orientierung des neuen, sektorenübergreifend gestuften Systems von Notfallstrukturen am Patientennutzen Kein direkter oder indirekter Eingriff des G-BA in die Planungskompetenz der Länder Notwendigkeit: Jeder Notfallpatient hat das Recht auf eine für ihn sachgerechte stationäre Vollversorgung in angemessener Zeitspanne * Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.v., Berufsverband Deutscher Internisten e.v., Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.v., Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands 15
Kritik der Fachgesellschaften Realität: Anforderungskriterien müssen realistisch, realisierbar und mit geltendem Recht kompatibel sein Sicherung der Finanzierbarkeit Zuschläge: Die vorgesehenen Zuschläge dürfen nicht zu Kürzungen der finanziellen Mittel für die normale Patientenversorgung der Krankenhäuser führen. Nichtteilnahmeberechtigten Krankenhäusern muss bei zukünftiger Inanspruchnahme durch Notfälle ein Entgelt ohne Zuschläge zustehen. 16
FAZIT 17
Fazit: Ein großer Wurf JEIN» Kernproblem: Es fehlt an Einsicht, dass Vorhaltung auch ohne Inanspruchnahme Geld kostet.» Mit Umverteilung alleine lassen sich weder Probleme der stationären Notfallversorgung noch die der gesamten Notfallversorgung lösen. 18
Fazit: Ein großer Wurf JEIN» Fragwürdig: Zuschläge speisen sich aus der Summe der Abschläge (=Umverteilung)» 3-Stufen-Konzept ist begrüßenswert, aber: Notwendigkeit, die Basisversorgung weitreichender als nur als bloße Forderungen des GKV-Spitzenverbandes zu definieren.» Notwendigkeit der Einbindung der ambulanten Notfallversorgung und des Rettungsdienstes, auch wenn sich der gesetzgeberische Auftrag bislang nur auf den stationären Sektor beschränkt.» Bundesweit einheitliche Definition von Fachabteilung 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20