Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten

Ähnliche Dokumente
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?

Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2

Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten?

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

Daher richtet sich dieser Beitrag nicht nur an die Fassaden-Fachverleger, sondern insbesondere

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.

1. Baurechtliche Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten, Seite 2

Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Glasstatik und Baugenehmigung

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

Anforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuerund Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht- und Rettungswegen

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm

Workshop Brandschutz. Agenda. Bauordnungsrechtliche Regelungen. DIBt-Mitteilungen. Empfehlung. Geberit Lösungen. Abweichungen

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

informiert Stand:

Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Neue europarechtliche Maßstäbe für die Normung und Zertifizierung in den Bereichen Wasser und Abwasser

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen

Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium. Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene

CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Karsten Kathage Deutscher Stahlbautag 2012 in Aachen Seite

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?

AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil

Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen Mai 2012

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

Das Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN keine einfache Verbindung!

Hinweise der Obersten Bauaufsicht

Europäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Oliver Brune Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg

Industrie Service Elektro- und Gebäudetechnik. Betreff. Sehr geehrter. als Anlage zu diesem Schreiben die Mitschriften vom o. g. Treffen.

Auszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310

Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern

Die CE-Kennzeichnung im Brandschutz. Roland Fischer Geschäftskoordination ift Rosenheim, Deutschland

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504*

Die EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung

Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. SIOEN COATING N.V. Fabriekstraat Ardooie BELGIEN. 1. Februar

Einführung der Eurocodes. Aktueller Stand und Ausblick

Stellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125

Bauproduktenverordnung

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:

Ausschreibungstexte der UNIGLAS

Newsletter - Tragwerksplanung

EI 2 30 C5 Sa alles klar? 10 Schritte zur CE-Kennzeichnung

Dreischeiben-Isolierglas im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830

Brandschutzbemessung

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

FVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0241 vom 12. Februar Allgemeiner Teil

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen

Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung. Ein informativer Überblick

Ausschreibungstexte der UNIGLAS

Auszug aus der TSH System-Information

Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen

pro-k Fachgruppe Kunststofffenstersysteme Technisches Merkblatt Der Weg zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017

PRÜFBERICHT. CAPAROL Farben und Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße Ober-Ramstadt

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste)

Inhaltsverzeichnis DIN Metallbauerhandwerk online Stand:

DIßt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z II /15

Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen ( )

Dämmstoff aus Mineralfasern für Rohrleitungen "ISOVER-Lamellenmatte ML 3"

1 Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand Anwendungsbereich... 3

Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung

ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU

technische Spezifikationen

Transkript:

12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 1 von 40

Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 2 von 40

Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 3 von 40

Vertragsverletzungsverfahren / EuGH-Urteil C-100/13 Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen die Bauproduktenrichtlinie. Deutschland hätte die vorgesehenen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen (Art. 5, 15 und 21 der BPR). Die drei direkt betroffenen Produkte: Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer Dämmstoffe aus Mineralwolle Tore, Fenster und Außentüren Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 4 von 40

Musterbauordnung (MBO) 2016 Die für Bau zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (Bauministerkonferenz; BMK) haben die Musterbauordnung (MBO) im Mai 2016 novelliert. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 5 von 40

Klare Trennung zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten nationale Bauprodukte Verwendbarkeit durch 17-25 MBO geregelt Bauprodukt Bauprodukte mit CE- Kennzeichnung Verwendbar, wenn die erklärten Leistungen die Bauwerksanforderungen erfüllen ( 16c MBO) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 6 von 40

Klare Trennung zwischen Bauprodukten und Bauarten Neu: Trennung zwischen Bauprodukten Bauarten Verwendbarkeit durch 17-25 MBO geregelt Anwendbarkeit durch 16a geregelt Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 7 von 40

Bauarten und die allgemeine Bauartgenehmigung (abg) Bauarten beschreiben den Prozess des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen und deren Teilen Bauarten sind bauwerksbezogen und fallen deswegen in den nationalen Kompetenzbereich Bedeutung der Bauart für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderung Statt Anwendungszulassung jetzt allgemeine Bauartgenehmigungen (abg) Analog hierzu die Regelungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauarten (abp) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 8 von 40

Auswirkungen auf die Umsetzungsdokumente Statt Bauregellisten und Listen der Technischen Baubestimmungen, jetzt Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ( 85a MBO) Vereinfachung, da nur ein Dokument Erstmalig veröffentlicht am 31. August 2017 Verstärkte Formulierung von Bauwerksanforderungen anstelle von Produktanforderungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 9 von 40

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Die MVV TB wird vom DIBt und den Gremien der BMK erarbeitet und ständig aktualisiert Sie wird vom DIBt als Muster herausgegeben. Die Länder führen sie dann als Landesvorschrift ein. Sie stellt rechtlich eine sogenannte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift dar, d.h. hier werden die allgemeinen Anforderungen aus den Bauordnungen konkretisiert. Die Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1, die dort auf Produktebene formuliert waren, sind nun weitestgehend auf Bauwerksebene formuliert. Die MVV TB ist ein lebendes Regelwerk, das voraussichtlich ein Mal pro Jahr aktualisiert wird. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 10 von 40

Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. CE oder Ü oder was??? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 11 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB Rechtsgrundlagen Musterbauordnung (Stand 13.05.2016) 3 Anlagen sind so [ ] zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gem. Anhang I der EU-BauPVO zu berücksichtigen. [ ] 85a Die Anforderungen nach 3 können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. [ ] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 12 von 40

Überführung der Regelungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 13 von 40

Entstehung der MVV TB Viele der in der MVV TB enthaltenen Vorschriften waren schon in den Listen der Technischen Baubestimmungen enthalten, in der Bauregelliste A, der Bauregelliste B Teil 2 oder in der Liste C. Insbesondere im Brandschutz wurden im Kapitel A 2 die Anforderungen, die auch bisher schon galten, neu gefasst. Die Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1, die dort auf Produktebene formuliert waren, sind nun auf Bauwerksebene formuliert. Bauwerksanforderungen an den Gesundheitsund Umweltschutz wurden in Anhängen konkretisiert. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 14 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB Struktur MVV TB Teil A ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV TB Teil B ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV TB Teil C ( 85a Abs. 2 Nr. 4 und 5) MVV TB Teil D ( 85a Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4) Konkretisierung der Grundanforderungen 1 bis 6 nach Anhang I der BauPVO Ergänzung zu MVV TB Teil A bezogen auf Sonderkonstruktionen und Bauteile Regelungen über die Leistungen von Produkten Produkte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen Technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung; Angabe von Leistungsstufen und klassen; Verweis bzgl. fehlender Merkmale Voraussetzungen für Übereinstimmungserklärung und Angaben für Bauprodukte und Bauarten mit abp Nicht abschließende Liste von Bauprodukten; Regelungen zur technischen Dokumentation A1 A2 A3 A4 A5 A6 B1 B2 B3 B4 C1 C2 C3 C4 D1 D2 D3 Überführung von Bauregellisten und Liste Technische Baubestimmungen BRL B Teil 1 sowie MLTB, LTB II BRL B Teil 1, LTB II, BRL B Teil 2, LTB III BRL A Teil 1 bis 3 Liste C Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 15 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB - Teil A MVV TB Teil A A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Wärmeschutz Eurocodes 0 bis 9 DIN 4102-4 ABG und ABuG DIN 18040 DIN 4109 DIN 4108 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 16 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 17 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 18 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB C1 Allgemeines C2 ehemals BRL A1 neu/anders: Spalte 5 ist weggefallen, Abweichfall jetzt immer abz (früher abp oder abz) C3 ehemals BRL A2 neu/anders: Klassifizierungen nach EN 13501-x sind gestrichen abp nur Klassifizierungssystem DIN 4102-1, -2, (Prüfverfahren nach EN-Verfahren sind weiter erlaubt) C4 ehemals BRL A3 (ansonsten analog C 3) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 19 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 20 von 40

Aufbau und Inhalt der MVV TB D 2.1 Bauprodukte nach allgemein anerkannten Regeln der Technik DVGW VDE D 2.2 Ehemals Liste C Bauaufsichtlich von untergeordneter Bedeutung, Mindestanforderung Brandschutz (normalentflammbar) ist zu beachten z. B. Innentüren, Heizkörperabdeckungen D 3 Technische Dokumentation Art, Inhalt und Form zu freiwilligen Angaben Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 21 von 40

Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 22 von 40

MVV TB Bezugsquelle: www.dibt.de <Technische Baubestimmung> Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 23 von 40

MVV TB, Teil A 2 Brandverhalten Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 24 von 40

MVV TB, Teil A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 25 von 40

MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 26 von 40

MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile weiter bis B 2.2.5.16 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 27 von 40

MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile, Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 28 von 40

MVV TB, Teil C 2 Voraussetzung zur Abgabe der Überstimmungserklärung weiter bis C 2.10.6 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 29 von 40

MVV TB, Teil C 3 Bauprodukte, die nur eines abp bedürfen viele weitere Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 30 von 40

MVV TB, Teil C 4 Bauarten, die nur eines abp bedürfen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 31 von 40

MVV TB, Teil D 2 Produkte, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt Auszug: Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 32 von 40

Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 33 von 40

Übereinstimmungsbestätigung für Bauprodukte ( 21 MBO 2016) Wann erforderlich? bei Bauprodukten, die nicht der Pflicht zur CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO unterliegen und die in der MVV TB Kapitel C2 und C3 aufgeführt sind (entspricht BRL A Teil 1 oder 2) oder für die Wie? Übereinstimmungserklärung des Herstellers ( 22 MBO) durch Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen (MÜZVO) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis) eine Zustimmung im Einzelfall ausgestellt wurde. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 34 von 40

Übereinstimmungserklärung des Herstellers ( 22 MBO 2016) MVV TB Kapitel C2 und C3 abp Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Werkseigene Produktionskontrolle ÜH Werkseigene Produktionskontrolle + Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (Prüfbericht) ÜHP Werkseigene Produktionskontrolle + Fremdüberwachung durch eine anerkannte Ü-Stelle und Zertifikat einer anerkannten Z-Stelle (Übereinstimmungszertifikat) ÜZ Übereinstimmungserklärung des Herstellers Kennzeichnung mit Ü-Zeichen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 35 von 40

Übereinstimmungserklärung des Anwenders ( 16a MBO 2016) Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ( Bauart -abp) Allgemeine Bauartgenehmigung (abg) vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung soweit erforderlich Nachweise über die Erfahrung oder Sachkundenachweise für den Anwender Mindestvorgaben, ggf. Kontrollpläne für die laufende Baustellenüberwachung soweit erforderlich Fremdüberwachung der Tätigkeit Übereinstimmungserklärung des Anwenders X X X X keine Kennzeichnung (Ü-Zeichen) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 36 von 40

Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 37 von 40

Ausblick auf die weitere Entwicklung: abp Die im Abdichtungsbereich bekannten Prüfgrundsätze wurden in den Abschnitt C3 der MVV TB übernommen, die Produkte und Abdichtungssysteme weisen keine CE-Kennzeichnung auf. Die Prüfgrundsätze und abp-texte werden nach und nach redaktionell an den neuen Sprachgebrauch der MBO und der MVV TB angepasst. Weiterhin folgt die Anpassung an die neue Abdichtungsnormenreihe. Das heißt: Erteilte abp gelten unverändert bis zum Ablauf Ihrer Geltungsdauer Neue abp dürfen weiterhin erteilt werden. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 38 von 40

Ausblick auf die weitere Entwicklung: Bauart -abp Gemäß 19 MBO dürfen abp nur noch auf der Grundlage anerkannter Prüfgrundsätze erteilt werden. BRL A Teil 2, Abschnitt 1 und A Teil 3 Abschnitt sind daher nicht in die MVV TB überführt worden! Nach Wegfall der BRL fehlt die rechtliche Grundlage für die Erteilung der abp. Aktuell sind anerkannte Prüfgrundsätze in Bearbeitung; es ist frühestens in der Ausgabe 2019 mit der Umsetzung in der MVV TB zu rechnen. Ggf. Beantragung einer Bauartgenehmigung beim DIBt Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 39 von 40

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autor der Präsentation Dipl.-Ing. Bettina Hemme Referatsleiterin Mauerwerksbau, Erd- und Grundbau, Bauwerksabdichtungen DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin Telefon: +49 30 78730-322 E-Mail: bhm@dibt.de www.dibt.de Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme 30.01.2018 40 von 40