Gentechnik in der Landwirtschaft: Hintergründe aus der Praxis:



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Transkript:

Gentechnik in der Landwirtschaft: Hintergründe aus der Praxis: Gentechnik - ja oder nein? Wir haben 3 verschiedene Gentechniken. Die Rote in der Medizin und die Weiße für Zusatzstoffe und Vitamine werden in geschlossenen Systemen angewandt. Wenn etwas nicht funktioniert, kann man wieder vieles rückgängig machen. Ganz was anderes ist aber die Grüne Gentechnik. Diese macht die gesamte Landwirtschaft abhängig. Ist sie einmal ausgekreuzt, gibt es kein Zurück mehr. Ziel der Industrie ist nur die Abhängigkeit der Flächen für Lizenzzahlungen. Unterschied von Naturzüchtung und Gentechnik: Bei der Naturzüchtung will man den Phänotyp der Pflanze verändern. Dazu gehören u. a. das äußere Erscheinungsbild und die Leistungsdaten der Pflanze. Man verkreuzt Pflanzen mit gewissen positiven Eigenschaften mit anderen Pflanzen. Es sind aber immer artgleiche Arten, weil die Natur ungleiche Lebewesen niemals verbinden würde. Die Pflanzen bleiben also immer artgleich. Die Züchtung ist eine Art Verkürzung der Evolution. Selbst Hybridsaatgut ist eine Naturzüchtung. Hier werden ganz schlechte Sorten mit ganz guten gleichartigen verkreuzt. Damit entsteht in erster Zuchtlinie ein Produkt mit sehr guten Eigenschaften. Hier ist ein weiterer Nachbau nur bedingt möglich, weil es sich dann aufspalten würde. Das hat mit Gentechnik absolut nichts zu tun. Bei der Gentechnik verändert man das Erbgut der Pflanze, den Genotyp. Man baut in eine Pflanze ein anderes Gen zusätzlich ein. Es handelt sich hier aber immer um artfremde Lebensformen. (Z.B. Fisch + Tomate, Salat + Ratten, Kartoffel + Spinnen, Fisch + Mensch, usw.). Die Wissenschaft kennt eine Funktion eines bestimmten Gens. Deshalb wird es verwendet. Ein Gen hat aber mind. 30.000 Funktionen (neueste Daten 54.000). Diese jedoch kennt man noch nicht. Damit streuen sich die Nebenwirkungen in alle Richtungen. So wie der Sohn oft dem Urenkel gleichsieht, kann es dann sein, dass sich bei weiteren Generationen unbeabsichtigte Zusatzmerkmale ausbilden. Dies belegen Wissenschaftler in Studien. Wer die Vererbungslehre kennt weiß, dass immer wieder Eigenschaften von Vorfahren aktiv werden. Vor einer Freigabe brauchen wir Langzeitversuche über Generationen. Die Industrie hat es aber eilig, weil die Gefahren schon öffentlich werden. Weitere Einzelheiten siehe Anhang. Versuchsanbau soll die Vorteile im Praxiseinsatz zeigen: Getestet werden derzeit entgegen den Aussagen nur lizenzpflichtige Primitivsorten. Man sagt immer, Gentechnikpflanzen bringen mehr Vitamin, Biogas, Ertrag, usw.. Selbst die ehrlichen Wissenschaftler geben zu, dass dies alles nur Wunschdenken ist. Von den zwei Sortengruppen, die derzeit bei Mais getestet werden, ist eine resistent gegen ein Unkrautherbizid. Sie darf nur mit einem Unkrautmittel der gleichen Firma behandelt werden. Dieses Herbizid hat nur Blatt- und keine anhaltende Bodenwirkung gegen Unkräuter. Ein Einsatz ist beim deutschen Klima nicht möglich. Die anderen, die Bt-Sorten, schützen sich selbst gegen tierische Schädlinge. Diese Pflanzen produzieren immer Giftproteine, solange sie grün sind. Das Gift ist auch noch im Futter und in der Wurzelmasse bei der Ernte. Es gibt aber kein Gebiet, wo dieser Schädling über der Bekämpfungsschwelle liegt. Die Industrie hat also eine Lösung, die Landwirte aber kein Problem dazu. Diese Schädlinge können nur zum Problem werden, wenn der Landwirt auf den Feldern schlampt, die Fruchtfolge missachtet oder auf die werbeträchtigen Empfehlungen der Firmenvertreter

herein fällt. Pfluglose Bodenbearbeitung nach infizierten Früchten fördert Schädlinge und Fusarien (z.b. Weizen nach Mais / Maiszünsler, usw.) und bringt damit Umsatzzuwächse und schafft die Grundlage für GVO-Saaten. Die Gentechnik soll den Einsatz von Pestiziden reduzieren. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Länder mit Gentechnik beweisen eine enorme Steigerung (Argentinien seit 1998 um 58 %). Im Herbizidbereich verlangt die neue Pflichtanwendung von Glyphosat ca. 3 4 Lit. je ha. Wir haben in Mitteleuropa eine zu geringe Photosynthese der Pflanzen. Aufgrund der reinen Blattwirkung sind zusätzlich wegen der licht- und wärmekeimenden Unkräuter Nachspritzungen unumgänglich. Das herkömmliche System mit anhaltend wirkenden Bodenwirkstoffen bietet eine Bekämpfung schon ab einigen Gramm je ha. Im Insektizidbereich gegen tierische Schädlinge produziert die Pflanze bedeutend mehr Giftstoffe, als jemals gespritzt würde, und das sogar wenn kein Bedarf besteht. Wichtig ist die Gesamtmenge der Wirkstoffe, die auf den Organismus kommt. Von Giftstoffen im Futter und im Boden ganz abgesehen. Ein zusätzliches Problem besteht, wenn nach dem Wunsch der Industrie alle Kulturpflanzen gegen das gleiche firmeneigene Unkrautmittel resistent sind. Bei einer Fruchtfolge sind Durchwuchspflanzen (=Ausfallkörner, die im nächsten Jahr keimen) der Vorjahre nicht mehr bekämpfbar. Glauben Sie wirklich, dass die Industrie ein System bringt, das den Umsatz senkt? Seit 1990 hat sich der Pflanzenschutzaufwand aufgrund der neutralen Beratung je ha bei Natursaaten von 5,8 auf 2,6 kg mehr als halbiert. Das geht also ohne Gentechnik besser. Leider aber ohne Lizenzzahlungen!?! Die Gentechnik bringt dem Bauern mehr Ertrag!? Weltweit ist kein Fall bekannt, wo die Erträge langfristig höher sind als bei natürlicher Saat. Der Sojaanbau in Brasilien bestätigt, dass die Betriebserträge mit natürlichen Sorten heute bereits höher sind als mit GVO. Was wollen wir aber überhaupt mit mehr Ertrag? Wir müssen heute Ackerflächen stilllegen und Produkte auf dem Weltmarkt verschleudern, weil alles zuviel ist. Wir brauchen gesunde Erzeugnisse zu akzeptablen Preisen und nicht Ablieferungsprodukte zu Diktierpreisen. Im Jahr 2003 wurde aufgrund des Wetters weniger als der Bedarf produziert. Die Produkte waren zwar weniger, aber der Betriebsertrag des Landwirts war höher. Ein höherer Ertrag wäre mehr Fluch als Segen. Weltweit gibt es soviel extensiv oder nicht genutzte Fläche, dass die Nahrungsmittelproduktion von einem Jahr auf das andere um 50 % steigerbar wäre ohne Gentechnik. Unsere Lebensmittelmärkte erwarten von uns Landwirten keine Massenprodukte, sondern hochwertige, gesunde und natürlich erzeugte Nahrungsmittel, die auch noch natürlich schmecken. Brauchen wir vielleicht doch einmal die Grüne Gentechnik? Bisher ist es immer gelungen, mit natürlicher Züchtung und Naturstoffen gegen alle Krankheiten vorzugehen. Als Beispiel wird oft Krautfäule bei Kartoffeln genannt. Auch hier haben Schweizer Wissenschaftler einen Naturstoff entdeckt, der die Krankheit verhindert. Oft sind aber Krankheiten vermeidbar. Werden z.b. bestimmte gängige Herbizide gespritzt, bekommt das Getreide mit Sicherheit Blattkrankheiten und Fusarien. Ebenso fördert mancher Dünger durch Aktivierung der Blattporen das Auftreten von Pilzen. Die Industrie lebt vom Umsatz. Es muss zuerst die Abhängigkeit der Flächen her. Dann kann man alles probieren, was man will. Das Drehbuch Argentinien wird auch in Deutschland umgesetzt. Wenn man natürliche Abläufe wieder besser nutzt, sind viele Behandlungen überflüssig. Anders ist es bei der roten und weißen Gentechnik. Wenn ein Medikament entwickelt wird, das einen Menschen am Leben erhält, ist es diesem egal, wenn Gentechnik im Spiel ist. Leider missbraucht man aber auch hier schon die Technik zur Abhängigkeit. Viele gentechnisch veränderte Impfstoffe sind absolut verzichtbar und in natürlicher Form wirkvoller (z.b. Insulin).

Pflicht-Anbauvertrag mit Saatgutkonzern bei GVO-Saatgut: Die Saatzüchter haben sich verpflichtet, einige Jahre keine Lizenzgebühren zu erheben, um die Einführung zu erleichtern und damit eine Auskreuzung zu beschleunigen. Vertragstext: Durch das Öffnen des Saatgutsacks erkennt der Landwirt die Lizenzbedingungen des Saatzüchters und die Patentbedingungen auch ohne Unterschrift an. Das Saatgut darf nicht für eine Nachsaat verwendet werden. Der Landwirt darf nur Pflanzenschutzmittel des gleichen Konzerns verwenden Zahlung von Lizenzgebühren (nach Übergangszeit) an den Saatzüchter. Die Höhe legt der Konzern fest. Mitarbeiter des Saatzüchters dürfen ohne Anmeldung alle Flächen des Landwirts kontrollieren. Der Landwirt muss dabei nicht anwesend sein. Diese Kontrolle und Ziehung von Proben zur Ermittlung von GVO-Pflanzen und damit Verletzung des Patentrechts darf bis zu 3 Jahre nach dem Anbau weiter erfolgen, auch wenn der Landwirt kein GVO mehr anbaut. (=Lizenznachzahlung) (Bt-Mais scheidet Toxine in den Boden aus, die jahrelang wieder von den Folgepflanzen aufgenommen werden. Einmalanbau sichert Einstieg in Lizenzrecht, auch beim Nachbar) Der Lagerraum für das Erntegut darf ohne Anmeldung kontrolliert werden. Bei Verstoß gegen die Vorgaben hat der Landwirt eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe legt der Saatzüchter fest. Der Landwirt hat alle Kosten, die der Saatzüchter festlegt, zu tragen. Der Landwirt übernimmt die alleinige Haftung durch den Anbau (Auskreuzung, usw.) und verpflichtet sich, keinerlei gerichtliche Schritte gegen den Saatzüchter einzuleiten. Gelangen Genpollen in ein Nachbarfeld, ist der Patentinhaber berechtigt, auf diesen Flächen Proben zu ziehen. Laut Patentrecht gehört das Erntegut des Nachbarn dann dem Konzern, wenn kein Lizenzvertrag vorliegt!!! (gekürzte Originalfassung abgedruckt in Bauernstimme - AbL) Mit einem Satz kann man die Vertragsbedingungen zusammenfassen: Der Landwirt übergibt sich und seinen Betrieb komplett an den Saatzüchter. Er garantiert für eine harmonische Aufgabenteilung. Der arme Saatzüchter erhält alles Positive. Dafür übernimmt der reiche Landwirt alle Gefahren und Aufwendungen. Ein GVO-Anbau ist skrupellos, weil auch alle Nachbarn abhängig werden. Wie weit muss ein Landwirt moralisch sinken oder verschuldet und damit abhängig sein, um solche Verträge zu akzeptieren? Gehört dies auch noch zum geplanten Strukturwandel in der Landwirtschaft? Niemals würde in der freien Wirtschaft nach deutschem Recht ein solcher Vertrag Gültigkeit erlangen. Es wäre Aufgabe der Politik, im Rahmen ihrer Aktivität zur Einführung der Gentechnik dieses Kleingedruckte zu verbieten. Ansonsten sind klare Konzernbegünstigung zu erkennen.

Koexistenz in der Praxis: Koexistenz: Politik ja / Natur nein (Ko (stet) Existenz) Beispiel USA/Kanada/Argentinien Versuchsergebnis: Rapspollen sortenecht in 26 km TUM: Fangschalenprobe für Maispollen bis 600 m Transport durch Wind Saharasand in Bayern... Wo ist das Ergebnis 2005??? Grundlage Koexistenz: 10 m <> 600 m <> 26 km??? WACHSEN - Ausbreitung von Jahr zu Jahr (z.b. Raps) Theorie/Praxis 1 2 3 4 4 3 2 1 - alles mit Gentechnik verseucht!!! - Koexistenz ist Träumerei - Natur fragt nicht Futter- oder Energiepflanze Die Länder mit einem hohen GVO-Anteil und großen Flächen (USA, Argentinien, Kanada) beweisen, dass selbst hier eine Koexistenz nebeneinander nicht möglich ist. Es kann schon sein, wenn zwei Felder z.b. 2 km auseinander liegen, dass die Pollen im 1. Jahr nicht zusammen fliegen. So haben diese Länder auch angefangen. Bei Saatgut handelt es sich aber um eine Materie, die sich beim Wachsen verändert, während z. B. Futtermittel sich nicht mehr verändern. So fliegen die Pollen im 1. Jahr eine bestimmte Strecke. Dort werden artgleiche Pflanzenarten und auch artgleiche Wildpflanzen (z.b. bei Raps als Kreuzblütler mit Kräutern am Straßenrand) bestäubt und ausgekreuzt. Das Zusatzgen entfaltet seine 30.000 Funktionen und verändert somit den Genotyp der Pflanze. Im folgenden Jahr stehen diese umfunktionierten Pflanzen als Spenderpflanze bereit. Sie wachsen heran und kreuzen die gleiche Entfernung weiter. Dasselbe Spiel im Folgejahr. Innerhalb von einigen Jahren ist sogar die größte Entfernung überwunden und durchgekreuzt. So hat sich in diesen Ländern die Gentechnik ausgebreitet. Deshalb versucht man in unserer kleinstrukturierten Region flächendeckend Versuchsflächen unterzubringen. Nachweislich weitet sich weltweit die Gentechnik nicht durch absichtlichen Anbau, sondern mittels Weiterkreuzung aus. Der Nachbar sagt dann, jetzt baue ich gleich GVO an, weil ohnehin sonst nichts mehr geht. Solches komplexe Denken über Jahre fehlt leider Manchen, die über die Gentechnik entscheiden.

Die heimliche Gefahr Schwellensaatgut (keine Registrierung im Standortregister) Pollenproduktion Mais 1 m2 = 150 Mill. Pollen = 17 Mill. je Pflanze bis 60 Std. Empfangsfäden 1 Pflanze 200-350 Körner ( = 60.000 Pollen auf 1 Faden ) Haupt-Pollenflug GVO-Pflanze (DBV) 0,3 % GVO Saatgut (= 270 Körner / ha = 6 x 6 m je Korn) (= 3000 Körner / ha = 3 m 2 Korn = 1,7 x 1,7 m 26 km Pollenflug) Erntegut mehr als 0,9 % GVO = verdeckte Einführung (0,3% Einkauf - auch Eigenverbrauch Landwirt muss haften) Ein Schwellensaatgut ist dadurch sehr gefährlich, weil GVO-Saat und Natursaat nicht ackerbaulich getrennt, sondern vermischt auf dem Feld wachsen. Damit überschneiden sich die Pollenflugbereiche. Als Mischfutterhersteller dürfte man ein Erntegut bis 0,9 % GVO als kennzeichnungsfrei erwerben. Die beim Wachsen entstehende Schwankung muss allerdings einkalkuliert werden. Kein Hersteller würde an das Limit von 0,9 % gehen sondern maximal 1/3 akzeptieren. Ein Erntegut von über 0,3 % wäre künftig aber nicht mehr zu verkaufen, weil, wie oben erklärt, das Risiko zu groß ist, daraus ein nicht deklarierungspflichtiges Futtermittel herzustellen. Es wäre ohnehin nicht zulässig, wenn man den Wert von 0,3 % kennt, weil bei genauer Kenntnis nicht mehr von zufälligen Verunreinigungen ausgegangen werden darf. Deshalb etabliert sich am Markt allmählich der Wert von max. 0,1% GVO im Futter. Bei Raps wäre es noch viel gravierender als bei Mais. Ein Schwellenwert von 0,3 % GVO würde 3000 Körner je ha bedeuten. Alle 3 m 2 steht eine GVO-Pflanze. Erwiesen ist, dass Rapspollen mind. 26 km auskreuzen. Hier wären nur ca. 170 cm zu überwinden. Das Ziel eines Schwellenwerts ist hier aus Seiten der Saatzüchter klar ersichtlich. Nur so erreicht man eine großflächige Ausbreitung. Jedes Saatgut, dass nicht den Vorgaben des Landwirts entspricht, wird die Industrie künftig nicht verkaufen können, auch wenn es vielleicht gesetzlich legal ist!!!! Es ist Irreführung, wenn die Saatgutindustrie vorgibt, ein Schwellenwert unter 0,3 % GVO würde das Saatgut verteuern. Jetzt haben sie bereits ein Saatgut mit 0,0 % und es werden auch andere Länder beliefert, die GVO ablehnen. Dies wäre ohnehin nicht das Problem des Landwirts, sondern des Saatzüchters. Sie haben im Rahmen des internationalen Marktes das zu liefern, was der Kunde will. Ausländische Saatzüchter warten schon auf das Geschäft. Ich habe Saatgutbestätigungen von Züchtern für einen Wert 0,01 % vorliegen. Allerdings nur in verschiedenen ausländischen Sprachen. Auf Nachfrage gibt es diese nicht in Deutsch warum wohl? Jeder Saatgut-Schwellenwert über 0,01 % GVO wird in die Rubrik sinnlos abgelegt. Es wird niemand interessieren. Dann wird man sich wieder mit Bescheinigungen der Lieferanten helfen. Wenn ein Saatzüchter verkaufen will, muss er dem Landwirt bestätigen, dass das Saatgut unter 0,01 % GVO enthält. Dies ist auch mit dem Schnelltest leicht und preisgünstig zu kontrollieren. Die Saatzüchter betrachten alles immer nur so, wie es für sie am Besten ist. Feilmeier Lagerhaus GmbH & Co. KG Feilmeier Josef