Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Bayern. Rechtsschutz mit der GdP. solidarisch!

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Transkript:

Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Bayern Mit recht Rechtsschutz mit der GdP solidarisch!!

GdP-Mitglied sein, das gibt Sicherheit Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir engagieren uns mit großer Erfahrung für alle Polizeibeschäftigten. Unsere Gewerkschaftsarbeit kommt allen zugute und zahlt sich aus. Denn wir sind eine Polizei. Jeder und jede ist uns gleich viel wert. Es gibt aber auch Leistungen, die nur unsere Mitglieder in Anspruch nehmen können. Wir sind da, wenn sie Hilfe brauchen: Dazu gehört ein umfassender Rechtsschutz mit einem attraktiven Leistungspaket. Wir haben die organisatorische Kraft und den Sachverstand, um zum Beispiel mit Sammel- oder Musterverfahren Leistungen zu erstreiten, für die Beschäftigte sonst einzeln klagen müssten. Das ist ein wichtiger Weg, um Forderungen durchzusetzen. Aber nicht nur in diesen Fällen hilft unser Rechtsschutz. Viele Kolleginnen und Kollegen haben mir in persönlichem Gespräch bestätigt, wie sehr ihnen in einer für sie kritischen beruflichen oder sozialen Situation unser Rat und die finanzielle Unterstützung zentral und vor Ort geholfen hat. Es lohnt sich also, Mitglied in einer starken und solidarischen Gemeinschaft zu werden. Nicht nur wegen des Rechtsschutzpaketes, das zur Mitgliedschaft gehört. Euer Mitgliedsbeitrag ist gut angelegt und steuerlich absetzbar. Diese Broschüre Mit Recht solidarisch gibt einen ersten Einblick in unser einmaliges Leistungspaket. Eine persönliche Beratung erhaltet Ihr durch unsere Kreisgruppen oder beim Landesbezirk. Ich freue mich, wenn ich bald sagen darf: Herzlich willkommen in unserer GdP, einer starken Gemeinschaft. Euer Helmut Bahr, Vorsitzender des Landesbezirkes Bayern

Wir stehen für massgeschneiderte und kompetente Leistungen. Wir von der GdP finanzieren unseren umfangreichen Rechtsschutz aus den Mitgliedsbeiträgen. Wenn ein Kollege oder eine Kollegin Hilfe braucht, können wir für sie da sein, weil alle anderen Mitglieder dazu beitragen. Das nennen wir: Mit Recht solidarisch. GdP-Mitglieder genießen umfassenden rechtlichen Schutz : Unser Rechtsschutz übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten. Natürlich gibt es auch erste juristische Beratung. Darüber hinaus sind im Mitgliedsbeitrag wichtige Versicherungen enthalten, die Schutz gegen Regressforderungen des Dienstherrn bieten. Polizeibeschäftigte tragen ein enorm hohes Dienstrisiko. Damit müsst Ihr rechnen: Der Dienstherr unterstellt Euch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Er fordert den entstandenen Schaden zurück. Wegen angeblicher Körperverletzung oder Freiheitsberaubung im Amt droht Euch ein Strafrechtsverfahren. Es gilt, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche wegen im Dienst erlittener Verletzungen zu erstreiten. Ihr müsst Euch gegen ungerechtfertigte arbeitsrechtliche Maßnahmen wie z. B. Abmahnungen, Kündigungen wehren. Ihr seid mit Maßnahmen des Dienstherrn nicht einverstanden Eine beruflich bedingte Behinderung wird nicht anerkannt oder mit einem zu niedrigen Grad angesetzt. Individueller Rechtsschutz ist existenziell wichtig. Besser in unserer polizeilichen Solidargemeinschaft.

Der GdP-Rechtsschutz: Schutz bei allen Dienststreitigkeiten. Unser Rechtsschutz funktioniert wie eine Dienstrechtsschutzversicherung. Wir übernehmen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Und das ohne Selbstbeteiligung. Dies gilt für alle denkbaren Rechtsgebiete, in denen ein dienstliches Problem auftauchen kann: Im Strafrecht Wir schützen bei Ermittlungsverfahren, die in Zusammenhang mit dem Dienst stehen und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine vorsätzliche Handlung vorgeworfen wird. Das unterscheidet uns von vielen angebotenen Versicherungen. Denn wir sind Polizeidienst-Experten und wollen Euer Dienstrisiko absichern. In verwaltungsrechtlichen Dienstangelegenheiten Manchmal ergeben sich Probleme mit dem Dienstherren, zum Beispiel bei Beurteilungen, bei der Verwendung, bei Rückforderungsbescheiden oder der Frage der Dienstfähigkeit. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen Wenn beispielsweise Schmerzensgeldforderungen aus dienstlichen Tätigkeiten durchgesetzt werden müssen, stehen wir Euch zur Seite. Bei arbeitsrechtlichen Verfahren Rechtsschutz gibt es bei allen Problemen aus dem Beschäftigungsverhältnis auch für die tarif- beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Bei sozialrechtlichen Verfahren Darunter fallen in erster Linie Klagen wegen Schwerbehindertenrechts, z. B. wegen des Grades der Behinderung (GdB). Hier kooperieren wir wie im Arbeitsrecht mit der Rechtsschutz-GmbH des DGB. Sein gutes Recht durchzusetzen kann teuer werden: Bei einem umfangreichen Strafverfahren, z. B. mit mehreren Verhandlungstagen, Zeugen und Sachverständigen kostet die anwaltliche Vertretung schnell mehr als 5.000 Hinzu kommen Gerichtsgebühren und Auslagen mehrere 1.000 Selbst bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens ( 170 II StPO) entstehen in der Regel Anwaltskosten Bei zivilrechtlichen Klagen bestimmt der Streitwert die Gebühren. Wird z. B. 19.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, kosten der Rechtsanwalt ca. 500 rund 1.800 und die Gerichtskosten mehr als 790 Ohne solidarische Hilfe sind diese Aufwendungen oft kaum aufzubringen.

GdP-Regressschutz: Wenn was passiert, kann nichts passieren. Regressforderungen des Dienstherrn haben zunehmende Bedeutung. Ein Polizeibeamter haftet nicht persönlich, sondern der Staat oder die Körperschaft, bei der er im Dienst steht. Den Schaden zahlt also erst einmal der Dienstherr. Wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeiführt, fordert der Dienstherr den bezahlten Schaden zurück. Dieser sogenannte Regress ist im Landesbeamtengesetz geregelt. Gegen solche Rückgriffe sind GdP-Mitglieder bestens geschützt. Im Mitgliedsbeitrag sind zwei Regressversicherungen enthalten. War das Handeln wirklich grobfahrlässig, wird die Forderung des Dienstherrn bezahlt. Jedem kann im Dienst ein Fehler unterlaufen. Gegen allgemeine Rückgriffe des Dienstherrn schützt die Diensthaftpflicht-Regressversicherung zum Beispiel bei Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen. Die Regress-Haftpflichtversicherung schützt gegen Regressforderungen, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hubschraubern und aus dem Führen von Polizeihunden und -pferden ergeben. Gibt es Zweifel daran, ob der geforderte Regress berechtigt ist, z. B. bei einfacher Fahrlässigkeit, gehen wir mit unseren Partnern gegen den Bescheid vor.

GdP-Disziplinarbetreuung Termin GdP ausmachen!! Eure GdP-Personalräte können Euch im Falle eines Disziplinarverfahrens gut betreuen. Sie sind Polizeikollegen/-innen mit jahrelanger Erfahrung, zudem haben sie den heißen Draht zum Beamtenrechtsexperten und zur Justiziarin. Neben juristischen Argumenten tut es einfach gut, jemanden zu haben, mit dem man in einer solchen Situation reden kann Menschlichkeit statt Paragraphen. Auch wenn mancher Fall einfach so ist, dass eine Disziplinarmaßnahme nicht zu vermeiden ist, so kann oft eine mildere Maßnahme erreicht werden, als vom Dienstherrn im ersten Schritt beabsichtigt ist. Solidarität hat auch Spielregeln sonst funktioniert sie nicht. Wir finanzieren die Leistungen aus den Beiträgen, Eurem Geld. Damit das gerecht bleibt, haben wir ein paar Regeln: Antrag vor Anwalt Bevor Ihr zum Anwalt geht, müsst Ihr bei Eurer Kreisgruppe einen Rechtsschutzantrag stellen. Wenn wir erst hinterher von einem Verfahren erfahren, wären wir nur Zahlstelle und das ist nicht okay. Gleicher Rechtsschutz für alle Unsere Rechtsschutzregeln sind für alle gleich. Bei langer Mitgliedschaft gibt es nicht mehr Rechtsschutz. Dafür bei kurzer auch nicht weniger. Deshalb: Mitglied der GdP werden, bevor etwas passiert. Dann können wir helfen. Klagen nicht um jeden Preis Wenn bei einem Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, z. B. weil ein hohes Gericht den Anspruch schon einmal abgelehnt hat, müssen auch wir nein sagen. Keine Honorarvereinbarungen Manchmal werden mit Rechtsanwälten individuelle Vereinbarungen mit einem festgelegten Honorar abgeschlossen. Wir können aber gemäß Umfang und Schwierigkeitsgrad nur nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren regulieren.

Und so funktioniert GdP-Rechtsschutz: Den Rechtsschutzantrag erhaltet Ihr auf unseren Internetseiten oder bei Euren Kreisgruppen. Jede Kreisgruppe hat einen Experten in Sachen GdP-Rechtsschutz. Dieser Rechtsschutzsachbearbeiter hilft und berät Euch bereits vor Ort. Der Leistungsantrag wird über die zuständige Kreisgruppe an den Landesbezirk geleitet. Von dort erhaltet Ihr Bescheid. Das geht ganz schnell. In Eilfällen auch telefonisch. Wenn Ihr Fragen habt oder eine juristische Beratung wünscht, helfen wir Euch gerne weiter. Bei der Entscheidung über Grenz-Leistungsfälle hören wir auf den Rat unserer Rechtsschutz-Kommission. Sie besteht aus aktiven Polizeibeamten, die die Situation aus ihrer jahrelangen Diensterfahrung bestens beurteilen können. Alles Weitere steht in der Rechtsschutzordnung. Die gibt es bei Euren Kreisgruppen, beim Landesbezirk oder auf www.gdpbayern.de Persönliche Betreuung wird bei uns groß geschrieben. Eure Ansprechpartner für GdP-Rechtsschutz: Starke Leistung Starkes Team Melanie Brokatzky Volljuristin in unserer Rechtsschutz-Abteilung Telefon: 089/578388-70 E-Mail: rechtsabteilung@gdpbayern.de Frau Melanie Brokatzky ist als Justiziarin in der Rechtsabteilung tätig und Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen rund um den Rechtsschutz. Die Sprechstunden sind: Montag und Donnerstag, jeweils 9.00 14.00 Uhr. Birgit Hetzl Mitarbeiterin der Rechtsabteilung Telefon: 089/578388-11 E-Mail: hetzl@gdpbayern.de Frau Birgit Hetzl bereitet den Schriftverkehr vor und verschickt die Kostendeckungszusagen. Sie trägt als Mitarbeiterin der GdP-Rechtsabteilung zur Unterstützung der Justiziarin sowie zur Optimierung des Rechtsschutzes und der Betreuung der Mitglieder entscheidend bei. Peter Schall Stv. Landesvorsitzender Telefon: 089/578388-80 E-Mail: schall@gdpbayern.de Im geschäftsführenden Landesbezirksvorstand zuständig für Beamtenrecht und Rechtsschutz. In Eilfällen telefonisch erreichbar über Frau Birgit Hetzl.

Besser mit der GdP von starker Gewerkschaftsarbeit profitieren mit Muster- und Sammelverfahren politische Forderungen erstreiten sein persönliches Recht durchsetzen Rat von erfahrenen Fachleuten einholen Rechtsschutz von Kollegen für Kollegen rechtliche Begleitung und Betreuung von Anfang an Für alle Fragen zu GdP-Leistungen: GdP-Landesgeschäftsstelle Telefon: 089/578388-01 Interessante Links und Empfehlungen: www.gdpbayern.de Unsere Homepage mit Infos rund um die GdP Bayern: Politik, Presse, Service, Infomaterial und vieles mehr www.gdp.de Die Verbindung zum Bund und den anderen Landesbezirken und Bezirken www.dgbrechtsschutz.de Informationen zur DGB Rechtsschutz GmbH! Impressum Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Bayern Abteilung Rechtsschutz, Melanie Brokatzky (V.i.S.d.P.) Hansastraße 17, 80686 München Telefon: 089/578388-01, Fax: 089/578388-10, landesbezirk@gdpbayern.de Text: Mit freundlicher Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen Stand: August 2011