5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan"

Transkript

1 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» Philipp Husistein, Aarau, 26. September 2016 Abbildung 1 GP «Paradiesweg» (Auszug), arcoplan Ennetbaden

2 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 2/8 1. Auftrag Das Gestaltungsplangebiet «Paradieseg» bezeichnet ein Areal bestehend aus zwei Grundstücken im Quartier Egg von Muri. Es ist bisher unüberbaut und mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt, westlich angrenzend liegt das ebenfalls mit einer Sondernutzungsplanung entwickelte Areal der Überbauung «Feingeist». Der Sondernutzungsplan soll die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen um die Überbaubarkeit der Parzelle sicherzustellen. Gestaltungspläne können von den allgemeinen Nutzungsplänen abweichen, wenn dadurch ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erzielt wird, die zonengemässe Nutzungsart nicht übermässig beeinträchtigt wird und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Nach 8 Abs. 3 BauV zeigt der Gemeinderat bei Abweichungen vom allgemeinen Nutzungsplan auf, wie diese zu einem siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseren Ergebnis führen. Er beauftragt eine qualifizierte Fachperson mit der Ausarbeitung der Stellungnahme. Die Stellungnahme ist mit dem Entwurf öffentlich aufzulegen. Gestützt auf diese Anforderung hat der Gemeinderat das Büro Husistein & Partner AG, Büro für Architektur und Planung, Aarau mit der Erstellung des Gutachtens betraut. Die Beurteilung wurde verfasst von Philipp Husistein, Architekt sia REG A. 2. Stand der Planung Bearbeitungsstand abschliessende Vorprüfung / öffentliche Auflage. 3. Planung und Lage Gemeinde Muri Gebietsbezeichnung «Bööl / Egg» Parzellen 3566 / 3567 / 3668 (Strassenparzelle) total m 2 Gestaltungsplan «Paradiesweg» Verfasser Gestaltungsplan arcoplan Ennetbaden Verfasser Richtprojekt Atelier Manzana 4. Grundlagen Folgende Unterlagen liegen zur Beurteilung vor: - Gestaltungsplan «Paradiesweg» Stand 15. Juli 2016 Situationsplan 1:500 Sondernutzungsvorschriften Planungsbericht - Richtkonzept Umgebung vom 19. Juli Fachliche Stellungnahme und Besprechungsgrundlage BVU vom 29. April Ergebnisse kantonale Vorprüfung vom 15. Juli 2016

3 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 3/8 5. Grundordnung Zone W2 (Wohnzone) Geschossigkeit 3 Geschosse Ausnutzung 0.4 Höhen 7 m (Gebäudehöhe) 12 m (Firsthöhe) Grenzabstände (klein / gross) 4 m und 8 m Spezielle Anforderungen 4 BNO (Sondernutzungsplanpflicht) 37 BNO (Ausnützung) 54 BNO (Ortsbild) 6. ISOS und Inventare Einstufung Auswirkungen Der Weiler Egg ist ein Ortsbild von lokaler Bedeutung 1. Fassung 1976 Das Gebiet ist Teil der U-Ri III «Nordostumgebung» mit Aufnahmekategorie a (Aufnahmekategorie a ist ein unerlässlicher Teil des Ortsbildes, d. h. unverbaut oder mit Bauten, die der ursprünglichen Beschaffenheit der Umgebung entsprechen) und Erhaltungsziel a (Erhaltungsziel a bedeutet Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche. Die für das Ortsbild wesentliche Vegetation und Altbauten bewahren, störende Veränderungen beseitigen) 1 Seit der Inventarisierung 1976 wurde das Gebiet der U-Ri III bis an die den östlich liegenden Verenaweg eingezont und fast komplett überbaut. Der Gestaltungsplan «Paradiesweg» umfasst die einzigen beiden Parzellen grösserer Dimension im Gebiet. Die Definition der Bauzone an dieser Stelle steht in einem gewissen Widerspruch zum ISOS. Es kann andererseits davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber durch die Stipulierung des Zonenplans eine Bebauung des Gebiets wünschte, was zwischenzeitlich auch fast vollständig erfolgte. Die Einstufung des ISOS hat keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Bebauung mehr. 1 BAK / Erläuterungen zum ISOS

4 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 4/8 Inventare Entlang der Zürcherstrasse (Distanz zur südlichen Parzellengrenze ca. 50 m) stehen mehrere Gebäude unter kommunalen Substanz- oder Volumenschutz. Sie haben keine Auswirkung auf den Gestaltungsplan. 7. Richtprojekt 7.1. Präambel Das Konzept wurde am 14. Dezember 2015 zusammen mit den Unterlagen der Sondernutzungsplanung zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Basierend auf der fachlichen Stellungnahme und Besprechungen mit Ämtern und Behörden wurde die Planung anschliessend überarbeitet Beurteilung Das Areal ist Teil des Siedlungskörpers von Egg, der sich westlich und östlich der Talstrasse in die Landschaft entwickelt hat. Die Grundstücke selber sind relativ flach, leicht nach Westen geneigt und mit einer Mulde versehen. Westlich des Areals ist die Siedlung «Feingeist» mit 7 Gebäuden im Entstehen, nördlich und östlich bestehen Einfamilienhäuser, südlich grenzt das Gebiet an die Kernzone mit bäuerlicher Nutzung. Das Konzept sieht die Errichtung von zwei Körpern ähnlicher Grösse vor, die beiden Gebäude stehen orthogonal zueinander und definieren einen gemeinsamen Zwischenraum. Im Zwischenraum sind die Zufahrt zur Einstellhalle und gemeinschaftliche Aussenräume vorgesehen. Das nördliche Gebäude verfügt über konventionelle zweibündig organisierte Wohnungen, die privaten Aussenräume liegen westlich und östlich des Hauses. Die Haupterschliessung erfolgt von Norden, das Treppenhaus ist attraktiv über einen weiteren Zugang mit dem südseitigen Hof verbunden. Das südliche Gebäude ist mit grösseren Mehrgenerationenwohnungen bestückt. Die Erschliessung erfolgt von Westen. Die etwas nahe liegende Rampe wird durch Sondernutzungen im EG (Waschküche und Entrée) kompensiert. Der speziellen Wohntypologie entsprechend ist südlich ein gemeinsamer Nutzgarten vorgelagert, westlich zudem eine gemeinsame Spielwiese. Die Anordnung der südorientierten Gebäude rechtwinklig zum Paradiesweg ist gut nachvollziehbar, sie bildet einen grosszügigen Zwischenraum. Die Reaktion ist zudem angemessen auf die recht dichte und eher raumschliessende Bebauung «Feingeist» im Westen des Areals. Die klar längsrechteckige Form der Häuser nimmt die Proportionen der angrenzenden agrarisch geprägten Gebäude auf. Die Gestaltung von Dach und Fassade und die Durchgrüning

5 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 5/8 der Räume unterstreichen die gelungene Absicht der Verfasser, die Gebäude in den Kontext einzuweben. Die Gebäude verfügen über drei Vollgeschosse, auf ein zusätzliches Dachgeschoss wird verzichtet. Trotzdem ist die Bauweise relativ dicht. Die asymmetrische Anordnung der Rampe zu Gunsten der gut proportionierten Aussenbereiche ist sinnvoll. Gemäss heutiger Parzellierung bestünde eine unterschiedliche Ausnützung pro Parzelle, ein entsprechender Ausgleich ist Sache nachfolgender Verfahren. Geschossigkeit und Dachform werden explizit begrüsst. Unter den Prämissen der Gestaltungsplanpflicht und den Anforderungen der heutigen Raumplanung ist die Strategie richtig, die Bebauung soll sich eindeutig an den Dimensionen der bäuerlichen Gebäude orientieren. Sprich Einfamilienhäuser sind nicht möglich, die Bebauung muss eine hohe Dichte aufweisen. Die Grundrisse der MFH nehmen soweit im Richtprojekt ersichtlich - auf Lage und Ausrichtung Rücksicht. Es entstehen, wie erwähnt, unterschiedliche Typen von Wohnformen. Die privaten Aussenbereiche sind grosszügig und gut angeordnet. Das Umgebungskonzept ist differenziert ausgearbeitet. Es zeigt unterschiedliche, funktionale Räume auf. Die Bereiche sind im Gestaltungsplan entsprechend ausgeschieden. Insgesamt lässt die Disposition eine gute Qualität erwarten. Die Anzahl der nachgewiesenen oberirdischen Velo-PP dürfte eher zu knapp ausgefallen sein, das Mass ist im Rahmen des Baugesuches zu verifizieren. Falls die Bebauung etappiert errichtet werden soll, sind die gemeinsam genutzten Bereiche (sie beanspruchen beide Parzellen) sicherzustellen. Dies betrifft nicht nur die die Zufahrt zur Einstellhalle sondern insbesondere auch gemeinsamen Nutzungen im Zwischenbereich (inklusive Entsorgungsstelle). Konkret muss bei der Realisierung des ersten Gebäudes die gemeinsame Fläche zwischen den Gebäuden realisiert werden; andernfalls wäre der Bonus des Zusatzgeschosses und der erhöhten Ausnützung nicht gerechtfertigt Fazit Das Konzept stellt eine gute Beurteilungsgrundlage dar. Die Integration in das Ortsbild ist an dieser Nahtstelle gut gelöst. Die gemeinsame Beplanung führt zu guten Aussen- und Freiräumen und zu gemeinsam genutzten Flächen und Funktionen. Die Folgen der Etappierung sind noch nicht ausreichend untersucht respektive gesichert, dies muss in den SNV und dem raumplanerischen Bericht noch ergänzt werden.

6 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 6/8 8. Raumplanerischer Bericht Der raumplanerische Bericht ist umfassend und gut gegliedert. Er erläutert und begründet die Absichten und die getroffenen Massnahmen zur Umsetzung des Gestaltungsplanes hinreichend. 9. Abweichungen des Gestaltungsplans von der Grundordnung Nach 21 BauG und 8 BauV Die Abweichungen des Gestaltungsplans von der Grundordnung sind im Planungsbericht dargestellt und begründet Abstände Grundordnung 5 BNO regelt die Abstände zu Parzellengrenzen. Sondernutzungsvorschriften In der Sondernutzungsplanung wurden Baubereiche ausgeschieden, der Abstand zur südlichen Nachbarparzelle 511 beträgt 5.50 m statt 8 m (grosser Grenzabstand). Beurteilung der Abweichung Die Unterschreitung führt zu einem deutlich besseren Resultat im Zwischenraum zwischen den beiden Gebäuden respektive Baufeldern. Die Wohnungen sind jeweils dreiseitig orientiert, die Aufenthaltsbereiche zudem jeweils nach Westen und Süden respektive Osten und Süden. Die Verringerung des südseitigen Abstandes schränkt die Bebauung der Parzelle 511 nicht ein, da sich zukünftige Gebäude nicht nach Norden orientieren werden. Der grosse Grenzabstand nach Süden (er könnte auch nach Westen angeordnet werden) dient jeweils primär den Bedürfnissen der bebauten Parzelle selber. Darauf wird neben dem guten Zwischenraum auch mit der Orientierung der Aussenräume nach Osten und Westen reagiert. Aus Sicht des Fachgutachters dient die Ausnahme zu einer besseren Qualität der Bebauung Geschosszahl und Gesamthöhe Grundordnung 5 BNO regelt die Geschossigkeit über die Gebäude- und Firsthöhen, sie regelt keine Geschosszahlen, die zukünftige BNO wird die Geschossigkeit regeln (vorgesehen sind zwei Geschosse). Sondernutzungsvorschriften Ermöglicht werden 3 Vollgeschosse in den Baubereichen A und B, auf ein weiteres Dachgeschoss wird verzichtet. Beurteilung der Abweichung Gestaltungspläne lassen ein weiteres Vollgeschoss grundsätzlich zu. Im vorliegenden Fall wird davon Gebrauch gemacht. Auf das mögliche Dachgeschoss wird verzichtet. Somit wird eine Firsthöhe erreicht, die diejenige der der Regelbauweise nur leicht überschreitet. Ein weiteres Dachgeschoss würde aber ortsbaulich den Rahmen sprengen. Die Dimensionierung ist gut gewählt und kann so gemacht werden.

7 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 7/ Nutzungsmass und Nutzungsweise Grundordnung 5 BNO regelt die AZ mit 0.4, Dach- und Attikageschosse sind frei. Sondernutzungsvorschriften Die AZ wird als Gesamtmass pro Baufeld mit 800 respektive 850 m 2 definiert (inklusive Dachgeschosse) Beurteilung der Abweichung Der Perimeter umfasst 2'555 m 2 inklusive Strassenparzelle, bei einer AZ von 0.4 ergibt das nach Regelbauweise eine agf von 1'022 m 2, dazu kann das Mass einer möglichen Dachnutzung von rund 60% des Regelgeschosses gerechnet werden (1 022/2*60%=204 m 2 ) was zu einem Total von rund 1'266 m 2 führt (total ohne Strassenparzelle 1'185 m 2 ). Mit Gestaltungsplänen kann ein zusätzliches Geschoss realisiert werden. Gemäss obenstehender Berechnung bedeutet dies eine theoretische Erhöhung von 1'266 m 2 um 511 m 2 (1 022/2) auf total neu theoretisch 1'777 m 2 (total ohne Strassenparzelle 1'641 m 2 ). Vorgesehen ist gemäss Gestaltungsplan eine Nutzung von 1'650 m 2. Unter Berücksichtigung, dass die Berechnung gemäss raumplanerischem Bericht die gesamte Aussenwandstärke berücksichtigt (also auch jenes Mass >35 cm) und auf ein mögliches Dachgeschoss verzichtet wird (Hinweis: allenfalls ist in den SNV zu definieren, dass die angegebene agf mögliche Dach- oder Attikaflächen beinhaltet) ist die Ausnützung ist wie vorgeschlagen in Ordnung Fazit Die Abweichungen sind im üblichen Rahmen, sie sind gut begründbar und stehen im Gleichgewicht zu strengeren Randbedingungen in anderen Punkten (vgl. Kap. 3.5 des raumplanerischen Berichts). Die Planung führt zu einem Ergebnis, das aus landschafts- und siedlungsgestalterischer Sicht besser ist weil, - Grund und Boden effizient genutzt sind - die Parkierung gemeinsam unterirdisch angeordnet ist - überdurchschnittliche aussenräumliche Qualitäten sichergestellt werden - eine Qualitätssicherung sichergestellt ist Die Nutzungsart entspricht der Grundnutzung gemäss BNO. Es sind keine übergeordneten Interessen tangiert. Die Abweichungen führen gemäss 21 Abs. 2 BauG gesamthaft zu einem besseren siedlungs- und landschaftsgestalterischen Ergebnis, die Nutzungsart ist eingehalten und es werden keine übergeordneten Interessen tangiert.

8 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» 8/8 10. Qualitätssicherung Gemäss 13 SNV beurteilt der Gemeinderat die Qualitäten zukünftiger Bauprojekte. Er kann zu diesem Zweck eine Fachkommission oder einen externen Gutachter zuziehen. 11. Empfehlungen und Bemerkungen Das vorliegende Konzept stellt eine gute Beurteilungsgrundlage dar. Unter der Bedingung, dass die Fragen und Folgen der Etappierung in den SNV noch präzisiert werden, kann die Planung in der aktuellen Fassung den kantonalen Behörden zur abschliessenden Vorprüfung eingereicht und öffentlich aufgelegt werden. Das vorliegende Gutachten prüft und beurteilt die qualitativen Aspekte der Planung, die Prüfung der formalrechtlichen Inhalte des Gestaltungsplans ist nicht Bestandteil dieses Fachgutachtens. Aarau, 27. September 2016, Philipp Husistein X:\01_Objekte\1108_OBS\Muri\GP Paradiesweg\Muri_GP Paradiesweg_ docx

Stadt Baden; Fachgutachten Gestaltungsplan. Philipp Husistein, Aarau, 9. März 2017

Stadt Baden; Fachgutachten Gestaltungsplan. Philipp Husistein, Aarau, 9. März 2017 Stadt Baden; Fachgutachten Gestaltungsplan «im Ifang» Philipp Husistein, Aarau, 9. März 2017 Abb. Gestaltungsplan «Im Ifang», metron, 16. November 2016 Stadt Baden; Fachgutachten Gestaltungsplan «im Ifang»

Mehr

Gemeinde 5630 Muri, AG; Fachgutachten Kernzone Hotel Ochsen, Parzellen Nr. 678 und 679

Gemeinde 5630 Muri, AG; Fachgutachten Kernzone Hotel Ochsen, Parzellen Nr. 678 und 679 Gemeinde 5630 Muri, AG; Fachgutachten Kernzone Hotel Ochsen, Parzellen Nr. 678 und 679 Philipp Husistein, Aarau, 27. Juni 2016 Objekt Sanierung Rest. Ochsen, Neubau Hotel, Abbruch Gebäude Nr. 103, Parzellen

Mehr

Planungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Stand: öffentliche Auflage

Planungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Stand: öffentliche Auflage Nutzungsplanung Kernzonenplan Egetswil Revisionsvorlage Dorfkern West 20. Juli 2015 Planungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Stand: öffentliche Auflage

Mehr

Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd

Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Stadt Sursee Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Entwurf vom 25. November 2015 Öffentliche Auflage vom... Vom Stadtrat beschlossen am... Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber...... Auftrag: Auftraggeber: Bearbeitung:

Mehr

Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften

Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften Gemeinde Möriken-Wildegg Kanton Aargau Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften gemäss 21 BauG weiterer Bestandteil des Gestaltungsplanes: Situationsplan 1:500 Vorprüfungsbericht vom... Mitwirkungsbericht

Mehr

Unter einem Dach. Mehrgenerationenwohnhaus am Paradiesweg in Muri. Schlussdokumentation Vorprojekt Atelier Manzana Famlie Ursprung 19.

Unter einem Dach. Mehrgenerationenwohnhaus am Paradiesweg in Muri. Schlussdokumentation Vorprojekt Atelier Manzana Famlie Ursprung 19. Unter einem Dach Mehrgenerationenwohnhaus am Paradiesweg in Muri Schlussdokumentation Vorprojekt Atelier Manzana Famlie Ursprung 19. August 25 Inhalt Konzeptbeschrieb 3 Gestaltungsplan Umgebungsplan 1:500

Mehr

Gestaltungsplan Obergrüt" gemäss 17 bis 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)

Gestaltungsplan Obergrüt gemäss 17 bis 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV) Stadt Brugg Kanton Aargau Gestaltungsplan Obergrüt" gemäss 17 bis 21 BauG Sondernutzungsvorschriften (SNV) Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - verbindlicher Gestaltungsplan Obergrüt, Situationsplan

Mehr

Gestaltungsplan Sonnhof West Planungsbericht

Gestaltungsplan Sonnhof West Planungsbericht Gemeinde Inwil Gestaltungsplan Sonnhof West Planungsbericht 02.08.2012 Öffentliche Auflage vom Vom Gemeinderat beschlossen am Städtebau Das Areal um den Sonnhof in Inwil ist geprägt durch seine Nähe zum

Mehr

Gestaltungsplan Obergrüt" gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)

Gestaltungsplan Obergrüt gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV) Stadt Brugg Kanton Aargau Gestaltungsplan Obergrüt" gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften (SNV) Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - verbindlicher Gestaltungsplan Obergrüt, Situationsplan

Mehr

Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian

Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Kanton Graubünden Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Mitwirkungsauflage Bearbeitungsstand 28. April 2017 Impressum Bauherrschaft

Mehr

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt

Mehr

MARTI PARTNER ARCHITEKTEN UND PLANER AG

MARTI PARTNER ARCHITEKTEN UND PLANER AG MARTI PARTNER ARCHITEKTEN UND PLANER AG REGIONAL-, ORTS-, QUARTIER-, GESTALTUNGSPLANUNG ZWEIERSTRASSE 25, 8004 ZÜRICH TEL. 044 422 51 51 FAX 044 381 62 01 BAHNHOFSTRASSE 50, 5600 LENZBURG POSTFACH 475

Mehr

Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV bestehend aus - Baureglement Art. 59 - Erläuterungsbericht Änderung Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse

Mehr

ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG

ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG Einwohnergemeinde Gondiswil ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG mit geringfügiger Änderung von Art. 33 GBR Zone mit Planungspflicht ZPP Bifang im Verfahren gemäss Art. BauV ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN Die Überbauungsordnung

Mehr

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere

Mehr

Besonnungsgutachten Eichhof West

Besonnungsgutachten Eichhof West Gemeinde Kriens Besonnungsgutachten Eichhof West Parzellen GB Nr. 3, Nr. 826, Nr. 2993 und Nr. 2994 7. Januar 2014 Auftrag Auftraggeber/in Besonnungsgutachten Eichhof West BVK Immobilien AG, c/o BVK Personalvorsorge

Mehr

3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan Sonnweid, Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13

Mehr

Bebauungsplan Marktplatz Entlebuch. Orientierungsversammlung vom 24. Mai 2018

Bebauungsplan Marktplatz Entlebuch. Orientierungsversammlung vom 24. Mai 2018 Bebauungsplan Marktplatz Entlebuch Orientierungsversammlung vom 24. Mai 2018 Ablauf 1. Chronologie 2. Studienauftrag 3. Vom Studienauftrag zum Bebauungsplan 4. Bebauungsplan Marktplatz 5. Weitere Themen

Mehr

Einwohnergemeinde Moosseedorf

Einwohnergemeinde Moosseedorf Einwohnergemeinde Moosseedorf Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 8 Meisenweg Überbauungsordnung (UeO) Nr. 19 Meisenweg 4. Änderung im geringfügigen Verfahren nach BauV Art. 122, Abs. 7 Erläuterungsbericht

Mehr

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002

Mehr

Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften

Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften KANTON ZÜRICH Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften EIGENTÜMER Unterzeichnung vom Grundeigentümer Specogna Immobilien STADTRAT Beschluss vom Stadtratspräsident: Verwaltungsdirektor:

Mehr

Gemeinde Muri. Gestaltungsplan Paradiesweg. Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV. 23. November 2016, Mitwirkung / öffentliche Auflage arcoplan.

Gemeinde Muri. Gestaltungsplan Paradiesweg. Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV. 23. November 2016, Mitwirkung / öffentliche Auflage arcoplan. Gemeinde Muri Gestaltungsplan Paradiesweg Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV 3567 3566 23. November 2016, Mitwirkung / öffentliche Auflage arcoplan.ch Auftraggeber Markus Ursprung Oberdorf 3 5636 Benzenschwil

Mehr

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein Information und Mitwirkung der Bevölkerung Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich Jägerstein Ausgangslage Im Bereich "Jägerstein" besteht eine Grünzone mit Landschaftsschutz

Mehr

Überbauungsplan Langrüti Mitte

Überbauungsplan Langrüti Mitte Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona Überbauungsplan Langrüti Mitte Planungsbericht Inhalt 1 Ausgangslage 2 2 Zielsetzung 4 3 Richtprojekt 5 4 Kennwerte / Nachweise 7 Anhang 9 Ziegler+Partner Architekten

Mehr

Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N

Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN SPARKLING 11, UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...

Mehr

WALZENHAUSEN. Änderung Quartierplan «Im Grund» Planungsbericht. 14. Mai 2019

WALZENHAUSEN. Änderung Quartierplan «Im Grund» Planungsbericht. 14. Mai 2019 G E M E I N D E WALZENHAUSEN 14. Mai 2019 Änderung Quartierplan Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung

Mehr

SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014

SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014 SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014 A U S G A B E 2 6. J U N I 2 0 1 4 N R. 686 INHALT Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Geltungsbereich 3 Art. 3 Bestandteile und Verbindlichkeiten

Mehr

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3

Mehr

Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail:

Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail: Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel. 0554101791, Fax 055 410 20 83, Mail: city-haus@bluewin.ch Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Gestaltungsplan "Summelen" Weidstrasse,

Mehr

Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797. Parzelle Nr. 797

Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797. Parzelle Nr. 797 Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797 Parzelle Nr. 797 Die Gemeinde Fahrwangen begrüsst Sie! Herzlichen Dank für Ihr Interesse an Bauland in der Gemeinde Fahrwangen. Unsere Gemeinde liegt auf der

Mehr

Richtprojekt Panorama in der Bitzi Obstalden. Juli 2014 spaeltyschiesser

Richtprojekt Panorama in der Bitzi Obstalden. Juli 2014 spaeltyschiesser Richtprojekt Panorama in der Bitzi Obstalden Juli 2014 spaeltyschiesser 1. Gesamtprojekt Panorama 1.1. Kurzbeschrieb... 3 1.3. Schwarzplan mit Perimeter Überbauungsplan und neuen Parzellen... 4 1.2. Konzept

Mehr

Revision Waldabstandslinien

Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer

Mehr

Die Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern

Die Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern Die Sondernutzungsplanung im Kanton Luzern Inhaltsverzeichnis 1. Nutzungspläne 2 2. Bebauungsplan 2 2.1 Gegenstand 2 2.2. Inhalt und Form 2 2.3 Verhältnis zum Zonenplan sowie zum Bau- und Zonenreglement

Mehr

Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)

Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV) Gemeinde Beinwil am See Kanton Aargau Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften (SNV) Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes; - verbindlicher Gestaltungsplan Seehalde, Situationsplan

Mehr

'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin

'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP EBS AREAL BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin T-- T...---~ l J 2 0 JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA Sonnenplätzli 5a 6430 Schwyz T: 041 811 2902 F: 041 811 7451 Mail: info@reichlin-architekt.ch '-6- Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM

Mehr

Gestaltungsplan Hübelweg

Gestaltungsplan Hübelweg Gemeinde Niederlenz Kanton Aargau Gestaltungsplan Hübelweg gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften Weitere verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans: Situationsplan 1:500 2013 swisstopo (JA130142)

Mehr

Innere Nutzungsreserven in der Dorfzone Mandach. 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann

Innere Nutzungsreserven in der Dorfzone Mandach. 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann Studienverfasser & Finanzierung Oliver Tschudin, Ortsbildpfleger Abteilung Raumentwicklung BVU NEU: Samuel Flükiger, Fachberater Ortsbild, Siedlung und Städtebau

Mehr

MACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern

MACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern MACHBARKEITSSTUDIE AR3 ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern www.ar3.ch info@ar3.ch Datum 30.03.2017 MACHBARKEITSSTUDIE ORTHOFOTO Situation Geschichte Wahlackerstrasse Schulhausstrasse ZOLLIKOFEN

Mehr

PRO JEKT IM ERS TEN RANG

PRO JEKT IM ERS TEN RANG 24 25 PRO JEKT IM ERS TEN RANG 1. Rang, 1. Preis. Projekt milet Büro B Architekten AG Architektur Büro B Architekten AG Schwanengasse 10, 3011 Bern Mitarbeit: Christopher Berger, Michael Schmid, Lisa Balmer,

Mehr

Vorprüfungsbericht vom: 19. Oktober 2010 Öffentliche Auflage vom: 9. November 2010 bis 8. Dezember Beschlossen vom Gemeinderat am:

Vorprüfungsbericht vom: 19. Oktober 2010 Öffentliche Auflage vom: 9. November 2010 bis 8. Dezember Beschlossen vom Gemeinderat am: Gemeinde Buchs Kanton Aargau Gestaltungsplan Oberdorf gemäss 17 und 21 BauG Sondernutzungsvorschriften Entwurf für die öffentliche Auflage Vorprüfungsbericht vom: 19. Oktober 2010 Öffentliche Auflage vom:

Mehr

04/10/2017. Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf. Intro Analyse Produkte Entwurf. Vorstellung. Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf

04/10/2017. Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf. Intro Analyse Produkte Entwurf. Vorstellung. Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf Städtebau Konzeption, Funktionalität, Vorstellung Städtebau Konzeption, Funktionalität, Toralf May Dipl. Ing. Architekt TU/SIA, Architecte DPLG Losinger Marazzi AG Prime Tower Zürich 1 Losinger Marazzi

Mehr

.. r'~ 8,! 2~1~) Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz. Sonderbauvorschriften GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA. bis

.. r'~ 8,! 2~1~) Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt, 6430 Schwyz. Sonderbauvorschriften GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA. bis Architektur. Planung Ausführung' PQM URS WETTSTEIN GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz Sonderbauvorschriften 26.03.12 Öffentliche Auflage vom: ' : O-e bis... r'~ 8,!

Mehr

Erbengemeinschaft Burger

Erbengemeinschaft Burger Stadt Baden Planung und Bau Gabriela Barman Roter Turm, Rathausgasse 5 5401 Baden Brugg, 21. November 2016 Gestaltungsplan "Areale Brauerei H. Müller AG und Erbengemeinschaft Burger" - Fachliche Stellungnahme

Mehr

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche

Mehr

ABI Group Baugrund & Umwelt GmbH Schaffhauserstrasse Zürich Telefon Fax

ABI Group Baugrund & Umwelt GmbH Schaffhauserstrasse Zürich Telefon Fax ABI Group Baugrund & Umwelt GmbH Schaffhauserstrasse 272 8057 Zürich Telefon 044 310 30 50 Fax 044 310 30 51 E-Mail: info@abigroup.ch AKTENNOTIZ Projekt-Nr.: 1001.0488, Gestaltungsplan "Bahnhof Ost - Baufeld

Mehr

Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung

Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung Präsentation vom 17. Mai 2018 Heitere Fahne, Wabern Christian Burren, Gemeinderat, Vorsteher DPV Raymond Borle, Projektleitung Planungsabteilung

Mehr

Nutzungsstudie von Kim Strebel Architekten, Aarau

Nutzungsstudie von Kim Strebel Architekten, Aarau von Kim Strebel Architekten, Aarau Rahmenbedingungen Parzelle Zonenvorschriften BO W3 Wohnzone dreigeschossig - Vollgeschosse 3 - Ausnutzung 0.6 - Gebäudehöhe 11 m - Grenzabstand klein 4 m - Grenzabstand

Mehr

IVHB Die neuen Baubegriffe aus Sicht eines Anwalts. Michael Fretz. IVHB Forum vom 15. November 2016

IVHB Die neuen Baubegriffe aus Sicht eines Anwalts. Michael Fretz. IVHB Forum vom 15. November 2016 IVHB Die neuen Baubegriffe aus Sicht eines Anwalts Michael Fretz IVHB Forum vom 15. November 2016 Referent Michael Fretz lic. iur., Rechtsanwalt Pfisterer Fretz Rechtsanwälte Ausbildung zum CAS Bau- und

Mehr

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Planungs- und Mitwirkungsbericht Kanton Graubünden Gemeinde Zernez Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Lavin, Parzellen Nr. 3253 und 3251 Mitwirkungsauflage Impressum Auftraggeber Gemeinde Zernez, 7530 Zernez

Mehr

Aktuelle Projekte Potsdam Neue Mitte Lamme Vechelde Zillestraße Schulenburgallee Neuer Teich An der Gärtnerei

Aktuelle Projekte Potsdam Neue Mitte Lamme Vechelde Zillestraße Schulenburgallee Neuer Teich An der Gärtnerei Braunschweig: Analyse Städtebau Das Neubaugebiet Braunschweig Lamme ist geprägt durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und vereinzelt Geschosswohnungsbau. Das Baugebiet weist ein relativ heterogenes Erscheinungsbild

Mehr

Gestaltungsplan " Panorama" Wollerau überarbeitete Fassung rev

Gestaltungsplan  Panorama Wollerau überarbeitete Fassung rev Kanton Schwyz Gemeinde Wollerau Gestaltungsplan " Panorama" Wollerau überarbeitete Fassung 16.11.2015 rev.29.02.2016 Erläuterungsbericht ARCHITEKTEN & PARTNER AG SYDEDRUCKIWEG 5 8805 RICHTERSWIL INFO@ARCHITEKTUR-HAIT.CH

Mehr

Machbarkeitsstudie 'Sunnegg' Alpnach Dorf

Machbarkeitsstudie 'Sunnegg' Alpnach Dorf 13.12.2013 Machbarkeitsstudie Schoriederstrasse 29 6055 Alpnach Dorf Ausgangslage > Bauzone > Gesetzesgrundlagen Plangrundlagen > Siedlungsstruktur > Volumen im Kontext > Besonnung > Aussicht > Situation

Mehr

Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...

Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /... Gemeinde Fischenthal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Stegweid Vorschriften Stand 0. Januar 09, Entwurf für Mitwirkung / Vorprüfung Von der Grundeigentümerin festgesetzt am: AL Immobilien AG Von

Mehr

Gestaltungsplan Mitte Sondernutzungsvorschriften

Gestaltungsplan Mitte Sondernutzungsvorschriften Gemeinde Freienwil Kanton Aargau Gestaltungsplan Mitte Sondernutzungsvorschriften gemäss 21 BauG Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500 (verbindlich) - Richtprojekt (orientierend)

Mehr

Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017

Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Thomas Furrer, Stadtrat, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften Rapperswil-Jona 13 Ausgangslage Geltendes

Mehr

Gestaltungsplan "Axpo-Areal"

Gestaltungsplan Axpo-Areal Stadt Baden Kanton Aargau Gestaltungsplan "Axpo-Areal" gemäss 21 BauG Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (JA130142) Mitwirkung vom:... bis:... Vorprüfungsbericht vom:... Öffentliche Auflage vom:...

Mehr

Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren

Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 1. Mai 016 MERKBLATT Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren Die Kantone legen den Raumbedarf der Gewässer

Mehr

9 Einfamilienhäuser Quartier 2 Ackermann Areal. Böttger Architekten Stand Mai 2011

9 Einfamilienhäuser Quartier 2 Ackermann Areal. Böttger Architekten Stand Mai 2011 9 Einfamilienhäuser Quartier 2 Ackermann Areal Böttger Architekten Stand Mai 2011 Wohnen in Gummersbach 2012 Die Baufelder auf dem Ackermann-Areal sollen mit innovativen Wohnformen und zukunftsweisender

Mehr

Gemischte Gemeinde Diemtigen. Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV. Erläuterungsbericht GENEHMIGUNG

Gemischte Gemeinde Diemtigen. Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV. Erläuterungsbericht GENEHMIGUNG GENEHMIGUNG Änderung der UeO Nr. 3 «Ried» Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Die Änderung der UeO besteht aus: Ausschnitt Überbauungsplan Überbauungsvorschriften (Auszug) weitere Unterlagen:

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.

Mehr

Analyse Bestand Herleitung von ÜZ und Gesamthöhe. Beilage 2: Gemeinde Nebikon. Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018

Analyse Bestand Herleitung von ÜZ und Gesamthöhe. Beilage 2: Gemeinde Nebikon. Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018 Gemeinde Nebikon Kirchplatz 1 Postfach 229 6244 Nebikon ÜZ Hauptbauten: Gesamthöhe: ÜZ Nebenbauten: Gemeinde Nebikon Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2018 Beilage 2: 20. Juni 2018 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Kaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein. MFH Scala. bpa. Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein

Kaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein. MFH Scala. bpa. Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein Kaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein 01504 MFH Scala Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein Inhaltsverzeichnis Ort - Lage - Luftbild 3 Projektbeschrieb 4 Kataster

Mehr

Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften.

Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften. Zonenvorschriften zum Teilzonenplan Wydengarten 1 Inhalt und Geltungsbereich Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften.

Mehr

Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf

Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf Städtebau Konzeption, Funktionalität, Städtebau Konzeption, Funktionalität, Vorstellung Städtebau Konzeption, Funktionalität, Toralf May Dipl. Ing. Architekt TU, Architecte DPLG Losinger Marazzi AG Prime

Mehr

Das Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.

Das Projekt Chance Nord Kreuzlingen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen. Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr

Mehr

Bau- und Justizdepartement GER 4/2006. Überprüfung von Gestaltungsplänen in der Ortsplanungsrevision

Bau- und Justizdepartement GER 4/2006. Überprüfung von Gestaltungsplänen in der Ortsplanungsrevision Bau- und Justizdepartement GER 4/2006 Bauwesen 4 / 2006 Überprüfung von Gestaltungsplänen in der Ortsplanungsrevision - Sämtliche Nutzungspläne einer Gemeinde sind in einer Totalrevision der Ortsplanung

Mehr

Gestaltungsplan Gishalde. 21. Oktober 2015

Gestaltungsplan Gishalde. 21. Oktober 2015 Gestaltungsplan Gishalde 21. Oktober 2015 Bewegte Geschichte! 2005: Erste Idee einer ökologischen Wohnsiedlung «Wohninsel Aarburg»! Im Rahmen der Stadtaufwertung wird das Projekt Gishalde als Entwicklungsschwerpunkt

Mehr

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele: Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);

Mehr

Quartierplanänderung Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell

Quartierplanänderung Rothus II, Weissbadstrasse, Appenzell Bezirk Schwende Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 2. Oktober 2018 Projekt Nr. 2009.482 Planungsbericht Quartierplanänderung Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell 1 Ausgangslage und Ziele 1.1 Ausgangslage

Mehr

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche

Mehr

DER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN

DER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN GESTALTUNGSPLAN SCHANZENWEG Grundbuch Wangen Nr. 630-634 und 1017 SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1 Berechnung der Ausnützungsziffer) ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Mehr

Änderung XXI ÜO Gribiareal

Änderung XXI ÜO Gribiareal Änderung XXI ÜO Gribiareal Erläuterungsbericht Die Überbauungsordnung beinhaltet: - Überbauungsplan - Umgebungsgestaltungsplan - Vermassungsplan - Überbauungsvorschriften - Ergänzungen zu den gestalterischen

Mehr

Gestaltungsplan Im Ifang"

Gestaltungsplan Im Ifang Stadt Baden Kanton Aargau Gestaltungsplan Im Ifang" gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften Weitere verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans: Situationsplan 1:500 swisstopo (JA130142) 1. Mitwirkung

Mehr

Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gebiet Rai - Mitwirkungsbericht 26. Mai _05A_140527_Mitwirkungsber.

Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gebiet Rai - Mitwirkungsbericht 26. Mai _05A_140527_Mitwirkungsber. Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gebiet Rai - Mitwirkungsbericht 26. Mai 2014 1. Mitwirkungsdossier Verbindliche Bestandteile: Bauzonenplan «Teiländerung Rai», 1:2000, Entwurf vom

Mehr

Arealentwicklung Gishalde Aarburg

Arealentwicklung Gishalde Aarburg Arealentwicklung Gishalde Aarburg 11. Mai 2016 Bewegte Geschichte 2005: Erste Idee einer ökologischen Wohnsiedlung «Wohninsel Aarburg» Im Rahmen der Stadtaufwertung wird das Projekt Gishalde als Entwicklungsschwerpunkt

Mehr

Privater Gestaltungsplan "Lindenhof II" Bahnhofstrasse 30, Dübendorf. Planungsbericht

Privater Gestaltungsplan Lindenhof II Bahnhofstrasse 30, Dübendorf. Planungsbericht Privater Gestaltungsplan "Lindenhof II" Bahnhofstrasse 30, Dübendorf Planungsbericht 22. Juli 2011 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage 1.1 Umfeld 3 1.2 Bauordnung mit Zonenplan 3 1.3 Perimeter 3 1.4

Mehr

Wir bauen für Sie: Am Blumenweg in 5037 Muhen 4 x 3 ½ Zi. ETW 1 x 4 ½ Zi. Dach - ETW Ihr Team für Neu- und Umbauten!

Wir bauen für Sie: Am Blumenweg in 5037 Muhen 4 x 3 ½ Zi. ETW 1 x 4 ½ Zi. Dach - ETW Ihr Team für Neu- und Umbauten! www.landolfi.ch Ihr Team für Neu- und Umbauten! Wir bauen für Sie: Am Blumenweg in 5037 Muhen 4 x 3 ½ Zi. ETW 1 x 4 ½ Zi. Dach - ETW Attraktive Agglomerationsgemeinde in der Nähe von Aarau Hervorragende

Mehr

Kennziffer. Tiefgarage mit 36 Stellplätzen

Kennziffer. Tiefgarage mit 36 Stellplätzen Anlage 2 zu DS 2014 Nr. P 9 ö 76 38 51 Kennziffer Vorgaben Ergebnis Gebäudetypik 2 freistehende Wohngebäude Geschosse / Gebäudehöhe 3 Vollgeschosse 9,5 m = 399,5 m ü. NN Gebäudehöhe = 399,0 m ü NN Kubatur

Mehr

WSW Überbauung Grossfeld/ Nüeltsche Wohlenschwil Massnahmenvorschläge für den Objektschutz gegen Oberflächenwasser

WSW Überbauung Grossfeld/ Nüeltsche Wohlenschwil Massnahmenvorschläge für den Objektschutz gegen Oberflächenwasser Husistein & Partner AG Büro für Architektur und Planung Schachenallee 29, 5000 Aarau Aarau, 19. Oktober 2015 / an WSW Überbauung Grossfeld/ Nüeltsche Wohlenschwil Massnahmenvorschläge für den Objektschutz

Mehr

Bebauungskonzept Hüslimatt BEBAUUNGSKONZEPT

Bebauungskonzept Hüslimatt BEBAUUNGSKONZEPT BEBAUUNGSKONZEPT Die vorgängig erwähnten Kriterien finden sich im Bebauungskonzept wieder. Die umgebende Landschaft mit Wiese, Obstbäumen, Gehölzgruppen fliesst grosszügig in die Siedlung ein. Alle Parzellen

Mehr

GESTALTUNGSPLAN TULPENSTRASSE DÜBENDORF. Konzeptstudie Neubauten

GESTALTUNGSPLAN TULPENSTRASSE DÜBENDORF. Konzeptstudie Neubauten GESTALTUNGSPLAN TULPENSTRASSE DÜBENDORF Konzeptstudie Neubauten 19.05.2014 Auftraggeber: C. Vanoli Generalunternehmung AG Artherstrasse 44 6405 Immensee Tel. 041 854 60 90 Auftragnehmer: für das Gesamtkonezpt:

Mehr

Öffentlicher Gestaltungsplan Mühlehalde

Öffentlicher Gestaltungsplan Mühlehalde Öffentlicher Gestaltungsplan Mühlehalde Vom Gemeinderat erlassen am: Im Amtsblatt ausgeschrieben am: Namens des Gemeinderates, Der Präsident: Der Sekretär: Von der Baudirektion genehmigt am: BDV Nr. /.

Mehr

PERSPEKTIVEN FELDMATT/FELD Orientierungsveranstaltung zum Bebauungsplan 30. August 2016

PERSPEKTIVEN FELDMATT/FELD Orientierungsveranstaltung zum Bebauungsplan 30. August 2016 PERSPEKTIVEN FELDMATT/FELD Orientierungsveranstaltung zum Bebauungsplan 30. August 2016 Stadt Sempach Planteam S Hochschule Luzern T&A (CCTP) I Hochschule Luzern SA (ISE) I Hochschule Luzern W (IBR) Erläuterungen

Mehr

Dost Stadtentwicklung Architektur Innenarchitektur

Dost Stadtentwicklung Architektur Innenarchitektur Dost Stadtentwicklung Architektur Innenarchitektur Projekt: Bebauungsplan Mitte Im Auftrag von: Einwohnergemeinde Udligenswil Dossier: Richtprojekt Freiraum (Beschrieb) Datum: Entwurf für die Sitzung des

Mehr

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften Gemeinde Egg Kanton Zürich Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West Vorschriften Entwurf für die Gemeindeversammlung vom 31. 3. 2014 Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom 31. März 2014: Der

Mehr

BVURO (bitte in allen Korrespondenzen angeben)

BVURO (bitte in allen Korrespondenzen angeben) DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Raumentwicklung 9. Juni 2016 ABSCHLIESSENDER VORPRÜFUNGSBERICHT Geschäfts-Nr.: Stadt: Bezeichnung: BVURO.13.48-1 (bitte in allen Korrespondenzen angeben) Aarau

Mehr

llli:::~-gm:::: : ~14 /~ ~.., () \\ Gestaltungsplan Seewenweg/Höfliweg vom 5. Dezember 2000: Teiländerung 2011 GB Nrn.

llli:::~-gm:::: : ~14 /~ ~.., () \\ Gestaltungsplan Seewenweg/Höfliweg vom 5. Dezember 2000: Teiländerung 2011 GB Nrn. ~14 /~4 Gemeinde Hochwald Kanton Solothurn Gestaltungsplan Seewenweg/Höfliweg vom 5. Dezember 2000: Teiländerung 2011 GB Nrn. 1136/3032 Sonderbauvorschriften 14. Februar 2011 Öffentliche Auflage vom...

Mehr

21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan "Zinsmattweg"

21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan Zinsmattweg 21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Quartierplan "Zinsmattweg" GEMEINDE OBERDORF / Quartierplan "Zinsmattweg" Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf erlässt, gestützt auf 4 des BauG vom 15.06.1967,

Mehr

Fachbericht zum Gestaltungsplan Alte Post, Brugg Stellungnahme gemäss 8 Abs. 3 BauV

Fachbericht zum Gestaltungsplan Alte Post, Brugg Stellungnahme gemäss 8 Abs. 3 BauV Felix Fuchs, dipl. Arch. ETH/SIA, Raumplaner NDS ETH FSU, Tel.: 062 824 86 04, M: felix.fuchs@gmx.ch Schanzmättelistrasse 35, 5000 Aarau Fachbericht zum Gestaltungsplan Alte Post, Brugg Stellungnahme gemäss

Mehr

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 17. Dezember 2013 Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag L2.2.8 Der Gemeinderat

Mehr

5. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird genehmigt.

5. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird genehmigt. Weisung 2 3. Juli 2006 04.05.00 / 04.05.10 Revision Bau- und Zonenordnung (BZO) 2006 Antrag des Stadtrates an den Gemeinderat 1. Das Areal an der Ecke Steinacherstrasse/Winterbergstrasse soll von der Gewerbezone

Mehr

1. RanG 1. preis (Antrag zur Weiterbearbeitung)

1. RanG 1. preis (Antrag zur Weiterbearbeitung) Projekt Nr. 35: le temps des cerises 1. RanG 1. preis (Antrag zur Weiterbearbeitung) Architektur: Vukoja Goldinger Architekten GmbH Ernastrasse 22, 8004 Zürich Verantwortlich: Ivana Vukoja, Gregor Goldinger

Mehr

Quartierplan «Rheingold»

Quartierplan «Rheingold» Quartierplan «Rheingold» 700.0.06 Quartierplan «Rheingold» vom 7. April 00 Der Gemeinderat beschliesst:. Erlass Gestützt auf Art. 7 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im

Mehr

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen»

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen» 701.760 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen» Gemeinderatsbeschluss vom 8. März 2006 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieser Gestaltungsplan bezweckt die quartierverträgliche

Mehr

Leitbild zur räumlichen Entwicklung

Leitbild zur räumlichen Entwicklung Leitbild zur räumlichen Entwicklung Leitbild zur räumlichen Entwicklung 2 Das vorliegende Leitbild dient der Gemeinde Dietwil als Grundlage zur Überarbeitung der Nutzungsplanung. Es liefert Hinweise und

Mehr

Exposé. Bahnhofstraße Nürnberg GE A2890_MARIENZEILE NÜRNBERG. KSP Jürgen Engel Architekten Theresienhöhe München

Exposé. Bahnhofstraße Nürnberg GE A2890_MARIENZEILE NÜRNBERG. KSP Jürgen Engel Architekten Theresienhöhe München KSP Jürgen Engel Architekten Theresienhöhe 13 80339 München T: +49(0)89.54 88 47-0 F: +49(0)89.54 88 47-38 Exposé A2890_MARIENZEILE, BAHNHOFSTRASSE NÜRNBERG Grundlage Bebauungsplannr. 4562 Unterlagen zur

Mehr

IVHB für Praktiker. Veranstaltung vom 27. März 2014

IVHB für Praktiker. Veranstaltung vom 27. März 2014 IVHB für Praktiker Veranstaltung vom 27. März 2014 Massgebendes Terrain Wichtig für Gebäudehöhe, Firsthöhe, Gesamthöhe, Fassadenhöhe Begriffe wie Untergeschoss, Tiefbaute, unterirdische Baute, Unterniveaubaute

Mehr

Studie Stöckacker Nord

Studie Stöckacker Nord Präsidialdirektion samt Studie Stöckacker Nord Präsentation QBB vom 12. Juni 2017 Juni 17 1 Ablauf / Inhalt 1. Städtebauliche Studie Stöckacker Nord Bezug zum STEK 2016 (Mark Werren, Stadtplaner) 2. Analyse

Mehr