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Transkript:

Vertragsunterlagen www.bavariadirekt.de Stand: 07.02.2017, SAP-Nr. 33 76 17; 02/17 ek Ostdeutsche Versicherung AG

Inhalte Haftpflichtversicherung für Vermieter von Ferienunterkünften I. Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) Wir helfen Ihnen sofort! www.bavariadirekt.de/kontakt www.bavariadirekt.de/faq Ihr Kunden- und Schadenservice Unsere Auszeichnungen Bestnoten der Stiftung Warentest TÜV-geprüfte Servicequalität Geprüfte Datensicherheit Ostdeutsche Versicherung AG Informationspaket Hausrat für Vermieter von Ferienunterkünften Seite 2 / 5

I. Produktinformationsblatt Haftpflichtversicherung für Vermieter von Ferienunterkünften ( 4 VVG-InfoV) Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Haftpflichtversicherung für Vermieter von Ferienunterkünften gewählt. Versicherungsumfang Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung der/des im Versicherungsschein benannten im Inland gelegenen Ferienunterkunft, Ein-/Zweifamilienhauses oder Wohn räumen mit maximal 10 Betten nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung für vermietete Ferienunterkünfte. Versichert sind Ansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mitversicherung In der Haftpflichtversicherung für vermietete Ferienunterkünfte ist mitversichert die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten des Versicherungsnehmers. des eingetragenen Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, wenn beide unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Lebensgefährte muss unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet sein. Beitrag Der vereinbarte Bruttoeinmalbeitrag (inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer) beträgt b) während der Vertragslaufzeit Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind und gegebenenfalls Vertragsanpassungen vornehmen können. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 19 der AHBVU. c) nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Schadenfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte der Ziffer 20 der AHBVU. d) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten und den Obliegenheiten vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls in den AHBVU (Ziffern 18, 19, 20 und 21). Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind dem Versicherungsschein zu entnehmen. Beendigung des Versicherungsvertrags Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Ver sicherungsfall gekündigt werden. Näheres zu Kündigungs- und sonstigen Beendigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 12 bis 17 der AHBVU. Versicherungsnehmer Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag und im Versicherungsschein hingewiesen. pro Tag pro Woche pro Monat Prämie 1,00 E 3,50 E 8,45 E Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet alle in dieser Produktinformation wiedergegebenen Leistungsinhalte. Nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Leistungsausschlüsse Leistungsausschlüsse ergeben sich z. B., wenn Sie den Einmalbeitrag nicht bezahlen (vgl. hierzu Ziffer 7 und 8 der Vertragsbestimmung). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Haftpflicht-Versicherungsbedingungen für Vermieter von Ferienunterkünften. Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit des Vertrages eine Reihe von Pflichten (Anzeigepflichten und Obliegenheiten) zu beachten. a) bei Vertragsabschluss Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung (Versicherungsschein) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen in Textform gefragt wird. Näheres hierzu finden Sie in Ziffer 18 der AHBVU. Ostdeutsche Versicherung AG Informationspaket Hausrat für Vermieter von Ferienunterkünften Seite 3 / 5

II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen OVAG Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB 39635 Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4 5 10785 Berlin Telefon: (0 89) 46 22 47 22 Telefax: (0 89) 46 22 47 21 E-Mail: info@bavariadirekt.de Website: www.bavariadirekt.de ist eine eingetragene Marke der OVAG. Vorstand: Martin Fleischer, Christian Krams Vorsitzende des Aufsichtsrats: Barbara Schick Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag Vertragsgrundlagen, Höhe des Beitrags und Zahlungsweise Die Vertragsgrundlagen sowie die Informationen zur Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der vorangestellten Produktinformation. Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw. Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins durch Sie zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats von dem von Ihnen angegebenen Konto wird unmittelbar nach Erstellung des Versicherungsscheins die Einziehung veranlasst. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Versicherungsleistung Angaben zur Versicherungsleistung, insbesondere zur Fälligkeit der Leistung des Versicherers, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z. B. Rückläufer aus SEPA-Lastschriftverfahren, Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Anruf unserer Schaden-Hotline (0 89) 46 22 47 27 aus dem deutschen Festnetz entstehen Ihnen Kosten von 0,14 Euro pro Minute, höchstens 0,42 Euro pro Minute aus deutschen Mobilfunknetzen. 3. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Sie sind für drei Monate ab Antragstellung an Ihren Antrag gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht. 4. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an OVAG Ostdeutsche Versicherung AG Postfach 90 02 65 81502 München Telefax: (0 89) 46 22 47 21 E-Mail: info@bavariadirekt.de Website: www.bavariadirekt.de ist eine eingetragene Marke der OVAG. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von dem 360./180./90. bzw. 30. Teil des vertraglich je nach Zahlweise jährlich/ halbjährlich/ vierteljährlich bzw. monatlich vereinbarten Bruttobeitrags, den Sie in Ihrem Antrag bzw. in Ihrem Versicherungsschein finden, multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage gerechnet vom Versicherungsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs bei uns. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Zustellung der Beitragsrechnung und gegebenenfalls Erstattung des zurückzuzahlenden Beitrags erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistung zurückzugewähren und gezogene Nutzung (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5. Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist Soweit der Versicherungsbeginn schon vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie hiermit Ihr ausdrückliches Einverständnis, dass der beantragte Versicherungsschutz schon vor diesem Zeitpunkt gewährt wird. Im Fall des Widerrufs wird nur der Teil des Beitrags berechnet, der auf die Zeit vor Zugang des Widerrufs entfällt. Der Beitrag wird unverzüglich nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. 6. Beendigung des Versicherungsvertrags Der Versicherungsvertrag kann von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 7. Gültigkeitsdauer dieser Information Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gültig. Ostdeutsche Versicherung AG Informationspaket Hausrat für Vermieter von Ferienunterkünften Seite 4 / 5

8. Anwendbares Recht und Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Versicherungsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 9. Informationen zum Rechtsweg/Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren/ Ihre Betreuer oder direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de beigetreten und nimmt an dessen Streitbeilegungsverfahren teil. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von 100.000 Euro. Nachdem Sie Ansprüche bei uns geltend gemacht haben, können Sie den Ombudsmann formlos, per Post, Telefon oder E-Mail ansprechen. Die kostenfreie Rufnummer aus dem deutschen Telefonfestnetz lautet: 0800-3696000. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis 10.000 Euro gebunden. Haben Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg, beispielsweise über eine Webseite oder via E-Mail geschlossen, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort zunächst an uns und dann an den Versicherungsombudsmann e.v. weitergeleitet. Geben Sie bitte im Beschwerdeformular folgende E-Mail- Adresse an: odr-kommunikation@bavariadirekt.de. Diese E-Mail-Adresse dient ausschließlich der Kommunikation zwischen der Europäischen Kommission und uns. Wenn Sie direkt mit uns in Kontakt treten wollen, nutzen Sie bitte unsere allgemeinen Kontaktadressen. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift sie II.1) (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn zu richten. Ihr Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. Ostdeutsche Versicherung AG Informationspaket Hausrat für Vermieter von Ferienunterkünften Seite 5 / 5