12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 1 von 40
Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 2 von 40
Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 3 von 40
Vertragsverletzungsverfahren / EuGH-Urteil C-100/13 Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen die Bauproduktenrichtlinie. Deutschland hätte die vorgesehenen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen (Art. 5, 15 und 21 der BPR). Die drei direkt betroffenen Produkte: Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer Dämmstoffe aus Mineralwolle Tore, Fenster und Außentüren Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 4 von 40
Musterbauordnung (MBO) 2016 Die für Bau zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (Bauministerkonferenz; BMK) haben die Musterbauordnung (MBO) im Mai 2016 novelliert. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 5 von 40
Klare Trennung zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten nationale Bauprodukte Verwendbarkeit durch 17-25 MBO geregelt Bauprodukt Bauprodukte mit CE- Kennzeichnung Verwendbar, wenn die erklärten Leistungen die Bauwerksanforderungen erfüllen ( 16c MBO) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 6 von 40
Klare Trennung zwischen Bauprodukten und Bauarten Neu: Trennung zwischen Bauprodukten Bauarten Verwendbarkeit durch 17-25 MBO geregelt Anwendbarkeit durch 16a geregelt Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 7 von 40
Bauarten und die allgemeine Bauartgenehmigung (abg) Bauarten beschreiben den Prozess des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen und deren Teilen Bauarten sind bauwerksbezogen und fallen deswegen in den nationalen Kompetenzbereich Bedeutung der Bauart für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderung Statt Anwendungszulassung jetzt allgemeine Bauartgenehmigungen (abg) Analog hierzu die Regelungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauarten (abp) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 8 von 40
Auswirkungen auf die Umsetzungsdokumente Statt Bauregellisten und Listen der Technischen Baubestimmungen, jetzt Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ( 85a MBO) Vereinfachung, da nur ein Dokument Erstmalig veröffentlicht am 31. August 2017 Verstärkte Formulierung von Bauwerksanforderungen anstelle von Produktanforderungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 9 von 40
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Die MVV TB wird vom DIBt und den Gremien der BMK erarbeitet und ständig aktualisiert Sie wird vom DIBt als Muster herausgegeben. Die Länder führen sie dann als Landesvorschrift ein. Sie stellt rechtlich eine sogenannte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift dar, d.h. hier werden die allgemeinen Anforderungen aus den Bauordnungen konkretisiert. Die Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1, die dort auf Produktebene formuliert waren, sind nun weitestgehend auf Bauwerksebene formuliert. Die MVV TB ist ein lebendes Regelwerk, das voraussichtlich ein Mal pro Jahr aktualisiert wird. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 10 von 40
Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. CE oder Ü oder was??? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 11 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB Rechtsgrundlagen Musterbauordnung (Stand 13.05.2016) 3 Anlagen sind so [ ] zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gem. Anhang I der EU-BauPVO zu berücksichtigen. [ ] 85a Die Anforderungen nach 3 können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. [ ] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 12 von 40
Überführung der Regelungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 13 von 40
Entstehung der MVV TB Viele der in der MVV TB enthaltenen Vorschriften waren schon in den Listen der Technischen Baubestimmungen enthalten, in der Bauregelliste A, der Bauregelliste B Teil 2 oder in der Liste C. Insbesondere im Brandschutz wurden im Kapitel A 2 die Anforderungen, die auch bisher schon galten, neu gefasst. Die Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1, die dort auf Produktebene formuliert waren, sind nun auf Bauwerksebene formuliert. Bauwerksanforderungen an den Gesundheitsund Umweltschutz wurden in Anhängen konkretisiert. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 14 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB Struktur MVV TB Teil A ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV TB Teil B ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV TB Teil C ( 85a Abs. 2 Nr. 4 und 5) MVV TB Teil D ( 85a Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4) Konkretisierung der Grundanforderungen 1 bis 6 nach Anhang I der BauPVO Ergänzung zu MVV TB Teil A bezogen auf Sonderkonstruktionen und Bauteile Regelungen über die Leistungen von Produkten Produkte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen Technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung; Angabe von Leistungsstufen und klassen; Verweis bzgl. fehlender Merkmale Voraussetzungen für Übereinstimmungserklärung und Angaben für Bauprodukte und Bauarten mit abp Nicht abschließende Liste von Bauprodukten; Regelungen zur technischen Dokumentation A1 A2 A3 A4 A5 A6 B1 B2 B3 B4 C1 C2 C3 C4 D1 D2 D3 Überführung von Bauregellisten und Liste Technische Baubestimmungen BRL B Teil 1 sowie MLTB, LTB II BRL B Teil 1, LTB II, BRL B Teil 2, LTB III BRL A Teil 1 bis 3 Liste C Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 15 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB - Teil A MVV TB Teil A A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Wärmeschutz Eurocodes 0 bis 9 DIN 4102-4 ABG und ABuG DIN 18040 DIN 4109 DIN 4108 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 16 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 17 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 18 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB C1 Allgemeines C2 ehemals BRL A1 neu/anders: Spalte 5 ist weggefallen, Abweichfall jetzt immer abz (früher abp oder abz) C3 ehemals BRL A2 neu/anders: Klassifizierungen nach EN 13501-x sind gestrichen abp nur Klassifizierungssystem DIN 4102-1, -2, (Prüfverfahren nach EN-Verfahren sind weiter erlaubt) C4 ehemals BRL A3 (ansonsten analog C 3) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 19 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 20 von 40
Aufbau und Inhalt der MVV TB D 2.1 Bauprodukte nach allgemein anerkannten Regeln der Technik DVGW VDE D 2.2 Ehemals Liste C Bauaufsichtlich von untergeordneter Bedeutung, Mindestanforderung Brandschutz (normalentflammbar) ist zu beachten z. B. Innentüren, Heizkörperabdeckungen D 3 Technische Dokumentation Art, Inhalt und Form zu freiwilligen Angaben Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 21 von 40
Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 22 von 40
MVV TB Bezugsquelle: www.dibt.de <Technische Baubestimmung> Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 23 von 40
MVV TB, Teil A 2 Brandverhalten Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 24 von 40
MVV TB, Teil A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 25 von 40
MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 26 von 40
MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile weiter bis B 2.2.5.16 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 27 von 40
MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile, Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 28 von 40
MVV TB, Teil C 2 Voraussetzung zur Abgabe der Überstimmungserklärung weiter bis C 2.10.6 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 29 von 40
MVV TB, Teil C 3 Bauprodukte, die nur eines abp bedürfen viele weitere Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 30 von 40
MVV TB, Teil C 4 Bauarten, die nur eines abp bedürfen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 31 von 40
MVV TB, Teil D 2 Produkte, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt Auszug: Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 32 von 40
Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 33 von 40
Übereinstimmungsbestätigung für Bauprodukte ( 21 MBO 2016) Wann erforderlich? bei Bauprodukten, die nicht der Pflicht zur CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO unterliegen und die in der MVV TB Kapitel C2 und C3 aufgeführt sind (entspricht BRL A Teil 1 oder 2) oder für die Wie? Übereinstimmungserklärung des Herstellers ( 22 MBO) durch Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen (MÜZVO) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis) eine Zustimmung im Einzelfall ausgestellt wurde. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 34 von 40
Übereinstimmungserklärung des Herstellers ( 22 MBO 2016) MVV TB Kapitel C2 und C3 abp Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Werkseigene Produktionskontrolle ÜH Werkseigene Produktionskontrolle + Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (Prüfbericht) ÜHP Werkseigene Produktionskontrolle + Fremdüberwachung durch eine anerkannte Ü-Stelle und Zertifikat einer anerkannten Z-Stelle (Übereinstimmungszertifikat) ÜZ Übereinstimmungserklärung des Herstellers Kennzeichnung mit Ü-Zeichen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 35 von 40
Übereinstimmungserklärung des Anwenders ( 16a MBO 2016) Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ( Bauart -abp) Allgemeine Bauartgenehmigung (abg) vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung soweit erforderlich Nachweise über die Erfahrung oder Sachkundenachweise für den Anwender Mindestvorgaben, ggf. Kontrollpläne für die laufende Baustellenüberwachung soweit erforderlich Fremdüberwachung der Tätigkeit Übereinstimmungserklärung des Anwenders X X X X keine Kennzeichnung (Ü-Zeichen) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 36 von 40
Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 37 von 40
Ausblick auf die weitere Entwicklung: abp Die im Abdichtungsbereich bekannten Prüfgrundsätze wurden in den Abschnitt C3 der MVV TB übernommen, die Produkte und Abdichtungssysteme weisen keine CE-Kennzeichnung auf. Die Prüfgrundsätze und abp-texte werden nach und nach redaktionell an den neuen Sprachgebrauch der MBO und der MVV TB angepasst. Weiterhin folgt die Anpassung an die neue Abdichtungsnormenreihe. Das heißt: Erteilte abp gelten unverändert bis zum Ablauf Ihrer Geltungsdauer Neue abp dürfen weiterhin erteilt werden. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 38 von 40
Ausblick auf die weitere Entwicklung: Bauart -abp Gemäß 19 MBO dürfen abp nur noch auf der Grundlage anerkannter Prüfgrundsätze erteilt werden. BRL A Teil 2, Abschnitt 1 und A Teil 3 Abschnitt sind daher nicht in die MVV TB überführt worden! Nach Wegfall der BRL fehlt die rechtliche Grundlage für die Erteilung der abp. Aktuell sind anerkannte Prüfgrundsätze in Bearbeitung; es ist frühestens in der Ausgabe 2019 mit der Umsetzung in der MVV TB zu rechnen. Ggf. Beantragung einer Bauartgenehmigung beim DIBt Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 39 von 40
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autor der Präsentation Dipl.-Ing. Bettina Hemme Referatsleiterin Mauerwerksbau, Erd- und Grundbau, Bauwerksabdichtungen DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin Telefon: +49 30 78730-322 E-Mail: bhm@dibt.de www.dibt.de Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 40 von 40