Hausrat- und Glasversicherung
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- Dominic Walter
- vor 8 Jahren
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1 Marke der OVAG Ostdeutsche Versicherung AG Informationspaket Hausrat- und Glasversicherung Stand: Anlage 2974, SAP-Nr ; 09/13 fr I. Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) II. Allgemeine Versicherungsinformationen ( 1 VVG-InfoV) Seite 1 von 5 Seiten
2 Hausratversicherung I. Produktinformationsblatt Hausratversicherung ( 4 VVG-InfoV) Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Hausratversicherung auf Grundlage der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) der Ostdeutschen Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG) gewählt. Versicherungsumfang Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch eine der im Folgenden genannten versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge dessen abhanden kommen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat Vandalismus nach einem Einbruch Leitungswasser Sturm/Hagel Weitere Informationen zu den versicherten Gefahren finden Sie in Teil A 1 bis 5 VHB 2010 OVAG. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Haushaltsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Bekleidung, sondern umfasst auch elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer). Für Wertsachen und Bargeld ist der Versicherungsschutz prozentual entsprechend den Versicherungsbedingungen begrenzt. Zu den versicherten Sachen zählen z. B. auch privat genutzte und zur Wohnung gehörende Antennenanlagen und Markisen sowie sich im Haushalt befindliches fremdes Eigentum. Weitere Informationen zu den versicherten Sachen finden Sie in Teil A 6 VHB 2010 OVAG. Im Versicherungsfall ersetzen wir bei zerstörten oder abhanden gekommener Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte zum Neuwert. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Teil A 11 VHB 2010 OVAG. Die Entschädigungsleistung ist auf die mit uns vereinbarte Versicherungssumme (zuzüglich 10 % Vorsorge) begrenzt. Die Entschädigungsleistung wird um die vereinbarte Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein) gekürzt. Bei einer Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verzichten wir im Versicherungsfall auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung; jedoch ohne Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Im Tarif Einfach sicher vereinbart bzw. mitversichert ist: ß Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Klausel HR 0002) ß Einfacher Diebstahl von Kleidung und Gartenmöbel (Klausel HR 0003) bis Euro ß Inhalt von Kundenschließfächern bei Kreditinstituten und Sparkassen (Klausel HR 0004) bis Euro ß Aquarien und Wasserbetten (Klausel HR 0005) bis zur Versicherungssumme ß Verpuffungsschäden (Klausel HR 0006) bis zur Versicherungssumme ß Absturz unbemannter Flugkörper (Klausel HR 0007) bis zur Versicherungssumme Zusätzlich ist im Tarif Einfach sicher mitversicherbar: ß Fahrraddiebstahl (Klausel HR 0051) die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 %, 2 % oder 3 % der Versicherungssumme begrenzt. ß Überspannungsschäden durch Blitz (Klausel HR 0060) bis zur Versicherungssumme Die Entschädigungsleistung wird um die vereinbarte Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein) gekürzt. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, können nicht alle Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Vom versicherten Risiko ausgeschlossen sind daher z. B. Schäden, die durch Krieg, Innere Unruhen oder Kernenergie entstehen (Teil A 1 Nummer 2 VHB 2010 OVAG). Weitere Risikoausschlüsse ergeben sich aus Teil A 2 Nummer 6, 3 Nummer 4 c), 4 Nummer 3, 5 Nummer 4, 6 Nummer 4 der VHB 2010 OVAG. Beitrag Bruttobeitrag (inklusive gesetzlicher Versicherungsteuer) nach Zahlungsweise Euro Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet nicht alle in dieser Produkt - information aufgezählten Versicherungsleistungen. Der Beitrag ist jeweils zum zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages Leistungsausschlüsse Leistungsausschlüsse ergeben sich z. B., wenn Sie den ersten oder einen Folgebeitrag nicht bezahlen (Teil B 2 Nummer 4 der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2010 OVAG). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden VHB 2010 OVAG. Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit des Vertrages eine Reihe von Pflichten (Anzeigepflichten und Obliegenheiten) zu beachten. a) bei Vertragsabschluss Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrag) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Näheres hierzu finden Sie in Teil B, 1 der VHB 2010 OVAG. b) während der Vertragslaufzeit Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind und ggf. Vertragsanpassungen vornehmen können. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 1, 9 Nummer 2, 11 Nummer 1 der VHB 2010 OVAG. c) bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter an - derem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 2 der VHB 2010 OVAG. d) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Rege - lungen zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Ob - liegenheiten vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil B, 1, 8 und 9 der VHB 2010 OVAG). Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt am und endet nach der vereinbarten Vertragslaufzeit am. Vertragslaufzeit Der Vertrag ist für die Dauer eines Jahres oder für eine vereinbarte mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Den Vertragsbeginn sowie die Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Versicherungsschein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf Seite 2 von 5 Seiten
3 des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird. Näheres zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Teil B, 3 VHB 2010 OVAG. Einhaltung der genannten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 3 und 15 der VHB 2010 OVAG. Versicherungsnehmer Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag/Angebot bzw. im Versicherungsschein hingewiesen. II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen OVAG Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4 5, Berlin Telefon (030) , Telefax (030) info@ovag-online.de Vorstand: Franz Bergmüller, Christian Krams Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rainer Fürhaupter Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie Kredit- und Kautionsversicherung sowie der Betrieb der Rückver - sicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag Vertragsgrundlagen, Höhe des Beitrags und Zahlungsweise Die Vertragsgrundlagen sowie die Informationen zur Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der vorangestellten Produktinformation. Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw. Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins durch Sie zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines SEPA- Lastschriftmandats von dem von Ihnen angegebenen Konto wird unmittelbar nach Erstellung des Versicherungsscheins die Einziehung veranlasst. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gültigkeitsdauer dieser Information Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gültig. Anwendbares Recht und Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 3. Informationen zum Rechtsweg/Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von Euro. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis Euro gebunden. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe II 1.) einzureichen. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Versicherungsleistung Angaben zur Versicherungsleistung, insbesondere zur Fälligkeit der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z. B. Rückläufer aus SEPA-Lastschriftverfahren, Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Anruf unserer Schaden-Hotline (0 89) aus dem deutschen Festnetz entstehen Ihnen Kosten von 0,14 Euro pro Minute, höchs tens 0,42 Euro pro Minute aus deutschen Mobilfunknetzen. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Sie sind für drei Monate ab Antragstellung an Ihren Antrag gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht. Seite 3 von 5 Seiten
4 Glasversicherung I. Produktinformationsblatt Glasversicherung ( 4 VVG-InfoV) Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Glasversicherung auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94 OVAG) und Teil B der VHB 2010 OVAG der Ostdeutschen Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG) gewählt. Versicherungs-Umfang Entschädigt werden alle versicherten Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Hierbei kommt es grundsätzlich nicht auf die Ursache des Schadens an. So kann der Bruchschaden z. B. durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein. Zu den versicherten Sachen zählen insbesondere die im Versicherungsschein bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben der Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses, und zwar: Gebäudeverglasung: Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wän den, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilbaugläser Mobiliarverglasung: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräte Weitere Informationen hierzu finden Sie in Teil A 1 und 2 AGlB 94 OVAG. Ebenfalls mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) sowie Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Entsorgungskosten). Weitere Informationen hierzu finden Sie in Teil A 3 Ziffer 1 AGlB 94 OVAG. Im Versicherungsfall erfolgt die Entschädigungsleistung auf Wunsch in Naturalersatz, d. h. durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Reparaturauftrag durch den Versicherer. Eine Entschädigungsleistung in Form einer Geldleistung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn eine Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Weitere Information hierzu finden Sie in Teil A 7 AGlB 94 OVAG. Im Tarif Einfach sicher vereinbart bzw. mitversichert ist: ß Glasbruchschäden an Kunststoffverglasungen innerhalb und au - ßerhalb geschlossener Gebäude unbegrenzt ß Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Klausel GL0002) Zusätzlich ist im Tarif Einfach sicher mitversicherbar: ß Bruch von Ceran-/Induktionskochfeldern mit Elektronik unbegrenzt (Klausel GL 1000) Die Entschädigungsleistung wird um die vereinbarte Selbstbetei - ligung (siehe Versicherungsschein) gekürzt. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, können nicht alle Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Vom versicherten Risiko ausgeschlossen sind z. B. Schäden, die durch Krieg, Innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen. Außerdem erstreckt sich die Versicherung nicht auf Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche); Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben- Isolierverglasungen; Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Ferner nicht auf Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen (siehe Teil A 1 Ziffer 2 und 3 AGlB 94 OVAG). Nach Teil A 2 Ziffer 3 AGlB 94 OVAG sind nicht versichert: ß Sachen, die bereits bei Antragsstellung beschädigt sind ß Aquarien und Terrarien, optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel, Photovoltaikanlagen ß Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton- Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays) ß Ganzglas-, Plexiglas- und Acrylmöbel ß Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Spiegel und Platten ß Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, transparentes Glasmosaik Beitrag Bruttobeitrag (inklusive gesetzlicher Versicherungsteuer) nach Zahlungsweise Euro Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet nicht alle in dieser Produkt - information aufgezählten Versicherungsleistungen. Der Beitrag ist jeweils zum zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages Leistungsausschlüsse Ein Leistungsausschluss bezogen auf die Versicherungsleistung überhaupt ergibt sich, wenn Sie den ersten oder einen Folgebeitrag nicht bezahlen (Teil B 2 Nummer 4 der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2010 OVAG). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden AGlB 94 OVAG und Teil B der VHB 2010 OVAG. Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit des Vertrages eine Reihe von Pflichten (Anzeigepflichten und Obliegenheiten) zu beachten. a) bei Vertragsabschluss Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrag) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Näheres hierzu finden Sie in Teil B, 1 der VHB 2010 OVAG. b) während der Vertragslaufzeit Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind und ggf. Vertragsanpassungen vornehmen können. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 1, 9 Nummer 2, 11 Nummer 1 der VHB 2010 OVAG. c) bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 2 der VHB 2010 OVAG. d) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Obliegenheiten vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil B, 1, 8 und 9 der VHB 2010 OVAG). Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt am und endet nach der vereinbartenvertragslaufzeit am. Seite 4 von 5 Seiten
5 Vertragslaufzeit Der Vertrag über die Glasversicherung ist rechtlich selbständig und ist für die Dauer eines Jahres oder für eine vereinbarte mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Den Vertragsbeginn sowie die Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Versicherungsschein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird. Näheres zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Teil B, 3 VHB 2010 OVAG. Versicherungsnehmer Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag/Angebot bzw. im Versicherungsschein hingewiesen. Einhaltung der genannten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 3 und 15 der VHB 2010 OVAG. II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen OVAG Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4 5, Berlin Telefon (030) , Telefax (030) info@ovag-online.de Vorstand: Franz Bergmüller, Christian Krams Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rainer Fürhaupter Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie Kredit- und Kautionsversicherung sowie der Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag Vertragsgrundlagen, Höhe des Beitrags und Zahlungsweise Die Vertragsgrundlagen sowie die Informationen zur Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der vorangestellten Produktinformation. Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw. Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins durch Sie zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines SEPA- Lastschriftmandats von dem von Ihnen angegebenen Konto wird unmittelbar nach Erstellung des Versicherungsscheins die Einziehung veranlasst. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags Versicherungsleistung Angaben zur Versicherungsleistung, insbesondere zur Fälligkeit der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z. B. Rückläufer aus SEPA-Lastschriftverfahren, Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Sie sind für drei Monate ab Antragstellung an Ihren Antrag gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht. Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gültigkeitsdauer dieser Information Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gültig. Anwendbares Recht und Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach 215 Versicherungsvertrags - gesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 3. Informationen zum Rechtsweg/Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von Euro. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis Euro gebunden. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe II 1.) einzureichen. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Seite 5 von 5 Seiten
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