Gesundheit. Statistisches Bundesamt. Kostennachweis der Krankenhäuser. Fachserie 12 Reihe 6.3

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Transkript:

Statistisches Bundesamt Fachserie 12 Reihe 6.3 Gesundheit Kostennachweis der Krankenhäuser 2008 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 16. November 2009 Artikelnummer: 2120630087004 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0)228 99 643-8951; Fax: +49 (0)228 99 643-8996; E-Mail: gesundheitsstatistiken@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2009 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Inhaltsverzeichnis Textteil Qualitätsbericht Erläuterungen Allgemeiner Überblick 2008 Tabellenteil 1 Eckdaten der Krankenhäuser 2008 1.1 Zeitreihe 1991-2008 nach Ländern 1.2 Kostenarten 2008 nach Krankenhaustypen 1.3 Kostenarten 2008 nach Ländern 2 Gesamtkosten der Krankenhäuser 2008 2.1 Hauptkostenarten nach Krankenhaustypen 2.2 Hauptkostenarten nach Ländern 3 Personalkosten der Krankenhäuser 2008 3.1 Kostenarten nach Krankenhaustypen 3.2 Kostenarten nach Ländern 4 Sachkosten der Krankenhäuser 2008 4.1 Kostenarten nach Krankenhaustypen 4.2 Kostenarten nach Ländern 5 Kosten der Ausbildungsstätten 2008 5.1 Kostenarten nach Krankenhaustypen 5.2 Kostenarten nach Ländern 6 Abzüge und bereinigte Kosten der Krankenhäuser 2008 6.1 Kostenarten nach Krankenhaustypen 6.2 Kostenarten nach Ländern 7 Kennziffern für Kosten der Krankenhäuser 2008 7.1 Kosten je Vollkraft 7.1.1 Nach Krankenhaustypen 7.1.2 Nach Ländern 7.2 Kosten je Behandlungsfall 7.2.1 Nach Krankenhaustypen 7.2.2 Nach Ländern

1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik (gem. EVAS) Kostennachweis der Krankenhäuser 1.2 Berichtszeitraum Das abgelaufene Geschäftsjahr, respektive die letzte abgeschlossene Rechnungsperiode. 1.3 Erhebungstermin Der Erhebungsstichtag kann variieren. Maßgeblich ist das Datum, an dem das Krankenhaus sein letztes Geschäftsjahr abgeschlossen hat. Meldetermin ist der 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Jährlich seit 1990, in den neuen Bundesländern seit 1991. 1.5 Regionale Gliederung Erhebungsbereich ist das gesamte Bundesgebiet. Erhoben werden die Daten bis auf Gemeindeebene. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Krankenhäuser einschließlich deren Ausbildungsstätten nach 1 Abs. 3 Nr. 1 KHStatV. Ausgeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäuser. Bundeswehrkrankenhäuser werden ebenfalls nicht einbezogen. Maßgeblich für die statistische Erfassung einer Einrichtung ist die Wirtschaftseinheit. Darunter wird jede organisatorische Einheit verstanden, die unter einheitlicher Verwaltung steht und für die auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Ein Krankenhaus als Wirtschaftseinheit kann zudem mehrere selbstständig geleitete Fachabteilungen oder Fachkliniken umfassen. Krankenhäuser, die innerhalb des Erhebungsjahres oder zwischen dem Erhebungsstichtag und dem Meldetermin schließen, können in der Statistik u. U. nicht erfasst werden. 1.7 Erhebungseinheiten Krankenhäuser 1.8 Rechtsgrundlagen 1.8.1 EU-Recht 1.8.2 Bundesrecht Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung KHStatV) vom 10. April 1990 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 534) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Grundlage für die Erhebung der Kostendaten sind die Angaben zu 3 Nr. 18 KHStatV. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß 6 KHStatV in Verbindung mit dem 15 BStatG. 1.8.3 Landesrecht 1.8.4 Sonstige Grundlagen 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Nach 7 Abs. 1 KHStatV ist die Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden nach 16 Abs. 4 BStatG zulässig. 3

2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte Sach- und Personalkosten sowie Zinsen und Steuern der Krankenhäuser, Kosten der Ausbildungsstätten an Krankenhäusern, Abzüge für nicht-stationäre Leistungen. 2.2 Zweck der Statistik Die Ergebnisse bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Kostenvolumen, die Kostenstruktur und die Kostenentwicklung in der stationären Versorgung. Sie dient damit auch der Wissenschaft und Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei. 2.3 Hauptnutzer/-innen der Statistik Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Europäische Kommission, Weltgesundheitsorganisation (WHO), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), nationale und internationale Gesundheitsberichterstattungssysteme, nationale Organisationen (z.b. Krankenkassen) und Wirtschaftsunternehmen (z. B. Pharma- und Beratungsunternehmen), epidemiologische und gesundheitsökonomische Institute, Medien. 2.4 Einbeziehung der Nutzer/-innen Änderungen erfolgen vor allem durch das Bundesministerium für Gesundheit, Anregungen gibt es durch die Tagung des Fachausschusses der Nutzer der Krankenhausstatistik sowie die Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen (z. B. Eurostat) und durch Rückmeldungen der Nutzer im Rahmen des Auskunftsdienstes. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung Schriftliche (postalische) Befragung mit Auskunftspflicht. Seit 2003 wird alternativ eine Softwareanwendung zur elektronischen Datenerfassung bereitgestellt. Sie ermöglicht das Einlesen und die Weiterverarbeitung von statistikrelevanten Daten aus dem DV-System des Krankenhauses. 3.2 Stichprobenverfahren Nicht relevant. Es handelt sich um eine Vollerhebung mit ca. 2 100 Krankenhäusern. 3.2.1 Stichprobendesign 3.2.2 Stichprobenumfang, Auswahlsatz und Auswahleinheit 3.2.3 Schichtung der Stichprobe 3.2.4 Hochrechnung 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Keine. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Neben einem schriftlichen Fragebogen wird seit 2003 eine Softwareanwendung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.v. zur Datenerhebung eingesetzt. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, statistische Informationen aus dem DV-System der befragten Einrichtung in einen elektronischen Fragebogen einzulesen, diesen zu ergänzen und als Datei an das jeweilige Landesamt für Statistik zu übermitteln. Die einzulesenden Informationen müssen zuvor über eine Schnittstelle aus dem DV-System der Einrichtung extrahiert und im XML-Format abgespeichert werden. In den Landesämtern für Statistik werden die Einzeldaten dann auf Fehler, Qualität und Plausibilität geprüft. Anschließend werden aggregierte Landesdatensätze an das Statistische Bundesamt gesandt und dort zu einem Bundesergebnis zusammengefügt. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Die Belastung hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. der Einrichtungsgröße, der Erfahrung des Sachbearbeiters im Krankenhaus, dem Einsatz von DV-Technik usw. ab. Im Vergleich zur schriftlichen Befragung können die Auskunftspflichtigen durch den Einsatz der Softwareanwendung grundsätzlich ihren Zeitaufwand reduzieren. Änderungen der Erhebung, wie z. B. aufgrund der ersten Novellierung der Krankenhausstatistik-Verordnung, haben zur Entlastung der Befragten geführt, da die Kosten nicht mehr nach dem Netto-, sondern nach dem Bruttoprinzip ermittelt werden. Dadurch müssen die Befragten nicht mehr für jede einzelne Kostenart 4

die Kosten für nicht-pflegesatzfähige/nicht-stationäre Leistungen abziehen, sondern können den Bruttobetrag aus der Buchführung in den Fragebogen der Krankenhausstatistik übertragen. 3.6 Dokumentation des Fragebogens Ein Muster des Fragebogens mit den dazu gehörigen Erläuterungen (Stand: Berichtsjahr 2008) steht als PDF-Datei zur Verfügung. 4 Genauigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können nur nicht-stichprobenbedingte Fehler auftreten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche Elemente der Grundgesamtheit in der Erhebung enthalten sind. Allerdings kann es zu Fehlern in der Erfassungsgrundlage kommen, wenn im Berichtsjahr neu eröffnete Krankenhäuser nicht an die Landesämter für Statistik gemeldet werden. Darüber hinaus können Krankenhäuser, die innerhalb des Erhebungsjahres oder zwischen dem Erhebungsstichtag und dem Meldetermin schließen, nicht in der Statistik enthalten sein. In diesen Fällen kommt es zu einer Untererfassung. Aufgrund der Anlehnung an den Kontenrahmen der Krankenhausbuchführungsverordnung, der einheitlich für die Krankenhäuser gültig ist, sowie der Buchführungsvorschriften ist eine einheitliche Datenerfassung gewährleistet. Im Rahmen der ersten Novellierung der KHStatV erfolgte 2002 ein Wechsel des Kostenermittlungsprinzips, und zwar vom Netto- auf das Bruttoprinzip. Trotz intensiver Information und Nachfrage bei den Krankenhäusern kann nicht sichergestellt werden, dass von allen tatsächlich die Bruttokosten angegeben wurden. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Nicht relevant. 4.2.1 Standardfehler 4.2.2 Ergebnisverzerrungen durch das Hochrechnungsverfahren 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage Trotz intensiver Recherchen können Fehler, die durch eine falsche oder unvollständige Erfassungsgrundlage bedingt sind, nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine Meldung über neu eröffnete Krankenhäuser z. B. seitens der Gesundheitsbehörden erfolgt grundsätzlich nicht. In einigen Ländern informieren die zuständigen Krankenhausplanungsbehörden über alle Veränderungen bei den Plankrankenhäusern, und zwar über den von ihnen zu erstellenden Krankenhausplan für das jeweilige Bundesland. Informationen über Nicht-Plankrankenhäuser können nur über Recherchen und Abfragen bei verschiedenen Institutionen (z. B. Gesundheits- und Gewerbeämter) gewonnen werden. Darüber hinaus können Krankenhäuser, die innerhalb des Erhebungsjahres oder zwischen dem Erhebungsstichtag und dem Meldetermin schließen, nicht in der Statistik enthalten sein. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Aufgrund der Auskunftspflicht sind grundsätzlich keine Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten vorhanden. Allerdings kann es aufgrund verspäteter, unplausibler oder qualitativ schlechter Datenlieferungen zum Ausfall einzelner Berichtseinheiten kommen. Dies traf auf einzelne Berichtsjahre zu, wobei der Ausfall maximal zwei Krankenhäuser umfasste. Sofern Fehler in der Erfassungsgrundlage bestehen, kann es in Ausnahmefällen zu Ausfällen ganzer Einheiten kommen. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Aufgrund der Auskunftspflicht sind Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale grundsätzlich nicht vorhanden. Sofern Einheiten ausfallen, gibt es auch Antwortausfälle auf Merkmalsebene. 4.3.4 Imputationsmethoden 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler 4.4 Laufende Revisionen 4.4.1 Umfang des Revisionsbedarfs 5

Etwa einen Monat vor Veröffentlichung endgültiger Ergebnisse werden erste vorläufige Ergebnisse publiziert. Diese beziehen sich auf einen stark eingeschränkten Merkmalskatalog. In der Vergangenheit lag die Abweichung meist unter 0,1%. 4.4.2 Gründe für Revisionen Keine. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Nicht bekannt. 5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse Die Befragten berichten bis zum 30. Juni. Vorläufige Ergebnisse stehen Anfang November zur Verfügung. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Befragten berichten bis zum 30. Juni. Endgültige tief gegliederte Ergebnisse stehen im Dezember zur Verfügung. 5.3 Pünktlichkeit 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Mit der ersten Novellierung der Krankenhausstatistik-Verordnung wurde die Erhebung der Kostendaten an den Kontenrahmen der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) angepasst. Diese Änderung hat zunächst keine Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Allerdings wechselte das von 1996 bis einschließlich 2001 geltende so genannte Nettokostenprinzip. Die Nettokosten enthielten keine Kosten für nicht-pflegesatzfähige/nichtstationäre Leistungen der Krankenhäuser. Dieses Verfahren war für die Krankenhäuser recht aufwändig. Seit 2002 gilt, wie bereits von 1990 bis 1995, wieder das Bruttokostenprinzip. In den Bruttokosten sind die Kosten für nichtpflegesatzfähige/nicht-stationäre Leistungen des Krankenhauses enthalten, wodurch ein direkter Übertrag aus der Buchhaltung der Krankenhäuser möglich ist. Der Wechsel hat zur Folge, dass ein zeitlicher Kostenvergleich nur dann möglich ist, wenn der Kostenermittlung in den Vergleichsjahren dasselbe Kostenermittlungsprinzip zugrunde liegt. Die Kosten nach Netto- und Bruttoprinzip sind nicht vergleichbar. Der Kostennachweis enthält auch die so genannten bereinigten Kosten. Sie ergeben sich durch Abzug bestimmter Positionen von den Brutto- bzw. Nettogesamtkosten. In den Abzügen sind die Kosten für nicht-pflegesatzfähige/nichtstationäre Leistungen des Krankenhauses zusammengefasst. Beim Bruttoprinzip fallen sie entsprechend höher aus, beim Nettoprinzip enthalten sie dagegen nur Positionen, die zuvor bei den einzelnen Kostenarten noch nicht in Abzug gebracht wurden. Die bereinigten Kosten sind über alle Berichtsjahre miteinander vergleichbar. Maßzahlen, die auf Basis der Krankenhausfälle und der im Krankenhaus erbrachten Berechnungs- und Belegungstage ermittelt werden (z.b. bereinigte Kosten je vollstationärem Fall), werden durch die geänderte Fallzahlberechnung in den Grunddaten der Krankenhäuser beeinflusst. Dadurch dass die Fallzahl seit 2002 auch die so genannten Stundenfälle innerhalb eines Tages beinhaltet, fallen die im Kostennachweis berechneten Maßzahlen und Kennziffern grundsätzlich niedriger aus. Vorjahresvergleiche sind daher nur nach vorheriger Neuberechnung der entsprechenden Bezugsgrößen möglich. Die räumliche Vergleichbarkeit innerhalb des Erhebungsgebietes ist durch die bundeseinheitliche Rechtsgrundlage seit 1991 gewährleistet. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Seit dem Berichtsjahr 2007 hat sich die Erhebung der Kosten der Ausbildungsstätten (Wegfall der Erhebung zur Ausbildungsstätten-Umlage) geändert. Neu hinzugekommen ist die gesonderte Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds, dessen Mittel der Finanzierung der Ausbildungsbudgets der Krankenhäuser dienen. Damit wird den tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausbildungskosten im Krankenhaus Rechnung getragen. Da die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds sowohl die Brutto-Gesamtkosten als auch die bereinigten Kosten erhöhen, ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Bei der Betrachtung der langfristigen Kostenentwicklung (ab 1991) bleiben die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds deshalb unberücksichtigt. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen 7.1 Input für andere Statistiken 6

Der Kostennachweis der Krankenhäuser fließt in die Gesundheitsberichterstattung und in die Gesundheitsbezogenen Rechensysteme auf nationaler und internationaler Ebene ein und als Berechnungsgröße für Indikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen Unterschiede gibt es zur Gesundheitsausgabenrechnung, die die Verteilung der Ausgaben im Gesundheitswesen auf verschiedene Leistungsarten und -träger abbildet. Der Kostennachweis orientiert sich dagegen an den Aufwendungen der Krankenhäuser im Berichtsjahr, die nicht mit den Gesundheitsausgaben für stationäre Krankenhausleistungen übereinstimmen müssen. So sind unter anderem Investitionszuschläge, Gewinnanteile und über Selbstzahler direkt getragene Kosten nicht im Kostennachweis, aber in der Gesundheitsausgabenrechnung enthalten. Daraus ergibt sich eine Differenz zwischen beiden Erhebungen. 8 Weitere Informationsquellen 8.1 Publikationswege, Bezugsadresse Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung werden jährlich in der Fachserie 12 Reihe 6.3, Kostennachweis der Krankenhäuser, veröffentlicht. Die Publikation kann kostenlos im Internet herunter geladen werden. Des Weiteren sind die Ergebnisse Bestandteil des Internetangebots der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de. 8.2 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Gruppe VIII A Gesundheit Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Fon +49 (0) 228 99643 8951 Fax +49 (0) 228 99643 8996 E-Mail gesundheitsstatistiken@destatis.de 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Jährliche Veröffentlichung, zuletzt: Bölt, Ute: Statistische Krankenhausdaten: Grund- und Kostendaten der Krankenhäuser 2007, in: Klauber/Geraedts/Friedrich (Hrsg.): Krankenhaus-Report 2010, Stuttgart 2010, S. 319-352. Rolland, Sebastian: Krankenhäuser in Deutschland 2003, in: Wirtschaft und Statistik 8/2005, S. 838-848. 7

Erläuterungen zum Kostennachweis der Krankenhäuser 2008 Im Kostennachweis werden die Kosten des Krankenhauses für das abgelaufene Geschäftsjahr, d.h. die letzte abgeschlossene Rechnungsperiode erfasst. Da diese nicht unbedingt zum 31.12. des Berichtsjahres enden muss, kann es vorkommen, dass Berichtsund Geschäftsjahr in Einzelfällen nicht übereinstimmen. Grundsätzlich wird jedoch angenommen, dass der Großteil der Krankenhäuser ihr Geschäftsjahr zum 31.12. beendet. Krankenhaustypen Die Krankenhäuser werden im Jahr 2008 wie folgt untergliedert: Allgemeine Krankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden. Sonstige Krankenhäuser sind Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten sowie reine Tages- oder Nachtkliniken. Bei der Bildung von Zeitreihen ist zu beachten, dass in den Jahren 2002 bis 2004 auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den Sonstigen Krankenhäuser gerechnet wurden. Bis 2001 einschließlich und seit 2005 führt nur die Kombination von psychiatrischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den Sonstigen Krankenhäusern. Zeitreihen sollten daher nur auf Basis der Krankenhäuser insgesamt gebildet werden. Bundeswehrkrankenhäuser erscheinen nachrichtlich in der Krankenhausstatistik, soweit Leistungen für Zivilpatienten und -patientinnen erbracht werden. In den Angaben für die Krankenhäuser insgesamt sind diese Daten nicht enthalten. Prinzip der Kostenermittlung Die Kosten der Krankenhäuser werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. D.h., dass die hier veröffentlichten Kosten auch nichtstationäre Kosten (z.b. für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen) enthalten. Als Gesamtkosten weist das Krankenhaus somit Brutto-Gesamtkosten aus. Von 1996 bis 2001 erfolgte die Ermittlung der Kosten nach dem Nettoprinzip. In den Nettokosten waren keine nichtstationären Kosten enthalten. Nichtstationäre Kosten sind z.b. die Kosten für Personalunterkunft und -verpflegung, Hilfsbetriebe, wissenschaftliche Forschung und Lehre, ambulante Leistungen von Ärzten des Krankenhauses, Ambulanz des Krankenhauses, Kosten der Arztausbildung bei Lehrkrankenhäusern. Abbildung 1: Brutto- und Nettoprinzip (vereinfachte Darstellung) Bruttoprinzip (1991 bis 1995, ab 2002) Brutto-Gesamtkosten Aufwendungen für den Ausbildungsfonds (ab 2007) Kosten der Ausbildungsstätten Kosten des Krankenhauses Personalkosten Stationäre Pflegesatzfähige Kosten Kosten Nichtstationäre - pflegesatzfähige Kosten Kosten Sachkosten Stationäre Pflegesatzfähige Kosten Kosten Nichtstationäre - pflegesatzfähige Kosten Kosten Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Nettoprinzip (1996 bis 2001) Netto - Gesamtkosten Kosten der Ausbildungsstätten Kosten des Krankenhauses Personalkosten Stationäre Pflegesatzfähige Kosten Kosten Sachkosten Stationäre Pflegesatzfähige Kosten Kosten Zinsen für Betriebsmittel- Betriebsmittelkredite Die unterschiedlichen Kostenermittlungsprinzipien erlauben keinen Vergleich einzelner Kostenarten. Nur wenn den Berichtsjahren das gleiche Prinzip zugrunde liegt, ist ein Vergleich möglich. Einzig die bereinigten Kosten lassen sich über alle Jahre vergleichen. Sie ergeben sich als Differenz aus den Brutto- bzw. Nettogesamtkosten und den Abzügen. Die Summe der Abzüge nach dem Nettoprinzip fällt niedriger aus als nach dem Bruttoprinzip. Personalkosten Die Personalkosten umfassen alle Kosten, die dem Krankenhaus durch die Beschäftigung von ärztlichem und nichtärztlichem Personal entstehen. Nachgewiesen werden sämtliche Kosten für die Mitarbeiter des Krankenhauses, unabhängig davon, ob es sich um ein Arbeitnehmer- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis, um eine nebenberufliche Tätigkeit oder um eine nur vorübergehende oder aushilfsweise Tätigkeit handelt. Die Kostenangaben schließen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ein. Personalkosten werden nach folgenden Positionen nachgewiesen: Ärztlicher Dienst Hierunter fallen alle Ärzte/Ärztinnen; Famuli werden unter der Position Sonstiges Personal nachgewiesen. Pflegedienst Dieser umfasst Pflegedienstleitung, Pflege- und Pflegehilfspersonal. Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinrichtungen sowie Dialysestationen; ferner Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden. Medizinisch-technischer Dienst Dem Medizinisch-technischen Dienst werden u.a. zugeordnet: Apothekenpersonal, Chemiker, Diätassistenten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Psychologen, Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich, Sozialarbeiter (seit 1996). Funktionsdienst Zur Personalgruppe des Funktionsdienstes gehören z.b. Krankenpflegepersonal für den Operationsdienst, die Anästhesie, in der Ambulanz und in Polikliniken, Hebammen und Entbindungshelfer, Beschäftigungs-/Arbeits- und Ergotherapeuten, Krankentransportdienst. Klinisches Hauspersonal Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen. Wirtschafts und Versorgungsdienst Als Wirtschafts- und Versorgungsdienst werden u.a. bezeichnet: Desinfektion, Handwerker und Hausmeister, Küchen und Diätküchen (einschl. Ernährungsberaterinnen), Wirtschaftsbetriebe (z.b. Metzgereien und Gärtnereien), Wäscherei und Nähstube. Technischer Dienst Hierzu zählt das Personal, das u.a. in den folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Betriebsingenieure, Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warmund Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom, Instandhaltung, z.b. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker. Verwaltungsdienst Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, sofern nicht beim Wirtschafts- und Versorgungsdienst erfasst, z.b.: Aufnahme- und Pflegekostenabteilung, Bewachungspersonal, Botendienste (Postdienst), Kasse und Buchhaltung, Pförtner, Statistische Abteilung, Telefonisten, Verwaltungsschreibkräfte. Sonderdienste Als Sonderdienste werden bspw. bezeichnet: Oberinnen, Seelsorger, Krankenfürsorger, Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt werden. Sonstiges Personal Unter dem sonstigen Personal werden nachgewiesen: Famuli, Schüler und Schülerinnen, soweit diese auf die Besetzung der

Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden, Vorschüler/-innen, Praktikanten und Praktikantinnen jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet. Nicht zurechenbare Personalkosten Hier werden die Personalkosten nachgewiesen, die nicht einer der oben genannten Personalgruppen zugeordnet werden können. Dazu gehören z.b. die Umlagen, die von den kommunalen Krankenhäusern für pensionierte Beamte zu zahlen sind, die früher in den Krankenhäusern tätig waren, Umlagen der Berufsgenossenschaften, Schwerbehindertenabgaben, Kosten für einen krankenhausfremden betriebsärztlichen Dienst, nicht personengebundene Personalaufwendungen aus Gestellungsverträgen, Aufwendungen für Altersversorgung und Ruhegehälter, soweit sie nicht nach Personalgruppen aufteilbar sind. Sachkosten Als Sachkosten der Krankenhäuser werden die Kosten für folgende Positionen bezeichnet: Lebensmittel und bezogene Leistungen Zu den Lebensmitteln zählen neben Fleisch-, Wurst-, Fisch- und Backwaren sowie Getränken, Obst, Gemüse, Tiefkühlkost und Konserven auch die üblichen Kindernährmittel, die Muttermilch und diätetische Nahrungsmittel. Diese Position umfasst auch die Kosten für evtl. Untersuchungen von Lebensmittelproben sowie die mit den Lieferungen anfallenden Frachtkosten. In der Kostenposition ist sowohl der Aufwand für die Patienten und Patientinnen als auch für das Personal enthalten. Medizinischer Bedarf Der medizinische Bedarf setzt sich zusammen aus: Arzneimitteln, Blut/Blutkonserven/Blutplasma, Verband-/Heil- und Hilfsmitteln, ärztlichem und pflegerischem Verbrauchsmaterial/Instrumenten, Narkose- und sonstigem OP-Bedarf, Laborbedarf, Implantaten, Transplantaten, Dialysebedarf, Kosten für Krankentransporte und sonstiger medizinischer Bedarf. Die letzten drei Positionen werden in der Statistik nicht gesondert nachgewiesen. Wasser, Energie, Brennstoffe Z.B. Wasser einschließlich Abwasser, Strom, Fernwärme, Öl, Kohle, Gas. Wirtschaftsbedarf Der Kostenart Wirtschaftsbedarf werden u.a. zugeordnet: Reinigungs-/Desinfektionsmittel, Wäschereinigung/-pflege, Treibstoffe und Schmiermittel, Gartenpflege, Reinigung durch fremde Betriebe, kultureller Sachaufwand für den betrieblichen Bereich (z.b. Gottesdienste, Patientenbücherei, Musik- und Theateraufführungen). Verwaltungsbedarf Die Kosten für den Verwaltungsbedarf umfassen u.a. Büromaterialien, Druckarbeiten, Porti, Postfach- und Bankgebühren, Fernsprech- und Fernschreibanlagen, Rundfunk und Fernsehen, Personalbeschaffungskosten, Reisekosten, Fahrgelder, Spesen, EDV- und Organisationsaufwand. Zentrale Verwaltungsdienste Zentrale Verwaltungsdienste sind Leistungen zentraler Stellen der Trägerverwaltung, soweit es sich um betriebliche und nicht um aufsichtsbehördliche Leistungen handelt. Außerdem gehören dazu Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die der Krankenhausträger unabhängig vom Krankenhausbetrieb oder in Verbindung mit einem Krankenhaus für mehrere eigene Krankenhäuser betreibt. Zentrale Gemeinschaftsdienste Als zentrale Gemeinschaftsdienste sind: Gemeinschaftswäschereien, Zentralapotheken, Zentralküchen, zentrale EDV-Anlagen, Zentraleinkauf usw. anzusehen, die von mehreren Krankenhäusern gemeinsam betrieben werden. Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter Soweit Festwerte gebildet wurden, werden die Kosten für Anlagegüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren ( 2 Nr. 2 AbgrV), wie z.b. Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche, Textilien, Glas- und Porzellanartikel, Atembeutel, Heizdecken und -kissen, Bild-, Ton- und Datenträger bei den wiederbeschafften Gebrauchsgütern erfasst. Pflegesatzfähige Instandhaltung Nach 4 Abgrenzungsverordnung (AbgrV) sind Instandhaltungskosten Kosten der Erhaltung oder Wiederherstellung von Anlagegütern des Krankenhauses, wenn dadurch das Anlagegut in seiner Substanz nicht wesentlich vermehrt, in seinem Wesen nicht erheblich verändert, seine Nutzungsdauer nicht wesentlich verlängert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus nicht deutlich verbessert wird, bzw. wenn dadurch in baulichen Einheiten Gebäudeteile, betriebstechnische Anlagen und Einbauten oder Außenanlagen vollständig oder überwiegend ersetzt werden. Pflegesatzfähig sind nur die Kosten von Leistungen (hier: Instandhaltungen), die für den Bereich der vollund teilstationären Krankenhausleistungen sowie im Falle des Erlösabzugs für vor- und nachstationäre Leistungen erbracht wurden. Versicherungen Den Versicherungskosten werden Prämien für Sachversicherungen (Feuer, Haftpflicht, Glasbruch, Einbruch, Betriebsunterbrechung usw.) zugeordnet. Sonstige Abgaben Hierzu zählen u.a. Gemeindeabgaben, Schornsteinfegergebühren und Kosten für Müllabfuhr. Sonstige Sachkosten In dieser Sammelposition werden die Kosten für Mieten und Pachten, Sachaufwand der Fort- und Weiterbildung, Prämien im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens usw. erfasst. Die Aufwendungen aus der Ausbildungsstätten-Umlage sind nicht in den sonstigen Sachkosten, sondern in den Kosten der Ausbildungsstätten enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierzu gehören z.b. Zinsen für Betriebsbauten und Wohnbauten sowie Zinsen für Einrichtungen und Zinsen für sonstiges Fremdkapital. Gesondert ausgewiesen werden: Zinsen für Betriebsmittelkredite Zinsen für kurzfristige Kredite, die zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsschwierigkeiten aufgenommen werden. Steuern Zu den Steuern zählen Grundsteuer, Kfz-Steuer u.ä. nicht jedoch Lohn-, Kirchen-, Umsatz- und Grunderwerbssteuer, da diese bereits andernorts erfasst werden. Kosten des Krankenhauses insgesamt Die Kosten des Krankenhauses ergeben sich als Summe aus den Personalkosten, Sachkosten, Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie Steuern. Kosten der Ausbildungsstätten Die Kosten der Ausbildungsstätten werden von den Kosten des übrigen Krankenhauses getrennt ausgewiesen, um eine bessere Vergleichbarkeit von Krankenhäusern mit und ohne Ausbildungsstätten zu erreichen. Die Kosten der Ausbildungsstätten enthalten die Kosten für das Personal und die Sachkosten der Ausbildungsstätten. Aufwendungen für den Ausbildungsfonds Die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds (Ausbildungszuschlag) nach 17a Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden gesondert ausgewiesen. Brutto-Gesamtkosten Die Brutto-Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Kosten des Krankenhauses, der Kosten der Ausbildungsstätten und der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds.

Abzüge Für die Ermittlung der bereinigten Kosten werden von den Brutto- Gesamtkosten sämtliche Kosten für nicht-stationäre Leistungen abgezogen. Sie werden in der Statistik wie folgt untergliedert: Abzüge für wissenschaftliche Forschung und Lehre, Abzüge für Ambulanz und sonstige Abzüge. Die sonstigen Abzüge enthalten vor allem Abzüge für: vor- und nachstationäre Behandlungen ärztliche und nichtärztliche Wahlleistungen belegärztliche Leistungen. Bereinigte Kosten Bereinigte Kosten sind die vollstationären Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen und ergeben sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Abzügen. Sie sind über alle Jahre hinweg vergleichbar. Änderungen im Zeitablauf Mit der ab 2007 geänderten Erhebung der Kosten der Ausbildungsstätten (Wegfall der Erhebung zur Ausbildungsstätten-Umlage) und der neu hinzugekommenen gesonderten Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds wird den tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausbildungskosten im Krankenhaus Rechnung getragen. Die in zahlreichen Bundesländern existierenden Ausbildungsfonds werden durch Einzahlungen aller Krankenhäuser gebildet; die in den Fonds angesammelten Mittel dienen der Finanzierung der Ausbildungsbudgets der Krankenhäuser. Darüberhinaus weisen die ausbildenden Krankenhäuser ihre tatsächlichen Kosten der Ausbildungsstätten nach. Die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds zählen nicht zu den Kosten der Ausbildungsstätten. Da die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds sowohl die Brutto- Gesamtkosten als auch die bereinigten Kosten erhöhen, ist ein Vergleich mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund ist die Zeitreihen-Tabelle 1.1 dieser Veröffentlichung um einen Vorjahresvergleich erweitert, bei dem die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds unberücksichtigt bleiben. In den Einzeltabellen wird auf diese differenzierte Darstellung verzichtet. Änderungen 2008 Keine. Seit 2002 werden die Kosten (wie schon in den Jahren 1991 bis 1995) wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Damit findet eine Abkehr vom Nettoprinzip der Jahre 1996 bis 2001 statt. Bei der Kostenermittlung auf Basis des Bruttoprinzips werden zunächst die gesamten Kosten der Buchhaltung ausgewiesen und erst später um die nichtstationären Kosten für z.b. Ambulanzen sowie Forschung und Lehre bereinigt. Dies gilt für jede einzelne Kostenart. Dadurch ist ein Vergleich einzelner Kostenpositionen (z.b. Sachkosten, Personalkosten) mit den Jahren 1996 bis 2001 nicht möglich, sondern nur auf Basis der bereinigten Kosten.

Allgemeiner Überblick 2008 Im Jahr 2008 betrugen die reinen Kosten der Krankenhäuser 71,1 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Kosten der Ausbildungsstätten (Personal- und Sachkosten) i.h.v. 0,5 Mrd. Euro sowie die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds (1,0 Mrd. Euro). Mit der seit 2007 geänderten Erhebung der Kosten der Ausbildungsstätten (Wegfall der Erhebung zur Ausbildungsstätten-Umlage) und der neu hinzugekommenen gesonderten Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds wird den tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausbildungskosten im Krankenhaus Rechnung getragen. Die Gesamtkosten der Krankenhäuser (einschl. Kosten der Ausbildungsstätten und der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds) in Höhe von 72,6 Mrd. Euro enthalten auch Kosten für nichtstationäre Leistungen mit einem Gesamtvolumen von 9,4 Mrd. Euro (= Abzüge). Das sind unter anderem Kosten für die Ambulanz (3,1 Mrd. Euro) sowie wissenschaftliche Forschung und Lehre (2,4 Mrd. Euro). Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung (= bereinigte Kosten), die sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Abzügen für nichtstationäre Leistungen ergeben, lagen bei 63,2 Mrd. Euro. Kostenentwicklung 1991 bis 2008 Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 1991 bis 2008 hinweg ist wegen des mehrfachen Wechsels des Kostenermittlungsprinzips (Bruttoprinzip 1991 bis 1995 und seit 2002/Nettoprinzip 1996 bis 2001) eine Vergleichbarkeit der Krankenhauskosten nur auf der Ebene der bereinigten Kosten gegeben. Diese Vergleichbarkeit ist durch die 2007 neu hinzu gekommene gesonderte Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds, weiter eingeschränkt. Bei der Betrachtung der langfristigen Kostenentwicklung seit 1991 bleiben deshalb die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds ab 2007 unberücksichtigt. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Bereinigten Kosten insgesamt und je Fall seit Inkrafttreten der Krankenhausstatistik-Verordnung. Abbildung 1: Bereinigte Kosten *) 1991 bis 2008 70 000 000 60 000 000 50 000 000 40 000 000 30 000 000 20 000 000 10 000 000 0 1991 1992 Bereinigte Kosten in 1 000 EUR 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Jahr Bereinigte Kosten je Fall in EUR *) Ohne Aufwendungen für den Ausbildungsfonds Kosten der Krankenhäuser 2008 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 je Fall in EUR Bei der separaten Betrachtung der Krankenhauskosten im Berichtsjahr 2008 werden die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds mit einbezogen. Die Aufteilung der (Brutto-) Gesamtkosten der Krankenhäuser im Jahr 2008 auf einzelne Kostenarten veranschaulicht die folgende Darstellung. 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 Abbildung 2: Kostenstruktur der Krankenhäuser 2008 Kosten der Ausbildungsstätten 0,7% Sachkosten 37,6% Steuern 0,2% Aufwendungen für den Ausbildungsfonds 1,3% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,5% Personalkosten 59,7% Durchschnittliche bereinigte Kosten je Fall i.h.v. 3 610 Euro 17,5 Millionen Patienten und Patientinnen wurden im vergangenen Jahr vollstationär im Krankenhaus behandelt. Die bereinigten Kosten je Behandlungsfall betrugen im Bundesdurchschnitt 3 610 Euro. Die durchschnittlichen bereinigten Kosten je Krankenhaus (2 083 Häuser) lagen bei 30,4 Mill. Euro, die bereinigten Kosten je aufgestelltem Bett (503 360 Betten) bei 125 600 Euro. Kosten je Behandlungsfall variieren je nach Krankenhausgröße In großen Krankenhäusern mit 800 und mehr Betten entstanden mit durchschnittlich 4 418 Euro die mit Abstand höchsten bereinigten Kosten je Behandlungsfall. Die niedrigsten bereinigten Fallkosten, 3 253 bzw. 3 255 Euro, wiesen Krankenhäuser mit 200 bis 299 bzw. 150 bis 199 Betten auf. Die Gliederung der Kosten je Behandlungsfall nach der Trägerschaft des Krankenhauses zeigt, dass öffentliche Einrichtungen mit 3 803 Euro die höchsten, freigemeinnützige mit 3 318 Euro die niedrigsten bereinigten Kosten je Fall hatten. Private Kliniken wendeten durchschnittlich 3 649 Euro auf. Ebenso zeigen sich Unterschiede der bereinigten Kosten zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenhäusern mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten. Die psychiatrischen Krankenhäuser (ohne Reine Tages- und Nachtkliniken) wendeten durchschnittlich 6 016 Euro je Behandlungsfall auf, allgemeine Krankenhäuser dagegen nur 3 533 Euro. Knapp 61% der Personalkosten für ärztlichen und Pflegedienst Die Personalkosten hatten 2008 mit 43,4 Mrd. Euro einen Anteil von 60,9% an den Gesamtkosten der Krankenhäuser (ohne Kosten der Ausbildungsstätten und ohne Aufwendungen für den Ausbildungsfonds). Abbildung 3 zeigt deren Verteilung auf die einzelnen Beschäftigtengruppen. Ärztlicher Dienst und Pflegedienst alleine machten zusammen einen Anteil von 60,8% an den gesamten Personalkosten aus.

Abbildung 3: Personalkosten der Krankenhäuser 2008 Verwaltungsdienst 6,5% Wirtschafts- /Versorgungsdienst 3,8% Funktionsdienst 9,8% Med.-techn. Dienst 13,4% 3,0 Mrd. Euro für Arzneimittel Übrige Personalkosten 5,7% Ärztlicher Dienst 27,9% Pflegedienst 32,8% Die Sachkosten der Krankenhäuser lagen im Jahr 2008 bei 27,3 Mrd. Euro. Knapp die Hälfte davon (13,0 Mrd. Euro) entfiel auf Kosten für den medizinischen Bedarf. Innerhalb dieser Kostenart hatten Arzneimittel mit 23,4% bzw. 3,0 Mrd. Euro den größten Anteil. Abbildung 4: Sachkosten der Krankenhäuser 2008 Übrige Sachkosten 17,9% Kosten der Ausbildungsstätten: Zwei Drittel fürs Personal Von den 2 083 Krankenhäusern im Jahr 2008 bildeten 1 000 (48%) aus. Die Kosten der Ausbildungsstätten betrugen 511 Mill. Euro. Zwei Drittel (66,7%) davon entfielen auf Personalkosten, ein weiteres Drittel (33,3%) auf die Sachkosten. Mit der seit 2007 geänderten Erhebung der Kosten der Ausbildungsstätten (Wegfall der Erhebung zur Ausbildungsstätten-Umlage) und der neu hinzugekommenen gesonderten Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds wird den tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausbildungskosten im Krankenhaus Rechnung getragen. Die Änderungen bei der Erhebung der Ausbildungskosten ab 2007 sowie die Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Kostenentwicklung im Zeitverlauf sind in den Erläuterungen zum Kostennachweis der Krankenhäuser ausführlich beschrieben. Ein Drittel der nichtstationären Kosten für Ambulanz Die Abzüge umfassen die Kosten für nichtstationäre Leistungen in Höhe von 9,4 Mrd. Euro im Jahr 2008. Diese Position fällt seit 2002 auf Grund des veränderten Kostenermittlungsprinzips deutlich höher aus als 1996 bis 2001. In diesen Jahren wurden die Kosten nach dem Nettoprinzip ermittelt, nach dem die Abzüge keine Kosten der Ambulanz und wissenschaftliche Forschung und Lehre enthalten. Insgesamt entfielen 33,3% aller Abzüge auf die Kosten der Ambulanz und 25,8% auf die Kosten für wissenschaftliche Forschung und Lehre. Pflegesatzfähige Instandhaltung 11,5% Medizinischer Bedarf 47,6% Verwaltungsbedarf 6,5% Wirtschaftsbedarf 9,4% Wasser, Energie, Brennstoffe 7,1%

1 Eckdaten der Krankenhäuser 2008 1.1 Zeitreihe 1991-2008 nach Ländern Durchschnittliche bereinigte Kosten 1) je Gegenstand der Nachweisung Bereinigte Kosten insgesamt 1) Krankenhaus Behandlungsfall einschließlich ohne einschließlich ohne einschließlich ohne Aufwendungen für den Ausbildungsfonds Aufwendungen für den Ausbildungsfonds Aufwendungen für den Ausbildungsfonds in EUR 1991... 37 420 709 X 15 521 X 2 567 X 1992... 41 266 727 X 17 332 X 2 756 X 1993... 43 268 276 X 18 381 X 2 848 X 1994... 45 247 583 X 19 361 X 2 920 X 1995... 47 846 070 X 20 579 X 3 003 X 1996... 48 359 216 X 21 313 X 2 992 X 1997... 48 684 650 X 21 561 X 2 963 X 1998... 49 629 670 X 21 931 X 2 946 X 1999... 50 599 442 X 22 469 X 2 960 X 2000... 51 603 471 X 23 017 X 2 989 X 2001... 52 940 317 X 23 634 X 3 056 X 2002... 54 715 328 X 24 635 X 3 139 X 2003... 55 664 518 X 25 337 X 3 218 X 2004... 56 126 142 X 25 912 X 3 341 X 2005... 56 732 375 X 26 523 X 3 430 X 2006... 58 080 678 X 27 605 X 3 450 X 2007... 60 449 733 59 810 431 28 965 28 659 3 519 3 482 2008... 63 245 404 62 267 622 30 363 29 893 3 610 3 554 davon (2008): Baden-Württemberg... 7 594 610 7 453 209 25 571 25 095 3 842 3 770 Bayern... 9 878 353 9 720 223 26 064 25 647 3 693 3 634 Berlin... 2 836 950 2 800 538 38 337 37 845 3 962 3 911 Brandenburg... 1 743 618 1 741 793 34 872 34 836 3 304 3 300 Bremen... 759 896 751 267 54 278 53 662 3 867 3 823 Hamburg... 1 729 570 1 720 353 37 599 37 399 4 137 4 115 Hessen... 4 505 962 4 437 106 24 895 24 514 3 697 3 640 Mecklenburg-Vorpommern... 1 292 666 1 292 666 35 907 35 907 3 271 3 271 Niedersachsen... 5 493 726 5 372 803 28 029 27 412 3 564 3 486 Nordrhein-Westfalen... 14 444 635 14 148 551 34 557 33 848 3 528 3 456 Rheinland-Pfalz... 3 010 140 2 948 634 30 716 30 088 3 487 3 415 Saarland... 1 022 193 999 763 40 888 39 991 3 997 3 909 Sachsen... 3 090 263 3 083 106 38 628 38 539 3 260 3 253 Sachsen-Anhalt... 1 984 228 1 981 647 39 685 39 633 3 397 3 392 Schleswig-Holstein... 2 036 413 2 010 620 21 213 20 944 3 652 3 606 Thüringen... 1 822 178 1 805 343 42 376 41 985 3 308 3 278 Veränderung zum Vorjahr (in Prozent) Deutschland... 4,6 4,1 4,8 4,3 2,6 2,1 Baden-Württemberg... 3,4 3,7 3,4 3,7 2,5 2,8 Bayern... 4,9 4,7 3,7 3,6 2,0 1,8 Berlin... 2,4 2,4-1,7-1,8 0,9 0,8 Brandenburg... 6,2 6,2-0,2-0,2 5,2 5,2 Bremen... 2,4 2,2 2,4 2,2 1,9 1,8 Hamburg... 1,4 1,4 1,4 1,4-2,4-2,3 Hessen... 5,0 5,0 4,4 4,4 2,5 2,5 Mecklenburg-Vorpommern... 7,1 7,1-1,8-1,8 6,0 6,0 Niedersachsen... 3,4 3,4 3,9 3,9 1,0 1,0 Nordrhein-Westfalen... 6,1 4,0 9,7 7,5 3,9 1,8 Rheinland-Pfalz... 4,9 4,9 6,0 6,0 2,7 2,7 Saarland... 2,7 2,5 2,7 2,5 3,0 2,8 Sachsen... 4,5 4,4 4,5 4,4 2,2 2,1 Sachsen-Anhalt... 2,1 2,1 2,1 2,1 1,3 1,2 Schleswig-Holstein... 6,4 6,4 7,5 7,5 4,8 4,8 Thüringen... 5,6 4,6 8,0 7,0 3,2 2,2 1) Bitte beachten Sie die Ausführungen zu den "Änderungen im Zeitablauf" in den Erläuterungen.

1 Eckdaten der Krankenhäuser 2008 1.2 Kostenarten 2008 nach Krankenhaustypen Krankenhäuser Öffentliche Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Form Freigemein- Private Lfd. Gegenstand Ins- in privat- nützige Kranken- Nr. der Nachweisung 1) gesamt zusammen zu- rechtlich rechtlich un- rechtlicher Kranken- häuser sammen selbstständig selbstständig Form häuser 1 Personalkosten insgesamt... 43 365 435 24 383 889 13 067 175 8 204 792 4 862 383 11 316 714 13 218 293 5 763 253 2 Ärztlicher Dienst... 12 117 432 6 805 969 3 613 156 2 325 132 1 288 024 3 192 813 3 637 256 1 674 208 3 Pflegedienst... 14 231 959 7 676 248 3 780 089 2 251 061 1 529 028 3 896 160 4 646 067 1 909 644 4 Medizinisch-technischer Dienst... 5 844 196 3 672 880 2 352 266 1 559 979 792 287 1 320 614 1 488 088 683 228 5 Funktionsdienst... 4 228 514 2 298 677 1 125 684 681 147 444 537 1 172 993 1 346 828 583 009 6 Klinisches Hauspersonal... 387 985 226 072 129 749 85 804 43 945 96 323 113 396 48 517 7 Wirtschafts- und Versorgungsdienst... 1 658 771 964 414 500 021 298 214 201 808 464 393 527 402 166 955 8 Technischer Dienst... 833 936 509 958 295 076 194 358 100 719 214 881 228 887 95 091 9 Verwaltungsdienst... 2 830 485 1 569 380 874 471 569 462 305 009 694 910 864 365 396 740 10 Sonderdienste... 211 584 127 260 60 223 38 675 21 547 67 037 60 857 23 468 11 Sonstiges Personal... 352 941 204 950 122 597 87 809 34 788 82 353 85 758 62 234 12 Nicht zurechenbare Personalkosten... 667 630 328 081 213 844 113 151 100 693 114 237 219 390 120 159 13 Sachkosten insgesamt... 27 328 621 14 986 122 8 051 469 5 162 590 2 888 879 6 934 652 8 252 878 4 089 622 14 Lebensmittel... 1 553 062 776 501 361 770 229 860 131 910 414 731 519 380 257 181 15 Medizinischer Bedarf... 13 021 491 7 295 386 4 081 652 2 685 173 1 396 479 3 213 734 3 832 399 1 893 706 16 dar.: Arzneimittel... 3 049 103 1 844 931 1 081 707 753 985 327 722 763 224 807 830 396 342 17 Blut, Blutkonserven und -plasma... 791 184 508 836 321 924 204 289 117 635 186 912 189 556 92 792 18 Verband-, Heil-, Hilfsmittel... 253 506 134 674 65 785 41 663 24 123 68 889 78 861 39 971 19 Ärztl. u. pfleger. Verbrauchsmaterial, Instrumente... 1 437 992 829 742 460 042 296 761 163 282 369 700 405 448 202 802 20 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf... 1 551 309 768 328 383 311 243 854 139 457 385 018 538 129 244 851 21 Laborbedarf... 972 841 707 342 515 346 361 250 154 096 191 996 181 972 83 527 22 Wasser, Energie, Brennstoffe... 1 932 805 1 107 198 603 641 393 044 210 596 503 557 559 451 266 155 23 Wirtschaftsbedarf... 2 565 543 1 380 226 730 574 442 056 288 518 649 651 817 908 367 409 24 Verwaltungsbedarf... 1 769 407 928 366 486 441 306 847 179 595 441 925 558 734 282 306 25 Zentrale Verwaltungsdienste... 551 194 227 842 84 240 50 146 34 093 143 602 180 464 142 889 26 Zentrale Gemeinschaftsdienste... 328 601 143 500 40 619 26 069 14 549 102 882 124 812 60 289 27 Versicherungen und sonstige Abgaben... 670 855 338 073 162 345 102 437 59 908 175 728 235 230 97 552 28 Pflegesatzfähige Instandhaltung... 3 138 795 1 853 374 1 037 292 637 950 399 341 816 082 935 256 350 165 29 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter... 64 621 33 484 12 098 8 337 3 761 21 386 20 065 11 072 30 Sonstiges... 1 732 248 902 172 450 798 280 670 170 128 451 375 469 179 360 897 31 Zinsen und ähnliche Aufwendungen... 342 424 144 879 49 039 33 596 15 444 95 840 71 641 125 904 32 Steuern... 112 924 44 830 25 788 15 574 10 214 19 042 20 323 47 771 33 Kosten der Krankenhäuser insgesamt... 71 149 404 39 559 720 21 193 472 13 416 552 7 776 920 18 366 248 21 563 135 10 026 549 34 Kosten der Ausbildungsstätten... 511 387 285 304 151 219 106 810 44 409 134 085 172 145 53 938 35 Aufwendungen für den Ausbildungsfonds... 977 782 488 125 224 725 135 993 88 733 263 400 387 758 101 898 36 Brutto-Gesamtkosten... 72 638 573 40 333 149 21 569 416 13 659 354 7 910 062 18 763 733 22 123 038 10 182 386 37 Abzüge insgesamt... 9 393 169 6 944 168 5 186 956 3 655 450 1 531 506 1 757 212 1 722 851 726 150 38 Ambulanz... 3 128 104 2 177 751 1 479 284 1 070 025 409 259 698 467 698 044 252 309 39 Wissenschaftliche Forschung und Lehre... 2 419 163 2 338 220 2 312 549 1 647 928 664 621 25 672 18 511 62 431 40 Sonstige Abzüge... 3 845 903 2 428 196 1 395 123 937 498 457 625 1 033 073 1 006 296 411 410 41 Bereinigte Kosten... 63 245 404 33 388 981 16 382 460 10 003 904 6 378 556 17 006 521 20 400 187 9 456 235 1) Ein Vergleich einzelner Kostenarten mit den Kosten der Vorjahre ist nicht möglich, da sich das Kostenermittlungsprinzip mehrfach geändert hat (siehe hierzu auch die Erläuterungen zum "Prinzip der Kostenermittlung"). Einzig die Bereinigten Kosten sind bis einschließlich 2006 über alle Jahre vergleichbar. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu den "Änderungen im Zeitablauf" in den Erläuterungen.

1 Eckdaten der Krankenhäuser 2008 1.3 Kostenarten 2008 nach Ländern Baden- Branden- Mecklen- Nieder- Nord- Rhein- Sachsen- Schleswig- Lfd. Gegenstand Deutschland Württem- Bayern Berlin burg Bremen Hamburg Hessen burg-vor- sachsen rhein-west- land- Saarland Sachsen Anhalt Holstein Thüringen Nr. der Nachweisung 1) berg pommern falen Pfalz 1 Personalkosten insgesamt... 43 365 435 5 619 281 6 638 937 1 948 240 1 059 948 553 097 1 180 380 2 885 922 859 634 3 911 060 10 157 270 2 094 368 673 619 1 901 700 1 318 891 1 351 184 1 211 903 2 Ärztlicher Dienst... 12 117 432 1 533 167 1 774 409 595 103 314 721 153 785 362 322 781 085 256 905 1 067 118 2 856 147 569 298 176 020 549 990 366 696 404 076 356 591 3 Pflegedienst... 14 231 959 1 772 264 2 216 862 560 355 384 384 177 917 355 149 984 429 283 164 1 269 713 3 370 324 706 431 235 765 647 990 439 416 443 495 384 300 4 Medizinisch-technischer Dienst... 5 844 196 792 690 893 264 292 094 120 725 67 244 162 740 367 383 119 238 554 061 1 330 788 265 791 82 001 227 539 200 476 197 861 170 299 5 Funktionsdienst... 4 228 514 539 703 642 980 203 119 107 736 58 449 127 753 291 129 85 546 374 803 949 861 200 049 64 341 209 623 132 947 123 330 117 144 6 Klinisches Hauspersonal... 387 985 72 870 60 256 8 078 6 182 4 288 4 762 40 798 7 271 31 815 81 350 27 075 11 655 5 430 9 696 9 222 7 236 7 Wirtschafts- und Versorgungsdienst... 1 658 771 282 412 346 695 37 713 28 608 24 707 17 412 100 862 17 220 163 929 380 207 92 298 32 377 35 832 28 108 35 599 34 791 8 Technischer Dienst... 833 936 121 950 140 803 35 697 14 852 10 051 13 637 53 053 15 354 72 265 211 887 40 190 15 066 28 973 22 803 15 269 22 088 9 Verwaltungsdienst... 2 830 485 367 265 414 330 140 016 59 940 37 962 86 590 192 446 54 444 254 283 673 523 136 727 45 128 121 108 80 062 88 956 77 705 10 Sonderdienste... 211 584 27 396 29 282 13 307 4 174 3 154 7 408 13 223 4 356 20 075 42 607 13 028 3 553 8 203 5 237 10 876 5 705 11 Sonstiges Personal... 352 941 61 920 46 081 13 054 8 642 11 151 18 806 24 056 6 545 43 952 43 788 16 289 1 481 22 282 17 265 11 012 6 618 12 Nicht zurechenbare Personalkosten... 667 630 47 643 73 976 49 704 9 983 4 390 23 801 37 457 9 591 59 044 216 788 27 193 6 232 44 730 16 185 11 488 29 427 13 Sachkosten insgesamt... 27 328 621 3 266 339 4 136 036 27 328 621 737 939 309 427 868 930 1 984 625 585 442 2 334 961 6 237 393 1 170 161 417 236 1 375 903 831 965 930 894 750 390 14 Lebensmittel... 1 553 062 164 642 189 869 1 553 062 46 721 14 379 71 762 103 233 40 547 131 736 314 733 64 310 28 552 86 495 54 106 112 077 45 696 15 Medizinischer Bedarf... 13 021 491 1 638 208 2 047 158 13 021 491 343 419 160 076 371 699 929 659 285 324 1 106 465 2 887 650 564 772 196 859 668 579 420 939 443 496 372 712 16 dar.: Arzneimittel... 3 049 103 416 483 470 234 3 049 103 76 214 37 758 76 321 190 036 76 843 246 402 690 289 149 258 49 611 157 270 108 850 111 026 92 959 17 Blut, Blutkonserven und -plasma... 791 184 130 932 123 003 791 184 19 647 7 579 21 906 53 068 14 604 76 203 169 145 33 769 11 459 42 168 22 173 15 214 20 030 18 Verband-, Heil-, Hilfsmittel... 253 506 31 679 38 904 253 506 9 054 2 949 6 292 16 446 5 265 20 216 56 477 10 668 3 854 13 020 10 630 8 170 8 873 19 Ärztl. u. pfleger. Verbrauchsmaterial, Instrumente... 1 437 992 169 910 235 765 1 437 992 35 837 13 356 32 398 105 315 37 115 120 791 318 188 67 621 21 004 69 455 48 972 49 560 41 700 20 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf... 1 551 309 192 217 253 860 1 551 309 33 566 11 988 54 311 120 619 24 004 135 546 368 172 70 533 25 831 69 558 40 156 51 982 40 000 21 Laborbedarf... 972 841 143 362 145 414 972 841 18 398 6 952 25 106 55 801 24 218 92 399 209 369 38 638 11 496 43 420 39 076 36 390 26 539 22 Wasser, Energie, Brennstoffe... 1 932 805 247 189 283 978 1 932 805 47 554 20 402 47 327 139 599 35 814 166 621 456 591 91 943 33 830 85 155 61 868 55 049 55 726 23 Wirtschaftsbedarf... 2 565 543 274 188 384 945 2 565 543 64 355 25 974 103 181 197 663 61 828 209 723 664 233 90 023 22 605 113 504 67 529 56 819 64 365 24 Verwaltungsbedarf... 1 769 407 227 128 241 231 112 630 43 231 20 379 54 611 125 001 36 416 159 704 404 648 78 434 22 087 91 389 44 939 64 369 43 210 25 Zentrale Verwaltungsdienste... 551 194 43 173 86 909 18 899 25 233 4 749 49 861 61 191 11 400 31 485 105 756 16 845 24 067 19 334 25 320 18 938 8 034 26 Zentrale Gemeinschaftsdienste... 328 601 41 675 72 432 10 162 7 513 3 410 7 056 30 508 1 354 17 609 96 047 12 039 5 927 7 181 3 378 9 494 2 815 27 Versicherungen und sonstige Abgaben... 670 855 73 922 91 081 30 728 17 639 9 067 14 965 46 138 13 579 49 915 174 952 34 587 10 463 35 648 23 003 23 781 21 388 28 Pflegesatzfähige Instandhaltung... 3 138 795 383 760 485 375 185 841 75 966 35 698 95 075 206 192 59 602 273 745 752 840 150 461 48 946 133 605 80 004 85 124 86 563 29 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter... 64 621 8 236 5 611 64 621 2 685 162 2 025 5 488 401 9 053 19 416 1 630 1 022 3 058 1 270 1 784 1 619 30 Sonstiges... 1 732 248 164 218 247 447 94 113 63 623 15 130 51 368 139 954 39 177 178 905 360 526 65 116 22 880 131 955 49 608 59 963 48 264 31 Zinsen und ähnliche Aufwendungen... 342 424 38 107 48 579 11 636 11 275 5 158 33 893 24 859 6 582 30 653 71 850 17 002 4 315 5 272 5 097 17 442 10 704 32 Steuern... 112 924 15 776 16 707 8 620 3 281 700 568 6 621 4 870 8 452 23 714 3 513 1 484 11 243 2 820 2 919 1 636 33 Kosten der Krankenhäuser insgesamt... 71 149 404 8 939 504 10 840 259 3 359 475 1 812 444 868 382 2 083 771 4 902 028 1 456 528 6 285 127 16 490 227 3 285 044 1 096 653 3 294 119 2 158 774 2 302 439 1 974 632 34 Kosten der Ausbildungsstätten... 511 387 62 263 70 688 25 249 15 236 5 775 14 119 33 963 5 801 52 627 122 124 21 774 12 038 22 848 14 183 29 181 3 518 35 Aufwendungen für den Ausbildungsfonds... 977 782 141 401 158 130 36 412 1 825 8 629 9 217 68 857-120 922 296 084 61 507 22 431 7 158 2 581 25 793 16 835 36 Brutto-Gesamtkosten... 72 638 573 9 143 168 11 069 077 3 421 136 1 829 505 882 786 2 107 107 5 004 847 1 462 329 6 458 676 16 908 435 3 368 325 1 131 122 3 324 124 2 175 537 2 357 413 1 994 986 37 Abzüge insgesamt... 9 393 169 1 548 558 1 190 724 584 186 85 887 122 890 377 537 498 885 169 663 964 950 2 463 800 358 185 108 929 233 860 191 309 321 000 172 808 38 Ambulanz... 3 128 104 616 389 383 142 157 407 47 234 19 409 60 232 229 986 39 119 291 089 770 100 107 741 27 953 118 290 82 648 124 608 52 758 39 Wissenschaftliche Forschung und Lehre... 2 419 163 333 849 262 247 231 018 105-106 944 60 409 41 159 369 567 651 421 58 090 36 162 37 912 70 956 96 598 62 726 40 Sonstige Abzüge... 3 845 903 598 320 545 335 195 762 38 547 103 481 210 361 208 490 89 385 304 295 1 042 279 192 353 44 814 77 659 37 705 99 794 57 324 41 Bereinigte Kosten... 63 245 404 7 594 610 9 878 353 2 836 950 1 743 618 759 896 1 729 570 4 505 962 1 292 666 5 493 726 14 444 635 3 010 140 1 022 193 3 090 263 1 984 228 2 036 413 1 822 178 1) Ein Vergleich einzelner Kostenarten mit den Kosten der Vorjahre ist nicht möglich, da sich das Kostenermittlungsprinzip mehrfach geändert hat (siehe hierzu auch die Erläuterungen zum "Prinzip der Kostenermittlung"). Einzig die Bereinigten Kosten sind bis einschließlich 2006 über alle Jahre vergleichbar. Bitte beachten Sie die Ausführungen zu den "Änderungen im Zeitablauf" in den Erläuterungen.