Hausrat- und Glasversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hausrat- und Glasversicherung"

Transkript

1 Marke der OVAG Ostdeutsche Versicherung AG Informationspaket Hausrat- und Glasversicherung Stand: Anlage 2974, SAP-Nr ; 09/13 fr I. Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) II. Allgemeine Versicherungsinformationen ( 1 VVG-InfoV) Seite 1 von 5 Seiten

2 Hausratversicherung I. Produktinformationsblatt Hausratversicherung ( 4 VVG-InfoV) Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Hausratversicherung auf Grundlage der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) der Ostdeutschen Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG) gewählt. Versicherungsumfang Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch eine der im Folgenden genannten versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge dessen abhanden kommen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat Vandalismus nach einem Einbruch Leitungswasser Sturm/Hagel Weitere Informationen zu den versicherten Gefahren finden Sie in Teil A 1 bis 5 VHB 2010 OVAG. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Haushaltsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Bekleidung, sondern umfasst auch elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer). Für Wertsachen und Bargeld ist der Versicherungsschutz prozentual entsprechend den Versicherungsbedingungen begrenzt. Zu den versicherten Sachen zählen z. B. auch privat genutzte und zur Wohnung gehörende Antennenanlagen und Markisen sowie sich im Haushalt befindliches fremdes Eigentum. Weitere Informationen zu den versicherten Sachen finden Sie in Teil A 6 VHB 2010 OVAG. Im Versicherungsfall ersetzen wir bei zerstörten oder abhanden gekommener Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte zum Neuwert. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Teil A 11 VHB 2010 OVAG. Die Entschädigungsleistung ist auf die mit uns vereinbarte Versicherungssumme (zuzüglich 10 % Vorsorge) begrenzt. Die Entschädigungsleistung wird um die vereinbarte Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein) gekürzt. Bei einer Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verzichten wir im Versicherungsfall auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung; jedoch ohne Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Im Tarif Einfach sicher vereinbart bzw. mitversichert ist: ß Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Klausel HR 0002) ß Einfacher Diebstahl von Kleidung und Gartenmöbel (Klausel HR 0003) bis Euro ß Inhalt von Kundenschließfächern bei Kreditinstituten und Sparkassen (Klausel HR 0004) bis Euro ß Aquarien und Wasserbetten (Klausel HR 0005) bis zur Versicherungssumme ß Verpuffungsschäden (Klausel HR 0006) bis zur Versicherungssumme ß Absturz unbemannter Flugkörper (Klausel HR 0007) bis zur Versicherungssumme Zusätzlich ist im Tarif Einfach sicher mitversicherbar: ß Fahrraddiebstahl (Klausel HR 0051) die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 %, 2 % oder 3 % der Versicherungssumme begrenzt. ß Überspannungsschäden durch Blitz (Klausel HR 0060) bis zur Versicherungssumme Die Entschädigungsleistung wird um die vereinbarte Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein) gekürzt. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, können nicht alle Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Vom versicherten Risiko ausgeschlossen sind daher z. B. Schäden, die durch Krieg, Innere Unruhen oder Kernenergie entstehen (Teil A 1 Nummer 2 VHB 2010 OVAG). Weitere Risikoausschlüsse ergeben sich aus Teil A 2 Nummer 6, 3 Nummer 4 c), 4 Nummer 3, 5 Nummer 4, 6 Nummer 4 der VHB 2010 OVAG. Beitrag Bruttobeitrag (inklusive gesetzlicher Versicherungsteuer) nach Zahlungsweise Euro Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet nicht alle in dieser Produkt - information aufgezählten Versicherungsleistungen. Der Beitrag ist jeweils zum zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages Leistungsausschlüsse Leistungsausschlüsse ergeben sich z. B., wenn Sie den ersten oder einen Folgebeitrag nicht bezahlen (Teil B 2 Nummer 4 der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2010 OVAG). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden VHB 2010 OVAG. Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit des Vertrages eine Reihe von Pflichten (Anzeigepflichten und Obliegenheiten) zu beachten. a) bei Vertragsabschluss Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrag) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Näheres hierzu finden Sie in Teil B, 1 der VHB 2010 OVAG. b) während der Vertragslaufzeit Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind und ggf. Vertragsanpassungen vornehmen können. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 1, 9 Nummer 2, 11 Nummer 1 der VHB 2010 OVAG. c) bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter an - derem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 2 der VHB 2010 OVAG. d) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Rege - lungen zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Ob - liegenheiten vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil B, 1, 8 und 9 der VHB 2010 OVAG). Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt am und endet nach der vereinbarten Vertragslaufzeit am. Vertragslaufzeit Der Vertrag ist für die Dauer eines Jahres oder für eine vereinbarte mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Den Vertragsbeginn sowie die Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Versicherungsschein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf Seite 2 von 5 Seiten

3 des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird. Näheres zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Teil B, 3 VHB 2010 OVAG. Einhaltung der genannten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 3 und 15 der VHB 2010 OVAG. Versicherungsnehmer Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag/Angebot bzw. im Versicherungsschein hingewiesen. II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen OVAG Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4 5, Berlin Telefon (030) , Telefax (030) info@ovag-online.de Vorstand: Franz Bergmüller, Christian Krams Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rainer Fürhaupter Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie Kredit- und Kautionsversicherung sowie der Betrieb der Rückver - sicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag Vertragsgrundlagen, Höhe des Beitrags und Zahlungsweise Die Vertragsgrundlagen sowie die Informationen zur Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der vorangestellten Produktinformation. Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw. Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins durch Sie zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines SEPA- Lastschriftmandats von dem von Ihnen angegebenen Konto wird unmittelbar nach Erstellung des Versicherungsscheins die Einziehung veranlasst. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gültigkeitsdauer dieser Information Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gültig. Anwendbares Recht und Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 3. Informationen zum Rechtsweg/Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von Euro. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis Euro gebunden. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe II 1.) einzureichen. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Versicherungsleistung Angaben zur Versicherungsleistung, insbesondere zur Fälligkeit der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z. B. Rückläufer aus SEPA-Lastschriftverfahren, Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Anruf unserer Schaden-Hotline (0 89) aus dem deutschen Festnetz entstehen Ihnen Kosten von 0,14 Euro pro Minute, höchs tens 0,42 Euro pro Minute aus deutschen Mobilfunknetzen. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Sie sind für drei Monate ab Antragstellung an Ihren Antrag gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht. Seite 3 von 5 Seiten

4 Glasversicherung I. Produktinformationsblatt Glasversicherung ( 4 VVG-InfoV) Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Versicherungsart Als Produkt wurde eine Glasversicherung auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 94 OVAG) und Teil B der VHB 2010 OVAG der Ostdeutschen Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG) gewählt. Versicherungs-Umfang Entschädigt werden alle versicherten Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Hierbei kommt es grundsätzlich nicht auf die Ursache des Schadens an. So kann der Bruchschaden z. B. durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein. Zu den versicherten Sachen zählen insbesondere die im Versicherungsschein bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben der Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses, und zwar: Gebäudeverglasung: Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wän den, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilbaugläser Mobiliarverglasung: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräte Weitere Informationen hierzu finden Sie in Teil A 1 und 2 AGlB 94 OVAG. Ebenfalls mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) sowie Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Entsorgungskosten). Weitere Informationen hierzu finden Sie in Teil A 3 Ziffer 1 AGlB 94 OVAG. Im Versicherungsfall erfolgt die Entschädigungsleistung auf Wunsch in Naturalersatz, d. h. durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Reparaturauftrag durch den Versicherer. Eine Entschädigungsleistung in Form einer Geldleistung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn eine Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Weitere Information hierzu finden Sie in Teil A 7 AGlB 94 OVAG. Im Tarif Einfach sicher vereinbart bzw. mitversichert ist: ß Glasbruchschäden an Kunststoffverglasungen innerhalb und au - ßerhalb geschlossener Gebäude unbegrenzt ß Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Klausel GL0002) Zusätzlich ist im Tarif Einfach sicher mitversicherbar: ß Bruch von Ceran-/Induktionskochfeldern mit Elektronik unbegrenzt (Klausel GL 1000) Die Entschädigungsleistung wird um die vereinbarte Selbstbetei - ligung (siehe Versicherungsschein) gekürzt. Risikoausschlüsse Um den Beitrag für den Versicherungsnehmer bezahlbar zu halten, können nicht alle Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Vom versicherten Risiko ausgeschlossen sind z. B. Schäden, die durch Krieg, Innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen. Außerdem erstreckt sich die Versicherung nicht auf Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche); Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben- Isolierverglasungen; Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Ferner nicht auf Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen (siehe Teil A 1 Ziffer 2 und 3 AGlB 94 OVAG). Nach Teil A 2 Ziffer 3 AGlB 94 OVAG sind nicht versichert: ß Sachen, die bereits bei Antragsstellung beschädigt sind ß Aquarien und Terrarien, optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel, Photovoltaikanlagen ß Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton- Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays) ß Ganzglas-, Plexiglas- und Acrylmöbel ß Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Spiegel und Platten ß Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, transparentes Glasmosaik Beitrag Bruttobeitrag (inklusive gesetzlicher Versicherungsteuer) nach Zahlungsweise Euro Der angegebene Beitrag bezieht sich auf den konkret beantragten Versicherungsschutz und beinhaltet nicht alle in dieser Produkt - information aufgezählten Versicherungsleistungen. Der Beitrag ist jeweils zum zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages Leistungsausschlüsse Ein Leistungsausschluss bezogen auf die Versicherungsleistung überhaupt ergibt sich, wenn Sie den ersten oder einen Folgebeitrag nicht bezahlen (Teil B 2 Nummer 4 der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2010 OVAG). Weitere Informationen zu Leistungsausschlüssen entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden AGlB 94 OVAG und Teil B der VHB 2010 OVAG. Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Sie haben als Versicherungsnehmer vor und während der Laufzeit des Vertrages eine Reihe von Pflichten (Anzeigepflichten und Obliegenheiten) zu beachten. a) bei Vertragsabschluss Damit das versicherte Risiko vom Versicherer beurteilt werden kann, haben Sie dem Versicherungsunternehmen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrag) die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Näheres hierzu finden Sie in Teil B, 1 der VHB 2010 OVAG. b) während der Vertragslaufzeit Informieren Sie das Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit über jede Änderung der im Antrag oder diesem Informationsblatt abgefragten oder wiedergegebenen Daten oder Tatsachen, damit wir laufend über das versicherte Risiko informiert sind und ggf. Vertragsanpassungen vornehmen können. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 1, 9 Nummer 2, 11 Nummer 1 der VHB 2010 OVAG. c) bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so haben Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten. Neben der Meldepflicht sind dies unter anderem Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Schadenursache und Schadenhöhe. Näheres zu den Obliegenheiten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Teil B, 8 Nummer 2 der VHB 2010 OVAG. d) Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten kann dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt oder ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei ist. Bitte lesen Sie dazu die Regelungen zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten sowie den Obliegenheiten vor und bei Eintritt des Versicherungsfalls in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil B, 1, 8 und 9 der VHB 2010 OVAG). Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt am und endet nach der vereinbartenvertragslaufzeit am. Seite 4 von 5 Seiten

5 Vertragslaufzeit Der Vertrag über die Glasversicherung ist rechtlich selbständig und ist für die Dauer eines Jahres oder für eine vereinbarte mehrjährige Laufzeit abgeschlossen. Den Vertragsbeginn sowie die Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Versicherungsschein. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird. Näheres zur Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Teil B, 3 VHB 2010 OVAG. Versicherungsnehmer Zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers wird auf die Angaben im Antrag/Angebot bzw. im Versicherungsschein hingewiesen. Einhaltung der genannten Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Teil B, 3 und 15 der VHB 2010 OVAG. II. Allgemeine Versicherungsinformation ( 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen OVAG Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft Amtsgericht Charlottenburg HRB Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Am Karlsbad 4 5, Berlin Telefon (030) , Telefax (030) info@ovag-online.de Vorstand: Franz Bergmüller, Christian Krams Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rainer Fürhaupter Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Versicherungssparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie Kredit- und Kautionsversicherung sowie der Betrieb der Rückversicherung in allen Zweigen. Ferner die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Finanzdienstleistungen im nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zulässigen Rahmen. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, Bonn 2. Informationen zum Versicherungsvertrag und zum Beitrag Vertragsgrundlagen, Höhe des Beitrags und Zahlungsweise Die Vertragsgrundlagen sowie die Informationen zur Höhe des Beitrags und seine Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. der vorangestellten Produktinformation. Diese Informationen werden auch auf dem Versicherungsschein bzw. Ihrer Beitragsrechnung dokumentiert. Zahlung und Erfüllung des Beitrags Der angegebene Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins durch Sie zu bezahlen. Bei Vereinbarung eines SEPA- Lastschriftmandats von dem von Ihnen angegebenen Konto wird unmittelbar nach Erstellung des Versicherungsscheins die Einziehung veranlasst. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags oder eines Folgebeitrags Versicherungsleistung Angaben zur Versicherungsleistung, insbesondere zur Fälligkeit der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzliche Kosten Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z. B. Rückläufer aus SEPA-Lastschriftverfahren, Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zustandekommen des Vertrags Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Sie sind für drei Monate ab Antragstellung an Ihren Antrag gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine Annahmeerklärung des Versicherungsunternehmens zugeht. Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag von beiden Seiten nach dem Versicherungsfall gekündigt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Gültigkeitsdauer dieser Information Die mit dem Antrag übermittelten Informationen sind drei Monate gültig. Anwendbares Recht und Vertragssprache Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach 215 Versicherungsvertrags - gesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 3. Informationen zum Rechtsweg/Beschwerdemöglichkeiten Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen bis zu einem Gegenstandswert von Euro. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das Versicherungsunternehmen ist an Entscheidungen bis Euro gebunden. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Anschrift siehe II 1.) einzureichen. Eine Beschwerde bei den genannten Stellen hindert Sie nicht daran, Ihre vermeintlichen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Seite 5 von 5 Seiten

Hausrat- und Glasversicherung

Hausrat- und Glasversicherung Informationspaket Hausrat- und Glasversicherung Stand: 01.01.2013 Anlage 2974, SAP-Nr. 32 80 77; 04/15 fr I. Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) II. Allgemeine Versicherungsinformationen ( 1 VVG-InfoV)

Mehr

PrivatHaftpflicht. versicherung. Vertragsunterlagen. Informationspaket. www.bavariadirekt.de

PrivatHaftpflicht. versicherung. Vertragsunterlagen. Informationspaket. www.bavariadirekt.de Vertragsunterlagen www.bavariadirekt.de PrivatHaftpflicht versicherung Stand: 26.09.2015, SAP-Nr. 33 05 04; 09/15 ek * Wichtige Vertragsunterlagen bitte zusammen mit dem Versicherungsschein aufbewahren.

Mehr

Kraftfahrtversicherung

Kraftfahrtversicherung Vertragsunterlagen www.bavariadirekt.de Kraftfahrtversicherung Stand: 26.09.2015, SAP-Nr. 32 63 61; 09/15 ek * Wichtige Vertragsunterlagen bitte zusammen mit dem Versicherungsschein aufbewahren. Seite

Mehr

Deutschland fair select

Deutschland fair select Deutschland fair select 16.2.1 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Angebot für eine Privat-Haftpflichtversicherung

Angebot für eine Privat-Haftpflichtversicherung Privat-Haftpflichtversicherung 117992330 23.04.2014 Singletarif Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei

Mehr

Auf die inneren Werte kommt es an!

Auf die inneren Werte kommt es an! www.inter.de Auf die inneren Werte kommt es an! Die INTER Hausrat- und Haushaltglasversicherung 1 Hausratversicherung Nicht jeder Besuch kommt eingeladen oder fi ndet statt, wenn Sie zuhause sind. Wo ist

Mehr

Haftpflichtversicherung für den beruflichen oder betrieblichen Bereich, Vereine und Veranstaltungen

Haftpflichtversicherung für den beruflichen oder betrieblichen Bereich, Vereine und Veranstaltungen Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Allgemeine Versicherungsinformation Haftpflichtversicherung für

Mehr

Herr Theodor Tester. Unser Vorschlag für Sie, Beratung durch

Herr Theodor Tester. Unser Vorschlag für Sie, Beratung durch Deckblatt Unser Vorschlag für Sie, Beratung durch Uwe Dettki Große Bäckerstr. 7. Tel.: +49/40/37663170. Fax: +49/40/3766398170 E-Mail: uwe.dettki@grundvers.de Internet: www.grundvers.de Die Glasversicherung

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Hausrat-Versicherung. Alles bestens. NEU: Erweiterte und innovative Leistungen. nv hausratpremium. nv hausratmax. 4.0. nv hausratspar 4.

Hausrat-Versicherung. Alles bestens. NEU: Erweiterte und innovative Leistungen. nv hausratpremium. nv hausratmax. 4.0. nv hausratspar 4. Hausrat-Versicherung Alles bestens. : Erweiterte und innovative Leistungen nv hausratpremium nv hausratmax. 4.0 nv hausratspar 4.0 Verhindern können wir nichts, aber ersetzen. Hier eine Kurzzusammenfassung,

Mehr

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend.

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Vertragsunterlagen

Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen www.bavariadirekt.de Stand: 07.02.2017, SAP-Nr. 33 76 17; 02/17 ek Ostdeutsche Versicherung AG Inhalte Haftpflichtversicherung für Vermieter von Ferienunterkünften I. Produktinformationsblatt

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, sich im Schadenfall dem Versicherer gegenüber richtig zu verhalten. 1. Pflichten und Rechte im Schadenfall 2. Besonderheiten

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Hausrat Risikoanalyse

Hausrat Risikoanalyse Hausrat Risikoanalyse Mindeststandards Bitte beachten Sie, dass Mindeststandards beim Deckungsumfang als gegeben vorausgesetzt sind, die daher in der Regel nicht mehr erfragt werden müssen. Die Sublimits/Entschädigungsgrenzen

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2012) 26. Januar

Mehr

Auf die inneren Werte kommt es an.

Auf die inneren Werte kommt es an. Hausrat- und Haushaltglasversicherung Auf die inneren Werte kommt es an. Sichern Sie Ihren persönlichen Besitz! Schutz nach Wahl: BASIS EXKLUSIV PREMIUM Jetzt neu! www.inter.de VERSICHERUNGEN Hausratversicherung

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Deutschland fair select 2016 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie

Mehr

abgeschlossen zwischen der Oberösterreichischen Versicherung AG (in der Folge kurz Oberösterreichische genannt) und der

abgeschlossen zwischen der Oberösterreichischen Versicherung AG (in der Folge kurz Oberösterreichische genannt) und der VERSICHERUNGSINFO DIENSTNEHMERKASKOVERSICHERUNG abgeschlossen zwischen der Oberösterreichischen Versicherung AG (in der Folge kurz Oberösterreichische genannt) und der GrECo International Aktiengesellschaft

Mehr

Information für Mieter. Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg

Information für Mieter. Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg Information für Mieter Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg Guter Service, wann immer Sie ihn brauchen. Mit einem dichten Netz von 500 Geschäftsstellen sowie den Sparkassen

Mehr

Hausratversicherung. Der Schutz für Ihr Eigentum.

Hausratversicherung. Der Schutz für Ihr Eigentum. Hausratversicherung Der Schutz für Ihr Eigentum. Wer besitzt, der muss gerüstet sein. Johann Wolfgang von Goethe IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg Bildnachweise

Mehr

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk 2008)

Mehr

Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung

Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die unter A - R genannten Kosten und Sachen für die beantragten Gefahren summarisch, d. h. in einer

Mehr

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

Mehr

Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag

Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft) Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg

Mehr

Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch

Nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch - Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers,

Mehr

EIGENSCHADENVERSICHERUNG

EIGENSCHADENVERSICHERUNG EIGENSCHADENVERSICHERUNG I. Personenkreis Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, deren Abschluss in das Ermessen jedes einzelnen VDA-Mitgliedes fällt. VDA-Vereine können ebenfalls an der Eigenschadenversicherung

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Albatros. Kundeninformation zur Hausratversicherung

Albatros. Kundeninformation zur Hausratversicherung Albatros Kundeninformation zur Hausratversicherung Möbel, Computer, TV, Kleidung und vieles mehr über viele Jahre sammelt sich ein kleines Vermögen an. Was, wenn: der Adventskranz versehentlich länger

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Schritt für Schritt zum Eigenheim

Schritt für Schritt zum Eigenheim Schritt für Schritt zum Eigenheim Wichtige Informationen für Erwerber einer gebrauchten Immobilie Mit dem Kauf einer Immobilie stellen sich mehr Fragen als nur die der Finanzierung. Nach der Freude und

Mehr

Wohngebäude-Versicherung Mehrfamilienhäuser über Daimler VVD Die Leistungen auf einen Blick. Produktgeber ist die HDI Versicherung AG.

Wohngebäude-Versicherung Mehrfamilienhäuser über Daimler VVD Die Leistungen auf einen Blick. Produktgeber ist die HDI Versicherung AG. Wohngebäude-Versicherung Mehrfamilienhäuser über Daimler VVD Die Leistungen auf einen Blick. Produktgeber ist die HDI Versicherung AG. Die Vorteile der HDI Versicherungen über Daimler VVD: Flexibel für

Mehr

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen

Mehr

Hausratversicherung. Wichtig für jeden Haushalt! Rev. 101122

Hausratversicherung. Wichtig für jeden Haushalt! Rev. 101122 Hausratversicherung Wichtig für jeden Haushalt! Seite 02/05 Hausratversicherung Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen

Mehr

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000

Mehr

Kundeninformation der Volksfürsorge vertreten durch AMPAS GmbH

Kundeninformation der Volksfürsorge vertreten durch AMPAS GmbH Kundeninformation der Volksfürsorge vertreten durch AMPAS GmbH für eine Dynamische Sach-Inhaltsversicherung 1. Identität des Versicherers Name: Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG Anschrift: Besenbinderhof

Mehr

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Mehr

Beratungsprotokoll. Risikoanalyse für die Hausratversicherung. Charly Vermittler. Mehrfachagentur 32569 Pflugweg Vertragshausen Registernummer:

Beratungsprotokoll. Risikoanalyse für die Hausratversicherung. Charly Vermittler. Mehrfachagentur 32569 Pflugweg Vertragshausen Registernummer: Beratungsprotokoll Charly Vermittler Kundengasse Singer Geissenberger 3 Mehrfachagentur 32569 Pflugweg Vertragshausen 6a Registernummer: 86497 Horgau Tel. 08294-80155 Fax -2274 Versicherungsmakler / Versicherungsvertreter

Mehr

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr

Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Telefon: 0351-832880 kontakt@mathiasjensch.de www.mathiasjensch.de

Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Telefon: 0351-832880 kontakt@mathiasjensch.de www.mathiasjensch.de Deckungsübersicht Geschäftsinhalt-Versicherung (inkl. KBU) für Ambulante Pflegedienste Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen Es gelten grundsätzlich

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt 1. Art des angebotenen Versicherungsvertrages 2. Ihr versichertes Risiko Die gewünschte Tarifwahl ist durch den Abschlussvermittler kenntlich zu machen. Tarif uni-dent Komfort

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Hausratversicherung. Max Muster. Wichtig für jeden Haushalt! Vorschlag für. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Herr Thorsten Heinrich

Hausratversicherung. Max Muster. Wichtig für jeden Haushalt! Vorschlag für. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Herr Thorsten Heinrich Hausratversicherung Wichtig für jeden Haushalt! Vorschlag für Max Muster Beratung durch: Heinrich GmbH Versicherungsmakler Uerdinger Str. 400 47800 Krefeld Tel.: 02151 / 6446680 Fax: 02151 / 6446681 http://www.heinrich-1918hilsenbeck.de/

Mehr

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine Bitte beachten Sie: Dieser Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine gilt ausschließlich für Vereine, die länger als ein Jahr im Vereinsregister eingetragen

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen

Die Einholung einer Unterschrift unter der Risikoanalyse ist vom Gesetzgeber nicht gefordert, aber aus Beweiserleichterungsgründen Hausrat Risikoanalyse Einleitende Hinweise für Vermittler Haftung Die Risikoanalyse ist eine erste Hilfestellung für Sie, ersetzt aber Ihre Entscheidung über die im Einzelfall notwendige individuelle,

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind. Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende Versicherungsvermittler

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Verbraucherinformation

Verbraucherinformation Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte der DFV Deutsche Familienversicherung AG : Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, D-60323 Frankfurt am Main Telefon

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit monatlich gleichmäßig fallender

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Schutz für Ihren Hausrat. Schützen Sie Ihre persönlichen Dinge mit unserer HausratVersicherung

Schutz für Ihren Hausrat. Schützen Sie Ihre persönlichen Dinge mit unserer HausratVersicherung Schutz für Ihren Hausrat Schützen Sie Ihre persönlichen Dinge mit unserer HausratVersicherung Schützen Sie Ihren Hausrat Ihr Zuhause steckt voller persönlicher Dinge, wie Möbel, Kleidung, elektronische

Mehr

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 Oberstr. 1 / am Markt, 44892 Bochum-Langendreer Antrag auf Privat-Familien/Partner-Haftpflicht Versicherung bei den Gothaer-Versicherungen Neuantrag Änderungsantrag: Name:: Aufnahme durch Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: 26.055 PLZ/Ort: Oberstr. 1 / am

Mehr

Vorschlag für Ihre Krankenversicherung

Vorschlag für Ihre Krankenversicherung Vorschlag für Ihre Krankenversicherung bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG Herrn Max Muster Musterstraße 1 12345 Berlin T a r i f i n f o r m a t i o n e n Überreicht durch: Frau Kathrin Hümmer

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

www.zahnzusatzversicherungen-vergleichen.com

www.zahnzusatzversicherungen-vergleichen.com Krankenversicherung Versicherte Person Herr Geburtsdatum 02.02.1974 Versicherungsbeginn 01.10.2009 Normaltarif Tarifart Monatsbeitrag in EUR Zahnersatz 70% (Tarif ZG) 19,37 ZahnPlus / Brille (Tarif BZG20)

Mehr

Einfach. Gut. Geschützt.

Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Einfach. Gut. Geschützt. Volle 5 Jahre Sicherheit Mit unserer günstigen 5 Jahre Premium Garantie dehnen Sie ganz einfach und direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für Ihr neues

Mehr

Versicherungsschutz hoch 3 mit Hausrat/Glas, Haftpflicht und Unfall. SV PrivatSchutz Haushalt.

Versicherungsschutz hoch 3 mit Hausrat/Glas, Haftpflicht und Unfall. SV PrivatSchutz Haushalt. Versicherungsschutz hoch 3 mit Hausrat/Glas, Haftpflicht und Unfall. SV PrivatSchutz Haushalt. Sparkassen-Finanzgruppe PrivatSchutz Haushalt: Versicherungsschutz für Hausrat/Glas, Haftpflicht und Unfall

Mehr

Anlage zum Versicherungsschein

Anlage zum Versicherungsschein I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen

Mehr

Sie schützen die Umwelt wir schützen Ihre Investition Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen

Sie schützen die Umwelt wir schützen Ihre Investition Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen Sie schützen die Umwelt wir schützen Ihre Investition Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen !Photovoltaik hoch im Kurs Fossile Rohstoffe wie Kohle, Öl und Gas sind nur noch begrenzt verfügbar

Mehr

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Geschäftskunden Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Lösungen für elektronische Geräte und Anlagen Elektronik-, Daten-, Software- und

Mehr

AL _ HAUSRAT. Sie werden sich mit Sicherheit wohlfühlen. Für den Fall der Fälle sichern wir Ihren Hausrat finanziell ab.

AL _ HAUSRAT. Sie werden sich mit Sicherheit wohlfühlen. Für den Fall der Fälle sichern wir Ihren Hausrat finanziell ab. AL _ HAUSRAT Sie werden sich mit Sicherheit wohlfühlen Für den Fall der Fälle sichern wir Ihren Hausrat finanziell ab. Schützen Sie Ihr Hab und Gut. Die teure Musikanlage, die Plattensammlung voller Raritäten

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Bedingungstexte zur Mitversicherung von Phishingschäden in der Hausratversicherung, Stand 05.2012

Bedingungstexte zur Mitversicherung von Phishingschäden in der Hausratversicherung, Stand 05.2012 Bedingungstexte zur Mitversicherung von Phishingschäden in der Hausratversicherung, Stand 05.2012 Ammerländer (Excellent, Stand 01.2012): bis 1% der Versicherungssumme 24. Schäden durch Phishing 1. Im

Mehr

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Elementar-Schadenanzeige

Elementar-Schadenanzeige Janitos Versicherung AG - Postfach 104169-69031 Heidelberg - Tel. 06221 709 1570 - Fax. 06221 709 1571 - schadenservice@nitos.de Versicherungsscheinnummer: Schadennummer: Elementar-Schadenanzeige Sehr

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Risikoanalyse für die Hausratversicherung

Risikoanalyse für die Hausratversicherung Risikoanalyse für die Hausratversicherung Kunde/Interessent: Adresse des Risikos: Allgemeine Angaben Besteht derzeit eine Hausratversicherung? ja, beim Versicherer: unter der Vertragsnummer: gekündigt

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT

INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT MERKBLATT INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und berater die Pflicht, dem

Mehr

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter: Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen sie zu tragen! Antrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Allgemeine Angaben (Bitte vollständig ausfüllen!) Antragsteller

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung

Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung Deckungsnote zur Gruppen-Unfallversicherung - ohne namentliche Nennung Antragsteller (Versicherungsnehmer): Arch Insurance Company (pe) Ltd Arch Underwriting GmbH Strasse: Geb.Datum: PLZ/Ort: Beruf / Branche:

Mehr

Generali Privat für Immobilienbesitzer Was zählt, ist ein sicheres Fundament, das Ihren Immobilienbesitz rundum schützt.

Generali Privat für Immobilienbesitzer Was zählt, ist ein sicheres Fundament, das Ihren Immobilienbesitz rundum schützt. Generali Privat für Immobilienbesitzer Was zählt, ist ein sicheres Fundament, das Ihren Immobilienbesitz rundum schützt. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Generali Privat Wohngebäudeversicherung

Mehr

Prämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt:

Prämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt: Versicherungsnehmer/in IIIDI GERLING HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Firmen Postfach 21 27, 30021 Hannover Sachverständigenbüro Erik Schneider Gerhart-Hauptmann-Str. 15

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit nach

Mehr

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Einfach. Gut. Geschützt. Service plus Sicherheit Mit unserem Plus 3 Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung für

Mehr

Fragebogen Hausratversicherung

Fragebogen Hausratversicherung Fragebogen Hausratversicherung Zurück an willkommen@daehndel@daehndel-finanzen.de oder Fax 0 51 31 / 4 87 00 55 Vorname Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort Gewünschte Qualität des Versicherungsschutzes: Ich

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Reisekomplettschutz Komfort mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr