Einwohnergemeinde Moosseedorf Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg 4. Änderung im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV Bern, 10. April 2017 AUFLAGE Die Änderung der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg besteht aus - Überbauungsplan Nr. 19a (UeP) - Besonderer Plan Nr. 19b (BeP) - Überbauungsvorschriften Nr. 19c (UeV) Weitere Unterlagen - Zonenplanänderung im Gebiet Meisenweg - Erläuterungsbericht nach Art. 47 PRV Adrian Strauss Tel 031 335 10 10 Optingenstrasse 54 info@straussplan.ch Raumplanung Entwicklung Städtebau 3013 Bern www.straussplan.ch
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 2 Impressum Auftraggeber Einwohnergemeinde Moosseedorf Gemeinderat Kontakt Gemeindeverwaltung Moosseedorf Michael Glücki, Leiter Bau Schulhausstrasse 1 3302 Moosseedorf Tel. 031 850 13 13 michael.gluecki@moosseedorf.ch Auftragnehmer Raumplanung Entwicklung Städtebau Büro Adrian Strauss Optingenstrasse 54 3013 Bern Tel. 031 335 10 10 info@straussplan.ch www.straussplan.ch
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 3 Inhalt 1. Ausgangslage und Termine 4 1.1 Worum es geht 4 1.2 Planerlassverfahren und Termine 5 2. Grundlagen 6 2.1 Baurechtliche Grundordnung 6 2.1.1 Zonenplan 6 2.1.2 Baureglement 6 2.2 Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg 7 2.2.1 Überbauungsplan Nr. 19a und Besonderer Plan Nr. 19b 7 2.2.2 Überbauungsvorschriften Nr. 19c 8 3. Änderungen (Baurechtliche Grundordnung und Überbauungsordnung) 9 3.1 Änderung der baurechtlichen Grundordnung 9 3.1.1 Zonenplanänderung 9 3.1.2 Baureglement 9 3.2 Änderung der Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg 10 3.2.1 Änderung Überbauungsplan Nr. 19a 10 3.2.2 Änderung Besonderer Plan Nr. 19b 11 3.2.3 Änderung Überbauungsvorschriften Nr. 19c 11 4. Planerlassverfahren 12 4.1 Öffentliche Auflage 12 4.2 Beschlussfassung und Genehmigung 12
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 4 1. Ausgangslage und Termine 1.1 Worum es geht Die Stiftung Tannacker bietet in Moosseedorf Wohn- und Beschäftigungsplätze für erwachsene Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung an. In zahlreichen Ateliergruppen können die Bewohnerinnen und Bewohner handwerklich und gestalterisch arbeiten und experimentieren. Die Liegenschaften der Stiftung Tannacker sind über 27 Jahre alt und müssen den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechend angepasst werden. Ein Umbauprojekt bis ins Jahr 2017 soll dies ermöglichen. Vorgesehen ist der Bau von zusätzlichen Einbettzimmern und ein grösserer Ess- und Wohnbereich. Zudem soll ein zweiter Zugang à Niveau realisiert und der angrenzende Aussenraum grosszügiger gestaltet werden. Damit ein durchgehender Heimbetrieb gewährleistet werden kann, sind eine sorgfältige Planung und eine rasche bauliche Umsetzung notwendig. Gemäss der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Moosseedorf, bestehend aus Zonenplan (ZP) und Baureglement (BauR), liegt die Stiftung Tannacker in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) L Tannackerheim. Südlich grenzt sie an die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg, in der planungsrechtlich die Bestimmungen der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg gelten. Die UeO Nr. 19 Meisenweg besteht aus einem Überbauungsplan (UeP) Nr. 19a, dem Besonderen Plan (BeP) Nr. 19b und den Überbauungsvorschriften (UeV) Nr. 19c. Der Perimeter der UeO Nr. 19 Meisenweg überlagert die ZöN L und sieht in dieser, im Aussenraum der Stiftung Tannacker, zwei Parkplätze vor. Ziel ist es, einerseits die Parkplätze neu südlich entlang des Meisenwegs auf der Parzelle Nr. 979 zur Verfügung zu stellen. Andererseits soll die Bereinigung bzw. Klärung der Zonengrenzen zwischen der ZöN L und UeO Nr. 19 Meisenweg erfolgen. Um die bauliche Erweiterung der Stiftung Tannacker zu ermöglichen muss einerseits eine Zonenplanänderung (ZPP Nr. 8 Meisenweg ) und andererseits eine Anpassung der UeO Nr. 19 Meisenweg im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung (BauV) durchgeführt werden. ZPP Nr. 8 Meisenweg Orthofoto, Ausschnitt im Gebiet Meisenweg (ZPP Nr. 8), Datenquelle: swisstopo
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 5 1.2 Planerlassverfahren und Termine In einem geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV erfolgt die 4. Änderung der UeO Nr. 19 Meisenweg. Die Änderung der UeO liegt in Kompetenz des Gemeinderats. Für die Änderung der UeO Nr. 19 Meisenweg wird folgendes approximatives Terminprogramm vorgesehen: Entwurf Änderung Zonenplan, Baureglement, Überbauungsordnung, Bericht März 2017 Verabschiedung durch Planungskommission zur öffentlichen Auflage 29. März Verabschiedung durch Gemeinderat zur öffentlichen Auflage 10. April Öffentliche Auflage April / Mai Einspracheverhandlungen (evtl.) Mitte Mai Beschluss durch Gemeinderat Juni Genehmigung Kanton ab Sommer 2017
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 6 2. Grundlagen 2.1 Baurechtliche Grundordnung 2.1.1 Zonenplan Die rechtsgültige baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Moosseedorf, bestehend aus ZP und BauR, wurde am 12. Juni 2009 vom Kanton (AGR) genehmigt. Zonenplan Moosseedorf vom 12. Juni 2009, Ausschnitt im Gebiet Meisenweg 2.1.2 Baureglement Gemäss Baureglement gelten für die ZPP Nr. 8 Meisenweg folgende Bestimmungen: Bezeichnung ZPP Nutzungsart gemäss Zone GZ GH in m AZ/BGF min. AZ/BGF max. Planungszweck Grundsätze / Bemerkungen Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV ZPP Nr. 8 Meisenweg W 2 6.5 0.35 0.6 Sicherung einer qualitativ optimalen Restüberbauung, die die umliegende Quartierund Geländestruktur berücksichtig. - Die Gruppierung der Bauten und ihre Architektur nehmen Bezug auf die Überbauung Aeschfeld. - Die Aussenräume sind übersichtlich zu gestalten und sollen für die Bedürfnisse der Bewohner eine gute Qualität aufweisen. - Mit hochstämmigen Laubbäumen sind die Arealzugänge ablesbar zu machen. - Die Erschliessung erfolgt ab dem Meisenweg, was gute unterirdische Parkierung ermöglicht. Für Besucher sind einige oberirdische Parkplätze vorzusehen. II
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 7 2.2 Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg 2.2.1 Überbauungsplan Nr. 19a und Besonderer Plan Nr. 19b In der ZPP Nr. 8 Meisenweg gelten planungsrechtlich die Bestimmungen der UeO Nr. 19 Meisenweg. Diese besteht aus einem Überbauungsplan Nr. 19a, dem Besonderen Plan Nr. 19b sowie den Überbauungsvorschriften Nr. 19c und wurde am 11. Mai 1994 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. In der Zwischenzeit wurden insgesamt drei geringfügige UeO-Änderungen durchgeführt. Die letzte Änderung wurde am 12. August 1999 durch den Kanton (AGR) genehmigt. Überbauungsplan Nr. 19a vom 12. August 1999, es gilt der Originalmassstab 1/500 Besonderer Plan Nr. 19b vom 12. August 1999, es gilt der Originalmassstab 1/500
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 8 2.2.2 Überbauungsvorschriften Nr. 19c Die Vorschriften regeln alle Inhalte, die weder im UeP noch im BeP dargestellt sind. Soweit die Vorschriften nicht anderes bestimmen, gilt ergänzend die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Moosseedorf.
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 9 3. Änderungen (Baurechtliche Grundordnung und Überbauungsordnung) 3.1 Änderung der baurechtlichen Grundordnung 3.1.1 Zonenplanänderung Der Wirkungsbereich der UeO Nr. 19 Meisenweg beinhaltet den Meisenweg und überlagert die ZöN L im Bereich der Parzellen Nrn. 466 und 982 (vgl. Kap. 2.2 und 3.2). Mit der beabsichtigten geringfügigen Zonenplanänderung nach BauV Art. 122, Abs. 7 will die Gemeinde einerseits Klarheit schaffen, wie mit der zur Zeit weissen Fläche des Meisenwegs im Zonenplan umzugehen ist. Andererseits soll im Zusammenhang mit der Überführung der digitalen Daten in den Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) die Klärung der Zonengrenze zwischen der ZöN L und der ZPP Nr. 8 Meisenweg resp. UeO Nr. 19 Meisenweg erfolgen. Per Definition gehört eine von Bauzonen umgebende Verkehrsanlage ebenfalls zur Bauzone (Art. 71; Zaugg/ Ludwig, Kommentar zum Baugesetz (BauG), N 6a, S. 146; Die weisse Fläche ist der Nutzungszone zuzurechnen, von der sie im Wesentlichen umgeben ist). Der Wirkungsbereich der ZPP Nr. 8 Meisenweg wird gemäss dem Perimeter der UeO Nr. 19 angepasst. Das heisst, dass neu der gesamte Meisenweg der ZPP Nr. 8 zugeschlagen wird. Im Bereich der Überlagerung zwischen der ZöN L und UeO Nr. 19 Meisenweg wird letzteres bereinigt (vgl. Kap. 3.2). Die Änderung des Zonenplans tritt mit der Genehmigung durch das AGR in Kraft. ALT NEU Zonenplanänderung im Gebiet Meisenweg, es gilt der Originalplan im Mst. 1/1 000 3.1.2 Baureglement Im Baureglement (BR) vom 12. Juni 2009 erfolgen keine Änderungen.
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 10 3.2 Änderung der Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg 3.2.1 Änderung Überbauungsplan Nr. 19a Gemäss UeP überlagert der Wirkungsbereich der UeO Nr. 19 Meisenweg die ZöN L (vgl. Kap. 2.1.1) und sieht in diesem, im Aussenraum der Stiftung Tannacker, zwei Parkplätze und vier Hochstammlaubbäume vor. Ziel ist es, die Parkplätze neu südlich entlang des Meisenwegs auf der Parzelle Nr. 979 zur Verfügung zu stellen. Zudem bedingt die neue Anordnung der Parkplätze eine Anpassung der Stützmauer. Die Parkplätze werden mit zwei Hochstammbäumen unterteilt. Die Zufahrt zur Autoabstellfläche für das Baufeld 3 entfällt, die fünf Parkplätze werden direkt vom Meisenweg her erschlossen. ALT NEU Änderung Überbauungsplan Nr. 19a, es gilt der Originalplan im Mst. 1/500
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 11 3.2.2 Änderung Besonderer Plan Nr. 19b Im Besonderen Plan Nr. 19b wird zum Einen der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung und zum Anderen die Parkplätze nördlich des Meisenwegs angepasst. Bei den Werkleitungen werden keine Änderungen vorgenommen, bei diesen gilt die Lage des aktuellen Werkleitungsplans der Gemeinde Moosseedorf. ALT NEU Änderung Besonderer Plan Nr. 19c, es gilt der Originalplan im Mst. 1/500 3.2.3 Änderung Überbauungsvorschriften Nr. 19c In den Überbauungsvorschriften Nr. 19c wird in Art. 18 ein neuer Abs. 2 festgelegt (Änderungen in rot). Dieser regelt die Inkraftsetzung der vorgesehenen Änderungen: Inkrafttreten 1 Diese Überbauungsvorschriften treten mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft. 2 Die Änderungen des Überbauungsplans Nr. 19a, des Besonderen Plans Nr. 19b sowie der Überbauungsvorschriften Nr. 19c treten gemäss BauV Art. 110 am Tag nach der Publikation der Genehmigung durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in Kraft. Eine Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen resp. die Umstellung auf die Verordnung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Änderung der UeO Nr. 19 Meisenweg tritt mit der Genehmigung durch das AGR in Kraft.
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Änderung Überbauungsordnung Nr. 19 Meisenweg, 12 4. Planerlassverfahren 4.1 Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat am 10. April 2017 die geringfügige Änderung des Zonenplans im Gebiet Meisenweg sowie die UeO-Änderung Nr. 19 Meisenweg zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. April 2017 bis 22. Mai 2017, in der Bauverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung und das geringfügige Verfahren bei der Bauverwaltung Moosseedorf schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. 4.2 Beschlussfassung und Genehmigung Text folgt