Informationen zur Masterarbeit Jun.-Prof. Dr. Tom Brökel 12.2.2014
Übersicht Master Wirtschaftsgeographie 2
Die Masterarbeit in der PO! (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Thema und Aufgabenstellung der Masterarbeit müssen dem Prüfungszweck ( 7 Abs. 1) und der Bearbeitungszeit nach Absatz 2 entsprechen. Für eine bestandene Masterarbeit werden 30 Leistungspunkte vergeben. (2) Die Masterarbeit ist binnen 5 Monaten nach Ausgabe in schriftlicher und zusätzlich in elektronischer Form abzuliefern. Diese Frist kann nur bei Vorliegen triftiger Gründe um maximal vier Wochen verlängert werden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden. (3) Die Masterarbeit ist in der Regel innerhalb von 4 Wochen von zwei Prüfenden zu bewerten. (4) Bei der Abgabe der Masterarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. 3
Ablauf Masterarbeit (I) 12.2.2014 Informationsveranstaltung zur Masterarbeit 12.2.2014-01.4.2014 Feststellung der Zulassungsberechtigung zur Masterarbeit 1.3.2014-28.3.2014 Ausarbeitung eines Exposés 1.3.2014-28.3.2014 Termin zum Finden eines eigenen Themas mit Betreuer 27.3.2014-1.4.2014 Anmeldung zur Masterarbeit 1.4.2014 spätester Beginn Bearbeitungszeitraum 4
Ablauf Masterarbeit (II) 1.4.2014 spätester Beginn Bearbeitungszeitraum 12.5.-23.5.2014 Masterkolloquium 29.8.2014 spätester Abgabetermin der Masterarbeit 30.9.2014 Abschluss Benotung und Bekanntgabe durch Prüfungsamt 5
Zulassung, Anmeldung und Themenund Betreuerwahl
Zulassungsberechtigung zur Masterarbeit (I) 12.2.2014-01.4.2014 Feststellung der Zulassungsberechtigung zur Masterarbeit Voraussetzungen Alle nach Prüfungsordnung vorgeschriebenen Leistungen erbracht: Mind. 60 LP; Module M1, M2, M3, M4, sind abgeschlossen; M5 und M6 sind angemeldet. Siehe Paragraph 12 der Prüfungsordnung und Anlage 1.2 Beantragung der Feststellung der Zulassungsberechtigung mittels: Formblatt zur Ausgabe einer Masterarbeit/Antrag auf Zulassung (Seite 1) beim Prüfungsamt 7
Zulassungsberechtigung zur Masterarbeit (II) Formblatt auf Webseite des Prüfungsamtes 8
Themenfindung und Exposé 1.3.2014-28.3.2014 Ausarbeitung eines Exposés Konsultation mit gewünschtem Betreuer Prof. Koschatzky, Prof. Revilla Diez, Prof. Sternberg, Jun. Prof. Brökel, PD. Schiller, Dr. Scholvin Erarbeitung eines Themas und Erstellung eines Exposés Länge: Maximal 2 Seiten Exposé nach Maßgabe Betreuer Identifikation relevanter Theorien Ableitung von grober(n) Arbeitshypothese(n) aus Theorie Vorstellung von möglichen Literaturquellen / empirischen Daten Vermutlich zu verwendende Methoden 9
Anmeldung zur Masterarbeit (I) 27.3.2014-1.4.2014 Anmeldung zur Masterarbeit Akzeptanz des Exposés durch Betreuer Antrag auf Beginn der Masterarbeit mittels Formblatt zur Ausgabe einer Masterarbeit/Antrag auf Zulassung (Seite 2) Studierender geht mit vom Prüfungsamt abgezeichneten Formblatt (Seite 1, d.h. Bestätigung der Zulassungsberechtigung) zum Betreuer Betreuer trägt Thema (engl. & deutsch) und Abgabetermin (ergibt sich aus Anmeldetermin) ein, Formblatt wird an Prüfungsamt übermittelt (Kopie verbleibt beim Betreuer) 10
Anmeldung zur Masterarbeit (II) Formblatt auf Webseite des Prüfungsamtes 11
Wahl des Betreuers 1.3.2014-28.3.2014 Themenfindung Eigenständiges Ansprechen des gewünschten Betreuers Gewünschtes Thema sollte zur Spezialisierung des Betreuers passen, fallweise hat Beteuer auch Vorschläge Alle Betreuer am Institut (Sternberg, Diez, Brökel, Scholvin) streben ähnliche Zahlen an zu betreuenden Masterarbeiten an (Qualitätssicherung) Ausgleich und mögliche Überweisung erfolgt im Einverständnis des Studenten 12
Festlegen des Zweitprüfer 1.3.2014-28.3.2014 Festlegung des Zweitprüfer Erfolgt durch Betreuer nach interner Prozedur Mögliche Zweitprüfer (alle Betreuer & Dr. Imhoff-Daniel) Wird auf Formblatt zur Anmeldung vermerkt 13
Anfertigung der Masterarbeit
Verfassen der Masterarbeit (I) Ab 1.4.2014-29.8.2014 Schreiben der Arbeit Beginn Bearbeitungszeit: wie auf Antrag vermerkt Grundsätzlich nach Maßgabe des Betreuers (Konsultation nötig) Nach offizieller Vergabe des Themas der Masterarbeit: Maximale Bearbeitungszeit von 5 Monaten Nicht vom Studierenden verschuldete Sachverhalte können nach einem begründeten Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu einer Verlängerung um maximal 4 Wochen führen. Die Länge der Arbeit (einschließlich Titelblatt, Gliederung, Abbildungen, Tabellen, Literaturverzeichnis, statistischer Anhang, eidesstattliche Erklärung usw.): maximal 35 Seiten 15
Verfassen der Masterarbeit (II) 35 seitige Masterarbeit (ALLES inklusive!) Früheres Format: 80 Seiten - kein gängiges Format in Forschung und Berufswelt 35 Seiten orientieren sich an normaler wissenschaftlicher Publikation und Berichten in der freien Wirtschaft Inhalt entspricht 5 Monaten Bearbeitungszeit, d.h. gleicher Inhalt wie 80 Seiten aber stärkere Verdichtung! (kein Vergleich mit Bachelorarbeit) Wissenschaftliche Publikationen bieten Vorlagen 16
Verfassen der Masterarbeit (III) Aufbau Abstrakt Einleitung Theorie+Lücke+Hypothesen / Fragen Empirie / theoretische Diskussion, Beantwortung der Hypothesen bzw. Fragen Kurze Zusammenfassung+kritische Reflektion+ Ausblick auf weitere Forschung Literatur Anhang (extra Tabellen, Abbildungen, etc.) 17
Verfassen der Masterarbeit (IV) Ab 1.4.2014-29.8.2014 Schreiben der Arbeit Formale Anforderungen Richtlinien zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten in der Wirtschafts- und Kulturgeographie und Plagiatsrichtlinie Titelblatt Eidesstattliche Erklärung Seitenanzahl max. 35 Die genannte Seitenzahl ist inklusive Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis, bei 12 pt und 1,5 Zeilenabstand; Schriftart Times New Roman oder Calibri, in Tabellen, Abbildungen oder Karten auch Arial. Alle Vorlagen und Formulare sind online unter Studium / Richtlinien und Formulare auf http://www.wigeo.uni-hannover.de 18
Verfassen der Masterarbeit (V) Nach 5 Monaten seit Bearbeitungsbeginn: Abgabe der Arbeit Digital als PDF (per Email an den Betreuer) Zwei gedruckten Exemplaren beim Betreuer Zugehörigen Vordruck zur Abgabe der Arbeit des Prüfungsamtes: auf der Website des Prüfungsamtes 19
Bewertung der Masterarbeit Nach 5 Monaten seit Bearbeitungsbeginn, innerhalb von 4 Wochen Bewertung der Masterarbeit durch Betreuer- und Zweitprüfer mittels schriftlicher Gutachten Finale Note wird bekanntgegeben 20
Masterkolloquium
Masterkolloquium (I) 12.-23.5.2014 Masterkolloquium Ziel Notwendige Korrekturen am Konzept der Arbeit rechtzeitig zu erkennen und einzuleiten sowie bisheriges Vorgehen zu diskutieren Elemente Der Kolloquiumsvortrag (Referat von 30 Minuten) behandelt Ziele, Aufbau und Methoden der Masterarbeit. Diskussion: fachliche Diskussion mit anderen Studenten vom Betreuer geleitet. Zeitplan des Kolloquiums wird ca. innerhalb zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit bekannt gegeben Vermutlich ab 18 Uhr, 2 Termine (jeweils 1h) pro Sitzung 22
Masterkolloquium (II) 12.-23.5.2014 Masterkolloquium Teilnahme JEDER Studierende besucht das Master-Kolloquium in dem Semester, in dem er/sie selbst einen Kolloquiumsvortrag hält. Regelmäßige Teilname ist Studienleistung Die Teilnahme ist verpflichtend Beinhaltet auch die Termine an denen er/sie nicht selbst vorträgt 23
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit