ALT ÄNDERUNGEN Anhang 1 Anhang 1 Gebührentarif Kremations- und Bestattungswesen (Anhang zum Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen) Gebührentarif Kremations- und Bestattungswesen (Anhang zum Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen) vom 9. Dezember 1985 vom. 2010 Mit Teilrevision vom 29. April 1996 vom 23. August 1999; vom 26. August 2002 und vom 9. August 2004 I:\Daten\BESCHLUS\Er2010\E10-44c_Synopse Anhang 1.DOC Seite 1 von 5
ALT ÄNDERUNGEN 1. Allgemeines 1. Allgemeines 1.1 Dekoration Schauzellen und Grabschmuck 1.1 Dekoration Aufbahrungsräume und Grabschmuck 1.2 Dekoration der Abdankungshalle: 1.2.1 kleine Abdankungshalle Fr. 110.00 1.2.2 grosse Abdankungshalle Fr. 175.00 dazu kommt der Aufwand für zugeführte 1.2 Transport zugeführter Blumen und Kranzspenden Blumen und Kranzspenden nach Ergebnis 1.3 Orgelspiel Fr. 180.00 1.3 Orgelspiel Fr. 195.00 1.4 Orgelmiete Fr. 50.00 1.4 Miete Orgel oder Musikwiedergabegerät Fr. 55.00 1.5 Holzkreuz Fr. 100.00 1.5 Holzkreuz Fr. 120.00 1.6 Polizeiliche Überwachung der Einsargung und Versiegelung (Leichentransport ins Ausland) Fr. 110.00 1.7 Verwaltungsgebühr für die Anmeldung und Organisation der Bestattung Auswärtiger Fr. 100.00 1.8 Benützung der Schauzelle für Auswärtige pro Tag Fr. 80.00 1.9 Benützung der Kühlräume für Auswärtige pro Tag Fr. 30.00 1.6 Anmeldung und Organisation der Bestattung 1.6.1 für Einwohnerinnen und Einwohner der 1.6.2 für Auswärtige Fr. 110.00 1.7 Benützung der Aufbahrungsräume 1.7.1 für Einwohnerinnen und Einwohner der 1.7.2 für Auswärtige pro Tag Fr. 90.00 1.8 Benützung der Kühlräume 1.8.1 für Einwohnerinnen und Einwohner der 1.8.2 für Auswärtige pro Tag Fr. 35.00 I:\Daten\BESCHLUS\Er2010\E10-44c_Synopse Anhang 1.DOC Seite 2 von 5
1.10 Gebühr für die Benützung der Abdankungshalle für Auswärtige 1.9 Benützung der Abdankungshallen inkl. Grunddekoration 1.9.1 für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Aarau: kleine Abdankungshalle Fr. 120.00 grosse Abdankungshalle Fr. 190.00 1.9.2 für Auswärtige: kleine Abdankungshalle Fr. 250.00 grosse Abdankungshalle Fr. 350.00 1.9.3 Vor- und Nachbereiten der Räume bei Umstellung der Stuhlanordnung 2. Graberstellung für Auswärtige 2. Graberstellung für Auswärtige 2.1 Erwachsene: für Einzelgrab Fr. 750.00 2.1 Erwachsene: für Einzelgrab Fr. 820.00 für Familiengrab Fr. 1'000.00 für Familiengrab Fr. 1'100.00 2.2 Kinder Fr. 350.00 2.2 Kinder Fr. 380.00 2.3 Zuschlag für Mehrtiefe 50 % 2.3 Zuschlag für Mehrtiefe 50 % 3. Urnenbeisetzung für Auswärtige 3. Urnenbeisetzung für Auswärtige 3.1 für eine Urne Fr. 90.00 3.1 für eine Urne Fr. 100.00 3.2 für jede gleichzeitig beizusetzende Urne Fr. 35.00 3.2 für jede gleichzeitig beizusetzende Urne Fr. 40.00 4. Beisetzung der Asche Auswärtiger im Gemeinschaftsgrab Fr. 35.00 4. Beisetzung der Asche oder Urne Auswärtiger im Gemeinschaftsgrab 4.1 Beisetzung der Asche oder Urne im Gemeinschaftsgrab Fr. 120.00 I:\Daten\BESCHLUS\Er2010\E10-44c_Synopse Anhang 1.DOC Seite 3 von 5
5. Gebühren für Feuerbestattung 5. Gebühren für Feuerbestattung 5.1 Kremation inklusive Urne (Ton- oder Metallurne) Fr. 500.00 5.1 Kremation inklusive Urne (Ton-, Holz- oder Metallurne) 5.1.1 für Einwohnerinnen und Einwohner der 5.2 Kremation von totgeborenen und weniger als 8 Tage alten Kindern inklusive Beisetzung der Asche oder Abgabe einer Urne Fr. 140.00 5.1.2 für Auswärtige Fr. 570.00 5.2 Kremation von totgeborenen oder weniger als 8 Tage alten Kindern inklusive Beisetzung der Asche oder Abgabe einer Urne 5.2.1 für Einwohnerinnen und Einwohner der 5.2.2 für Auswärtige Fr. 150.00 5.3 Kremation von Kindern ab 8 Tagen bis 12 Jahren Fr. 200.00 5.3 Kremation von Kindern ab 8 Tagen bis 10 Jahren 5.3.2 für Einwohnerinnen und Einwohner der 5.3.1 für Auswärtige Fr. 220.00 5.4 Umsargung 5.4 Umsargung 5.5 Einzelurne Fr. 55.00 5.5 Einzelurne (Ton, Holz, Metall, inkl. Verpackung) Fr. 70.00 Wird der Kostendeckungsgrad der Bestattungs- und Kremationskosten von 100 % innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren unter- oder überschritten, so kann der Stadtrat die Gebühren auf Beginn des folgenden Jahres unter Wahrung der Tarifstruktur anteilmässig anpassen. Die übrigen Gebühren kann er bei Bedarf der Teuerung anpassen. Wird der Kostendeckungsgrad der Bestattungs- und Kremationskosten von 100 % innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren unter- oder überschritten, so kann der Stadtrat die Gebühren auf Beginn des folgenden Jahres unter Wahrung der Tarifstruktur anteilmässig anpassen. Die übrigen Gebühren kann er bei Bedarf der Teuerung anpassen. Alle Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Soweit diese gesetzlich geschuldet ist, wird sie zusätzlich erhoben. Alle Tarife verstehen sich inkl. gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes kann der Stadtrat die Tarife anpassen. I:\Daten\BESCHLUS\Er2010\E10-44c_Synopse Anhang 1.DOC Seite 4 von 5
Dieser Gebührentarif tritt am 1. Januar 2001 in Kraft und ersetzt denjenigen vom 4. Dezember 1989, angepasst per 1. Januar 1993 und 1. Mai 1998. Aarau, 23.8.1999 IM NAMEN DES EINWOHNERRATES Die Präsidentin: Der Protokollführer: H. Klemm P. Woodtli Gebührenanpassung per 1. Oktober 2002 durch Beschluss des Stadtrates vom 26. August 2002, gemäss Kompetenzbestimmung im Gebührentarif vom 23. August 1999. Gebührenanpassung per 1. Januar 2005 durch Beschluss des Stadtrates vom 9. August 2004, gemäss Kompetenzbestimmung im Gebührentarif vom 23. August 1999. I:\Daten\BESCHLUS\Er2010\E10-44c_Synopse Anhang 1.DOC Seite 5 von 5