Sammlung Rau für UNICEF

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Transkript:

Hintergrundinformation Sammlung Rau für UNICEF Die Sammlung, die der Arzt und Philanthrop Dr. Dr. Gustav Rau in vier Jahrzehnten zusammentrug, ist eine der ungewöhnlichsten privaten Kunstkollektionen weltweit. Sie umfasst Werke europäischer Malerei ab dem 15. Jahrhundert bis zum Spätimpressionismus sowie Skulpturen vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Der 2002 verstorbene Gustav Rau vermachte seine Sammlung der Stiftung von UNICEF Deutschland. Den größten Teil der Kunstwerke übergab er UNICEF bereits zu seinen Lebzeiten und vollzog damit eine der größten humanitären Schenkungen in Deutschland. Für die übrige Sammlung bestimmte Gustav Rau die deutsche UNICEF-Stiftung als Erben. Alle Informationen zur Sammlung Rau für UNICEF stellt UNICEF gemäß seinen Grundsätzen so transparent wie möglich öffentlich zur Verfügung: Die Objekte der Sammlung sowie detaillierte Hintergrundinformationen hat UNICEF auf einer eigenen Website veröffentlicht: www.sammlung-rau-fuer-unicef.de. Wie verfährt UNICEF mit der Sammlung? Der überwiegende Teil des Vermögens von Dr. Dr. Gustav Rau ist in Kunstwerken gebunden. UNICEF hat gemäß dem Willen des Erblassers die Verantwortung für die wertvollen Objekte übernommen. Gustav Rau bestimmte, dass ein Kern seiner Sammlung bis 2026 öffentlich gezeigt werden soll. Dieser Teil des Vermächtnisses von Gustav Rau wird mit der Kunstkammer Rau im Arp Museum Bahnhof Rolandseck in Remagen erfüllt, die in Wechselausstellungen die Sammlung einem breiten Publikum nahebringt. Die übrigen Werke der ursprünglich mehr als 780 Objekte umfassenden Sammlung veräußert UNICEF mit Ausnahme von drei Porträts des Sammlers gemäß dem Willen von Gustav Rau unter Hinzuziehung eines von Dr. Rau selbst installierten Kunstbeirats. Die Erlöse aus den Verkäufen fließen gemäß dem Willen von Gustav Rau in die UNICEF-Stiftung, um langfristige UNICEF-Hilfsprojekte zu finanzieren und das von Gustav Rau gegründete Krankenhaus in Ciriri in der Demokratischen Republik Kongo weiter zu unterstützen. Welche Werke werden im Arp Museum ausgestellt? Dem Arp Museum Bahnhof Rolandseck in Remagen stehen bedeutende Gemälde und Skulpturen der Sammlung als langfristige Dauerleihgabe zur Verfügung. Darunter befindet sich auch der so genannte Kern der Sammlung von rund 150 Werken, der 2013 im Arp Museum zusammengeführt wurde. Das Arp Museum erhielt auch Skulpturen, die bis 2012 dem Kölner Museum Schnütgen ausgeliehen waren. Nach Abschluss der Verkäufe 2013 lieh UNICEF dem Arp Museum weitere wertvolle Werke der Sammlung Rau insgesamt umfasst das Leihgabenkonvolut 275 Gemälde und Skulpturen. 245 weitere Gemälde, Skulpturen und kunsthandwerkliche Objekte werden derzeit in einem Kunstlager sachgerecht verwahrt. Die Dauerleihgaben bringt das Arp Museum in Wechselausstellungen unter immer wieder neuen Aspekten einem breiten Publikum nahe: Tiepolo und das Antlitz Italiens (2009/10), Das Auge des Sammlers (2010), Superfranzösisch (2010/11), Horizonte - Landschaften von Fra Angelico bis Monet (2010/11), Köstlich! - Stillleben von Frans Snyders bis Giogio Morandi (2012), Lichtgestöber Der Winter im Impressionismus (2012/13), Das inszenierte Ich Porträts seit 1500 (2013/14),

Leibhaftig Der menschliche Körper zwischen Lust und Schmerz (2014/15), Menschenskinder Kinderleben zwischen Wunsch und Wirklichkeit (2015/16), Bühnenreif 2. Akt (1600 1900) (2016/17) und Henry Moore Vision. Creation. Obsession (2017/18) waren die Titel der bisherigen elf Präsentationen. Am 18. März 2018 wird die zwölfte Ausstellung Rausch der Farbe. Von Tiepolo bis K. O. Götz eröffnet. Mehr Informationen siehe www.arpmuseum.org. Wie wurden die Verkäufe 2013 abgewickelt? Im Laufe des Jahres 2013 wurden mehr als 400 Gemälde, Skulpturen und kunsthandwerklichen Gegenständen zum Verkauf angeboten. Mit den Verkäufen beauftragt waren das Kunsthaus Lempertz, Köln, das sämtliche Kosten der Auktion übernahm und die Aufgelder an UNICEF spendete, sowie die Auktionshäuser Sotheby s und Bonhams in London, die ebenfalls alle Kosten trugen und Teile des Käuferaufgelds an UNICEF spendeten. Die drei Auktionshäuser erhielten den Zuschlag, weil sie im Rahmen einer internationalen Ausschreibung für die jeweiligen Objekte die besten Konditionen zugesichert hatten. Ein unabhängiger Anwalt hatte die Ausschreibung nach Beratungen mit dem von Dr. Rau eingerichteten Kunstbeirat unter großen internationalen und nationalen Auktionshäusern durchgeführt. Der Rücklauf wurde von einer zweiten Anwaltskanzlei anonymisiert und dem Vorstand der deutschen UNICEF-Stiftung zur Entscheidung vorgelegt. Zwei Gemälde wurden 2013 außerhalb der Auktionen verkauft, darunter eines (Corot, Die Algerierin), das zur so genannten Kernsammlung im Sinne des Schenkungsvertrages zwischen Dr. Dr. Gustav Rau und der Stiftung von UNICEF Deutschland gezählt wurde. Für die beiden Gemälde wurden UNICEF Preise geboten, die weit über dem Weltrekord für den jeweiligen Künstler und den Schätzungen für diese Werke liegen. Ein solches Angebot kann UNICEF nicht ablehnen. UNICEF muss laut Satzungsauftrag die Werke zum bestmöglichen Preis verkaufen. Dies entspricht dem Willen von Dr. Rau, der UNICEF seine Sammlung vermachte, um damit möglichst große, langfristige Unterstützung für Kinder zu ermöglichen. Der Verkauf entspricht dem Schenkungsvertrag, der in einer Öffnungsklausel vorsieht, dass von der Fristsetzung bis 2026 für einen Verkauf abgewichen werden darf, wenn konkrete Umstände diese als nachteilig erweisen. Der von Dr. Rau installierte Kunstbeirat und die zuständige staatliche Stiftungsaufsicht haben dem Verkauf ausdrücklich zugestimmt. Ein solcher Verkauf entspricht nicht nur dem Buchstaben des Schenkungsvertrags. Dr. Rau hat früher bei ähnlichen Gelegenheiten auch so gehandelt. Welche Hilfe hat das Vermächtnis von Dr. Rau schon ermöglicht? Seit der Erteilung des Erbscheins hat die UNICEF-Stiftung gemeinsam mit der Dr. Rau Stiftung, Zürich, Hilfsprogramme in acht Ländern Afrikas unterstützt. Für UNICEF-Programme in der Demokratischen Republik Kongo, in Burundi, Eritrea, Malawi, Namibia, Süd-Sudan, Sudan und der Zentralafrikanischen Republik wurden zwischen 2011 und 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 21,59 Millionen Schweizer Franken bereitgestellt. Schwerpunkte sind dabei die Gesundheitsversorgung, Bildung und die Nothilfe. Zusätzlich wurden der Dr. Rau Stiftung in der Schweiz 9,39 Millionen Schweizer Franken aus dem Nachlass für die Projektförderung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden mehr als 3,5 Million US-Dollar für das von Dr. Rau gegründete Krankenhaus in Ciriri in der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung gestellt. Bis zum Jahr 2020 sind weitere Projekte in Ciriri in Höhe von 867.000 US-Dollar vereinbart. Das Krankenhaus wird heute in der Trägerschaft der Erzdiözese Bukavu geführt. Für die Förderung in der Zeit nach 2020 werden derzeit Folgevereinbarungen mit dem Projektpartner Caritas international vorbereitet. In den 1980er Jahren ließ Gustav Rau in Ciriri nahe der Provinzhauptstadt Bukavu im Osten der Demokratischen Republik Kongo ein Krankenhaus mit angeschlossenem Ernährungszentrum errichten. Das Krankenhaus fungiert heute als Referenzhospital für die gesamte Region Süd-Kivu und

ist auch für 34 Gesundheitsstationen im Umland zuständig. Rund 215.000 Menschen leben im Einzugsgebiet der Einrichtung mit130-betten. Schätzungsweise 8.500 Menschen werden dort jedes Jahr ambulant behandelt. Seit der Gründung wird auch ein Ernährungsprogramm für mangel- und unterernährte Kinder durchgeführt. Die Förderung ermöglichten u.a. die Errichtung einer neuen Gynäkologie- und Geburtshilfestation. Es entstanden Kreißsäle, Behandlungs- und Patientenzimmer sowie Räumlichkeiten für die Angehörigen der Patienten. Auch die Wasserversorgung für das Krankenhaus und die im Umkreis lebenden Menschen wurde ausgebaut. Der überwiegende Teil des Vermögens von Dr. Gustav Rau ist bis heute in Kunstwerken gebunden. Erlöse aus ersten Verkäufen aus der Sammlung im Jahr 2013 erhöhten das Grundkapital der UNICEF-Stiftung deutlich. Von 2014 bis 2016 erwirtschafteten allein diese aus dem Vermächtnis zugeflossenen Mittel Erträge in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Diese Erträge wurden zusätzlich für die weltweite Hilfe von UNICEF zur Verfügung gestellt. Welche Aufgaben hat der Kunstbeirat? Laut Geschäftsordnung ist der von Dr. Rau installierte Beirat der Kunstsammlung Dr. Dr. Rau vor dem Abschluss von Vereinbarungen zur Vergabe von Kunstgegenständen an Museen oder zur Entscheidung über Verkäufe zu hören und hat entsprechende Vorschläge zu machen. UNICEF folgt dem Votum des Beirats, soweit nicht sachliche Gründe (insbesondere aus den eigenen satzungsmäßigen oder stiftungsrechtlichen Bindungen von UNICEF) entgegenstehen. Mitglieder sind: Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender des Vorstands der UNICEF-Stiftung und d. Kunstbeirats Anne Lütkes, Stellv. Vorsitzende des Vorstands der UNICEF-Stiftung und des Kunstbeirats Prof. Dr. Rainer Budde, ehemaliger Direktor des Wallraf-Richartz-Museums, Köln Prof. Dr. Hubertus Gaßner, ehemaliger Direktor der Hamburger Kunsthalle Prof. Henrik Hanstein, Kunsthaus Lempertz, Köln Dr. Klaus Albrecht Schröder, Direktor des Museums Albertina, Wien Prof. Dr. Karin von Welck, ehemalige Kultursenatorin in Hamburg und ehemalige Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder Prof. Dr. Armin Zweite, ehemaliger Direktor der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen und der Sammlung Brandhorst, München Welche Rolle kommt der staatlichen Stiftungsaufsicht zu? Die staatliche Stiftungsaufsicht (zuständige Stelle bei der Bezirksregierung Köln) überwacht die Einhaltung der Stiftungssatzung, insbesondere die des Stiftungszwecks, und den Erhalt des Stiftungsvermögens. Im Umgang mit Erbschaften und Schenkungen hat sich UNICEF zu höchster Governance verpflichtet. Entsprechend werden alle strategischen Entscheidungen bezüglich der Sammlung Rau für UNICEF mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt. Auch der Verkauf von Sammlungsstücken erfolgte stets mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wurden Werke der Sammlung restituiert?

Als Eigentümerin der Sammlung Rau für UNICEF nimmt die Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF Hinweise auf etwaige Restitutionsansprüche grundsätzlich sehr ernst. Bei einer so großen Sammlung ist es nie völlig auszuschließen, dass in Einzelfällen berechtigte Ansprüche von Opfern des NS-Regimes vorgebracht werden. Wenn dieser Fall eintritt, prüft UNICEF diese Ansprüche und tut alles, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. UNICEF hat bislang zwei Werke der Sammlung restituiert. 2010 wurde mit der Erbengemeinschaft der Kunsthändlerfamilie Drey vereinbart, das Gemälde Johannes der Täufer des so genannten Meister von 1419 aus der Sammlung Rau zu verkaufen, um berechtigte Ansprüche der Erbengemeinschaft des früheren Münchner Kunsthauses A. S. Drey abzugelten. Das Bild erzielte am 6. Juli 2010 bei Christie s in London 400.000 Pfund. Der Erlös ging je zur Hälfte an die Erben des Kunsthauses Drey und an die UNICEF-Stiftung. Die Inhaber des Münchener Kunsthauses A. S. Drey waren 1936 durch das NS-Regime zum Verkauf der in ihrem Besitz befindlichen Werke gezwungen worden. Gustav Rau hatte das Bild Johannes der Täufer im Jahr 1983 bei Christie s in London erworben. Damals waren noch keine Ansprüche auf Restitution bekannt. Das Gemälde, das 1419 in Florenz vermutlich als Werk von Battista di Biagio Sanguigni entstand, gehörte zum Konvolut der Sammlung Rau für UNICEF im Arp Museum Bahnhof Rolandseck und wurde im Rahmen der ersten Wechselausstellung Tiepolo und das Antlitz Italiens in der Reihe Kunstkammer Rau 2009 gezeigt. Das Arp Museum erhielt nach dem Verkauf eine neue Leihgabe von UNICEF: Eine Darstellung Johannes des Täufers von Jacopo Landini aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. 2013 erfüllte UNICEF berechtigte Restitutionsansprüche der Erben des österreichischen Zweigs der Familie Rothschild. Ein Trinkgefäß in Gestalt eines Stieres aus dem 16. Jahrhundert wurde bei Lempertz für 250.000 Euro zugeschlagen, der Erlös ging anteilig an die Erben und die deutsche UNICEF-Stiftung. Wie kam es dazu, dass Gustav Rau seine Sammlung UNICEF anvertraute? Dr. Rau gründete zunächst verschiedene Stiftungen in der Schweiz und Liechtenstein. Letztendlich entschied er sich jedoch, sein Vermögen UNICEF anzuvertrauen. 1999 intensivierte er den Kontakt mit UNICEF. Soweit UNICEF dies beurteilen kann, sah Gustav Rau in UNICEF die Organisation, die über die Erfahrung und das professionelle Netzwerk verfügt, um seine humanitären Ziele zu verwirklichen. Ich weiß meinen materiellen Besitz nun in guten Händen. Ich vertraue ihn einer Organisation an, die sich dem einzigen Sinn verschrieben hat, den ich auch meinem Leben gegeben habe: der Hilfe für Not leidende Kinder, erklärte der 79jährige Rau anlässlich der Schenkung an UNICEF in Stuttgart im Jahr 2001. Wie vererbte Gustav Rau seine Kunstsammlung an UNICEF? Im Oktober 1999 schloss Gustav Rau einen Erbvertrag zugunsten der Stiftung von UNICEF Deutschland ab. Im September 2001 schenkte er der deutschen UNICEF-Stiftung mit 621 Kunstwerken den größten Teil seiner Sammlung. Die übrigen Werke sind Teil des Nachlasses. Im Dezember 2008 erteilte das Landgericht Konstanz der deutschen UNICEF-Stiftung den Erbschein. Als Alleinerbin von Dr. Rau übernahm die deutsche UNICEF-Stiftung die insgesamt mehr als 780 Objekte umfassende Kunstsammlung. Warum kam es zum Rechtsstreit um den Nachlass? Der Rechtstreit um den Nachlass wurde nicht von UNICEF begonnen. Hintergrund war die Behauptung früherer Berater von Gustav Rau, dass er bei Unterzeichnung des Erbvertrages/Schenkungsvertrages nicht geschäftsfähig gewesen sei. Von diesen Personen hatte Gustav Rau sich zwischenzeitlich getrennt. Zudem wurde durch eine medizinische Untersuchung bestätigt, dass es keine Gründe gibt, die Geschäftsfähigkeit Gustav Raus in Frage zu stellen, als er

den Erbvertrag zugunsten von UNICEF unterzeichnete. Bereits im Januar 2003 hatte das Landgericht Konstanz UNICEF den Vorbescheid zum Erbschein erteilt. Gegen die Gerichtsentscheidung wurde Beschwerde eingelegt. Der Nachlassrichter hat daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem alle Fakten noch einmal überprüft wurden. Der vom Gericht beauftragte Experte Professor Dr. Clemens Cording, Regensburg, stellte fest, dass es keine Gründe gibt, die Geschäftsfähigkeit Gustav Raus in Frage zu stellen, als er den Erbvertrag zugunsten der UNICEF-Stiftung unterzeichnete. Daraufhin erteilte das Landgericht Konstanz im Dezember 2008 der deutschen UNICEF-Stiftung den Erbschein. Zur Beseitigung etwaiger Unsicherheiten wurde durch eine Vereinbarung mit der Dr. Rau Stiftung, Zürich, als rechtlich anerkannte Nachfolgerin aller früher von Dr. Rau in der Schweiz gegründeten Stiftungen die Eigentümerstellung der deutschen UNICEF-Stiftung 2011 bestätigt. Zur Historie der verschiedenen Stiftungen von Dr. Rau informiert auch ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, Schweiz. Der Bericht ist im Internet zugänglich unter www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/7707.pdf. Stand: 18/01/2018 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rudi Tarneden, UNICEF-Pressestelle, +49 (0)221-93650- 235, presse@unicef.de, www.unicef.de/sammlung-rau