Parlamentarischer Abend 2016 der Bundesvereinigung Lebenshilfe

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1 I Info-Zettel in Leichter Sprache Parlamentarischer Abend 2016 der Bundesvereinigung Lebenshilfe I in der Berliner Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen

2 Wort-Erklärungen Alle Wörter, die in der Farbe Orange geschrieben sind, werden am Ende der 9 Info-Zettel genau erklärt. Die Wörter sind dort nach dem Alphabet geordnet. Texte Ansprech-Partner: Übersetzung in Leichte Sprache Bilder Gestaltung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Leipziger Platz Berlin Info 1 jenny.axmann@lebenshilfe.de Info 2 andrea.hennig@lebenshilfe.de Info 3 edna.rasch@lebenshilfe.de Info 4, 5, 6 tina.cappelmann@lebenshilfe.de Info 7 susanne.schwalgin@lebenshilfe.de Info 8, 9 bettina.leonhard@lebenshilfe.de Nina Krüger, leichte-sprache@lebenshilfe.de Ina Beyer, mail@inabeyer-3in1.de gelesen von der Prüfergruppe Leichte Sprache Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Zeichen für Leichte Sprache auf Seite 1 von Inclusion Europe Heike Hallenberger

3 Info 1 I Unsere Forderungen für das Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Regierung will die Eingliederungs-Hilfe besser machen. Sie soll ein modernes Recht für Teilhabe werden. Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können. Deshalb soll es dieses Jahr ein neues Gesetz geben. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Dafür muss man nicht nur die Eingliederungs-Hilfe ändern. Die Regierung muss sich auch die Sozial-Gesetz-Bücher 9, 11 und 5 ansehen. Da geht es um: die Teilhabe von Menschen mit Behinderung die Pfl ege-versicherung die Kranken-Versicherung Bis jetzt gehört die Eingliederungs-Hilfe zur Sozial-Hilfe. Das heißt: Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen müssen die Leistungen selbst bezahlen. Wenn sie Einkommen oder Vermögen haben. Sie dürfen kein Geld sparen. Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe sollen nicht mehr Teil der Sozial-Hilfe sein. Menschen mit Behinderung sollen Leistungen bekommen. Egal, wie viel Geld sie und ihre Angehörigen haben oder verdienen. Jeder Mensch mit Behinderung braucht andere Unterstützung. Deshalb muss für jeden Einzelnen entschieden werden: Diese Leistungen braucht er. Wichtig ist eine gute Planung: Was braucht der Mensch mit Behinderung? Wie und wo möchte er leben?

4 Bei den Planungs-Gesprächen muss der Mensch mit Behinderung immer dabei sein. Auch seine Vertrauens-Person muss dabei sein. Die Planung ist in Deutschland gerade noch sehr verschieden. Das muss sich ändern. Die Regeln sollen für ganz Deutschland gleich sein. Jeder muss die Hilfe bekommen, die er braucht. Jeder muss gute Planungs-Gespräche bekommen. Bei der Eingliederungs-Hilfe steht der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt. Er soll mit-bestimmen. Dafür braucht er: gute Beratung gute Begleitung Gut heißt: Was ist für den Menschen mit Behinderung gut? Menschen mit Behinderung sollen ein Recht auf gute Beratung haben. Die Beratung sollen Beratungs-Stellen machen. Die Eingliederungs-Hilfe unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Sozialen Teilhabe. Das heißt zum Beispiel: beim Wohnen und Arbeiten, in der Freizeit, im Urlaub, wenn sie mit Auto, Bus und Bahn unterwegs sind. Auch Eltern mit Behinderung werden unterstützt. Aber was wird bezahlt? Und was nicht? Das ist nicht klar geregelt.

5 In einem Gesetz muss stehen: Das ist Soziale Teilhabe. Das wird bezahlt. Heute zahlen zwei Stellen für das Wohnen in einer Wohn-Stätte. Das soll neu aufgeteilt werden. Jetzt ist es zum Beispiel so: Die Wohn-Stätte bekommt Geld für Betreuung, Wohnen, Essen und Trinken. Der Mensch mit Behinderung bekommt etwas Geld, über das er selbst bestimmen darf. Das ist geplant: Die Wohn-Stätte bekommt nur noch das Geld für die Betreuung. Der Mensch mit Behinderung bekommt den Rest. Er soll das Geld für Wohnen, Essen und Trinken selbst an die Wohn-Stätte geben. Wichtig ist: Dadurch dürfen Menschen mit Behinderung keine Nachteile haben. Sie brauchen auch in Zukunft noch Geld, über das sie selbst bestimmen dürfen. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist wichtig für Menschen mit Behinderung. Durch das neue Gesetz sollen sie selbst-bestimmter leben. Und an der Gesellschaft teilhaben. Die geplanten Veränderungen kosten Geld. Die Politik muss genug Geld für das Bundes-Teilhabe-Gesetz einplanen.

6 Info 2 I Teilhabe am Arbeits-Leben: Es muss mehr Möglichkeiten geben Die Regierung plant das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Dabei wird auch viel über das Budget für Arbeit gesprochen. Darüber, ob es in ganz Deutschland gelten soll. Und ob es auch andere Leistungs-Anbieter geben kann. Damit sind Arbeit-Geber gemeint, die keine Werkstatt sind. Budget für Arbeit Damit ist gemeint: Die Regierung gibt Geld zum Lohn dazu. Das nennt man Lohnkosten-Zuschuss. Und die Menschen mit Behinderung bekommen Begleitung. Beides zusammen soll Arbeit-Geber unterstützen. Damit sie Menschen mit Behinderung einstellen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fi ndet das Budget für Arbeit gut! Es schafft mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung. Beschäftigte der Werkstatt können leichter wechseln: auf den allgemeinen Arbeits-Markt, mit einem richtigen Arbeits-Vertrag. Das Budget für Arbeit gibt es bisher nur in wenigen Bundes-Ländern. Und es ist nicht überall gleich geregelt. Auch können nicht alle das Budget für Arbeit bekommen.

7 Zum Beispiel: Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen, bekommen das Budget nicht. Denn es gibt kein extra Geld für Sachen wie Fahr-Dienste. Überall in Deutschland soll das Budget für Arbeit gelten, Überall soll es gleich sein. Das Budget für Arbeit soll es auch für berufliche Bildung geben. Neben dem Lohnkosten-Zuschuss muss es gute Begleitung geben. Für jeden Menschen genauso, wie er es braucht. Außerdem muss es extra Geld geben: Für Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen. Bisher ist es so: Wer das Budget für Arbeit bekommt, verliert seine Renten-Ansprüche aus der Werkstatt nicht. Das muss auch im Bundes-Teilhabe-Gesetz stehen. Wer das Budget für Arbeit bekommt, soll sich nicht verschlechtern. Er soll später genauso sicher Rente bekommen, wie die Beschäftigten der Werkstatt. Er braucht Sicherheiten. Sonst wechselt keiner auf den allgemeinen Arbeits-Markt. Werkstatt-Beschäftigte und Budget-Nehmer sollen die gleiche Rente bekommen

8 Andere Leistungsanbieter sollen neue Angebote machen Dann können Menschen mit Behinderung besser auswählen. Wichtig ist: Die anderen Angebote müssen gut sein. Deshalb muss es Regeln für andere Anbieter geben. Regeln, durch die Menschen mit Behinderung gute Angebote bekommen. Für andere Leistungsanbieter muss es Regeln geben Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen Bisher ist im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt: Menschen, die nicht genug leisten, dürfen nicht in der Werkstatt arbeiten. Das sind Menschen mit sehr schwerer Behinderung. Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen. Meistens dürfen sie schon nicht in den Berufs-Bildungs-Bereich. Der heißt abgekürzt: BBB. Dabei sagt das Gesetz: Erst nach dem BBB wird entschieden, ob jemand in der Werkstatt arbeiten kann. Oder aber nicht. In der Behinderten-Rechts-Konvention, kurz BRK, steht in Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Bildung. Und in Artikel 27 steht: Jeder hat das Recht auf Arbeit. Aber bisher gilt das nicht für Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen. Auch für sie muss die Teilhabe am Arbeits-Leben gelten.

9 Niemand darf ausgeschlossen werden! Nicht von beruflicher Bildung. Und nicht von der Teilhabe am Arbeits-Leben. Auch nicht Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen. Menschen mit sehr schwerer Behinderung brauchen Begleitung. Damit sie die nötige Unterstützung bekommen. Dafür muss genug Geld und Personal da sein. Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung, kurz: WMVO In dieser Verordnung stehen Regeln. Regeln über die Mit-Wirkung von Beschäftigten der Werkstatt. Das passiert durch den Werkstatt-Rat. Im Werkstatt-Rat sind Beschäftigte der Werkstatt. Sie werden von allen Beschäftigten in den Werkstatt-Rat gewählt. Der Rat sagt die Meinung und Wünsche aller Beschäftigten. Nun soll die WMVO weiterentwickelt werden. Der Werkstatt-Rat soll nicht nur seine Meinung sagen dürfen. Er soll auch mit-bestimmen und mit-entscheiden dürfen. So fordert es auch die BRK in Artikel 27. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fi ndet das gut. Wichtig für die Mit-Wirkung und Mit-Bestimmung ist die Vertrauens-Person. Das ist eine Fachkraft aus der Werkstatt. Sie muss den Werkstatt-Rat bei seinen Aufgaben unterstützen. Diese Vertrauens-Person hat eine wichtige Aufgabe.

10 Sie muss gut abgesichert sein. Genauso wie alle Mitglieder aus dem Betriebs-Rat besondere Sicherheiten haben. Vertrauens-Personen in der Werkstatt müssen einen Kündigungs-Schutz bekommen. Genauso wie Mitglieder im Betriebsrat. Die WMVO muss es auch in Leichter Sprache geben. Damit alle Menschen mit Behinderung sie verstehen können.

11 Info 3 I Gute Pflege für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben. Deshalb bekommen Sie Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Damit bekommen sie zum Beispiel Unterstützung beim Wohnen. Viele Menschen mit Behinderung müssen auch gepfl egt werden. Das zahlt die Pfl ege-versicherung. Sie bekommen dann beide Leistungen: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe und die Leistungen der Pfl ege-versicherung. Im Alltag gibt es leider oft Probleme: Wenn Menschen mit Behinderung Geld von der Pfl ege-versicherung bekommen, bekommen sie oft weniger Geld von der Eingliederungs-Hilfe. Das ist gegen das Gesetz. Wir brauchen klare Regeln. Damit Menschen mit Behinderung die Leistungen der Pflege und der Eingliederungs-Hilfe zusammen bekommen können. Sach-Leistungen der Pflege als Persönliches Budget Einige Leistungen der Pfl ege werden als Geld ausbezahlt. Andere als Sach-Leistung. Als Sach-Leistung heißt: Ein Mensch mit Behinderung bekommt von bestimmten Pfl ege-diensten Unterstützung. Die Pfl ege-versicherung zahlt die Pfl ege-dienste direkt. Die Sach-Leistungen der Pfl ege sollen zum Persönlichen Budget gehören. Dann kann der Mensch mit Behinderung selbst bestimmen: Welche Unterstützung brauche ich? Wer soll mich unterstützen?

12 Sach-Leistungen der Pflege sollen als Persönliches Budget möglich sein. In den Wohnstätten leben immer mehr alte Menschen mit Behinderung. Diese Menschen brauchen besonders viel Pfl ege. Im Moment gibt es für die Pfl ege von der Pfl ege-versicherung nur 266 Euro im Monat. Das Geld reicht nicht aus. Deshalb werden manche Menschen nicht mehr aufgenommen. Wenn sie zu viel Pfl ege brauchen. Menschen mit Behinderung sollen überall häusliche Pflege bekommen. Egal, ob sie allein oder in einer Wohnstätte wohnen. Viele alte Menschen mit Behinderung müssen ihre Wohnstätte verlassen. Sie müssen zum Beispiel in ein Pfl ege-heim ziehen. Weil das Geld für ihre Pfl ege in der Wohnstätte nicht ausreicht. Die meisten alten Menschen mit Behinderung wollen das nicht. Die Wohnstätte ist ihr Zuhause. Wir brauchen neue Wohn-Angebote für alle Menschen mit Behinderung. Junge und alte Menschen sollen zusammenleben können. Auch wenn sie viel Unterstützung und Pflege brauchen. Wenn Menschen mit Behinderung in den Ruhestand gehen, brauchen sie Unterstützung. Sie brauchen gute Freizeit-Angebote, weil sie nun nicht mehr den ganzen Tag arbeiten: Damit sie andere Menschen treffen können. Damit sie mitmachen können.

13 Der Mensch mit Behinderung soll selbst bestimmen: Welches Angebot er nimmt. Wo und wann er das Angebot nimmt. Es muss mehr Tages-Angebote für alte Menschen mit Behinderung geben. Es muss verschiedene Angebote geben, damit jeder das machen kann, was er mag. Es muss genug Geld für die Tages-Angebote geben.

14 Info 4 I Früh-Förderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder Manche Kinder haben eine Krankheit oder eine Behinderung. Oder sie bekommen vielleicht eine Behinderung. Diese Kinder und ihre Familien bekommen Unterstützung. Und zwar bei der Früh-Förderung. Das gilt für Kinder bis zur Einschulung. Seit fast 15 Jahren gibt es ein Gesetz zur Früh-Förderung. Es steht im Sozial-Gesetz-Buch 9. Kurz sagt man: SGB 9 Seitdem gibt es auch die Komplex-Leistung Früh-Förderung. Das heißt: Ein Kind bekommt verschiedene Hilfen. Und verschiedene Stellen bezahlen für diese Hilfen. Alle Hilfen gibt es in den Früh-Förderstellen. Dort arbeiten verschiedene Fach-Leute zusammen. Zum Beispiel: Therapeuten Kinder-Ärzte Psychologen Heil-Pädagogen Das Ziel ist: Das Kind soll in einer Früh-Förderstelle in allen Bereichen gefördert werden. Es soll alle Hilfen an einem Ort bekommen. Die Lebenshilfe fi ndet: Die Idee von der Komplex-Leistung Früh-Förderung ist gut. Aber es gibt noch viele Probleme bei der Komplex-Leistung. Das haben mehrere Studien gezeigt.

15 Außerdem hat das Bundes-Sozial-Ministerium Fach-Leute zusammengerufen. Auch sie haben große Probleme erkannt. Denn vieles ist nicht klar geregelt: Was genau ist die Komplex-Leistung Früh-Förderung? Ein Kind bekommt verschiedene Hilfen. Wer kümmert sich um welche Hilfe? Wer bezahlt wieviel dafür? Wieviel zahlt die Sozial-Hilfe, die Jugend-Hilfe oder die Kranken-Kasse? Eltern brauchen leicht-verständliche und gute Beratung. Alle Fach-Leute müssen gut zusammen-arbeiten. Sie brauchen Zeit für gemeinsame Besprechungen. Auch die Früh-Förderung zu Hause in den Familien ist wichtig. Aber wer bezahlt das alles? Das Gesetz muss verbessert werden. Im SGB 9 muss klar stehen: Was genau gehört zur Komplex-Leistung? Die Familien sollen offene und leicht-verständliche Beratung bekommen. Früh-Förderung muss es auch zu Hause geben. Das muss mit zur Komplex-Leistung gehören. Im SGB 9 muss auch stehen: Sozial-Hilfe, Jugend-Hilfe, Krankenkassen und die Früh-Förderstellen machen in jedem Bundesland einen Vertrag. Da steht drin: o wie sie zusammenarbeiten o wer welches Geld bezahlt Vielleicht werden sie sich nicht einig, wer was bezahlt. Dann muss es die Regierung von jedem Bundesland entscheiden.

16 Außerdem muss jede Früh-Förderstelle eigene Verträge machen: Mit den Kranken-Kassen, der Sozial-Hilfe und der Jugend-Hilfe. In den Verträgen steht: Wieviel Geld bekommt sie für welche Leistung? Dabei kann es Streit geben. Deshalb sind Regeln wichtig. In den Regeln steht: So einigen wir uns, wenn es Streit gibt.

17 Info 5 I Eine Kinder- und Jugend-Hilfe für alle Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bekommen Unterstützung. Das nennt man Eingliederungs-Hilfe. Die Eingliederungs-Hilfe ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist die Eingliederungs-Hilfe im Sozial-Gesetz-Buch 8 geregelt. Im Sozial-Gesetz-Buch 8 geht es um die Kinder- und Jugend-Hilfe. Das heißt: Hier geht es um Leistungen für junge Menschen und ihre Familien. Zum Sozial-Gesetz-Buch 8 sagt man kurz: SGB 8. Dann gibt es noch das Sozial-Gesetz-Buch 12. Hier ist die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder einer körperlichen Behinderung geregelt. Es gibt also verschiedene Gesetze für die Eingliederungs-Hilfe. Das macht oft Probleme. Deshalb soll sich das jetzt ändern: Das SGB 8 soll inklusiv werden. Das heißt: Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sein. Egal, was für eine Behinderung sie haben. Wichtig ist: Alle müssen das bekommen, was sie brauchen. Die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien. Die Entwicklung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen muss gefördert werden. Sie sollen überall dabei sein können. Das gilt für: Kinder und Jugendliche mit Behinderung Kinder und Jugendliche mit sozialen Problemen

18 Zum Beispiel: weil sie arm sind, weil ihre Eltern schlecht für sie sorgen, weil sie Flüchtlinge sind. Das neue SGB 8 muss für alle gelten, die vorher auch unterstützt wurden. Familien sollen nicht mehr zahlen als vorher. Das gilt auch, wenn ein junger Mensch vielleicht behindert wird. Zum Beispiel, weil er krank ist. Junge Menschen und ihre Familien sollen mitbestimmen können. Damit sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung und ihre Familien müssen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Im SGB 8 sind noch viele andere Dinge geregelt. Zum Beispiel: Die Betreuung von Kindern im Kindergarten. Die Angebote für Jugendliche in ihrem Stadtteil. Diese Angebote müssen auch alle inklusiv werden. Junge Menschen sind unterschiedlich. Sie brauchen die Unterstützung, die zu ihnen passt. Es muss viele verschiedene Angebote geben. Damit jeder die richtige Unterstützung bekommt. Eine inklusive Kinder- und Jugend-Hilfe ist für alle da: für Kinder und Jugendliche für Kinder und Jugendliche mit Behinderung für junge Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die viel Unterstützung brauchen. für Kinder und Jugendliche mit sozialen Problemen. Niemand darf benachteiligt werden.

19 Denn alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, überall dabei zu sein. Alle Leistungen der Kinder- und Jugend-Hilfe müssen inklusiv werden.

20 Info 6 I Wir brauchen inklusive Schulen Dafür ist Schul-Begleitung wichtig Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung. Alle sollen die gleiche Chance bekommen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Alle müssen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Damit sie zur Schule ihrer Wahl gehen können. Schule und Schul-Begleitung haben verschiedene Aufgaben Kinder mit Behinderung brauchen in der Schule Unterstützung. Darauf sind viele Schulen nicht vorbereitet. Viele Kinder mit Behinderung brauchen deshalb eine Schul-Begleitung. Welche Aufgaben hat die Schul-Begleitung? Und welche Aufgaben hat der Lehrer? Das Gesetz sagt bisher nicht klar, wer welche Aufgaben hat. Das schafft Probleme. Es gibt viele Unsicherheiten. Darunter leiden die Kinder und ihre Familien. Deshalb braucht es klare Regeln.

21 Für ganz Deutschland braucht es eine Regel. Die muss klar sagen: Diese Aufgaben hat die Schule. Und diese Aufgaben hat die Schul-Begleitung. Schul-Begleitung ist nicht überall gleich gut Immer mehr Kinder brauchen Schul-Begleitung. Aber im Schul-Alltag gibt es dabei oft Probleme. 1. Oft wird die Schul-Begleitung nicht gut informiert: Was passiert wann? Was wird im Unterricht gemacht? 2. Oft sind Schul-Begleiter von verschiedenen Anbietern an einer Schule. Das verwirrt. Sie sprechen sich nicht ab. Und nicht alle haben das gleiche Konzept. 3. Oft sind Schul-Begleiter nicht gut auf ihre Arbeit vorbereitet. Sie haben oft keine gute Ausbildung. Und sie haben selbst keine gute Begleitung für ihre Arbeit. Dafür fehlt oft das Geld. 4. Es kommt vor, dass ein Kind nicht in den Unterricht darf. Weil sein Schul-Begleiter krank ist. Eine sichere Vertretung für Schul-Begleiter gibt es nicht.

22 Schul-Begleiter müssen gut ausgebildet sein. Sie müssen über die Abläufe in der Schule informiert werden. Es muss Vertretungen für Schul-Begleiter geben. Für all dies muss Geld da sein. Unser Ziel sind Inklusive Schulen Jedes Bundes-Land hat ein eigenes Schul-Gesetz. Die Schul-Gesetze müssen geändert werden. In den Gesetzen muss stehen: Alle Schulen sollen inklusiv werden. Jede Schule muss für alle Kinder offen sein. Jedes Kind muss die Unterstützung bekommen, die es braucht. Die Schulen müssen auch Schul-Begleitung anbieten. Die Regierung will auch andere Gesetze ändern: Sie will das Sozial-Gesetz-Buch 8 verbessern. Und sie plant ein neues Bundes-Teilhabe-Gesetz. In einem dieser Gesetze muss es auch um Schul-Begleitung gehen. Denn Schul-Begleitung muss schnell besser werden. Weil die Probleme überall groß sind. Alle Schulen müssen inklusiv werden. Jedes Kind muss von der Schule die Unterstützung bekommen, die es braucht. Es muss auch weiter Schul-Begleitung geben. Viele Kinder mit Behinderung brauchen sie.

23 Info 7 I Flüchtlinge mit Behinderung brauchen besondere Versorgung Immer mehr Menschen flüchten vor Krieg und Verfolgung. Sie fl iehen aus ihrem eigenen Land. Sehr viele von ihnen kommen nach Deutschland. Unter ihnen sind auch immer mehr Flüchtlinge, die besonderen Schutz brauchen. Das sind zum Beispiel: Menschen, die für immer mit einer Krankheit leben müssen Menschen, die ganz Furchtbares erlebt haben schwangere Frauen Kinder und Jugendliche, die allein (ohne Angehörige) in Deutschland ankommen sehr alte Menschen Menschen mit Behinderung Die Flüchtlinge wollen in Deutschland aufgenommen werden. Sie stellen einen Asyl-Antrag. Dann startet das Asyl-Verfahren. Dabei wird bisher nicht darauf geachtet: Hat ein Flüchtling eine Behinderung? Braucht er deshalb besondere Versorgung? Flüchtlinge mit Behinderung werden nicht gut genug versorgt In Deutschland gibt es ein Gesetz. Darin sind die Rechte der Flüchtlinge geregelt. Für Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asyl-Antrag stellen.

24 Das Gesetz heißt: Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz. Darin steht zum Beispiel: Erst nach 15 Monaten können Flüchtlinge Sozial-Leistungen bekommen. Und erst dann bekommen sie eine Gesundheits-Karte für den Arztbesuch. Davor bekommen sie nur Leistungen, wenn sie schwer krank werden oder große Schmerzen haben. Damit sind dauernd kranke Menschen nicht gut versorgt. Genauso wenig Menschen mit Behinderung. Sie alle bekommen nur Leistungen, wenn ihre Gesundheit schwer in Gefahr ist. Oder wenn die Situation des Flüchtlings mit Behinderung geprüft wird. Das bedeutet: Flüchtlinge mit Behinderung bekommen in den ersten 15 Monaten meistens keine Förderung oder Unterstützung. Oder es wird lange geprüft, welche Leistungen gezahlt werden können. Meistens bekommen sie trotzdem nichts. Auch nach den 15 Monaten bleibt es schwierig. Die Ämter wissen gar nicht, wer Unterstützung braucht. Denn in einer sogenannten Erst-Aufnahme wird zwar alles aufgeschrieben von den Flüchtlingen: Wie sie heißen und aus welchem Land sie kommen. Aber ob jemand eine Behinderung hat? Das wird nicht aufgeschrieben. Keiner wird wegen seiner Behinderung besonders versorgt.

25 Die Flüchtlings-Unterkünfte sind fast alle nicht barriere-frei. Auf Behinderung wird bei Flüchtlingen nicht geachtet. Auch wenn sie später weiter geschickt werden. Oft kommen sie dahin, wo Menschen mit Behinderung nicht gut leben können. Es muss darauf geachtet werden: Sind unter den Flüchtlingen Menschen die besondere Unterstützung brauchen? Menschen mit Behinderung? Auch bei der späteren Unterbringung muss darauf besonders geachtet werden. Flüchtlinge mit Behinderung werden nicht gut genug versorgt: Das ist gegen die BRK und gegen das EU-Recht Es gibt Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen mit Behinderung. Für die Länder in Europa gibt es eine EU-Richtlinie. Darin steht: Flüchtlinge mit besonderen Bedürfnissen sollen Unterstützung bekommen. Damit sind auch Menschen mit Behinderung gemeint. Das steht in Artikel Die Asyl-Verfahren dauern lange. Die ganze Zeit über müssen Flüchtlinge mit Behinderung gut versorgt sein. Die EU-Richtlinie muss in deutsches Recht übertragen werden.

26 Dafür gab es Zeit bis Juli Aber das ist bisher nicht passiert. Jetzt gibt es ein neues Asyl-Gesetz in Deutschland. Das gilt seit Oktober Aber darin steht nicht: Flüchtlinge mit besonderen Bedürfnissen müssen besondere Versorgung bekommen. So wie es die EU-Richtlinie fordert. Wie die Flüchtlinge mit Behinderung in Deutschland behandelt werden: Das ist auch gegen internationale Vereinbarungen. Dazu sagt man Konventionen. Es ist gegen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention. Und gegen die UN-Kinder-Rechts-Konvention. Deutschland wurde im letzten Jahr aufgefordert, etwas zu ändern. Flüchtlinge mit Behinderung müssen gut versorgt werden. Durch Ärzte, Therapeuten, Pfl ege-kräfte und mehr. Die EU-Aufnahme-Richtlinie von 2013 muss endlich deutsches Recht werden. Flüchtlinge mit Behinderung haben es besonders schwer. Deshalb brauchen sie besonderen Schutz und gute Unterstützung. Sie brauchen: gute Versorgung für ihre Gesundheit barriere-freie Unterbringung weitere gute Unterstützung

27 Info 8 I Alle sollen wählen dürfen Jeder erwachsene Deutsche darf wählen. Und er darf gewählt werden. Das steht im Grund-Gesetz. Aber es gibt Ausnahmen. Manche Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen. Sie dürfen auch nicht gewählt werden. Und zwar dann, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Das gilt für Wahlen in Deutschland und die Europa-Wahl. Das steht in zwei Gesetzen: dem Bundes-Wahl-Gesetz dem Europa-Wahl-Gesetz Etwa 10-Tausend Menschen dürfen deshalb nicht wählen. Sie haben eine Betreuung in allen Angelegenheiten. Das sind fast nur Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Krankheit. Sie werden schlechter behandelt als andere Menschen. Das ist gegen das Grund-Gesetz. Menschen mit einer rechtlichen Betreuung können selbst Entscheidungen treffen. Ihr Betreuer unterstützt sie dabei. Auch alte und kranke Menschen dürfen wählen. Niemand prüft, ob sie wählen können. Solange sie keine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben vor allem Menschen mit Behinderung oder psychischer Krankheit. Sie werden also benachteiligt.

28 Es wird gesagt: Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten können nicht wählen. Weil sie die Wahl nicht verstehen. Das ist falsch: Zu fast jeder Wahl gibt es Informationen in Leichter Sprache. Sie erklären zum Beispiel: Das wollen die Parteien So wählt man So können auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten wählen. Auch andere Hindernisse müssen weg. Denn in der UN-Konvention steht: Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht zu wählen. Die UN-Konvention gilt auch für Deutschland. Manche Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen. Das ist gegen das Recht in Europa. Und gegen die UN-Konvention. Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung, damit sie wählen können. Einige Menschen mit Behinderung haben sich gewehrt: Sie haben im Jahr 2014 eine Beschwerde beim Bundes-Verfassungs-Gericht eingereicht. Sie fordern: Alle Menschen müssen wählen dürfen. Es soll bald eine Entscheidung geben. Die Regierung soll schon vorher die Gesetze ändern. Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten sollen wählen können. Das Bundes-Wahl-Gesetz und das Europa-Wahl-Gesetz müssen geändert werden.

29 Info 9 I Mehr Unterstützung für Betreuer und Betreuungs-Vereine Viele erwachsene Menschen mit Behinderung haben einen rechtlichen Betreuer. Ein Betreuer unterstützt seinen Betreuten. Zum Beispiel: beim Umgang mit Geld bei Gesundheits-Fragen bei Terminen beim Amt Viele haupt-amtliche rechtliche Betreuer arbeiten in einem Betreuungs-Verein. Die Betreuer kümmern sich hier um ihre eigenen Betreuten. Dafür brauchen sie Fach-Wissen. Außerdem übernehmen Betreuungs-Vereine auch andere Aufgaben. Sie heißen auch: Querschnitts-Aufgaben. Zum Beispiel: Sie kümmern sich um ehrenamtliche Betreuer. Das sind zum Beispiel Eltern von Menschen mit Behinderung. Ehrenamtlich heißt: Sie bekommen für die Betreuung keinen Lohn. Sie informieren über Vorsorge-Vollmachten. Die Betreuungs-Vereine der Lebenshilfe sind Fach-Leute für Menschen mit geistiger Behinderung. So können sie die Familien von Menschen mit geistiger Behinderung besonders gut unterstützen. Betreuungen in Deutschland klappen in der Regel gut. Das liegt auch an der guten Arbeit der Betreuungs-Vereine. Die Arbeit von Betreuern wird immer schwieriger Für viele Betreuungen braucht man mehr Zeit. Zum Beispiel von psychisch kranken Menschen. Oder von Sucht-Kranken.

30 In der UN-Konvention steht: Betreuer sollen Menschen mit Behinderung unterstützen. Damit sie gute Entscheidungen treffen können. Das gilt auch für Menschen mit schweren Behinderungen. Sie brauchen zum Beispiel eine Übersetzung in Leichte Sprache. Damit sie alles verstehen. Darum muss sich der Betreuer kümmern. Das kostet den Betreuer oft viel Zeit. Das Problem: Für jede Betreuung bekommt der Betreuer nur wenige Stunden bezahlt. Das reicht oft nicht. Auch pro Stunde bekommt ein Betreuer höchstens 44 Euro. Das gilt seit über 10 Jahren. Gleichzeitig ist in der Zeit alles teurer geworden. Deshalb reicht das Geld nicht mehr. Außerdem gibt es nicht genug Geld für die Querschnitts-Aufgaben. Das Geld muss von den Bundes-Ländern kommen. Wie gut ist die rechtliche Betreuung? Das soll eine Studie vom Bundes-Ministerium für Justiz und Verbraucher-Schutz zeigen. Es wird auch untersucht, wieviel Geld ein Betreuer wofür bekommt. Wahrscheinlich kommt bei der Studie heraus: Betreuer und Betreuungs-Vereine brauchen mehr Geld. Die Lebenshilfe fi ndet die Studie gut. Aber es muss sich schnell etwas ändern. Eigentlich noch bevor die Studie fertig ist. Denn viele Betreuungs-Vereine haben kein Geld mehr. Sie müssen schließen. Betreuer müssen sofort pro Stunde mehr Geld bekommen. Und zwar 52 statt 44 Euro. Betreuer brauchen auch mehr Stunden für ihre Arbeit. Sie müssen die Kosten für die Übersetzungen bekommen.

31 I Hier werden Wörter erklärt: Betreuung in allen Angelegenheiten Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung in Rechts-Fragen. Sie haben dann einen rechtlichen Betreuer. Er hilft ihnen in Rechts-Angelegenheiten, die sie nicht alleine schaffen. Das können ganz verschiedene Dinge sein. Zum Beispiel: Unterstützung beim Umgang mit Geld Unterstützung bei Gesundheits-Fragen Unterstützung bei Terminen beim Amt Wer in allen Bereichen betreut wird, hat eine Betreuung in allen Angelegenheiten. Wer eine Betreuung in allen Angelegenheiten hat, darf nicht wählen. Bundes-Verfassungs-Gericht Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Das heißt: Alle müssen sich an die Entscheidungen vom Bundes-Verfassungs-Gericht halten. Auch der Staat. Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter vom Bundes-Verfassungs-Gericht kümmern sich darum, dass das Grund-Gesetz in Deutschland eingehalten wird.

32 Eingliederungs-Hilfe Menschen mit Behinderung bekommen Sozial-Leistungen. Und sie bekommen besondere Leistungen: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Die bekommen sie, um Benachteiligungen zu vermeiden. Oder um sie so schnell wie möglich abzuschaffen. Zum Beispiel gibt es Eingliederungs-Hilfe: bei der Arbeit bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Das wird im Sozial-Gesetz-Buch 9 geregelt. Kurz sagt man: SGB 9. Europa-Wahl Europa-Wahl ist alle 5 Jahre. Bei der Europa-Wahl wählt man das Europäische Parlament. Das Europäische Parlament trifft viele Entscheidungen für die Europäische Union. Das ist eine Vereinigung von 28 Ländern in Europa. Auch Deutschland gehört dazu. Diese Länder arbeiten wirtschaftlich und politisch zusammen. Weil sie zusammen mehr erreichen können als ein einzelnes Land. Grund-Gesetz Im Grund-Gesetz stehen Regeln. Es sind die Regeln von Deutschland. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel: Wer regiert? Was darf die Regierung? Wer darf Gesetze machen? Außerdem regelt das Grund-Gesetz: Welche Rechte und Pfl ichten haben die Bürger? Wie sollen die Menschen in Deutschland zusammen leben?

33 Persönliches Budget Das Persönliche Budget ist ein Geld-Betrag. Man kann sich damit Unterstützung einkaufen. Man kann selbst wählen: welche Unterstützung man braucht, von wem man die Unterstützung haben möchte Den Antrag für das Persönliche Budget stellt man beim Sozial-Amt. Pflege-Versicherung Die Pfl ege-versicherung gibt es in Deutschland seit mehr als 20 Jahren. Sie steht im Sozial-Gesetz-Buch 11. Wenn Menschen pfl ege-bedürftig werden, brauchen sie Geld und Hilfs-Mittel für ihre Pfl ege. Das wird von der Pfl ege-versicherung gezahlt. Vorsorge-Vollmacht Manchmal kann man wichtige Entscheidungen für sein Leben nicht mehr selber treffen. Zum Beispiel: wenn man einen Unfall hat wenn man eine schwere Krankheit bekommt oder eine Behinderung Dann braucht man Hilfe von anderen Menschen. Zum Beispiel von Eltern, Geschwistern oder Freunden. Aber: Dafür brauchen die Menschen eine Erlaubnis. Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Man gibt einem anderen Menschen die Erlaubnis, für einen zu handeln. Und wichtige Entscheidungen zu treffen.

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