K2 Fernklausurenkurs 2. Examen Hören Sie auf Ihren Korrektor K2 mit AUDIO-KORREKTUR Ihre Vorteile auf einen Blick: z staatlich zugelassener Fernklausurenkurs mit individueller Audio-Korrektur, die Ihre Klausurlösung bespricht und bewertet z zusätzlich erhalten Sie Ihre mit Randbemerkungen versehene Ausarbeitung sowie eine Musterlösung z die Musterlösung enthält auch klausurtaktische Vorüberlegungen und themenbezogene Vertiefungshinweise z die Klausuraufgaben sind von ausbildungs- erfahrenen Praktikern (als Aktenauszug wie im Examen) erstellt Alle Infos unter www.alpmann-schmidt.de Alpmann Schmidt
ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 Münster Beim Klausurenkurs mit Korrektur haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen per E-Mail in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Einen großen Teil dieser Einsendungen korrigieren wir digital, direkt in der PDF und senden Ihnen die korrigierte Fassung per E-Mail zurück. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann 123456 D45 bei Buchung der Audiokorrektur ( gesonderter Vertrag für 59 monatlich, siehe http://www.alpmann-schmidt.de/bestellen/klausur_bestellen_2examen.aspx ) geben Sie bitte zusätzlich das Kürzel AK vor Ihrem Namen in der Betreffzeile an. Beispiel: AK - Mustermann 123456 D45 der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann 123456 D45.pdf bzw. AK - Mustermann 123456 D45.pdf pro E-Mail bitte nur eine Ausarbeitung einsenden Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die E-Mailadresse klausur@alpmann-schmidt.de Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht garantieren können, dass alle Ausarbeitungen digital korrigiert werden, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt.
Klausuren für das 2. Examen B 114 Aktenauszug Ermittlungsverfahren gegen Kolbert und Frieling 12.03.2018 StA (GrL) Dr. Martin Soyka Vermerk: Heute gegen 14.30 Uhr erfolgte auf der Kriminalwache ein Anruf der Firma Müller-Großmarkt, Schillerstraße 57, 65199 Wiesbaden. Es wurde mitgeteilt, dass eine Person dort festgehalten werde, die von dem Warenhausdetektiv an der Kasse auf frischer Tat betroffen worden sei. Der Unterzeichner und Polizeihauptmeister Wipperfürth begaben sich daraufhin zu dem Großmarkt. Im Büro der Verwaltung wurden der Abteilungsleiter Riermann, der Detektiv Frieling sowie die Beschuldigte Kolbert angetroffen. Frieling übergab zunächst eine braune Lederbrieftasche. Darin enthalten waren neben Führerschein und Personalausweis eine ec-karte, ausgestellt von der Sparkasse Wiesbaden mit der Kartennummer 1100504327, die auf den Namen Annette Hermanns ausgestellt war. Außerdem war ein Einkaufsbon, der auf eine Summe von 209 lautete, vorhanden sowie die Durchschrift einer Einzugsermächtigung mit Unterschrift Hermanns, ebenfalls über 209. Da der Verdacht bestand, dass die Beschuldigte die ec-karte in strafbarer Weise erlangt hatte, wurde die ec- Karte sichergestellt. Des Weiteren zeigte Frieling dem Unterzeichner die Gegenstände, die im Einkaufswagen der Beschuldigten gefunden worden waren. Es handelte sich um eine Geschenkpackung, in der nach der Aufschrift drei Weinflaschen zu einem Gesamtpreis von 19,99 sein sollten. Darin befanden sich jedoch drei Champagnerflaschen der Sorte Veuve-Clicquot zu einem Einzelpreis von 39,70. In einer Verpackung für Wachskerzen war nach außen nicht erkennbar ein Mp3-Player der Marke Panasonic (Preis 99 ) verborgen worden. Frau Kolbert und der Detektiv Frieling wurden sodann mit deren Einverständnis zur Vernehmung in das Polizeirevier mitgenommen. Der Abteilungsleiter Riermann konnte zu dem Vorfall keine näheren Angaben machen. Die Waren wurden in den Räumlichkeiten der Firma Müller-Großmarkt belassen. Der Einkaufsbon, die Durchschrift der Einzugsermächtigung sowie die ec-karte wurden sichergestellt und in die Hülle Bl. 3 d.a. genommen. Wiesbaden, 15.12.2017
2 B 114 Zur Sache: Ich bin als Hausdetektiv im Großmarkt Müller seit 3 Jahren tätig. Heute Mittag hielt ich mich in der Nähe der Kasse auf. Mir fiel nach einer Weile auf, dass sich eine weibliche Person, die in einer Warteschlange an der ersten Kasse stand, auffällig benahm. Sie wirkte sehr nervös und hantierte immer wieder an einer Verpackung herum. Es sah so aus, als wollte sie irgendetwas tiefer in die Schachtel hineinstecken. Nachdem die Frau die Kasse passiert hatte, stellte ich mich ihr in den Weg. Ich forderte sie auf, mir den Inhalt ihres Einkaufswagens zu zeigen. Sehr zögerlich, aber letztlich freiwillig zeigte sie mir mehrere Pakete. Bei näherer Untersuchung stellte ich dann fest, dass in eine Verpackung, die Wachskerzen enthielt, ein teurer Mp3-Player hineingesteckt war. Nach dieser Entdeckung untersuchte ich mit dem Einverständnis der Kundin auch die weiteren Pakete. In einer Geschenkpackung, die ein Sonderangebot Weinflaschen zu insgesamt 19,99 enthalten sollte, entdeckte ich dann drei Flaschen Champagner der Sorte Veuve-Clicquot. Als ich die Frau daraufhin zur Rede stellte, antwortete sie, dass sie nicht wisse, wie das passiert sei. Ich forderte sie daraufhin auf, in mein Büro mitzukommen. Dort weigerte sie sich zunächst, mir ihre Personalien anzugeben. Nach einer Weile erhielt ich dann doch ihre Brieftasche. Anschließend habe ich dann die Polizei angerufen. Ende der Vernehmung: 16.30 Uhr selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben Lothar Frieling
B 114 3 Vermerk: Die auf der sichergestellten ec-karte genannte Frau Hermanns wurde heute von mir angerufen. Sie teilte mit, dass ihr die Scheckkarte vor ca. 3 Wochen in einer Gaststätte entwendet worden sei. Mittlerweile seien mehrere Abbuchungen im Lastschriftverfahren über Einkäufe beim Kaufhaus Karstadt von ihrem Konto vorgenommen worden. Es gebe in dieser Sache bereits einen polizeilichen Ermittlungsvorgang. Die weiteren Nachforschungen ergaben dann, dass die Strafanzeige bezüglich der Entwendung der ec-karte hier unter dem Az. 502000-42356-17/3 geführt wird. Der Vorgang wurde sodann mit dem hiesigen Verfahren verbunden und wird nun weiter unter dem obigen Aktenzeichen bearbeitet. Wiesbaden, 15.12.2017 Vermerk Heute gegen 10.30 Uhr erschien Annette Hermanns, Rankenstieg 15, 65199 Wiesbaden, und meldete den Verlust einer ec-karte der Sparkasse Wiesbaden. Nach ihren Angaben hat sie am gestrigen Abend die Gaststätte Zur Fröhlichen Weinschänke besucht. Dort sei die ec-karte noch in ihrer Jackentasche gewesen. Heute Morgen habe sie dann feststellen müssen, dass die Karte nicht mehr da war. Frau Hermanns hält es für ausgeschlossen, dass sie die Karte auf irgendeine Weise verloren habe. Es müsse sie jemand aus der Tasche entwendet haben. Der Unterzeichner wies Frau Hermanns darauf hin, dass sie sofort eine Sperrung ihres Kontos veranlassen solle. Sodann wurde die Gaststätte Zur Fröhlichen Weinschänke in der Fuldagasse 16 in Wiesbaden aufgesucht. Dort wurde der Wirt Josef Meining angetroffen. Dieser gab an, keine ec-karte beim Aufräumen gefunden zu haben. Er könne auch keine weiteren Beobachtungen wiedergeben, da sein Lokal am Vorabend sehr voll gewesen sei. Wiesbaden, 01.12.2017 Weingarten, KOK
4 B 114 Vermerk Die Geschädigte Hermanns teilte heute telefonisch mit, dass von ihrem Konto insgesamt drei Abbuchungen vorgenommen worden seien, die sie nicht veranlasst habe. Eine Nachfrage bei der kontoführenden Stelle, der Sparkasse Wiesbaden, ergab, dass die Abbuchungen zugunsten des Kaufhauses Karstadt erfolgt seien. Bezüglich der Verfahrensweise wurde seitens der Sparkasse mitgeteilt, dass das sog. POZ -Verfahren zur Anwendung komme. Inhaber von ec- Karten der Sparkasse könnten deshalb Einkäufe bargeldlos tätigen, ohne ihre Geheimnummer angeben zu müssen. Es werde die Kontonummer elektronisch abgelesen und eine Einzugsermächtigung erstellt, die vom Karteninhaber unterzeichnet werden müsse, sodann erfolge die Abbuchung. Der Unterzeichner begab sich sodann zum Kaufhaus Karstadt, Steingasse 23, 65199 Wiesbaden. Anhand der Abbuchungen konnte festgestellt werden, dass folgende drei Käufe getätigt wurden: 1. Stereoanlage Marke Sony, Wert 399 2. Herrenanzug, Wert 199 3. Fotoapparat Nikon, Wert 209 Sämtliche Einkäufe erfolgten am 01.12.2017 vormittags zwischen 9.30 und 11.00 Uhr an drei verschiedenen Kassen. Seitens der Kaufhausverwaltung wurde zugesichert, dass die an diesem Tage zuständigen Verkäuferinnen ermittelt werden sollten. Wiesbaden, 04.12.2017 Weingarten, KOK Vermerk: Nach telefonischer Anfrage wurde erneut das Kaufhaus Karstadt aufgesucht. Es wurden dort die drei Verkäuferinnen Semmler, Schmeding und Warnke angetroffen. Auf Nachfrage erklärten sie, dass sie anlässlich der Hektik des Verkaufsgeschäfts keinerlei Erinnerungen an die Person hätten, die mit der ec-karte die Einkäufe getätigt hätte. Angesichts dessen wurde auf eine förmliche Zeugenvernehmung verzichtet. Wiesbaden, 07.12.2017 Weingarten, KOK
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6 B 114 Zur Sache: Ich kann mir überhaupt nicht erklären, wie der Champagner und der Mp3-Player in meinen Einkaufswagen gelangt sind. Ich wollte die Geschenkpackung mit dem billigen Wein kaufen. Dass darin Champagner war, konnte ich nicht ahnen. Vielleicht ist jemand eine Verwechselung beim Einpacken unterlaufen. Den Mp3-Player muss auch eine andere Person in die Schachtel mit den Kerzen gesteckt haben. Ich wollte nur die Kerzen kaufen. Auf Vorhalt: Es mag ja sein, dass dieser Zufall unwahrscheinlich klingt, ich bleibe aber dabei, dass ich mit den teuren Artikeln nichts zu tun habe. Ich möchte an dieser Stelle aber noch erwähnen, dass der Detektiv sich äußerst unverschämt aufgeführt hat. Ich habe ihm erlaubt, meine Einkäufe anzuschauen und auch Verpackungen zu öffnen. Als ich ihm aber meine Personalien nicht angeben wollte, hat er gedroht, er werde die Polizei holen, wenn ich nicht die Durchsuchung meiner Jacke, die ich trug, sowie meiner Handtasche duldete. Als ich dann nichts mehr sagte, hat er einfach gegen meinen Willen die Taschen meiner Jacke durchsucht und auch meine Handtasche aus der Hand gerissen und durchwühlt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Jacke noch an. Ich bin der Meinung, dass er dazu nicht berechtigt war. Ich fühlte mich regelrecht belästigt. Auf weiteren Vorhalt: Die ec-karte, die in meiner Brieftasche gefunden wurde, habe ich am Vortag gefunden. Ich wollte sie noch heute zur Polizei bringen. Die Karte lag unter einer Bank an der Bismarckallee. Dass ein Bon in der gleichen Höhe wie der bei Karstadt getätigte Einkauf bei mir gefunden wurde, ist ebenfalls ein Zufall. Der Bon bezieht sich auf einen Staubsauger der Firma Miele, den ich bei der Firma Knopp in Wiesbaden gekauft habe. Dies war, glaube ich, vor einer Woche. Ende der Vernehmung: 17.00 Uhr selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben Erika Kolbert
B 114 7 Vermerk: Aufgrund der Angaben der Beschuldigten erfolgte ein Anruf bei der Firma Knopp, Mönchsgassse 25, 65199 Wiesbaden. Der dortige Abteilungsleiter für die Elektroabteilung Richard Wetzel, teilte mit, dass ein Staubsauger der Marke Miele zu einem Preis von 209 dort nicht angeboten werde. Wiesbaden, 19.12.2017
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B 114 9 Zur Sache: Ich habe mich keineswegs unverschämt benommen. Die Beschuldigte hat sich zunächst sehr renitent verhalten. Ich habe ihr gesagt, dass ich sofort die Polizei holen würde, wenn sie sich weigerte, eine Durchsuchung ihrer Jackentaschen und Handtasche zuzulassen. Ich war der Meinung, dass ich die Berechtigung dazu hätte, im Rahmen der Festnahme auch eine Durchsuchung vorzunehmen. Sonst wäre ich ja gar nicht an die Personalien gekommen. Ende der Vernehmung: 15.30 Uhr selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben Lothar Frieling ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vfg. 1. Vermerk: Die Beschuldigten Kolbert und Frieling wurden zu den Tatvorwürfen verantwortlich vernommen. Die sichergestellten Unterlagen (ec-karte, Einkaufsbon, Durchschrift einer Einzugsermächtigung) befinden sich bei der Akte. 2. Nach dem Abschluss der Ermittlungen wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zur weiteren Veranlassung übersandt. Wiesbaden, 22.12.2017
10 B 114 Vermerk für die Bearbeitung I. Der Sachverhalt ist dahin zu begutachten, ob die Beschuldigten einer oder mehrerer Straftaten hinreichend verdächtig sind. Die Entschließung der Staatsanwaltschaft ist zu entwerfen. Straftaten außerhalb des StGB und Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu erörtern. 153 153 f StPO sind nicht anzuwenden. Die tatsächliche Würdigung des Sachverhaltes ist bei den einzelnen Merkmalen der untersuchten Straftatbestände vorzunehmen. Sollten weitere Ermittlungen für notwendig gehalten werden, so ist davon auszugehen, dass diese durchgeführt worden sind und keine neuen Gesichtspunkte ergeben haben. Die Durchführung einer nicht im Aktenstück enthaltenen verantwortlichen Vernehmung darf aber nicht unterstellt werden. Im Falle der Anklageerhebung ist von einer Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen abzusehen. Örtlich zuständig sind das Amtsgericht Wiesbaden bzw. das Landgericht Wiesbaden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft (Az.: 15 Js 60231/17) ergeht am 03. Januar 2018. II. Bei der Akte befinden sich die Bundeszentralregisterauszüge der Beschuldigten. Sie weisen keine Eintragungen auf. Bitte geben Sie am Ende der Klausur an, 1. welche Auflagen der zugelassenen Kommentare Sie benutzt haben, 2. auf welchem Stand sich die von Ihnen verwendeten Gesetzestexte befunden haben, III. 3. ob Sie bei der Entschließung dem in Norddeutschland oder Süddeutschland üblichen Aufbau folgen, möglichst mit Angabe des Bundeslandes, 4. ob von dem für Sie zuständigen Prüfungsamt üblicherweise Teile der Bearbeitung erlassen sind (z.b. die Begleitverfügung). Hinweis: Der von Ihnen genutzte Aufgabentext wird nicht zur Korrektur genommen. Bezugnahmen oder Verweisungen, die nur durch Einsicht in das von Ihnen benutzte Exemplar des Aktenstückes verständlich werden, verbieten sich deshalb. Unsere Musterlösung folgt dem in Norddeutschland üblichen Aufbau (vgl. AS-Skript Die staatsanwaltliche Assessorklausur [2017]).