Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Ganztagsschule Nettelnburg
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Aktueller Rahmenstundenplan GBS Nettelnburg Turn- und Sportgemeinschaft Bergedorf von 1860 e.v. Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 06:00-08:00 08:00-13:00 12:30 13:00 13:45 13:15-14:45 14 :00-15:00 15:00-16:00 16:00-18:00 Situatives Angebot Freies Spiel Situatives Angebot Freies Sp iel Situatives Angebot Freies Spiel Situatives Angebot Freies Spiel Situatives Angebot Freies Spiel Kernunterricht Kernunterricht Kernunterricht Kernunterricht Kernunterricht In den Gruppen Mittagessen VSK Mittagessen 3-4 Mittagessen 1-2 In den Gruppen Schulaufgaben Freies Spiel VSK Bewegungslandschaft Kleine Spiele VSK Lesestunde Offenes Angebot Schach (15.00-16.00) 1. - 4. Klasse Nähen 1. - 4. Klasse Kreativwerks tatt 1. - 2. Klasse Ballspiele (SVNA) 1. - 4. Klasse Theater Alle Klassen Ruhe/Freies Spiel Situ atives Angebot Freies Spiel In den Gruppen Mittagessen VSK Mittagessen 3-4 Mittagessen 1-2 In den Gruppen Schulaufgaben Freies Spiel VSK Tischtennis (13.45-14.30) VSK Kreativwerkstatt Offenes Angebot O rchester (13.15-14.00) 1. - 4. Klasse Kleine Hofspiele 3. - 4. Klasse Tischtennis I (14.30-15.15) 1. - 2. Klasse Tischtennis II (15.15-16.00 ) Alle Klassen Ruhe/Freies Spiel Situatives Angebot Freies Spiel In den Gruppen Mittagessen VSK Mittagessen 3-4 Mittagessen 1-2 In den Gruppen Schulaufgaben Freies Spiel VSK Bewegungslandschaft Kleine Spiele VSK Traumreise Offenes Angebot Schach (15.00-16.00) 1. - 4. Klasse Brettspiele 1. - 4. Klasse Turnen (SVNA) 1. - 4. Klasse Naturdetektive Alle Klassen Ruhe/Freies Spiel Situatives Angebot Freies Spiel In den Gruppen Mittagessen VSK Mittagessen 3-4 Mittagessen 1-2 In den Gruppen Schulaufgaben Freies Spiel VSK Bewegungslandschaft Kleine Spiele VSK Kreativwerkstatt 1. - 4. Klasse Kreativwerkstatt 1. - 4. Klasse (14.30-16.00 ) Fußball (SVNA) I + II 1. - 4. Klasse Tanz Alle Klassen Ruhe/Freies Spiel Situatives Angebot Freies Spiel In den Gruppen Mittagessen VSK Mittagessen 3-4 Mittagessen 1-2 HSB Talentförderung (13.00-14.30, per Einladung) Aktions - /Projekttag/ Situatives Angebot (Ausflüge werden jeweils zeitnah bekannt gegeben) Situatives Angebot Freies Spiel
Vorläufiger AG-Plan GBS Nettelnburg ab Februar 2013 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Schwimmen (14.30-15.30 Uhr) Bewegungslandschaft (13.30-14.30 Uhr Ballspiele (13.30-14.30 Uhr) Bewegungslandschaft (13.30-14.30 Uhr) TSG-Sport-Forum Trunhalle Anett Andersson (SVNA) Trunhalle [8 VSK-Kinder] [nur VSK-Kinder] [nur VSK-Kinder] [nur VSK-Kinder] Lesestunde Kreativwerkstatt Traumreise Kreativwerkstatt VSK-Pavillon VSK-Pavillon [nur VSK-Kinder] [nur VSK-Kinder] [nur VSK-Kinder] [nur VSK-Kinder] Basketball (15.00-16.00 Uhr) Outdoorspiele (15.00-16.00 Uhr) Turnen (15.00-16.00 Uhr) Kreativwerkstatt (15.00-16.00 Uhr) Armin Bansleben / Marco Lewitz Armin Bansleben Marina Gross (SVNA) Dagmar Behn / Irene Falke Turnhalle Schulhof / Sportplatz Turnhalle Werkraumraum [20 Kinder 3./4. Klasse] [30 Kinder 1.-4. Klasse] [23 Kinder 1.-4. Klasse] [20 Kinder 1.-4. Klasse] Kreativwerkstatt (15.00-16.00 Uhr) Tischtennis I (14.30-15.15Uhr) Naturdetektive (15.00-16.00 Uhr) Tanzen (15.00-16.00 Uhr) Danuta Hein / Irene Falke Rene Klose Danuta Hein Katharina Glomski Werkraum Turnhalle Aula [18 Kinder 1.-4. Klasse] [18 Kinder 3./4. Klasse] [21 Kinder 1.-4. Klasse] [20 Kinder 1.-4. Klasse] Theater (15.00-16.00 Uhr) Tischtennis II (15.15-16.00 Uhr) Basteln (15.00-16.00 Uhr) Fußball I (14.30-15.15Uhr) Liane Kampeter Rene Klose Michael Rusch Wolfgang Brandt (SVNA) Aula Turnhalle Werkraum Sportplatz [23 Kinder 3.-4. Klasse] [22 Kinder 1./2. Klasse] [20 Kinder 1.-4. Klasse] [25 Kinder 1./2. Klasse] Nähen (15.00-16.00 Uhr) Brettspiele (15.00-16.00 Uhr) Schach (15.00-16.00 Uhr) Fußball II (15.15-16.00 Uhr) Vanessa Seemann Birgit Block Hr. Lüdemann (ARGE) Wolfgang Brandt (SVNA) Nähstube Spielothek Essenspavillon Sportplatz [12 Kinder] [20 Kinder 1.-4. Klasse] [15 Kinder (offenes Angebot)] [24 Kinder 3./4. Klasse] Schach (15.00-16.00 Uhr) Mädchenfußball (15.00-16.00 Uhr) Musical (15.00-16.00 Uhr) Unihockey Hr.Stobel (Lehrer)??? (SVNA)??? (CMS) Alexa Traun Essenspavillon Sportplatz Aula Turnhalle [15 Kinder (offenes Angebot)] [20 Kinder 1.-4. Klasse] [?? Kinder 1.-4. Klasse] [20 Kinder 1.-4. Klasse] Speedstacking (15.00-16.00 Uhr) Orchester (13.15-14.00 Uhr) Hip-Hop-Dance Hr.Stobel (Lehrer) Schule??? (SVNA) Essenspavillon Aula SVNA-Vereinszentrum [?? Kinder (offenes Angebot)] [?? Kinder (offenes Angebot)] [20 Kinder 1.-4. Klasse] Leichtathletik (15.00-16.00 Uhr) Karate (15.00-16.00 Uhr) Judo für Anfänger (15.00-16.00 Uhr) Yoga??? (SVNA)????????? (SVNA) Sportplatz (draußen) Spielothek Spielothek??? Raum [23 Kinder 1.-4. Klasse] [?? Kinder] [?? Kinder] [20 Kinder 1.-4. Klasse]
Dienstleistungen im Schulbüro Anmeldung und Buchung Annahme der Anmeldung Erfassung der gewünschten Betreuungsleistung Erfassung von Einkommen und Personen im Haushalt, wenn Zuschüsse gewährt werden sollen Erfassung von Gebührenbefreiung nach Bildungs- und Teilhabepaket Aushändigung der Buchungsbestätigungen
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Während der Ferien Sockelwoche (sechs einzelne Betreuungstage) Die Sockelwoche umfasst sechs einzelne Betreuungstage. Diese können beliebig gewählt werden. D.h., sie können an einzelnen Ferientagen, z.b. Brückentagen, genommen werden. Diese Betreuungstage können auch vor oder nach einer Ferienwoche einzeln oder in belie-biger Stückelung genommen werden. Bitte hier ankreuzen: Buchung der Sockelwoche von 8 bis 16 Uhr Buchung der Sockelwoche von frühestens 6 bis spätestens 18 Uhr Ferienwochen (für das gesamte kommende Schuljahr) Die Betreuung in der Ferienwoche umfasst jeweils einen Zeitraum von sieben Wochentagen in den Ferien. Ein Wochenende oder eventuelle Feiertage, die in diesen sieben Tagen liegen, zählen zu dieser Betreuungswoche. Die Ferienwoche kann beliebig innerhalb einer Kalenderwoche beginnen; sie endet dann immer am Ende des siebten Tages. Ferienwochen können einzeln oder zusammenhängend genommen werden. Es können bis zu elf Ferienwochen gebucht werden. Bitte hier Anzahl der Wochen eintragen (ohne Sockelwoche) Wochen Ferien von 8 bis 16 Uhr Wochen Ferien von frühestens 6 bis spätestens 18 Uhr
Angaben zur Berechnung der Teilnahmegebühr Die Höhe der zu entrichtenden Teilnahmegebühr und der Eigenanteil an den Kosten des Mittagessens sind von der Familiengröße, den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der jüngeren Geschwister in kostenpflichtiger Betreuung abhängig. Ich/ Wir sind bereit, den fälligen Höchstsatz bzw. den VSK Höchstsatz (bei Geschwistern den entsprechenden Anteil) zu zahlen (somit entfallen weitere Nachweise und Angaben zum Einkommen). Ich/ Wir sind leistungsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (somit entfallen weitere Angaben zum Einkommen). Leistungsbescheide sind jeweils zum 1.3. und zum 1.9. im Schulbüro vorzulegen. Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zu den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Betreuungsangeboten auf Grundlage des Familieneinkommens. Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zum Mittagessen auf Grundlage des Familieneinkommens. Ich bin/ Wir sind bereit, im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach 13 Gebührengesetz Angaben zu meinen/unseren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Mein/ Unser gemäß Bogen zur Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens berechnetes monatliches Einkommen beträgt: Euro Entsprechende Belege sind in Kopie beigefügt (Bogen zur Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens, Jahres-Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen, Bescheinigung der Agentur für Arbeit über bezogene Leistungen).
Wer ist leistungsberechtigt nach Bildungs- und Teilhabepaket? Leistungsberechtigt für Leistungen der Bildung und Teilhabe aufgrund gesetzlicher Ansprüche sind: 1. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung, 2. Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung, 3. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung, 4. Leistungsberechtigte nach 2 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023) in der jeweils geltenden Fassung, 5. Kinderzuschlagberechtigte nach 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung, 6. Schülerinnen und Schüler, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht.
Wer ist leistungsberechtigt nach Bildungs- und Teilhabepaket? Leistungsberechtigt für Leistungen der Bildung und Teilhabe aufgrund freiwilliger Leistungen des Landes Hamburgs sind: 7. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 646,1680) in der jeweils geltenden Fassung, 8. Empfängerinnen und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung, 9. Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen von Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden und Hilfe in Ausgestaltung einer Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform erhalten, 10. Leistungsberechtigte nach 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022) in der jeweils geltenden Fassung.
Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zu den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Betreuungsangeboten auf Grundlage der Geschwisterkindregelung. Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zum Mittagessen auf Grundlage der Geschwisterkindregelung. Zu der Familie gehören folgende Personen (Zur Familie zählen hier die in einem Haushalt lebenden Kinder und ihre Eltern sowie weitere, andernorts lebende Kinder, für die Unterhalt gezahlt wird.): Name Geburtsdatum Kinder werden kostenpflichtig betreut* (GBS, GTS, Krippe, KiTa, Tagespflege) * Entsprechende Nachweise der Betreuung sind in Kopie beigefügt.
Dieses Formular finden Sie im Internet unter www.hamburg.de/ganztag Sie tragen die Beträge ein, ein hinterlegtes Programm berechnet für Sie das durchschnittliche Monatseinkommen. Sie drucken dann das Formular aus und geben es im Schulbüro ab. Belege brauchen Sie nur für die mit *) gekennzeichneten Angaben mitzubringen. 1440,- 1440,-
Gebühren I Die Jahreskosten für die bei der Anmeldung gebuchten gebührenpflichtigen Leistungen werden auf die Monate umgelegt. Sie zahlen jeden Monat den gleichen Betrag. Gebührentabelle für die Jahrgangsstufen 1 bis 8 Leistungsmodul Monatliche Gebühr () Während der Schulzeit Frühbetreuung 6-7 Uhr 30 Euro Frühbetreuung 7-8 Uhr 30 Euro Kernzeit 13-16 Uhr gebührenfrei Spätbetreuung 16-17 Uhr 30 Euro Spätbetreuung 17-18 Uhr 30 Euro Während der Ferien Eine Woche Ferienbetreuung ohne Randzeiten 8-16 Uhr 7,50 Euro (12 mal monatlich) Eine Woche Ferienbetreuung mit Randzeiten 6-18 Uhr 10 Euro (12 mal monatlich)
Gebühren II Staffelung nach Einkommen und Familiengröße Leistung Monatliche Gebühr für 1 Kind ohne Essen in Euro 75% 50% 30% 20% BuT 6-7 Uhr 30 22,50 15 9 6 6 7-8 Uhr 30 22,50 15 9 6 6 13-16 Uhr 0 0 0 0 0 0 16-17 Uhr 30 22,50 15 9 6 6 17-18 Uhr 30 22,50 15 9 6 6 1 Woche Ferien 8-16 Uhr 7,50 5,63 3,75 2,25 1,50 1,50 1 Woche Ferien mit Randzeiten 10,00 7,50 5,00 3,00 2,00 2,00 monatliche Gebühr für 1 Kind mit durchschnittlich 4 Essen pro Woche (bei angenommenen 3,50 Euro pro Essen) 75% 50% 30% 20% 0% 54 40 27 16 11 0
Einkommensgrenzen Für die Gebührenstaffelung gelten folgende Einkommensgrenzen: Anzahl Personen im Haushalt 2 3 4 5 6 von bis % von bis % von bis % von bis % von bis % < 1.450 20% < 1.550 20% < 1.750 20% < 2.000 20% < 2.200 20% 1.451 1.800 30% 1.551 1.850 30% 1.751 2.000 30% 2.001 2.200 30% 2.201 2.400 30% 1.801 2.100 50% 1.851 2.150 50% 2.001 2.300 50% 2.201 2.450 50% 2.401 2.600 50% 2.101 2.400 75% 2.151 2.450 75% 2.301 2.550 75% 2.451 2.700 75% 2.601 2.850 75% > 2.400 > 2.450 > 2.550 > 2.700 > 2.850 Ergänzung nur für VSK 2.401 2.600 2.451 2.650 2.551 2.750 2.701 2.900 2.851 3.050 2.601 2.750 +30 2.651 2.800 +30 2.751 2.900 +30 2.901 3.000 +30 3.051 3.150 +30 2.751 2.850 +60 2.801 2.900 +60 2.901 3.000 +60 3.001 3.100 +60 3.151 3.250 +60 2.851 2.950 > 2.950 +90 2.901 3.000 + max. 120 > 3.000 +90 3.001 3.100 + max. 120 > 3.100 +90 3.101 3.200 + max. 120 > 3.200 +90 > 3.250 + max. 120 +90 + max. 120
Gebühren III Für die VSK gilt damit folgende Gebührentabelle: Leistungsmodul Monatliche Gebühr () Während der Schulzeit Frühbetreuung 6-7 Uhr 12 Euro Frühbetreuung 7-8 Uhr 12 Euro Kernzeit 13-16 Uhr 5 Euro Spätbetreuung 16-17 Uhr 12 Euro Spätbetreuung 17-18 Uhr 12 Euro Während der Ferien 1 Woche Ferienbetreuung ohne Randzeiten 8-16 Uhr 3 Euro (12 mal monatlich) 1 Woche Ferienbetreuung mit Randzeiten 6-18 Uhr 4 Euro (12 mal monatlich)
Mittagessen Caterer ist der Kooperationspartner TSG Das Mittagessen kostet 3,50 Bei der Buchung im Schulbüro werden Sie über den Eigenanteil am Essenpreis informiert Der Caterer übernimmt die Abrechnung mit Ihnen Die Kinder bezahlen am Ausgabetresen mit einem elektronisch lesbaren Ausweis
Gebührenrechner