Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat

Ähnliche Dokumente
Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

BANKRAT STRATEGISCHE FÜHRUNG

BANKRAT STRATEGISCHE FÜHRUNG

Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat

Der Regierungsrat 2016

Statuten Regionalverband Berner Oberland

Hochfor mattig. mehr Wissen mehr Wirkung mehr Wert

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Regierung Amtsperiode:

Reglement über die Vorbereitung der Wahlen für die Mitglieder des Bankrates und des Bankpräsidiums der Zürcher Kantonalbank. vom 25.

Das Organisationsreglement und Rahmenprogramm ergänzen die Bestimmungen des oben erwähnten Bildungsplans.

Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank

MEDIENINFORMATIONEN LEBENSLÄUFE DER LEITUNGSORGANE PAX HOLDING UND PAX, SCHWEIZERISCHE LEBENSVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

Sehr geehrter Herr Landratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren. Verpflichtungskredite

Sitzung des Landrats vom Mittwoch, 27. Januar 2016, Uhr, im Rathaus zu Altdorf. Landratspräsident Christian Arnold, Seedorf

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)

Satzung für ein Aufbaustudium in Finanzmarkttheorie

der ordentlichen Generalversammlung Luzerner Kantonalbank AG von Mittwoch, 23. Mai 2012, Uhr, Allmend-Hallen, Luzern

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman ARTIKEL 1

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

NABB. Rechtsgrundlagen des NABB. Quellenverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. A Struktur der Rechtsgrundlagen 1

Stadt Luzern Stadtrat

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Pensionskasse Alcan Schweiz. Wahlreglement 2015

VORWORT INTERVIEW STRATEGIE GESCHÄFTSENTWICKLUNG MEHRWERT VERANTWORTUNG ENGAGEMENT RESSOURCEN GOVERNANCE

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)

Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi

Nr. 540c Reglement über den Zertifikatsstudiengang «Haftpflicht- und Versicherungsrecht» an der Universität Luzern

Art. 4 Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

Aktuelle Fragen des Staatshaftungsrechts

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau

R E G L E M E N T. über die Organisation der Veterinär-medizinischen Fakultät der Universität Bern

Ordentliche Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG,

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

gestützt auf Artikel 24 Buchstabe b und Artikel 54 der Kantonsverfassung 1)

Botschaft. Der Stiftungsrat an den Gemeinderat. Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Datum 20. September 2016

Reglement. für die. Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) des Fürstentums Liechtenstein

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

Corine Mauch Dipl. Ing.-Agr. ETH Zürich. Stadtpräsidentin, Vorsteherin Präsidialdepartement Mitglied der SP Beruflicher Werdegang

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Sitzung des Landrats vom Mittwoch, 24. September 2014, Uhr, im Rathaus zu Altdorf. Landratspräsident Markus Holzgang, Altdorf

Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)

Korporation Uri (UID CHE ), Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf,

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Tätigkeitsbericht des Stiftungsrates für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 zuhanden der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht

Curriculum Betriebswirtschaft und Management (B.A.)

Major Finance und Vertiefung Banking & Finance

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Einladung zur Ausserordentlichen Generalversammlung

Stadtrat: Konstituierung und Delegationen des Stadtrats für die Amtsdauer ; Konstituierungsbeschluss 1 (Stand per 1. Mai 2014) SR.14.

Der Regierungsrat 2015

Verordnung über die Geschäftsführung des Elektrizitätswerkes Ursern

Real Estate Asset Management. IFZ-Konferenz. Donnerstag, 19. März 2015, Uhr Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Statuten. der. Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch

5142 Kantonsspital Winterthur, Spitalrat (Genehmigung der Erneuerungswahl)

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision

Einladung. zur ordentlichen Generalversammlung der Zurich Insurance Group AG. Mittwoch, 1. April 2015

ASF 2015_024. Verordnung

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof

«Mehr Chancen für alle durch Lernen von den Besten.»

Weiterbildung Update Finanzmarktregulierung

87. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schindler Holding AG, 6052 Hergiswil NW. Freitag, 20. März 2015, 15:30 Uhr

Dokumentation zur neueren Geschichte der deutschen Orthographie in der Schweiz

Statuten EMBA Alumni UZH

ENTWICKLUNGEN IM RECHT DER KOLLEKTIVEN KAPITALANLAGEN VIII

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA

Verwaltungsvereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV-Vereinbarung)

GLARUS NORD: Das Kader ist jetzt praktisch komplett

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon

Lebenslauf. Donald Desax. Geburtsdatum 20. August lic. iur. Universität Bern. Berufliche Tätigkeit

Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein

Statuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz

Protokoll Mitgliederversammlung vom

Ordnung des Betriebswirtschaftlichen Instituts Gummersbach (BIG) der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln

Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat

a b Lebenswerk sichern Willkommen zum Seminar «Unternehmensnachfolge»

Kurzportrait der Berinfor ZÜRICH LAUSANNE KÖLN

Antrag auf Pauschale Anrechnung im Bachelor-Studiengang Sales und Management

Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG

Kurzportrait der Berinfor

Leistungsauftrag der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz FHZ) für die Jahre ; verabschiedet vom Konkordatsrat am 23.5.

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

Statuten des Vereins EM Kunstturnen Bern 2016

Protokoll der Generalversammlung vom 11. Mai 2015

STATUTEN. Gewerbe Walchwil

d ein bis zwei Vertreterinnen und Vertreter der hauswirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe.

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation

Transkript:

Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat 22. Dezember 2015 Nr. 2015-820 R-270-18 Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat für die Wahl des Präsidiums und die Mitglieder des Bankrats der Urner Kantonalbank für die Amtsdauer 2016 bis 2018 1. Ausgangslage Nach Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes über die Urner Kantonalbank (UKBG; RB 70.1311) wählt der Landrat auf Antrag des Regierungsrats den Bankrat der Urner Kantonalbank. Die Verordnung über die Urner Kantonalbank (UKBV; RB 70.1312) ergänzt diesbezüglich, dass die Wahl des Bankrats jeweils in der Mitte der Legislatur erfolgt (Artikel 3b UKBV). Die bisherige Gleichschaltung der vierjährigen Amtsdauer der Bankräte mit der Legislaturperiode war nicht ideal, weil der neu zusammengesetzte Landrat gleich an seiner ersten Session die Wahlgeschäfte durchführen musste. Im Jahr 2016 endet die Amtsdauer des jetzigen Bankrats zusammen mit der Legislatur. In diesem Fall werden die Voraussetzungen für eine ordentliche Wahl in der Mitte der Legislatur nicht erfüllt sein. Deshalb kommt es zu einer Erneuerungswahl bis zum nächsten ordentlichen Wahltermin im Jahr 2018. Mit Schreiben vom 11. Mai 2015 teilte der Bankrat dem Regierungsrat mit, dass folgende Mitglieder des Bankrats mit dem Ablauf der Amtsdauer bzw. altersbedingt, aus dem Bankrat der Urner Kantonalbank zurücktreten: Dr. iur. Hansruedi Stadler-Ineichen, Bankratspräsident Christoph Gähwiler Luzia Baumann Folgende Mitglieder des Bankrats stellen sich zur Wiederwahl für die verkürzte Amtsdauer von 2016 bis 2018 zur Verfügung:

2 Christian Holzgang, dipl. Masch. Ing. ETH/Executive MBA HSG, Altdorf Franz Schuler, Schattdorf Dr. rer. pol. Heini Sommer, Altdorf Lic. iur. Jörg Wipfli, Wolfhalden 2. Ersatzwahlen Laut Ziffer 6.1.5 der Eigentümerstrategie des Regierungsrats für die Urner Kantonalbank, die der Landrat am 18. Juni 2014 genehmigte, beschloss der Regierungsrat am 9. Juni 2015 das Anforderungsprofil für neu zu wählende Bankratsmitglieder. Mit Schreiben vom 30. Juni 2015 teilte er der Staatspolitischen Kommission des Landrats das vorgesehene Wahlprozedere mit: - Es wird eine Findungskommission, bestehend aus der regierungsrätlichen Finanzkommission, drei Vertretern der Urner Kantonalbank und einem Mitglied der landrätlichen Staatspolitischen Kommission, gebildet. - Mittels Medienmitteilung wird die Öffentlichkeit über die anstehenden Bankratswahlen informiert. - Unter der Leitung des Finanzdirektors wird eine Liste mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für neue Bankratsmitglieder erstellt. - Die Findungskommission, allenfalls unter Einbezug eines externen Beraters, trifft eine Vorselektion der Kandidatinnen und Kandidaten und informiert den Gesamtregierungsrat sowie die übrigen Mitglieder der Staatspolitischen Kommission und Bankratsmitglieder über den bisherigen Prozess der Vorselektion, ohne dabei Namen möglicher Kandidaten zu nennen. - Schliesslich macht die Findungskommission die Selektion und erstellt bis Ende Jahr einen Wahlvorschlag zuhanden des Regierungsrats für die Bankratswahlen in der Landratssession vom 16. März 2016. Auf den Einbezug eines externen Beraters wurde verzichtet. 3. Vorgehen der Findungskommission Anlässlich ihrer ersten Sitzung vom 2. September 2015 definierte die Findungskommission die Spielregeln für den bevorstehenden Prozess und legte das konkrete Vorgehen fest. Aufgrund der Medienmitteilung meldeten sich mehrere Kandidatinnen und Kandidaten. Zusätzlich suchte man potenziell geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Sie wurden kontaktiert und es wurde eine Kandidatenliste erstellt. Im Hinblick auf die zweite Sitzung

3 entschied man, dass von den 14 Kandidatinnen und Kandidaten ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf und eine Bestätigung, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, einzuholen ist. Die Bewerberdossiers sollten den Mitgliedern der Findungskommission mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugestellt werden. Am 30. September 2015 fand die zweite Sitzung der Findungskommission statt. Nachdem die Vollständigkeit sämtlicher Bewerberdossiers zur Kenntnis genommen wurde, erstellte man gemeinsam eine Shortlist und entschied, je drei Kandidatinnen und drei Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Ebenfalls eingeladen wurde der mögliche Nachfolger für das Präsidium des Bankrats. Die Gespräche fanden am 6. und 19. November 2015 vor der gesamten Findungskommission statt. Am 24. November 2015 bestimmte die Findungskommission zwei Kandidatinnen und einen Kandidaten als Ersatz für die zurücktretenden Mitglieder und den Kandidaten für das Präsidium. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten haben inzwischen schriftlich bestätigt, dass sie eine allfällige Wahl durch den Landrat annehmen werden. 4. Kurzporträt der ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten a) Für das Präsidium des Bankrats der Urner Kantonalbank Dr. rer. pol. Heini Sommer, Altdorf Er war von 1984 bis 1988 Assistent am Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Bern. 1989 wurde er zum Dr. rer. pol. Universität Bern ernannt. Seit 1989 ist er Partner der Firma Ecoplan AG. Heini Sommer ist seit 2000 Mitglied und zurzeit Vizepräsident des Bankrats der Urner Kantonalbank. b) Als Neumitglieder des Bankrats der Urner Kantonalbank Patrizia Danioth Halter, Altdorf Sie schloss 1989 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg als lic. iur. ab und erwarb 1991 das Anwalts- und Notariatspatent des Kantons Uri. 1996 bis 1998 absolvierte sie das Nachdiplomstudium internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich mit Spezialisierung in der Schiedsgerichtsbarkeit. 1991 bis 1999 war sie als Adjunktin im Rechtsdienst des Generalsekretariats des Eidgenössischen Daprtements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) tätig. 2001

4 Internship bei der UBS Warburg in Stamford, Connecticut, USA. Seit 2002 ist Patrizia Danioth Halter selbstständige Rechtsanwältin und Notarin mit Kanzlei in Altdorf. Sie ist seit 2013 Präsidentin der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE), im Nebenamt (30-Prozent-Pensum) und ebenfalls seit 2013 Vizepräsidentin der Eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 9 (UR, SZ, OW, NW, LU, ZG, GL), im Nebenamt. Prof. Dr. Karsten Döhnert, Schattdorf Er schloss 1998 das Studium als lic. rer. pol. (Master of Business and Economics) mit Vertiefung Bank Management, Corporate Finance, Finanzmarkttheorie an der Universität Basel ab. 2001 erwarb er das eidgenössische dip. Finanzanalyst und Vermögensverwalter an der AZEK. Im 2007 wurde er zum Dr. rer. pol. Universität Basel ernannt, und im selben Jahr erwarb er an der Hochschule Luzern das Zertifikat in Hochschuldidaktik. Karsten Döhnert war von 1999 bis 2003 als Senior Econimist im Economic Research der Credit Suisse AG tätig. Seit 2007 ist er Professor für Banking und Finance an der Hochschule Luzern. Seit 2010 ist er Studienleiter - Master of Advanced Studies Pensionskassen Management und seit 2015 auch Stiftungsrat der Vivere Sammelstiftung. Andrea Kopp-Battaglia, Schattdorf Nach einer kaufmännischen Ausbildung erwarb sie 2006 den eidgenössischen Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen und im 2009 das eidgenössische dipl. Expertin in Rechnungslegung und Controlling. Von 2000 bis 2005 war sie Alleinbuchhalterin inklusive Personalwesen bei EBRO Armaturen, Cham. Bei British American Tobacco International Limited, Zug, arbeitete sie von 2005 bis 2011 in verschiedenen Funktionen; zuletzt als Head of Marketing Finance AME (Africa, Middle East). Seit 2011 bis heute ist sie für die Dätwyler Cabling Solutions, Altdorf/China, tätig. Zu Beginn als Head of Finance & Controlling in Altdorf und seit 2013 als Director Finance, Controlling & ICT, Shanghai/China. 5. Antrag Gestützt auf das Auswahlverfahren der Findungskommission beantragt der Regierungsrat dem Landrat, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Dr. rer. pol. Heini Sommer, 1958, wird für die zweijährige Amtsdauer vom Juni 2016 bis Mai 2018 zum Präsidenten des Bankrats der Urner Kantonalbank gewählt.

5 2. Folgende Personen werden als Mitglieder des Bankrats der Urner Kantonalbank für die zweijährige Amtsdauer vom Juni 2016 bis Mai 2018 wiedergewählt: Christian Holzgang, 1974, Altdorf Franz Schuler, 1956, Schattdorf Lic. iur. Jörg Wipfli, 1962, Wolfhalden 3. Folgende Kandidatinnen und folgender Kandidat werden neu als Mitglieder des Bankrats der Urner Kantonalbank für die zweijährige Amtsdauer vom Juni 2016 bis Mai 2018 gewählt: Patrizia Danioth Halter, 1964, Altdorf Prof. Dr. Karsten Döhnert, 1972, Schattdorf Andrea Kopp-Battaglia, 1978, Schattdorf